Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) KVR-I/332
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1 Telefon: Telefax: Frau Götz Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB) KVR-I/332 Verhalten der Sicherheitskräfte auf der Wiesn Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom Anlagen Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom (SB) - öffentliche Sitzung - Kurzübersicht zum nachfolgenden Beschluss Sitzungsvorlage Nr / V Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom Die Ordner auf dem Oktoberfest müssen IHK-geschult sein und zusätzlich eine wiesnspezifische Ordnerschulung absolviert haben, deren Schulungsprofil vom KVR in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München vorgegeben ist. Laut Presseberichten haben sich Wiesngäste heftig über das Verhalten von Mitgliedern des Sicherheitspersonals beschwert, insbesondere seien Gäste mit übermäßiger Härte behandelt und zum Teil brutal aus den Zelten herausgedrängt wurden. Der Fragenkatalog wurde in Abstimmung mit Tourismusamt und Polizei beantwortet. Nach den Beobachtungen und Erkenntnissen von KVR, Tourismusamt und Polizei war das Verhalten der Ordnungsdienste auf dem diesjährigen Oktoberfest weitgehend korrekt. Hinsichtlich zur Anzeige gebrachter angeblicher Übergriffe wird derzeit noch ermittelt..
2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten Seite 3 1. Sachverhalt Seite Beantwortung des Fragenkataloges 2.1 Hat die Stadtverwaltung Erkenntnisse, dass Sicherheitskräfte mit unangemessener Härte gegen Gäste vorgegangen sind? Seite Welche Zelte waren von den Beschwerden und Vorwürfen von Gästen über Mitglieder der Sicherheitskräfte betroffen? Seite Inwieweit beinhalten die Schulungsmaßnahmen des Sicherheitspersonals auch Antigewalt- und Aggressions-Training? Seite In welchem Umfang und in welchen Situationen machen die Wiesnwirte von ihrem Hausrecht Gebrauch? Seite Ist das in der Öffentlichkeit kritisierte Verhalten des Sicherheitspersonals vom Hausrecht der Wiesnwirte gedeckt? Seite 6 II. Antrag des Referenten Seite 6 III. Beschluss Seite 7
3 Seite 3 I. Vortrag des Referenten 1. Sachverhalt: 2007 waren in den 14 Festzelten täglich durchschnittlich 627 Ordner im Einsatz. Die Sicherheitskräfte der Wiesn mussten für ihre Qualifizierung persönlich zuverlässig sowie IHK-geschult sein. Die IHK-Schulung umfasst fünf Tage (40 Stunden) Unterricht zu den Themen Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Verteidigungswaffen, Unfallverhütungsvorschriften, Umgang mit Menschen, Grundzüge der Sicherheitstechnik. Seit 2005 verlangt das KVR als zusätzliche Qualifizierungsmaßnahme eine wiesnspezifische Ordnerschulung. Für die wiesnspezifische Ordnerschulung wurde das Schulungsprofil vom KVR in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München vorgegeben. Das Schulungsprofil beinhaltet folgende Bausteine: Rechtskenntnisse, insbesondere: Geeignetheit/Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen Notwehr/Notwehrüberschreitung Jedermannsrechte Unterlassene Hilfeleistung Hausrecht Zeugenpflicht Waffenverbot Aufgaben/Pflichten des Ordnungsdienstes, insbesondere: Erkennbarkeit (offenes Tragen der Ordnernummer) Wahrnehmung der vorgegebenen Ordneraufgaben (insbes. Freihalten der Rettungswege, Maßkrugkontrollen etc.) Kommunikation, insbesondere: Grundlagen der Verhaltenspsychologie Argumentationshilfen Nonverbale Kommunikation (äußeres Erscheinungsbild, martialisches Auftreten...) Stressbewältigung/Konfliktverhalten, insbesondere: Differenziertes Einschreiten Umgang mit alkoholisierten Gästen Training von Einsatzsituationen
4 Seite 4 Alle Wiesnwirte bestätigten dem KVR vor Wiesnbeginn, dass die wiesnspezifische Ordnerschulung durchgeführt worden war. Zusätzlich gab es in der Wiesnvorwoche sowie zur Halbzeit der Wiesn ein Kooperationsgespräch mit allen Obleuten und den Behördenvertretern der Wiesn, um möglichst direkt und unmittelbar Probleme ansprechen zu können. Die Zusammenarbeit mit den Ordnungsdiensten verlief nach Ansicht aller Dienststellen im Jahr 2007 gut. Während der Wiesn gingen beim KVR insgesamt 43 Beschwerden über die Ordnungsdienste ein. Diesen Beschwerden wurde unverzüglich nachgegangen und mit der Sicherheitsfirma und dem Wiesnwirt behandelt. Soweit es sich um strafrechtlich relevante Tatbestände wie Beleidigung, Körperverletzung etc. handelte, wurden diese zur Anzeigenerstattung an die Polizei verwiesen. Es bleibt anzumerken, dass 43 Beschwerden bei 6,2 Millionen Wiesnbesuchern und täglich bis zu 700 eingesetzten Ordnungskräften aus Sicht des KVR verdeutlichen, dass die Ordnungsdienste weitgehend gute Arbeit leisten und die Qualifizierungsmaßnahmen greifen. Die Polizei äußerte sich wie folgt: Aus Sicht des Polizeipräsidiums München ergeben sich aufgrund der momentan vorliegenden Anzeigen gegen die Ordnungsdienste in den Wiesnzelten keine Besonderheiten. Sowohl hinsichtlich des Anzeigenaufkommens insgesamt als auch bei Betrachtung der einzelnen Sicherheitsunternehmen der Wiesnzelte ergeben sich keine Auffälligkeiten. In etwa ist das Niveau in quantitativer Hinsicht sowie von der inhaltlichen Art der Anzeigen mit den Vorjahren zu vergleichen. Allein hervorzuheben ist, wie in den zurückliegenden