Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes A. Problem und Ziel SchaffungbestmöglicherVoraussetzungenfürdieVerfolgungderhandwerksundgewerberechtlichenVerstößeundAnpassungderBefugnissevonZollverwaltungunddernachLandesrechtzuständigenBehördenimerforderlichen Maße. GewährleistungeineroptimalenVerfolgungauchderhandwerks-undgewerberechtlichenVerstößezumSchutzdergesetzestreuenUnternehmerundArbeitnehmervorderrechtswidrigarbeitendenKonkurrenzundSchaffunggleicher Wettbewerbsbedingungen. SicherstellungeinereffektivenZusammenarbeitzwischendenfürdieGenehmigungundÜberwachungdesTaxen-undMietwagengewerbeszuständigen BehördenderLänderundderFinanzkontrolleSchwarzarbeitdesZollszur BekämpfungvonSchwarzarbeitundillegalerBeschäftigungimPersonenbeförderungsgewerbe. Klarstellung,dasssichdienachdemSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzinbestimmtenWirtschaftsbereichenoderWirtschaftszweigengeltendeAusweismitführungspflichtauchaufdiedorttätigenLeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmer erstreckt. B. Lösung Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes unter folgenden Aspekten: EinräumungvonBetretungsrechtenfürGeschäftsräumeundGrundstückedes ArbeitgebersundAuftraggeberswährendderArbeitszeitfürdienachLandesrechtzuständigenBehördenzurPrüfungvonPersonenundGeschäftsunterlagensowieWiedereinführungderBußgeldbewehrungfür unerlaubtewerbemaßnahmen zurpräventiongegenunerlaubtehandwerks-undgewerbeausübung. ÄnderungdesTelekommunikationsgesetzesmitdemZiel,dassdienachLandesrechtzuständigenBehörden (Kommunen)beianonymenWerbemaßnahmen unterchiffreoderangabeeinestelekommunikationsanschlusseszukünftigeinen Auskunftsanspruch haben. AufnahmedernachLandesrechtfürdieGenehmigungundÜberwachungdes Taxen-undMietwagengewerbeszuständigenBehördenindenKreisdersogenannten Zusammenarbeitsbehörden.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ErgänzungderVorschriftzurMitführungs-undVorlagepflichtvonAusweispapieren um einen klarstellenden Hinweis zur Leiharbeit. C. Alternativen Es sind keine Alternativen bekannt. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte DurchdieOptimierungderErmittlungsbefugnissekönnendiezuerledigenden AufgabeneffektiverundmitgeringerembürokratischemAufwandausgeführt werden.dieskannzueinsparpotenzialenbeidenpersonalkostenundeinerbesserenkostendeckungdurchhöherebußgeldeinnahmenführen.quantifizierbar sind die haushaltsmäßigen Auswirkungen nicht. E. Sonstige Kosten Keine. F. Bürokratiekosten Keine.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6855

