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1 Telefon: Telefax: Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Veranstaltungs- und Versammlungsbüro Referat für Arbeit und Wirtschaft Tourismusamt Sicherheit auf der Wiesn Beschluss in der gemeinsamen Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom (SB) -öffentliche Sitzung- Inhaltsverzeichnis I. Vortrag der Referenten Seite 2 1. Kurzfristige Maßnahmen 2005 Seite Sonstige Maßnahmen für 2005 Seite Mittel- und langfristige Maßnahmen Seite 7-8 II. Antrag der Referenten Seite 8 III. Beschluss Seite 8

2 I. Vortrag der Referenten In der Vorlage wird das Thema Sicherheit auf der Wiesn nach den Stadtratsbeschlüssen vom erneut aufgegriffen. Im Schlussbericht für das Oktoberfest 2004 vom wurde festgelegt, dass sowohl organisatorische als auch bauliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Sicherheit für die Besucher auch künftig gewährleistet werden kann. In der gleichen Sitzung ( ) beschloss der gemeinsame Ausschuss, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Wiesn zur weiteren Beratung und zur Entwicklung eines Konzeptes an einen interfraktionellen Arbeitskreis überwiesen werden. Dieser Arbeitskreis hat vorrangig zu prüfen, welche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Wiesn in Bezug auf Besucherfreundlichkeit, Erledigung der Sicherheits- und Verwaltungsaufgaben und bestmögliche Erhaltung der Angebotsvielfalt der Beschicker unter weitestmöglicher Erhaltung der derzeitigen Struktur umzusetzen sind. Der in den Beschlüssen des Stadtrates geforderte interfraktionelle Arbeitskreis Sicherheit auf der Wiesn unter der Leitung des Herrn Oberbürgermeister hat zwischenzeitlich zweimal getagt und verschiedene Probleme der Sicherheit erörtert. In den letzten Monaten fanden zudem auch intensive behördeninterne Besprechungsrunden zu dieser Thematik statt. Inhaltlich wurden dabei die in den letzten Jahren immer wieder auftretenden, in den Abschlussberichten zum Oktoberfest dargelegten und zuletzt auch im Beschluss vom behandelten Fragen der Sicherheit besprochen. Im Ergebnis waren sich die Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates im interfraktionellen Arbeitskreis mit den Behördenvertretern darüber einig, dass ein abgestufter Maßnahmenkatalog erarbeitet und umgesetzt werden soll. Es sind Maßnahmen in 3 Stufen vorgesehen bzw. werden geprüft, nämlich kurzfristige Maßnahmen für 2005, mittelfristige Maßnahmen für 2006/7 und langfristige Maßnahmen bis 2010, die nachfolgend dargelegt werden. 1. Kurzfristige Maßnahmen für 2005 zur Verbesserung der Sicherheitssituation Folgende Maßnahmen wurden im interfraktionellen Arbeitskreis abgestimmt und sollen 2005 umgesetzt werden: Musikgestaltung Durch die Art und Lautstärke der Musik wird die Stimmung der Gäste beeinflusst. Immer mehr Jugendliche sehen die Zelte als Partyort und belegen gerade an den Wochenenden die reservierungsfreien Bereiche über einen längeren Zeitraum. Dies führt zu einer zunehmenden Alkoholisierung und zu Aggressionen. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde mit den Wirten der 14 Großzelte und den Wirten der Mittelbetriebe verbindlich vereinbart, dass in diesem Jahr an allen Tagen bis Uhr von den Kapellen nur nicht aufheizende Musik gespielt wird. Damit soll erreicht werden, dass die sehr lange Verweildauer insbesondere der jugendlichen Besucher verkürzt wird und die Besucher wieder auf die Wiesn und nicht nur ins Bierzelt gehen. Durch den damit verbundenen Wechsel könnten wieder mehr Gäste den erhofften Platz in einem Zelt bekommen.

