Gemeinde Rheinhausen. Haushaltsplan. für das. Haushaltsjahr Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

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1 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014

2 Gemeinde Rheinhausen Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 I. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Gemeinde Rheinhausen a) nach der Volkszählung am 17. Mai Einwohner b) nach der Volkszählung am 06. Juni Einwohner c) nach der Volkszählung am 27. Mai Einwohner d) nach der Volkszählung am 25. Mai Einwohner e) nach der Fortschreibung am Einwohner f) nach der Fortschreibung am Einwohner g) nach der Fortschreibung am Einwohner h) nach der Fortschreibung am Einwohner i) nach der Zensusermittlung am Einwohner II. Gesamtfläche des Gemeindegebiets davon Pachtfläche davon Waldfläche ha 125 ha 462 ha III. Zahlen aus der Berechnung des Finanzausgleichs a) Bedarfsmesszahl EUR 1.109,50 EUR/p.E. b) Steuerkraftmesszahl EUR 651,56 EUR/p.E. c) Schlüsselzahl EUR 457,94 EUR/p.E. d) Steuerkraftsumme EUR 944,91 EUR/p.E.

3 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung Vorbericht Berechnung der Zuweisungen und Umlagen im Rahmen des FAG Zusammenstellung Gebühren und Beiträge Zusammenstellung Ortsrecht Budgetierung, Deckungsvermerke, Übertragbarkeit A. Gesamtplan 1. Zusammenstellung Einnahmen/Ausgaben des VWH und VMH 2. Haushaltsquerschnitt 3. Gruppierungsübersicht 4. Finanzierungsübersicht B. Einzelpläne 1. Verwaltungshaushalt 2. Vermögenshaushalt C. Anlagen zum Haushaltsplan 1. Stellenplan 2. Sammelnachweis Personal 3. Budget Schule und Kindergarten 4. Finanzplanung 5. Haushaltsübersicht 6. Schuldenstatistik 7. Rücklagenstand 8. Anlage 6 Übersicht Verpflichtungsermächtigungen

4 Haushaltssatzung der Gemeinde Rheinhausen für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinhausen hat in der öffentlichen Ratssitzung am aufgrund des 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. vom 24. Juli 2000 (GBL. S. 581), zuletzt geändert am 25. Januar 2012 (GBL S. 65, 68), folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1 Festsetzung des Haushaltsplanes 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je EUR davon im Verwaltungshaushalt davon im Vermögenshaushalt EUR EUR 2. den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von EUR 3. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 2 Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf EUR 3 Gemeindesteuern 1. Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt: a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 380 v.h. b) für die übrigen Grundstücke auf 380 v.h. der Steuermessbeträge. 2. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag wird festgesetzt auf 340 v.h. der Steuermessbeträge Der Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. 4 Stellenplan Rheinhausen, den 29. Januar 2014 Dr. Jürgen Louis Bürgermeister

5 Vorbericht für den Haushaltsplan 2014 Vorbericht Stand Haushaltseinbringung

6 1. Allgemeines 1.1 Rechtsgrundlagen Der Haushaltsplan als Bestandteil der Haushaltssatzung wurde auf Grundlage des 80 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit geltenden Fassung, der Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung für Baden-Württemberg (GemHVO) in der derzeit geltenden Fassung und des Haushaltserlasses des Innenministeriums Baden- Württemberg vom 17. Juni 2013 erstellt. Weitere Grundlagen waren das Gesetz über den Kommunalen Finanzausgleich des Landes Baden-Württemberg (FAG) in der derzeit geltenden Fassung. Die mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Bestimmungen über die Kommunale Doppik, geregelt und festgesetzt im Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4. Mai 2009, waren zunächst spätestens ab dem Haushaltsjahr 2016 anzuwenden. Die Anwendungspflicht wurde durch Kabinettsentscheidung vom um weitere 4 Jahre bis Ende 2019 verlängert. Bis zur Anwendung dieser Bestimmungen gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. Die Gemeinde Rheinhausen beabsichtigt, die Kommunale Doppik zum einzuführen. Entsprechende Vorarbeiten werden vorab geleistet. Der Umstellungsprozess ist mit dem Kommunalen Informationszentrum Baden- Franken (Rechenzentrum) sowie Partnerkommunen aus der näheren Umgebung bereits abgestimmt und terminiert. 1.2 Verfahren Der von der Verwaltung erarbeitete Haushaltsplanentwurf wurde am in öffentlicher Sitzung im Gemeinderat eingebracht. Nach Vorstellung des Planwerkes und öffentlicher Beratung am wurde mit folgendem Ergebnis beschlussgefasst. Bei _ Ja-Stimmen, _ Enthaltungen und _ Nein-Stimmen wurde die vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2014 verabschiedet. 1.3 Vorbemerkungen Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wurde darauf geachtet, dass entsprechend 77 Absatz 2 GemO die einzelnen Ansätze sparsam und wirtschaftlich gestaltet werden. Die einzelnen Ansätze wurden von den Bewirtschaftern in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsamt kalkuliert. Besonderheiten bei den Ansätzen einzelner Haushaltsstellen sind im entsprechenden Unterabschnitt erläutert. Die nach 10 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Pläne und Kostenberechnungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen des Vermögenshaushaltes liegen vor.

7 2. Rückblick auf das Haushaltsjahr Haushaltsvolumen Der Gemeinderat hat am den Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2012 mit einem Gesamtvolumen von EUR verabschiedet. Davon entfielen auf den Verwaltungshaushalt EUR und auf den Vermögenshaushalt EUR. 2.2 Ergebnis der Jahresrechnung 2012 Die Jahresrechnung 2012 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am mit folgendem Ergebnis festgestellt: - im Verwaltungshaushalt ,92 EUR - im Vermögenshaushalt ,13 EUR Zuführung an den Vermögenshaushalt Als Ergebnis des Verwaltungshaushaltes des Jahres 2012 bezifferte sich die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ,37 EUR. Sie lag mit ,37 EUR über dem geplanten Ansatz in Höhe von EUR. Die gesetzlich geforderte Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsausgaben wurde um ,58 EUR übertroffen. Dieser Betrag verblieb als Nettoinvestitionsrate zur Finanzierung der Investitionen im Vermögenshaushalt. Die Verbesserungen im Gemeindehaushalt resultieren aus der deutlich besseren Finanzausstattung des Landes Baden-Württemberg aufgrund der anziehenden konjunkturellen Gesamtsituation und den daraus folgenden Finanzausgleichszahlungen an die Gemeinden, ebenso aus der mit EUR über Planansatz liegenden Gewerbesteuer. In Kombinationen mit einer sparsamen Ausgabenbewirtschaftung konnte die deutlich positive Zuführungsrate erwirtschaftet werden Fehlbetrag Der Fehlbetrag aus dem Jahr 2006 in Höhe von ,25 EUR konnte bereits im Jahr 2008 ausgeglichen werden. Aus dem Jahr 2009 sind keine Fehlbeträge vorhanden, jedoch entstand im Haushaltsjahr 2010 ein Fehlbetrag in Höhe von ,50 EUR. Der Fehlbetrag ist aus dem Vermögenshaushalt heraus aufgrund zeitlich verzögerter Fördermittelzahlungen entstanden. Gemäß 23 GemHVO ist die Summe spätestens im dritten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zum Ausgleich zu bringen. Im Haushaltsjahr 2011 konnte der Fehlbetrag bereits um 58% verringert werden, in Zahlen sind dies ,09 EUR. Die verbleibende Summe in Höhe von ,41 EUR wurde im Jahr 2012 ausgeglichen.

