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1 RA Dr. Tobias Hermann Assessorkurs Basics 1 VA-bezogene Klagearten Übersicht 1 Literatur: Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im ÖffR, 2005; Ramsauer, Die Assessorprüfung im ÖffR, : Aufbau des Urteils: A. Rubrum, B. Tenor, C. Tatbestand (SV meistens unstreitig), D. E-Gründe (S. 1-2) 2: Die Anfechtungsklage (S. 2) A. Zulässigkeit (Regel: Klage immer zulässig!) I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Sonderzuweisungen ggü. 40 I 1 VwGO a) Aufdrängend: 126 I BBG, 54 I BeamtStG für Klagen aus dem Beamtenverhältnis b) Abdrängend: 23 I EGGVG für Justiz-VAs (POR), Art. 14 III 4, 34 S. 3 GG 2. Generalklausel des 40 I 1 VwGO: ö-r. Streitigkeit a) Festlegung des Streitgegenstandes (Antrag, SV) b) Bestimmung der streitentscheidenden Normen c) Zuordnung zum ÖffRecht 3. Einzelprobleme a) Richterliche Entscheidung über Verw.rechtsweg: 17a III GVG

2 RA Dr. Tobias Hermann Assessorkurs Basics 2 b) Hausverbote: Abgrenzung zu 903 BGB über Besuchszweck oder Zweck des Hausverbots, der regelmäßig in Erfüllung öffentlicher Aufgaben liegt c) Subventionen: Zwei-Stufen-Theorie, nicht anwendbar bei verlorenen Zuschüssen ohne Rückzahlungsverpflichtung II. Statthaftigkeit der Anfechtungsklage (S. 5) 1. Vorliegen eines VAs, 35 (Landes)VwVfG Sonderfall: Allgemeinverfügung, relevant für Verkehrsschild 2. Einzelfälle a) Außenwirkung bei mehrstufigem VA (+), wenn beide Behörden inkongruente Prüfungsbereiche haben, (-) bei Zustimmung der Landesstraßenbaubehörde für bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen ( 9 II FStrG) b) Außenwirkung bei Sonderstatusverhältnissen (+), wenn Bürger in seiner persönlichen Rechtsstellung betroffen ( Grundverhältnis ) und nicht nur im reinen Betriebsverhältnis (+) bei Versetzung/ Abordnung des Beamten c) Abgrenzung zur Verpflichtungsklage aa) Klage gegen Versagungsbescheid bloße Beseitigung der Versagung führt noch nicht zu der begehrten Erteilung Verpflichtungsklage

3 RA Dr. Tobias Hermann Assessorkurs Basics 3 bb) Klage gegen Aufhebungs-VA ursprüngliche Begünstigung lebt bei erfolgreicher Anfechtung wieder auf Anfechtungsklage d) Klagegegenstand bei der r.i.p. ( 79 I Nr. 1 oder 79 II, WahlR des Bürgers)/ Abgrenzung zum Selbsteintritt der Widerspruchsbehörde ( 79 II 1 VwGO) dazu Ü4 e) isolierte Anfechtung von NB dazu Ü4 III. Klagebefugnis subjektiv öffentl.-recht des Kl.? (S. 7) 1. Zwei-Personen-Verhältnis (Bürger/Staat) begünstigender VA, einfaches Gesetzesrecht (z.b. 1 GewO), besondere Freiheits-GRe, subsidiär: Art. 2 I GG (Adressatengedanke) 2. Drei-Personen-Verhältnis (Drittanfechtungsklage): Schutznormtheorie, relevant v.a. im Baurecht bei Nachbarklagen (siehe dazu dort) 3. Verbandsklagebefugnis beachten, 61 BNatSchG (früher Problem der erkauften Klagebefugnis ohne Nutzungswille) IV. Vorverfahren drei Zwecke (wichtig für FFKl.!) 1. Entbehrlichkeit: 8a Nds. AGVwGO, 110 I JustizG NRW beachten (werden abgedruckt) 2. Nach Ablauf von drei Monaten: Untätigkeitsklage, 75 VwGO (maßgeblicher Zp.: Schluss der mdl. Verhandlung)

