Herzlich willkommen! SEPA bringt gravierende Änderungen -> Beitragseinzug für Vereine. Informationsveranstaltung

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1 Herzlich willkommen! SEPA bringt gravierende Änderungen -> Beitragseinzug für Vereine Informationsveranstaltung

2 Agenda 1 Was ist SEPA? Allgemeine Hinweise, Regeln 2 Die SEPA Lastschrift (SDD) 3 Wandlung der Einzugsermächtigung zum Mandat 4 Handlungsempfehlungen / Umsetzungshilfen / Fragen 2

3 SEPA: Was ist das? Single Euro Payments Area SEPA ist ein Raum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Im SEPA wird nicht mehr [ ] zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. -> Betrifft 27 EU-Staaten, EWR-Staaten (N, IS, FL) und die Schweiz 3

4 SEPA: Wann? Meilensteine: 1999 Euro-Einführung (Buchgeld) 2002 Euro-Bargeldeinführung 2008 Start SEPA (Überweisung) 2009 Start SEPA-Lastschrift Enddatum für die Migration ist der Der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist allerdings J E T Z T!! 4

5 SEPA: Regularien EU-Verordnung zwingt Kunden, DTA durch SEPA zu ersetzen Die sich dadurch ergebenden gravierenden Änderungen sind bis zum 1. Februar 2014 umzusetzen Abgeschafft werden:! Einzugsermächtigung! Abbuchungsaufträge! Konto-Nr./BLZ im ZV! DTA-Format 5

6 SEPA: Vorgaben für Überweisungen und Lastschriften " Betrag muss auf uro lauten " Empfängerland muss SEPA-Teilnehmerland sein " Elektronische Abwicklung (im ISO20022-XML-Format) " Angabe von IBAN und BIC ist erforderlich " Verwendungszweck 140 Zeichen " SEPA-Zahlungen sind zu den gleichen Konditionen abzuwickeln wie Inlandszahlungen " Keine Einreichung per Datenträger möglich 6

7 SEPA: SEPA-Credit-Transfer (SCT) stellige Prüfziffer 10-stellige Kontonummer 7

8 SEPA: Kontoverbindung mit IBAN und BIC IBAN (International Bank Account Number) In Deutschland hat jede IBAN 22 Stellen Maximal hat eine IBAN 34 Stellen IBAN Deutschland IBAN Italien BIC (Bank Identifier Code) 11 oder 8 Stellen (die letzten 3 Stellen sind optional) BIC MVB MAINZER VB MAINZ MVBMDE55XXX GERMANY BRANCH 8

9 Agenda 1 Was ist SEPA? Allgem. Hinweise, Regeln 2 Die SEPA- Lastschrift (SDD) Gläubiger ID / Das Lastschrift-Mandat 3 Wandlung der Einzugsermächtigung zum Mandat 4 Handlungsempfehlungen / Umsetzungshilfen / Fragen 9

10 SEPA-Lastschrift: Gläubiger-ID " Jeder Lastschrifteinreicher (Verein) muss sich zunächst bei der Bundesbank für dieses Verfahren registrieren " Verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers (Creditor Identifier/ CI) " " Der Aufbau ist SEPA-weit einheitlich. Die Länge variiert von Land zu Land; sie weist aber höchstens 35 Stellen auf. Die deutsche CI hat 18 Stellen. 10

11 SEPA-Lastschrift: Merkmale " Nutzung in allen SEPA-Teilnehmerländern. Auch grenzüberschreitend. " Nur elektronische Einreichung. Kein Datenträger. Kein Beleg. " Angabe eines Fälligkeitsdatums D (Due Date) 11

