Financial Services aktuell
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- Justus Beck
- vor 6 Jahren
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1 Banken, Fonds, Real Estate, Versicherungen Der neue Liquiditätsstandard Förderung der Qualität im Liquiditäts(risiko)-Management Eine der wesentlichen volkswirtschaftlichen Funktionen der Kreditinstitute liegt in der Fristentransformation. Dabei ist die Aufgabe der Institute formell kurzfristig angenommene Geldanlagen (Spareinlagen bzw. Girokonto) zu langfristigen Krediten umzuwandeln. Durch diese Umwandlung erfolgt unter anderem die Transformation von Kapitalbindungsfristen. Beispielsweise Girokonten sind meistens täglich fällig und Kredite haben meistens eine Fälligkeit zwischen einem Jahr und dreißig Jahre (kurzfristige und langfristige Kredite). Deshalb entstehen durch diese Transformation unter anderem Liquiditätsrisiken für Institute. Vor der Finanzkrise 2007 haben sich viele Banken zu stark auf die Einhaltung einer adäquaten Kapitalisierung konzentriert und haben das Liquiditätsrisiko unzureichend berücksichtigt, weil genügend Liquidität auf dem Markt vorhanden war. Vor allem Großbanken haben sich über kurzfristige Schuldverschreibungen finanziert, weil die kurzfristigen Finanzmittel auf den Finanzmärkten umfangreich und kostengünstig verfügbar waren. Dadurch wurde das Ungleichgewicht zwischen den langfristigen Aktiva und kurzfristigen Passiva erheblich verstärkt. Die darauffolgende Verschlechterung der Marktbedingungen hat gezeigt, wie schnell die Liquidität austrocknen kann und dass die Illiquiditätsphase einen längeren Zeitraum anhalten kann. Als Antwort auf die Defizite in den wesentlichen Grundsätzen der Liquiditätssteuerung wurden als Eckpfeiler die Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) konzipiert. Darüber hinaus werden die beiden Kennzahlen unter anderem durch sogenannte Auf einen Blick Neue Kennzahlen sollen Qualität in der Liquiditätssteuerung sichern und fordern regelmäßige Berichterstattung Aufsichtsrechtliche Evaluierung wird europaweit harmonisiert und soll mehr Transparenz bringen Neben aktueller Risikosituation der Bank rücken Governance und Methoden des Risikomanagements in den Mittelpunkt
2 Abbildung 1: Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) AMM LCR Zeitraum Informationsbasis Fokus Stichtagsbezogen Granulare Bilanzgliederung Aktuelles Liquiditätsprofil des Institutes Nächste 30 Tage Cash Flow Zu- und Abflüsse der nächsten 30 Tage sowie Bestand an liquiden Aktiva Kurzfristige Steuerung von Liquiditätsrisiken NSFR Laufzeitbänder von drei Monaten bis über zwölf Monaten Bilanz Bestand an aktiven bzw. passiven Positionen, die Liquidität fordern bzw. bieten Mittel bis langfristige Steuerung der Liquiditätsrisiken ILAAP Methoden, Prozesse, Systeme und Governance zur Steuerung der Liquiditätsrisiken Liquidity Monitoring Tools im Rahmen des Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) ergänzt. Der neue Liquiditätsstandard soll der Aufsicht einen umfassenden Überblick über das Liquiditätsprofil der Institute ermöglichen und der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte Rechnung tragen. Liquidity Coverage Ratio (LCR) Die LCR ist eine regulatorische Mindestliquiditätsquote, die die Abhängigkeit der Banken von der Refinanzierung im kurzfristigen Interbankenmarkt reduzieren soll. Banken sollen ausreichend liquide Aktiva halten, um Liquiditätsabflüsse auch in Krisensituationen abdecken zu können. Am 17. Jänner sind die