8 2.2.3 Allgemeine Rücklage Im Jahr 2012 konnte eine Rücklagenzuführung in Höhe von ,77 EUR erwirtschaftet werden. Diese wird im Zuge des Haushaltsvollzuges 2013 und 2014 zur weiteren Finanzierung der Kindertagesstätte St. Josef benötigt Haushaltsreste Im Vermögenshaushalt wurden keine Einnahmehaushaltsreste gebildet. Bei den Ausgaben lagen die Haushaltsreste im Vermögenshaushalt bei EUR. Im Vergleich zu den Vorjahren handelt es sich um einen geringen Restestand Schulden Im Haushaltsjahr 2012 konnte die Verschuldung der Gemeinde Rheinhausen effektiv um ,79 EUR zurückgeführt werden. Der Schuldenrückgang setzt sich aus den planmäßigen Tilgungen zusammen. Zum Jahresende 2012 betrug die Gesamtverschuldung der Gemeinde Rheinhausen ,75 EUR bzw. 761,68 EUR pro Einwohner. 3. Überblick über die Finanzlage im Haushaltsjahr Haushaltsvolumen Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinhausen hat am einen Nachtragshaushalt zum Haushaltsplan 2013 beschlossen. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf EUR. Davon entfielen EUR auf den Verwaltungshaushalt und EUR auf den Vermögenshaushalt. 3.2 Entwicklung Verwaltungshaushalt Aufgrund der Maisteuerschätzung ergeben sich für den Verwaltungshaushalt 2013 keine Veränderungen. Im Zuge der Erstellung des Nachtragshaushaltes 2013 wurden alle im Jahresverlauf aufgetretenen Änderungen eingearbeitet, sodass von einer planmäßigen Bewirtschaftung des Verwaltungshaushaltes ausgegangen werden kann. 3.3 Entwicklung Vermögenshaushalt Aufgrund der Erstellung des Nachtragshaushaltsplanes sind auch im Vermögensbereich keine Veränderungen im Vergleich zum Zahlenwerk vom August 2013 zu erwarten. Das Familienzentrum sowie die Kindertagesstätte samt Außenanlage sind mit dem Haushalt 2013 und 2014 finanziert, ebenso liegen die Förderbescheide zur Investition vor.

9 3.4 Kassenlage Die Liquidität der Gemeindekasse ist im Haushaltsjahr 2013 stets positiv. Zinsen für Kassenkredite sind nicht zu erwarten. Der genehmigte Kassenkredit in Höhe von EUR musste bislang nicht in Anspruch genommen werden. 3.5 Zeitlicher Abriss 2013 Zeitlicher Abriss der haushalts- und planungsrelevanten Termine im Jahr 2013 chronologisch nach deren Zeitpunkt: Beratung Haushaltsplan Verabschiedung Haushaltsplan Spendengala Bürgerverein Rheinhausen Zukunftswerkstatt Beschlussfassung Jahresrechnung Verabschiedung Nachtragshaushalt Richtfest Generationenhaus St. Josef Vergabebeschluss Beschaffung LF KatS Vergabe der letzten Gewerke Generationenhaus St. Josef Umstellung SEPA Einbringung Haushaltsplan 2014

10 4. Haushaltswirtschaft Haushaltsvolumen, Allgemeines Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2014 umfasst Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR. Im Vergleich zum Volumen des Haushaltsplans 2013 ist dies ein Rückgang von rund 7%, in EUR entspricht dies EUR, zum Volumen der Jahresrechnung 2012 liegt eine Steigerung um knapp 6% vor, was rund EUR entspricht Entwicklung des Haushaltsvolumen Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt 0 Die oben stehende Grafik zeigt die Entwicklung der Haushaltetats der vergangenen 11 Jahre. Mit Beginn der Investitionen in der Ortsmitte Niederhausen und im Bereich des Neubaus Kommunales Zentrum für Infrastruktur ist der Vermögenshaushalt stark angestiegen. Im Haushaltsjahr 2012 war der Vermögenshaushalt aufgrund reduzierter Maßnahmen rückläufig. Aufgrund des Neubaus des Generationenhauses St. Josef ab Januar 2013 ist der Vermögenshaushalt im Planjahr 2013 wieder auf über 3,3 Mio. EUR angestiegen. Die Entwicklung des Verwaltungshaushaltes ist seit dem Jahr 2011 steigend, was einer schrittweisen Erholung nach den ungünstigeren Haushaltsjahren 2009 und 2010 entspricht. Nachdem die Haushalte 2011 und 2012 ohne neue Kreditaufnahmen ausgekommen sind, wird wie bereits in der mittelfristigen Finanzplanung 2012 prognostiziert, ein Investitionskredit zur teilweisen Finanzierung des Generationenhauses St. Josef benötigt.

11 Die Entwicklung der Verschuldung der Gemeinde Rheinhausen stellt sich wie folgt dar: Gesamtschuldenstand 1986 bis 2014 Die oben angestellte Grafik zeigt die Entwicklung der Schulden der Gemeinde Rheinhausen. Im Haushaltsjahr 2009 wurden keine neuen Kreditaufnahmen getätigt. Der Schuldenstand der Gemeinde Rheinhausen konnte von EUR auf EUR gesenkt werden. Im Haushaltsjahr 2010 wurden zur Finanzierung der Investitionen, Kredite in Höhe von EUR aufgenommen. Der Schuldenstand zum betrug nach Berücksichtigung der Tilgungen EUR. Dabei wurde im Jahr 2010 nicht die komplette Kreditermächtigung ausgenutzt. Ein Restbetrag in Höhe von EUR wurde in das Jahr 2011 übertragen und konnte dort zur weiteren Finanzierung des Bürgerhausneubaus verwendet werden. Bedingt durch eine Sondertilgung in Höhe von ,40 EUR im Jahr 2011 sowie der ordentlichen Tilgung in Höhe von ,48 EUR konnte der Schuldenstand zum auf ,54 EUR zurückgeführt werden. Im Planjahr 2012 wurden keine neuen Investitionsdarlehen benötigt, sodass der Schuldenstand zum ,74 EUR beträgt. Dies entspricht einer Schuldenreduzierung in Höhe von rund EUR innerhalb von 2 Jahren. Wie bereits mit dem Haushaltsplan 2012 angekündigt und in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt, werden zur anteiligen Finanzierung des Generationenhauses St. Josef im Jahr EUR Kreditaufnahmen benötigt. Durch das hinzukommen des Familienzentrums im Generationenhaus St. Josef sind weitere Finanzmittel im Zuge der Baumaßnahme notwendig. Nach aktuellem Planungsstand sind weitere EUR im Jahr 2014 aufzunehmen. Die Kreditaufnahme aus dem Jahr 2013 verzögert sich aufgrund der guten Kassen- und Rückstandslage bis in das Jahr 2014, sodass die Verschuldung zum einen Stand von ,40 EUR oder 731,33 EUR pro Kopf erreicht. Die Darlehensaufnahme 2014 beträgt abzüglich der Tilgungsleistungen effektiv EUR.

