Personalabrechnung Infoniqa Payroll Probleme
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- Ernst Kalb
- vor 6 Jahren
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1 Die folgenden wurden nach dem Zusatz 01 V02R28 vom Januar 2011 bereinigt: Anmerkung : Am Ende diese Dokumentes finden Sie eine Auflistung der zum Lieferumfang gehörenden geänderten Standardquellen (SAVF: LGISPTF in Bibliothek QGPL) sowie eine Auflistung der bei der Schnellen Hilfe ggf. anzufordernden Zusatzquellen. Voraussetzung zum Einspielen dieses PTF s ist der Januar-PTF vom inclusive des durchgeführten CALL CLGI2011 ( siehe Hinweise zur Januarabrechnung 2011 ). PTF vom Unfallversicherung V Unter bestimmten Datenkonstellationen Abbruch im Programm LGIY73 bei Nettolohn rechnen. PTF vom ATG Unterschiedsbetrag weitergewähren V Bei einem Mitarbeiter in Altersteilzeit muss der Unterschiedsbetrag zusammen mit dem SV- Pflichtigen Entgelten entsprechend der SV-Tage auf die Bemessungsgrenze begrenzt werden. Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) V2-17xxx Überarbeitung der Dialog-Bearbeitung und Freigabe der Anträge sowie der Berechnung der Erstattungswerte. Unfallversicherung Diverse Änderungen aufgrund ITSG-Systemprüfung. ELENA Diverse Änderungen aufgrund ITSG-Systemprüfung. V2-17xxx V2-17xxx Zahlungen VWL / AVWL V Aus VWL mit Vertragsart B und C muss der Textschlüssel 51 und bei Vertragsart A der Textschlüssel 54 für den Zahlungsverkehr eingestellt werden.. PTF vom AAG V /17884/17864/17914/17882/17919 Ermittlung der Werte für die AAG-Anträge incl. Korrekturen, Dialog zum Bearbeiten der Anträge sowie die Bereitstellung der Anträge zur Übermittlung an die Krankenkassen. detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Funktions-Beschreibung: Aufwendungsausgleichsgesetz (Installer, Favoriten,, Funktionsbeschreibungen) Seite 1
2 Insolvenzgeldumlage V Bei Geringfügig Beschäftigten Mitarbeitern mit RV-Schlüssel 0 (keine RV) muss trotzdem Insolvenzgeldumlage ermittelt werden. Ändern KUG-Basis-Daten (PE45) V /17878/17917 Im Monatsabschluss wird das Feld KUG-Kürzungssatz, mit dem abgerechnet wurde, in die Datengruppe LGIPE45 zurückgeschrieben, aber nur dann, wenn er sich zum Vormonat geändert hat. Bei Aufruf Brutto wird einmalig das Feld KUG-Kürzungssatz ab dem aufgebaut. Es wird der Wert in die Datengruppe LGIPE45 geschrieben, mit dem der Monat abgerechnet wurde. Auch hier wird der Wert nur in die Datengruppe geschrieben, wenn er sich zum Vormonat geändert hat. ACHTUNG: Wurde nach der letzten Abrechnung der KUG-Kürzungssatz in einem Satz mit Wirksamkeit vor Abrechnungsperiode geändert, so muss nach Aufruf von Brutto dieser Wert überprüft werden und gegebenenfalls wieder geändert werden. PTF vom Abbruch bei Archivierung V Beim Einsatz des Solitas Archivsystems kam es zum Abbruch bei den Lohnauswertungen. PTF vom Lohnsteuerbescheinigung 2010 In den letzten Tagen kam es immer wieder zu Verunsicherungen bezüglich der in den Zeilen 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Beträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern. bescheinigt in diesen Zeilen die gesamten Beiträge des freiwillig versicherten Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Firmenzahler) und erfüllt somit alle Anforderungen, die in diversen BMF-Schreiben veröffentlicht wurden. Aufgelaufene Jahressummen auf der