Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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- Jacob Steinmann
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben A. Problem Nachdemam26.Oktober2011vonderBundesregierungverkündetenStationierungskonzeptderBundeswehrwerdenmehrals120derbundesweit400Standortegeschlossenoderdrastischverkleinert.31Standortewerdenkomplett geschlossen,davonsechsgroßemitmehrals1000dienstposten.90standorte werdendrastischverkleinert,dasheißtummehrals50prozentodermehrals 500Dienstposten.33davonschrumpfensostark,dasssiekünftigmitwenigerals 15SoldatenoderZivilistenausgestattetsindundgarnichtmehralsStandortegeführtwerden. DerBundmussseinerbesonderenstrukturpolitischenVerantwortungbeidem vonihminitiiertenkonversionsprozessgerechtwerden.derdiesbezügliche VerweisdesBundesaufdiebestehendenFörderprogrammereichtbeiweitem nichtaus,umzueinerangemessenenflankierungdermitdemstationierungskonzeptderbundeswehrverbundenenauswirkungenbeizutragen.hinzu kommt,dasseinigebundesländerzudemeinenbereitsvollzogenenoderangekündigtenabzugderalliiertenstreitkräftezubewältigenhaben.insbesondere diestrukturschwachenregionenderbundesrepublikdeutschlandwerdenbei derbewältigungundgestaltungderkonversionsprozessevorschwierigeaufgaben gestellt. ZurFlankierungdermitdemStationierungskonzeptverbundenenAuswirkungenhatdieKonferenzderRegierungschefinnenundRegierungschefsderLänderbereitsam9.Juni2011dieBundesregierunggebeten,füraufgegebeneBundeswehrstandorte insbesondereinstrukturschwachenregionen KonversionsmaßnahmendesBundeszuveranlassenundeinKonversionsprogramm aufzulegen.zudemwurdederbundgebeten,zurerleichterungdesstrukturwandelseineverbilligteabgabederzuverteidigungszweckennichtmehrbenötigtenliegenschaftenandiejeweiligenkommunenzuermöglichenundsich andersanierungetwaigeraltlastenzubeteiligen.dieseforderungwurdein derjahreskonferenzderregierungschefinnenundregierungschefsvom26.bis 28. Oktober 2011 bekräftigt. DieBundesanstaltfürImmobilienaufgaben (BImA)istdiezuständigeBundesbehördefürdieVerwertungdervomBundnichtmehrbenötigtenBundesliegenschaften.NachgeltenderRechtslagehatsiesichbeiderVerwaltungund VerwertungderLiegenschaftenankaufmännischenGrundsätzenzuorientieren und nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern. EinewichtigeVoraussetzungfüreinenachhaltigerfolgreicheEntwicklungder Liegenschaftenistjedoch,dassdieVermarktungderLiegenschaftendurchdie
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode BImAnichtausschließlichbetriebswirtschaftlichenoderfiskalischenParameternfolgt.VielmehrmussdieBImAeinedenkommunalenundregionalenZielvorstellungenentsprechendeNachnutzungauchdannermöglichenkönnen, wenndiesenichtzum vollenwert realisiertwerdenkannodereinpositiver wirtschaftlicherertragüberhauptnichtzuerzielenist.esbedarfdahereiner Rechtsgrundlage,welchedieMöglichkeiteröffnet,mitdenErträgenausKonversionsprojekteninstarkenRegionalmärktenauchertragsschwacheKonversionslösungenzuunterstützen.EineimSinnedernachhaltigenRegionalentwicklungumgesetzteKonversiondarfnichtausschließlichaufdiewichtigeOption derwirtschaftlichenansiedlungverengtsein;vielmehrmussdiezivilenachnutzung insbesondereaußerhalbderbebautenortslagen zurschaffungoder ErgänzungvonBereichenfürdenLandschafts-undNaturschutz,fürdieregenerative Energiegewinnung oder für Ausgleichsmaßnahmen möglich sein. B. Lösung DieRegierungschefinnenundRegierungschefsderLänderhabendeshalbauf ihrersitzungam15.dezember2011inberlingefordert,dass 1desGesetzes überdiebundesanstaltfürimmobilienaufgaben (BImAG)durcheineÖffnungsklauselergänztwird,diedieBerücksichtigungstrukturpolitischerZieledesBundes,derLänderundderKommunenausdrücklichermöglicht. EinesolcheÖffnungsklauselsollesderBImAermöglichenundsiedazuanhalten,denVerwertungsprozessderLiegenschaftenimRahmeneinesganzheitlichenAnsatzeszwischenwirtschaftlicherVerwertungderLiegenschaftenauf dereinenundberücksichtigungstrukturpolitischerzieledesbundes,derländer und der Kommunen auf der anderen Seite durchzuführen. