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1 Stellungnahme zu Kommunalbericht 2011 des Landesrechnungshofs RP Kommunale Doppik - Nutzen noch nicht feststellbar Der Kommunalbericht des Landesrechnungshofs Rheinland-Pfalz (abgedruckt in Kommunalbericht 2011 S mit dem Titel: Kommunale Doppik- Nutzen noch nicht feststellbar) liefert klare Feststellungen und wirft große Fragen hinsichtlich des Nutzens des Umstiegs der Kommunen in Rheinland- Pfalz auf die Doppik auf. Komprimierte Zusammenfassung der Aussagen: 1.) Die einmaligen Kosten beliefen sich bei allen Gemeinden in Rheinland- Pfalz zusammen auf 140 Millionen Euro. 2.) Die jährlichen zusätzlichen Kosten belaufen sich auf Grund des Umstiegs auf die kommunale Doppik in RP auf jährlich 14 Millionen Euro. 3.) Ein Mehr an Nutzen ist nach 5 Jahren Einsatz in der Praxis noch nicht zu erkennen. 4.) Das Versprechen der besseren Lesbarkeit der doppischen Haushalte ist nicht eingetroffen. 5.) Die Selbstkontrolle des Jahresabschlusses durch die Gemeinderäte ist (auf Grund der Komplexität des Systems ) nicht möglich.

2 Detaillierte Stellungnahme zum Kommunalbericht 2011 des Landesrechnungshofs RP mit dem Titel: Kommunale Doppik Nutzen noch nicht feststellbar 1.) Gründe für den Umstieg. Das neue System sollte formal nicht nur den Geldverbrauch, sondern den vollständigen Ressourcenverbrauch dokumentieren. In diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, warum man die kommunale Kameralistik, wie diese von den Kommunen seit 1975 angewendet wird, nicht optimierte bzw. den Gemeinden die Optimierung nicht gesetzlich auf der Basis der Kameralistik verordnete? Die (kommunale) Kameralistik dokumentiert im Ist den Geldverbrauch, im Soll den Ressourcenverbrauch. Voraussetzung ist jedoch, dass man, wie die meisten badischen Gemeinden dies tun, das gesamte Vermögen abschreibt und verbucht und nicht nur das Vermögen der Kostenrechnenden Einrichtungen. Außerdem muss man sich des Instrumentes der internen Leistungsverrechnungen bedienen, wie dies seit 1975 möglich ist. Es wäre vollkommen ausreichend gewesen, wenn der Gesetzgeber dies alles verpflichtend vorgegeben hätte. Etwas ganz anderes ist die Frage, welchen Nutzen die Informationen über den vollständigen Ressourcenverbrauch liefern? 2.) Umfrage unter Kommunen Dem Bericht des Landesrechnungshofes RP liegt eine Umfrage unter 923 Personen zugrunde, darunter auch 346 Fraktionsvorsitzende. 3.) Feststellung des Landesrechnungshofes: Die Prüfungshandlungen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. In RP sind wie in manchen anderen Bundesländern auch, die Jahresabschlüsse von den Rechnungsprüfungsausschüssen der GR bzw. der Kreisräte zu prüfen. Hier weist der Bericht nach, dass die Prüfung in der Regel hinter den gesetzlichen Vorgaben zurück blieben. Eigene Prüfungshandlungen waren in der Regel allenfalls rudimentär vorhanden. Einerseits wäre der Einsatz von sachverständigen Dritten notwendig, andererseits ist die Selbstkontrolle der Kommunen Aufgabe der demokratisch legitimierten Ratsmitglieder und darf auf Dauer nicht auf Dritte übertragen werden. Hier stellt sich die Frage, ob die schleichende Entmachtung durch das kompliziertere System der kommunalen Doppik (diese stellt eine Mischung aus kommunaler Kameralistik und kaufmännischer Doppik dar) nicht zwangsweise die Folge sein muss.