detaillierten Ausführungen zu der Liquidity Coverage Ratio (LCR) bei Banken im offiziellen Journal der EU veröffentlicht worden. Der ab dem 1. Oktober 2015 geltende delegierte Rechtsakt präzisiert die Bestimmungen der CRR und schafft mehr Klarheit und Transparenz in Bezug auf Berechnung der Mindestliquiditätsquote. Wertpapierfirmen und Investmentgesellschaften werden vorerst außer Scope gelassen, aber die angemessenen Regelungen werden von der Kommission an das Parlament bis Ende 2015 in einem Bericht vorgeschlagen. Der delegierte Rechtsakt bringt mehrere von den Banken grundsätzlich begrüßte Anpassungen. Die Liste der als Liquiditätspuffer anerkannten Vermögenswerte wird erweitert, operationale Einlagen werden genau abgegrenzt, es gibt mildere Bestimmungen für Abflüsse bei Privatkundeneinlagen sowie Zuflüsse bei Institutionen mit spezialisierten Geschäftsmodellen und bei Bankengruppen: 1. Änderungen bei dem Liquiditätspuffer: Terminologie stärker an das BCBS Dokument angelehnt (Aktiva der Stufe 1 und 2A/2B statt den bisherigen erstklassigen liquiden Aktiva ) Die Liste der Aktiva, die für Liquiditätspuffer anerkannt sind, wird erweitert um gedeckte Schuldverschreibungen. Die Voraussetzungen dafür sind eine bestimmte ECAI 1 Beurteilung, Emissionsvolumen, Überbesicherung und Haircut auf den Marktwert. Neue Verbriefungsarten (zusätzlich zu verbrieften Wohnungsbaukrediten) werden künftig unter Stufe 2B anerkannt. Insbesondere handelt es sich um Verbriefungen unterlegt mit Auto-, Verbraucher- und KMU-Krediten, als auch bestimmte Leasingfinanzierungen. 2. Befreiung von spezialisierten Kreditinstituten 2 und Banken von der 75 % Obergrenze für Liquiditätszuflüsse Die Obergrenze für die Anerkennung von Liquiditätszuflüssen liegt generell bei 75 % erwarteter Abflüsse. Diese Beschränkung wird künftig für Zuflüsse von Instituten aus derselben Gruppe bzw. Haftungsverein aufgehoben. Bei Leasing- und Factoring-Gesellschaften gibt es generell auch keine Obergrenze mehr, mit der Ausnahme von Auto- und Verbraucherleasing, wo die Obergrenze bei 90 % liegt. 3. Abflüsse bei Privatkundeneinlagen neu definiert: Für Privatkundeneinlagen, die durch nationale Einlagensicherungssysteme gedeckt sind, wird bei Zustimmung der EU-Kommission ab 2019 eine Abflussrate von 3 % angewendet. In der CRR gilt derzeit die Abflussrate von 5 %. Andere Privatkundeneinlagen werden nach vorbestimmten Kriterien wie Volumen, Vergütung, 1 ECAI (External Credit Assessment Institutions): Rating-Agenturen, welche innerhalb der Europäischen Union von der EBA zur Beurteilung von Risiken bzw. Ratingermittlung anerkannt sind. 2 Die EBA führt und veröffentlicht eine Liste spezialisierter Kreditinstitute auf Basis von Informationen der zuständigen Behörden. Insbesondere handelt es sich hier um Leasing und Factoring Gesellschaften. 2
3 Währung/Wohnort des Einlegers, Vertriebsweg in zwei Risikokörbe eingeteilt und bekommen jeweils eine Abflussrate von % bzw %. 4. Klarstellung der Definition von Operationalen Einlagen: Der delegierte Rechtsakt bringt mehr Klarheit, wie die operationalen Einlagen, die einen niedrigeren Abflussfaktor von 25 % nach sich ziehen, abgegrenzt werden können. Die Kriterien betreffen insbesondere den Zinssatz (5bp unter dem herrschenden Zinssatz), eine aktive Nutzung und die Beziehung zu dem Einleger (Beziehung seit mindestens zwei Jahren bzw. die Nutzung der Einlage für mindestens zwei Dienstleistungen). In diesem Zusammenhang ist ein Nachweis zu erbringen, dass ein Abzug der