6: Schutz von Beruf, Arbeit und Eigentum
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- Monika Schenck
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1 6: Schutz von Beruf, Arbeit und Eigentum A. Der Schutz der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Struktur des Grundrechts II. Schutzbereich Persönlicher Schutzbereich: alle Deutschen # natürliche Personen # juristische Personen des Privatrechts (Art. 12 GG als Schutz der Unternehmerfreiheit ) Sachlicher Schutzbereich: Beruf # Beruf als Grundlage der persönlichen und finanziellen Lebensgestaltung ( Arbeit ); Beruf und Berufsbild # Begriffsmerkmale des Berufs : 1. erlaubte Tätigkeit (herkömmlich verboten = strafrechtlich verfolgt? / sozial verträglich?) 2. zur Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage 3. auf (gewisse) Dauer berechnet 4. Einschränkungen und Einzelfragen: selbständiger Beruf oder (nur) Teil eines anderen, umfassenderen Berufs(bildes)? Zweit- und Nebenberuf? staatliche und staatlich eingebundene Berufe? # Schutz der freien Arbeitsplatzwahl # Schutz der freien Wahl der Ausbildungsstätte
2 2 III. Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit Abwehrrecht gegen alle staatlichen Maßnahmen, die die Berufsfreiheit beeinträchtigen: # gezielte rechtliche Beeinträchtigung (Gebot, Verbot) # gezielte faktische Beeinträchtigung? Voraussetzung: berufsregelnde Tendenz unterschiedliche Eingriffsintensität # Eingriff in die Berufswahlentscheidung = Beschränkung des Ob Objektive Zulassungsvoraussetzungen (Bedürfnisprüfung, Quoten, staatliches Monopol) Subjektive Zulassungsvoraussetzungen (Altersgrenze, Ausbildungs- und Leistungsnachweise, persönliche Qualifikation) # Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung = Beschränkung des Wie Alle Regelungen, die Form, Mittel, Umfang oder Inhalt der Berufstätigkeit reglementieren (Werbeverbote, Ladenschlußzeiten, Polizeistunde, Residenzpflicht) # Problemfelder bei der Abgrenzung von Eingriffen in die berufliche Wahl- oder Ausübungsfreiheit Eigenständigkeit der Tätigkeit Faktisches Unmöglichmachen einer Berufstätigkeit Fixierung von Berufsbildern durch den Gesetzgeber
3 3 # Eingriff in die freie Wahl des Arbeitsplatzes # Eingriff in die freie Wahl des Ausbildungsplatzes Objektive Zulassungsvoraussetzungen Subjektive Zulassungsvoraussetzungen IV. Rechtfertigung von Eingriffen: Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG Grundsatz: Regelungsvorbehalt Anforderungen I: Drei-Stufen-Theorie > Schaubild # objektive Zulassungsregelungen: nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut # subjektive Zulassungsregelungen: nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher Gefahren für ein wichtiges Gemeinschaftsgut # Berufsausübungsregelungen: zum Schutz vernünftiger Gründe des Gemeinwohls Inhaltliche Anforderungen II: Verhältnismäßigkeit # Geeignetheit # Erforderlichkeit # Angemessenheit, Zumutbarkeit
4 Die Drei-Stufen-Lehre: der Eingriff und seine Rechtfertigung Regelung der Berufswahl durch objektive Zulassungsvoraussetzungen Regelung der Berufsausübung L zur Abwehr von Gefahren für vernünftige Zwecke des Gemeinwohls Regelung der Berufswahl durch subjektive Zulassungsvoraussetzungen L nur zur Abwehr von Gefahren für wichtige (und im Gesetz definierte) Gemeinschaftsgüter L nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher Gefahren für (im GG anerkannte) überragend wichtige Gemeinschaftsgüter
5 4 V. Nicht-abwehrrechtliche Gewährleistungen in Art. 12 GG Staatliches Leistungsrecht? Staatliches Teilhaberecht? Staatliche Schutzpflicht aus Art. 12 GG Ausstrahlungswirkung auf das Privatrecht Annexrechte auf freiheitschützendes Verfahren (z.b. bei staatlichen Prüfungen # Recht, Einwendungen gegen die Leistungsbewertung vorzubringen # Recht auf Einsicht in die Prüfungsakten # Anspruch auf objektive und neutrale Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens # Anspruch auf Offenlegen der tragenden Gründe für Bewertung # Anspruch auf Zuerkennung eines angemessenen Antwortspielraums ( Vertretbarkeit )