3 Durch die Gewährung weiterer Kurse für die GR wird sich das Problem wohl nicht lösen lassen. Um sich fundierte Kenntnisse anzueignen ist ein zeitlicher Einsatz notwendig, den man von ehrenamtlich tätigen Bürgern nicht fordern kann. 4.) Einführungsbedingte Aufwendungen teilweise in beträchtlicher Höhe Laut Bericht wendeten (größere) geprüfte Gemeinden zwischen und 3 Mio für die Einführung der kommunalen Doppik auf. Bei kleineren Gemeinden lag der Aufwand zwischen und Bei 35 hauptamtlich geführten Gemeinden entstanden 22,6 Mio Aufwand (Durchschnittlich 0,6 Mio pro Gemeinde). Eine Hochrechnung auf alle 235 hauptamtlich geführten Gemeinden in RP ergibt überschlägig den Betrag von ca 140 Mio Euro. 5.) Fast überall zusätzliche Belastungen nach der Einführungsphase Die Prüfung erbrachte, dass es Personalmehrausstattungen gab, insbesondere im Bereich der Buchhaltung. Der Mehraufwand jährlich liegt je nach Kommune zwischen und Euro. Bei kleineren Kommunen beträgt der Mehraufwand durchschnittlich ca 1,6 Stellen, jährlich Euro. Hochgerechnet geht man von jährlichen Mehrkosten bei allen Gemeinden in RP von 14 Millionen Euro aus. 6.) Wesentlich umfangreichere Haushaltspläne als früher Die Untersuchungen zeigten, dass sich der Umfang der Haushaltspläne sehr stark erhöhte. Mehr Papier führt jedoch nicht zwangsläufig zu mehr Transparenz. Im Gegenteil. Der Landesrechnungshof stellte fest, dass Lesbarkeit, Verständlichkeit und Akzeptanz sehr leiden. Hauptadressaten der Haushaltspläne sind zehntausende ehrenamtlich tätiger Bürger, die nicht auf kommunal-doppische Haushaltspläne spezialisiert sind. Einerseits wird nun die Verschlankung der HHP vorgeschlagen, andererseits zeigten die Befragungen, dass die Gemeinderäte auf die elementaren Informationen aus den Sachkonten nicht verzichten möchten. (Hier sollte daraufhin gewiesen werden, dass im kameralen System jede Haushaltsstelle ein klar formuliertes Ziel darstellt, dass Input und Output klar formuliert sind. Beispiel: Veranschlagung des Baues eines Dorfgemeinschaftshauses für Euro. Im kameralen System waren die Zielvorgaben gemäß (SMART) klar und eindeutig. Wenn nun vorgeschlagen wird, dass die im Plan zu veranschlagenden Posten verdichtet werden sollten bzw. grafisch in Nebenauswertungen dargestellt werden sollten, dann führt dies zu keiner Verbesserung, sondern zu einer Verschlechterung des neuen Systems. Dies kann nicht gewollt sein.