Mittel die operationale Funktionsfähigkeit gefährden würde. Net Stable Funding Ratio (NSFR) Die NSFR verlangt von den Banken, eine stabile Finanzierungsstruktur in Bezug auf die Zusammensetzung ihrer Aktiva und außerbilanzieller Aktivitäten aufrecht zu erhalten. Das NSFR soll den LCR ergänzen. Während LCR auf die kurzfristige Überlebensfähigkeit der Liquiditätsrisikoprofile der Banken abzielt (nächste 30 Tage), versucht NSFR die Finanzierungsrisiken über längere Zeithorizonte zu verringern (Meldeanforderung umfasst mehrere Laufzeitbänder von drei bis über zwölf Monaten). Die NSFR stellte eine Meldeanforderung von Positionen in den Meldevordrucken Verfügbare stabile Finanzierung (Passivseite) und erforderliche Stabile Finanzierung (Aktivseite). Diese Positionen werden quartalsweise gemeldet beginnend mit Juni Die NSFR wird als verpflichtend anzuhaltende Quote erst zum 1. Jänner 2018 eingeführt 3. Der Regulator hat noch Zeit bis Mitte 2016 die NSFR zu überarbeiten. Deswegen haben unserer Erfahrung nach viele Institute viel mehr Energie und Ressourcen in die Umsetzung von der LCR als in die NSFR eingesteckt. Bestimmte ähnliche Positionen der LCR und der NSFR können miteinander verglichen werden um deren Höhe zu plausibilisieren (wie z.b. stabilen Privatkundeneinlagen, Forderungen gegenüber Finanzinstituten etc.). Liquidity Monitoring Tools Zusätzlich zur Meldung von LCR und NSFR, sollen Institute die sogenannte Additional Liquidity Monitoring Metrics melden. Die finale Meldeanforderung wird demnächst in Form des finalen technischen Durchführungsstandards (ITS) im offiziellen Journal der EU veröffentlicht. Additional Monitoring Metrics dienen zusammen mit LCR und NSFR als eine wesentliche Informationsquelle für die Aufsichtsbehörden, um Liquiditätsrisiken, potenzielle Schwierigkeiten und negative Entwicklungen der Institute zu erkennen. Die Meldeanforderung wird sowohl auf konsolidierter Basis als auch auf Einzelinstitutsebene angewendet. Wie derzeit durch den ITS-Entwurf vorgeschlagen, sollen die Institute folgende Vordrucke ab dem Juli 2015 auf monatlicher Basis melden: Abbildung 2: Additional Monitoring Metrics (AMM) Monitoring Metric (Vordruck) Was wird gemeldet? Gliederung Maturity Ladder Concentration of funding by counterparty Funding by product type Concentration of counterbalancing capacity by issuer/ counterparty Vertragliche Liquiditätszuflüsse Vertragliche Liquiditätsabflüsse Counterbalancing capacity Die größten zehn Gegenparteien und erhaltene Beträge (>1 % von Gesamtverbindlichkeiten) Andere Verbindlichkeiten Betrag der aus verschiedenen Quelle stammenden Finanzmittel (>1 % von Gesamtverbindlicheiten) Die größten zehn Emittenten / Gegenparteien von Wertpapieren in der Counterbalancing Capacity Vertragliche Laufzeit (von einem Tag bis größer als zehn Jahre) Art des Zu- bzw. Abflüsses (Gliederung ähnlich wie in LCR) Eigenschaften der Gegenpartei (Name, LEI, Industrie) Produkteigenschaften (Typ, Währung) Erhaltende Mittel (Betrag, Laufzeit) Art der Finanzmittel (Privateinlagen, Wholesale) Einlagesicherung Laufzeit Eigenschaften des Emittenten (Name, LEI, Industrie, Sitz) und des Finanzinstrumentes (Typ, Währung, Rating, Wert, Zentralbankfähigkeit) Prices for various lengths of funding Roll-Over of funding Preis (Spread) und Umfang der Finanzierung aus verschiedenen Produkten Betrag der fälligen und neu erhaltenen Finanzmittel Finanzierungsquelle (Privatkundeneinlagen, Wholesale etc.) Laufzeit (von einem Tag bis zehn Jahre) Spread und Umfang Finanzierungsquelle (Privatkundeneinlagen, Wholesale, Secured Funding) Laufzeit bis zur Fälligkeit (von einem Tag bis über sechs Monate) 3 Dies ist das derzeit von dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht beabsichtigte Anwendungsdatum, das in der im Oktober 2014 veröffentlichten finalen Regelung vorgeschlagen wurde. 3