12 Der Schuldenstand zum Jahresende 2014 wird unter Berücksichtigung der Neukreditaufnahme sowie der ordnungsgemäßen Tilgung voraussichtlich ,21 EUR betragen ,00 Pro-Kopf-Verschuldung in EURO 1998 bis ,00 600,00 400,00 200,00 - Die Pro-Kopf-Verschuldung lag im Jahr 2004 bei 648 EUR, im Jahr 2009 bei 597 EUR. Durch die im Haushaltsjahr 2010 getätigte Kreditaufnahme lag die Verschuldung Ende 2010 bei 948,03 EUR. Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 betrug die Verschuldung 824,26 EUR. Für das Haushaltsjahr 2012 liegt eine Pro-Kopf-Verschuldung von 761,68 EUR zum vor. Aufgrund der verzögerten Kreditaufnahme für das Jahr 2013 wird die Verschuldung voraussichtlich auf 731,33 EUR sinken. Durch die Darlehensaufnahmen im Jahr 2014 wird der Pro-Kopf-Wert wiederum auf ca. 950 EUR ansteigen. Die geplante Kreditaufnahme ist von Seiten der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. Die Zins- und Tilgungsbelastungen können ordnungsgemäß finanziert werden.

13 4.2 Verwaltungshaushalt Allgemeines Das Volumen des Verwaltungshaushaltes beträgt im Haushaltsjahr EUR. Das Volumen liegt somit um rund EUR über den Planansätzen des Vorjahres. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2012 ist ein Anstieg von EUR zu verzeichnen Einnahmen Verwaltungshaushalt Die detaillierte Entwicklung der Einnahmen wird in der anschließenden Übersicht veranschaulicht. Komm. Investitionspauschale Familienlastenausgleich Schlüsselzuweisungen Steuern, allgemeine Zuweisungen sonstige Steuern Umsatzsteueranteil Einkommensteueranteil Gewerbesteuer Grundsteuer B Grundsteuer A Die Grafik zeigt die Entwicklung der Steuereinnahmen und der Zuweisungen durch den Finanzausgleich im Vergleich zu den Vorjahren 2010, 2011, 2012 und Die originären kommunalen Steuereinnahmen bestehend aus der Grund- und Gewerbesteuer belaufen sich auf ca. 18% des Verwaltungshaushaltes, was den Planansätzen der Vorjahre entspricht. Eine Verbesserung ist im Bereich der FAG-Zahlungen zu verzeichnen, welche in der Summe um ca EUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Die Verbesserung resultiert aus den Einnahmebereichen Einkommensteueranteil, Schlüsselzuweisungen des Landes sowie der kommunalen Investitionspauschale. Im Unterabschnitt wird dies näher zu erläutern sein. Der dargestellte Einnahmebereich macht ca. 62% des Verwaltungshaushaltes aus.

14 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Konzessionsabgaben Sonstige Finanzeinnahmen Kalkulatorische Einnahmen Zuweisungen von Verbänden Zuweisungen für lfd. Zwecke vom Land Innere Verrechnungen des VWH Erstattungen von Unternehmen Erstattungen von Verbänden Erstattungen vom Bund Verkauf, Miete, Pachten Gebühren Die Grafik zeigt die Entwicklung der Gebühren und der sonstigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zu den Vorjahren 2010 bis Die Gebühren steigen im Vergleich zur Planung 2013 um EUR an. Dies resultiert aus folgenden Aspekten: Im Haushaltsjahr 2011 wurde die Wassergebühr neu kalkuliert und wird seither jährlich neu ermittelt. Die bis dato seit 11 Jahren gleichbleibenden Wassergebühren mussten aufgrund zahlreicher Investitionen im Wasserbereich in Höhe von ca EUR aktuell angepasst werden. Aufgrund weiterer Maßnahmen am Gebäude, der Pumpanlage sowie im Bereich der Stromversorgung liegt die Wassergebühr nach aktuell vorliegender Kalkulation bei 1,05 EUR/cbm. Die Erhöhung um 0,09 Cent spiegelt sich im Gesamtaufkommen im Haushalt wider. Nach aktuellen Erkenntnissen ist zu erwarten, dass die Gebühr in den künftigen Jahren nicht weiter steigt. Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr konnte im Jahr 2011 erarbeitet werden. Neu ist, dass die Gemeinde Rheinhausen künftig nicht mehr eine Abwassergebühr, sondern eine nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennte Gebühr erhebt. Die dazu ermittelte versiegelte Fläche beträgt in Rheinhausen m², was einem durchschnittlichen Wert im Vergleich zu anderen Gemeinden entspricht. Das erstellte Kataster wird aufgrund aktueller Baumaßnahmen jährlich fortgeschrieben und aktualisiert. Künftig werden stichprobeweise Erhebungsbögen abgeprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Abwassergebühr ist ebenfalls stets neu zu kalkulieren. Die Kalkulation für das Jahr 2014 liegt bereits vor. Aufgrund zahlreicher Maßnahmen im Unterhalt sowie aufgrund notwendiger Verlustausgleiche wird die Gebühr auf 2,00 EUR/cbm Schmutzwasser sowie 0,24 EUR/m² versiegelte Fläche angepasst. Tendenziell wird aufgrund der bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen im Kanalbereich die Gebühr eher steigend prognostiziert. Die aktuelle Entwicklung spiegelt sich ebenfalls im Gesamtaufkommen des Verwaltungshaushaltes wider. Bislang nicht im Haushalt vorhanden waren eigene Gebühreneinnahmen aus dem Kindergartenbereich. Diese sind mit ca EUR kalkuliert und führen im Wesentlichen zum Volumensprung im Vergleich zum Jahr 2013.

15 Die Steigerung im Bereich der kalkulatorischen Einnahmen ist auf die neue Miteinbeziehung des Bürgerhauses, der Kindertagesstätte St. Josef und der Rheinmatthalle als kostenrechnende Einrichtungen zurückzuführen. Im Bereich der Benutzungsgebühren des Bürgerhauses ist mit einer Einnahmesteigerung aufgrund der Gebührenanpassung zu rechnen, ebenfalls im Bereich der Rheinmatthalle aufgrund der intensiveren Nutzung und Abrechnung. Im Jahr 2012 konnten 16 private Hochzeitsfeiern, 13 Vereinsveranstaltungen, 4 Tagungen und mehrere Ausstellungen im Bürgerhaus durchgeführt werden, im Jahr 2013 war das Haus an nahezu allen Wochenenden belegt, gleiches zeichnet sich bereits für das Jahr 2014 ab. Die Anpassung des Pachtzinses für Acker- und Grünland spiegelt sich ebenfalls im Ergebnis wider. Die Zuweisungen vom Land steigen um ca EUR. Der Grund liegt in der stärkeren Kostenbeteiligung im Bereich der Kinder- bzw. Kleinkindbetreuung durch das Land Baden- Württemberg. Ab dem Jahr 2014 beteiligt sich das Land zu 64% an den laufenden Kosten der U3-Betreuung, welche aber ebenfalls anhand einer Pauschale abgerechnet und ausbezahlt werden soll. Die Förderung pro betreutes U3-Kind beträgt für das Jahr 2014 voraussichtlich EUR, die Gewichtung erfolgt anhand der Betreuungszeit pro Kind und Woche. Gleiches gilt für den Kindergartenbereich, hier beträgt die voraussichtliche Zuweisung EUR pro betreutes Kind. Maßgebend für die Anzahl der Kinder sind die Angaben zur Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Stichtag Im Verwaltungshaushalt wird im Planjahr 2014 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von EUR erwirtschaftet. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung in Höhe der im Haushalt veranschlagten ordentlichen Kredittilgungen in Höhe von EUR wird um EUR überschritten. Die Nettoinvestitionsrate, also der Betrag der vom Verwaltungshaushalt erwirtschaftet wurde und dem Vermögenshaushalt zur Deckung der investiven Ausgaben effektiv zur Verfügung steht, liegt bei EUR. Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb sowie dem sonstigen Bereich liegen bei ca. 38% des Verwaltungshaushaltes, was einer leichten Erhöhung zu den Vorjahren entspricht.