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle Auswirkungen Für den Bund entstehen eventuell Mindererlöse. FürLänderundGemeindenentstehenunmittelbarkeinefinanziellenAuswirkungen. E. Sonstige Kosten Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen keine finanziellen Auswirkungen. F. Bürokratiekosten InformationspflichtenfürBürgerunddieVerwaltungwerdennichteingeführt, geändert oder aufgehoben.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10334
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5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10334 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Vom Anlage 1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben In 1Absatz1desGesetzesüberdieBundesanstaltfür Immobilienaufgabenvom9.Dezember2004 (BGBl.IS. 3235),daszuletztdurchArtikel15Absatz83desGesetzes vom5.februar2009 (BGBl.IS.160)geändertwordenist, wird nach Satz 5 folgender Satz eingefügt: BeiderVerwaltungundVerwertungehemalsmilitärisch genutzterliegenschaftenhatsiegleichrangigsicherzustellen,dassdiestrukturpolitischenzieledesbundes,derländerundderkommunenimsinneeinernachhaltigenregionalentwicklung berücksichtigt werden. Artikel 2 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung I.Allgemeines Nachdemam26.Oktober2011verkündetenStationierungskonzeptderBundeswehrwerden31Standortegeschlossen.Darüberhinauswerden91Standortesignifikant reduziert,sodassmehrals120derbundesweit400standortegeschlossenoderdrastischverkleinertwerden.dies führtfürdiekommunenvorortzuerheblichenstrukturellenauswirkungen,derenausgleichohnediehilfedesbundesnichtmöglichist.derbundmussseinerbesonderen strukturpolitischenverantwortungbeidemvonihminitiiertenkonversionsprozessgerechtwerden.derdiesbezügliche VerweisdesBundesaufdiebestehendenFörderprogramme reichtbeiweitemnichtaus,umzueinerangemessenen FlankierungdermitdemStationierungskonzeptderBundeswehrverbundenenAuswirkungenbeizutragen.Hinzu kommt,dasseinigebundesländerzudemeinenbereitsvollzogenenoderangekündigtenabzugderalliiertenstreitkräfte zu bewältigen haben. DieBundesanstaltfürImmobilienaufgaben (BImA),alszuständigeBundesbehördefürdieVerwertungdervomBund nichtmehrbenötigtenbundesliegenschaften,hatdasgesetzlichauferlegteziel,nichtbetriebsnotwendigesvermögenwirtschaftlichzuveräußern.einewichtigevoraussetzungfüreinenachhaltigerfolgreicheentwicklungderfrei werdenden Liegenschaften ist jedoch, dass die Vermarktung nichtausschließlichbetriebswirtschaftlichenoderfiskalischenparameternfolgt.vielmehrmussdiebimaeineden kommunalenundregionalenzielvorstellungenentsprechendenachnutzungauchdannermöglichenkönnen,wenn diesenichtgemäß 63derBundeshaushaltsordnung (BHO) zum vollenwert realisiertwerdenkannodereinpositiver wirtschaftlicherertragüberhauptnichtzuerzielenist.es bedarfdahereinerrechtsgrundlage,welchediemöglichkeit eröffnet, mit den Erträgen aus Konversionsprojekten instarkenregionalmärktenauchertragsschwachekonversionslösungen zu unterstützen. II.Einzelbegründungen Zu Artikel 1 DieErgänzungstelltklar,dassimRahmenderVeräußerung vonnichtbetriebsnotwendigenvermögenderbundesanstalt fürimmobilienaufgabennichtnurwirtschaftlichetatbestände,sondernauchstrukturpolitischezieledesbundes, derländerundderkommunenimsinneeinernachhaltigen RegionalentwicklungBerücksichtigungfindenmüssen.Im KontexteinesganzheitlichenAnsatzessollenbeideZieldimensionen gleichrangige Berücksichtigung finden. Zu Artikel 2 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10334 Anlage DerBundesrathatinseiner897.Sitzungam15.Juni2012 folgendeentschließunggefasst: Entschließung DerBundträgtbeiderBewältigungderKonversionsfolgen eine regional-politische