Die Gemeinsame Agrarpolitik

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1 Die Gemeinsame Agrarpolitik GAP 2016 (Stand unter dem Vorbehalt weiterer Änderungen) Nr.: 1 Geschäftsbereich Landwirtschaft Sachgebiet Betriebswirtschaft

2 Aktiver Betriebsinhaber Negativliste Ein verbundenes Unternehmen gibt es nur, wenn die Betriebsleiter identisch sind GAP-Informationsveranstaltungen 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2 Nicola Miklis

3 Aktiver Betriebsinhaber Ziffer Ja, außerldw. Tätigkeiten (Negativliste) bis Direktzahlungen Ziffer Bagatellbetrieb über und unter 38 ha Unterlagen vorlegen laut Ziffer 3.4 ab 38 ha Ziffer Ldw. Tätigkeit nicht unwesentlich Direktzahlungen betragen mindestens 5 % der außerldw. Gesamteinkünfte oder Hauptgeschäftszweck ldw. Tätigkeit oder Pferdehalter mit höchstens 3 GVE/ha (Anlage 3) Unterlagen der Ziffer beifügen GAP-Informationsveranstaltungen 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2 Nicola Miklis

4 Aktiver Betriebsinhaber GAP-Informationsveranstaltungen 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2 Nicola Miklis

5 Aktiver Betriebsinhaber Ziffer Nein, keine außerldw. Tätigkeit bis Direktzahlungen Ziffer Bagatellbetrieb über und unter 38 ha Nur Erklärung abgeben gem. Ziffer 3.4 ff ab 38 ha Ziffer Ldw. Tätigkeit nicht unwesentlich Erst bei einer Kontrolle ist der im Sammelantrag unter Ziffer erklärte Nachweis vorzulegen GAP-Informationsveranstaltungen 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2 Nicola Miklis

6 Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen Neue Zahlungsansprüche (Basisprämie) neuer Zahlungsanspruch seit 2015 Verkauf von ZA ohne Fläche möglich Verpachtung von ZA ohne Fläche möglich Soll ab April freigeschaltet sein Einziehung von überschüssigen Zahlungsansprüchen nach zweijähriger Nichtaktivierung (kein Rotieren); Erst 2017 von Bedeutung Wichtig!! Bei Betriebsneugründung- oder -übernahmen sofort neue Reg.- Nr. beantragen Nr.: 6

7 Neuzuweisung von ZA`s in 2016 aus der nationalen Reserve Erstzuweisung Ausschließlich für Junglandwirte oder Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen (Neueinsteiger) Definitionen: Junglandwirt: 1. Erstmalige Niederlassung als Betriebsleiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb innerhalb der letzten 5 Jahre und im Jahr der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre (Jahrgang 1976 oder später) und Neueinsteiger und Junglandwirte: 2. Antragstellung spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wurde damit Neuzuweisung in 2016 nur für Antragsteller (Junglandwirte und Neueinsteiger), die in 2014 oder später die ldw. Tätigkeit aufgenommen haben GAP 2016 (Stand unter dem Vorbehalt weiterer Änderungen) Nr.: 7 Geschäftsbereich Landwirtschaft Sachgebiet Betriebswirtschaft

8 Neuzuweisung von ZA`s in 2016 aus der nationalen Reserve Erstzuweisung Weitere persönliche Anforderungen an den Antragsteller: Keine Erstzuweisung an Antragsteller, die in 2015 bereits als Junglandwirt oder Neueinsteiger Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve zugewiesen bekommen haben. Neuzuweisung von ZA s nur in dem Umfang der Differenz zwischen der beihilfefähigen Fläche und den am zur Verfügung stehenden ZA s (eigene oder gepachtete) möglich. Aktiver Betriebsinhaber nach Art. 9 der EU-VO 1307/2013 Beantragung der Zuweisung von ZA`s im Jahr 2016 Prüfung: Künstliche Schaffung von Voraussetzungen, Umgehungstatbestand Art. 60 VO 1306/2014, insbesondere unter nahen Verwandten GAP 2016 (Stand unter dem Vorbehalt weiterer Änderungen) Nr.: 8 Geschäftsbereich Landwirtschaft Sachgebiet Betriebswirtschaft

