BESCHLUSS-PROTOKOLL. A. Anwesend. I. Ausschussvorsitzender. Dr. Blechschmidt, Frank (FDP) Ausschussmitglieder CDU SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FDP FWG

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1 BESCHLUSS-PROTOKOLL über die 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Hochtaunuskreises in der IX. Wahlzeit am Montag, dem , im Landratsamt Bad Homburg v.d.höhe. Beginn: Uhr Ende: Uhr A. Anwesend I. Ausschussvorsitzender Dr. Blechschmidt, Frank (FDP) II. Ausschussmitglieder CDU Bellino, Dr. Demme, Knoche, Martins, Odenweller, Oppermann, Schlicht, Woschnagg, SPD Denfeld, Knörr, Oehm, Pfäfflin, Holger Nicole Andreas Robert Susanne Georg Herbert Dorothee Beate Werner Aribert Andrea BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Enslin, Ellen Filges, Carsten FDP Rupper, FWG Herber, Stefan Hellwig III. Kreistagsvorsitzender bzw. Stellvertreter/innen Funke, Dr. Wittern, Dr. Engländer, Springer, Löhr, Madeleine Christa Armin Käthe Ottomar

2 Seite 2 IV. Kreisausschuss Krebs, Ulrich Landrat Dr. Müsse, Wolfgang Erster Kreisbeigeordneter Kraft, Uwe Weiterer Kreisbeigeordneter Müller, Oscar Bergmeier, Matthias Lindenblatt, Hadmut Kretzschmar, Rudolf Haibach, Hartmut V. Kreistagsmitglieder, die dem Ausschuss nicht angehören Vorlaeufer-Germer, Bernd VI. Von der Verwaltung Feisel, Fink, Haibach, Koob, Langkamm, Scheibner, Dr. Simon, Strauch, Thomas Uwe Nina Markus Helmut Gabriele Arnulf Bernhard VII. Gäste. /. VIII. Schriftführer Fechter, Wolfgang B. Eröffnung Der Ausschussvorsitzende eröffnet die 3. Sitzung des Hauptund Finanzausschusses des Hochtaunuskreises in der IX. Wahlzeit. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

3 Seite 3 C. Abwicklung der Tagesordnung TOP Bezeichnung/Beschlusstext 1. Mitteilungen Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass im Protokoll über die 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in der IX. Wahlzeit am festgehalten ist, dass Herr Erster Kreisbeigeordneter Dr. Müsse die Sitzung bereits um Uhr verlassen habe. Dies ist nicht richtig, tatsächlich hat Herr Dr. Müsse die Sitzung nicht vorzeitig verlassen. Landrat Ulrich Krebs teilt mit, dass - Kreditumschuldungen bzw. prolongationen stattgefunden haben und hierzu dem Protokoll eine Anlage beigefügt wird, - der Abgeordnete Oehm zum Tagesordnungspunkt 17 Auftragsvergaben über 5.000,00 im 2. Quartal 2006 mit Schreiben vom Fragen eingereicht hat, deren Beantwortung ebenfalls dem Protokoll als Anlage beigefügt wird. 2. Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben gemäß Mietsonderzahlung Personalwohnhaus Jacobistraße 46 Bei der Haushaltsstelle Personalwohnhaus Jacobistraße 46; Mietsonderzahlung werden außerplanmäßige Ausgaben gemäß 100 HGO in Höhe von ,00 genehmigt. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen; Kreisumlage in voller Höhe gedeckt. Vorlagen-Nr. --- Anlage 1 Anlage 2a IX-KA Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß Kosten für Schülerbeförderung IX-KA-0091 a) Bei der Haushaltsstelle Schülerbeförderung; Kosten für Schulbus gemäß Hess. Schulgesetz - werden überplanmäßige Ausgaben gemäß 100 HGO in Höhe von ,00 genehmigt. Die Mehrausgaben sind durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Schülerbeförderung; Ersatz von Versicherungsschäden in Höhe von ,00 sowie Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen; Kreisumlage in Höhe von ,00 gedeckt. b) Bei der Haushaltsstelle Schülerbeförderung; Beförderungskosten gemäß 161 Hess. Schulgesetz - werden überplanmäßige Ausgaben gemäß 100 HGO in Höhe von ,00 genehmigt. Die Mehrausgaben sind durch

