Einführung einer Arbeitsmarktzulage für IT-Personal, Ingenieurinnen/Ingenieure und Ärztinnen/Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst

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1 Telefon: Telefax: Frau Mayer Personal- und Seite 1 von 12 Organisationsreferat Personalbetreuung, Stellenwirtschaft P 2.11 Einführung einer Arbeitsmarktzulage für IT-Personal, Ingenieurinnen/Ingenieure und Ärztinnen/Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst Sitzungsvorlage Nr /V Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom in der gemeinsamen Sitzung mit dem Kommunalausschuss als Werkausschuss, dem Stadtentwässerungsausschuss und dem Kulturausschuss als Werkausschuss (VB) Öffentliche Sitzung Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag des Referenten Problemstellung Rechtslage Festlegung der Bereiche IT-Personal Ingenieurinnen und Ingenieure Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst Höhe der Arbeitsmarktzulage/Befristung der Zahlung Finanzierung Vergabe 9 7. Ausweitungsklausel Regelung bei den Eigenbetrieben Abstimmungen... 9 II. Antrag des Referenten III. Beschluss... 11

2 Seite 2 von 12 Telefon: Personal- und Telefax: Organisationsreferat Frau Mayer Personalbetreuung, Stellenwirtschaft, P 2.11 Einführung einer Arbeitsmarktzulage für IT-Personal, Ingenieurinnen/Ingenieure und Ärztinnen/Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst Sitzungsvorlage Nr /V Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom in der gemeinsamen Sitzung mit dem Kommunalausschuss als Werkausschuss, dem Stadtentwässerungsausschuss und dem Kulturausschuss als Werkausschuss (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Problemstellung Im Wettbewerb am Arbeitsmarkt muss sich die Stadt als attraktive Arbeitgeberin positionieren. Das nach tarifkonformer Einwertung zu zahlende Entgelt führt in bestimmten Berufsgruppen derzeit jedoch zu entscheidenden Wettbewerbsnachteilen. Dies gilt im Besonderen, wenn wegen des tariflichen Entgeltrahmens Schlüsselpositionen nicht besetzt werden können, weil auf Ausschreibungen am freien Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Bewerbungen eingehen oder aber qualifizierte Bewerberinnen/Bewerber unter Hinweis auf das bei der Stadt erzielbare Einkommen absagen. Gleiches gilt, wenn vorhandene Beschäftigte mit einer am Markt stark nachgefragten und entsprechend deutlich besser vergüteten Qualifikation bei der Stadt zu halten sind. Betrachtet man die Personalgewinnungssituation der letzten Jahre, kämpft die Stadt permanent, offene Stellen mit geeigneten Ärztinnen/Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst, Ingenieurinnen/Ingenieure sowie erfahrenem IT-Personal zu besetzen. Deshalb müssen alle bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten genutzt werden, diese Nachteile auszugleichen und die Stadt auch weiterhin als attraktive Arbeitgeberin am Markt zu positionieren.

3 Seite 3 von Rechtslage Die zunehmende Schwierigkeit, in bestimmten Bereichen qualifiziertes Personal auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen, hat wiederholt zu Forderungen geführt, zusätzliche flexiblere Bezahlungsmöglichkeiten, angepasst auf die jeweilige Arbeitsmarktsituation zu schaffen, wenn die üblichen tarifvertraglichen Regelungen nicht ausreichen. So berücksichtigt die Stadt bereits bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst die bei dem vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Entgeltgruppe und Entgeltstufe ganz oder teilweise. Auch werden bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigt, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Diese Maßnahmen reichen dennoch nicht in allen Fällen aus, um bei tarifkonformer Eingruppierung die Konkurrenzfähigkeit der Stadt München jedenfalls gegenüber den Unternehmen der Privatwirtschaft auf dem Arbeitsmarkt sicherzustellen. Hierbei spielen auch die vergleichsweise hohen Lebenshaltungskosten in München eine wesentliche Rolle. In Anlehnung an bereits vorhandene vergleichbare Vorschriften im TV-Länder und TV- Ärzte hat daher die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am beschlossen, den Mitgliedsverbänden eine allgemeine übertarifliche Regelung in Form einer sog. Arbeitsmarktzulage zu ermöglichen. Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV) hat daraufhin in der Sitzung des Hauptausschusses am folgenden Beschluss gefasst: Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften in den Bereichen IT-Personal, Ingenieure und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst im Einzelfall erforderlich ist, kann Beschäftigten zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage in Höhe von bis zu 20 v.h. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Die Zulage kann befristet werden. Jeder Arbeitgeber kann für sich entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang er hiervon Gebrauch machen will.