4 SREP und ILAAP Der Leitfaden der EBA aus Dezember 2014 führt einheitliche Standards für den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) ein. Die aufsichtsrechtliche Evaluierung wird dadurch europaweit harmonisiert. Das soll die Transparenz des Vorgehens von Aufsichtsbehörden erhöhen. Als Konsequenz davon werden aber auch die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Erwartungen schneller als bis jetzt über die Ländergrenzen transportiert. Fokus der Überprüfung bei ILAAP ist die Bewertung von Liquiditätsund Refinanzierungsrisiken, sowie die Steuerung dieser Risiken. Die Beurteilung beruht auf den Liquidität-SREP-Fragebogen, Ergebnissen von ILAAP sowie aufsichtsrechtlicher Prüfungen, liquiditätsspezifischen Stresstests, gemeldeten Kennzahlen wie LCR, NSFR, Erfahrungen bei vergleichbaren Instituten, aber auch von der Analyse des Geschäftsmodells und der daraus resultierenden Risikoquellen. Die Anforderungen in Bezug auf ILAAP wurden in Österreich zum 1. Jänner 2014 mit der Risikomanagementverordnung Kreditinstitute (RIMAV-KI) eingeführt. Im ILAAP wird nicht nur auf die aktuelle Risikosituation der Bank Augenmerk gelegt, sondern auch auf die Gesamtliquiditätssteuerung inklusive Governance, Prozesse und Methoden zur Identifizierung, Messung, Steuerung, Überwachung und Reporting von Risiken. In diesem Zusammenhang sollen Institute insbesondere folgende Themenfelder berücksichtigen: Festlegung einer auf Unternehmensstrategie basierenden Liquiditätsrisikotoleranz sowie Ableitung einer Liquiditätsrisikostrategie Allokation der Liquiditätskosten, -vorteile und risiken ( Funds Transfer Pricing ) Liquiditätsablaufbilanz und Abbildung 3: Risikopolitik und -strategie Supervisory Evaluation and Review Process (SREP) Bestimmung von Liquiditäts-Score Artikulierung spezifischer Liquiditätsanforderungen Sicherstellung eines angemessenen Liquiditätspuffers Angemessenheit der Kennzahlen und Limite zur Identifizierung, Messung, Überwachung und Steuerung der Liquiditätsrisiken sowie ein regelmäßiges Reporting an das Senior Management Definition und Diversifizierung der Finanzierungsquellen innerhalb eines Finanzierungplanes Entwicklung und Durchführung entsprechender Stresstests sowie Entwicklung von Notfallkonzepten als Antwort auf die Stressszenarien Umfassende Dokumentation über Strategie, Grundsätze, Verfahren und Systeme für die Steuerung von Liquiditätsrisiken sowie klare Zuständigkeiten und Verantwortung Als Ergebnis der Beurteilung wird der Bank eine Score auf einer Skala von 1-4 sowohl für das Liquiditätsrisiko, als auch für das Refinanzierungsrisiko zugeteilt. Darauf basierend kann die Aufsicht Auflagen bestimmen, beispielsweise in Form einer höheren verlangten LCR. Die Aufsicht zieht dabei die Ergebnisse der Beurteilung bei anderen vergleichbaren Banken als Maßstab heran. Generelle Beurteilung der Liquidität Quantifizierung potenzieller Liquiditätsanforderungen - Benchmarks Entscheidung über spezifische Liquiditätsmaßnahmen Wie kann Sie PwC unterstützen? PwC, als Marktführer bei der Umsetzung regulatorischer Themen in der Finanzbranche, verfügt über eine globale Sicht auf die entsprechenden