3 Seite 3 In den gastronomischen Großbetrieben werden daher unter Einschaltung des Referates für Gesundheit und Umwelt die Musikanlagen durch den Einsatz von Lautstärkenbegrenzern so gesteuert, dass der Schallpegel tagsüber vor Uhr 85 db(a) und abends ab18.00 Uhr 90 db(a) an den maßgeblichen Immissionsorten nicht übersteigt. Die Wirtinnen und Wirte der gastronomischen Mittelbetriebe sind tagsüber vor Uhr verpflichtet, in Eigenverantwortung sicherzustellen, dass der Schallpegel der Musikanlage 85 db(a) an den maßgeblichen Immissionsorten nicht übersteigt. Nach Uhr gelten die üblichen 90dB(A). Ab einer Zweimann-Musikband ist die Musikanlage abends ab Uhr unter Einschaltung des Referates für Gesundheit und Umwelt auf 90 db(a) zu begrenzen. Toiletten Die langen Wartezeiten vor den Toiletten, die bis auf wenige Ausnahmen fehlenden Gartentoiletten und die teilweise mangelhaften Ein- bzw. Ausgangsregelungen führten immer wieder zu Missständen. In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und des Kreisverwaltungsausschusses vom wurden eine generelle Erhöhung der Toilettenanzahl um 20% und der Einbau von Gartentoiletten beschlossen. Bei Besprechungen mit allen Wirten wurde vereinbart, diese Forderungen einvernehmlich umzusetzen. Die vorhandenen 14 städtischen Toilettenanlagen auf dem Festgelände und die Toiletten in den Zelten werden dadurch spürbar entlastet. Die Wirte wollen darüber hinaus die Benutzungsmöglichkeiten von Mobiltelefonen im Toilettenbereich erschweren bzw. verhindern und damit die Verweildauer von solchen Gästen verkürzen, die den Aufenthalt im Bereich der Toiletten zum Telefonieren benutzen wollen sorgen die Wirte durch geeignete organisatorische Maßnahmen ggf. Ordnereinsatz dafür, dass die Situation bei den Ein- bzw. Ausgängen der Toiletten nicht zu sicherheitsrechtlichen Missständen führt. Ebenso werden die Toiletten betriebsbereit gehalten, bis die Gäste das Zelt vollständig verlassen haben. Beleuchtung des Hanges Der Hang beim Rettungsweg West wird seit Jahren so beleuchtet, dass mit der dort angebrachten Videokamera strafbare Handlungen auf den Monitoren in der Einsatzzentrale der Polizei erkennbar waren. Auf Wunsch der Polizei wird bei einem Ortstermin geklärt, wo zusätzliche Beleuchtung erforderlich ist, um potenzielle Straftäter bereits im Vorfeld abzuschrecken. U-Bahn-Theresienwiese Zu den Spitzenzeiten der Wiesn herrscht auch im U-Bahnbereich Überfüllung. Um den U-Bahnbereich sicherer zu gestalten, wird das KVR gemeinsam mit der Polizei und der MVG mögliche Verbesserungen bei den Ein- und Ausgangsregelungen besprechen. Jugendschutz Das 2004 erprobte Konzept siehe Wiesnabschlussbericht 2004, bekanntgegeben in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft und des Kreisverwaltungsausschusses vom wird konsequent weiterverfolgt.