4

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6855 Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes Vom Artikel 1 Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes DasSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzvom23.Juli 2004 (BGBl.IS.1842),daszuletztdurch geändertworden ist, wird wie folgt geändert: 1. 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1a wird wie folgt geändert: aa)innummer2wirdderpunktdurcheinkomma ersetzt. bb)folgende Nummer3 wird angefügt: 3.fürdieselbstständigeErbringungzulassungspflichtigerhandwerklicherDienstoderWerkleistungendurcheineAnzeigein Zeitungen,ZeitschriftenoderanderenMedienoderaufandereWeisegeworbenwird unddieeintragungindiehandwerksrolle vorliegt. b)inabsatz2wirdnachnummer8afolgendenummer 8b eingefügt: 8b.dennachLandesrechtfürdieGenehmigungund ÜberwachungdesTaxen-undMietwagengewerbes zuständigen Behörden,. 2. In 2a wird Absatz 1 folgender Satz angefügt: DieseVerpflichtunggiltauchfürLeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmer,wennsieindenWirtschaftsbereichenoderWirtschaftszweigennachSatz1tätig werden. 3. Nach 4 wird folgender 4a eingefügt: 4a Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen (1)ZurDurchführungderPrüfungennach 2 Absatz1aNummer1und2sinddienachLandesrecht fürdieverfolgungundahndungvonordnungswidrigkeitennachdiesemgesetzzuständigenbehördenbefugt,geschäftsräumeundgrundstückedesarbeitgebers unddesauftraggebersvondienst-oderwerkleistungen währendderarbeitszeitderdorttätigenpersonenoder während der Geschäftszeit zu betreten und 1.vondiesenAuskünftehinsichtlichihrerBeschäftigungsverhältnisse oder ihrer Tätigkeiten einzuholen, 2.EinsichtinvonihnenmitgeführteUnterlagenzunehmen,vondenenanzunehmenist,dassausihnenUmfang,ArtoderDauerihrerBeschäftigungsverhält- nisseodertätigkeitenhervorgehenoderabgeleitet werden können, und 3.EinsichtindieUnterlagenzunehmen,ausdenendie VergütungderDienst-oderWerkleistungenhervorgeht,dienatürlicheoderjuristischePersonenoder Personenvereinigungen in Auftrag gegeben haben. (2)IsteinePersonzurAusführungvonDienst-oder WerkleistungenbeiDrittentätig,giltAbsatz1Nummer 1 bis 2 entsprechend. (3)DienachLandesrechtfürdieVerfolgungundAhndungvonOrdnungswidrigkeitennachdiesemGesetzzuständigenBehördensindzurDurchführungderPrüfungennach 2Absatz1aNummer1und2ermächtigt,die PersonalienderindenGeschäftsräumenoderaufdem GrundstückdesArbeitgebers,Auftraggebersoderdes DrittentätigenPersonenzuüberprüfen.Siekönnenzu diesemzweckdieinsatz1genanntenpersonenanhalten,sienachihrenpersonalien (Vor-,Familien-undGeburtsnamen,OrtundTagderGeburt,Beruf,Wohnort, WohnungundStaatsangehörigkeit)befragenundverlangen,dasssiemitgeführteAusweispapierezurPrüfung aushändigen wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)insatz1werdendieangabe 2Abs.1 durch diewörter 2Absatz1oder1aNummer1 und2 unddieangabe 3und4 durchdie Angabe 3, 4 und 4a ersetzt. bb)insatz2werdennachderangabe 3Abs.1 und2 daswort sowie durcheinkomma ersetztundnachderangabe 4Abs.1und2 diewörter sowiedes 4aAbsatz1und2 eingefügt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa)insatz1werdennachdemwort Zollverwaltung diewörter oderbeiermittlungengemäß 2Absatz1aNummer1und2dennachLandesrechtfürdieVerfolgungundAhndungvon OrdnungswidrigkeitennachdiesemGesetzzuständigen Behörden eingefügt. bb)insatz3werdennachdemwort Zollverwaltung diewörter oderdienachlandesrechtfür dieverfolgungundahndungvonordnungswidrigkeitennachdiesemgesetzzuständigenbehörden eingefügt. cc)insatz4wirddieangabe 2Abs.1 durchdie Wörter 2Absatz1oder1aNummer1und2 ersetzt.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.In 7werdennachdemWort Zollverwaltung die Wörter unddennachlandesrechtfürdieverfolgung undahndungvonordnungswidrigkeitennachdiesem Gesetz zuständigen Behörden eingefügt wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)innummer1wirdamendedaswort oder durch ein Komma ersetzt. bb)innummer2wirdderabschließendepunkt durch das Wort oder ersetzt. cc)folgende Nummer3 wird angefügt: 3.fürdieselbstständigeErbringungzulassungspflichtigerhandwerklicherDienstoderWerkleistungendurcheineAnzeigein Zeitungen,ZeitschriftenoderanderenMedienoderaufandereWeisewirbt,ohnein die Handwerksrolle eingetragen zu sein. b)inabsatz3werdennachdenwörtern fünfzigtausendeuro diewörter,indenfällendesabsatzes1nummer3miteinergeldbußebiszufünftausend Euro, eingefügt Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: 2.indenFällendes 8Absatz1Nummer1Buchstabedunde,Nummer2inVerbindungmitNummer1BuchstabedundeundNummer3dienach LandesrechtfürdieVerfolgungundAhndungvon OrdnungswidrigkeitennachdiesemGesetzzuständige Behörde,. Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 112Absatz2Nummer7desTelekommunikationsgesetzesvom22.Juni2004 (BGBl.IS.1190),daszuletzt durch geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: 7.denBehördenderZollverwaltungfürdiein 2Absatz1desSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesund dennachlandesrechtfürdieverfolgungundahndung vonordnungswidrigkeitennachdemschwarzarbeitsbekämpfungsgesetzzuständigenbehördenfürdiein 2Absatz1adesSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Zwecke über zentrale Abfragestellen. Artikel 3 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6855 Begründung A.Allgemeiner Teil ImJahr2004wurdendiegesetzlichenGrundlagenfürdie Schwarzarbeitsbekämpfungneugefasst.WesentlicherPunkt derneuregelungistdienunmehrzentralebedeutungder ZollbehördenbeiderSchwarzarbeitsbekämpfung.Diein denletztensechsjahrengesammeltenerfahrungenderländermitdemschwarzarbeitsbekämpfungsgesetzführenjedochzudemschluss,dassdieaktuellgeltenderechtslage den aktuellen Erfordernissen angepasst werden sollte. DienachLandesrechtfürdieVerfolgungundAhndungvon OrdnungswidrigkeitennachdemSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzzuständigenBehördenbedürfenerweiterter Kompetenzen,umihrenPrüfaufgabenundderUnterstützungdesZollsbeiderVerfolgungundAhndungvon Schwarzarbeitwirkungsvollundeffektivnachzukommen. ZugleichsollenerkannteRegelungslückengeschlossenwerden.HierbeisollaufbewährteInstrumentezurückgegriffen werden.zentralepunktedervorgeschlagenennovellesind daher dasverbotderunlauterenwerbungfürdieselbstständigeerbringunghandwerklicherdienst-oderwerkleistungen, dieerforderlicheerweiterungderbefugnissedernach LandesrechtfürdieVerfolgungundAhndungvonOrdnungswidrigkeitennachdemSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzzuständigenBehördenhinsichtlichdesBetretensvonRäumenundGrundstücken,Prüfungvon Unterlagen und Kontrolle von Personen, diebefugnis,überzentraleabfragestellenauskünfte ausdenkundendateienderregulierungsbehördenzuerhalten. InsbesonderemitderWiedereinführungdesVerbotesder unzulässigenwerbungfürdieselbstständigeerbringung handwerklicherdienst-oderwerkleistungenwirdeininhaltlichergleichklangmitdergewerbeordnunghergestellt. Hinzukommt,dasssichdieSituationseit2004dramatisch zulastendeshandwerksverschärfthat.mitderumsetzungdereg-dienstleistungsrichtliniezum28.dezember 2009 (Richtlinie2006/123/EGvom12.Dezember2006)hat dashandwerkzusätzlichenerheblichenkonkurrenzdruck