Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft
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1 Telefon: Telefax: Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Windkrafträder im Münchner Norden Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der CSU vom Erneuerbare Energien vor Ort ausschöpfen: Neues Windrad auf dem neuen Müllberg Freimann? Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD und DIE GRÜNEN/RL vom Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der CSU vom ; Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD und DIE GRÜNEN/RL vom Der aktuelle Sachstand bezüglich der Planungen der Stadtwerke München GmbH zur Errichtung von Windkraftanlagen im Münchner Norden wird dargestellt. Zudem werden die Verfahrensabläufe im Genehmigungsverfahren sowie die Beteiligung des Stadtrats erläutert. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird dem Stadtrat nach Abschluss der Genehmigungsverfahren zu den geplanten Windkraftanlagen erneut Bericht erstatten und über die nächsten Schritte informieren. Stadtwerke München GmbH, Mülldeponie, Außenbereich
2 Telefon: Telefax: Alexander Doll Seite Referat 2 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Windkrafträder im Münchner Norden Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der CSU vom Erneuerbare Energien vor Ort ausschöpfen: Neues Windrad auf dem neuen Müllberg Freimann? Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD und DIE GRÜNEN/RL vom Sitzungsvorlage Nr / V Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten 1 1. Anlass 1 2. Genehmigungsverfahren bei Windkrafträdern 2 3. Energiepolitik der SWM 3 4. Gesellschaftsrechtliche Umsetzung 3 5. Aktueller Stand der Planungen 3 II. Antrag des Referenten 5 III. Beschluss 6
3 Telefon: Telefax: Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Windkrafträder im Münchner Norden Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der CSU vom Erneuerbare Energien vor Ort ausschöpfen: Neues Windrad auf dem neuen Müllberg Freimann? Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD und DIE GRÜNEN/RL vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Anlass Die Stadtratsfraktion der SPD und DIE GRÜNEN/RL haben mit dem Antrag Nr / A (Anlage 1) um Prüfung gebeten, ob auf dem Gelände des neuen Müllbergs in Freimann ein oder mehrere weitere Windkraftwerke errichtet werden können. Zwischenzeitlich hat die Stadtratsfraktion der CSU mit dem Antrag Nr / A (Anlage 2) die Darstellung der Planungen der Stadtwerke München GmbH (SWM) zu Windkrafträdern in München gefordert. Hintergrund dieses Antrags ist die vorausgegangene Beantwortung einer Anfrage von Herrn Stadtrat Josef Schmid vom (Anlage 3). Hier wurde in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, dass die jeweiligen Standorte für Windkrafträder im Einvernehmen mit dem Kommunalreferat in seiner Eigenschaft als Grundstückseigentümer festgelegt werden und das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) im Falle eines Standorts auf Münchner Stadtgebiet - als Genehmigungsbehörde tätig wird. Vom RGU wurde ebenfalls dargestellt, dass eine Prüfung und Genehmigung des Vorhabens oder der Standorte im immissionsschutzrechtlichen Verfahren durch den Stadtrat nicht vorgesehen ist. Zur näheren Erläuterung wird in Ziffer 2 dieser Vorlage zunächst der generelle Ablauf eines Genehmigungsverfahrens bei Windkrafträdern sowie die diesbezügliche Beteiligung des Stadtrats dargelegt.
4 Seite 2 2. Genehmigungsverfahren bei Windkrafträdern Das Planungsreferat und das Referat für Gesundheit und Umwelt haben zu den beiden Anträgen Nr / A und Nr / A die Stellungnahmen in Anlage 4 bis 7 abgegeben. Hier werden u.a. generelle Hinweise und Anmerkungen zu den konkreten bau- und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen gegeben. Der Ablauf eines Genehmigungsverfahrens für ein oder mehrere Windkrafträder gestaltet sich grundsätzlich wie folgt: Gemäß 4 Abs. 1 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 1 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. Ziff. 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) bedürfen Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 50 Metern einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Dieses Genehmigungsverfahren verläuft grundsätzlich in drei Schritten: Antragstellung (Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, Pläne, Gutachten etc.) Phase der Antragsprüfung (inkl. Beteiligung aller betroffenen Fachdienststellen, BA-Anhörung etc.) Genehmigungsphase (ggf. Klärung von Genehmigungshindernissen und Erstellung des Genehmigungsbescheides durch das RGU) Eine formelle Beteiligung des Stadtrates am immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen. Selbstverständlich kann sich der Stadtrat jederzeit über den Stand des Verfahrens informieren lassen. Beim Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird die Landeshauptstadt München im Rahmen der durch den Staat übertragenen Aufgaben als Kreisverwaltungsbehörde tätig (übertragener Wirkungskreis nach Art. 8 Abs. 1 i.v.m Art. 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung). Die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung liegt nicht im Ermessen des RGU. Der Antragsteller hat einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Genehmigung, wenn er alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt. Die Genehmigung ist dann zu erteilen. Das Planungsreferat betont in seiner Stellungnahme, dass das RGU Herr des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens nach BImSchG ist, welches die Baugenehmigung ersetzt. Das Planungsreferat wird als Fachstelle und Träger öffentlicher Belange gehört.
