P r o t o k o l l. Montag, dem 7. Juli 2014, im Bürgersaal des Fritz-Treutel-Hauses, Bergstr. 20. Die nachstehenden Seiten,
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1 Die nachstehenden Seiten, Blätter lfd. Nr. 26/1 - Nr. 26/94, enthalten das P r o t o k o l l über die 26. öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach in der Legislaturperiode 2011/2016 am Montag, dem 7. Juli 2014, im Bürgersaal des Fritz-Treutel-Hauses, Bergstr. 20. Von der Stadtverordnetenversammlung sind anwesend: SPD-Fraktion: Herr Stv. Vasilios Angelis, Herr Stv. Thomas Dürr, Frau Stv. Katja Ehrlich, Herr Stv. Stephan Ehser, Herr Stv. Hans-Peter Hamann, Herr Stv. Christoph Harth, Herr Stv. Wilfried Harth, Herr Stv. Karlheinz Herth, Frau Stv. Johanna Klauß, Frau Stv. Yvonne Koslik, Herr Stv. Lars Laun, Herr Stv. Siegfried Ortlieb, Herr Stv. Günter Schneider, Herr Stv. Bernd Erik Wiegand, Herr Stv. Rainer Wilhelm, Herr Stv. Jürgen Zeller. CDU-Fraktion: Frau Stv. Christine Breser, Herr Stv. Francisco Corro, Herr Stv. Dr. Michael de Frênes, Herr Stv. Hubert Ley, Frau Stv. Helga Oehne. WIK-Fraktion: Herr Stv. Dilaver Hazer, Herr Stv. Günther Jeschek, Herr Stv. Thorsten Riesner, Herr Stv. Hans Schuler, Herr Stv. Dieter Tanke, Herr Stv. Jürgen Wälther, Herr Stv. Bruno Zecha.
2 Fraktion Freie Wähler : Frau Stv. Fatme Fourne, Herr Stv. Werner Goy, Herr Stv. Ayhan Isikli. Fraktion Die Linke/E.U.K. : Herr Stv. Dr. Christos Pelekanos, (bis 20:10 Uhr) Herr Stv. Jens Wiegand. Vom Magistrat sind anwesend: Herr Bürgermeister Manfred Ockel, Herr Erster Stadtrat Kurt Linnert, Herr Stadtrat Ernst Freese, Herr Stadtrat Arno Rüdiger Peik, Frau Stadträtin Ursula Will, Herr Stadtrat Klaus Breser, Herr Stadtrat Alfred Wiegand, (bis 20:10 Uhr) Herr Stadtrat Hans Beck, Herr Stadtrat Sefket Tzevdet. Vom Ausländerbeirat sind anwesend: Herr Giuseppe Roselli, Herr Francesco Oliva, Herr Giuseppe Serio, Frau Ilknur Akgün, Herr Mehmet Serttas, Herr Mutlu Karaüzüm. Von der Verwaltung sind anwesend: Herr Amtsrat Oliver Beck, Frau Magistratsoberrätin Annerose Pohling-Storck, Herr Dipl.-Verw. Jörg Ritzkowsky, Herr Magistratsoberrat Klaus Mittas, Herr Verw.-Angest. Jochen Schaab. Als Schriftführer fungiert: Herr Oberamtsrat Stefan Weikl. Entschuldigt fehlen: Frau Stv. Gabriela Christ, Herr Stv. Uwe Albert, Herr Stv. Kristian Furch, Frau Stv. Eleonore Wagner, Frau Stadträtin Annerose Tanke.
