N i e d e r s c h r i f t N r. 2

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1 1. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom Gemeinde Forchheim Seite 1 N i e d e r s c h r i f t N r. 2 über die öffentliche Gemeinderatssitzung am (Beginn Uhr, Ende Uhr) in Forchheim, Bürgersaal Vorsitzender: Bürgermeister Johann Gerber Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 8 (Normalzahl 8 Mitglieder) Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder Binder Ottmar Gerber Andreas Weis Daniel Dr. Würtz Jürgen Eckert Ute Gerber Bernhard Pickhardt Christian Weis Eberhard Es fehlten entschuldigt: Es fehlten nicht entschuldigt: Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Marco Krüger Sonstige Verhandlungsteilnehmer: Hauptamtsleiter Michael Kindler Volker Jauch Herr Jilg vom Ordinariat Freiburg Nach der Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist und die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gemacht wurde.

2 2. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom Öffentlicher Teil: T a g e s o r d n u n g 1. Neubau eines Gemeindezentrums, Information über die Beteiligung der Katholischen Kirchengemeinde St. Johann Baptista, Vortrag durch Herrn Jilg, Ordinariat Freiburg 2. Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Bauanträge a. Neubau eines Milchviehbetriebes mit Milchviehstall incl. Überdachung Futtertische, Reprostall, Melkhaus mit Vorwartehof und Verbindergang, Komponentenlager, 2 Güllebehälter a cbm sowie Teilabbruch Altstall, Tekturplanung b. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 5388, Im Lehgarten 13, Forchheim c. Abbruch des vorhandenen Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 4365, Wyhler Str. 26, Forchheim 4. Teilflächennutzungspläne Windkraft, Beschluss zur Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung 5. Bekanntgaben 6. Fragestunde Vor Beginn der Tagesordnung informiert Bürgermeister Johann Gerber, dass der Tagesordnungspunkt 3a von der Tagesordnung abgesetzt wird. Tagesordnungspunkt 1 Neubau eines Gemeindezentrums, Information über die Beteiligung der Katholischen Kirchengemeinde St. Johann Baptista, Vortrag durch Herrn Jilg, Ordinariat Freiburg Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass in den ersten Gesprächen seitens des Ordinariats verdeutlicht wurde, dass das Ordinariat nicht bereit ist, das Grundstück für den Bau eines Gemeindezentrums zu verkaufen, sondern nur per Erbpachtvertrag bereit zu stellen. Der Gemeinderat sprach sich jedoch bei der Klausurtagung einstimmig gegen einen Erbpachtvertrag aus. Von der Pfarrgemeinde wurde dann der Vorschlag eingereicht, der eine gemeinsame Nutzung der Pfarrgemeinde und der Gemeinde (50:50) vorsieht, wobei die Pfarrgemeinde