5 Seite 3 1. Energiepolitik der SWM Neben dem in Ziffer 2 erläuterten immissionsschutzrechtlichen Verfahren wird seitens des RAW auf das dem Stadtrat bereits in 2006 (Beschluss der Vollversammlung vom , SV-Nr / V 08979) und 2009 (Beschluss der Vollversammlung vom , SV-Nr / V 02864) vorgelegte Energiekonzept der SWM hingewiesen. Gemäß 13 Abs. 1 Nr. 14 des Gesellschaftsvertrags der SWM hat der Stadtrat hiermit grundsätzliche strategische Entscheidungen zur Energie- und Wärmeversorgung getroffen. So wurden die SWM in dem o.g. Beschluss aus 2009 beauftragt, soviel Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, dass damit München als erste deutsche Großstadt bis zum Jahr 2015 alle Privathaushalte zu 100 % und bis zum Jahr 2025 alle Privat- und Geschäftskunden zu 100 % versorgen könnte. Die hierfür notwendige Strategie der SWM zum Ausbau der regenerativen Stromerzeugung und deren Umsetzung in Form von Energiegewinnung aus hauptsächlich Wind, Photovoltaik und Wasser wurde ausführlich dargelegt und vom Stadtrat gebilligt. Die nun in dieser Vorlage thematisierten Planungen der SWM zum Bau und Betrieb eines oder mehrerer Windräder im Münchner Norden stellen einen Baustein der vom Stadtrat u.a. beschlossenen Förderung der Energiegewinnung aus Windkraft dar. Dem Stadtrat wurde das Energiekonzept zur Beschlussfassung vorgelegt. Die aktuellen Planungen der SWM setzen nun dieses Konzept um. 1. Gesellschaftsrechtliche Umsetzung Bei den Planungen der SWM zum Bau und Betrieb eines oder mehrerer Windräder im Münchner Norden sind generell zwei verschiedene und voneinander getrennt ablaufende Verfahrensstränge zu unterscheiden: Auf der einen Seite das in Ziffer 2 erläuterte immissionsschutzrechtliche Verfahren, sowie auf der anderen Seite die gesellschaftsrechtliche Umsetzung. Soweit das in Ziffer 3 angesprochene Energiekonzept der SWM, also auch die Energiegewinnung aus Windkraft, durch den Erwerb von Beteiligungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften umgesetzt wird, ist der Stadtrat gemäß 4 des Gesellschaftsvertrags der SWM damit zu befassen. Unabhängig vom Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutzrecht wird der Stadtrat folglich unter diesen Voraussetzungen zu gegebener Zeit durch das RAW mit der gesellschaftsrechtlichen Realisierung befasst. 1. Aktueller Stand der Planungen Aufgrund des Antrags Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD und DIE GRÜNEN/RL haben die SWM begonnen, entsprechende Prüfungen für die Errichtung eines oder mehrerer Windkraftanlagen im Bereich des neuen Müllbergs in Freimann durchzuführen. Die Untersuchungen hierfür sind schon bezüglich der Rahmenbedingungen einer solchen Windkraftnutzung recht aufwändig. Darunter fällt z. B. die Prüfung der Windergiebigkeit, der Betroffenheit des Luftverkehrs oder der Autobahn. Weiterhin sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt und das Landschafts- bzw. Stadtbild zu prüfen. Es sind potenzielle Betrachtungsstandorte (wichtige Sichtachsen, Überlagerung mit stadtbildprägenden Gebäuden, Stadtein- bzw. ausfahrten sowie Aussichtspunkte) zu wäh-
6 Seite 4 len, anhand derer die Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild in Fotomontagen und Simulationen aufgezeigt werden. In einem zweiten Schritt sind die dargestellten Sichtfelder in Nah- und Fernwirkung zu bewerten und die Standortverträglichkeit zu beurteilen. Auch naturschutzrechtlich sind an dem vorgeschlagenen Standort komplexe Fragestellungen zu lösen. Durch die Errichtung auf einer Deponie suggeriert das Vorhaben zunächst einen geringen Raumwiderstand. Mit Blick auf die Situierung des Bauwerks an der nördlichen Stadteinfahrt sowie unmittelbar neben und zwischen europaweit bedeutsamen Naturschutz- und Naturerholungsflächen (siehe auch Beschluss des Stadtrats vom zum Erhalt des europäischen Naturerbes NATURA 2000 sowie verschiedene Anträge des Stadtrats zum Schutz und Erhalt der Fröttmaninger Heide bzw. zu den