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2 Gesundheitspoitisches Forum des Fördervereins für ärztiche Fortbidung in Hessen e.v. in Zusammenarbeit mit der KV Hessen und der AG Zukunft im Gesundheitswesen Frankfurt, 10. Apri 2013 Dr. iur. Christian Rybak Rechtsanwatssocietät Ehers, Ehers & Partner

3 Das Gesundheitssystem vor neuen (aten) Herausforderungen 3 Dr. iur. Christian Rybak

4 Ausgangsage Ausgangspunkt: Einführung der gesetzichen Krankenversicherung 1883 (Soziagesetzgebung durch Bismarck): Entkoppeung der Medizin von wirtschaftichen Überegungen Angebotsinduzierte Nachfrage 4 Dr. iur. Christian Rybak

5 Ausgangsage Geringe Auswirkungen der Gesundheitsökonomie auf das System der Gesetzichen Krankenversicherung bis ca Dann GSG: - Aufhebung des Sebstkostendeckungsprinzips im stationären Bereich. - Deckeung der vertragsärztichen Budgets. 5 Dr. iur. Christian Rybak

6 Ausgangsage 6 Dr. iur. Christian Rybak

7 Ausgangsage Quee: 7 Dr. iur. Christian Rybak

8 Strukturee Probeme & Herausforderungen Bereitsteung eines eistungsfähigen Finanzierungssystems, Sichersteung des Leistungssystemzugangs, hohe Quaität und bezahbare Kosten. Wie vie Medizin ist überhaupt notwendig? Weche finanzieen Mitte stehen zur Verfügung? Wie soen diese Mitte geenkt werden? Zu wecher Quaität? 8 Dr. iur. Christian Rybak

9 Strukturee Probeme & Herausforderungen Spannungsfed zwischen: Finanzierbarkeit, arzneimitterechtichen Vorschriften, Teihaberechten des Patienten und Recht auf körperiche Unversehrtheit. Behandungs-, Verordnungs- und Therapiehoheit 9 Dr. iur. Christian Rybak

10 Veränderte Rahmenbedingungen Seit 1992: Grundegende Systemumgestatung unter Beachtung ökonomischer Grundgedanken Übergang zu einem seektivvertragichen System der Gesundheitsversorgung Gesundheitseistungen im Rahmen eines wettbewerbich geprägten Vertragsmarktes Ausschreibung des Wirtschaftsgutes Gesundheitseistung und Anwendbarkeit des Kartevergaberechts in der gesetzichen Krankenversicherung Europaweite und potentie wetweite Ausschreibung von Verträgen 10 Dr. iur. Christian Rybak

11 Veränderte Rahmenbedingungen Gesundheitspoitische Ziee Finanzierbarkeit? Rechtiche Grenzen 11 Dr. iur. Christian Rybak

12 Gesundheitspoitische Ziee Schutz/Wiederhersteung der Gesundheit unbeschränkter Zugang zu bedarfsgerechter Versorgung nach dem Stand der med. Wissenschaft höchstmögiche Freiheit und Eigenverantwortung der Beteiigten Soidarische Finanzierung nach der ökonomischen Leistungsfähigkeit einzewirtschaftiche Effizienz der Leistungserbringung u. gesamtwirtschaftich vertretbare Höhe der Beitragssätze aber trotzdem: Kostendeckungsprinzip 12 Dr. iur. Christian Rybak

13 Rechtiche Rahmenbedingungen Fogerungen aus den Festegungen des Gesetzgebers Art. 2 Abs. 2 GG: Art. 3 Abs. 1 GG: Art. 20 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperiche Unversehrtheit. Ae Menschen sind vor dem Gesetz geich. Die Bundesrepubik Deutschand ist ein demokratischer und soziaer Bundesstaat. Umfassende Fürsorgepficht des Staates Umverteiung und Ausgeich Geichberechtigter Zugang zu aen Wohfahrtseinrichtungen 13 Dr. iur. Christian Rybak

14 GKV Rechtsgrundagen SGB V, I, IV, VII, IX, X Satzungen der KK Struktureemente Pfichtversicherung / Beitragszwang Beitragsfinanzierung Soidarität Gesetzichkeit v. Leistungen ( 31 SGB I) Grds. Ursachenunabhängigkeit (Sacheistungsprinzip) Sebstverwatung 14 Dr. iur. Christian Rybak