Verantwortung. EintragfähigesKonzept,welcheszumeinenLösungenfür diebewältigungderkonversionslastenbietetundzumanderendenerhaltökologischerwertenachhaltigabsichert, liegt bislang jedoch nicht vor. DerBundesratbittetdieBundesregierung,einekonsensorientierteDiskussionübermöglicheNachnutzungskonzepteauchfürnaturschutzfachlichwertvollenichtmehrmilitärischgenutzteLiegenschafteninAbstimmungmitden KommunenundGebietskörperschaftensicherzustellen,um diefreiwerdendenökologischbesonderswertvollenflächen zuschützenundzuerhalten.dabeisindinsbesondereauch ÜbertragungsmöglichkeitenandieLänder,Kommunenund Gebietskörperschaftenanzustreben,beispielsweiseimSinne einerweiterführungdeserfolgreichenprojektes Nationales Naturerbe. InsbesonderebetroffeneTruppenübungsplätzestellenoftmalsökologischbesonderswertvolleGebietedar.DieErhaltungdiesergroßenzusammenhängendenFlächenbietet großepotenzialefürdennatur-,arten-,boden-undgewässerschutzsowiefürdentourismusunddiedamitimzusammenhangstehendenachhaltigeregionalentwicklung.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung DieBundesregierungistsichbewusst,dasseineÜberführungderKonversionsliegenschaftenineinezivileAnschlussnutzungunddiesichdarausergebendenFolgenfür vielekommunenundregioneneineherausforderungbedeutet.andererseitseröffnensichjedochauchchancen,in denbetroffenenregionenneuesstädtebaulichespotential zuerschließenunddurchentsprechendenachnutzungskonzeptezurförderungdesgesamtwohlsderregionbeizutragen. Nach den letzten Verlautbarungen des Bundesministers derverteidigungzudenvorgesehenenschließungszeitpunktenwirdesregionalunterschiedlichefreigabengeben, diemiteinemschwerpunktjahrin2014beginnenundbis insjahr2019hineinreichen (einfallin2022).esistund bleibtzieldeskonversionsprozesses,diestrukturpolitischenundstädtebaulichenentwicklungszielederjeweils betroffenenkommuneunddaswirtschaftlicheverwertungsinteressederbundesanstaltfürimmobilienaufgaben unddamitdesbundeszueinemfürallebeteiligtenannehmbaren Interessenausgleich zu führen. EineÄnderungdesGesetzesüberdieBundesanstaltfürImmobilienaufgaben (BImAG),welchediegleichrangigeBerücksichtigungvonstrukturpolitischenZielendesBundes, derländerundderkommunennebenderimbimagund derbundeshaushaltsordnungverankertenwirtschaftlichen GrundstücksverwertungzumGegenstandhat (sog.öffnungsklausel)und wieinderbegründungdesgesetzentwurfserläutert (vgl.abschnitti.,zweiterabsatzderamtlichenbegründung) imergebnisdie verbilligte Abgabe vonkonversionsliegenschaftenermöglichensoll,wirdvon derbundesregierungausdennachfolgendengründenabgelehnt: 1. DieVeräußerungvonLiegenschaftsvermögendesBundes unterhalbdesvollenwertesgemäß 63derBundeshaushaltsordnung (BHO)würde abgesehenvonpräjudizwirkungenundabgrenzungsschwierigkeiten unterannahme derderzeitbereitsbekanntenflächengrößevonca.80000ha KonversionsflächenzuerheblichenEinnahmeverlustenfür denbundeshaushaltführen.dieswidersprichtdemvorrangigenzielderbundesregierung,denbundeshaushaltzukonsolidieren und den Schuldenabbau konsequent fortzusetzen. Diezwischen1992und2004überHaushaltsvermerkzugelassenenGrundstücksverbilligungen,dieeinbreitesSpektrumansozial-undstrukturpolitischenFörderzielenabdecktenundsichgrundsätzlichaufallebundeseigenen Grundstückebezogen (nichtnuraufkonversionsliegenschaften),haben nebendemgeneriertenpersonal-und kostenintensivenbürokratieaufwandfürdasjahrelangevertragsmanagement EinnahmeausfällefürdenBundeshaushalt in der Größenordnung von 2, 27 Mrd. Euro verursacht. 2. AusAnlassdergegenwärtigenBundeswehrstrukturreform istdiebundesregierungdenvonderkonversionbetroffe- nenkommunenentgegengekommenundhatdengebiets- körperschaftenmitbilligungdeshaushaltsausschussesdes DeutschenBundestages (Beschlussvom21.März2012) eineerwerbserleichterunginformeiner Erstzugriffsoption fürkonversionsliegenschafteneingeräumt.damitist dieveräußerungeineskonversionsgrundstücksaneinegebietskörperschaftausschließlichaufdergrundlagedesgutachterlichermitteltenverkehrswertes (vollerwert),d.h. ohnemarktbeteiligungunddamitohnewettbewerbskomponente, möglich geworden. 