4 Seite 4 Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen; Kreisumlage in voller Höhe gedeckt. 4. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß Kosten für Heizöl, Gas, Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Strom IX-KA-0113 Der Abgeordnete Filges fragt nach dem Verbrauch bei den einzelnen Energiearten. Landrat Ulrich Krebs sagt zu, den Verbrauch bei den Energiearten Heizöl, Gas und Strom anhand jeweils einer Schule zu ermitteln. Anlage 3 Bei den Haushaltsstellen des Einzelplanes 2 Schulen werden bei den Gruppierungsziffern 5401 Heizöl 5414 Gas 5452 Steuern, Gebühren, Abgaben 5484 Strom überplanmäßige Ausgaben gemäß 100 HGO in Höhe von insgesamt ,00 beschlossen. Die Mehrausgaben sind unvorhergesehen und unabweisbar. Die Mehrausgaben sind in voller Höhe durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen; Kreisumlage gedeckt. 5. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß Krankenhausumlage Bei der Haushaltsstelle Krankenhausumlage nach dem KHG - werden überplanmäßige Ausgaben gemäß 100 HGO in Höhe von ,00 beschlossen. Die Mehrausgaben sind unvorhergesehen und unabweisbar. Die Mehrausgaben sind in voller Höhe durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen; Kreisumlage gedeckt. IX-KA Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß Gastschulbeiträge für das Haushaltsjahr 2006 Gymnasien- IX-KA-0092 Der Abgeordnete Oehm fragt nach dem bisherigen Ausgaben-

5 Seite 5 stand bei der Haushaltsstelle Verstärkung der Schulbudgets -. Für das Protokoll wird nachträglich festgehalten, dass per bei dieser Haushaltsstelle ,89 verausgabt sind. Bei der Haushaltsstelle Gymnasien; Schulbeiträge an andere Schulträger - werden für das Haushaltsjahr 2006 überplanmäßige Ausgaben gemäß 100 HGO in Höhe von ,00 genehmigt. Die Mehrausgaben s ind unvorhergesehen und unabweisbar. Sie werden durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle Verstärkung der Schulbudgets in voller Höhe gedeckt. 7. Neubau der Dornbachschule in Oberursel Oberstedten- Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß 100 HGO IX-KA-0052 Bei der Haushaltsstelle Neubau einer Grundschule mit Betreuungszentrum in Oberursel-Oberstedten - werden im Haushaltsjahr 2006 gemäß 100 HGO Mittel in Höhe von ,00 überplanmäßig bereitgestellt. Die D e- ckung erfolgt durch entsprechenden Abgang bei der Haushaltsstelle (Sanierung Haus Schlesien). 8. Neubau einer Sporthalle für die Christian-Wirth-Schule, U- singen; Bereitstellung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung IX-KA-0111 Der Ausschussvorsitzende stellt Einvernehmen darüber her, dass in Satz 1 des Beschlussentwurfes 100 HGO durch 102 HGO ersetzt werden muss. Bei der Haushaltsstelle Neubau einer Sporthalle für die Christian-Wirth-Schule wird gemäß 102 HGO eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ,00 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der vorhandenen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ,00 bei der Haushaltsstelle Neubau der Geschwister-Scholl-Schule, Steinbach um ,00 auf , Kenntnisnahme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 100 HGO m II. Quartal 2006 IX-KA-0090 Der Abgeordnete Knörr fragt hinsichtlich der Deckung der

6 Seite 6 Mehrausgaben zu der Haushaltsstelle , in welcher Höhe je Einzelfall adoptionswillige Eltern eine Gebühr zahlen müssen. Für das Protokoll wird nachträglich festgehalten, dass bei Auslandsadoptionen eine Gebühr von 1.200,00 und bei Inland s- adoptionen keine Gebühr erhoben wird. Die beigefügten über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben des II. Quartals 2006 werden zur Kenntnis genommen. 10. Jahresabschluss und Lagebericht 2005 der Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung IX-KA-0106 Der Jahresabschluss 2005 der Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung wird gemäß 5 Ziffer 11 und 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. Der Jahresfehlbetrag 2005 wird in Höhe von ,78 auf neue Rechnung vorgetragen. 11. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2006 der Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung IX-KA-0087 Der Wirtschaftsprüfer Dr. Godehard Puckler, Bad Homburg, wird gemäß 5 Ziffer 13 und 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2006 der Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung bestellt. 12. Jahresabschluss und Lagebericht 2005 des Eigenbetriebes Taunus-Gebäudeservice IX-KA-0107 Der Jahresabschluss 2005 des Eigenbetriebes Taunus- Gebäudeservice wird gemäß 5 Ziffer 11 und 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz festgestellt. Der Jahresfehlbetrag 2005 wird in Höhe von ,27 auf neue Rechnung vorgetragen. 13. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes Taunus-Gebäudeservice IX-KA-0088 Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gutberlet Hartmann Ball Meyer GmbH, Bad Homburg v.d.höhe, wird gemäß 5 Ziffer 13 und 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2006 des Eigenbetriebes Taunus-Gebäudeservice bestellt.

