Sachenrecht. I. Quellen und Methoden. Allgemeiner Teil. Schuldrecht. V. Familienrecht. Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst

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1 Sachenrecht Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. SoSe 2014 I. Quellen und Methoden II. III. IV. Allgemeiner Teil Schuldrecht Sachenrecht V. Familienrecht VI. Erbrecht,

2 Aufgabe des Sachenrechts: Zuordnung von Rechtsobjekten zu Rechtssubjekten mit absoluter Wirkung (Wirkung erga omnes) Herrschaftsrechte über Rechtsobjekte = dingliche Rechte trotz weiten Sachbegriffs in 285 ABGB nach heute hm auf körperliche Gegenstände und Herrschaftsrechte an diesen Gegenständen beschränkt, Merkmale dinglicher Rechte Absolute Wirkung: Dingliche Rechte wirken erga omnes Publizität: Sachenrechte müssen im Interesse der Verkehrssicherheit allgemein erkennbar sein (wichtigste Publizitätsmittel: Besitz, Grundbuch) Typenzwang: Sachenrechte dürfen im Interesse der Verkehrssicherheit nicht frei gestaltet werden, sondern müssen sich der vom Gesetz vorgegebenen Muster bedienen Spezialität: Dingliche Rechte bestehen immer nur an Einzelsachen, und auch dingliche Übertragungsakte usw beziehen sich immer nur auf Einzelsachen (bei Gesamtsachen isv 302 aber gewisse Erleichterungen),

3 Unselbständige Bestandteile Selbst. Bestandteile und Zubehör Superädifikate usw Liegen vor, wenn die Trennung mindestens unwirtschaftlich wäre teilen immer das sachenrechtliche Schicksal der Hauptsache zb Windschutzscheibe eines Autos zb fest mit dem Boden verbundene Gebäude, Pflanzen, usw superficies solo cedit Liegen vor, wenn Trennung ohne Weiteres möglich (Zubehör, zb Maschinen bzgl Fabrikgrundstück) oder zumindest wirtschaftlich vertretbar ist (selbständige Bestandteile, zb Autoreifen) teilen im Zweifel das sachenrechtliche Schicksal der Hauptsache (zb 1047) teilen bei Liegenschaften die Qualifikation als unbewegliche Sache Superädifikat ( 435) ist zwar mit dem Boden verbunden, gilt aber als bewegliche Sache teilen nicht das sachenrechtliche Schicksal der Liegenschaft Gesetzliche Durchbrechung von superficies solo cedit Übungsfälle: 1. Wie sind folgende (Teil-)Gegenstände rechtlich zu qualifizieren: a) Apfel am Baum; b) montierte, in ein Gebäude eingefügte Aufzugsanlage; c) zu Unternehmen auf Fabrikgrundstück gehörender Lieferwagen; d) Bücherbestand einer Bibliothek; e) Fahrbetrieb (zb Achterbahn ) im Wiener Prater. 3. Viktor veräußert eine Liegenschaft mit denkmalgeschütztem Schloss an Karl, dessen Eigentum einverleibt wird. Zum Schloss gehören eigentlich speziell eingepasste Wandbilder, die Viktor allerdings vor dem Verkauf durch einen Restaurator hat abnehmen und an die Wand lehnen lassen. Als Karl die Liegenschaft übernimmt, ist er erbost, dass die Wandbilder fehlen, und verlangt sie von Viktor heraus.

4 Besitz Innehabung Besitz Eigentum: Innehabung = tatsächliche Macht und Gewahrsam ( 309 S. 1) - unmittelbar (= selbst) - mittelbar (= durch einen anderen) Sachbesitz = Innehabung einer Sache mit dem Willen, die Sache als die seinige zu haben - Unmittelbar oder mittelbar (je nach Innehabung) Rechtsbesitz = Innehabung mit dem Willen, die Sache in Ausübung eines Rechtes zu haben (zb als Mieter, Entleiher usw) Eigentum = unbeschränkte Befugnis, über eine Sache tatsächlich oder rechtlich zu verfügen und andere von ihr auszuschließen ( 354),