16 Die Grafik zeigt die Entwicklung der Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt seit dem Jahr Die Zuführungen der Jahre 2007 und 2008 resultieren unter anderem aus höheren jedoch einmaligen Gewerbesteuernachzahlungen. Die Jahre 2009 und 2010 spiegeln den konjunkturellen Einbruch wider. Aufgrund der verbesserten Einnahmesituation auch insbesondere aus dem FAG- und Gewerbesteuerbereich konnte im Jahr 2012 ein Spitzenergebnis erzielt werden Eigene Steuern Das Gesamtaufkommen an eigenen Steuern beträgt im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich EUR. Dies ergibt einen Anteil am Einnahmevolumen des Verwaltungshaushaltes in Höhe von 18%. Dies entspricht dem geplanten Niveau des Jahres Zum Ergebnis der Jahresrechnung 2012 ist aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen ein Rückgang von ca EUR zu verzeichnen. Auch im Haushaltsjahr 2014 sind im Bereich der Gewerbesteuer keine Steuererhöhungen geplant, der Satz bleibt auch im Jahr 2014 konstant bei 340 Punkten. Entwicklung der Gewerbesteuer ,00 Entwicklung der Gewerbesteuer seit dem Jahr , , ,00 Gewerbesteuer , ,00 - Aus der Gewerbesteuergrafik ist die Entwicklung der Gewerbesteuer seit dem Jahr 1993 ersichtlich. Die Entwicklung der Gewerbesteuer macht die Auswirkungen der Wirtschaftskrise für die Gemeinde Rheinhausen sichtbar. Im Haushaltsjahr 2009 blieb die Gewerbesteuer um ,87 EUR deutlich unter dem geplanten Ansatz. Mit der Wirtschafts- und Finanzkrise ist ein Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen vom Höchststand aus dem Jahr 2007 mit EUR bis zum auf ,05 EUR zu verzeichnen (Rückgang um ,95 EUR; -48%). Die Entwicklung der Gewerbesteuer für die Jahre 2011 fortfolgend

17 zeichnet sich positiver ab. Im Haushaltsjahr 2011 konnte der geplante Ansatz mit ,48 EUR um knapp EUR überschritten werden, im Jahr 2012 konnte ein Volumen von EUR vereinnahmt werden. Im Haushaltsjahr 2014 wird von gleichbleibenden Steuereinnahmen von EUR analog dem Jahr 2013 ausgegangen. Neben individuellen Einflüssen auf die einzelnen Betriebsergebnisse spiegelt sich die konjunkturelle Entwicklung in der Regel ein bis zwei Jahre verzögert im Ergebnis wider. Entwicklung der Grundsteuer ,00 Entwicklung der Grundsteuer 1993 bis , , , , , ,00 Grundsteuer , , ,00 - Aus der oben stehenden Grafik ist die Entwicklung der Grundsteuer seit dem Jahr 1993 ersichtlich. Die Entwicklung ist stetig positiv. Die positive Entwicklung ist auch für das Jahr 2014 absehbar, zusätzlich ist im Jahr 2011 die Anhebung des Grundsteuerhebesatzes von 340 v.h. auf 380 v.h. ersichtlich, welche rund EUR Mehreinnahmen generiert. Seit dem Haushaltsjahr 2010 wird die Vergnügungssteuer für die Bereitstellung von Geldspielautomaten nicht mehr nach festen Steuersätzen erhoben, sondern gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nach dem Spielumsatz besteuert. Die entsprechende Satzung konnte im Sommer 2010 vom Gemeinderat verabschiedet werden. Insgesamt werden in der Gemeinde Rheinhausen nur wenige Spielautomaten vorgehalten. Die Einnahmen belaufen sich auf ca EUR pro Jahr. Die Hundesteuer trägt mit ca EUR am Steueraufkommen bei. Aktuell sind ca. 240 Hunde in der Gemeinde Rheinhausen angemeldet. Die Fischereipacht ist im Haushalt 2014 mit EUR veranschlagt.

18 Einkommensteuer und FAG-Zuweisungen Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft und die übrigen Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs bilden zusammen mit den eigenen Steuern den Großteil der Einnahmen der Gemeinde Rheinhausen. Der Anteil beläuft sich im Haushalt 2014 auf insgesamt 62% der Einnahmen. Nach dem Haushaltserlass vom wurde das Einkommensteueraufkommen auf 5,2 Mrd. EUR geschätzt. Unter Berücksichtigung der Schlüsselzahl ergibt sich ein Aufkommen für die Gemeinde Rheinhausen in Höhe von EUR. Gegenüber dem Vorjahresansatz in Höhe von EUR ist dies eine Steigerung von rund EUR. Gegenüber dem Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2012, eine Steigerung in Höhe von EUR. Die Mehreinnahmen ergeben sich durch die größere Verteilungsmasse der Einkommensteuer beim Land Baden-Württemberg. Von Seiten des Bundesfinanzministeriums wurde der Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer durch die Erhöhung der Einkommensteuer-Sockelbeträge von 30/60 TEUR auf 35/70 TEUR abgeändert. Für die Gemeinde Rheinhausen ergibt sich durch die Erhöhung der Sockelbeträge ein verminderter Schlüsselsatz in Bezug auf die Anteilsberechnung der Einkommensteuer (30/60 TEUR = 0, ; 35/70 TEUR = 0, ). Vom Landesaufkommen an der Umsatzsteuer von geschätzt 566 Mio. EUR erhält die Gemeinde einen Anteil in Höhe von EUR. Dies entspricht einer leichten Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr. Die Schlüsselzuweisung nach mangelnder Steuerkraft erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR auf voraussichtlich EUR. Basis für die Ermittlung ist zum einen der durch den Haushaltserlass vom vorgegebene Grundkopfbetrag sowie der errechnete Kopfbetrag der Gemeinde Rheinhausen. Der Grundkopfbetrag ist maßgebend für die Höhe der Schlüsselzuweisungen aus mangelnder Steuerkraft ,00 Grundkopfbeträge 2011 bis ,00 500, Kopfbeträge Gem. Rheinhausen Grundkopfbetrag FAG Die obenstehende Grafik zeigt die Kopfbeträge der vergangenen Jahre, welche in der Entwicklung deutlich steigend sind. Diese Tendenz spiegelt sich in der Einnahmesteigerung um rund EUR im Vergleich zum Vorjahr 2013 wider. Die vollständige FAG Berechnung ist im Anhang zu diesem Vorbericht beigefügt. Zweiter Faktor der Zuweisung aus mangelnder Steuerkraft ist die Steuerkraft der Gemeinde Rheinhausen selbst. Maßgebend für das Planjahr ist dabei immer das zweitvorangegangene Haushaltsjahr mit den jeweiligen IST-Werten. Je höher die eigene Steuerkraft einer