4 7.) Die Erwartung, dass Haushaltspläne doppisch buchender Gemeinden für Ratsmitglieder besser handhabbar sind, als die kameralen Haushaltspläne hat sich bisher nicht erfüllt. Anhand von Umfragen, die in Diagrammen dargestellt sind, weist der Landesrechnungshof dies nach. 8.) Zahl der Produkte beeinflusst den Steuerungsnutzen Der Landesrechnungshof trifft die Feststellung, dass eine Vielzahl von Produkten dazu führen kann, dass detaillierte Informationen vorliegen, andererseits beeinträchtigen sie die Gesamtsteuerung. Bei zu starker Verdichtung bleibt zwar der Buchungsaufwand geringer, aber die Aussagekraft der Produkte für die Steuerung leidet genauso. Was soll man als GR davon halten? Zu viele Produkte ist schlecht, zu wenige auch. Gibt es überhaupt einen realistischen Mittelweg? Im bisherigen kameralen System wurden im Grunde Produkte (Kostenträger) nur dort herausgestellt, wo der Gemeinderat Gebühren beschlossen hat. Beispiele: 1 Kubikmeter Wasser; 1 Kubikmeter Abwasser; 1 Reihengrab usw. Schadet eine Vielzahl von fiktiven Produkten nicht mehr als sie nützen? 9.) Das Interesse der ehrenamtlich tätigen Mandatsträger an einer ziel- und leistungsorientierten Steuerung der Haushaltswirtschaft ist zur Zeit nicht erkennbar. Diese Aussage lohnt es sich näher zu beleuchten. Die Feststellung, dass die Dokumentation von Zielen nur eingeschränkt sinnvoll sei, da ein Großteil der Aufgaben gesetzlich festgelegt sei, ist zutreffend. So liegen zum Beispiel die Personalausgaben fest. Überfordert die Fülle von fiktiven Zielen und Kennzahlen die ehrenamtlich tätigen Bürger? 10.) Die Kosten- und Leistungsrechnung ist nur rudimentär vorhanden, obwohl die Gemeinden verpflichtet sind, diese einzuführen Künftig brauchen auch kleine Gemeinden zusätzlich zur kommunalen Doppik eine Kostenund Leistungsrechnung. Bei der Kameralistik hatten sie automatisch, ohne eigenes zutun eine einfache Kostenartenrechnung (sie hieß im Rahmen der Kameralistik Gruppierungsübersicht) und eine einfache Kostenstellenrechnung bzw. eine einfache Kostenträgerzeitrechnung (Haushaltsquerschnitt bzw. Rechnungsquerschnitt). Durch die Ausdehnung der Stellenzahl von auf 6 oder 8 Stellen Gliederung oder Gruppierung könnte

5 man diese Auswertungen noch aussagekräftiger gestalten. Für kleine Gemeinden sind sie auf jeden Fall vollkommen ausreichend. In Verbindung mit den internen Leistungsverrechnungen und den kalkulatorischen Abschreibungen liefern sie optimale Informationen. Die kommunale Doppik stellt hier eine Verschlechterung dar. 11.) Geldwerte Steuerungsvorteile durch die Einführung der kommunalen Doppik, die den erheblichen Aufwand kompensieren könnten sind bisher kaum feststellbar. Diese Aussage des Landesrechnungshofes ist ernüchternd. 12.) Die veränderte Darstellung der kommunalen Ressourcen ist vielfach ohne spürbaren Einfluss auf deren Bewirtschaftung geblieben. Auch diese Aussage ist ernüchternd, aber verständlich. Was können Mandatsträger mit der Information anfangen, dass die Gemeinde Feldwege im Wert von Euro, Bolzplätze im Wert von Euro und Kinderspielplätze im Wert von Euro hat? Können Sie diese Vermögensgegenstände veräußern? Findet sich jemand, der diese Vermögensgegenstände kauft und mit Verlust nützt? Würden Banken diese Vermögensgegenstände als Sicherheit bei der Aufnahme von Krediten akzeptieren? Wohl kaum. Die Gemeinde muss insgesamt mit ihren Mitteln zu Recht kommen. Eventuell muss die eine oder andere freiwillige Aufgabe überdacht werden, wenn insgesamt das Ziel der Solvenz nicht zu erreichen wäre. Die Kreditrückzahlungsfähigkeit muss bestehen! Das Recht, das der kommunalen Kameralistik zugrunde lag, verhinderte, dass eine Gemeinde pleite gehen konnte, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde nicht versagte. So gesehen könnte die kommunale Kameralistik als Vorbild für ganz Europa dienen. Sollte man nicht besser beim Vermögen darauf achten, dass dessen Funktionalität gegeben ist (Vermögen ist pfleglich zu behandeln) statt Zahlenfriedhöfe zu produzieren? Womit können Gemeinderäte politisch mehr anfangen? Mit der Aussage: Wir haben Gemeindestraßen im Wert von 1,5 Mio Euro oder mit der Aussage: 3 Kilometer Straßen sind in gutem Zustand, 1 Kilometer ist marode? Die Bedeutung der Dokumentation des Vermögens in Bestandsverzeichnissen wurde jahrzehntelang unterschätzt. Walter Lutz

6 Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz Kommunalbericht 2011 Auszug: Seiten Nr. 2 Kommunale Doppik - Nutzen noch nicht feststellbar Zum Kommunalbericht Landesrechnungshof 2011:

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