9 Neuzuweisung / Aktivierung von ZA`s Beihilfefähige Hektarfläche Jede landwirtschaftliche Fläche des Betriebes Ackerland, einschließlich für Kulturpflanzen verfügbare, aber brachliegende Flächen, unabhängig davon, ob sich diese Flächen unter Gewächshäusern o. ä. befinden Dauergrünland und Dauerweideland fünf Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge auch Flächen mit Sträuchern/Bäumen, die abgeweidet werden können, sofern Gras/Grünfutter weiterhin vorherrschen Dauerkulturen, die für die Dauer von min. fünf Jahren auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern (einschl. Rebflächen, Baumschulen und Niederwald mit Kurzumtrieb) und CC- relevante Landschaftselemente Nr.: 9

10 Neuzuweisung / Aktivierung von ZA`s Beihilfefähige Hektarfläche Verfügbarkeit am des Antragsjahres 2016 Mindestbetriebsgröße 1 Hektar Mindestschlaggröße 0,1 Hektar hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung muss vom bis zum des Jahres vorliegen keine hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung liegt vor: bei starker Einschränkung (Zerstörung der Kulturpflanze oder Grasnarbe) nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit innerhalb der Vegetationsperiode, die länger als 14 aufeinanderfolgende Tage dauert oder insgesamt mehr als 21 Tage umfasst. Nr.: 10

11 Neue Kulturcodes 126 Wintermenggetreide ohne Weizen 145 Sommermenggetreide ohne Weizen 172 Mais nur für Biogas 421 Klee (ÖVF) 423 Luzerne 425 Klee-Luzerne-Gemisch 426 Klee (nicht ÖVF) 606 Pflanzkartoffeln 610 Gemüse (als Sammelangabe) 720 Zierpflanzen, einschl. Blumen zum Selberpflücken 972 Auslauf zur Nutztierhaltung (Hühnerauslaufflächen) (der schwarze Bereich) 997 vorübergehend abgegebene Flächen (Flächengröße 0 m²) GAP-Informationsveranstaltungen 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2 Nicola Miklis

12 Höhe der zukünftigen Einzelprämien in Niedersachsen (ca.) Basisprämie Greening Junglandwirtezuschlag Umverteilungsprämie bis 30 ha Umverteilungsprämie 30 bis 46 ha 2014 /ha 304, /ha 192,19 87,34 44,27 49,64 29, /ha 190,93 86, /ha 186,06 86, /ha 181,08 85, /ha 176,15 85, Quelle: Bundesanzeiger vom , ML Niedersachsen, BMEL GAP 2016 (Stand unter dem Vorbehalt weiterer Änderungen) Nr.: 12 Geschäftsbereich Landwirtschaft Sachgebiet Betriebswirtschaft

13 6.4 Junglandwirtezuschlag-Beantragung Zuschlag von ca. 44 /ha für die ersten 90 Hektar Im Jahr der erstmaligen Antragstellung nicht älter als 40 Jahre (erstmalige Antragstellung 2016: Geburt 1976 oder später) Erstmalige Niederlassung als Betriebsleiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem (ab ) Beantragung nur für einen Betrieb möglich. Ausnahme: Junglandwirt wird zum gleichen Zeitpunkt Betriebsleiter in mehreren Unternehmen. Bei juristischen Personen oder bei Personengesellschaften wie GbR s muss ein Junglandwirt die juristische Person oder Gesellschaft im ersten Jahr der Antragstellung wirksam und langfristig in Bezug auf die Entscheidungen zu Gewinnen, Betriebsführung und finanziellen Risiken kontrollieren. > Es darf keine Entscheidung gegen den Junglandwirt möglich sein! Nr.: 13

14 6.4 Junglandwirtezuschlag- Auszahlung Zuschlag wird maximal 5 Jahre ( ab dem Jahr nach der erstmaligen Niederlassung) gewährt. Auszahlung muss ausdrücklich beantragt werden. Achtung: In ANDI ist nicht vorgemerkt, ob der Junglandwirtezuschlag für 2015 bewilligt wurde. Bitte im Bewilligungsbescheid oder in HIT nachsehen. Vorsicht bei Rechtsformänderung des Betriebes! Die Auszahlung des Junglandwirtezuschlages ist nur dann rechtssicher gewährleistet, wenn der Junglandwirt anschließend die alleinige Kontrolle zu Betriebsführung, Gewinnen und finanziellen Risiken über die neue Rechtsform ausübt. Nr.: 14.