3 Frau Stadtverordnetenvorsteherin Helga Oehne eröffnet um Uhr die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kelsterbach, heißt die Anwesenden willkommen und stellt fest, dass nach form- und fristgerechter Einladung 33 Stadtverordnete anwesend sind und die Stadtverordnetenversammlung somit beschlussfähig ist. Sie teilt mit, dass zu TOP 9 ein Änderungsantrag der WIK-Fraktion vorliegt. Die Stadtverordnetenversammlung geht nunmehr zur Beratung der Tagesordnung über und beschließt in den nachfolgenden Angelegenheiten wie folgt:
4 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/1 Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin Frau Stadtverordnetenvorsteherin Oehne beglückwünscht im Namen der gesamten Stadtverordnetenversammlung sowie im Namen der französischen Partnerstadt Baugé Herrn Bürgermeister Ockel zu seiner Wiederwahl. Des Weiteren teilt sie mit, dass seit Frau Stv. Fatme Fourne Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freie Wähler ist, Herr stellv. Stv.Vorst. Ayhan Isikli ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Frau Oehne bittet um Vormerkung folgender Termine: nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung zur Urkundenüberreichung und Amtseinführung von Herrn Bürgermeister Ockel gemeinsame Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mit Raunheim und Rüsselsheim im Bürgersaal des Fritz-Treutel-Hauses Weiterhin weist Frau Oehne auf die von Herrn Ersten Stadtrat Linnert verteilten Umschläge hin, die Einladungen zu der Einweihung der Schulkindbetreuung an der Karl- Treutel-Schule und Einladungen zur Italienischen Nacht enthalten. Abschließend teilt Frau Oehne mit, dass es am Vormittag in der Karl-Krolopper-Schule gebrannt habe, jedoch glücklicherweise niemand verletzt worden sei. I.1.1
5 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/2 Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen, Lieferungen und sonst. Leistungen (Planungsaufträgen) durch den Ausschuss für Bauen, Planung und Umweltschutz im Jahr 2013 (M 133/7, HF 36/2.2, BPU 53/6) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bauen, Planung und Umweltschutz gem. 2 (3) der Hauptsatzung der Stadt Kelsterbach Aufträge für Bauleistungen, Lieferungen und sonst. Leistungen (Planungsaufträge) im Jahr 2013 vergeben hat. mit einem Gesamtbetrag von ,85 brutto I.3
6 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/3 Ergänzung der Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates (M 140/7, HF 36/2.3, JSS 21/1) Die Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates wird wie folgt ergänzt: In 6 wird nach Abs. 2 folgender neuer Abs. 3 eingefügt: Der Vorstand (Vorsitzende/r und Stellvertreter) des Kinder- und Jugendbeirates hat das Recht, zwei weitere Personen für die laufende Legislaturperiode als Mitglieder zu berufen; diese dürfen das 23. Lebensjahr nicht überschreiten. (Einstimmige Beschlussfassung.) I.1, II.1
7 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/4 Antrag der Fraktion der WIK vom zum Bebauungsplan Nr. 3/89 Im Taubengrund, 1. Änderung hier: Behandlung der zum Bebauungsplanentwurf eingegangenen Einwendungen (HF 36/2.4) Die WIK-Fraktion hat mit Datum vom folgenden Antrag gestellt: Die Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 3/89 Im Taubengrund, 1. Änderung als Satzung ist in zwei zeitlich getrennten Schritten vorzunehmen: 1. Die Einwendungen zum Bebauungsplan und die Vorschläge der Verwaltung sind im ersten Schritt dem BPU und der Stadtverordnetenversammlung zur Diskussion vorzulegen. 2. Zeitlich davon getrennt erfolgt die Beschlussfassung als Satzung. Der Zeitraum zwischen den beiden Schritten beträgt mindestens 4 Wochen und ist so zu bemessen, dass die Ergebnisse der Debatte in die Beschlussvorlage eingearbeitet werden können. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. I.1, I.3