durchdiedienstleistungsfreiheiterfahren.umsomehrmuss esgelten,unlauterekonkurrenzvommarktgeschehenfern zuhalten.derverzichtaufdiebußgeldbewehrungder unlauterenwerbung hatzueinemsprunghaftenanstiegentsprechenderwerbemaßnahmengeführt.geradediewerbungindenörtlichenmediendientderkontaktaufnahmezu oftmalsgutgläubigen KundenundderAnbahnungvon Schwarzarbeit.DieBußgeldbewehrungder unlauteren Werbung bietetdamiteineeffektivemöglichkeit,präventiv gegen Schwarzarbeit vorzugehen. NebendenvorgenanntenRegelungenimHandwerksrecht bestehtauchimbereichdespersonenbeförderungsgewerbeshandlungsbedarf.obwohldastaxen-undmietwagengewerbezudenwirtschaftsbereichenzählt,beidenenangenommenwird,dassdorteinerhöhtesrisikofürschwarzar- beitundillegalebeschäftigungbesteht,isteineeffektive ZusammenarbeitzwischenderFinanzkontrolleSchwarzarbeitunddenTaxigenehmigungsbehördenderLändergesetzlichgegenwärtignichtgeregelt.DerKreisderZusammenarbeitsbehörden ist deshalb entsprechend zu erweitern. ZurKlarstellung,dassdieMitführungs-undVorlagepflicht vonausweispapierenauchfürleiharbeitnehmerinnenund Leiharbeitnehmergilt,dieindenin 2aAbsatz1Satz1 SchwarzArbGgenanntenWirtschaftsbereichenoderWirtschaftszweigentätigwerden,isteinedahingehendeErgänzung dieser Vorschrift erforderlich. B.Besonderer Teil Zu Artikel 1 (Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) Zu 2 (Prüfungsaufgaben) NachdemGesetzzurBekämpfungderSchwarzarbeitinder Fassungvom6.Februar1995 (BGBl.IS.165),zuletztgeändertdurchArtikel45desGesetzesvom23.Dezember 2003 (BGBl.IS.2848),wardieunlautereWerbunginden Medien,d.h.dieWerbungfüreinzulassungspflichtiges HandwerkohneEintragungindieHandwerksrolle,mit einergeldbußebiszu25000eurobußgeldbewehrt.dadurchkonnteindervergangenheiterreichtwerden,dass derartigeordnungswidrigewerbemaßnahmenerheblichabnahmenunddadurcheinwichtigerbeitragzurbekämpfung derschwarzarbeitgeleistetwurde.dasaufgreifenschon derwerbungführteinallerregelzuintensivenkontakten mitdenbetroffenen,denenes nochvordemnachweis vonschwarzarbeitinerheblichemumfang spürbarleichterfiel,indiesemstadiumderverfolgungihretätigkeitzu legalisierenunddiehilfedernachlandesrechtzuständigen BehördendafürinAnspruchzunehmen.DerOrdnungswidrigkeitentatbestandhattedahereineerheblichepräventive Wirkung,wievondennachLandesrechtzuständigenBehördenimmerwiederbestätigtwurde.DieserEffektentsprachaucheinemwesentlichenAnliegenderNovellierung derhandwerksordnungvom24.dezember2003 (BGBl.I S.2934),diewesentlicheErleichterungenzurEintragungin diehandwerksrollemitdemzielderreduzierungvon Schwarzarbeit verband. SeitWegfalldiesesBußgeldtatbestandesimneuenSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzhatdieAnzahlderKleinanzeigen,indeneninsbesondereunterAngabeeinesMobiltelefonanschlussesfürdieAusführungzulassungspflichtiger Handwerkegeworbenwird,wiederenormzugenommen. GeradedieWerbungindenörtlichenMediendientderKontaktaufnahmezu inallerregelgutgläubigen Kunden undderanbahnungvonschwarzarbeit.esentsprichtden ErfahrungenvorderNovellevon2004,dassinerheblichem UmfangfürHandwerksarbeitengeworbenwird,diegemäß 8Absatz1BuchstabeeSchwarzArbGordnungswidrig sind.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Esistdeshalbgeboten,dieunlautereWerbungalsOrdnungswidrigkeitentatbestandindasSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzwiederaufzunehmen,umsoaucheffektivpräventivgegendieAusübungvonSchwarzarbeitvorgehenzu können. ZugleichwirdmitderWiedereinführungdesVerbotesder unlauterenwerbungfürdieselbstständigeerbringung handwerklicherdienst-oderwerkleistungeneininhaltlichergleichklangmitdergewerbeordnung (GewO)hergestellt.DieselbstständigeAufnahmeeinergewerblichenTätigkeit,ohnedieGewerbeanzeigenach 14GewOerstattet zuhaben,stelltgemäß 146Absatz2Nummer2und3 GewOeineOrdnungswidrigkeitdar.EinegewerblicheTätigkeitwirdabernichterstmitEröffnungdesBetriebes, sondernschonimergreifenbestimmtervorbereitender Handlungengesehen.HierzuzähltauchdasInserierenin Tageszeitungen (vgl.marcksinlandmann/rohmergewerbeordnungloseblattsammlung 14Rn.45m.w.N.zur Rechtsprechung).Dannaberistesnurfolgerichtig,fürden BereichdesHandwerks,insbesonderefürdieAusübung eineszulassungspflichtigenhandwerks,dessenaufnahme ohnezulassungeinendeutlichhöherenunrechtsgehaltaufweist, eine vergleichbare Situation herzustellen. ZudenWirtschaftsbereichen,beidenengemeinhinangenommenwird,dassdorteinerhöhtesRisikofürSchwarzarbeitundillegaleBeschäftigungbesteht,zähltu.a.auch daspersonenbeförderungsgewerbe (vgl.hierzuz.b.die EntschließungdesBundesrateszurwirksamenBekämpfungderSchwarzarbeitimTaxengewerbeundSchaffung einesfairenwettbewerbs,bundesratsdrucksache901/03 (Beschluss)).NichtzuletztdeshalbhatderGesetzgeberzum 1.Januar2009u.a.auchimPersonenbeförderungsgewerbe dieausweismitführungspflicht ( 2aAbsatz1Nummer3 SchwarzArbG)unddiesogenannteSofortmeldepflicht ( 28a Absatz4Nummer3desViertenBuchesSozialgesetzbuch SGB IV) eingeführt. DieErteilungvonTaxenkonzessionenobliegtdennach LandesrechtzuständigenBehörden.ZurÜberwachungdes ordnungsgemäßenbetriebseinestaxengewerbesführen dieseimrahmenihreraufgabenwahrnehmungauchaußenprüfungendurch.umeinenwirkungsvolleninformationsaustauschnach 6Absatz1SchwarzArbGzugewährleisten,istderKreisderin 2Absatz2SchwarzArbGgenanntenZusammenarbeitsbehördeninsofernumdienach LandesrechtfürdieGenehmigungundÜberwachungdes Taxengewerbes zuständigen Behörden zu erweitern. DaimHinblickaufSchwarzarbeitundillegaleBeschäftigungentsprechendesauchfürdasMietwagengewerbegilt, sindin 2Absatz2SchwarzArbGauchdienachLandesrechtfürdieGenehmigungundÜberwachungdesMietwagengewerbes zuständigen Behörden aufzunehmen. Zu 2a (Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren) NachErkenntnissendesBundesministeriumsderFinanzen (BMF)habensichdieam1.Januar2009eingeführtenRegelungenzurMitführungs-undVorlagepflichtvonAusweispapieren ( 2aSchwarzArbG)undzurSofortmeldepflichtnach 28aAbsatz4SGBIValsInstrumentezurBekämpfungderSchwarzarbeitundillegalenBeschäftigung bewährt. DasBMFvertrittindiesemZusammenhangallerdingsdie Rechtsauffassung,dassvonArbeitgeber/-innenimSinnevon 1desArbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)beschäftigteArbeitnehmer/-innenvonderMitführungs-undVorlagepflichtvonAusweispapierennach 2aSchwarzArbGausgenommensind,undzwarauchdann,wenndieArbeitnehmerüberlassungineineBrancheerfolgt,inderfürdiedort tätigenpersonendiemitführungs-undvorlagepflichtvon Ausweispapierennach 2aSchwarzArbGgilt.Begründet wirddiesimwesentlichendamit,dasszeitarbeits-undpersonaldienstleistungsunternehmenimsinnevon 1AÜGfür verliehenearbeitnehmer/innenkeinesofortmeldungzursozialversicherungabzugebenhaben.umeineeinheitlicheanwendungderregelungenzurmitführungs-undvorlagepflichtvonausweispapierennach 2aSchwarzArbGund zursofortmeldepflichtnach 28aSGBIVdurchdieVerwaltungsicherzustellenunddieHandhabungdurchdieamArbeitslebenBeteiligtenzuerleichtern,wurdezwischendem BMFundderDeutschenRentenversicherungdeshalbverabredet,dassdiebetrieblichenAnwendungsbereichederAusweismitführungspflichtundderSofortmeldepflichtidentisch sind. FüreinesolcheAuslegungbestehtallerdingskeinRaum. AuchausdereinschlägigenGesetzesbegründungzum