Münchner Nordhaiden) wird aber deutlich, dass die geplante Errichtung einer Windenergieanlage an dieser Stelle durchaus zu Konflikten im Raum führen kann. Da es für Windenergieanlagen in der Natur keine Entsprechung gibt, konnten einzelne Tierarten (u.a. Fledermäuse, Vögel) kein spezifisches Reaktionsverhalten auf solche Anlagen hin entwickeln (u.a. Meidung der Nähe von Windenergieanlagen durch Offenland bewohnende Arten, Gefahren durch sich drehende Rotorblätter). Um diesem Konflikt Rechnung zu tragen, haben verschiedene Bundesländer Standards bei der Betrachtung von Standorten für Windenergieanlagen in der Nähe von Schutzgebieten festgelegt. Das geplante Windrad unterschreitet danach bislang die zur Vermeidung von Schäden anerkannten erforderlichen Mindestabstände zu Schutzgebieten Europäischer Bedeutung. Wie auch im Antwortschreiben in Anlage 3 ausgeführt, haben die SWM, parallel zu den andauernden Untersuchungen, bereits die ersten Schritte für das förmliche Genehmigungsverfahren eingeleitet. Dies dient für die SWM bis auf weiteres zum einen der Rechtssicherung und zum anderen der Prüfung der weiteren Machbarkeit, insbesondere auch und vor allem der Wirtschaftlichkeit. Die SWM planen derzeit den Bau und Betrieb von zwei Windkraftanlagen. Ein Standort befindet sich auf dem Gebiet der Deponie. Grundstückseigentümerin ist die Landeshauptstadt München. Der zweite Standort befindet sich nördlich der Deponie auf dem Gemeindegebiet von Garching. Grundstückseigentümerin ist ebenfalls die Landeshauptstadt München. Bezogen auf den Standort auf Stadtgebiet der LHM hat das RGU mitgeteilt, dass ihm derzeit neben dem Antrag der SWM - nur ein Datenspiegel über die in Frage kommenden Windkrafträder verschiedener Hersteller (5 Hersteller, 9 Typen) vorliegt. Die Gesamthöhe
7 Seite 5 der Windräder beträgt demnach zwischen 145 und 192,5 m. Beim zweiten Standort auf Gemeindegebiet der Stadt Garching ist das erforderliche Genehmigungsverfahren vom Landratsamt München als zuständige Kreisverwaltungsbehörde durchzuführen. Ein entsprechender Antrag wurde beim Landratsamt München ebenfalls bereits eingereicht. Die Stadt Garching hat beim Landratsamt München die 12-monatige Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens beantragt ( 15 BauGB Zurückstellung von Baugesuchen), wodurch das Genehmigungsverfahren derzeit gehemmt wird. Für beide Anlagen konnten noch nicht die vollständigen Genehmigungsunterlagen eingereicht werden. Die SWM gehen davon aus, dass dies im Laufe des Jahres 2011 der Fall sein wird. Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Die Beschlussvorlage ist mit dem Planungsreferat und Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt. Das Kommunalreferat, der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und der Verwaltungsbeirat für das Beteiligungsmanagement, Herr Stadtrat Dr. Florian Vogel, haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten. I. Antrag des Referenten 1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird dem Stadtrat nach Abschluss der Genehmigungsverfahren zu den geplanten Windkraftanlagen erneut Bericht erstatten und über die nächsten Schritte informieren. 3. Die Anträge Nr / A der Stadtratsfraktion der CSU vom und Nr / A der Stadtratsfraktion der SPD und DIE GRÜNEN/RL vom sind hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Ziffer 2 des Referentenantrags unterliegt der Beschlussvollzugskontrolle.
8 Seite 6 I. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dieter Reiter Berufsm. Stadtrat II. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k.
9 Seite 7 III. Wv. RAW - FB V C:\Dokumente und Einstellungen\VallentP\Lokale Einstellungen\Temp\1841,1516Beschluss.odt zur weiteren Veranlassung. Zu V. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das RGU-UW 13 An das Planungsreferat An das Kommunalreferat Per Hauspost An die Stadtwerke München GmbH G-Z-BG jeweils z.k. Am
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