3 3. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom Bauherr sein würde. Diesem Vorschlag hat der Gemeinderat zugestimmt und auf dieser Grundlage den Bürgerentscheid durchgeführt. Am 04. Dezember 2012 wurde ein weiterer Termin auf dem Ordinariat anberaumt. Das Ordinariat bekräftigte die Aussage, dass der Vorschlag der Pfarrgemeinde nicht möglich ist und das Ordinariat nach wie vor nur einen Erbpachtvertrag eingehen wird. Diese Aussage des Ordinariat stellt die Glaubwürdigkeit der Gemeinde in Frage, so der Bürgermeister. Er bittet deshalb das Ordinariat um Klarstellung. Herr Jilg erläutert, dass das Ordinariat grundsätzliche keine Grundstücke verkauft und alle Grundstücke nur per Erbpachtvertrag weitergibt. Bei einem Verkauf habe das Ordinariat bereits viele negative Erfahrungen gemacht, daher ist dies nicht möglich. Das Ordinariat Freiburg hat versäumt, der Kirchengemeinde dies so klar mitzuteilen, weshalb die Kirchengemeinde davon ausging, dass ein Verkauf möglich ist. Herr Jilg erklärt, dass eine Gemeinschaftsangelegenheit klar geregelt sein müsste und eine 50/50 Regelung daher vom Ordinariat nicht mitgetragen wird. Die Erfahrung zeigt, dass zu viele Probleme und Unklarheiten aufgrund der Meinungsverschiedenheiten der Vertragspartner beim Betrieb entstehen. Beim Erbbaurecht würde der Bau des neuen Gemeindehauses von der Gemeinde alleine finanziert und gestaltet. Die Planung und Gestaltung obliegt alleine der Gemeinde, wobei die Kirche ein Nutzungsrecht für die Dauer des Erbbauvertrags erhält. Die Dauer dieses Vertrags wird auf 99 Jahre festgesetzt, wobei nach 99 Jahren die Möglichkeit seitens des Ordinariats besteht, die Immobilie für 2/3 des Wertes zu erwerben. Als Eigentümer im Grundbuch wird die Gemeinde Forchheim eingetragen. Gemeinderat Bernhard Gerber möchte wissen, ob es richtig ist, dass der Pfarrgarten nicht verkauft wird, weil sich dieser zu nah an der Kirche befindet. Her Jilg erklärt, dass sich das Ordinariat das Recht vorbehält, dieses Grundstück weiterhin in eigenem Besitz zu halten. Sicherlich spielt hier auch die direkte Nachbarschaft zur Pfarrkirche eine wesentliche Rolle. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz erkundigt sich, wieso das Ordinariat das Grundstück für den Neubau nicht verkaufen möchte. Herr Jilg erläutert, dass das Ordinariat dies nicht vorsieht, da bereits viele negative Erfahrungen gemacht wurden. Durch die Übergabe per Erbpachtvertrag möchte man die politische Gemeinde unterstützen. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz erklärt, dass die Gemeinde das Projekt unter den heutigen Voraussetzungen anders geplant hätte. Herr Jilg weist nochmals darauf hin, dass das Ordinariat die Kirchengemeinde nicht darauf hingewiesen hat, dass ein Verkauf nicht möglich ist. Dies ist sicherlich ein Verschulden des Ordinariats. Gemeinderat Otmar Binder ist der Meinung, dass die Kirche bei einem Verkauf durchaus

