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1 Drucksache 16/ Wahlperiode Mitteilung zur Kenntnisnahme Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor umsetzen Drs 16/0312 und 16/0367 Schlussbericht Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.

2 Der Senat von Berlin SenIntArbSoz IV C 2 (Arbeit) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor umsetzen - Drucksachen Nr.: 16/0312 und 16/ Schlussbericht Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am Folgendes beschlossen: Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, gegenüber der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit weiterhin darauf hinzuwirken, dass für Langzeitarbeitslose mit minimalen Vermittlungschancen durch die Zusammenführung von Mitteln der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik existenzsichernde, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorrangig in gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern geschaffen werden. Sollte auf dieser Grundlage ein entsprechendes Programm durch die Bundesregierung beschlossen werden, wird der Senat aufgefordert, sich sofort daran zu beteiligen. Solange es eine bundesgesetzliche Regelung im Sinne der Zusammenfassung von aktiven und passiven Leistungen nicht gibt, wird der Senat aufgefordert, in Kooperation mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, den bezirklichen Jobcentern und durch eine landesweite Steuerung die Voraussetzungen für ein eigenes Pro-

3 - 2 - gramm mit ca Stellen zu schaffen. Hierfür sollten, wie schon bei den im September 2006 begonnenen vier Modellprojekten, sog. Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante die Grundlage sein. Dieses Programm sollte auf den Kriterien Freiwilligkeit, Entlohnung orientiert an tariflicher Bezahlung und einer mehrjährigen Laufzeit beruhen. Landesseitig werden in das Programm die vom Land zu tragenden Kosten der Unterkunft sowie ESF-Mittel als Kofinanzierung eingebracht. In das Programm sollen die Erfahrungen mit den laufenden Modellprojekten eingearbeitet werden. Die Beschäftigungsverhältnisse sollen in erster Linie für folgende Zielgruppen vorgesehen werden: Ältere Langzeitarbeitslose (über 55 Jahre), Langzeitarbeits-lose mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen sowie Langzeitarbeitslose, die sich seit mindestens zwei Jahren im ALG-II-Bezug befinden und nachweisbar (über Bewerbungen etc.) keine mittelfristige Perspektive im ersten Arbeitsmarkt haben. Die öffentlich geförderte Beschäftigung darf nicht dazu genutzt werden, bestehende reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu ersetzen oder zu verdrängen. Die Einsatzfelder sollen mit den Sozialpartnern abgestimmt werden. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Mai 2007 zu berichten. Im Mai dieses Jahres waren die Konditionen und Rahmenbedingungen eines zu erwartenden Bundesprogramms zum Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) sind noch nicht bekannt, so dass zum damaligen Zeitpunkt im Rahmen eines Zwischenberichtes eine Terminverlängerung vereinbart wurde, und zwar mit der Maßgabe, dass die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im III. Quartal 2007 über den Fortgang der Angelegenheit berichten wird. Hierzu wird abschließend berichtet: Rahmenbedingungen: Der Berliner Senat hat sich für den Förderansatz eines Öffentlich geförderten Beschäftigungsektors (ÖBS) intensiv politisch eingesetzt. Beabsichtigt waren langfristige Beschäftigungsangebote zu tariflichen Bedingungen für Langzeitarbeitslose, die auf Grund von Vermittlungshemmnissen perspektivisch keine Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt besitzen. Damit sollten zugleich auch gesellschaftlich wichtige und sinnvolle Arbeit in dieser Stadt erledigt werden. Es war von Anfang an klar, dass die Einführung eines ÖBS in Berlin und deren Finanzierung nur auf der Grundlage der rechtlich geltenden Bestimmungen und im Einvernehmen mit der Bundesebene vorgenommen und werden kann. Aktuelle Grundlage ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen - JobPerspektive (Bundestagsdrucksache 16/5715-). Der Bundesrat hat dem Gesetz am 21. September 2007 zugestimmt. Das Gesetz ist zum 1. Oktober 2007 in Kraft getreten.