15 GKV Umfassender Soziaausgeich krank / gesund jung / at zwischen Versicherten mit niedrigem / höherem Einkommen Aeinstehenden / Versicherten mit unterhatsberechtigten Famiienangehörigen Voer Krankenversicherungsschutz auch für einkommensschwache Bevökerungsteie zu moderaten Beiträgen 15 Dr. iur. Christian Rybak

16 Fogerungen aus den Festegungen des Gesetzgebers Leitsätze Geichheits- und Gerechtigkeitsgedanke: Keine Schechtersteung von Kranken, Gesundheitsbezogene Chancengeichheit, Teihabegerechtigkeit, Soziastaatsprinzip. 16 Dr. iur. Christian Rybak

17 Fogerungen aus den Festegungen des Gesetzgebers Keine Einschränkung bei der medizinisch notwendigen Versorgung, Keine Reduzierung der Gesundheitsversorgung auf Grundversorgungsmodee, Recht des Patienten auf körperiche Unversehrtheit, Anspruch des Patienten auf eine ausreichende, zweckmäßige sowie den medizinischen Fortschritt und den Grundsatz der Humanität berücksichtigende Therapie, weche das Maß des Notwendigen nicht überschreitet und wirtschaftich ist ( 2, 12, 70 SGB V). 17 Dr. iur. Christian Rybak

18 Rechtiche Rahmenbedingungen Prämisse: 12 Abs. 1 SGB V (Wirtschaftichkeitsgebot) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. 18 Dr. iur. Christian Rybak

19 Lösungsansätze für das Gesamtsystem Keine Reduzierung der Gesundheitsversorgung im Wege von Grundversorgungsmodeen. Beibehatung des Soidarprinzips und des Soziaausgeichs in der Gesundheitsversorgung. Einführung wettbewerbicher Eemente zur quaitätsgesicherten, transparenten und kosteneffizienten Leistungserbringung. 19 Dr. iur. Christian Rybak

20 Lösungsansätze für das Gesamtsystem Verbreiterung der Finanzierung, Wettbewerbiche Eemente und Strukturen in der Gesundheitsversorgung, Aufösung des Spannungsfedes zwischen Teihabe- und Lastengerechtigkeit sowie zwischen den Kosten des medizinischen Fortschritts und dem Kostendämpfungsgebot. 20 Dr. iur. Christian Rybak

21 Entwickungsperspektiven / Lösungsansätze (Bsp.): Verdrängung der Beitrags- durch Steuerfinanzierung (höherer Gerechtigkeitsgehat)? [(-) Stabiität des steuerunabhängigen Beitragssystems vorteihaft, Vermeidung von Zusatzbürokratie] Bürgerversicherung / Kopfpauschae Stärkere Begrenzung des Leistungskataogs umfassendere Leistungsausschüsse vermehrte Zuzahungen 21 Dr. iur. Christian Rybak

22 Insbesondere auch Grundrechte!!!!: Rechtiche Grenzen hier v.a. Art. 2 II 1 GG, Art. 2 I GG, Art. 3 I GG originäre Leistungsrechte: Art. 2 II 1 GG gewährt keinen verfassungsrechtichen Anspruch auf Bereitsteung bestimmter Gesundheitseistungen; zudem Gestatungsspieraum des Gesetzgebers, den Versicherten über den Beitrag hinaus zur Entastung der KK u. Stärkung des Kostenbewusstseins Zuzahungspfichten aufzueregen; GKV muss nicht aes eisten, was an Mitten zur Erhatung u. Wiederhersteung der Gesundheit verfügbar ist (Ausn.: Nikoausbeschuss) Abwehrrechte: Schutz ggü. Einwirkungen auf die menschiche Gesundheit im bioogisch-physioogischen Sinne; ag. Handungsfreiheit (Pfichtmitgiedschaft gerechtfertigt, da GKV egitime öff. Aufgabe wahrnimmt, BVerfG) 22 Dr. iur. Christian Rybak

23 Fazit 23 Dr. iur. Christian Rybak

24 Dr. iur. Christian Rybak Rechtsanwat; Partner Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Rechtsanwatssocietät Ehers, Ehers & Partner Widenmayerstr München Te.: Fax: Emai: 24 Dr. iur. Christian Rybak

25 Besteen Sie unsere viertejährich erscheinenden, aktueen EEP-Nachrichten aus dem Medizinrecht beim Referenten oder unter Widenmayerstr. 29 D München Germany Teefon: +49(0) Teefax: +49(0) E-mai: Meinekestr. 13 D Berin Germany Teefon: +49(0) Teefax: +49(0) E-mai:

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