8 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/5 Antrag der Fraktion der WIK vom zum Bebauungsplan Nr. 3/89 Im Taubengrund, 1. Änderung hier: Bericht zu Verhandlungen mit Grundstückseigentümer Fraport AG (HF 36/2.5) Zu dem im Betreff genannten Antrag der WIK-Fraktion hat Herr Bürgermeister Ockel in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am erklärt, dass er die im Antrag gestellten Fragen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planung und Umweltschutz beantworten wird. Der Antrag ist somit gegenstandslos. Anmerkung: Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. I.1, I.3
9 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/6 Mitteilungen des Magistrats gem. 100 HGO (M 140/6, HF 36/2.6) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass der Magistrat gem. 100 HGO bei nachstehend aufgeführter Kostenstelle für das Haushaltsjahr 2014 folgende außerplanmäßige Ausgabe genehmigt hat: Kostenstelle: Sachkonto Betrag: Baugé-Halle Zugänge geringw. Vermögensgegenstände (GWG) der BGA 2.000,00 Euro Die Deckung für diese außerplanmäßige Ausgabe erfolgt durch Minderausgaben bei der Kostenstelle Kegelsportanlage, Sachkonto Zugänge sonstige Betriebsausstattung -, Investitions-Nr. A (BGA Kegelsportanlage). II.2.1, II.2.2
10 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/7 ENKA-Quartiersplatz; hier: Auftragserhöhung Tief- und Landschaftsbauarbeiten (M 141/4, HF 36/2.7, BPU 53/2) Der Auftrag an die Firma Peter Gross Hoch- und Tiefbau GmbH & Co. KG, Darmstädter Straße 119, Pfungstadt, ist zu erhöhen. Die Auftragssumme erhöht sich von ,09 um ,60 auf insgesamt ,69 brutto. Die erforderlichen Mittel sind unter der Kostenstelle (Verkehrsanlagen), Sachkonto (Zugänge Infrastrukturmaßnahmen im Bau), Investitions-Nr. B /1 (ENKA Quartiersplatz), zu verbuchen. Die Mittelüberschreitung wird über Kostenstelle (Verkehrsanlagen), Sachkonto (Zugänge SOPO aus Zuweisungen vom Land), Investitions-Nr. B /1 (ENKA Quartiersplatz) gedeckt. (Der Beschluss wird mit 28 Ja-Stimmen, bei 5 Nein-Stimmen, gefasst.) I.3.2
11 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/8 Projektentwicklung Enka-Gelände Kelsterbach 1. Bauabschnitt - Teil II - Straßenbauarbeiten hier: Erhöhung der Auftragssumme der Fa. Strabag AG (M 141/5, HF 36/2.8, BPU 53/3) Der Auftrag für den 1. Bauabschnitt - Teil II - Straßenbauarbeiten, an die Fa. Strabag AG, Großbachstraße 4, Limburg, ist von ,69 brutto um ,46 brutto auf ,15 brutto zu erhöhen. Die erforderlichen Mittel stehen haushaltsrechtlich im Haushaltsplan 2014 unter der Kostenstelle , Sachkonto , Inv.Nr. B /1 (ehemals 2010/0015), Enka-Planstraße A, zur Verfügung. (Der Beschluss wird mit 32 Ja-Stimmen, bei 1 Nein-Stimme, gefasst.) I.3.3
12 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/9 Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/2014 Neue Mitte / Sandhügelplatz in Flur 2 der Gemarkung Kelsterbach; hier: a) Einleitung des Verfahrens gemäß 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss) b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB c) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB (M 141/2, HF 35/1, BPU 52/1) Zu TOP 9 liegt folgender Änderungsantrag der WIK-Fraktion vom vor, über den zuerst abzustimmen ist: Der Zuschlag zum Erwerb des städtischen Grundbesitzes im Zuge des wettbewerblichen Dialogverfahrens wird nur erteilt, wenn das Lösungskonzept des Bieters Konzeptbau wie folgt geändert wird: a) Der öffentliche Platz (Dialoggebiet II) darf nicht als Parkplatz Verwendung finden. Der Kaufvertrag mit Bauverpflichtung ist diesbezüglich entsprechend anzupassen. b) Der Baumbestand großer Bäume (4 Bäume) soll nach Möglichkeit erhalten und in die Gestaltung des Platzes miteinbezogen werden. Über Buchst. a) und b) wird getrennt abgestimmt: Buchstabe a) des Änderungsantrages wird mit 20 Nein-Stimmen, bei 8 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen, abgelehnt. Buchstabe b) des Änderungsantrages wird mit 19 Nein-Stimmen, bei 14 Ja-Stimmen, abgelehnt. Somit ist der Änderungsantrag komplett abgelehnt und es erfolgt eine Abstimmung über TOP 9 in der ursprünglichen Form: 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Grundlage des Antrages des Vorhabenträgers (Anlage 3) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/2014 Neue Mitte / Sandhügelplatz gemäß 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. 2 Abs. 1 BauGB. 2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,05 ha. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich aus der Anlage 1 und der Anlage 2 zu diesem Beschluss. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur Aufstellung und zur Einleitung des Verfahrens nach 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. /2