4 - 3 - Gesetzliche Regelungen im Einzelnen Die wesentlichen Bundesbestimmungen für den Bereich JobPerspektive finden sich im SGB II in den neu eingefügten Paragraphen 16 a und a SGB II sieht die Einführung neuer Leistungen zur Beschäftigungsförderung vor. Arbeitgeber können danach zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Vermittlungshemmnissen in Arbeit einen Beschäftigungszuschuss (BZ) als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistung des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu den sonstigen Kosten erhalten. Voraussetzung der Förderung ist, dass 1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens einem Jahr arbeitslos ist und seine Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in seiner Person liegende Vermittlungshemmnisse (z.b. Migrationshintergrund, fehlende schulische oder berufliche Qualifikationen, gesundheitliche Einschränkungen oder Sucht- und Schuldenprobleme) besonders schwer beeinträchtigt ist, 2. der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten betreut wurde und Eingliederungsleistungen erhalten hat, 3. eine Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate ohne diese Förderung nicht möglich ist und 4. ein Vollzeitarbeitsverhältnis (ausnahmsweise Teilzeit von mindestens 50 %) unter Vereinbarung des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts begründet wird. Eine wichtige Einschränkung für den Kreis der förderberechtigten Arbeitgeber folgt jedoch aus 70 Abs. 1 SGB II: Aus (EU-)beihilferechtlichen Gründen werden zunächst nur Arbeiten gefördert, die gemäß den ABM-Bestimmungen nach 260 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB III zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen und bei Trägern im Sinne des 21 SGB II (gemeinnützige Träger) durchgeführt werden. Die Bundesregierung will den Beschäftigungszuschuss bis zu diesem Zeitpunkt nach beihilferechtlichen Gesichtspunkten mit der EU verhandeln. Die Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich gemäß 16a Abs. 2 SGB II nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und kann bis zu 75 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts betragen. Berücksichtigungsfähig ist das tarifliche bzw. ortsübliche Arbeitsentgelt nebst dem pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung. Die geförderten Arbeitsverhältnisse sind nach 27 Abs. 1 Nr. 6 SGB III versicherungsfrei, so dass entsprechende Beschäftigungszeiten bei der Berechnung der Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht mitzählen.

5 - 4 - Darüber hinaus kann gemäß 16a Abs. 3 SGB II ein Zuschuss zu sonstigen Kosten erbracht werden 1. für die Kosten einer begleitenden Qualifizierung in pauschalierter Form bis zu 200,- Euro monatlich, 2. in besonders begründeten Ausnahmefällen einmalig für weitere notwendige Kosten des Arbeitgebers für einen besonderen Aufwand beim Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten, wobei eine Übernahme von Investitionskosten aber ausgeschlossen ist. Die Förderdauer beträgt für den Beschäftigungszuschuss bis zu 24 Monate, für den Zuschuss zu den sonstigen Kosten 12 Monate, 16a Abs. 4 SGB II. Der Beschäftigungszuschuss kann anschließend ohne zeitliche Unterbrechung unbefristet erbracht werden, wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne diese Förderung voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Monate nicht möglich ist. Beabsichtigte Umsetzung im Land Berlin Festzustellen ist, dass der Bund einen Großteil der Berliner Überlegungen zum ÖBS in seine Gesetzgebung aufgenommen hat. Das gilt insbesondere für die Langfristigkeit der Förderung und die vorgeschriebenen tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelte. Allerdings wurde die geforderte Aktivierung von passiven Leistungen (auch sog. Kapitalisierung) vom Bund abgelehnt. Die Ausgestaltung des neuen Beschäftigungszuschusses erfordert im gemeinnützigen Bereich eine ergänzende Finanzierung (der Bund zahlt 75% der anfallenden Arbeitsentgelte). Das Land Berlin beabsichtigt sich an der Finanzierung der neuen Bundesförderung zu beteiligen. Dazu gehören die restlichen Personalkosten (25%) sowie erforderliche Sachkosten. Die Landesbeteiligung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass es sich bei den Fördermaßnahmen um ausgewählte Arbeitsinhalte handelt, die für Berlin einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen. Bei der Projektauswahl sollen Projekte Vorrang haben, die in den folgenden politischen Schwerpunktthemen angesiedelt sind: - Verbesserung der Perspektiven einer älter werdenden Gesellschaft, beispielsweise die Stärkung der Mobilität des Einzelnen erreichen, Sicherstellung des Abbaus von Barrieren oder die Ausweitung von Serviceangeboten für Seniorinnen und Senioren, - Stärkung des sozialen Zusammenhalts (Nachbarschaftsarbeit, soziale Infrastruktur), - Unterstützung der Integration von Migrantinnen und Migranten - Stärkung der kulturellen und schulischen Bildung.