ZweitenGesetzzurÄnderungdesViertenBuchesSozialgesetzbuchundandererGesetze (Bundestagsdrucksache 16/10488)lässtsicheinsolcherWilledesGesetzgebers nichtherleiten.vielmehrheißtesinderseinerzeitigenbegründungzu 2aSchwarzArbG,dassbeiPrüfungennach 2Absatz1SchwarzArbGallebeiderErbringungeiner Dienst-oderWerkleistungangetroffenenPersonenidentifiziertwerdenmüssen.ImÜbrigenhandeltessichbeider SofortmeldepflichtzurSozialversicherungnach 28a Absatz4SGBIVumeineArbeitgeberpflichtundbeider Vorlage-undMitführungspflichtvonAusweispapierenum einepflichtvonpersonen,dieindenin 2aAbsatz1 SchwarzArbGgenanntenBranchentätigwerden,mithin alsoumzweivölligunterschiedlichepersonenkreiseals Normadressaten.EineUnterscheidungzwischenStammbelegschaftundLeiharbeitnehmer/innenistinsofernnichtgerechtfertigt. DieAnfügungeinesSatzes2an 2aAbsatz1SchwarzArbG dientdeshalbderklarstellung,dassdiemitführungs-und VorlagepflichtvonAusweispapierennach 2aSchwarzArbG auchfürleiharbeitnehmer/-innengilt,dieindenin 2aAbsatz1Satz1SchwarzArbGgenanntenBranchentätigwerden. Zu 4a neu (Befugnisse der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei der Prüfung von Personen und Geschäftsunterlagen) Inden 3und4SchwarzArbGwerdendieBefugnissebei derüberprüfungvonpersonenundgeschäftsunterlagenfür Verstößenach 2Absatz1SchwarzArbGbenannt.EntsprechendeBefugnissefürdieBehördenbeiderVerfolgung vonverstößennach 2Absatz1aNummer1und2 SchwarzArbGwerdenimSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht eingeräumt.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6855 DerUmfangderBefugnissesolltejedochbeiderVerfolgungvonVerstößennach 2Absatz1und1aNummer1 und2schwarzarbginerforderlichemundspezifischem Maßeangepasstwerden,sodassauchgewerbe-undhandwerksrechtlicheVerstößedurchaktivePrüfungenvonPersonenundGeschäftsunterlagenfestgestelltundgeklärtwerdenkönnen.InbeidenFällendienendieBefugnissederPrüfungvonSachverhalten,diebeiVorliegeneinerOrdnungswidrigkeitmiteinemhohenBußgeldbelegtwerdenkönnen. DadieVerschleierungs-undUmgehungsmethodenimmer ausgefeilterwerden,müssenauchdiekontrollmöglichkeitenverbessertwerden.nursoistesmöglich,mitvertretbaremprüfaufwandzuverwertbarenergebnissenzukommen.diein 4aSchwarzArbGeingeräumtenBefugnisse ermächtigennichtzumbetretenvonwohnungengegenden Willen des Wohnungsinhabers. DienachLandesrechtfürdieVerfolgungvonSchwarzarbeit imhandwerks-undgewerberechtlichenbereichzuständigenbehördensindaufgrundderhohenanforderungender GerichteimBußgeldverfahrenaufdieVorlagebeweiskräftigerUnterlagenangewiesen,dieweitüberdashinausgehen, was durch eine lediglich externe Beobachtung von verdächtigenaktivitätenermitteltwerdenkann.besondersder erforderlichenachweisdererheblichenillegalentätigkeit unddieabgrenzungvonverschiedenentätigkeitenmit unterschiedlichintensivengesetzlichenvoraussetzungenerforderteineunverzüglichebeweiserhebung,dienurmit Mittelnmöglichist,diederzeitdennachLandesrechtzuständigenBehördennicht,sondernnurderFinanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)fürdieanderenBereichederSchwarzarbeitsbekämpfung zur Verfügung gestellt worden sind. DieerheblichenEffektivitätsunterschiedederFKSeinerseitsunddennachLandesrechtzuständigenBehördenandererseitsbelegendieNotwendigkeitderBefugnisanpassung. DurchdiezurzeitfehlendenBetretungsrechteistdieKontrollevonPersonen,dieaufbefriedetenGrundstückenoder ingeschlossenenräumenarbeiten,nachhaltigerschwert undnachderzeitigerrechtslagenurbeitatverdachtmit richterlichembeschlussmöglich,fürdendieerforderlichen BeweismittelinallerRegelmitdenderzeitigenBefugnissen nicht erbracht werden können. ZugleicherhaltendienachLandesrechtzuständigenBehördenmitdiesemerweitertenInstrumentariumverbesserteErkenntnisquellen,umdenZollbeiseinerAufgabezuunterstützen. Zu 5 (Duldungs- und Mitwirkungspflichten) In 5SchwarzArbGwerdendieDuldungs-undMitteilungspflichtenbenannt,allerdingsnurfürVerstößenach 2 Absatz1SchwarzArbG.EntsprechendeBefugnissefürdie BehördenbeiderVerfolgungvonVerstößennach 2 Absatz1aNummer1und2SchwarzArbGwerdenim Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetznichteingeräumt.Der UmfangderMitwirkungspflichtensolltejedochbeiEinführungdes 4aSchwarzArbGbeiderVerfolgungvonVerstößennach 2Absatz1und1aNummer1und2 SchwarzArbGgleichgestaltetwerden,weildiePrüfungenin beidenfällenderermittlungvonordnungswidrigkeiten dient,diemiteinemhohenbußgeldbelegtwerdenkönnen. DienachLandesrechtfürdieVerfolgungvonSchwarzarbeit imhandwerks-undgewerberechtlichenbereichzuständigen BehördensindaufgrundderhohenAnforderungenderGerichteimBußgeldverfahrenaufdieVorlagebeweiskräftiger UnterlagenunddieMitwirkungangewiesen,dasieansonstenihrenPrüfungengemäß 4aSchwarzArbGnichteffektiv nachgehen können. Zu 7 (Auskunftsansprüche bei anonymen Werbemaßnahmen) DieErweiterungdes 7SchwarzArbGumdienachLandesrechtzuständigenBehördensollinErgänzungzu 2 Absatz1aNummer3 neu SchwarzArbGundderbeabsichtigtenÄnderungdes 112Absatz2Nummer7des Telekommunikationsgesetzes (TKG)sicherstellen,dassdie BehördenauchanonymenChiffreanzeigennachgehenkönnen.VorÄnderungdesSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesundStreichungdesTatbestandesder unlauterenwerbung imjahr2004bestanddieseabfragemöglichkeitbereitsundwurdeerfolgreichwahrgenommen.diegesetzesänderungwürdedahernurzurwiederherstellungeiner bereits bewährten Praxis führen. Zu 8 (Bußgeldvorschriften) NachdemGesetzzurBekämpfungderSchwarzarbeitinder Fassungvom6.Februar1995 (BGBl.IS.165),zuletztgeändertdurchArtikel45desGesetzesvom23.Dezember 2003 (BGBl.IS.2848),wardieunlautereWerbunginden Medien,d.h.dieWerbungfüreinzulassungspflichtiges HandwerkohneEintragungindieHandwerksrolle,bußgeldbewehrt.DadurchkonnteinderVergangenheiterreicht werden,dassderartigeordnungswidrigewerbemaßnahmen imlaufederzeiterheblichabnahmen.durchdieerschwerungderanbahnungwurdeeinbeachtlicherbeitragzurbekämpfungderschwarzarbeitimhandwerkgeleistet.seit WegfalldiesesBußgeldtatbestandesimneuenSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzhatdieAnzahlderKleinanzeigen,indenenanonymfürdieAusführungzulassungspflichtigerHandwerkegeworbenwird,wiederenormzugenommen.Esistanzunehmen,dassinerheblichemUmfangauch fürhandwerksarbeitengeworbenwird,diegemäß 8 Absatz1 BuchstabeeSchwarzArbG ordnungswidrig sind. DieBußgeldbewehrungder unlauterenwerbung ermöglichtes,präventivgegendieunerlaubtehandwerksausübungtätigwerdenzukönnen.diehöhedesmöglichen BußgeldesbetrugnachdemaltenGesetzzurBekämpfung derschwarzarbeit25000euro.imhinblickaufdiereduzierungdesbußgeldesfürschwarzarbeitimhandwerksundgewerberechtlichenbereichumdiehälfte,sollder Höchstsatz auf Euro reduziert werden. Zu 12 (Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten) DieErgänzungdesAbsatzes1Nummer2und3istwegen der Änderung der 5 und 8 SchwarzArbG erforderlich. Zu Artikel 2 (Änderung des Telekommunikationsgesetzes) Zu 112 (Automatisiertes Auskunftsverfahren) Angebot,VorbereitungundDurchführungvonSchwarzarbeitwirdauchimhandwerks-undgewerberechtlichenBereichhäufigmittelsAngabevonTelekommunikationsanschlüssenvollzogen.FürdienachLandesrechtfürdie