12 SEPA-Lastschrift: Vorabinformation ( Pre-Notification ) " Verein informiert jedes Mitglied individuell (Zahler/Kontoinhaber) über den anstehenden Lastschrifteinzug. (z.b. mit Beitragsrechnung. Keine Formvorschrift. Schriftform empfohlen.) Allgemeine Mitteilung z.b. Vereinszeitschrift reicht nicht aus. " Enthält exaktes Fälligkeitsdatum (D), Betrag, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz ( Jährlich zu Beginn des 2. Quartals ist nicht möglich) " Ändert sich Fälligkeitsdatum, Beitrag, etc. nicht, reicht einmalige Information z.b. mit Informationsschreiben über SEPA-Umstellung " Versand der Vorabinformation an Mitglieder (Zahler) mind. D*-14 (Kalendertage) Verkürzung auf max. 2 Kalendertage möglich " Der Empfang der Vorabinformation muss nicht überprüft werden 12

13 SEPA - Lastschrift: Einreichungsfristen " Einreichungsfristen sind zu beachten D-6 Erstlastschriften, D-3 Folgelastschriften " Nicht mitgerechnet werden:1.januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25.und 26. Dezember, Wochenenden (Target2-Feiertage), sowie der 24. und 31.Dezember. " Zwischenzeitliche Änderungen von Fälligkeitsdatum oder Betrag erfordern neue Vorabinformation. " Kann Einreichungsfrist nicht eingehalten werden, muss neuer Fälligkeitstermin festgelegt werden. 13

14 SEPA-Lastschrift: Weitere Merkmale " Im Lastschriftauftrag ist die Lastschriftfolge anzugeben einmalig, erst -, letztmalig, wiederkehrend " Informationen aus dem Mandat sind im Datensatz elektronisch mitzuliefern Datum Mandatsunterschrift, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz " Widerspruch Seit einheitlich. 8 Wochen nach Belastungs-/Ausführungsdatum. 13 Monate bei unautorisierten Lastschriften. " Widerspruch vor Einlösung/Buchung möglich. 14

15 SEPA Lastschrift: Das Mandat (1) " Mandat = Schriftliche Ermächtigung zum Einzug von SEPA-Lastschriften " Das Mandat muss Stand heute in Papierform eingeholt werden " Standardisierter Mandatstext mit festen Vorgaben für Struktur, Feldname und Feldreihenfolge " Vergabe einer Mandatsreferenz (35 Stellen, Alphanumerisch, frei wählbar, muss eindeutig sein, z.b.mitgliedsnummer) " Der Gläubiger (Verein) muss sicherstellen, dass der Debitor (Mitglied) das Mandat versteht (Sprache). " Mandat bezieht sich immer auf den Zahler (Kontoinhaber) " Der Gläubiger ist verpflichtet, das Mandat aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. 15

16 SEPA Lastschrift: Das Mandat (2) " Das Mandat muss klar von jedem anderen Text abgegrenzt sein. Es dürfen auch keine weiteren zusätzlichen Informationen und Angaben innerhalb des Mandats gemacht werden. " Der Gläubiger (Verein) erstellt eine Mandatsakte und pflegt eine Mandatshistorie. " Änderung von Mandatsdaten möglich -> Mandatshistorie " Widerspricht der Bezogene mit der Begründung, dass es sich um eine unautorisierte Lastschrift handelt, fordert die Bank des Bezogenen beim Gläubiger die Mandate an. Diese sind dann mit der kompletten Historie vorzulegen. " Widerruf ist jederzeit möglich, bei Nichtnutzung Verfall nach 36 Monaten. " Gekündigte Mandate müssen noch 14 Monate aufbewahrt werden. 16

17 SEPA Lastschrift: Das Mandat (3) Musterformular für ein SEPA Lastschrift-Mandat (standardisierter Mandatstext) Spezifizierte Vorgaben / Infos unter: Überschrift: SEPA-Lastschrift-Mandat Mandatsreferenz - vom Zahlungsempfänger auszufüllen Name des Zahlungsempfängers Lastschrifttext Ich ermächtige/ Wir ermächtigen (A) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich (B) weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/ Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Weitere verpflichtend anzugebende Inhalte 17