15 6.5 Kleinerzeugerregelung Kleinerzeuger müssen erklären, dass sie weiterhin an der Kleinerzeugerregelung teilnehmen wollen. Ja, bedeutet weitere Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung (Bestätigung) Nein bedeutet endgültiger Widerruf der Kleinerzeugerregelung (CC und Greeningvorschriften müssen dann auch eingehalten werden). Achtung: Keine Rücknahme der dann getroffenen Entscheidung mehr möglich. GAP-Informationsveranstaltungen 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2 Nicola Miklis

16 Greening Nicht betroffen sind Ökobetriebe Nr.: 16

17 Dauergrünlanderhalt Nr.: 17

18 Dauergrünlanderhalt Regelungen im Rahmen des Greenings Ab dem dürfen bundesweit Dauergrünlandflächen nur dann umgebrochen werden, wenn eine Genehmigung erteilt wird. Eine Genehmigung wird erteilt: a. ( durch Agrarumweltmaßnahmen entstanden) b. im Fall von Dauergrünland, das ab dem Jahr 2015 neu entstanden ist Vorsicht bei naturschutzrechtlich sensiblen Flächen! c. Im Fall von Dauergrünland, wenn in derselben Region (Bundesland oder Naturräume in den Bundesländern) eine Ackerfläche mit der entsprechenden Hektarzahl in Dauergrünland angelegt wird. d. (Gründe des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte) Sofern der Dauergrünlandanteil in einer Region (hier: Nds u. Bremen) um mehr als 5% im Vergleich zu 2012 (zuzüglich 2015 neu entstandenes DGL) abgenommen hat, dürfen keine Genehmigungen zum Umbruch von Dauergrünland mehr erteilt werden. Nr.: 18

19 Dauergrünlanderhalt Umbruch im Zeitraum Rückgang des Grünlandanteils von 2012 auf 2015 Niedersachsen/Bremen um 3,54 % (mündliche Aussage des ML) > Damit ist keine Rückumwandlung notwendig. Nr.: 19

20 Dauergrünlanderhalt Regelungen im Rahmen des Greenings in bestimmten Gebieten Umwandlungs- und Pflugverbot in FFH-Gebieten Gilt nur für das am 01. Januar 2015 in diesen Gebieten bestehende Dauergrünland damit kein grundsätzliches Umbruch- und Pflugverbot für Flächen, die nach dem 01. Januar 2015 in Dauergrünland erwachsen. Nr.: 20

21 FFH- Gebiete im Altkreis Lingen Nr.: 21

22 Dauergrünlanderhalt Urteil des EuGH vom Definition von "Dauergrünland": landwirtschaftliche Fläche, die gegenwärtig und seit mindestens fünf Jahren zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wird, auch wenn die Fläche in diesem Zeitraum umgepflügt und eine andere als die zuvor dort angebaute Grünfutterpflanzenart eingesät wird. Ein Codierungswechsel zwischen den Gras-Codes und auch 591(Brache) unterbricht den 5-Jahres-Zeitraum nicht! Der Code 062 = ökologische Vorrangfläche Brache hält den 5-Jahres-Zeitraum für jeweils ein Jahr auf Nr.: 22

23 Greening: Anbaudiversifizierung Ackerland unter 10 ha Ackerland + angr. eig. LE Keine Beschränkungen ha Ackerland + angr. eig. LE mindestens 2 Kulturen Hauptkultur maximal 75% Im Zeitraum bis eines Jahres einzuhalten Kulturwechsel ist möglich: Kultur gilt als erhalten bis die Zweitfrucht eingesät ist Hauptkultur ist die, die im Zeitraum am längsten auf der Fläche steht über 30 ha Ackerland + angr. eig. LE mindestens 3 Kulturen Hauptkultur maximal 75% die beiden größten Kulturen maximal 95% Nr.: 23