4 Seite 4 Lieferverkehr/Brauereigespanne Durch die Frühöffnung der Zelte an den Samstagen und Sonntagen um 9.00 Uhr füllt sich der Festplatz noch früher als bisher mit Besuchern. Vor den Zelten stehende bzw. auf dem Gelände fahrende Lieferfahrzeuge stellen bei hohem Besucheraufkommen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Es ist deshalb notwendig, die bisher geltenden Lieferzeiten an diesen Tagen weiter zu beschränken. An den übrigen Wochentagen soll die Lieferzeit weiterhin bis Uhr gelten. Die Notwendigkeit, den Lieferverkehr an den besucherstarken Tagen aus logistischen Gründen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten, kollidiert mit Sicherheitsbedürfnissen, ihn während des Betriebes der Festzelte komplett einzustellen. Um beiden Belangen gerecht zu werden, sollen die Lieferanten das Festgelände künftig an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen statt bis Uhr nur noch bis Uhr befahren können. Die Anfahrt zu den Anlieferplätzen ist danach nur noch den ca. 220 Lieferfahrzeugen für verderbliche Lebensmittel und den Inhabern der verkauften Standortscheine möglich. Die übrigen ca Inhaber von Berechtigungsscheinen müssen das Gelände bereits um Uhr verlassen. Sonderscheine für Nachlieferungen sind künftig nur noch bei unvorhersehbaren Ereignissen möglich. Die Wirte und Brauereien wurden informiert und verpflichtet, die Lagerkapazitäten so zu erhöhen, dass die Versorgung auch zu Spitzenzeiten gewährleistet ist. Dies führt zu weniger Fahrverkehr bei hohem Besucheraufkommen und erhöht damit die Sicherheit. Das KVR führt zudem derzeit mit den Münchner Brauereien Gespräche über eine angemessene zeitliche Anpassung der Aufenthaltszeiten von Brauereigespannen in der Wirtsbudenstraße während der überfüllungsträchtigen Wiesnspitzenzeiten (Freitag bis Sonntag bzw. Feiertag). Sicherheit in den Festzelten und auf dem Festgelände Die Sicherheit in den Festzelten und Gärten liegt primär in der Verantwortung der Wirtinnen und Wirte. Diese haben durch geeignete Maßnahmen von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss die für ihren Betrieb festgelegte Höchstbesucherzahl zu beachten und für die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege zu sorgen. Dazu bedarf es eines für jeden Betrieb individuell abgestimmten Sicherheits- und Ordnerkonzeptes mit ausreichendem Personaleinsatz. Dies sowie weitergehende Sicherheitsaufgaben wurden den Wirtinnen und Wirten wie bereits 2004 in einem Aufgabenkatalog - siehe auch Beschlussvorlage zur gemeinsamen Sitzung von Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft und Kreisverwaltungsausschuss vom bekannt gegeben. Die Wirtinnen und Wirte wurden aufgefordert, für 2005 ihr Sicherheits- und Ordnerkonzept unter Berücksichtigung dieses Aufgabenkatalogs zu überarbeiten und dem Kreisverwaltungsreferat vorzulegen. Das Kreisverwaltungsreferat ist derzeit dabei, diese Konzepte zu überprüfen. Zur Verbesserung der Rettungswegesituation insbesondere auf dem Festgelände werden 2005 folgende Maßnahmen umgesetzt: Zwischen Hippodrom und Armbrustschützenzelt wird ein 6 m breiter befestigter Rettungsweg eingerichtet. Bisher gab es in diesem Bereich für beide Zelte keine direkte Zufahrt für Sicherheits- bzw. Rettungsfahrzeuge. Ebenso verbessert sich dadurch die Fluchtwegsituation für Gäste des Armbrustschützenzeltes. Diese konnten bisher die Wirtsbudenstraße nur durch den Garten des Hippodrom erreichen. Um das vergrößerte Weinzelt wurde ein neuer Rettungsweg eingerichtet.

5 Seite 5 Im neuen Weinzelt und im Käferzelt wurde die Rettungswegsituation verbessert. Am Vorplatz vor dem U-Bahnhof Theresienwiese kam es vor dem Spatentreff immer wieder zu Menschenansammlungen, die zu gefährlichem Gedränge zwischen den wartenden, den ankommenden und den abströmenden Besuchern führten. Um die Situation zu entzerren, wird der Spatentreff in einen ruhigen Bereich der Schaustellerstraße verlegt. In der engsten Verbindungsstraße zwischen Wirtsbuden- und Schaustellerstraße, der Straße 1, wird ab 2005 kein Mastenplatz in der Straßenmitte mehr zugelassen. Dies ist eine wesentliche Verbesserung für die Besucherströme vom U-Bahnhof zur Wirtsbudenstraße. Auch für Sicherheits- bzw. Rettungsfahrzeuge ist damit eine Engstelle beseitigt. Am Ausgang der Straße 3 Ost zum Bavariaring war in den letzten Jahren als Abschluss in der Straßenmitte immer ein Geschäft Bierkarussell, Backfischturm platziert. Der vorbeugende Brandschutz hatte dieser Lösung bisher nur unter Bedenken zugestimmt wird dort als Abschluss ein Torbogen errichtet. Die Ein- bzw. Ausfahrt von Sicherheits- bzw. Rettungsfahrzeugen wird künftig nicht mehr eingeschränkt. Einhaltung/Durchsetzung der Auflagen Das KVR und das TAM werden die Erfüllung des den Wirtinnen und Wirten mit den Auflagenbescheiden übermittelten Aufgabenkataloges insbesondere im Hinblick auf die Freihaltung der Rettungswege prüfen und Verstöße ahnden. Verstöße gegen Auflagen aus den jeweiligen Bescheiden sind als Ordnungswidrigkeiten zu werten. Die Kontrollen werden regelmäßig gemeinsam durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVR und des TAM durchgeführt. Die Ahndung eventuell bei Kontrollen festgestellter Auflagenverstöße erfolgt nach einem abgestuften Ahndungssystem. Dieses abgestufte Kontroll- und Ahndungssystem orientiert sich an dem bereits seit 2003 praktizierten Verfahren bei den Einschenkkontrollen und wird wie folgt durchgeführt: Bei der erstmaligen Feststellung eines Auflagenverstoßes wir der betroffene Festwirt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KVR und des TAM vor Ort auf den Verstoß hingewiesen, mündlich verwarnt und um sofortige Abhilfe gebeten. Wird bei einer zeitnahen Nachkontrolle festgestellt, dass der gleiche Verstoß andauert oder erneut vorliegt, wird der betroffene Festwirt schriftlich abgemahnt und zu umgehender Abhilfe aufgefordert. Sollte eine weitere Nachkontrolle ergeben, dass trotz zweimal abgemahnter Verstöße die Auflagen immer noch nicht eingehalten werden, wird der Festwirt zu der beabsichtigten Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens angehört und erhält dabei Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Im weiteren Verfahren kann durch die zuständige Behörde dann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren gegen den Festwirt eingeleitet werden. Den Wirtinnen und Wirten wird dieses abgestufte Kontroll- und Ahndungssystem im Vorfeld der Wiesn rechtzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben. Schaffung von Dispositionsflächen Hinter den Schaustellerbetrieben werden dieses Jahr, in Absprache mit den Schaustellerverbänden, weniger Wohn-, Pack- und Kühlwagen zugelassen. Die Vorgaben des Vorbeugenden Brandschutzes ( 35 a der Betriebsvorschriften) werden strikt eingehalten.