18 SEPA: Vergleich SEPA-Basislastschrift und Einzugsermächtigung Einzugsermächtigungslastschriftverfahren Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SEPA-Basislastschriftverfahren (SDD-Core) Nutzung ausschließlich National Nutzung in SEPA-Teilnehmerländern Kontonummer + BLZ IBAN und BIC beleghaft und elektronisch nur elektronisch (kein Datenträger, kein Beleg) Fälligkeit Bei "Sicht" fällig Angabe eines Fälligkeitstages "D" (Due Date) Vorabinformation Spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit D Nicht definiert (Verkürzung auf max. 2 Kalendertage möglich) Anlieferung nicht definiert /fällig bei Sicht Frühestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit Einreichungsfrist nicht definiert / bankindividuelle Vorgaben Bei Erst- und Einmallastschriften D-6, bei Folgelastschriften D-3 Bankarbeitstage* *Target2-Tage: Alle bis auf 1.Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 25.und 26. Dezember, Wochenenden 18

19 SEPA: Vergleich SEPA-Basislastschrift und Einzugsermächtigung Angabe der Lastschriftfolge (Sequence Type) Widerspruch Einzugsermächtigungslastschriftverfahren Einzugsermächtigung Nicht notwendig 6 Wochen nach Rechnungsabschluss (bis ) Europäisches Lastschriftverfahren SEPA-Basislastschriftverfahren (SDD-Core) Einmalige -, Erst -, Wiederkehrende- oder Letztmalige Lastschrift Bis 8 Wochen nach Belastungsdatum "D" / Bei unautorisierten Lastschiften 13 Monate Informationen aus Mandat / Einzugsermächtigung liegt lediglich dem Einreicher vor Ist im Datensatz elektronisch mitzuliefern Mandatsgültigkeit Bis auf Widerruf Maximal 36 Monate ab letzter Nutzung Ident-Nummer nicht erforderlich Gläubiger-Identifikationsnummer 19

20 Agenda 1 Was ist SEPA? Allgemeine Hinweise, Regeln 2 Die SEPA-Lastschrift (SDD) Gläubiger ID Das Mandat 3 Wandlung der Einzugsermächtigung zum Mandat 4 Handlungsempfehlungen / Umsetzungshilfen / Fragen 20

21 SEPA: Wandlung der Einzugsermächtigung zum Mandat " Lastschriftmandatsmigration in Deutschland: Ab Februar 2014 gelten nur noch die Mandate, keine Einzugsermächtigungen mehr Eine Umstellung auf das relevante Standardlastschriftverfahren das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist möglich. Nur eine Einzugsermächtigung, die vorhanden ist, kann gewandelt werden! " Prüfung, ob Einzugsermächtigungen im Original vorhanden sind! Fazit Bestehende deutsche Einzugsermächtigungen können unter bestimmten Bedingungen in SEPA-Mandate gewandelt werden 21

22 SEPA: Ablauf der Umstellung im Verein 1) Ggf. Mitgliederversammlung nutzen zur Ansprache! 2) Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen 3) Neue Lastschriftvereinbarung mit Hausbank (MVB) abschließen Kunden werden derzeit angesprochen / angeschrieben um neue Vereinbarung abzuschließen 4) Umstellung der Stammdaten von BLZ/Konto auf IBAN/BIC (z.b. anhand IBAN-Konverter) Achtung bei alten Filialbankleitzahlen der MVB XX 28 Bingen, 50 Oppenheim, 64 Hochheim, 65 Ingelheim, 68 Nieder-Olm, 88 Sprendlingen, 94 Saulheim Immer mit angeben! 22

23 SEPA: Ablauf der Umstellung (2) 5 ) Aktualisierung der Mitgliederdaten -welche/wie viele beleghafte Einzugsermächtigungen liegen vor -für welche/wie viele Mitglieder muss ein neues SEPA-Mandat eingeholt werden -wie viele Mitglieder und wie viele Lastschriften werden mind. einmal jährlich eingezogen und zu welchem Termin 6) Alle Mitglieder (Zahler) anschreiben. Über den Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift informieren mit allen Pflichtbestandteilen eines SEPA-Mandates ->Kontrollfunktion. 7) LS-Einreicher (Verein) pflegt Mandatsinformationen in seiner Vereinsverwaltung bzw. Electronic Banking-Anwendung ein. 23