19 Gemeinde ist, desto geringer fällt die Zuweisung aus mangelnder Steuerkraft des Landes an die Gemeinde aus. Entwicklung der Steuerkraftmesszahl , , , ,00 Steuerkraftmesszahl ,00 - Für das Haushaltsjahr 2014 liegt im mittleren Vergleich eine recht hohe Steuerkraftmesszahl vor, was tendenziell zu niedrigeren Schlüsselzuweisungen führt. Da jedoch der Kopfbetrag um 100 EUR erhöht wurde, wird dies mehr als kompensiert. Als Berechnungsgrundlage der Steuerkraftmesszahl wird das Ergebnis der IST Zahlen des Jahres 2012 herangezogen. In diesem Jahr konnten in der Summe hohe Steuereinnahmen erzielt werden, sodass die Steuerkraftmesszahl im Jahr 2014 entsprechend hoch ausfällt ,00 Entwicklung der Schlüsselzuweisungen , ,00 Schlüsselzuweisung Die kommunale Investitionspauschale steigt gegenüber dem Vorjahr von EUR auf EUR. Grund dafür ist die Erhöhung des Fördersatzes von 50 EUR auf 59 EUR in Die Gemeinde Rheinhausen liegt im Jahr 2014 über der Anrechnungsgrenze von 75% der Steuerkraftsumme des Landesdurchschnitts. Somit ergibt sich der Anrechnungsfaktor pro Einwohner von 1,15. Die Zuweisungen im Rahmen des Familienlastenausgleiches steigen gegenüber dem Planansatz aus dem Jahr 2013 von EUR auf EUR. Grund dafür ist das höhere Gesamtvolumen von EUR. Insgesamt betragen die Anteile an den Gemeinschaftssteuern und die allgemeinen Zuweisungen des Unterabschnitts 9000 im Jahr EUR und liegen dabei um EUR gegenüber den Planansätzen des Jahres In den Vorjahren wurden EUR in 2013, EUR in 2012 sowie EUR im Jahr 2011 geplant.

20 In der Summe beträgt der Finanzierungsanteil FAG 44% der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (ohne UA 4640 und 6300). Mit den Bereichen Kiga/Kita-Förderung sowie Straßenbau liegt der Anteil bei 48% , , ,00 Entwicklung Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweisunge nach mangelnder Steuerkraft , , , ,00 Einkommensteueranteil Schlüsselzuweisung , ,00 Entwicklung der Umsatzsteuer, Kom. Invest. Pauschale und Familienlastenausgleich , , , ,00 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Kommunale Investitionspauschale Familienlastenausgleich ,

21 Zusammenfassende Darstellung des gesamten Kommunalen Finanzausgleichs Anteil an der Einkommensteuer Schlüsselzuweisungen Investitionspauschale Schulsachkostenbeiträge Kindergarten/Kleinkindausgleich Anteil Umsatzsteuer Familienlastenausgleich Sportstättenpauschale Zuweisung Straßenbau Zwischensumme EUR EUR EUR 0 EUR EUR EUR EUR 0 EUR EUR EUR abzüglich Gewerbesteuerumlage Finanzausgleichsumlage Kreisumlage Summe EUR EUR EUR EUR Aus dem Finanzausgleich verbleiben im Jahr 2014 Nettoeinnahmen in Höhe von EUR zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben im Verwaltungshaushalt. Die Nettoeinnahmen im Vorjahr lagen nach den Planansätzen bei EUR, im Jahr 2012 bei EUR nach Planung. Grundlegend stehen die Gemeinden und die Länder in enger Verzahnung. Für das Land Baden-Württemberg liegt ein Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 vor. Darin gilt es eine Unterfinanzierung von ca. 2,5 Mrd. EUR über die Jahre auszugleichen. Die notwendigen Einsparungen werden auch bei den Gemeinden des Landes spürbar ankommen, konkret im Bereich der FAG-Zahlungen. Im zwischen den Gemeinden und dem Land BW vereinbarten Fiskalpakt beteiligen sich die Kommunen mit ca. 340 Mio. EUR pro Jahr am genannten Defizit des Landeshaushaltes, die entsprechenden Beträge sind dabei bis 2016 verbindlich festgelegt, was eine Planungssicherheit für die Kommunalhaushalte bietet Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb Die Gesamteinnahmen bei den Gebühren und ähnlichen Entgelten liegen im Haushaltsjahr 2014 bei EUR. Der Ansatz im Vorjahr lag bei EUR, das Rechnungsergebnis 2012 bei EUR. Die Konzessionsabgabe beläuft sich voraussichtlich auf EUR. In den Vorjahren konnten teilweise höhere Beträge

22 aufgrund von Nachzahlungen aus den Vorjahren vereinnahmt werden. Die Konzessionsabgabe errechnet sich anhand des Gesamtstromverbrauchs der Gemeinde Rheinhausen Entwicklung Stromverbrauch Gesamtgemeinde in kw/h Stromverbrauch Die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Verkauf liegen mit EUR leicht über Vorjahresniveau. Die Erhöhung resultiert aus der Anpassung der Pachtzinsen abzüglich der Verminderung der Mieteinnahmen aus dem ehemaligen MEZ-Gebäude. Die Erstattungen von Verbänden und Zweckverbänden verbleiben auf Vorjahresniveau in Höhe von rund EUR, was der geplanten interkommunalen Kostenausgleichzahlung im Bereich der Kinderbetreuung entspricht. Die Einnahmen aus den Bereichen Kernzeitbetreuung und Schülerbeförderung in Höhe von EUR entsprechen den Vorjahreswerten. Gebührensatzungen wurden für die Kernzeitbetreuung sowie für die Ferienbetreuung im Jahr 2012 neu festgesetzt. Die Abrechnung der Schülerbeförderung erfolgt anhand der vom Landkreis Emmendingen erlassenen Satzung, die Differenz zwischen Elterneigenanteil und tatsächlichen Kosten wird vom Landkreis Emmendingen übernommen. Die Verwaltungsgebührensatzung wurde im Jahr 2013 neu erarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen. Eine Überarbeitung der Gebührenordnung der Friedhöfe Oberhausen und Niederhausen sowie der Feuerwehrsatzung steht noch aus Ausgaben Verwaltungshaushalt Personalausgaben Im Stellenplan 2014 sind 35,18 Vollstellen ausgewiesen. Der Zuwachs an Planstellen ergibt sich durch die Einrichtung der kommunalen Kindertagesstätte im Generationenhaus St. Josef ab September Im Bereich der Kinderbetreuung sind neben einer Leitungsstelle 17,10 Erzieherinnenstellen aufgenommen. Mit den vorgehaltenen Planstellen wird der Betrieb von 3 Ü3-Gruppen, 3 U3-Gruppen inklusive Ganztagesbetreuung abgewickelt werden. Die Ergebnisse des Tarifabschlusses 2012 im Bereich der Beschäftigten sind in der Finanzplanung berücksichtigt. Es wurde von einer weiteren Kostensteigerung von 2% per anno ausgegangen. Die Gesamtpersonalkosten liegen im Haushaltsjahr 2014 bei EUR. Gegenüber dem Planansatz 2013 ist dies eine Steigerung um EUR. Nähere Informationen sind dem Stellenplan sowie dem Sammelnachweis Personal zu entnehmen. Haushaltsrelevante Gruppierungsänderungen wurden ebenfalls in der Finanzplanung berücksichtigt.