Verdienstabrechnung V Wenn Versorgungsbezüge berichtete werden, für die der Versorgungsfreibetrag nicht angewendet werden kann weil der Mitarbeiter die steuerlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wurde auf der Verdienstabrechnung die Jahressumme Lfd. Bezüge nicht korrekt dargestellt. Die falsche Darstellung hat keinen Einfluss auf die Steuerermittlung. Die Korrektur erfolgt automatisch im Rahmen der Abrechnung. Pauschale Kirchensteuer V Im Bundesland Baden-Württemberg wir ab die pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren von 6,5 auf 6,0 % gesenkt. Zur Korrektur der Kirchensteuer erfassen Sie auf die Mitarbeiter deren Bezüge pauschal zu versteuern sind und für die die Kirchensteuer nach dem vereinfachten Verfahren erhoben wird (Kirchensteuerabzug ohne Berücksichtigung der Konfessionszugehörigkeit) einen BX-Satz auf dem Monat FKV Beitragsherabsetzung unter KUG V Bei einer Beitragsherabsetzung in der Kurzarbeit müssen bei einer nachfolgenden EGA-Zahlung, die AG-Zuschüsse nach der ungeminderten anteiligen Jahresbemessungsgrenze ermittelt werden Seite 2
3 (entsprechend eines SV-Rundschreibens aufgrund eines Besprechungsergebnisses). Sollten Sie hiervon betroffen sein, erfassen zur Korrektur einen BX-Satz auf den entsprechenden Monat. Prüfliste JAE Grenzen V Andruck der Mitarbeiter, die nur im letzten Jahr über der JAE-Grenze lagen. Antrag auf Kurzarbeitergeld V Anpassung der Faktoren zur Ermittlung pauschalierte SV-Erstattung. PE-Prüfung V Bei Neuanlage einer Person wurde unter einer bestimmten Konstellation der abweichende Beschäftigungsort nicht richtig erkannt. PTF vom Umstellung Zahlstellenmeldeverfahren beim Vorliegen mehrerer Absenderbetriebsnummern (nicht Arbeitgeberbetriebsnummern) Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, bestanden bei den Annahmestellen der gesetzlichen Krankenkassen und der ITSG (Dakota) unterschiedliche Auffassungen über die Behandlung unterschiedlicher Absenderbetriebsnummern, für die Daten mit einem Dakota-Zertifikat versandt wurden. Während die AOK und die ITSG davon ausgingen, dass es wie in der Vergangenheit zu keinen n kommen wird, setzen die übrigen Verbände voraus, dass in den übermittelten Daten nur die Betriebsnummer des Dakota-Zertifikates verwendet werden darf. Als Konsequenz daraus kann es vorkommen, dass zwar Daten über Dakota versandt wurden aber Rückmeldungen zu den versandten Daten nur von der AOK abgerufen werden können. In diesen Fällen erhalten Sie von den betroffenen Verbänden eine Mail, in der Sie aufgefordert werden die Daten vom ITSG-Kommunikationsserver abzurufen. Wenn dann trotz dem Abrufversuch über den Bescheinigungsmanager keine Daten bereitgestellt werden nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Hotline auf. Bei künftigen Sendungen werden wir die Absenderbetriebsnummer durch die Betriebsnummer aus dem Dakota-Zertifikat ersetzen. AAG Der mit PTF vom angekündigte Dialog zum Bearbeiten der Erstattungsanträge ist nicht Bestandteil dieses PTF s und wird mit einem der folgenden PTF s zur Verfügung gestellt Fehlermeldung aus dem Programm LGI360 V Bei fehlenden Angaben in der Datengruppe PE55 (Rentner) wurde eine falsche Personal-Nummer ausgewiesen. Lohnsteuer für Sonstiger Bezug auf 2011 V Bei der Ermittlung der Lohnsteuer auf einen Sonstigen Bezug wurden in er Lohnsteuerunterroutine die Übergabe-Parameter nicht korrekt gesetzt. Hierdurch wurde eine geringfügig zu hohe Lohsteuer für den Sonstigen Bezug in Abzug gebracht. Zur Korrektur erfassen Sie für den betroffenen Mitarbeiter einen BX-Satz auf den Monat 01/2011. Seite 3