24 Anbaudiversifizierung Begriff landwirtschaftliche Kulturpflanze - Eine Kultur einer der verschiedenen in der botanischen Klassifikation landwirtschaftlicher Kulturpflanzendefinierten Gattungen Beispiele: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Triticale, Mais, (Sommer- u. Winterkultur sind unterschiedliche Kulturen >Wi-/So-Gerste) - Im Fall der Familien der Kreuzblütler, Nachtschattengewächse und Kürbisgewächse die Arten; Beispiele: Kartoffel - Brachliegendes Land ist eine Kultur - Gras und andere Grünfutterpflanzen sind eine Kultur (alle üblichen Gräser, Serradella, Esparsette) - Mischkulturen gelten als eine Kultur; Beispiele: Mais/Sonnenblumen, Erbsen/Ackerbohnen, Getreide/Körnerleguminosen Nr.: 24

25 Anbaudiversifizierung Keine Anbaudiversifizierung bei: Sonderregelung Gras - Gras und andere Grünfutterpflanzen und/oder Brache machen mehr als 75% des Ackerlandes aus und das verbleibende Ackerland darf 30 Hektar nicht überschreiten - Gras und andere Grünfutterpflanzen und/oder Brache machen mehr als 75% des Ackerlandes aus und Hauptkultur auf verbleibendem Ackerland darf nicht mehr als 75% des verbleibenden Ackerlandes einnehmen. - Dauergrünland, Gras und andere Grünfutterpflanzen machen mehr als 75% der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche aus und das verbleibende Ackerland darf 30 Hektar nicht überschreiten Nr.: 25

26 Anbaudiversifizierung Keine Anbaudiversifizierung bei : Sonderregelung Tausch mehr als 50% der als Ackerland angemeldeten Flächen wurden von dem Betriebsinhaber in dem Beihilfeantrag des Vorjahres nicht angemeldet und auf jedem Ackerschlag des antragstellenden Betriebes wird eine andere landwirtschaftliche Kulturpflanze angebaut als im voran gegangenen Kalenderjahr angebaut wurde Nr.: 26 Beispiel : 100 ha Ackerland und davon 51 ha nicht im Antrag des Vorjahres, auf den gesamten 100 ha befindet sich auf jedem Schlag Kartoffeln und auf den 100 ha standen im Vorjahr keine Kartoffeln Achtung: Ab diesem Jahr sind auf einem Vordruck alle getauschten Flächen mit Registriernummer des Vorgängerbetriebes, der damaligen Schlagnummer und dem damaligen Kulturcode anzugeben!

27 Anbaudiversifizierung Genaue Regelungen im Bewirtschaftungsvertrag oder Betriebsmitteleinkauf auf Namen des Vertraggebers (Antragsteller) notwendig. Zeitnahe und detaillierte Abrechnungen und Zahlungen sind unbedingt erforderlich. Verrechnungen über die gesamte Abrechnungsperiode sind nicht zulässig. Die Salden der (Ver-) Rechnungen müssen abhängig vom Ertrag schwanken. Die Pflanzenschutzdokumentationen nicht vergessen! Vorsicht! Nr.: 27

28 Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Bei über 15 Hektar Ackerland einschließlich eigene angrenzende LE: Nr.: 28 > Mindestens 5% der Ackerfläche incl. LE als ÖVF vorhalten!

29 Ökologische Anbaufläche (OVF) Keine Ökologische Vorrangfläche bei: Sonderregelung Gras - Gras und andere Grünfutterpflanzen, Leguminosen und/oder Brache machen mehr als 75% des Ackerlandes aus und das verbleibende Ackerland darf 30 Hektar nicht überschreiten - Dauergrünland, Gras und andere Grünfutterpflanzen machen mehr als 75% der beihilfefähigen landwirtschaftlichen Fläche aus und das verbleibende Ackerland darf 30 Hektar nicht überschreiten - Eine Sonderregelung Tausch gibt es bei der ÖVF nicht! Nr.: 29