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AhndungundVerfolgungvonSchwarzarbeitzuständigen BehördenistesdaherimRahmenderErmittlungennach 2 Absatz1aSchwarzArbGdringenderforderlichundunverzichtbar,dasRechtzuhaben,überzentraleAbfragestellen AuskünfteausdenKundendateienderRegulierungsbehörde zuerhalten.voränderungdesschwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesundstreichungdestatbestandesder unlauterenwerbung imjahr2004bestanddieseabfragemöglichkeitbereitsundwurdeerfolgreichwahrgenommen.die GesetzesänderungwürdedahernurzurWiederherstellung einer bereits bewährten Praxis führen. Zu Artikel 3 (Inkrafttreten) Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6855 Stellungnahme der Bundesregierung Anlage 2 DieBundesregierungnimmtzumEntwurfdesBundesrates füreingesetzzuränderungdesschwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesunddestelekommunikationsgesetzes (Bundesratsdrucksache 356/11 Beschluss) wie folgt Stellung: Zum Gesetzentwurf im Allgemeinen DieBundesregierungbegrüßtalleInitiativen,diegeeignet sind,schwarzarbeitallgemeinzurückzudrängen.diesgilt grundsätzlichauchfürüberlegungen,gesetzlichegrundlagenvorzuschlagen,diedenlandesbehördendieausführungihrergesetzlichenaufgabeninvertretbaremumfang erleichtern. DieBundesregierungteiltebensodieAnsicht,dasszurAusführungdesSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesdiebeteiligtenBehördenvonBundundLändernimRahmenihrer jeweiligenzuständigkeitenengundvertrauensvollzusammenarbeiten müssen, um nachhaltige Erfolge zu erzielen. DieLandesbehördenhabenbereitsheutenachdem SchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzdieAufgabezuprüfen, obderverpflichtungzuranzeigederaufnahmeeines selbstständigenbetriebeseinesstehendengewerbes ( 14 GewO)nachgekommenwurde,dieerforderlicheReisegewerbekarte ( 55GewO)erworbenwurdeodereinzulassungspflichtigesHandwerkalsstehendesGewerbeselbstständigbetriebenwirdunddieEintragungindieHandwerksrollevorliegt.HierzustehtdenLänderneinentsprechendesOrdnungswidrigkeitenverfahrenzurVerfügung. DervorliegendeGesetzentwurfdesBundesratesbeabsichtigt,denLandesbehördenweitreichendePrüfungsbefugnisseaußerhalbdesOrdnungswidrigkeitenverfahrenszur Verfügungzustellen.DieneuvorgesehenenPrüfbefugnisse orientierensichdabeiinhaltlichandenderzollverwaltung nachdemschwarzarbeitsbekämpfungsgesetzzustehenden Befugnissen.FürdieWahrnehmungderAufgabenderLandesbehördensinddieseBefugnissejedochimEinzelnenzu weitreichend.beispielsweiseistnichtersichtlich,weshalb dielandesbehördenzurausübungihrerprüfbefugnisseim Handwerks-undGewerberechtAuskünfteüberBeschäftigungsverhältnissesowieArt,UmfangoderDauerdieserBeschäftigungen benötigen. SoweitderBundestagdenvorliegendenGesetzentwurf nichtbeschließt,beabsichtigtdiebundesregierung,dasanliegendesbundesratesimhinblickaufdieerweiterungder PrüfbefugnissefürdienachLandesrechtzuständigenBehördenaufzugreifenundzuprüfen,inwieweitPrüfbefugnissedenLandesbehördenunterWahrungderVerhältnismäßigkeitzurAusübungihrerPrüfbefugnisseeingeräumtwerden können. AuchvermagsichdieBundesregierungdemVorschlageinerAufgabenzuweisungandiezuständigenLandesbehördenzurPrüfungvonWerbungfürdieErbringungvonhandwerksrechtlicher Dienstleistung nicht anzuschließen. Zu Artikel 1 Zu Nummer1 Zu Buchstabe a DievorgeschlageneRegelungentsprichtdemVorschlagdes BundesratesausdemJahr2005 (EntwurfeinesGesetzeszur ÄnderungdesSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzesunddes Telekommunikationsgesetzes Bundestagsdrucksache16/ 521,Artikel1Nummer2b) EinfügungderneuenZiffer4). BereitsinderGegenäußerungderBundesregierungzu diesemgesetzentwurfistdeutlichgeworden,dassdiebundesregierungdievorgeseheneausweitungderprüfungsaufgabe in 2 Absatz1aSchwarzArbG ablehnt. WennmandieWerbungalseigenesUnrechtbegreift,wäre derunrechtsgehaltimvergleichzurunzulässigenhandwerksausübungselbstalsehergeringeinzustufen.dieverfolgungundahndungderunzulässigenwerbungzusätzlich zurverfolgungundahndungderspäterenunzulässigen DurchführungderTätigkeitwärevölligunangemessen.Da diewerbungzurausübungdertätigkeitsichalsbloßevorbereitungsmaßnahmedarstellt,wäredergleichelebenssachverhalt in doppelter Hinsicht sanktioniert. EsliegtauchinderNaturderWerbung,dassplakativmit allgemeinen,abstraktenundpauschalenformulierungen geworbenwird.werzumbeispielmitholzarbeitenwirbt, übtnichtzwangsläufigmeisterpflichtigetätigkeitendes Zimmerer-oderSchreinerhandwerksaus.Gleichzeitigsind aberdieausnahmetatbeständederhandwerksordnungmit BlickaufdieRechtederBetroffenengroßzügigauszulegen. AuchsindeinfacheHolzarbeiten,zumBeispielimZusammenhangvonZimmerer-oderSchreinertätigkeiten, vomvorbehaltsbereichdieserzulassungspflichtigengewerbenichterfasst.dasbedeutet,dasszwangsläufigdietatsächlichausgeübtentätigkeitenimvordergrundstehen müssenundzuberücksichtigensind.mitblickaufdietätigkeitenalssolchebestehtaberschoneinehoheitliche Sanktion. DieArgumentederBundesregierungausdemJahre2005 (Bundestagsdrucksache16/521)sindnachwievorstichhaltigundvongroßerAktualität.Insofernkönnendieseweiterhin Geltung beanspruchen. Zu Buchstabe b DurchdievorgeschlageneRegelungsollderKreisderZusammenarbeitsbehördennach 2Absatz2SchwarzArbG umdienachlandesrechtfürdiegenehmigungundüberwachungdestaxen-undmietwagengewerbeszuständigen Behördenerweitertwerden.DiesistausderSichtderBundesregierungauchfolgerichtigundsolltedaheraufgegriffen werden.wieindervorgelegtenbegründungzumvorschlag zurechtausgeführtwird,istdastaxen-undmietwagengewerbeeinebesondersvonschwarzarbeitbetroffenebranche.deswegenwurdefürdiesebrancheauchbereitsdie Mitführungs-undVorlagepflichtvonAusweispapierennach