13 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/9 Bauleitplanung der Stadt Kelsterbach, Kreis Groß-Gerau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/2014 Neue Mitte / Sandhügelplatz in Flur 2 der Gemarkung Kelsterbach; hier: a) Einleitung des Verfahrens gemäß 12 Abs. 2 BauGB i. V. m. 2 Abs. 1 BauGB (Aufstellungsbeschluss) b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB c) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB (M 141/2, HF 35/1, BPU 52/1) Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro und dem Vorhabenträger auf der Grundlage der in der Begründung zu diesem Beschluss genannten städtebaulichen Ziele und des in der Anlage 4 zu diesem Beschluss dargestellten städtebaulichen Konzeptes einen Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zu erstellen und die Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. 5. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, gem. 4b BauGB die Durchführung der Verfahrensschritte zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden auf ein geeignetes Planungsbüro zu übertragen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro und dem Vorhabenträger auf der Grundlage der in der Begründung zu diesem Beschluss genannten städtebaulichen Ziele und des in der Anlage 4 zu diesem Beschluss dargestellten städtebaulichen Konzeptes einen Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung zu erstellen und zu diesem Vorentwurf die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. 2 Abs. 2 BauGB einzuholen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Weiteren mit dem Vorhabenträger die Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes abzustimmen und einen entsprechenden Durchführungsvertrag zu verhandeln. (Der Beschluss wird mit 21 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen, gefasst.) Anmerkung: Folgende Anlagen sind dem Protokoll beigefügt: 1. Verzeichnis der Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans 2. Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 3. Antragsschreiben des Vorhabenträgers 4. Städtebauliches Konzept I.3.2
14 von der Sitzung am , Beschluss-Nr. 26/10 Wettbewerbliches Dialogverfahren Stadtmitte Kelsterbach; hier: Zuschlagserteilung an die Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbh, Friedensplatz 12, Darmstadt (Behandlung der Anlagen 1-3, 5 und 6) (M 141/1, HF 35/2, BPU 52/2) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbh, Friedensplatz 12, Darmstadt, den Zuschlag zum Erwerb städtischen Grundbesitzes im Zuge des wettbewerblichen Dialogverfahrens Stadtmitte Kelsterbach auf der Grundlage des vorliegenden Lösungskonzeptes zu erteilen. (Der Beschluss wird mit 20 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen, gefasst.) Anmerkung: Folgende Anlagen sind dem Protokoll beigefügt: Beschreibung des Projektes Neue Stadtmitte Kelsterbach, Sandhügelplatz, Stand Übersicht über den Ablauf des wettbewerblichen Dialogverfahrens Lösungskonzept mit Erläuterungen des Bieters Konzeptbau Betreuungsgesellschaft mbh, Friedensplatz 12, Darmstadt Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Supermarktes in Kelsterbach, Sandhügelplatz der GMA vom August 2013 Stellungnahmen der im Rahmen des wettbewerblichen Dialogverfahrens hinzugezogenen externen fachlichen Berater Um 20:10 Uhr verlässt Herr Stv. Dr. Christos Pelekanos die Sitzung. Um 20:10 Uhr verlässt Herr Stadtrat Alfred Wiegand die Sitzung. I.2.1, I.3
15 Ende der Sitzung: 20:15 Uhr.
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