4 Seite 4 von Festlegung der Bereiche Der Beschluss des KAV Bayern ist hinsichtlich der dort beschriebenen Bereiche naturgemäß allgemein gefasst. Er will und kann die jeweiligen örtlichen Verhältnisse nicht abschließend beschreiben. Die einzelnen Arbeitgeber müssen daher, konkret auf ihre Situation hin abgestellt die näheren Festlegungen treffen, in welchen Fällen innerhalb der allgemein umschriebenen Bereiche die Zahlung der Arbeitsmarktzulage tatsächlich erforderlich ist. Es bedarf sorgfältiger Prüfung, in welchen Fällen von der Möglichkeit der Zahlung sinnvoll Gebrauch gemacht werden soll. Vor diesem Hintergrund kommt die Arbeitsmarktzulage grundsätzlich für die nachfolgend beschriebenen Funktionen in Frage: 3.1 IT-Personal Personalgewinnung und -erhaltung Im IT-Bereich zeigen sich große Schwierigkeiten besonders bei der Gewinnung von IT- Fachkräften mit Studium (Uni oder FH) der Informatik oder eines vergleichbaren Studiengangs und langjähriger einschlägiger Berufserfahrung. Diese Fachkräfte sind für die Besetzung besonders herausgehobener Tätigkeiten vorgesehen, die grundsätzlich dem höheren Dienst zugeordnet sind. Trotz Wirtschaftskrise bleibt der IT-Markt weiterhin angespannt und die Nachfrage nach entsprechenden IT-Fachkräften ist hoch. Daher ist die Arbeitsmarktzulage zur Personalgewinnung, aber auch zur Erhaltung entsprechenden Personals sinnvoll. Daneben ergaben sich für folgende Tätigkeiten des gehobenen Dienstes Personalgewinnungsschwierigkeiten: -- Linux-Softwareentwicklerinnen und -entwickler -- Oracle-Datenbankadministratorinnen und -administratoren --SAP-Administratorinnen und -Administratoren Diese Tätigkeiten werden auch von IT-Fachkräften ohne entsprechendem Studium wahrgenommen, für die aufgrund ihres besonderen Fachwissens auf dem IT-Markt eine große Nachfrage besteht. Auch hier ist eine Arbeitsmarktzulage zur Personalgewinnung und -erhaltung zweckmäßig. In der Privatwirtschaft bewegen sich Jahresdurchschnittsgehälter beispielsweise bei IT- Qualitätsmanagern/innen zwischen Euro, bei IT-Projektleitern/innen zwischen Euro, bei IT-Architekten/innen zwischen Euro (Quelle: Kienbaum-Studie 2007). Demgegenüber steht das vergleichbare TVöD- Gehalt (EGr. 13, Stufe 5) von Euro. Unter Ausschöpfung des Höchstbetrags der Arbeitsmarktzulage von 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe kommt man auf Euro.