5 Abstufungen des Besitzes: rechtmäßig = auf gültigem Titel (zb Kaufvertrag) beruhend, wird nach 323 vermutet (beachte: heißt nicht unbedingt Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer, zb wenn von Drittem gekauft) redlich = wer annehmen darf, dass die besessene Sache ihm gehört, wird nach 328 vermutet echt = weder gewaltsam (vi) noch heimlich (clam) noch durch Unterschlagung einer anvertrauten Sache (precario modo) rechtmäßiger redlicher echter Besitz = qualifizierter Besitz / rechtlicher Besitz / Besitzrecht, Beispielsfall: Bodo hat ein Auto von Emilia erworben. Später stellt sich heraus, dass Emilia unerkannt geschäftsunfähig war, sohin also ihr Eigentum nicht auf Bodo übertragen konnte. Inzwischen hat Bodo das Auto schon an Ida vermietet. E Eigentümerin Herausgabe (da kein Recht zum Besitz) B mittelbarer Inhaber (Sach-)Besitzer unrechtmäßig redlich echt Herausgabe (da kein Recht zum Besitz) Miete I unmittelbare Inhaberin Besitzmittlerin Rechtsbesitzerin rechtmäßig redlich echt,

6 Abwandlung: Bodo hat das Auto an Ida nicht vermietet, sondern verschenkt. E Eigentümerin Herausgabe (da kein Recht zum Besitz) B Schenkung I (unmittelbare) Inhaberin (Sach-)Besitzerin rechtmäßig redlich echt, Funktionen des Besitzes Besitzschutz (Besitzstörungsverfahren 454 ff ZPO) - Nachzuweisen nur Besitz und eigenmächtige Störung/Entziehung ( possessorisches Verfahren) - Innerhalb von 30 Tagen ab Störung/Entziehung - Recht zum Besitz nicht geprüft (anders im sog petitorischen Verfahren) Publizität bei Erwerb des Eigentums usw an beweglichen Sachen Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum (actio publiciana, 372 ff) - Setzt qualifizierten Besitz voraus - Dringt durch gegenüber Besitzer mit schwächerem Recht (vgl 373 f) Ersitzung - Echte Ersitzung: qualifizierter Besitz - Unechte Ersitzung: Besitz nur redlich und echt (Titel darf unwirksam sein), dafür längere Frist,

7 Übungsfälle: 1. Martha, Manfred und Mina sind Mieter unterschiedlicher Wohneinheiten einer Liegenschaft und teilen sich ein Stiegenhaus. Martha beglückt immer wieder die Hausgemeinschaft mit Verschönerungen des Stiegenhauses, zb Gummibäumen, ohne die Anderen mit einzubeziehen. Als Manfred morgens die Türe öffnet und die neue Bilderserie Röhrender Hirsch im Abendrot an den Wänden sieht, wird es ihm zu bunt. Was kann er tun? 2. Dora stiehlt eine schöne Vase bei Emilia, der Dora den Haushalt führt, und schenkt die Vase ihrer nichts ahnen müssenden Mutter Maria. Kann Maria irgendwann Eigentum an der Vase erlangen? Wenn ja, wie lange dauert das? 3. Wie 2., aber Dora hatte Maria die Vase nur geliehen., Eigentum

8 Wesen und Rechtsnatur des Eigentums Eigentum ist das umfassendste aller dinglichen Rechte (sog Vollrecht) Es beinhaltet grundsätzlich zb das Recht (vgl 354, 362 ABGB) die Sache zu nutzen (usus) Früchte aus der Sache zu ziehen (usus fructus) die Sache zu verändern, zu verbrauchen, zu zerstören (abusus) über die Sache zu verfügen (ius abutendi) Inhaltliche Beschränkungen durch Rechte Dritter und öffentlich-rechtliche Beschränkungen (vgl 364 Abs 1 ABGB) Abspaltungen des Vollrechts sind möglich (vgl 363 ABGB) = sog beschränkte dingliche Rechte, Arten des Eigentums Alleineigentum und Miteigentum ( 825 ff; nur ideelle Quote möglich) Wohnungseigentum: spezielle Form des Miteigentums an einer Liegenschaft nach dem WEG Gesamthandeigentum: dem ABGB grundsätzlich fremd, aber heute in Spezialgesetzen anerkannt,