4 4. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom auch Vorteile haben würde. Herr Jilg informiert, dass die Kirche sicherlich Vorteile aus einem Verkauf ziehen würde, jedoch die Erfahrung zeigt, dass die Nachteile auf Dauer überwiegen. Man möchte die Kirchengemeinde von Schaden bewahren. Herr Jilg fügt an, dass die Pfarrpfründestiftung über Erbbaurechte verwaltet. Gemeinderat Andreas Gerber möchte wissen, ob ein Tausch des Grundstücks vom Ordinariat mitzutragen wäre. Herr Jilg erklärt, dass dies für das Ordinariat auch nicht interessant ist, da die Grundstücke in der Nähe zur Kirche sein sollten. Herr Jilg ist überzeugt, dass ein Erbpachtvertrag eine Win- Win Situation darstellt. Pfarrer Ekkehard Baumgartner erklärt, dass die Kirchengemeinde ebenfalls von einer anderen Situation ausgegangen ist. Der Verkauf des Grundstücks mit dem Pfarrhaus wäre seitens des Ordinariats ein riesiger Schritt, der nicht mitzutragen ist. Herr Baumgartner sieht dem Erbbauvertrag hoffnungsvoll gegenüber und ist der Meinung, dass die Gemeinde der größere Gewinner ist. Das Ordinariat würde der Gemeinde sehr weit entgegenkommen. Ein normaler Erbbauvertrag läuft über 99 Jahre, anschließend geht die Immobilie dann für 0 zurück an den Grundstückseigentümer. Das Ordinariat hat angeboten der Gemeinde 2/3 des Wertes der Immobilie nach 99 Jahre zu zahlen. Herr Jilg erklärt nochmals, dass das Ordinariat nicht darauf bedacht ist, die Grundstücke zu verkaufen. Die Unterbreitung eines Erbbauvertrags ist ein legitimer Akt und eine nachhaltige Form der Grundstückspolitik. Das Ordinariat möchte den kirchlichen Grundbesitz halten und schützen. Gemeinderat Dr. Jürgen Würtz ist der Meinung, dass eigentlich alles geregelt war und das Ordinariat dann einen Rückzieher gemacht hat. Herr Jilg bekräftigt, dass dem Ordinariat vor dem Bürgerentscheid nicht bekannt war, dass die Gemeinde einen Erbbauvertrag nicht wünscht. Pfarrer Ekkehard Baumgartner informiert, dass die Gemeinde bisher eine gemeinsamen Neubau des Gebäudes geplant hatte. Die jetzige Situation lässt dies jedoch nicht zu, weshalb nun das Ordinariat das Grundstück bereitstellen würde und die Gemeinde die Immobilie nach ihren Wünschen darauf errichten kann. Eine Zuhörerin ist der Meinung, dass es wichtig ist, zu schauen, wie sich die beiden Parteien einigen können. In Freiburg gibt es beispielsweise einige große Firmen, die auf einem Grundstück der Stadt per Erbbauvertrag ein Gebäude errichtet haben. Ein Zuhörer möchte wissen, ob bereits Berechnungen zwecks der Wirtschaftlichkeit eines Erbbauvertrags angestellt wurden. Bürgermeister Johann Gerber konnte dies nicht bestätigen.

5 5. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom Herr Jilg erklärt nochmals, dass das Erbbaurecht keine einseitige Lösung ist. Die Gemeinde kann das Gebäude nach Wunsch errichten und ist alleiniger Eigentümer. Zudem kann man nicht voraussehen was in 99 Jahren ist. Ein Zuhörer möchte wissen, wie die Anpassung des Erbbauzins ist. Herr Jilg erklärt, dass die ersten 12 Jahre nichts verändert wird. Danach wird der Erbbauzins alle 6 Jahre angepasst. Dies kann sich positiv wie auch negativ auswirken und richtet sich nach dem Lebenshaltungs- sowie dem Lohnindex. Derzeit beträgt der Erbbauzins 4%. Bürgermeister Johann Gerber bedankt sich bei Herrn Jilg für die Stellungnahme des Ordinariats. Tagesordnungspunkt 2 Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 Der Haushaltsplan 2013 wurde vom Gemeinderat in zwei öffentlichen Sitzungen am (Verwaltungshaushalt) und am (Vermögenshaushalt) vorberaten. Das Planjahr 2013 stellt sich wegen der konjunkturellen Entwicklung und den damit verbundenen Mehrzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich recht gut dar. Abzuwarten bleibt natürlich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung auf Bundes- und europäischer Ebene. Der Haushalt 2013 weist ein Gesamtvolumen von insgesamt 3,223 Mio. aus und setzt die traditionell solide Haushaltswirtschaft der Gemeinde Forchheim weiter fort. Der Verwaltungshaushalt der Gemeinde Forchheim überschreitet mit dem Haushaltsplan 2013 erstmalig die 2 Mio. Grenze. Insgesamt sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von vorgesehen. Unverändert bleiben seit 1998 die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer mit 300 v.h.. Aufgrund der derzeitigen positiven konjunkturellen Gesamtsituation steigen die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich um rund 110 T auf 567 T im Jahr Die Zuweisungen aus dem FAG stellen wie auch in der Vergangenheit-die größte Einnahmeart beim Verwaltungshaushalt mit 26,5 % dar. Erfreulich bleibt natürlich die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer, der sich mit 448 T auf hohem Niveau (+10 T ) einpendelt und damit rund 21 % des Gemeindehaushalts finanziert. Bei der Gewerbesteuer werden die Zahlen des Rechnungsergebnisses 2011 mit 115T zugrunde gelegt. Die Gewerbesteuer weist somit immerhin einen Finanzierungsanteil von 5,4 % des Verwaltungshaushalts aus. Fast unverändert bleiben die Einnahmen bei der Grundsteuer A mit 32 T und 89 T (Vj. 88 T ). Mit 169 T im Jahr 2013 liegen die Gebühreneinnahmen um 12 T unter dem