Jahren auch, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Anzeigen aus Gegenanzeigen von beschuldigten Personen resultieren. Bei den beiden Fällen, die in der Presse thematisiert wurden, laufen polizeiliche Ermittlungen. Nach Abschluss werden diese der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt. Bei einem Fall werden auch Ermittlungen gegen den anderen Beteiligten der Auseinandersetzung mit den Ordnungsdiensten geführt. Abgesehen von den individuellen Konfliktsituationen lässt sich aber nach unserer Einschätzung insgesamt eine Verbesserung im Bereich der Ordnungsdienste feststellen. Dies scheint ein Ergebnis der Ausbildung sowie der Einstimmung auf die speziellen Verhältnisse auf dem Oktoberfest zu sein. Die grundsätzlichen Schwachpunkte wie beispielsweise mangelnde psychologische Ausbildung sowie teilweise nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind aber nach wie vor in abgeminderter Form vorhanden. Im vorliegenden Antrag wurde das KVR gebeten, auf folgende Fragen einzugehen: a) Hat die Stadtverwaltung Erkenntnisse, dass Sicherheitskräfte mit unangemessener Härte gegen Gäste vorgegangen sind? b) Welche Zelte waren von den Beschwerden und Vorwürfen von Gästen über Mitglieder der Sicherheitskräfte betroffen? c) Inwieweit beinhalten die Schulungsmaßnahmen des Sicherheitspersonals auch Antigewaltund Aggressions-Training? d) In welchem Umfang und in welchen Situationen machen die Wiesnwirte von ihrem Hausrecht Gebrauch?
5 Seite 5 e) Ist das in der Öffentlichkeit kritisierte Verhalten des Sicherheitspersonals vom Hausrecht der Wiesnwirte gedeckt? Zum Fragenkatalog wurden das Polizeipräsidium München und das Tourismusamt gehört. Die Stellungnahmen sind in die nachfolgenden Beantwortungen eingeflossen und als Anlagen beigelegt. 2. Beantwortung des Fragenkataloges: 2.1 Hat die Stadtverwaltung Erkenntnisse, dass Sicherheitskräfte mit unangemessener Härte gegen Gäste vorgegangen sind? Es gibt beim KVR, dem Tourismusamt und der Polizei keine gesicherten Erkenntnisse, dass Sicherheitskräfte mit unangemessener Härte vorgegangen sind. Eine Reihe von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren laufen derzeit noch. 2.2 Welche Zelte waren von den Beschwerden und Vorwürfen von Gästen über Mitglieder der Sicherheitskräfte betroffen? Bei den 43 dem KVR gemeldeten Beschwerden waren alle Zelte betroffen, insbesondere aber das Schottenhamelfestzelt durch 16 Beschwerden am letzten Tag. 2.3 Inwieweit beinhalten die Schulungsmaßnahmen des Sicherheitspersonals auch Antigewalt- und Aggressions-Training? Das wiesnspezifische Schulungsprofil siehe oben sieht diesen Punkt vor. 2.4 In welchem Umfang und in welchen Situationen machen die Wiesnwirte von ihrem Hausrecht Gebrauch? Die Wiesnwirte erhalten nach 12 GastG eine mit Auflagen ( 5 GastG) verbundene gastronomische Erlaubnis (Gestattung). Diese Gestattung enthält Sichheitsauflagen, wie etwa das Vorhalten von ausreichend Ordnungskräften eines gewerblichen Sicherheitsdienstes, die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege im Zelt und im Garten, Sicherheitskontrollen beim Einlaß ins Zelt und innerhalb des Zeltes, die Vermeidung unkontrollierten Betretens der Zelte im Falle der Zeltschließung durch Überfüllung, die Unterbindung von Tanzen auf den Tischen im Zelt sowie von Stehen auf Bänken im Bereich der Emporen und das Schlichten von Streitigkeiten. Weitere Auflagen umfassen die Bereiche Brandschutz, Jugendschutz, Lebensmittelrecht, und Hygiene. In diesem Rahmen steht jedem Festwirt die Ausübung des Hausrechtes in seinem Festzelt zu. In welchem Umfang ein Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch macht, ist weder dem KVR, noch der Polizei bekannt. 2.5 Ist das in der Öffentlichkeit kritisierte Verhalten des Sicherheitspersonals vom Hausrecht der Wiesnwirte gedeckt?
6 Seite 6 In den beiden Fällen, die in der Presse thematisiert wurden, laufen noch die polizeilichen Ermittlungen. Die Ermittlungsergebnisse bleiben abzuwarten. Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferates, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und die Verwaltungsbeiräte der Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Gewerbe, Herr Stadtrat Benker und Herr Stadtrat Wolfswinkler haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag des Referenten 1.1 Vom Vortrag des Referenten wird Kenntnis genommen. 1.2 Der Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Bündnsi90/Die Grünen/RL vom ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
7 Seite 7 III. Beschluss nach Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in Dr. Blume-Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat
8 Seite 8 IV. Abdruck von I. bis III. über den stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium HA II/V (3 x) an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium C/S an die Stadtkämmerei an das Referat für Arbeit und Wirtschaft an Polizeipräsidium München Abteilung Einsatz zur Kenntnis V. Wv. bei KVR GL/10 Zu V.; 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. Mit Vorgang zurück zum Kreisverwaltungsreferat HA I/321 zur weiteren Veranlassung. Am Kreisverwaltungsreferat GL/10 I.A.
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