6 Seite 6 Befestigung Anlieferplätze Der Anlieferplatz hinter dem Armbrustschützenzelt wurde mit einem Schotterrasen versehen. Für die Lieferfahrzeuge hat sich dadurch, insbesondere bei schlechtem Wetter, die Parkfläche deutlich verbessert. Ein- bzw. Ausfahrt Parkplatz Südteil In Absprache mit dem KVR, der Polizei und dem Baureferat/Gartenbau wird zur besseren Anbzw. Abfahrt der Fahrzeuge, insbesondere der Busse aus dem Parkplatz im Südteil der Theresienwiese die Ausfahrt an der Hans-Fischer-Straße um ca. 5m verbreitert. 2. Sonstige Maßnahmen für 2005 Keine Zusatzveranstaltungen In diesem Jahr sind keine Zusatzveranstaltungen vor Wiesnbeginn geplant. Platzvergabe in der Vorwoche Zur Entzerrung des Ansturms von Beschickern auf den Festplatz in der Wiesnvorwoche wird die Platzvergabe der Mastenplätze und der Buden auf den vorgezogen. Einlass Reservierungen Ratsboxe Am Sondereingang an der Nordseite des Schottenhamelzeltes fanden bisher Gäste des Wirtes mit Reservierungen und die Inhaber von Einlasskarten für die Ratsboxe Einlass. Leider kam es dabei immer wieder zu unliebsamen Verzögerungen und Vorfällen. In Absprache mit Herrn Schottenhamel wird nun südlich des Haupteinganges beim Eingang Ost 01 ein eigener Zugang nur für Gäste, die in der Ratsboxe reserviert haben, eingerichtet. Security Point Der Security Point wird künftig ab Uhr bis Wiesnschluss kostenfrei in den Räumen des TÜV im Service Zentrum Theresienwiese untergebracht. Servicezentrum Polizei Die bei der Wiesn 2004 im Bereich der Wiesnwache aufgetretenen Bau- und Organisationsmängel werden einvernehmlich mit dem Polizeipräsidium bis zur Wiesn 2005 behoben. Die Arbeitsbedingungen für die Polizei verbessern sich dadurch nochmals deutlich.