4 Lohnartenverwaltung/Prüfung V Für den Anstoß der Lohnartenprüfung, muss mindestens ein Lohnbenutzer einmal in die Lohnartenverwaltung einsteigen und diese mit F3 wieder verlassen, da unter bestimmten Konstellationen noch ungeprüfte Lohnarten vorhanden sein können. ELENA V /17869 Bei steuerpflichtigem sonstigen Bezug (Gruppierung: B99) und steuerfreiem Bezug (Gruppierung A99) entfällt die Aufteilung auf Lohnarten und die Übermittlung des Lohnartentextes. Einmaliger Neuaufbau ELENA-Daten ab 01/2010 im Monatsabschluss. SEPA V Umlaute (Ä/Ö/Ü), ß und nicht gültige Sonderzeichen für Übermittlung umsetzen. PTF vom Ergänzung zum Januar PTF Mit der Installation des Januar PTF 2011 wurde der Monatsabschluss für Januar gesperrt. Diese Sperre wurde mit der Installation dieses PTF wieder aufgehoben. Sie können den Monatsabschluss wieder wie gewohnt durchführen. Es ist möglich die Installation nach der Lohnauswertung durchzuführen. Info Des weiteren wird mit diesem PTF die Juli-Abrechnung gesperrt, welche aber mit der Installation des Änderungsdienstes V02R29 im Juni wieder aufgehoben wird. x 19 EStG. Versorgungsfreibetrag auf Versorgungsbezüge V Der Versorgungsfreibetrag wird erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres gewährt, außer der Mitarbeiter ist behindert und hat eine Behinderung von mehr als 49 %. In diesen Fällen wird der Versorgungsfreibetrag bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt. Das 60. bzw. das 63. Lebensjahr ist vollendet in dem Monat, der auf den Geburtsmonat folgt, außer der Geburtstag fällt auf den 1. des Monats, dann ist das Lebensjahr mir Erreichen dieses Monats vollendet. Für die nachfolgend aufgeführten Rentenarten wird der Versorgungsfreibetrag ohne Prüfung auf das Geburtsdatum gewährt: - Erwerbsminderungsrente - Hinterbliebenenrente - Erziehungsrente Die Rentenart wird in der Datengruppe PE25 im Feld Rentner/Rentenantragsteller hinterlegt. Insolvenzumlage V Ermitteln Insolvenzumlage bei Personengruppe 190. Bescheinigung 3.14 V Bei freiwillig Versicherten Mitarbeitern dürfen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht bescheinigt werden. Zeiterfassung V Stunden der ersten Kalenderwoche werden nicht in den B1-Lohnschein übernommen. Seite 4
5 Verwalten PE / B1-Lohnscheine V Für zukünftige Eintritte dürfen keine B1-Lohnscheine über PE erfasst werden. AAG Umfangreiche Recherchen bei Anwendern ergaben, dass für die Übermittlung der Erstattungsanträge eine Bearbeitung erforderlich sein kann. Aus diesem Grunde stellen wir bei der Abrechnung die ermittelten Daten zur weiteren Bearbeitung/Freigabe bereit. Danach kann der Anwender über ein Dialogprogramm die Erstattungsanträge prüfen und eventuell anpassen. Dieses Programm und eine detaillierte Funktionsbeschreibung werden wir noch im Februar zur Verfügung stellen, sodass die Januaranträge zeitnah übermittelt werden können. Seite 5
6 Geänderte Standardquellen CLGIMA1 CLP CLGINE1 CLP LGI846PR PRTF LGI690 RPG LGI360PR PRTF LGI114 RPG Geänderte Zusatzquellen LGI270 RPG CLGIDAMN CLP CLGIEKMN CLP LGI490 RPG LGIUP61 RPG CLGIMAMN CLP Seite 6
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