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2aSchwarzArbGunddieSofortmeldepflichtzurSozialversicherungnach 28aAbsatz4SGBIVvorgeschrieben. DurchdievorgeschlageneÄnderungwirddieZusammenarbeitzwischendennachLandesrechtfürdieGenehmigung undüberwachungdestaxen-undmietwagengewerbeszuständigen Behörden und der Zollverwaltung auf eine belastbarerechtlichegrundlagegestelltundinsbesondereder InformationsaustauschzwischendenBehördenermöglicht (vergleiche 6SchwarzArbG). Zu Nummer2 DervorgeschlagenenKlarstellung,dassdieMitführungsundVorlagepflichtvonAusweispapierennach 2a SchwarzArbGauchLeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmererfasst,wennsieindendortbenanntenBranchen tätigsind,bedarfesaussichtderbundesregierungnicht. LeiharbeitnehmerinnenundLeiharbeitnehmersindbereits nachdergeltendenfassungdes 2aAbsatz1SchwarzArbG erfasst.einerzusätzlichengesetzlichenregelungbedarfes daher nicht. Zu Nummer3 DurchEinfügungeinesneuen 4aSchwarzArbGsollenden nachlandesrechtzuständigenbehördenbeiderprüfung vonpersonenundgeschäftsunterlagenweitreichendebefugnissezugewiesenwerden.dabeiorientiertsichderentwurfandemziel,dieneuenbefugnissederlandesbehördenandiebefugnissederzollverwaltunginhaltsgleichanzupassen. DieBundesregierungistnichtderAuffassung,dasssichdie BefugnissederZollverwaltungnachdemSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzinhaltsgleichaufdieLandesbehörden übertragenlassen,zumaldieaufgabenvonzollundlandesbehördenverschiedensind.dielandesbehördenhaben wiebereitseinleitenderläutert,nach 2Absatz1a SchwarzArbGdieAufgabezuprüfen,obderVerpflichtung zuranzeigevombeginndesselbstständigenbetriebeseinesstehendengewerbes ( 14GewO)nachgekommenoder dieerforderlichereisegewerbekarte ( 55GewO)erworben wurdeodereinzulassungspflichtigeshandwerkalsstehendesgewerbeselbstständigbetriebenwirdunddieeintragungindiehandwerksrollevorliegt.hierzustehtdenländerneinentsprechendesordnungswidrigkeitenverfahren zurverfügung.aussichtderbundesregierungsinddiein Artikel1Nummer3vorgeschlagenBefugnisseinihrer Zielrichtung nicht erforderlich. Dervorgeschlagene 4aSchwarzArbGentsprichtden 3 und4schwarzarbg.dortsinddiekompetenzenderzollbehördenfürdieprüfungsaufgabennach 2Absatz1 SchwarzArbGgeregelt.DieseKompetenzensindnichtohne weiteresaufdieprüfungdererbringungvondienst-oder WerkleistungenimzulassungspflichtigenHandwerkohne EintragunginderHandwerksrolleübertragbar.DerPrüfungsumfangistbedingtdurchdieunterschiedlichenAufgabenverschieden.MitwelcherNotwendigkeitdiezuständigenLandesbehördenbeiderPrüfungeinesVerstoßesnach 117Absatz1Nummer1HwOAuskünftehinsichtlichder BeschäftigungsverhältnissessowieArt,UmfangoderDauer dieserbeschäftigungenbenötigen,istnichterkennbar.dies giltauchfürdieaufnahmederpersonalienvondrittenin dengeschäftsräumenoderaufdemgrundstück.diese MaßnahmensindfüreinePrüfungnach 117Absatz1 Nummer1HwOnichterforderlichunddamitunverhältnismäßig. AuchsiehtdasGewerbe-undHandwerksrechtbishernurin bestimmtenfällen (zumbeispielfürerlaubnis-beziehungsweiseüberwachungsbedürftigegewerbeoderwennbereits einuntersagungsverfahreneröffnetwurde)in 29GewO beiderüberwachungdesgeschäftsbetriebsauskunftsoderinformationspflichtenmitdenentsprechendenbehördlichenbetretungsrechtenvor.dieseeingeschränktenbefugnissedienendemschutzdesgewerbebetriebesundderunverletzlichkeitderwohnungoderbetriebsstätte.indiese RechtsgüterdarfnurinAusnahmefällenundnurinverhältnismäßigerWeiseeingegriffenwerden.Durchdiepauschale EinführungverdachtloserPrüfungenimWegedesvorgeschlagenen 4aSchwarzArbGwürdediesesSystemin Fragegestellt,denBehördenwürdenerheblicheKompetenzeneingeräumt,welchedieRechtedeseinzelnenGewerbetreibenden unverhältnismäßig einschränken. DieKompetenzensindzudemsystemfremdeingeordnet: MitdemSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetzsindPrüfungsundKontrollkompetenzenderZollbehördengeschaffen worden.dieentsprechendenkompetenzenderfürdas HandwerksrechtzuständigenLandesbehördengehörensystematischindieHandwerksordnung.Anderenfallswürde einunüberschaubareskompetenzgeflechtinunterschiedlichen Gesetzen ohne systematische Gliederung entstehen. Zu Nummer4 DievorgeschlagenenErweiterungenderDuldungs-und Mitwirkungspflichtenin 5SchwarzArbGbauenzwarfolgerichtigaufdenvorgeschlagenenBefugniserweiterungin Artikel1Nummer3auf,jedochistdieBundesregierungaus denobengenanntengründenzwangsläufigauchgegeneine ErweiterungderDuldungs-undMitwirkungspflichtenin 5SchwarzArbG. Zu Nummer5 DervorgeschlagenenRegelungzufolgesollendieLandesbehördenbeianonymenWerbemaßnahmenauchauskunftsberechtigtsein.Mitteilungspflichtigwäredann,werdie Chiffreanzeigeveröffentlichthat,zumBeispielderHerausgeber einer Zeitung. AufdieStellungnahmezuArtikel1Nummer1aund3wird verwiesen. Zu Nummer6 DievorgeschlageneRegelungdientderEinführungeines Tatbestandes,welcherdieWerbungfürdieselbstständige ErbringungzulassungspflichtigerhandwerklicherDienstoderWerkleistungendurcheineAnzeigeinZeitungen,ZeitschriftenoderanderenMedienoderaufandereWeise,ohne EintragungindieHandwerksrollemiteinerBußgeldandrohungbewehrt.DieBundesregierunglehntdiesausdenzu Artikel 1 Nummer 1a genannten Gründen ab.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/6855 Zu Nummer 7 AuchdievorgeschlageneZuständigkeitszuweisungfürdie VerfolgungderOrdnungswidrigkeitistausdiesenGründen nach Ansicht der Bundesregierung abzulehnen. Zu Artikel 2 DurchdievorgeschlageneÄnderungsollendiezuständigen LandesbehördenzuihrerAufgabenwahrnehmungdasRecht erhalten,überzentraleabfragestellenauskünfteausden Kundendateien der Regulierungsbehörde zu erhalten. EineStellungnahmezuArtikel2desGesetzentwurfs,mit dem 112TKGineinerinderSachegrundsätzlichakzeptablenWeisegeändertwerdensoll,erübrigtsich,dadie BundesregierungdiemitArtikel1Nummer1adesGesetzentwurfsbeabsichtigtenÄnderungenausdenzuvorgenannten Gründen ablehnt.