30 Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Als Ökologische Vorrangfläche können gelten: 0) Feldränder an Acker angrenzend (1-20 m breit) a) Brachliegende Flächen b) Terrassen c) Landschaftselemente d) Pufferstreifen (entlang von Wasserläufen 1-20 m ab Böschungsoberkante) Beweidung /Schnittnutzung zugelassen, wenn vom übrigen Ackerland unterscheidbar e) Agroforstflächen (in der 2. Säule - ELER gefördert, Faktor 1,0) f) Beihilfefähige Streifen entlang von Waldrändern 1-10 m Beweidung /Schnittnutzung zugelassen, wenn vom übrigen Ackerland unterscheidbar g) Niederwald mit Kurzumtrieb ohne min. Düngung / PS (Faktor 0,3) h) Aufforstungsflächen nach der ELER-VO (Faktor 1,0) i) Zwischenfruchtanbau j) Stickstoffbindende Pflanzen Nr.: 30

31 Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Direkt angrenzende Landschaftselemente in eigener Verfügungsgewalt ÖVF Kategorie Gewichtung Inhalte Hecken und Knicks (CC) 2 lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind und eine Mindestlänge von 10 Metern sowie eine Durchschnittsbreite von bis zu 15 Metern aufweisen Baumreihen (CC) 2 mindestens fünf linear angeordnete, nicht landwirtschaftlich genutzte Bäume entlang einer Strecke von mindestens 50 Metern Länge überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen, mit einer Größe von Feldgehölze (CC) 1,5 mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens Quadratmetern; Flächen, für die eine Beihilfe zur Aufforstung oder eine Aufforstungsprämie gewährt worden ist, gelten nicht als Feldgehölze. Feuchtgebiete (CC) 1 mit einer Größe von höchstens Quadratmetern Einzelbäume (CC) 1,5 freistehende Bäume, die als Naturdenkmäler im Sinne des 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt sind überwiegend mit gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen bzw. Geländestufen mit einer Feldraine (CC) 1,5 Gesamtbreite von mehr als 2 Metern, die innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen oder an deren Rand liegen und nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen Nr.: 31

32 Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Eigene Landschaftselemente sind immer Teil des angrenzenden eigenen Schlages werden unabhängig von der Zuweisung von ZA oder der Nutzung als ÖVF in die Berechnung der Anbaudiversifizierung und der ÖVF einbezogen sind immer mit geodatenbasiert in der Anlage 1b und 2 einzutragen Empfehlung: Abhängig von der Größe (= Nutzen) des LE entweder: eigenes Nutzungsrecht prüfen und Nachweis vorlegen, Nr.: 32 Aktivierung ZA beantragen, Nutzung als ÖVF saubere Größenermittlung und Skizzierung oder: Soweit Nutzungsrecht nicht abgebbar, keine Aktivierung ZA, keine ÖVF aber: Berücksichtigung im Greening ungefähre Zeichnung

33 Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Bracheflächen ohne Größenbegrenzung - Gewichtungsfaktor 1,0 Aussaat: Aktive Aussaat bis oder Selbstbegrünung keine Vorgaben hinsichtlich der Arten bzw. Artenmischungen Keine Marktfrüchte, weder in Reinsaat noch als Gemenge Auflagen: Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses ist in dem Zeitraum vom bis verboten. Ausnahme: AUM Einmal jährlich ist die Fläche zu pflegen, entweder durch Mahd mit Abfuhr des Mähgutes oder Zerkleinern und ganzflächige Verteilung des Aufwuchses Kein Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln (auch nicht organische Düngemittel!) Keine Nutzung des Aufwuchses Früheste Beseitigung: nach dem des Antragsjahres ab dem sofern eine Kultur angebaut werden soll, die im Folgejahr zur Ernte führt Nr.: 33

34 Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) FELDRANDSTREIFEN - GEWICHTUNGSFAKTOR 1,5 max. 20 m Breite; Brache; keine Erzeugung; an jeglichen Schlagrändern, auch an Gewässern oder Waldrändern möglich; Nr.: 34

35 Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Stickstofffixierende Pflanzen Gewichtungsfaktor 0,7 Frucht aus vorgegebener Liste: z. B. Sojabohne, Erbse, Bohne, Klee, Luzerne, Lupine Nach Beendigung des Anbaus der stickstoffbindenden Pflanzen im Antragsjahr ist eine Winterkultur oder Winterzwischenfrucht anzubauen mit Beseitigungsverbot bis zum des Folgejahres Startdüngung und Einsatz von Pflanzenschutzmittel nach guter fachlicher Praxis ist zugelassen Nr.: 35