23 Im Jahr 2014 wird eine Auszubildende bei der Gemeinde Rheinhausen ihre Lehre absolvieren. Des Weiteren wird die Verwaltung durch ein bis zwei Verwaltungspraktikanten der Hochschule Kehl unterstützt. Diese Kosten werden zu wesentlichen Teilen vom Land Baden-Württemberg erstattet Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand Verwaltungs- und Betriebsaufwand Kalkulatorische Kosten Innere Verrechnungen Erstattungen Verbände Erstattungen Land Versicherungen Verwaltungs- und Betriebsausgaben Besondere Aufwendungen Beschäftigte Fahrzeuge Bewirtschaftungskosten Mieten und Pachten Geräte, Ausstattung, Einrichtung Unterhaltung der Grundstücke und Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand steigt im Jahr 2014 auf EUR. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Ausgabenerhöhung um rund EUR. Die Kostensteigerung und allgemeine Entwicklung begründet sich wie folgt: Die kalkulatorischen Kosten beinhalten die Abschreibungen und Verzinsungen der kostenrechnenden Einrichtungen (Abwasser, Wasser, Friedhof und Bürgerhaus). Die Steigerung um ca EUR resultiert aus der Hinzuziehung der weiteren kostenrechnenden Einrichtungen Rheinmatthalle und Kindertagesstätte. Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben erhöhen sich um EUR auf EUR im Jahr Grund dafür sind höhere EDV Kosten aufgrund neuer Veranlagungsverfahren im Bereich der Steuerverwaltung. Im Wesentlichen werden die Ausgleichsmaßnahmen der Deutschen Bahn im Bereich Forst über den Ausgabenbereich der Betriebsausgaben abgewickelt, sodass im Vergleich zum Vorjahr ein höherer Ansatz notwendig ist. Die besonderen Aufwendungen der Beschäftigten erhöhen sich um rund EUR. Grund dafür sind Beschaffungen im Bereich der notwendigen Schutzkleidung der Feuerwehr sowie durch das Hinzukommen des Kindertagesstättenbereichs mit jährlich notwendigen Schulungen. Auch im Jahr 2014 ist die geplante Übernahme der Führerscheinkosten Klasse CE für einen Feuerwehrkameraden vorgesehen. Geplant ist eine 80% Beteiligung an den Kosten,

24 maximal jedoch eine Übernahme von EUR. Die Gemeinde beteiligt sich an den Kosten aufgrund der Tatsache, dass die Einsatzfähigkeit der Wehr in Rheinhausen durch die Möglichkeit der Führung aller Fahrzeuge auch in Zukunft gewährleistet sein muss. Bereits im Jahr 2012 konnten 2 Kameraden erfolgreich ausgebildet werden, ein Kamerad wird aktuell im Jahr 2013 ausgebildet. Die Bewirtschaftungskosten steigen gegenüber dem Vorjahresniveau leicht um EUR. Im Einzelnen werden die Bereiche wie folgt bewirtschaftet: Bewirtschaftungskosten der einzelnen Einrichtungen nach Energiequellen: , , , , , , , ,00 0,00 Heizölmengen (getankt in Liter pro Jahr) Verbrauch 2013 Verbrauch 2012 Verbrauch 2011 Verbrauch 2010 Verbrauch 2009 Bei der Aufnahme von Heizöl wird durch die Verwaltung darauf geachtet, dass der Zeitpunkt der Tanklastzugbestellung ein wirtschaftlich sinnvoller Zeitpunkt darstellt, um einen angemessenen Preis pro Liter zu erzielen. Auch wird von den einzelnen Bewirtschaftern darauf geachtet, dass einmalig pro Jahr eine Bestellung getätigt wird , , , , , , , ,00 0,00 Menge in 2010 Erdgasverbrauch in kw/h Menge in 2011 Menge in 2012 Menge in 2013 Feuerwehr/Musikzentru m/bauhof Bürgerhaus Der Abrechnungszyklus des Erdgasbezuges beläuft sich jeweils auf September des Vorjahres bis September des laufenden Jahres. Im Bereich Bürgerhaus wird deutlich, dass die Kosten gegenüber der Trockenheizung während der Bauphase deutlich reduziert werden können. Die Abrechnungssumme des Bürgerhausbetriebes lag demnach bei rund EUR im Jahr 2011 und bei rund EUR im Jahr Aufgrund der intensiven Belegung steigen auch die Energiekosten.

25 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Klärwerk Wasserwerk Hebewerk Rebbürgerfeld Rheinmatthalle Festhalle OH Festhalle NH Festplatz OH Bürgerhaus Bauhof - Hauptstraße 91 Feuerwehr (Archiv) Feuerwehr Schule NH Schule OH Sportplatz NH Sportplatz OH Straßenbeleuchtung Leichenhalle NH Leichenhalle OH Haus Blank Haus der Vereine Haus der Vereine Heizung ,00 Stromverbrauch in kw/h , , , ,00 0,00 Verbrauch in 2010 Verbrauch in 2011 Verbrauch in 2012 Der Gesamtstromverbrauch der Gemeinde Rheinhausen liegt im Jahr 2012 bei kw/h, im Vorjahr wurde ein Wert von kw/h erreicht, im Jahr 2010 ein Wert von kw/h. Die Hauptverbraucher Rheinmatthalle, Klärwerk und Wasserwerk liegen auf Vorjahresniveau bzw. darunter, das Bürgerhaus liegt deutlich unter dem Verbrauch des Jahres Die Zunahme im Bereich der Straßenbeleuchtung bedingt sich durch die Zunahme an Leuchten im Vergleich zum Berichtsjahr In den Straßenzügen Entennest/Neuweg, Ringstraße, Wislaer Straße, Römerweg und Parkplatz Bürgerhaus sind im Vergleich zum Vorjahr zusätzliche Leuchten hinzugekommen. Diagramm zu den wesentlichen Stromverbrauchern der Gemeinde Rheinhausen: Klärwerk (EUR/Monat) 3.500, , , , , ,00 500,00 0,00 Verbrauch in EUR Der Stromverbrauch liegt im Bereich der Abwasserbehandlung im Mittel der Vorjahre. Abweichungen ergeben sich durch die Preiszusammensetzung der Stromrechnungen der einzelnen Jahre.