7 Seite Kindertagespflege, Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen IX-KA-0110 Erster Kreisbeigeordneter Dr. Müsse erklärt, dass im vorletzten Absatz der Begründung 90 durch 92 ersetzt werden muss. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen wird beschlossen. Anlage Fünfte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung des Hochtaunuskreises Die als Anlage beigefügte fünfte Satzung zur Änderung der Abfallsatzung wird beschlossen. IX-KA-0109 Anlage Abfallwirtschaft; Organisationsplan über die Abfallentsorgung im Hochtaunuskreis IX-KA-0097 Dem Organisationsplan gemäß 9 der Abfallsatzung des Hochtaunuskreises - Stand: über die Strukturen und den Ablauf der Abfallentsorgung im Gebiet des Hochtaunuskreises wird zugestimmt. 17. Auftragsvergaben über 5.000,00 im 2. Quartal 2006 IX-KA-0054 Der Ausschussvorsitzende stellt Einvernehmen darüber her, dass das Schreiben des Abgeordneten Oehm vom , worin dieser Fragen zu Auftragsvergaben gestellt hat, dem Protokoll als Anlage beigefügt wird und bittet die Verwaltung darum, dass zukünftig schriftlich eingereichte Fragen den Abgeordneten zu Beginn der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Tischvorlage vorgelegt werden. Anlage 2 Die beigefügten Zusammenstellungen über die Vergabe von Aufträgen über 5.000,00 im 2. Quartal 2006 werden zur Kenntnis genommen.

8 Seite Antrag der SPD-Kreistagsfraktion Verstärkung des Eigenkapitals der NASPA und Bildung von Stammkapital Änderungsantrag der CDU/FDP-Kreistagsfraktion VIII-KT-247 Der Kreisausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 10. Juli 2006 (IX-KT-047) zur Zeichnung stiller Einlagen bei der Nassauischen Sparkasse den Kreistagsbeschluss über Prüfung und Bericht an den Haupt- und Finanzausschuss vom im Zusammenhang mit der Zeichnung stiller Einlagen bei der Nassauischen Sparkasse (VIII-KT-247-Teil 1) für erledigt zu erklären. 19. Antrag der CDU/FDP-Kreistagsfraktionen Unterstützung der Initiative der Johann-Wolfgang-Goethe- Universität zur Errichtung eines humanwissenschaftlichen Forschungskollegs in Kooperation mit der Werner- Reimers-Stiftung in Bad Homburg Änderungsantrag der FWG-Kreistagsfraktion IX-KT-045 IX-KT-045 A 20. Landrat Ulrich Krebs erklärt, dass der Kreisausschuss voraussichtlich bereits zur nächsten planmäßigen Sitzung des Hauptund Finanzausschusses eine Beschlussvorlage vorlegen wird, aus der konkrete Zahlen hervorgehen. Aus diesem Grund möge der Haupt- und Finanzausschuss heute nicht über den Antrag abstimmen. Der Ausschussvorsitzende stellt Einvernehmen darüber her, den Antrag IX-KT-045 sowie den Änderungsantrag IX-KT-045 A in der heutigen Sitzung nicht zu behandeln und ihn in der nächsten oder einer der nächsten Sitzungen erneut aufzurufen. Verschiedenes Der Abgeordnete Filges stellt die Frage, wann die Schulung der Abgeordneten hinsichtlich der ab 2007 anzuwendenden Doppik erfolgt. Landrat Ulrich Krebs teilt vorbehaltlich der Behandlung im Ältestenrat mit, dass am um Uhr sowie am um Uhr eine erste Unterweisung/Schulung der Abgeordneten erfolgen soll. Eine weitere, dann vertiefende Unterweisung/Schulung ist für Anfang Januar 2007 vorgesehen auch dies vorbehaltlich der Behandlung im Ältestenrat. Für das Protokoll wird nachträglich festgehalten, dass aufgrund terminlicher Überschneidungen die für den vorgesehene Unterweisung/Schulung nunmehr am um Uhr stattfinden soll. Die Abgeordnete Pfäfflin erklärt, dass die Versendung der Un- ---

9 Seite 9 terlagen für die heutige Sitzung zu hoch frankiert sei und regt an, die Mitarbeiter/innen der Poststelle entsprechend zu schulen. Landrat Ulrich Krebs erklärt, dass die Frankierung der zu versendenden Briefe etc. in der Regel korrekt vorgenommen wird. Der von Frau Pfäfflin vorgetragene Fall werde aber konkret untersucht. Für das Protokoll wird nachträglich festgehalten: Im vorliegenden Fall wurden die Umschläge für die zu versendenden Unterlagen vorfrankiert, da die Unterlagen erst nach Dienstschluss der Poststelle zur Versendung bereit waren und auf jeden Fall noch am Freitag, , zum Postamt zu bringen waren. Da zum Zeitpunkt der Vorfrankierung noch keine endgültige Klarheit herrschte, welches exakte Gewicht die zu versendenden Umschläge haben würden (Problem: Druck von Vorlagen einseitig oder beidseitig), wurde der sichere Weg mit einer Frankierung zu 3,90 gewählt, um ein evtl. Nachporto ausz u- schließen. Im übrigen werden Frankierungen immer korrekt vorgenommen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt der Vorsitzende den Mitgliedern für ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung. Ausschussvorsitzender Schriftführerin gez. Dr. Frank Blechschmidt gez. Alexa Brauer

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