3. DiewirtschaftlicheGrundstücksverwaltungund-verwertungaufEbenederBundesanstaltmussungeschmälerterhaltenbleiben.DieMöglichkeitzurGewährungvonGrundstücksverbilligungendarfnicht via Öffnungsklausel im BImAG aufdie (operative)ebenederbundesanstaltverlagertwerden,sondernmuss wiedasbisherderfallist alleinaufdergrundlagederbundeshaushaltsordnungund derdarinvorgeseheneninstrumente (insbesonderehaushaltsvermerk)beschränktbleiben.ansonstenwürdedem HaushaltsgesetzgeberdiederzeitigbestehendeHandlungs-/ EntscheidungshoheitfürGrundstücksverbilligungen (über dieausbringungvonhaushaltsvermerkenimbundeshaushaltsgesetzentscheidetdergesetzgeber)entzogenundauf die operative Ebene der BImA verlagert werden. 4. DasmitdemGesetzesantragverfolgteZielstehtimWiderspruchzuSinnundZweckdesBImAG.MitderErrichtung derbundesanstaltfürimmobilienaufgabenzum1.januar 2005verfolgtederBundesgesetzgeberdasZiel,dieImmobilienverwaltungund-verwertungimBundesbereichnach einheitlichenwirtschaftlichengrundsätzenauszurichten unddauerhaftneuzuordnen.inderbegründungzumgesetzentwurfderbundesregierungwardamalsausgeführt (Abschnitt A Problem und Ziel ): AndieStellederVerwaltungsorganisationtritteinimRahmenderVorgabenundfachlichenAufsichtdurchdasBundesministeriumderFinanzenweitgehendeigenverantwortliches,betriebswirtschaftlichgeführtes Unternehmen,dessenOrganisationsichandenGeschäftsprozessenorientiert unddasauffinanzielleergebnisverantwortungausgerichtet ist. ZudiesemZweckwurdedieBundesanstaltentsprechend einemammarkttätigenunternehmenmitbetriebswirtschaftlicheninstrumentenausgestattet (kaufmännische Buchführung,ImmobilienbewertungnachhandelsrechtlichenGrundsätzen,ErstellungvonJahresabschlüssen,LageberichtenundLiquiditätsrechnungen).VonderBImAerwirtschafteteVeräußerungs-undVermietungseinnahmen solltenüberdiejährlichmitderbundesanstaltvereinbarte AbführungdemBundeshaushaltunddamitletztlichallen
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10334 Steuerbürgernzufließen (Allgemeinwohlinteressegehtvor Partikularinteresse). DieEinfügungderimvorliegendenGesetzentwurfdesBundesratesvorgesehenen Öffnungsklausel würdeder (betriebs-)wirtschaftlichausgerichtetenaufgabenerledigung derbundesanstaltnichtgerechtunddamitdenmitderbima- GründungerzieltenErfolgeinerwirtschaftlichorientierten ImmobilienverwertunginFragestellen.Zudemwürdeein Anreizfürkünftigweitere Öffnungsklauseln geschaffen. 5. DerGesetzesantragsiehtvor,dassdieBundesanstalt sicherstellen solle,dassimrahmenderverwaltungundverwertungehemalsmilitärischgenutzterliegenschaften strukturpolitischezieledesbundes,derländerundder KommunenimSinneeinernachhaltigenRegionalentwicklung berücksichtigtwerden.diesistnachderverfassungsrechtlichenkompetenzordnungnichtmöglich,dadieunmittelbarewahrnehmungregionalwirtschaftlicheroder städtebaulicherbelangedenländernundgemeindenvorbehaltenist.diebundesanstalthatimbereichihreroperativengrundstücksverwertungausschließlichdiefunktioneinergrundstückseigentümerin.diebundesanstaltkönntedie angestrebte Sicherstellung derstrukturpolitischenziele vonländernundgemeindendaherrechtlichnichtgewährleisten.dieskönnennurdiekommunenalsträgerder kommunalenplanungshoheitindiesembereichdurchdie ihnen zustehende fachgestalterische Eigenverantwortung. 