36 Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) Zwischenfrüchte / Gründecke nach der Hauptkultur im Herbst 2016 (Gewichtungsfaktor 0,3) Kulturpflanzenmischung und /oder Untersaat von Gras Kulturpflanzenmischung: - mindestens zwei Arten aus vorgegebener Liste - umfasst Gräser und Andere, nicht aber Getreide) - jede Art maximal 60% - Gräseranteil maximal 60 % Aussaattermin für Kulturpflanzenmischung 16. Juli bis 1. Oktober Vorgabe Prüfdienste: mindestens 40% Bodenbedeckung zum im Antragsjahr nach der Ernte der Hauptkultur dürfen nicht eingesetzt werden: a. chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel b. mineralische Stickstoffdüngemittel c. Klärschlamm Im Antragsjahr nur Beweidung durch Schafe erlaubt Beseitigungsverbot bis zum des Folgejahres (CC-Relevanz) Nr.: 36

37 Anrechnung NAU-Maßnahmen auf die ÖVF AL 22 wird 2015 als NAU-Maßnahmen wieder angeboten FM Fördersatz AUM Abzug bei Anrechnung als ökologische Vorrangfläche Fördersatz bei Anrechnung als ökologische Vorrangfläche Zwischenfrucht / Untersaaten (AL21) 75 /ha 75 /ha 0 /ha winterharte ZwFr / Untersaaten (AL22) 120 /ha 75 /ha 45 /ha Blühstreifen (BS11) 700 /ha * 380 /ha 320 /ha NAU-Zwischenfrüchte: 5% der Ackerfläche müssen jedes Jahr erfüllt werden Zwischenfrüchte im Rahmen ÖVF werden angerechnet schlaggenaue Angabe, welcher Teil der ZF für die ÖVF genutzt werden soll Einzelbetriebliche Frage: Lohnt sich NAU-Zwischenfrucht (noch)? - Dokumentationsaufwand - Denkaufwand - Kontrollen - Zusatzeinschränkungen: Mechanische Beseitigung Nr.: 37

38 BV2 emissionsarme Ausbringung von Gülle/Substraten (bisher A3) BV2 wird 2015 nicht als neue NAU-Maßnahme angeboten! Gefördert wird die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern mit Ausbringungsverfahren, die die Verflüchtigung von umweltschädigenden Gasen deutlich reduzieren = Einbringen direkt in den Boden oder Einarbeiten in den Boden in einem Arbeitsgang oder Aufbringen mittels gezogener Schleppkufe oder Scheibe (Schardruck min. 5 kg je Kufe oder Scheibe) unter dem Grünland- oder mehrjährigem Ackerfutterpflanzenbestand oder bis zum d. Jahres unter wachsende Getreidebestände > Gilt auch für winterharte Zwischenfrüchte, sofern sie Gras oder Getreide enthalten Aber Achtung: bei AL2 keine Düngung außer Startdüngung zulässig bis zum frühestens Beseitigungstermin! Nr.: 38

39 Klaren Kopf bewahren! Nr.: 39

40 Greening Sanktionen Dauergrünland: Ein Hektar Umbruch = 1 Hektar Abzug Greeningprämie aber Wiederansaatverpflichtung! Ökologische Vorrangfläche: Prozentualer Abzug: Fehlende ÖVF zu notwendiger ÖVF *0,5 Beispiel: 100 ha Acker, nur 2 ha ÖVF 3 fehlende ha / 5 notwendige ha * 0,5 = 30% Abzug Anbaudiversifizierung: Prozent. Abzug: Fehlender Anteil zu notwendigem Anteil * 0,5 Beispiel: 100 ha Acker, 80 ha Mais und 20 ha Gras Grenze max. 75 % für 1. Kultur = Grenze min. 25% für 2. + weitere Kulturen also: 5 fehlende ha / 25 notwendige ha = 0,2 Grenze max. 95 % für Kultur = Grenze min.5% für 3.+ weitere Kulturen also: 5 fehlende ha / 5 notwendige ha = 1,0 Gesamt: 0,2+1,0=1,2 ; maximal aber 1,0; also: 1,0 * 0,5 = 50% Abzug Nr.: 40