14

15

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/521. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/521. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/521 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/13662 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel MitdemGesetzzurÄnderungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchvom

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/13112 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Ziel InDeutschlandwandelnsichdieBedingungenfürdieGründungvonFamilien

Mehr

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/2766 17. Wahlperiode 18. 08. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdiensten,demTechnischenHilfswerksowiesonstigenEinheitendesKatastrophenschutzesstehenimmerwenigerFahrerfürEinsatzfahrzeugezurVerfügung,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben Deutscher Bundestag Drucksache 17/4232 17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die

Mehr

(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen

(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13969 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/4405 17. Wahlperiode 13. 01. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DieKontrolleundFinanzierungsozialerDienstleistungenunddiedamitverbundeneFragederLeistungsgerechtigkeitdesEinsatzesöffentlicherMittelstehtim

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10147 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten Deutscher Bundestag Drucksache 16/9898 16. Wahlperiode 02. 07. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/1339 16. Wahlperiode 26. 04. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) A. Problem und Ziel ImBetreuungsbehördengesetz

Mehr

ihresgesellschaftlichenstatusrichten (sogenanntehasskriminalität),isterschreckendhoch.derverfassungsschutzberichtdesbundesministeriumsdes

ihresgesellschaftlichenstatusrichten (sogenanntehasskriminalität),isterschreckendhoch.derverfassungsschutzberichtdesbundesministeriumsdes Deutscher Bundestag Drucksache 17/9345 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/12531 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft

Mehr

Grundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet.

Grundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet. Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale

Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale Deutscher Bundestag Drucksache 16/12678 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale A. Problem und Ziel B. Lösung ZieldiesesGesetzesist,dasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom9.Dezember2008zurEntfernungspauschalezeitnahumzusetzenunddenBürgerinnenundBürgernfürdieVeranlagungszeiträumeab2007RechtssicherheithinsichtlichderdauerhaftenWiedereinführungderEntfernungspauschalezugeben.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften Deutscher Bundestag Drucksache 17/9668 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten

Mehr

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/4981 17. Wahlperiode 02. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdienstenunddemTechnischenHilfswerksowiedemKatastrophenschutzstehen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen Deutscher Bundestag Drucksache 17/6644 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,

Mehr

DieTäterarbeitstellteinwichtigesElementzurVerbesserungderGewaltpräventionunddesOpferschutzesdar.SiewirdimBereichderBekämpfunghäuslicher

DieTäterarbeitstellteinwichtigesElementzurVerbesserungderGewaltpräventionunddesOpferschutzesdar.SiewirdimBereichderBekämpfunghäuslicher Deutscher Bundestag Drucksache 17/1466 17. Wahlperiode 21. 04. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung A. Problem und Ziel DieTäterarbeitstellteinwichtigesElementzurVerbesserungderGewaltpräventionunddesOpferschutzesdar.SiewirdimBereichderBekämpfunghäuslicher

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13531 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht

Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht Deutscher Bundestag Drucksache 17/14574 17. Wahlperiode 14. 08. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/6208 17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Gesetz zum Schutz

Mehr

eineraktiengesellschaftgesetzestreuzuverhalten,wovonvölkerrechtlicheverträgeodervonderbundesrepublikdeutschlandratifizierteübereinkommenmit

eineraktiengesellschaftgesetzestreuzuverhalten,wovonvölkerrechtlicheverträgeodervonderbundesrepublikdeutschlandratifizierteübereinkommenmit Deutscher Bundestag Drucksache 17/11686 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Jerzy Montag, Tom Koenigs,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsregelung

Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer aufenthaltsrechtlichen Bleiberechtsregelung Deutscher Bundestag Drucksache 17/7933 17. Wahlperiode 29. 11. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Kerstin Griese, Wolfgang Gunkel, Michael

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/10146 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DasRechtaufunentgeltlicheBeförderungvielerschwerbehinderterKinder,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten Deutscher Bundestag Drucksache 17/13706 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,

Mehr

MittelempfängerneingehenunddieEinhaltungderProjektkriterienundTreuhandstandardssicherstellenundggf.durchsetzenkönnen.

MittelempfängerneingehenunddieEinhaltungderProjektkriterienundTreuhandstandardssicherstellenundggf.durchsetzenkönnen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3027 17. Wahlperiode 27. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds A. Problem

Mehr

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/1217 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Bundesrat Drucksache 356/11 (Beschluss) 08.07.11 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes A. Problem und

Mehr

Anpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter,

Anpassung der Ausfuhrliste an ÄnderungendesWassenaarArrangementsfürkonventionelleRüstungsgüter, Deutscher Bundestag Drucksache 17/1624 17. Wahlperiode 06. 05. 2010 Verordnung der Bundesregierung Einhundertneunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung A.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG)

Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/12857 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG) A. Problem und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren Deutscher Bundestag Drucksache 17/12035 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/6233 16. Wahlperiode 17. 08. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes A. Problem und Ziel Gemäß 4adesTierschutzgesetzes

Mehr

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 17/4661 17. Wahlperiode 08. 02. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Bundesrat Drucksache 356/11 09.06.11 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen AS - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes A.