7 Seite 7 Verlegung Sportplatz im Südteil In Absprache mit dem Baureferat/Gartenbau wird der Sportplatz in der Mitte des Südteils der Theresienwiese mit den aufgestellten Sportgeräten an den Rand verlegt. Bisher wurden die Sportgeräte bei Beginn des Wiesnaufbaues abgebaut und nach Abbauende wieder aufgestellt. Die Geräte waren deshalb mehrere Monate nicht benutzbar. Im Randbereich können die Geräte stehen bleiben und sind deshalb künftig ganzjährig nutzbar. Außerdem entfallen die Ab- und Aufbaukosten. Dies stellt eine deutliche Verbesserung für die jugendlichen Anwohner der Theresienwiese dar. 3. Mittel- und langfristige Maßnahmen Die Maßnahmen 2005 dienen der aktuellen Verbesserung der Sicherheit auf der Wiesn. Wie bereits oben ausgeführt sind Maßnahmen in drei Stufen kurz-, mittel- und langfristig - vorgesehen. Die für 2005 vorgesehenen Maßnahmen werden umgesetzt und in ihrer Wirkung für die Verbesserung der Sicherheit analysiert. Es ist aber schon jetzt notwendig, auch mittel- und langfristige Maßnahmen zu prüfen und im interfraktionellen Arbeitskreis zu besprechen, damit bei Bedarf eine zeitgerechte Umsetzung solcher Maßnahmen sichergestellt werden kann. Die weiteren zu prüfenden Stufen, also mittelfristige und langfristige Maßnahmen, sind im Folgenden kurz aufgelistet. Attraktive Gestaltung der Anlieferstraße Mitte Die derzeit lediglich als Anlieferstraße genutzte Straße 1 in der Mitte der Festwiese könnte z.b. durch eine Verbreiterung und die Umsiedlung von bisher an anderen Orten liegenden Betrieben an Attraktivität gewinnen und somit zu einer Entlastung insbesondere der Wirtsbudenstraße und einer Verbesserung der dortigen Sicherheit führen. Dem interfraktionellen Arbeitskreis wurden hierzu erste Ideen vorgestellt. Gedacht ist dabei an eine Art Mischzone, in der sowohl gastronomische Betriebe als auch Schaustellerbetriebe angesiedelt werden könnten. Selbstverständlich setzt dies auch eine attraktive Gestaltung der Rückseite der Großzelte voraus. Das Tourismusamt wird dem interfraktionellen Arbeitskreis hierzu konkrete Planungen vorstellen. Gastplatzzahlen Größere Biertanks Änderung des Betriebsbeginns der Festzelte Personenzählanlagen in den Festzelten Scherbenreduzierung, Krüge Imagekampagne, Werbung Rettungsdienstkonzept Ordnerqualifikation Taxiverkehr Verkehrliche Optimierung des Besucherverkehrs

8 Seite 8 Als langfristige Maßnahmen bis 2010 sollen geprüft werden: Zeitliche Verlegung des ZLF Neuordnung des Wiesngeländes Ausdehnung des Geländes Veränderte Verteilung Veränderte Anordnung der Festzelte Neue Anlieferplätze Die Korreferentin des Kreisverwaltungsreferats, Frau Stadträtin Scheuble-Schaefer, und der Verwaltungsbeirat der HA I/3, Herr Stadtrat Wolfswinkler, sowie der Korreferent für das Referat für Arbeit und Wirtschaft und Verwaltungsbeirat für den Bereich Veranstaltungen, Herr Stadtrat Helmut Schmid, haben von der Beschlussvorlage Kenntnis genommen. II. Antrag der Referenten 1. Von den vorstehenden Maßnahmen wird zustimmend Kenntnis genommen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/die Vorsitzende Die Referenten Ober-/Bürgermeister/in Dr. Blume-Beyerle Dr. Wieczorek Berufsmäßiger Stadtrat Berufsmäßiger Stadtrat

9 Seite 9 IV. Abdruck von I. III. über den stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium HA II/V (3x) an das Direktorium HA II/Rechtsabteilung an das Direktorium - Revisionsamt an die Stadtkämmerei HA I/2 an das Referat für Arbeit und Wirtschaft zur Kenntnis V. WV bei KVR GL/111 Zu V.: 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. über das Direktorium HA II/V, BA-Geschäftsstellen an die Bezirksausschüsse 2, 6 und 8 3. an das Referat für Arbeit und Wirtschaft, Tourismusamt 4. an das Polizeipräsidium München 5. an das Planungsreferat 6. an KVR HA I 7. an KVR HA IV 8. Mit Vorgang zurück zu KVR-I/332 Am... Kreisverwaltungsreferat GL 111 I. A.

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