5 Seite 5 von Mengengerüst und Mehrkosten Für folgende Funktionen im IT-Bereich kann die Zahlung der Arbeitsmarktzulage die Personalgewinnung bzw. den Personalerhalt erleichtern: Funktionen Projektleitung, Projektmanagement für Projekte mit komplexer Infrastruktur und Applikationsprojekte IT-Qualitätsmanagement 5 Kundenberatung 6 Change Management/Veränderungsmanagement 1 IT-Architekt/IT-Architektin 8 Experte für IT-Security, IT-Stratege/IT-Strategin, IT-Experte /IT-Expertin Datenbanken (Datenbankdesign und Datenbankadministration), für Systems Engineering (Software Lifecycle Management, Software Design und System Design), IT-Kommunikationsexperte/IT- Kommunikationsexpertin, für Softwareentwicklung, SAP- Experte/SAP-Expertin mit jeweils fundierter Projekterfahrung ca. 27 Anzahl der Personen Davon sind nach Einschätzung aus heutiger Sicht ca. 2/3 des Personals neu zu gewinnen und 1/3 des Personals aus dem Bestand. Ausgehend von einer durchschnittlichen Einwertung der Betroffenen in EGr. 13 (50 %) und E 12 (50 %) bedeutet die Arbeitsmarktzulage bei Gewährung des Höchstbetrages (20 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe) eine Erhöhung der Personalkosten jährlich um rund Euro bzw Euro. Bei 60 Personen ergeben sich insgesamt jährliche Kosten in Höhe von rund Euro. Die oben dargestellten Zahlen wurden im Benehmen mit der HA III des Direktoriums als auch zahlenmäßig wesentlich betroffenen Kernbereich der städtischen IT ermittelt. Diese Zusammenfassung kann allerdings nicht abschließend sein. Es ist nicht auszuschließen, dass in den Fachreferaten noch IT-Positionen vorhanden sind, die in vergleichbarer Weise den oben genannten Funktionen entsprechen und damit ebenfalls von der Arbeitsmarktzulage profitieren können. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese zahlen- und kostenmäßig eine vergleichsweise bedeutende Rolle spielen wie die oben genannten Positionen. Das POR wird die konkreten Fälle im Einvernehmen mit den Referaten prüfen. 13

6 Seite 6 von Personalplanung, -bindung und -gewinnung im Rahmen von MIT-KonkreT Die Arbeitsmarktzulage, deren Einführung dem Stadtrat mit diesem Beschluss vorgeschlagen wird, wird für den IT-Bereich im Rahmen von MIT-KonkreT gemäß Stadtratsauftrag vom um weitere Bausteine der strategischen Personalplanung, -gewinnung und -bindung ergänzt werden (z.b. Traineeprogramme, duales Studium). Vorschläge hierzu werden dem Stadtrat im Rahmen weiterer MIT-KonkreT-Beschlüsse unterbreitet. 3.2 Ingenieurinnen und Ingenieure Personalgewinnung und -erhaltung Eine Analyse der letzten Ausschreibungen bzw. der Kündigungen ergibt einen Handlungsbedarf bei den Fachrichtungen Elektrotechnik und Versorgungstechnik (jeweils FH). Insbesondere bei der Gewinnung von erfahrenen Elektro-oder Versorgungstechnikingenieurinnen/-ingenieuren mit einschlägiger Berufserfahrung kann die Stadt im Marktvergleich nicht mithalten. Eine Arbeitsmarktzulage ist hier zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit erforderlich. Die durchschnittlichen Berufseinstiegsgehälter im Bereich der Elektroingenieure und -ingenieurinnen belaufen sich nach einer Studie der Böckler-Stiftung (2008) auf 3.921,00 Euro, bei den Versorgungstechnikingenieuren und -ingenieurinnen liegen sie etwas darunter. Die entsprechenden TVöD-Einstiegsgehälter belaufen sich mit Zulagen auf 2.662,04 Euro (EGr. 10, Stufe 1), beziehungsweise 2.937,61 Euro (EGr. 10, Stufe 2). Bei zunehmender Berufserfahrung steigt die Diskrepanz zulasten der TVöD-Gehälter. Darüber hinaus ist eine Arbeitsmarktzulage auch fachrichtungsübergreifend sinnvoll in besonders zu begründenden Einzelfällen bei bedeutsamen Führungspostionen oder Funktionen (Beispiel: Leitung Straßenreinigung) Mengengerüst und Mehrkosten Aktuell kommen nur ca. 3 bis 5 Personen pro Jahr für eine Arbeitsmarktzulage in Frage. Bei Gewährung des Höchstbetrages (20% der Stufe 2 der Entgeltgruppe) fallen monatlich zwischen 561 Euro (EGr. E 10) und 674 Euro (EGr. 13) an, jährlich wird von einer Gesamtsumme von rund Euro ausgegangen. Die Fallzahl wurde mit dem Baureferat als wesentlich betroffenem Kernbereich ermittelt und ist auch hier (vergl. Ziffer 3.1.2) nicht abschließend. Es können in den Fachreferaten noch weitere Positionen vorhanden sein, die in vergleichbarer Weise den genannten Qualifikationen entsprechen und damit ebenfalls von der Arbeitsmarktzulage profitieren können. Aber auch hier geht das Personal- und Organisationsreferat davon aus, dass diese zahlen- und kostenmäßig keine bedeutende Rolle spielen. Das POR wird die konkreten Fälle im Einvernehmen mit den Referaten prüfen.