9 Schutz des Eigentums Eigentumsklage ( 366, rei vindicatio) Klage aus dem vermuteten Eigentum ( 372, actio publiciana) Eigentumsfreiheitsklage (actio negatoria) Eigentumsfeststellungsklage Widerspruchsklage, Aussonderungsklage Löschungsklage gilt zum Teil auch bzw analog für beschränkte dingliche Rechte, Nachbarrecht ( 364 ff, 422 ABGB) Unmittelbare Zuleitung (zb Regenrinne) oder grobkörperliche Einwirkungen (zb Fußbälle) können mit der actio negatoria untersagt werden Feinkörperliche Stoffe (zb Rauch) oder unkörperliche Beeinträchtigungen (zb Lärm) können nur unter den erschwerten Voraussetzungen von 364 Abs 2 abgewehrt werden, dh wenn sie - das ortsübliche Maß überschreiten und - die ortsübliche Nutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen Bei behördlich genehmigten Anlagen gilt dennoch 364a: keine Untersagung, nur Ausgleichsanspruch Sog negative Immissionen: grundsätzlich zu dulden, aber ggf öffentlich-rechtliche Schutzbestimmungen (zb Abstandsflächen im Baurecht), aber Abwehranspruch nach 364 Abs 3 bei Entzug von Licht, Luft usw durch Pflanzen, wenn dadurch Benutzung unzumutbar beeinträchtigt Beachte auch 422 zu eindringenden Wurzeln und Zweigen,

10 Übungsfälle: 1. Die Nachbarn Norbert und Niko liegen seit Jahren im Streit. Insbesondere beschwert sich Norbert, dass ihm Niko a) durch sein geschmackloses Haus die Aussicht verderbe; b) aufgrund der Abschüssigkeit der Kfz-Stellplätze sein Regenwasser auf Norberts Grundstück leite; c) jedes Jahr eine lärmende Geburtstagsparty feiere. Dafür beschwert sich Niko, dass Norbert a) durch eine große, dichte Eibe dem Niko alles Sonnenlicht nehme; b) durch morsche, zu Niko herüberreichende Äste, diesen gefährde. 2. Auf der anderen Seite von Norberts Grundstück betreibt Anton seit Jahrzehnten eine behördlich genehmigte Kfz-Werkstatt. Die Lärmbelästigung mitten im Wohngebiet ist oft unerträglich., Erwerb des Eigentums Titel Titel (causa, (causa, Grund Grund für für den den Erwerb Erwerb des des Eigentums) Modus Modus (rechtlich anerkannte Erwerbsart) Zweiaktiger Erwerbstatbestand (vgl 305 ABGB), Titel und Modus Insbesondere beim rechtsgeschäftlichen Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen spricht man vom Prinzip der kausalen Tradition Str, ob zusätzlich zu Titel (zb Kaufvertrag) und Modus (zb Übergabe) noch die dingliche Einigung als drittes Element dazukommt Eigentumsvorbehalt: Eigentum geht nach dem Vertrag nicht schon bei Übergabe über, sondern erst bei vollständiger Zahlung,

11 Erwerb des Eigentums Derivativer Erwerb = von einem Vormann abgeleitet Originärer Erwerb = unabhängig von Recht eines Vormannes rechtsgeschäftliche Übereignung Erbgang Zuweisung von Ehewohnung und Hausrat gutgläubiger Erwerb Zueignung Zuwachs, Erwerb des Eigentums Derivativer Erwerb Originärer Erwerb nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet, dh Verfügungsberechtigung des Vormanns als zusätzliche Voraussetzung Modus bei beweglichen Sachen idr Übergabe, bei unbeweglichen idr Einverleibung Titel liegt in der gesetzlichen Bestimmung selbst bzw in deren Grundgedanken Modus liegt in der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestands, dh Titel und Modus kaum strikt zu trennen,

12 Veräußerungsgeschäfte Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Titel Titel Modus Modus (Übergabe) Verfügungsberechtigung des des Vormanns,