24 SEPA: Ablauf der Umstellung (3) 8) Verein legt für jedes Mitglied (Zahler) Mandatsakte an. Inhalt: Schriftliche Einzugsermächtigung Anschreiben zur Wandlung der Einzugsermächtigung in ein Mandat Weitere Mandate z.b. bei Änderung der Bankverbindung 9) Regelmäßiges Fälligkeitsdatum des Beitragseinzugs definieren 10) Vorabinformation zusenden 11) Lastschriften unter Beachtung der Vorlauffristen elektronisch einreichen 24

25 SEPA: Anschreiben zur Wandlung Umstellung unserer Beitragseinzüge auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Datum der Information: <Datum> Sehr geehrtes Mitglied <Zahler>, zur Begleichung der fälligen Beitragszahlungen haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt. Im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA, wird die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat weitergeführt. Dieses Lastschriftmandat wird durch Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn die Daten insbesondere Ihre IBAN und BIC - nicht korrekt sein sollten. Das Mandat enthält folgende Angaben: Name des Zahlungspflichtigen: Adresse des Zahlungspflichtigen: Ihre Kontoverbindung: Zahlungsart: Referenznummer des zugrunde liegenden Vertrages (optional): Mit freundlichen Grüßen Ihr Verein (Zahlungsempfänger) <Vorname Nachname> <Straße / Hausnummer> <PLZ / Ort> <evtl. Land> <IBAN> <BIC> < Verein> <Gläubiger-ID> <Mandatsreferenz> <Straße / Hausnummer> <PLZ / Ort> <evtl. Land> <wiederkehrende Lastschrift> <Referenznummer> Mustertext : Name des Zahlungsempfängers: Gläubiger-ID des Zahlungsempfängers: Mandatsreferenz: Adresse des Zahlungsempfängers: Mandats-Wandlungs- Anschreiben: bereits erteilte Einzugsermächtigung wird als SEPA-LS- Mandat Weitergeführt 25

26 Agenda 1 Was ist SEPA? Allgem. Hinweise, Regeln 2 Die SEPA-Lastschrift (SDD) 3 Wandlung der Einzugsermächtigung zum Mandat 4 Handlungsempfehlungen / Umsetzungshilfen / Fragen 26

27 SEPA: Handlungsempfehlungen " Sofort mit Projekt beginnen " Umstellung auf elektronische Einreichung der Lastschriften, sofern noch Belege / Datenträger genutzt werden. " Vorgehen nach Checkliste der MVB, wie zum Beispiel: Benennen Sie Person(en) im Verein, die für die SEPA-Umstellung verantwortlich sind Prüfen Sie den derzeitigen Mitgliederdatenbestand auf Aktualität sowie die Existenz der Einzugsermächtigungen in Original Legen Sie einen zeitlich abgestimmten Fahrplan fest Nehmen Sie Kontakt zu Anbietern von entspr. Software auf " Entwurf einer Beitrittserklärung mit integriertem Mandat und Schreiben zur Vorabinformation " Pilotierung bereits mit den 2013er Beitragseinzügen " Zunächst Umstellung neue Mitglieder, dann Bestand 27

28 SEPA: Umsetzungshilfen " Individuelle Beratung und Betreuung durch Ihren Bankberater, bzw. Zahlungsverkehrs-Spezialisten " IBAN-Konverter zu Errechnung von IBAN und BIC " Informationen und Formulare unter u.a. SEPA-Navigator " Electronic Banking Software der MVB SEPA ready! Mandatsverwaltung, Prüftool, etc. 28

29 SEPA: Internetadressen " " " (Download / Bestellung SEPA-Broschüre) " Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/sepa.html " (englisch) 29

30 SEPA: Broschüre 30

31 SEPA: Broschüre 31

32 Fragen / Diskussion 32

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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