7 Seite 7 von Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst Personalgewinnung und -erhaltung Die Erfahrungen der letzten Stellenbesetzungsverfahren haben gezeigt, dass für die Fachrichtungen Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie mit den derzeitigen Rahmenbedingungen keine qualifizierten Bewerbungen eingehen, entsprechende Stellen aber dringend zu besetzen sind. Fachärzte mit langjähriger Berufserfahrung an Kliniken haben ein durchschnittliches Grundentgelt von ca Euro (Quelle: Entgelttabelle TV-Ärzte). Hinzu kommen beträchtliche Zuschläge für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Wechselschichtdienst, usw. Bei frei niedergelassenen Ärzten ist das Durchschnittsgehalt wesentlich höher. Demgegenüber steht das maximale Gehalt von ca Euro nach dem TVöD (EGr. 15, Stufe 6). Weitere Zuschläge sind hier nicht üblich. Mit einer maximalen Arbeitsmarktzulage von 20 % der Stufe 2 der Entgeltgruppe (rund 800 Euro monatlich) verbessern wir unsere Konkurrenzfähigkeit deutlich. Im Rahmen der Personalerhaltung sind 4 Personen (3 Vollzeitkräfte, 1 Halbtagskraft) für die Gewährung der Zulage vorgesehen. Ausgeschrieben sind derzeit weitere 3 Vollzeitstellen. Sofern diese Stellen besetzt werden können, kämen insgesamt 6,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) in den Genuss der Zulage Mengengerüst und Mehrkosten Das Referat für Gesundheit und Umwelt beabsichtigt die Zulage für bereits vorhandene und neu einzustellende Fachärzte (Entgeltgruppe EGr. 15) auszuschöpfen. Bei 6,5 VZÄ betragen die jährlichen Mehrkosten rund Euro. 4. Höhe der Arbeitsmarktzulage/Befristung der Zahlung Nach dem Beschluss des KAV Bayern ist die Arbeitsmarktzulage auf der Grundlage der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe zu bemessen ( 16 Abs. 1 Satz 1 TVöD-VKA). Von diesem tarifvertraglich bestimmten Tabellenwert kann ein Betrag von bis zu 20 % als Arbeitsmarktzulage gezahlt werden. Der Beschluss lässt seinem Wortlaut nach verschiedene Ausgestaltungen zu. Der Prozentsatz ist variabel, der auf die jeweilige Entgeltgruppe bezogene Tabellenwert ermöglicht auch eine Anpassung an allgemeine Entgeltsteigerungen wie auch spätere Höhergruppierungen. Das Personal- und Organisationsreferat hält es für sinnvoll, bei der Höhe der Zulage grundsätzlich vom Höchstwert 20 % auszugehen. Nach unseren Erfahrungen ist diese Größenordnung angesichts der Entgeltstrukturen am Arbeitsmarkt in den einschlägigen Bereichen erforderlich, um in den Entgeltverhandlungen mit den Bewerberinnen und Bewerbern attraktiv und damit konkurrenzfähig zu sein. Damit wird auch eine nur schwer zu begründende Differenzierung im Einzelfall vermieden. In begründeten Fällen kann die Höhe der Zulage unter Berücksichtigung der Marktsituation auch unter 20% liegen.