6 - 5 - Im Land Berlin wird es grundsätzlich zwei Arten von ÖBS-Beschäftigungsfeldern mit dem neuen Beschäftigungszuschuss geben. Zum einen sind das einige gesamtstädtische Projekte wie zum Beispiel - Fahrgastbetreuer im Verkehrsverbund - Mobilitätshilfsdienste Stützung der Strukturen - integrationsfördernde Maßnahmen für Migrantinnen und Migranten - Unterstützung der arbeitsmarktlichen Infrastruktur sowie mit den örtlichen Arbeitsmarktpartnern abgestimmte bezirkliche Projekte. Die Auswahl der bezirklichen Projekte soll unter Beteiligung der bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit vorgenommen werden. Das Verfahren im Detaill wird in nächster Zeit abgestimmt. Die Einrichtung der Maßnahmen und die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die Berliner Jobcenter auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Dabei wird generell - gemäß der grundsätzlichen Vorgaben des SGB II und des Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramms (ARP) - auch darauf geachtet werden, den Erfordernissen einer gleichstellungsorientierten Arbeitsmarktpolitik zu genügen. Es herrscht Einvernehmen aller Berliner Akteure, dass die neuen Fördermaßnahmen nicht dazu genutzt werden dürfen, bestehende reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu ersetzen oder zu verdrängen. Eine gemeinsame Erklärung hierzu wird in den nächsten Wochen entwickelt. Bundesweit plant der Bundesgesetzgeber sukzessiv die Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungsangeboten für die Jahre 2007 bis Die Zuweisung der erforderlichen Bundesmittel an die Kommunen wird unter besonderer Berücksichtigung der Anteile der Langzeitarbeitslosen an den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorgenommen ( 46 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Für Berlin wird ein Anteil von voraussichtlich 10% erwartet. Das wären dann rund zusätzliche Beschäftigungsangebote und damit wesentlich mehr als die zunächst vom Senat beabsichtigten Förderfälle im ÖBS. Die beabsichtigte Komplementärfinanzierung des Bundeszuschusses durch das Land Berlin erfordert erhebliche Finanzressourcen. Gegenüber den eingeplanten Mitteln für die ursprünglich Stellen ergibt sich hier ein Mehrbedarf. Mit dieser politischen Entscheidung macht das Land Berlin deutlich, dass es sich intensiv für eine langfristige Beschäftigungsförderung für Langzeitarbeitslose zu tariflichen Bedingungen einsetzt. Maßnahmen im Vorfeld (Testmaßnahmen) Mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg wurde vereinbart, dass im Vorfeld der neuen Bundesförderungen bereits jetzt erste ausgewählte Maßnahmen anlaufen, die von ihrer Förderausrichtung den neuen Beschäftigungszuschüssen entsprechen. Dabei werden in der Übergangsphase (bis 6 Monate) bestehende

7 - 6 - Arbeitsmarktinstrumente (ABM, Arbeitsgelegenheiten nach 16 SGB II) genutzt, die mit ESF-Mitteln aufgestockt werden. In den Monaten August bis Oktober werden Maßnahmen für bis zu 800 Menschen eingerichtet. Die ersten Maßnahmen sind bereits erfolgreich gestartet. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und Wirtschaftsunternehmen: keine Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung Auf der Grundlage der prognostizierten Förderfälle ergibt sich für die Maßnahmen folgender Gesamtkofinanzierungsbedarf in den Haushaltsjahren: 2007: : : : Die Finanzierungsbedarfe für 2008 und 2009 verringern sich um jeweils durch den Einsatz von ESF Mitteln. Desweiteren ergeben sich Einsparungen für den Landeshaushalt durch eingesparte Kosten der Unterkunft. Das sind auf der Grundlage aller geplanten Förderfälle für und für 2009 weitere Die Einrichtung der Beschäftigungsangebote in den geplanten Größenordnungen führen zu einem Rückgang der ABM Förderfälle und der damit verbundenen Finanzierungsbedarfe. Die Einsparungen für 2008 belaufen sich hier auf und für 2009 auf Für 2007 ist beabsichtigt, für die Kofinanzierung ausschließlich ESF-Mittel der neuen Förderperiode einzusetzen. Weitere Auswirkungen auf Haushalts- undfinanzplanung ergeben sich durch die Umsetzung der ÖBS-Maßnahmen durch externe Dienstleister (derzeit arge Servicegesellschaften Berlin) im Auftrag des Landes Berlin. Die kalkulierte Vergütung für die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Maßnahmen wird wegen der bevorstehenden öffentlichen, europaweiten Ausschreibung hier nicht veröffentlicht. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 16. Oktober 2007 Der Senat von Berlin

8 Klaus W o w e r e i t Regierender Bürgermeister Dr. Heidi K n a k e W e r n e r Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales

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