13 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Titel Titel Wirksames Verpflichtungsgeschäft Muss auf Verschaffung des Eigentums gerichtet sein (zb Kauf, Tausch, Schenkung, Darlehen), nicht auf bloße Überlassung zur Nutzung (zb Miete, Leihe), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Modus Modus (Übergabe) von Hand zu Hand (beachte bei Versendung 429) durch Zeichen durch Erklärung: - Übergabe kurzer Hand (Besitzauflassung, traditio brevi manu) = Sache befindet sich schon bei Erwerber - Besitzkonstitut (Besitzauftragung, constitutum possessorium) = Sache bleibt beim Veräußerer, der sie für Erwerber innehat - Besitzanweisung = Mitteilung an einen Dritten, der die Sache innehat, diese künftig für den Erwerber innezuhaben,

14 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Verfügungsberechtigung des des Vormanns In seiner Verfügungsmacht nicht beschränkter Eigentümer Kraft Gesetzes zur Verfügung befugt (zb Insolvenzverwalter) Kraft Rechtsgeschäfts (Ermächtigung) zur Verfügung befugt, Übungsfälle: 1. Veit verkauft Ernst ein größeres Warenlager. Im Vertrag steht, dass Ernst ab sofort Eigentümer ist. 2. Wie 1., aber die Parteien bringen zusätzlich gut sichtbare Schilder an der Halle an, aus denen das Eigentum des Ernst hervorgeht. 3. Viktoria verkauft Erna ihren alten Kinderwagen. Erna soll sobald wie möglich Eigentum erlangen. a) Vereinbart ist Verschickung per DHL. Viktoria gibt den Kinderwagen bei DHL ab. b) Viktoria hat den Kinderwagen noch an Dorothea verliehen, und Erna ist einverstanden, dass Dorothea den Wagen noch einen Monat weiter benutzt. Viktoria ruft Dorothea an und teilt ihr den Verkauf mit. c) Erna nutzt den Kinderwagen sowieso schon seit ein paar Wochen. d) Viktoria selbst möchte den Kinderwagen noch einen Monat nutzen.,

15 Gutgläubiger Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Titel Titel Modus Modus (Übergabe) Guter Guter Glaube Glaube an an Eigentum // sonstige Verfügungsberechtigung Besondere Erwerbssituation: Gegen Entgelt und In einer von drei alternativen Situationen: in öffentlicher Versteigerung von einem Unternehmer im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb von einem Vertrauensmann des Eigentümers (zb Mieter), Übungsfälle: 1. Volker täuscht Emil und bewegt ihn dazu, ihm einen wertvollen Orientteppich zu übergeben, den Volker angeblich für Emil in die Teppichputzerei bringen will. Tatsächlich veräußert Volker den Teppich für viel Geld als angeblich eigenen an den nichts ahnen müssenden Karl. 2. Wie 1., aber Volker hatte den Teppich von Emil unter listiger Täuschung über dessen Echtheit gekauft. Emil ficht den Vertrag mit Volker an. 3. Wie 1., aber Karl wusste, dass Volker gelegentlich krumme Dinger dreht. Von dem Vorfall mit Emil wusste er dagegen konkret nichts. 4. Wie 1., aber Volker schenkt den Teppich seiner redlichen Freundin Karla. 5. Bauunternehmer Veit benötigt dringend Geld und veräußert einen fast fabrikneuen Baukran an seinen Konkurrenten Kurt. Tatsächlich hatte Veit was Kurt nicht konkret wusste den Baukran von Dagobert unter Eigentumsvorbehalt erworben und den Kaufpreis noch nicht bezahlt,

16 Weitere Fälle gutgläubigen Eigentumserwerbs Bei unbeweglichen Sachen wesentliches Publizitätsmerkmal: Eintragung im Grundbuch (tritt an die Stelle der Übergabe bei beweglichen Sachen) gutgläubiger Erwerb: guter Glaube in Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs wird geschützt (sog materielles Publizitätsprinzip) Bei Geld und Inhaberpapieren Kombination der Rechtsgedanken von 367 und 371, entgeltlicher und redlicher Erwerb wird geschützt Vom Scheinerben Vertrauen auf die Richtigkeit der Einantwortung, Originärer Eigentumserwerb durch. Vermengung, Vermischung, Verarbeitung gesetzlicher Eigentumserwerb durch irreversible Vermengung oder Vermischung fremder Sachen mit eigenen oder durch Verarbeitung Bei Vermengung von Geld oder sonstigen vertretbare Sachen (vgl 371 ABGB) dennoch Quantitätsvindikation, dh der ursprüngliche Eigentümer des Geldes (zb Käufer) behält nach 415 ABGB anteilsmäßiges Miteigentum, so lange Anteil quantitativ feststellbar. In sonstigen Fällen der (irreversiblen) Verarbeitung oder (unlösbaren) Verbindung mit eigenen Sachen des Empfängers gelten die 415, 416 ABGB. Ersitzung,