26 Wasserwerk (EUR/Monat) 1.800, , , , ,00 800,00 600,00 400,00 200,00 0, Die Erhöhung des Stromverbrauches ist sanierungsbedingt. Zum einen ist die neue Einrichtung stromintensiver, zum anderen ist zumindest eine Förderpumpe ständig im Einsatz, dies jedoch reguliert auf den jeweils notwendigen Förderbedarf. Der Stromverbrauch lag im Jahr 2010 bei kw/h, im Jahr 2011 bei kw/ sowie im Jahr 2012 bei kw/h. Benzinverbrauch (Liter/Jahr) Kraftstoffverbrauch Gemeindefahrzeuge Bauhof Diesel Bauhof Benzin Feuerwehr Diesel Feuerwehr Benzin Die Ausgaben für Geräte und Ausstattungsgegenstände liegen identisch auf Vorjahresniveau. Einzelne Maßnahmen und Projekte sind im jeweiligen Unterabschnitt des Haushaltsplanes erläutert. Der Unterhaltungsaufwand der Grundstücke und baulichen Anlagen erhöht sich um EUR im Vergleich zum Vorjahr. Die Kostensteigerung begründet sich durch einzelne Maßnahmen in den verschiedenen Räumlichkeiten und Einrichtungen der Gemeinde Rheinhausen.

27 Im Bereich der Grundschule ist das Vordach zum Haupteingang in Stellen undicht und muss daher professionell abgedichtet werden. Ebenso soll auf dem Pausenhof eine neue Sitzgelegenheit gestaltet werden. In der Summe sind EUR geplant. Für den Bereich der Rheinmatthalle sind Anstricharbeiten des Foyers und des Gymnastiksaals vorgesehen. Im Haushaltsplan sind zusätzlich zu weiteren Maßnahmen ca EUR berücksichtigt. Aufgrund erfolgter TÜV-Prüfung sind die Fallschutzbereiche der Kinderspielplätze auszutauschen. Dazu sind EUR in der Planung vorgesehen. Im Bereich der Straßenunterhaltung beteiligt sich die Gemeinde Rheinhausen an den Verkabelungsmaßnahmen der EnBW Regional AG im Bereich der Hauptstraße und der Ringstraße durch die Sanierung der Gehwegbereiche. In der Summe wurden EUR berücksichtigt. Der Gemeinderat hat eine Beteiligung bereits beschlossen. Nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro Misera, werden ab dem Jahr 2014 nach und nach Kanalschäden reguliert. Im Planjahr 2014 ist die Sanierung der Albert- Stehlin-Straße mit EUR eingestellt. Nach vorliegendem Gutachten und nach Rücksprache mit den Bewirtschaftern des Friedhofbereichs müssen ebenfalls schrittweise Instandsetzungsmaßnahmen an den Gebäuden und Anlagen durchgeführt werden. Im Jahr 2014 sollen Fliesen und Malerarbeiten im Bereich des Friedhofes Oberhausen erfolgen. Dazu wurden rund EUR zur Umsetzung eingeplant Allgemeine Umlagen Der Kreisumlagesatz für das Jahr 2014 beträgt 31 Prozentpunkte. Nach Kalkulation des Hebesatzes bei aktuell ermittelten Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden wäre ein rein rechnerischer Hebesatz von 29,13% realistisch, was dem Kreishaushalt Einnahmen in gleicher Höhe entsprechend dem Vorjahr erbringen würde. Die Gemeinde Rheinhausen hat bei der ermittelten Steuerkraftsumme einen Betrag von EUR an den Landkreis abzuführen. Dies entspricht einer Erhöhung der Umlage im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von EUR. Ein Punkt entspricht ca EUR. Bereits im Jahr 2014 fließen rund EUR der Gemeinde Rheinhausen über den Landkreis Emmendingen in das Elztal, damit dort die Elztalbahn elektrifiziert und der Halbstundentakt eingeführt werden kann. Diese EUR sind genau die Summe, die die Gemeinde Rheinhausen über Kredit finanzieren muss. Ansonsten könnte der Haushalt ohne Nettoneuverschuldung aufgestellt werden. Die Finanzausgleichsumlage erhöht sich um EUR. Bei einem Umlagesatz von 22,10 % sind von der Gemeinde Rheinhausen EUR abzuführen. Im Haushaltsjahr 2012 belief sich die Umlage auf EUR. Grund für die Erhöhung ist die erhöhte Steuerkraftsumme der Gemeinde Rheinhausen als Berechnungsgrundlage der FAG- Umlage. Die Gewerbesteuerumlage wird auf Vorjahresniveau in Höhe von EUR erwartet. In den kommenden Jahren ist aufgrund der positiven FAG-Zahlen mit erhöhten Steuerkraftsummen zu rechnen, welche in Folge dessen zu höheren Kreisumlagen und Finanzausgleichsumlagen führen.

28 , , , ,00 - Entwicklung der Steuerkraftsumme Steuerkraftsumme Entwicklung der Umlagen Gewerbesteuerumlage Kreisumlage FAG-Umlage Gesamt Sonstige Finanzausgaben Die Ausgaben für Darlehnszinsen liegen im Haushaltsjahr 2014 bei EUR. Gegenüber dem Planansatz 2013 ist dies eine Verminderung um 750 EUR, gegenüber dem Jahr 2012 eine Erhöhung um EUR. Die Gemeinde Rheinhausen nimmt im Jahr 2014 ein Kommunaldarlehen auf. Es wird von einem günstigen Zinsniveau bei einer Kreditaufnahme im Jahr 2014 ausgegangen. 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 Entwicklung Durchschnittszins Gemeinde Rheinhausen Durchschnittszinssatz

29 4.2.4 Zuführung zum Vermögenshaushalt Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beträgt voraussichtlich EUR. Die Forderung nach 22 Gemeindehaushaltsverordnung, dass der Überschuss des Verwaltungshaushaltes mindestens so hoch wie die ordentliche Tilgung sein soll, wird im Haushaltsjahr 2014 erfüllt. Die Tilgungsausgaben liegen voraussichtlich bei EUR, daraus ergibt sich eine Nettoinvestitionsrate in Höhe von EUR. 4.3 Vermögenshaushalt Allgemeines Der Gesamtumfang des Vermögenshaushaltes 2014 beträgt EUR. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um EUR, gegenüber dem Rechnungsergebnis 2012 entspricht dies einer Minderung um ca EUR. Die Verminderung gegenüber dem Vorjahresansatz ergibt sich durch die Hauptfinanzierung der baulichen Umsetzung des Generationenhauses St. Josef mit U3- und Ü3-Betreuung sowie des Familienzentrums in Im Planjahr 2014 werden die Restfinanzierungsmittel der Maßnahme eingestellt Einnahmen des Vermögenshaushaltes Die Zuführung des Verwaltungshaushaltes trägt mit EUR zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes bei. Nach Abzug der Tilgungsausgaben verbleiben EUR zur Finanzierung der Investitionen und sonstigen Ausgaben des Vermögenshaushaltes Die Zuführung beträgt 26% des Vermögenshaushaltes. Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes bestehen unter anderem aus den Mitteln der Feuerwehrfachförderung zur Beschaffung des Fahrzeuges LF-KatS. Hier sind gemäß Förderbescheid EUR im Haushalt eingeplant. Mit Genehmigung der Fachförderung ist ein Maßnahmenbeginn möglich, sodass erneut die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Fördermittel aus dem Ausgleichstock zu stellen. Diese Möglichkeit ist aufgrund der Haushaltszahlen erneut zu nutzen. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmemittel in Höhe von EUR eingestellt, der Antrag wird fristgerecht zum gestellt. Im Bereich des Kitaneubaus konnten große Teile der Fachförderung bereits im Haushalt 2013 vereinnahmt werden, Restmittel in Höhe von EUR sind im Haushalt 2014 enthalten. Die zweite Auszahlung der Ausgleichstockförderung in Höhe von EUR wird im Jahr 2015 erfolgen, womit die kompletten EUR Fördermittel vereinnahmt sind. Wie bereits in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen wurde für das Programmjahr 2014 erneut ein Aufnahmeantrag für das Landessanierungsprogramm Ortsteil Oberhausen gestellt. Bei einer Aufnahme soll mit dem Abriss und der Erschließung des Festhallenareals begonnen werden. Den möglichen Ausgaben stehen Förderungen in Höhe von 60% der Ausgaben gegenüber. Im Haushalt sind demnach EUR eingeplant. Die Einnahmen korrespondieren in diesem Fall mit den Ausgaben. Beide Bereiche entstehen nur bei einer erfolgreichen Aufnahme in das Förderprogramm. Die Sanierungskulisse Niederhausen wird im Jahr 2014 geschlossen. Im Haushalt sind EUR Resteinnahmen aus den