6 6. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom Vorjahresniveau mit veranschlagten 181 T. Mehreinnahmen sind auch bei den Landeszuweisungen für den Kindergarten St. Johannes und die Kleinkindbetreuung mit insgesamt 49 T zu verbuchen. Das Land fördert Kinder in Kindergärten entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit mit rund 2.500, Kinder unter 3 Jahren mit rund Bei den Einnahmen aus Verkäufen wird ein kleines Plus von 5 T bei Holzverkäufen ausgewiesen. Der Bedarf an Schlagraum sowie die gestiegenen Verkaufspreise bei Douglasien- und Eichenholz sorgen für voraussichtliche Gesamteinnahmen beim Gemeindewald von 38 T. Auf der Ausgabenseite steigen die Sachkosten um 2,5 % oder rd gegenüber dem Vorjahr an, wobei für die Erneuerung der Hallenbeleuchtung Kosten in Höhe von eingestellt sind. Auch die Zuschüsse und Zuweisungen steigen von 363 T im Jahr 2012 auf insgesamt im Jahr Allein schon sind als Zuschuss zur Finanzierung des kath. Kindergartens St. Johannes zu überweisen, das sind mehr als im Haushaltsplan 2012 veranschlagt waren. Die Mehrkosten entstehen durch die Aufnahme von unter drei jährigen Kindern sind als Zuschuss für die Betreuung Forchheimer Kinder in auswärtigen Kindergärten und Kinderkrippen veranschlagt, im Jahr 2012 wurden insgesamt 10 Kinder auswärts betreut. Weitere sind als Zuschuss für den Besuch der Forchheimer Grundschüler in der Grundschule Endingen eingestellt. Aus den Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde Forchheim sind 23 % Gewerbesteuerumlage (27 T ) zu bezahlen, was dem Vorjahresniveau entspricht. Annähernd unverändert bleibt mit 223 T die Finanzausgleichsumlage, die 2012 mit 224 T veranschlagt war. Erfreulich wirkt sich die vom Kreistag beschlossene Absenkung der Kreisumlage von 32 % auf 31 % Prozentpunkte aus. Die Gemeindekasse muss damit 27 T weniger an den Landkreis überweisen wie im Jahr Alles in allem ergibt sich im Verwaltungshaushalt 2013 einen Überschuss von 170T, welcher somit als Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt ausgewiesen werden kann. Schwerpunkt des Vermögenshaushalts bleibt wie auch im Jahr 2012 die Umgestaltung der Ortsmitte im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP). Als erste Rate sind dort an Ausgaben veranschlagt, zusätzlich sind noch als Zuschüsse für private Maßnahmen Forchheimer Bürger eingestellt. Die Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Rahmen des Landessanierungsprogramm haben damit ein Anteil von 69 % am Gesamtvolumen des Vermögenshaushalts Auf der Einnahmenseite stehen dem Landeszuschüsse aus dem LSP mit 480 T als Finanzierungsmittel dagegen. Um die Gemeinde mit schnelleren Internetanschlüssen zu versorgen, hat der Gemeinderat 150 T für die Breitbandversorgung in den Haushalt 2013 eingestellt. Sollte ein entsprechender Bedarf ermittelt werden und private Anbieter nicht an der Errichtung einer Breitbandversorgung in Forchheim interessiert sein, kann auch ein Landeszuschuss in Höhe von 75 T beantragt werden. Für Grundstückskäufe sind wie auch in den Vorjahren 50 T veranschlagt. Aus dem Verkauf