8 Seite 8 von 12 Selbst unter Ausschöpfung des Höchstbetrages der Zulage kann in den meisten Fällen nur eine Annäherung an das marktübliche Gehalt erreicht werden. Hier ist aber noch der positive Faktor Arbeit im öffentlichen Dienst mit den entsprechenden Vorteilen, insbesondere der damit einhergehenden Arbeitsplatzsicherheit zu berücksichtigen, der zusammen mit der Arbeitsmarktzulage eine Beschäftigung bei der Stadt München attraktiv macht. Weiterhin halten wir eine Anpassung (Dynamisierung) der Zulage an die allgemeine Entgeltentwicklung für erforderlich. Die Arbeitsmarktzulage hat letztlich Entgeltcharakter. Für eine automatische Anpassung einer gewährten Arbeitsmarktzulage an eine später erfolgte Höhergruppierung besteht jedoch kein Anlass. Bei Höhergruppierungen erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob die Arbeitsmarktzulage aus der Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe gewährt wird. Die Arbeitsmarktzulage wird jeweils auf eine Dauer von maximal fünf Jahren befristet. Das Bundesministerium des Innern hat sich für den Bereich des Bundes ebenfalls auf eine Dauer der Zahlung der sog. IT-Fachkräftezulage von maximal fünf Jahren festgelegt (dort bis zu monatlich höchstens ). Diese lange Dauer kann angemessen sein, um für qualifizierte Bewerberinnen und Bewerbern, die sich in Zeiten einer schlechten Arbeitsmarktlage trotz andernorts höherer Verdienstmöglichkeiten für die Landeshauptstadt München als Arbeitgeberin entscheiden, attraktiv zu sein. Dies gilt auch für die Zulagengewährung zur Bindung bereits bei der Stadt München beschäftigter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein Widerrufsvorbehalt wäre der Attraktivität als Arbeitgeberin auf einem angespannten Arbeitsmarkt abträglich und zudem mit nicht unerheblichen rechtlichen Risiken behaftet. Nach Ablauf der Befristung prüft das Personal- und Organisationsreferat im Einvernehmen mit der jeweiligen Referatsleitung, ob eine Weiterzahlung der Zulage erfolgen soll, oder ob sich die Arbeitsmarktsituation, aufgrund derer die Zulage einst geleistet wurde, zwischenzeitlich wesentlich geändert hat. 5. Finanzierung Die zusätzlichen Personalauszahlungen sind wegen der Natur der Sache nicht exakt bezifferbar, sind nicht dauerhaft und fallen auch in verschiedenen Referaten - von geringen bis hin zu namhaften Beträgen - an. Über die Frage einer zusätzlichen Finanzierung wird damit jährlich neu zu entscheiden sein. Soweit die Mehrauszahlungen nicht im Budget aufgefangen werden können, können den Referaten Mittel entsprechend der Höhe der Inanspruchnahme im Regelfall auf dem Büroweg, ggf. aber auch im Rahmen des Nachtragshaushalts, zur Verfügung gestellt werden.

9 Seite 9 von Vergabe Die Entscheidung darüber, ob die Zahlung der Zulage zugesagt werden kann, trifft das Personal- und Organisationsreferat im Einvernehmen mit den Fachreferaten. Die Details werden im Büroweg festgelegt. 7. Ausweitungsklausel Die sich laufend ändernde Situation auf dem Arbeitsmarkt erfordert eine laufende Anpassung der Berufsgruppen/Fachrichtungen, die für eine Arbeitsmarktzulage in Frage kommen. Die Angemessenheit der Arbeitsmarktzulage wird kontinuierlich überprüft. Gegebenenfalls erforderliche Ausweitungen über die in den Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3 genannten Berufsgruppen/Fachrichtungen hinaus werden im Sinne einer flexiblen und zeitnahen Vorgehensweise vom Personal- und Organisationsreferat im Einvernehmen mit der jeweiligen Referatsleitung im Büroweg vorgenommen. Das Personal- und Organisationsreferat berichtet dem Stadtrat jährlich über die aktuelle Vergabesituation im Beschluss bzw. in der Bekanntgabe "Mittelfristige Personalplanung und stadtinterner Arbeitsmarkt. 8. Regelung bei den Eigenbetrieben Auch den Eigenbetrieben soll wie dem Hoheitsbereich die Möglichkeit eröffnet werden, durch Zahlung einer Arbeitsmarktzulage im Einzelfall qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen oder zu binden. Nach Rücksprache mit dem KAV Bayern besteht die Möglichkeit, diese Regelung auch auf den Geltungsbereich des TV-V bei der MSE anzuwenden. Da im Zusammenhang mit der Gewährung der Arbeitsmarktzulage komplexe arbeitsrechtliche Fragen zu klären sind, stadtweit gültige Regeln zu erarbeiten und mit dem Ziel der Gleichbehandlung einheitlich umzusetzen sind, um sich nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen, soll über die Vergabe der Arbeitsmarktzulage im Bereich der Eigenbetriebe im Einvernehmen mit dem POR entschieden werden. 9. Abstimmungen Der Beschluss ist mit der Stadtkämmerei abgestimmt. Die Mengengerüste und Bedürfnisse wurden mit dem Baureferat, dem Direktorium und dem Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt. Die anderen Referate wurden informiert. Die Eigenbetriebe wurden vom Personal- und Organisationsreferat mit Schreiben vom eingebunden. Der Gesamtpersonalrat hat der Beschlussvorlage zugestimmt.