Veränderungen sowie deren Auswirkungen auf die Branche. Außerdem hat PwC direkt in Wien ein starkes Risikomanagement-Team und kann die relevanten Themen sowohl quantitativ und systemtechnisch, als auch regulatorisch sehr gut abdecken. Wir können Sie bei der Anpassung Ihres Liquiditätsrisikomanagements vollständig unterstützen. Anforderungs- und Gap-Analyse Fachkonzepterstellung und Dokumentation Unterstützung bei technischer Umsetzung Kommunikation mit internen und externen Stakeholders von der Analysephase bis zur Genehmigung der Ergebnisse Einfach von der Strategie bis zur erfolgreichen Umsetzung. 4
5 Zu den Autoren Vidak Sarić Senior Consultant Vidak Saric ist Senior Consultant im Team in Wien seit Sein Schwerpunkt liegt im regulatorischen Bereich, insbesondere Liquiditäts(risiko)-Management. Er hat Erfahrung aus den Projekten in Bezug auf Vorbereitung der LCR/NSFR-Meldungen, ILAAP-Umsetzung sowie Vorbereitung des Li-SREP-Fragebogens. Michal Mesík Senior Consultant Michal Mesík ist Senior Consultant im Team in Wien seit Seine Schwerpunkte liegen im Bereich der Gesamtrisikosteuerung und Kreditrisikomanagement, mit einem Fokus auf regulatorische Themen. Er hat unter Anderem Erfahrungen aus ICAAP-Implementierung, Sanierungsplanung und Kapitalmanagement. Ihr Ansprechpartner Roland Schöbel Partner roland.schoebel@at.pwc.com Gerald Brandstätter Senior Manager Financial Services gerald.brandstaetter@at.pwc.com PwC Wien Erdbergstraße 200, 1030 Wien In der nächsten Ausgabe Common Reporting Standard - Automatischer Informationsaustausch von Steuerdaten In den letzten Monaten wurde auf internationaler und europäischer Ebene Einigung über den automatischen Informationsaustausch von Steuerdaten erzielt. Die OECD veröffentlichte im Juli 2014 einen Meldestandard, der sich an FATCA orientiert. Die EU hat diesen Standard in die EU-Amtshilferichtlinie übernommen. Der automatische Informationsaustausch betrifft Kontodaten von Personen, die ihr Vermögen bei ausländischen Finanzinstituten veranlagt haben. Die Finanzinstitute sammeln die relevanten Daten ein und übermitteln diese an die lokalen Finanzbehörden. Diese wiederum leiten die Daten an den Ansässigkeitsstaat des Kunden weiter. Die Systematik folgt grundsätzlich jener des FATCA IGA 1 Modells. Was kommt mit den neuen Vorschriften auf Finanzinstitute zu und wo liegen die Herausforderungen bei der Umsetzung? Medieninhaber und Herausgeber: PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Erdbergstraße 200, 1030 Wien Für den Inhalt verantwortlich: StB Mag. Thomas Strobach, thomas.strobach@at.pwc.com Für Änderungen der Zustellung verantwortlich: Anna Ring, anna.x.ring@at.pwc.com, Tel.: , Fax: Der Inhalt dieses Newsletters wurde sorgfältig ausgearbeitet. Er enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen und spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider, daher kann er eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. PwC übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenden Informationen und weist darauf hin, dass der Newsletter nicht als Entscheidungsgrundlage für konkrete Sachverhalte geeignet ist. PwC lehnt daher den Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, die aus der Verwendung dieser Informationen resultieren, ab. PwC bezeichnet das PwC-Netzwerk und/oder eine oder mehrere seiner Mitgliedsfirmen. Jedes Mitglied dieses Netzwerks ist ein selbstständiges Rechtssubjekt. Weitere Informationen finden Sie unter
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