7 7. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom von Bauplätzen hat die Gemeinde 150 T als Einnahme eingestellt. Als weitere Investitionen sind der Kauf einer Mikroanlage mit veranschlagten , Ersatzbeschaffungen für den Atemschutz und den Anhänger der Feuerwehr mit insgesamt sowie für verschiedene Instandsetzungen im Kindergarten St. Johannes. Investitionszuschüsse erhalten der Musikverein mit für die Instrumentenbeschaffung, das Fasnets kom mit He für verschiedene Beschaffungen mit 800, die Landjugend für den Kauf einer Küche mit 500 und der Sportverein Forchheim für Beschaffungen für die Abteilung Kinder- und Jugendturnen. Mit fördert die Gemeinde private alternative Energieanlagen Forchheimer Bürger. Insgesamt verfügt die Gemeinde Forchheim nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2012 über eine Rücklage von rund 4 Mio. Euro und ist für die weiteren Investitionen im Rahmen des Landessanierungsprogramms bestens vorbereitet. Haushaltssatzung der Gemeinde Forchheim für das Haushaltsjahr 2013 Der Gemeinderat hat am aufgrund des 79 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg i.d.f. vom 24. Juli 2000 (Gbl. S. 581 ff.) folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen: 1 Festsetzung des Haushaltsplans Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit: In den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je ,00 EUR davon im Verwaltungshaushalt ,00 EUR im Vermögenshaushalt ,00 EUR 2 Kassenkredite Der Höchstsatz der Kassenkredite wird auf festgesetzt ,00 EUR 3 Gemeindesteuern Die Steuersätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 300 v.h. (Grundsteuer A) und b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v.h. der Steuermessbeträge, 2. für die Gewerbesteuer auf 300 v.h. der Steuermessbeträge Beschluss: Der Haushaltsplan sowie die Haushaltssatzung 2013 werden beschlossen. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen

8 8. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom Tagesordnungspunkt 3 Bauanträge a) Neubau eines Milchviehbetriebes mit Milchviehstall incl. Überdachung Futtertische, Reprostall, Melkhaus mit Vorwartehof und Verbindergang, Komponentenlager, 2 Güllebehälter a cbm sowie Teilabbruch Altstall, Tekturplanung Der Bauantrag wurde bereits vor Beginn der Sitzung abgesetzt. b) Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flst.Nr. 5388, Im Lehgarten 13, Forchheim Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Lehgarten. Die Festsetzungen sind eingehalten. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken. Beschluss: Das Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen Vor Beginn des folgenden Tagesordnungspunktes erklärte sich Gemeinderätin Ute Eckert für befangen. Sie nahm während dessen im Zuhörerraum Platz. c) Abbruch des vorhandenen Wohnhauses und Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 4365, Wyhler Str. 26, Forchheim Das Grundstück liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Eichstraße. Die Festsetzungen sind eingehalten. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken. Beschluss: Das Einvernehmen wird erteilt. Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen Tagesordnungspunkt 4 Teilflächennutzungspläne Windkraft, Beschluss zur Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung Mit der eigenständigen Planungsinitiative zur Ausarbeitung von Teilflächennutzungsplänen mit dem Ziel der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen haben sich die Gemeinden des Kaiserstuhl- und Tuniberggebiets entschlossen, das Heft des Handelns in die Hände zu nehmen. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom (in Breisach und entsprechend im gleichen Zeitraum auch in den übrigen Mitgliedsgemeinden des neu gebildeten Planungsverbandes) wurde die Grundlage geschaffen für die Ausarbeitung folgender Unterlagen:

9 9. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom Städtebauliche Betrachtung mit einer gemeinsamen Begründung vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft FSP (liegt der Beratungsunterlage bei) - Umweltbericht vom Büro Landschaftsökologie + Planung Gaede und Gilcher Partnerschaft (Fertigstellung des Berichtes erfolgt bis und wird unmittelbar an alle Mitgliedsgemeinden zur Weiterleitung an die jeweiligen Ratsmitglieder digital versandt) Für die weitere Information der Gremiumsmitglieder wird auf die ausführlichen Inhalte in diesen Ausarbeitungen hingewiesen. Mit dem nun anstehenden Planungsschritt der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wird die Öffentlichkeit in die Planung einbezogen. Für die Dauer von 1 Monat sollen die bisher erarbeiteten Planungsinformationen in den Rathäusern öffentlich ausgelegt werden, sobald alle dahingehenden Beschlüsse gefaßt sind. Außerdem ist beabsichtigt, in einer gemeinsamen Erörterungsveranstaltung in einer zentralen Gemeinde im Kaiserstuhl die Gelegenheit zu geben, die Planungsinhalte mit den Fachplanern zu besprechen. Damit soll der Einsatz der Fachplanungsbüros zeit- und kostensparend eingegrenzt werden. In einer kurzfristigen Umfrage unter den Planungsbeteiligten wurde Übereinstimmung über diese Vorgehensweise erzielt. Lediglich die Gemeinde Ihringen wünscht eine eigene Erörterungsveranstaltung. Nach Abschluß der frühzeitigen Beteiligung werden die Ergebnisse zusammengefasst und nach erneuter Beschlussfassung der Gremien in einer Offenlage erneut der Öffentlichkeit präsentiert. Gemeinderat Otmar Binder möchte wissen, wie lange die Planungen gültig sind. Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass sicherlich der FNP erst wieder geändert wird, wenn neue Techniken entwickelt wurden. In der Regel gilt der Flächennutzungsplan ca. 15 Jahre. Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss für die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen wird gem. 2 (1) BauGB gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 (1) BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. 4 (1) BauGB werden durchgeführt. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen Tagesordnungspunkt 5 Bekanntgaben Breitbandversorgung Bürgermeister Johann Gerber informiert, dass für die Breitbandversorgung alle Haushalte angeschrieben wurden. Es wurden jedoch nur 47 Bögen zurück gegeben. Um einen Antrag

10 10. Seite der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Nr. 2 vom beim Regierungspräsidium einzureichen ist es nötig, dass 25 Haushalte eine Versorgung von unter 2 MB angeben. Dies ist nach derzeitigem Stand nicht der Fall, jedoch soll der Zuschussantrag dennoch eingereicht werden. Verkauf Bauplätze Bürgermeister Johann Gerber informiert, dass sich der Gemeinderat dazu entschlossen hat, 3 gemeindeeigene Bauplätze zu verkaufen. Bewerber oder Interessenten können sich auf dem Rathaus melden. Gewächshäuser Bürgermeister Johann Gerber informiert, dass die Foliengewächshäuser im Außenbereich 1 Meter von der öffentlichen Fläche entfernt sein müssen. Kreisverkehr Gemeinderätin Ute Eckert erkundigt sich, ob es bereits Neuigkeiten zum Stand des Radweges und des Kreisverkehrs gibt. Bürgermeister Johann Gerber erklärt, dass allgemein zu Kreisverkehren ein Antrag der SPD Fraktion beim Landtag eingereicht wurde. Die SPD Fraktion bittet darum, die Regelung der Kreisverkehre großzügiger zu gestalten. Der Radweg soll in diesem Jahr noch fertig gestellt werden. Gemeinderat Bernhard Gerber möchte wissen, in wie weit eine Schneeräumpflicht für einen Grundstückseigentümer besteht. Hauptamtleiter Michael Kindler erklärt, dass der Eigentümer 1,50 Meter in den öffentlichen Straßenraum zu räumen hat. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke. ZUR BEURKUNDUNG: Der Vorsitzende: Die Gemeinderäte: Der Schriftführer:

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