41 Greening-Sanktion Anbaudiversifizierung Beispiele: Acker- Fläche ha Zusätzliche Sanktionen zum Greening greifen ab 2017: Nr.: Kultur ha 2. Kultur ha 3. Kultur ha Kürzung Greening- Prämie ha 2017: bis zu 20% der insgesamt für Greening möglichen Zahlungen 2018 ff.: bis zu 25% der insgesamt für Greening möglichen Zahlungen Kürzung Greening- Prämie

42 Greening- Rechner Nr.: 42

43 Info Flächenbearbeitung 2016 Anlage 1a GFN Schläge Gesamtübersicht - Schläge werden anhand der einheitlich bewirtschafteten Fläche gebildet. - Ausnahme: geförderte Blühstreifen (BS1 bis BS7) sowie Waldränder, Pufferstreifen oder auch Feldrandstreifen im Rahmen von ÖVF sind als extra Schlag anzugeben!* * Ausnahme: Zwischenfrucht, Untersaat GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

44 Geobasierte Antragstellung GAP 2016 (Stand unter dem Vorbehalt weiterer Änderungen) Nr.: 44 Geschäftsbereich Landwirtschaft Sachgebiet Betriebswirtschaft

45 Info Flächenbearbeitung 2016 Anlage 1a GFN Schläge Die Umstellung auf die geobasierte Antragsstellung und die Auswirkungen, dass die beantragte Fläche sich aus der Schlaggeometrie ergibt, wirken sich auf die Vorbelegung der Flächendaten wie folgt aus: Skizzengröße 2015 = beantr. Größe 2015 beantr. Fläche vorbelegt, Differenzspalte = 0 Skizzengröße 2015 < beantr. Größe 2015 beantr. Fläche vorbelegt, Diff.spalte = negative Abw. zu 2015 Skizzengröße 2015 > beantr. Größe 2015 beantr. Fläche leer, Diff.spalte = positive Abw. zu 2015 Im zuletzt genannten Fall müssen sie zwingend die Schlaggeometrie bearbeiten, damit die Schlaggröße in das Feld übernommen wird. Genauso verhält es sich, wenn es bei einem ihrer Schläge eine Überlappung mit dem Schlag eines anderen Antragstellers gibt, auch hier kommt der grüne Haken erst nachdem sie die Schlaggeometrie bearbeitet haben. GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

46 Info Flächenbearbeitung 2016 Anlage 1b - Landschaftselemente Gesamtübersicht auch in der Anlage 1b wurden analog zur Anlage 1a neue Spalten hinzugefügt Flächenvorbelegung wie in Anlage 1a ansonsten wie gehabt; Ast hat anzugeben, wie groß das LE ist und ob dieses ggf. als ÖVF angerechnet werden soll GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

47 Info Flächenbearbeitung 2016 Anlage 2 Teilschläge DZ/ AUM Grundsätzlich werden Informationen zu den DZ, ÖVF und zu den AUMs einschließlich EA und AGZ eingefordert. Die Auszahlung der Basisprämie und die zusätzliche Greeningprämie sowie die Umverteilungsprämie und ggf. die Junglandwirteprämie für die einzelnen Schläge bzw. Teilschläge, ist durch die Eintragung der Fläche in die Anlage 1a und ggf. 1b beantragt => kein Haken BP in Anlage 2 mehr! Auch in der Anlage 2 mussten Anpassungen aufgrund der geobasierten Antragsstellung vorgenommen werden. Durch die geobasierte Antragstellung wird die Schlagzeichnung aus Anlage 1a automatisch in Anlage 2 übernommen. Summe aller Teilschläge = Schlag! GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

48 Info Flächenbearbeitung 2016 Anlage 2 Teilschläge DZ/ AUM Gesamtübersicht GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

49 Info Flächenbearbeitung 2016 Informationen für die grafische Flächenbearbeitung neue Funktionen/ Tools im Bereich der Geometrieerstellung Wesentliche Zeichenwerkzeuge 2016 GFN Teil-/ Schlaggeometrie zeichnen (Anlage 1a, 1b und 2) Schlaggeometrie wird durch den Bearbeiter des Antrags frei gezeichnet. Es wird dabei auf die eigenen Schlaggeometrien sowie Feldblockgrenzen eingefangen. GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