17 Originärer Eigentumserwerb durch. Ersitzung echte: qualifizierter Besitz 3 Jahre für bewegliche bzw 30 Jahre für unbewegliche Sachen doppelte Ersitzungszeit bei Erwerb von unechtem, unredlichem oder unbekanntem Besitzer ggf aus anderen Gründen verlängerte Frist unechte: Besitz redlich und echt Frist 30 bzw 40 Jahre (abhängig von Voreigentümer), Beschränkte dingliche Rechte

18 Überblick über die beschränkten dinglichen Rechte: Pfandrecht = dingliches (Sicherungs-)recht eines Gläubigers, sich wegen einer Forderung aus der Sache usw vorzugsweise zu befriedigen - kann nicht nur an körperlichen Gegenständen, sondern auch an Forderungen, Bestandrechten, anderen Pfandrechten (sog Afterpfandrecht), Immaterialgüterrechten usw begründet werden - beachte allgemeine Prinzipien des Sachenrechts (Titel & Modus, Publizität, Spezialität usw) und besondere Prinzipien des Pfandrechts: Akzessorietät (setzt Bestand einer gesicherten Forderung voraus); Priorität (bei mehreren Pfandrechten entscheidet Zeitpunkt der Bestellung über Rang) - nach hm keine Übergabe durch Besitzkonstitut möglich, weil keine hinreichende Publizität und daher Umgehung des Faustpfandprinzips (steht auch publiziätsloser Sicherungsübereignung entgegen, während Eigentumsvorbehalt anerkannt wird) - Pfandverwertung gerichtlich oder (bei bewegl Sachen) auch außergerichtlich ( 466a ff), Überblick über die beschränkten dinglichen Rechte: Dienstbarkeiten (Servituten) = Verpflichtung des Eigentümers zu einer Duldung oder Unterlassung zum Vorteil des Berechtigten, 472 ff - Grunddienstbarkeiten (Realservituten, zb Wegerecht) - Persönliche Dienstbarkeiten (Personalservituten, zb Fruchtgenuss, Gebrauch, Wohnungsrecht) Reallasten = dingliche Belastung eines Grundstücks mit bestimmten Leistungspflichten des Grundeigentümers Baurecht = dingliches Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben (vgl BauRG) - Ausnahme vom Grundsatz superficies solo cedit - unterscheide vom Superädifikat (Praterbuden, Würstelstände usw),

19 Erwerb eines Pfandrechts (Faustpfand / Hypothek) Titel: Titel: Pfandbestellungsvertrag Modus Modus (Übergabe // Eintragung im im Grundbuch) Bestand der der gesicherten Forderung (Akzessorietät des des Pfandrechts) Verfügungsberechtigung des des Vormanns, Gutgläubiger Erwerb eines Faustpfandrechts Titel: Titel: Pfandbestellungsvertrag Modus Modus (Übergabe) Bestand der der gesicherten Forderung (Akzessorietät des des Pfandrechts) Guter Guter Glaube Glaube an an Eigentum // Verfügungsberechtigung des des Bestellers Besondere Erwerbssituation nach nach 367, 367, (Erwerb (Erwerb vom vom Vertrauensmann) Vertrauensmann),

20 Übungsfälle: 1. Ernst hat Valentin sein wertvolles Mountainbike (Wert: 2.000) geliehen. Valentin ist in Geldnöten, muss von Konstantin einen Kredit ihv 500 aufnehmen, und verpfändet dem nichts ahnenden Konstantin zur Sicherung der Forderung das Mountainbike des Ernst. Als Ernst die Sache erfährt, weiß er nicht, was er tun soll. 2. Wie 1., doch ist der Kredit nie ausbezahlt worden (und wird auch nie ausbezahlt werden, weil Valentin mittlerweile vom Kreditvertrag zurückgetreten ist).,

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