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs Deutscher Bundestag Drucksache 17/13617 17. Wahlperiode 21. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs A. Problem und Ziel MitdemGesetzüberelektronischeHandelsregisterundGenossenschaftsregister

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen Deutscher Bundestag Drucksache 17/7141 17. Wahlperiode 26. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen A. Problem und Ziel ImJahr2010hatdieBundesregierungdieGemeindefinanzkommissioneingesetzt,zuderenAufgabenesgehörte,EntlastungsmöglichkeitenaufderAusgabenseitezuprüfenundLösungsvorschlägezudendrängendenProblemendes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen Deutscher Bundestag Drucksache 16/13159 16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Mehr

vom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten

vom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten Deutscher Bundestag Drucksache 16/4373 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.

Mehr

InjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die

InjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 17/12036 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem

Mehr

ZieldesGesetzentwurfsistdieVerbesserungdesSchutzesderOpfervonStraftaten,dieregelmäßiginbesondersschwerwiegenderundnachhaltigerWeisedie

ZieldesGesetzentwurfsistdieVerbesserungdesSchutzesderOpfervonStraftaten,dieregelmäßiginbesondersschwerwiegenderundnachhaltigerWeisedie Deutscher Bundestag Drucksache 16/9448 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking A.

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5960 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951 Deutscher Bundestag Drucksache 17/13966 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12012 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes A. Problem und Ziel ZieldesGesetzgebungsverfahrensistdieEinführungeinergesetzlichenRegelungzur

Mehr

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Mehr

DasBundeskabinetthatam13.März2013dieEckwertefürdenRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014sowiefürdenFinanzplanbiszumJahr2017

DasBundeskabinetthatam13.März2013dieEckwertefürdenRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014sowiefürdenFinanzplanbiszumJahr2017 Deutscher Bundestag Drucksache 17/14664 17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und zur Änderung des

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/10750 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13269 17. Wahlperiode 24. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12163 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11185 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen

Mehr

Bedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt.

Bedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1030 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes A. Problem und Ziel DasPhänomendessogenanntenStalking,alsoderfortgesetztenVerfolgung,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/12278 16. Wahlperiode 17. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) A. Problem

Mehr

auchumstehenderpersonenistnichtzuunterschätzen,dienervlichebelastung der Polizeibeamten/-beamtinnen nicht nötig.

auchumstehenderpersonenistnichtzuunterschätzen,dienervlichebelastung der Polizeibeamten/-beamtinnen nicht nötig. Deutscher Bundestag Drucksache 17/7732 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11885 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/10492 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1829 16. Wahlperiode 15. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes A. Problem und Ziel DieUnterhaltsleistungnachdemUnterhaltsvorschussgesetz

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/7632 17. Wahlperiode 08. 11. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb

Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb Deutscher Bundestag Drucksache 16/8306 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb A. Problem und Ziel

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates Deutscher Bundestag Drucksache 17/983 17. Wahlperiode 10. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates A. Problem und Ziel ImRahmenderFöderalismusreformIIistzurVermeidungvonHaushaltsnotlagenderStabilitätsrateingerichtetworden,derdieHaushaltedesBundesund

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes

Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes Deutscher Bundestag Drucksache 17/11076 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Katrin Göring-Eckardt, Beate Müller-Gemmeke, Wolfgang Strengmann-Kuhn,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/8082 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/7616 Entwurf

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten Deutscher Bundestag Drucksache 17/429 17. Wahlperiode 13. 01. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten A. Problem

Mehr

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669 Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Deutscher Bundestag Drucksache 17/13870 17. Wahlperiode 11. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen

Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen Deutscher Bundestag Drucksache 17/906 17. Wahlperiode 03. 03. 2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Birgitt Bender, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger,

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7178 17. Wahlperiode 28. 09. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5515 Entwurf

Mehr

Beschlüsse geändert. Gemäß 10Absatz3Satz1seinerGeschäftsordnunghatderVermittlungsausschussbeschlossen,dassimDeutschenBundestagüberdieÄnderungen

Beschlüsse geändert. Gemäß 10Absatz3Satz1seinerGeschäftsordnunghatderVermittlungsausschussbeschlossen,dassimDeutschenBundestagüberdieÄnderungen Deutscher Bundestag Drucksache 17/12465 17. Wahlperiode 26. 02. 2013 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache

Mehr

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber Deutscher Bundestag Drucksache 17/13968 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( Strafrechtsänderungsgesetz StrÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( Strafrechtsänderungsgesetz StrÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/13707 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Strafbarkeit der Verstümmelung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/238 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes A. Problem und Ziel Dasam2.September2002beschlosseneundam1.Oktober2002inKraftgetreteneBuchpreisbindungsgesetz

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/3109 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/2279 Entwurf

Mehr

FamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben.

FamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10118 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung Deutscher Bundestag Drucksache 17/6482 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung A. Problem

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4047 17. Wahlperiode 01. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/3023 Entwurf

Mehr

(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben

(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben Deutscher Bundestag Drucksache 17/4558 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/4199 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel InderjüngerenVergangenheithatsichdieÖffentlichkeitwiederholtmittragischenSchicksalenvonKindernkonfrontiertgesehen,dieunterlangandauernder,massiverVernachlässigungselbstindenelementarstenGrundbedürfnissen

Mehr

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/1292 17. Wahlperiode 31. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes A. Problem und Ziel InKlageverfahrenmehrererKinobetreiberhatdasBundesverwaltungsgericht

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung Deutscher Bundestag Drucksache 17/3983 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz ANSG)

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz ANSG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/13081 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Deutscher Bundestag Drucksache 17/10334 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben A. Problem

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13496 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

MedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial

MedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial Deutscher Bundestag Drucksache 17/3355 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht Deutscher Bundestag Drucksache 17/12068 17. Wahlperiode 16. 01. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/4692 16. Wahlperiode 15. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 16/6968 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/12273 16. Wahlperiode 17. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes A. Problem

Mehr

DasLegehennenbetriebsregistergesetzsetztdieRichtlinie2002/4/EGderKommissionvom30.Januar2002überdieRegistrierungvonLegehennenbetrieben

DasLegehennenbetriebsregistergesetzsetztdieRichtlinie2002/4/EGderKommissionvom30.Januar2002überdieRegistrierungvonLegehennenbetrieben Deutscher Bundestag Drucksache 16/6559 16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes A. Problem und Ziel

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/7513 17. Wahlperiode 26. 10. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/6925,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts

Mehr