50 Info Flächenbearbeitung 2016 Ausgewählten Feldblockumriss für GFN Teil-/ Schlag übernehmen (Anlage 1a, 1b und 2) Schlaggeometrie wird für den gesamten Feldblock übernommen. GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

51 Info Flächenbearbeitung 2016 GFN Teil-/ Schlaggeometrie anhand der Außengrenze des Feldblocks (Anlage 1a und 2) Schlaggeometrie wird entlang der Feldblockgrenze mit Breitenangabe erstellt Dieses Tool puffert in eine Richtung insgesamt 15 Meter! Hinweis: Geometriepunkte im Uhrzeigersinn setzen. GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

52 Info Flächenbearbeitung 2016 GFN Teil-/Schlaggeometrie fester Breite anhand einer Linie (Anlage 1a und 2) Schlaggeometrie wird mittels gezeichneter Linie und Breitenangabe erstellt Dieses Tool puffert in beide Richtungen insgesamt 15 Meter! An der Feldblockgrenze wird abgeschnitten Hinweis: An Feldblockgrenzen sowie eigenen Schlaggrenzen wird die Geometrie automatisch abgeschnitten. GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

53 Info Flächenbearbeitung 2016 Ausschneiden innerhalb einer GFN-Schlaggeometrie (Anlage 1a und 2) Innerhalb einer Schlaggeometrie können wir nicht landwirtschaftliche Flächen ausschneiden (z.b. einen Schuppen) Abzug der Fläche wird bei der beantragten Fläche direkt berücksichtigt GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

54 Info Flächenbearbeitung 2016 Schlag/ LE-/Teilschlag teilen (Anlage 1a, 1b und 2) Die vorhandene Schlaggeometrie wird mittels Trennlinie vom Bearbeiter geteilt. Übernahme in die Anlage erfolgt automatisch GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

55 Info Flächenbearbeitung 2016 Weitere Hinweise zur Flächenbearbeitung vor der Erstellung der Schlaggeometrie evtl. Schläge/ Skizzen 2015 oder ggf. bereits die aktuellen Schlaggeometrieen der umliegenden Flächen einsehen. damit dieses System funktioniert, sollte der Upload so früh wie möglich erfolgen. Ggf. vor Antragsende einen weiteren Upload vornehmen. auch ist es zur Unterstützung bei Luftbilddefiziten möglich, sich mittels der dynamischen Karte die Flurstücksgrenzen anzeigen zu lassen dazu Luftbilder etc. ausschalten GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

56 Geobasierte Antragstellung GAP 2016 (Stand unter dem Vorbehalt weiterer Änderungen) Nr.: 56 Geschäftsbereich Landwirtschaft Sachgebiet Betriebswirtschaft

57 Terminplanung 2016 Zeitlicher Ablauf in Übersicht 08. Februar Skizzen aus 2015 mit Überlappungsflächen werden in LEA Schlaginfo und Feldblockfinder veröffentlicht Ende März Beginn des Antragsverfahrens mittels ANDI DVD Upload ist möglich 17. Mai Ende der Antragsfrist 18. Mai 09. Juni Möglichkeit Änderungsantrag uar Februar März April Mai Juni 28. Januar Infoschreiben Papierantragssteller April Nachbarschläge 2016 können eingesehen werden 18. Mai 21. Juni Pre-Check Verfahren sanktionslose Rücknahme Mitte März Beginn des Antragsverfahrens mittels ANDI als Download GAP Informationsveranstaltungen Vorstellung ANDI 2016 Geschäftsbereich Förderung, FB 2.2

58 Wichtige Informationsquellen: - Greeningrechner, Schulungsvideos, weitere Infos - Präsentation - Vordrucke Nr.: 58

59 Nr.: 59

60 Gemeinsam ist es zu schaffen! DVD zum 01.April (über Internet bereits Download möglich) Antragsabgabe (Datenbegleitschein) bereits möglich Übertragung ZA ab April möglich Antrag möglichst einfach halten Anbau / Flächentausch rechtzeitig klären Einhaltung Greening prüfen (lassen) Termine umgehend vereinbaren, damit wir planen können Hermann Diekmann Hermann Wilde Tobias Niehof (zeitweise) Heiner Bruns (zeitweise) Nr.: 60

61 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nr.: 61

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