6. EinbundesrechtlicherRegelungsbedarfbestehtnicht.Die imgesetzesantraggenanntenstrukturpolitischenzielevon LändernundKommunenwerdenvonderBundesanstalt soweitdiesebelangeundzieleihrenausdruckfindenim Recht der Flächennutzungs- oder Bauleitplanung, im Naturschutz-oderBodenschutzrechtoderanderendenWerteines GrundstücksbeeinflussendenFaktoren bereitsbeider WertermittlungfürdasjeweiligeKonversionsobjektberücksichtigt.Diekünftigzulässige (bodenrechtlicheundbauliche)nutzbarkeiteineskonversionsgrundstücksundweitere wertbildendefaktoren (z.b.lagevor-und-nachteile,bodenbelastungen)sindelementarerbestandderwertermittlungfüreingrundstücknachdergeltendenimmobilienwertermittlungsverordnungdesbundesvom19.mai2010 (BGBl.2010I,S.639).DersoermittelteWertistdervolle WertimSinnederBundeshaushaltsordnung.Dieszeigt, dassdiebundesanstaltaufoperativerebenestrukturpolitischeziele,soweitdiesedenwerteineszurveräußerung kommendengrundstücksbeeinflussen,regelmäßigbereits berücksichtigt. 7. DiemitdemGesetzentwurfangestrebte Öffnung desbimagimsinneeiner verbilligten Grundstückserwerbsmöglichkeit (vgl.begründungzumgesetzentwurf)würde den finanzschwachen Kommunennichthelfen,dadiese aucheinen verbilligten Ankaufnichtbewältigenkönnten. Eine Verbilligung kämetendenzielldenfinanzstarken KommunenzuguteundwürdedieseimVerhältniszuden finanzschwächeren Kommunenbesserstellenundsobestehende Unterschiede eher verstärken. 8. DerBundunterstütztdieLänderbeiderBewältigungder KonversionsfolgenimRahmenbestehenderFörderprogrammeundMittelansätzeimerheblichenUmfang.ImEckwertebeschlussderBundesregierungzumBundeshaushalt 2013undzumFinanzplanbis2016sindProgrammmittel fürdiestädtebauförderunginhöhevon455mio.eurofür 2013enthalten.AuchdieMittelfürdieregionaleWirtschaftsförderung GemeinschaftsaufgabeVerbesserung derregionalenwirtschaftsstruktur (GRW) werdengegenüberdemgeltendenfinanzplanerhöht.damitsindzwei wesentliche Instrumente zur Konversion stabilisiert. 9. UmdieGemeindenbeiderUmsetzungderKonversionsmaßnahmenzuunterstützen,hatdieBundesregierungauf InitiativedesBundesministeriumsfürVerkehr,Bauenund Stadtentwicklungeineinterministerielle,aufAbteilungsleiterebeneangelegteArbeitsgruppe (IMAGKonversion) verabredet.zielderimagkonversionistes,fürtransparenzimkonversionsprozesszusorgen.vondenkommunen istvorallemeineübersichtverschiedenerunterstützungsmöglichkeitengefragt.diestädtebaulichebetroffenheitder Kommunenistzubewerten.InderkonstituierendenSitzung derimagkonversionam17.januar2012wurdevereinbart,ineinemkommunalen RatgeberKonversion Konversionsaufgaben,-verfahrenundguteBeispieletransparent darzustellen.damitsolldieimagkonversioneineserviceleistungfürdiekommunenerbringen.dasbundesministeriumfürverkehr,bauundstadtentwicklungunterstütztdievorbereitungdesratgebersdurcheinforschungsvorhaben des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus. 10. InersterLiniehabenesdiebetroffenenKonversionskommunenalsTrägerderkommunalenPlanungshoheitselbstin derhand,mitdenbestehendeninstrumentendesbaugesetzbuchesattraktivesplanungsrechtzuschaffenunddamit Verwertungs-undInvestitionschancenaktivzugenerieren. DerErwerbvonGrundstückseigentumdurchdieKommune ist hierfür nicht Voraussetzung. 11. SeitderKonversionskonferenzam7.Februar2012hatdie BundesanstaltdenmitdenbetroffenenKommunenangeknüpftenDialogfadenkontinuierlichfortgeführt.SieunterstütztaufoperativerEbenedieKommunenmitihrenfür KonversionsliegenschaftenentwikkeltenVerwertungsmodellen.SobeteiligtsichdieBundesanstaltunterandereman Entwicklungskosten,initiiertdenAbschlussvonstädtebaulichenVerträgenundgewährtdemGrundstückserwerber Zahlungserleichterungen (z.b. Besserungsschein,Kaufpreisstundung).AlldiessindergänzendeundeffektiveHilfestellungenfürdiestrukturpolitischeEntwicklunginden betroffenenkommunen,diesichbereitsindervergangenheit bewährt haben.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12. DieMöglichkeitzurAbgabevonLiegenschaftendurchdie BundesanstaltunterhalbdesvollenWertesgemäßderBundeshaushaltsordnungwirfterheblicheEU-beihilferechtlicheFragenaufundmüssteggf.imEinzelfallvonder Europäischen Kommission genehmigt werden.
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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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