4 RA Dr. Tobias Hermann Assessorkurs Basics 4 3. Widerspruchsfrist, 70 I VwGO ( 58 II VwGO) Beginn mit Bekanntgabe des VAs, 41 VwVfG - einfacher Brief: 3-Tages-Fiktion, 41 II VwVfG - Verkehrsschild: eigener Bekanntgabebegriff aus 1 StVO (dazu im POR) unabhängig von der konkreten Kenntnisnahme 1 Jahr Zeit für Anfechtung ( 58 II VwGO) ab Aufstellung (VGH Mannheim, JuS 2010, 91 f.) oder ab dem Zeitpunkt der konkreten Kenntnisnahme (BVerwG L&L 2011, 189 ff. mit kritischer Anm. von Ehlers, JZ 2011, 155 f.) 4. Entscheidung über den Widerspruch trotz Fristablaufs (+), da Behörde Herrin des Vorverfahrens 5. Wiedereinsetzung, 60 VwGO Beachten: 85 II ZPO ( 173 S. 1 VwGO) als lex speciales zu 278 BGB abzustellen immer auf den Anwalt V. Klagefrist, 74 I bzw. 58 II VwGO (S. 10) Beginn mit Zustellung des Wdspr.bescheides: VwZG P: Drittklagen, da keine Zustellung an den Dritten Entweder Verwirkung oder 58 II VwGO analog ab Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis des Dritten vom VA VI. Sonstiges

5 RA Dr. Tobias Hermann Assessorkurs Basics 5 C. Beiladung (Rubrum unter Verfahrensbevollmächtigten), 65 VwGO (z.b. Nachbar- und Konkurrentenklagen) D. Objektive Klagenhäufung, 44 VwGO ( 93 S. 2 VwGO) E. Begründetheit, 113 I 1 VwGO, F. Tenorierung (S. 11) 3 Die Verpflichtungsklage (S. 12) A. Zulässigkeit I. Eröffnung des VwRweges 1. Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen: 2-Stufen-Theorie 2. Abdrängende Sonderzuweisung: 49 VI 3 VwVfG II. Statthaftigkeit: Begehrt der Kläger Erlass eines VAs? 1. Bescheidungsklage, 113 V 2 VwGO (Tenor: S. 14) 2. Vornahmeklage, 113 V 1 VwGO (wenn Sache spruchreif, Tenor: S. 14) Wann ist dies der Fall? a) Gebundene Entscheidung, b) Ermessensreduktion auf Null III. Klagebefugnis (S. 13) Möglichkeit eines Anspruchs? wie oben D. Begründetheit, 113 V VwGO und E. Tenorierung (S. 14) Beachten: Eingeschränkter Prüfungsumfang bei Ermessens- VAs, 114 S. 1 VwGO (Überschreitung und Fehlgebrauch)

6 RA Dr. Tobias Hermann Assessorkurs Basics 6 4 Fortsetzungsfeststellungsklage, 113 I 4 (doppelt analog), ausführlich dazu im POR (S. 14) P1: Statthaftigkeit: Erledigter VA, vorher I 4 VwGO direkt Erledigung nach Erhebung der AK I 4 VwGO analog (Verpflichtungssituation) nach Erhebung der VK I 4 VwGO analog (Anfechtungssituation) vor Erhebung der AK I 4 VwGO doppelt analog vor Erhebung der V-klage Differenzieren: systematische und zeitliche Analogie P2: Voraussetzungen der Analogie? Regelungslücke? (-), wenn 43 I VwGO statthaft h.m.: 43 I VwGO (-), da erledigter VA kein Rechtsverhältnis, FFKl. rechtsschutzintensiver, 19 IV GG P3: Vorverfahren, 68 VwGO analog vor Ablauf der Wdspr.frist? (-), Zwecke des Vorverfahrens nicht erreichbar P4: Klagefrist, 74 I VwGO analog? i.e. (-) P5: (Qualifiziertes) FF-interesse, 113 I 4 VwGO Merke: (konkrete) WH, REHA (A-HA)

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