6 5 B. Der Schutz der Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) I. Schutzbereich Der persönliche Schutzbereich: Jedermann-Grundrecht Der sachliche Schutzbereich # Koalition: Vereinigung zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Beteiligung an Arbeitskämpfen Gegnerfreiheit und Gegnerunabhängigkeit Tariffähigkeit und Kampfbereitschaft? # Die doppelte Schutzrichtung als Abwehrrecht: Individuelle Freiheit, Koalition beizutreten, dort mitzuarbeiten und/oder auszutreten Kollektive Freiheit der Koalition selbst = Bestandsund Betätigungsschutz, insb. Wahrnehmung der Tarifautonomie (mit Arbeitskampf) Die Adressaten der Koalitionsfreiheit # öffentliche Gewalt (Gesetzgeber, Verwaltung, Rechtsprechung) # alle im Koalitionswesen tätigen Privaten (Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG) > unmittelbare Drittwirkung II. Die gesetzliche Ausgestaltung des Schutzbereichs = normgeprägtes Grundrecht
7 6 III. Eingriffe und ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung Eingriff: Behinderung der Gründung und Betätigung von Koalitionen durch hiergegen gerichtete staatliche oder private Maßnahmen Rechtfertigungsgründe: andere verfassungsrechtlich geschützte Interessen
8 7 C. Der Schutz des Eigentums und des Erbrechts (Art. 14 GG) I. Allgemeine Bedeutung und Grundrechtsfunktionen Subjektives Abwehrrecht zur Sicherung von Freiheit im vermögensrechtlichen Bereich Objektiv-rechtlicher Gehalt: Schutz- und Förderpflichten durch Institutsgarantie; Ausstrahlungswirkung auf einfaches Recht ( Leistungsrecht ) II. Der Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts Persönlicher Schutzbereich: # alle natürlichen Personen # alle privaten inländischen juristischen Personen und nichtrechtsfähige Personengesellschaften # nicht: private ausländische juristische Personen (zw.) # nicht: juristische Personen des öffentlichen Rechts ( Staat ) Sachlicher Schutzbereich: # Eigentum i.s.v. Art. 14 Grundsätzliches Einzelne schutzfähige Rechtspositionen " Privatrechtliche Rechtspositionen: Sacheigentum (unbeweglich und beweglich), private Vermögensrechte
9 8 " Sonderproblem: Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb " Sonderproblem: Öffentlich-rechtliche Rechtspositionen (insb. im Sozialrecht) Umfang des jeweiligen Eigentumsschutzes Erbrecht als Schutzgut (Individualrecht und Rechtsinstitut; Testierfreiheit) III. Der Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 Überblick Klassifizierung der Eingriffe # Inhalts- und Schrankenbestimmung, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG # Enteignung, Art. 14 Abs. 3 GG # Sonstige Eingriffe Die besondere Rechtsfolge bei eigentumsrelevanten sonstigen Eingriffen IV. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen Systematik > Schaubild bei der Inhalts- und Schrankenbestimmung # Gesetzliche Grundlage # Inhaltliche Anforderungen: Verhältnismäßigkeit Bedeutung der betroffenen Rechtsposition für den Eigentümer
10 9 Eigenart der schutzfähigen Eigentumsposition Soziale Funktion des jeweils betroffenen Eigentums Intensität und Tragweite der Beeinträchtigung bei der Enteignung > Art. 14 Abs. 3 GG # Gesetzliche Grundlage durch Gesetz = Legalenteignung auf Grund eines Gesetzes = Administrativenteignung # Inhaltliche Anforderungen: schwerwiegendes, dringendes öffentliches Interesse, auch bei privaten Vorhaben möglich (!) # Formale Voraussetzung (Warnfunktion): Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG > Junktimklausel bei sonstigen Eingriffen: gesetzliche Regelung und Verhältnismäßigkeit Äußerste Grenze bei allen Eingriffen: Institutsgarantie V. Sozialisierung einzelner gesamtgesellschaftlich wichtiger Güter, Art. 15 GG
11 Der Eingriff beim Eigentumsgrundrecht + (Neu-)Gestaltung der Eigentumsordnung, z.b. durch Reformen des Gesetzgebers durch Gesetz = LEGALENTEIGNUNG Art. 14 Abs. 1 Satz 2: Inhalts- und Schrankenbestimmung abstrakt angelegt trifft generell auf Nutzungsbeschränkung gerichtet 8 < Eingriff > 9 Art. 14 Abs. 3: Enteignung konkret angelegt trifft individuell auf (Teil-)Entziehung gerichtet durch Verwaltungsakt = ADMINISTRATIVENTEIGNUNG Sonstige Eingriffe (Realakte) > Entschädigung nach Staatshaftungsrecht
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