Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 12. Oktober 2015 Anwesend: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Andreas Bezner, Tina Heller, Sylvia Hitzbleck, Holger Schön, Monika Schweizer, TOP 33 Herr Dr. Leis, TOP 35 Herr Manthey Schriftführer: Tina Heller Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:10 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 32. Baugesuche Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 16 WE und Tiefgarage, Flst. Nr. 5612, Heuchelbergstraße Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Flst. Nr. 154, Starengasse Neubau von 3 Reihenhäusern und 3 Fertigteilgaragen,, Flst. Nr. 811/1 und 811/2, Walheimer Straße 21, veränderte Ausführung Neubau eines 2-Familienhauses mit 2 Kfz.-Stellplätzen, Flst. Nr. 476/2, Sandweg 1, veränderte Ausführung Neubau von 4 Doppelhaushälften, 3 Garagen, 3 Carports und 3 Stellplätzen, Flst. Nr. 563, 564/3, 568, 568/3, Schillerstraße, veränderte Ausführung Errichtung von 3 Stellplätzen, Flst. Nr. 1733, Amselweg Antrag auf Nutzungsänderung: Einbau eines Cafes im bestehenden Wohngebäude, Friedenstraße Sanierung des Glasdaches am Rathaus hier: Planungsvergabe 34. Anmietung von Containern als Interimslösung für das Betreuungsangebot an der Schule auf dem Laiern 35. Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 32 Baugesuche TOP 32.1 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 16 WE und Tiefgarage, Flst. Nr. 5612, Heuchelbergstraße Bürgermeister Seibold verweist auf die eingegangene Unterschriftenliste, woraufhin mit den Unterzeichnern Anfang September ein klärendes Gespräch geführt worden sei. Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt Hinter den Lüssen 1. Über das Vorhaben wurde bereits in der Verwaltungs- und Bauausschusssitzung vom 20. Juli 2015 beraten. Hier wurde das Einvernehmen verweigert bis die einzelnen noch offenen Punkte geklärt sind. Zudem muss der Bebauungsplan noch geändert werden. Befreiungen wären notwendig für: - Zugang der Rampe liegt im Flächenpflanzgebot - Geringfügige Überschreitung des Baufensters mit der Tiefgarage an der Ostseite und - Überschreitung der Terrasse an der südlichen Baugrenze 2,70 Meter (B-Plan bis 2,00 Meter) und Teile des Gebäudes im Tiefgaragenbaufenster - Befreiung für den Haustyp: lt. B-Plan Gebäudetyp B vorgeschrieben mit Dachterrasse, Ausführung mit Loggia - Müllstandort - Stützmauerhöhe Müllstandort und Stützmauerhöhe sowie die Rampenanlage sollen im Bebauungsplanverfahren angepasst werden. Lt. dem Planer ist die GRZ jetzt durch die Korrektur der Berechnungen eingehalten. Ein aktueller Lageplan mit Berechnung der GRZ liegt vor. Die fehlenden Bäume im Pflanzgebot wurden in den Plänen ergänzt. Der Bauherr hat nun einen neuen Untergeschoss Plan vorgelegt. Das Kellergeschoss überschreitet das Baufenster unterirdisch. Die Vergrößerung ist von außen nicht sichtbar. Dabei werden die Anforderungen an die Erdüberdeckung wie bei der Tiefgarage eingehalten. Laut des Planers ist die Überschreitung der neuen LBO geschuldet, die zusätzliche Flächen für Kinderwagen und Gehhilfen verlangt. Die Abstellräume wären ohne die Erweiterung nur 3,5 m² groß. Die Nachbarschaft hat eine Unterschriftenliste gegen das Bauvorhaben eingereicht. Anfang September fand ein Gespräch zwischen Planer, Bauträger, Verwaltung und einwendenden Personen statt. Hierbei konnten viele Fragen geklärt werden. Die Unterschriften werden vom Baurechtsamt als Einwendungen gewertet und behandelt. Die Nachbaranhörung wird erneut durchgeführt. 2

3 Gemeinderätin Riecker findet es bedauerlich, dass der Architekt des Vorhabens, der den Bebauungsplan als Stadtplaner entworfen habe, nun sechs Befreiungen benötige. Einer Befreiung nur aus optischen Gründen könne sie nicht zustimmen. Im Übrigen halte sie es für unangebracht, dass für das Bauvorhaben bereits geworben werde, obwohl weder das Einvernehmen der Gemeinde noch die Baugenehmigung vorliege. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung bei zwei Enthaltungen (Gemeinderätinnen Riecker und Schemminger) folgenden 1. Das gemeindliche Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt. 2. Die Gemeinde wird die Tatbestände, durch die Befreiungen notwendig wurden, im laufenden Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans berücksichtigen und die Vorschriften des künftigen Bebauungsplans anpassen. 3

4 TOP 32.2 Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, Flst. Nr. 154, Starengasse 30 Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet Ortskern III. Geplant ist der Abbruch und der Neubau eines Wohnhauses mit Garage. Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, kommt hier 34 BauGB zur Anwendung. Der Bauherr hat für das Vorhaben zuerst eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Bauvorbescheid wurde vom Landratsamt Ludwigsburg mit Datum vom erteilt. Die Firsthöhe ist gegenüber der Bauvoranfrage leicht reduziert (7cm). Der Vorbau an der Grundstücksgrenze ist bis zu 2 Metern zulässig. Die Versorgungsleitungen laufen über das Nachbargrundstück, dies sollte durch eine Baulast abgesichert werden. Laut der erneuten Stellungnahme des Stadtplaners Herrn Neulinger entspricht das Baugesuch den besprochenen Vorgaben und es kann daher seines Erachtens städtebaulich gestalterisch zugestimmt werden. Die Nachbaranhörung wurde erneut durchgeführt und endet am Gemeinderat Schneider hält den Neubau für eine deutliche Aufwertung im Vergleich zum Bestand. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 34 BauGB sowie das notwendige wasserrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 4