10 Seite 10 von 12 Wegen der verschiedenen Beteiligungsrechte und Abstimmungen konnte die Beschlussvorlage erst verspätet abgegeben werden. Dem Korreferenten des Personal- und Organisationsreferates, Herrn Stadtrat Amlong sowie der zuständigen Verwaltungsbeirätin Frau Stadträtin Caim, dem Revisionsamt, dem Direktorium, dem Baureferat, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, sowie der Stadtkämmerei ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften in den Bereichen IT-Personal, Ingenieurinnen/Ingenieuren, Ärztinnen/Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst im Einzelfall erforderlich ist, kann Beschäftigten gemäß den im Beschluss genannten Vorgaben zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine auf maximal 5 Jahre befristete Zulage in Höhe von bis zu 20 % der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Die Zulage nimmt an der allgemeinen Entgeltentwicklung teil. 2. Im Hoheitsbereich entscheidet das Personal- und Organisationsreferat im Einvernehmen mit den Fachreferaten über die Bezahlung der Arbeitsmarktzulage gemäß den genannten Vorgaben. Im Bereich der Eigenbetriebe entscheidet der Eigenbetrieb im Einvernehmen mit dem Personal- und Organisationsreferat über die Bezahlung der Arbeitsmarktzulage gemäß den genannten Vorgaben. 3. Soweit die hieraus entstehende finanzielle Belastung nicht in den Referatsbudgets aufgefangen werden kann, wird das Personal- und Organisationsreferat beauftragt, gemeinsam mit der Stadtkämmerei Mittel entsprechend der Inanspruchnahme zusätzliche Mittel auf dem Büroweg bereit zu stellen. 4. Das Personal- und Organisationsreferat wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten, insbesondere unter Beteiligung des Gesamtpersonalrats, die notwendigen Verfahrensregelungen zu erarbeiten. 5. Das Personal- und Organisationsreferat berichtet im Rahmen der jährlichen Vorlage zur mittelfristigen Personalplanung über die Auswirkungen der Zahlung der Arbeitsmarktzulage. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

11 Seite 11 von 12 III. Beschluss nach Antrag Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/in Ehrenamtliche/-r Stadtrat/rätin Dr.Böhle Berufsmäßiger Stadtrat

12 Seite 12 von 12 IV. Abdruck von I., II. und III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei an das Direktorium an das Referat für Gesundheit und Umwelt an das Baureferat an die Münchner Stadtentwässerung an das Kommunalreferat an den Abfallwirtschaftsbetrieb München an die Markthallen München an die Landwirtschaftlichen Betriebe an das Kulturreferat an die Münchner Kammerspiele an das Kreisverwaltungsreferat an das Referat für Arbeit und Wirtschaft an das Referat für Stadtplanung und Bauordnung an das Schul- und Kultusreferat an das Sozialreferat an das Personal- und Organisationsreferat - P 1 an das Personal- und Organisationsreferat - P 2.1 an das Personal- und Organisationsreferat - P 2.2 an das Personal- und Organisationsreferat - P 2.3 an das Personal- und Organisationsreferat - P 4 an das Personal- und Organisationsreferat P 5 an den Gesamtpersonalrat zur Kenntnis. V. Wv. Personal- und Organisationsreferat, P2.11

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