30 Sanierungszuschüssen des ehemaligen Schulgebäudes enthalten. Mit Abschluss der Maßnahme sind auch diese Fördermittel in Gänze abgerufen. Mit der Abrechnung des ehemaligen GVFG-Programms für den Ausbau der Wislaer Straße können Restmittel in Höhe von 10% der Fördersumme abgerechnet werden. In der Summe sind EUR im Haushalt eingeplant. Der Verwendungsnachweis wird noch im Jahr 2013 eingereicht. Der wichtige und notwendige Ausbau der Breitbandversorgung sollte durch das Land Baden- Württemberg zu 100% gefördert werden. Ein entsprechender Förderantrag zur Finanzierung des Leerrohres von Osten der Gemeinde kommend ist bereits gestellt. Im Haushalt wurden EUR berücksichtigt. Neben der Zuführungsrate in Höhe von EUR werden wie im Berichtsabschnitt Verschuldung voraussichtlich EUR Darlehensaufnahmen zur Finanzierung der Ausgaben benötigt. Mit der Entnahme aus den Rücklagen in Höhe von EUR wird die allgemeine Rücklage zunächst auf EUR zurückgeführt und muss in den Folgejahren Stück für Stück aufgebaut werden, sodass die Mindestrücklage sicher gewährleistet werden kann. Die Entnahme ist aufgrund der Zuführung aus dem Jahr 2012 möglich. Im Bereich der Grundstückserlöse sind aus der mittelfristigen Finanzplanung heraus die verbleibenden Gewerbegrundstücke im Gebiet Elzmatten II zum Verkauf eingestellt. Die Einnahmen der m² belaufen sich auf insgesamt EUR. Bei einem möglichen Abriss der Festhalle Oberhausen und gleichzeitiger Erschließung des Areals könnten einzelne Grundstücke direkt vermarktet werden, sodass EUR Verkaufserlöse aus dem Gebiet eingeplant sind. Diese Einnahmen korrespondieren mit den Ausgaben und entstehen nur beiderseitig. Im Vermögenshaushalt sind im Einzelnen veranschlagt: Grundstückserlöse Ausgleichstockförderung LF-KatS Fachförderung LF-KatS Zuführungsrate Kreditaufnahme Rücklagenentnahme Förderung Landessanierungsprogramm NH Förderung Landessanierungsprogramm OH Fachförderung Kleinkindbetreuung EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR

31 Abschluss GVFG Breitbandförderung Diverses Gesamtsumme EUR EUR EUR EUR Einnahmen des VMH Kredite 14% Rücklagen entnahme 19% Verkaufserlöse 14% Zuführung des VWH 26% Zuweisungen und Zuschüsse 26% Beiträge 0,5% Ausgaben des Vermögenshaushaltes Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes setzen sich wie folgt zusammen: Im Bereich der Feuerwehr sind im Jahr 2014 weitere Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan umzusetzen. Neben einer Rettungssäge werden Schutzhelme im Gesamtwert von EUR beschafft. Im Grundschulbereich sollen eine Gewerbespülmaschine sowie Warmhaltebehälter zur Umsetzung der Mittagessensausgabe beschafft werden. Insgesamt sind Finanzmittel in Höhe von EUR bereitgestellt. Der größte Baustein im Vermögenshaushalt stellt auch im Jahr 2014 der Neubau des Generationenhauses dar. Mit Verabschiedung des Nachtragshaushaltsplanes 2013 wurde die Gesamtfinanzierung bereitgestellt. Insgesamt stehen über die Jahre 2011 bis EUR zur Finanzierung der Pflichtaufgabe zur Verfügung. Diese Finanzmittel verstehen sich inklusive Außenanlage. Die Maßnahme wird teilweise über Zuschüsse in Höhe von EUR gegenfinanziert. Im Jahr 2014 sind Restmittel zur Finanzierung in Höhe von EUR eingestellt. Im Bereich der Rheinmatthalle muss die Heizungs- und Lüftungssteuerung erneuert bzw. ersetzt werden. Nach erfolgter TÜV-Prüfung wurden Mängel an der Anlage festgestellt, die

32 bislang dem Bestandsschutz unterliegt. Mit der Erneuerung kann die Energieeinspeisung wirtschaftlicher gesteuert und gestaltet werden. Es wurden EUR für das Jahr 2014 sowie EUR als Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2015 berücksichtigt. Wie bereits im Einnahmebereich des Vermögenshaushaltes erläutert, werden die zur Verfügung stehenden Restmittel des Sanierungsgebietes Niederhausen zur Sanierung des Schulgebäudes verwendet. Hierzu sind Ausgaben in Höhe von EUR analog dem Vorjahr eingeplant. Mit erneuter Antragstellung für das Sanierungsgebiet Oberhausen ist eine Aufnahme in 2014 geplant. Erste Maßnahme soll hierbei die Baureifmachung des Festhallenareals sein. Dazu wurden EUR Ausgabemittel im Haushalt eingeplant. Bei einer Umsetzung der Maßnahme wird die Gegenfinanzierung zu 60% via Landessanierungsprogramm erfolgen. Ein Grundstücksverkauf ist ebenfalls als Gegenwert eingeplant. Für das Gewerbegebiet Elzmatten II war bereits im Jahr 2013 die Aufbringung der Feindecke vorgesehen. Die Maßnahme konnte aus zeitlichen Gründen nicht umgesetzt werden, sodass entsprechende Haushaltsreste zu bilden sind. Im Jahr 2014 wird die Maßnahme nun ausgeschrieben und um den Bereich bis einschließlich Firma VCM Morgenthaler erweitert EUR sind im Plan berücksichtigt. Bedingt durch eine Stromverkabelungsmaßnahme im Bereich Kirchstraße/Ringstraße entfallen die Überspannungsleuchten der Straßenbeleuchtung. Diese werden durch neue, energieeffiziente LED-Leuchten ersetzt. Im Haushalt 2014 sind EUR eingeplant. Zusammenfassend finanziert der Vermögenshaushalt 2014 im Wesentlichen das Generationenhaus St. Josef. Nach Beendigung der Maßnahme werden Finanzmittel hauptsächlich im Kanal- und Straßenbau zu planen sein. Siehe hierzu die Ausführungen zur mittelfristigen Finanzplanung. Ausgaben des VMH Tilgungen 8% Erwerb von beweglichen Sachen des AV 2% Baumaßnahmen 90%

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