5 TOP 32.3 Neubau von 3 Reihenhäusern und 3 Fertigteilgaragen,, Flst. Nr. 811/1 und 811/2, Walheimer Straße 21, veränderte Ausführung Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Landhaus-, Friedenstraße und ist somit nach 34 BauGB zu beurteilen. Über das Vorhaben wurde bereits in der Verwaltungs- und Bauausschusssitzung vom 20. Juli 2015 beraten. Hier erging folgender Beschluss: Das Einvernehmen wird erteilt unter der Maßgabe: a) Die Gebäude müssen auf die Baulinie zurückgenommen werden. b) Der Befreiung der Garagen an der Ostseite kann zugestimmt werden. c) Der Bauherr wird darauf hingewiesen, die Stellplatzsituation nochmals zu prüfen, ob ein weiterer Stellplatz realisiert werden kann. Zu den ersten Plänen gingen Einwendungen ein. Die Forderungen waren, dass die Baulinie und Bausperren einzuhalten sind. Auch die Bitte anstatt Garagen, Carports zu erstellen war Bestandteil der Einwendungen. Der Bauherr hat nun neue Pläne vorgelegt. Die Garagen sind jetzt insgesamt länger (7 m) und die westliche Garage rückt jetzt von der Baulinie nach hinten ab. Vor dieser Garage soll ein gefangener Stellplatz angelegt werden. Die zweite Garage an der Ostseite rückt jetzt auf die Baulinie. Ein weiterer Stellplatz soll vor Haus Nr. 1 im Vorgartenbereich (Bauverbot) angelegt werden. Für die zusätzlichen Stellplätze sind Befreiungen notwendig. Der schmale Grünstreifen an der Walheimer Straße ist Teil der Verkehrsanlage, der durch die Zufahrt unterbrochen wird. Durch die Einhaltung der Baulinie rücken die Gebäude weiter nach hinten. Im südlichen Bereich gibt es keine Baulinie, jedoch sind die Terrassen und Teile der Gebäude jetzt in der Bauverbotsfläche. Hierfür wurde bereits in der letzten Sitzung eine Befreiung in Aussicht gestellt. Die Nachbaranhörung wurde erneut durchgeführt und endet am Bislang sind keine neuen Einwendungen eingegangen. Das gemeindliche Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt. 5

6 TOP 32.4 Neubau eines 2-Familienhauses mit 2 Kfz.-Stellplätzen, Flst. Nr. 476/2, Sandweg 1, veränderte Ausführung Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, deshalb ist es nach 34 BauGB zu beurteilen. Entlang der Lissenstraße und des Sandwegs verläuft eine genehmigte Baulinie vom Über das Vorhaben wurde bereits in den Sitzungen des Verwaltungs- und Bauausschusses vom und beraten. Am 22. Juni 2015 erging der Beschluss, dass das Einvernehmen verweigert wird, da das Maß der baulichen Nutzung immer noch zu groß ist. Der Bauherr hat nun geänderte Pläne vorgelegt. Die Terrasse wurde nun um 50 cm zurückgenommen, so dass sie an der Baulinie zum Sandweg endet. Der Besucherstellplatz wurde ersatzlos gestrichen. Auch der Dachvorsprung wird zurückgenommen, die Baulinie wird somit nicht mehr überschritten. Die GRZ wurde auf 0,56 reduziert. Die Obergrenze der GRZ in Mischgebieten beträgt 0,6. Die Nachbaranhörung wurde erneut durchgeführt und endet am 27. Oktober Bürgermeister Seibold ergänzt, dass es sich hier um eine städtebauliche Prüfung handele und die nach 34 BauGB geforderte Einfügung in die Umgebungsbebauung unstrittig sei. Das gemeindliche Einvernehmen gem. 36 i.v.m. 34 BauGB wird erteilt. 6

7 TOP 32.5 Neubau von 4 Doppelhaushälften, 3 Garagen, 3 Carports und 3 Stellplätzen, Flst. Nr. 563, 564/3, 568, 568/3, Schillerstraße, veränderte Ausführung Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Ortskern II. Über die Bauvoranfrage wurde bereits in der Verwaltungs- und Bauausschusssitzung am 14. September 2015 beraten. Hier erging der Beschluss, dass der Bauvorbescheid zurückgewiesen wird, der Bauherr solle sich an die Regelungen des zukünftigen Bebauungsplans halten. Strittig war die Lage der geplanten Garagen, da sie außerhalb der überbaubaren Fläche geplant waren. Der Bauherr hat nun einen neuen Lageplan vorgelegt. Hier sind die 3 Garagen durch 4 Stellplätze ersetzt worden. Zusätzlich wurde noch ein Carport an der Nordseite geplant. Eine Stellungnahme des Stadtplaners, Herr Neulinger liegt hierzu noch nicht vor. Die Antragsunterlagen sind unvollständig, eine konkrete Fragestellung zur Bauvoranfrage fehlt. Die Nachbaranhörung wurde erneut durchgeführt. Im Rahmen der Abwägung zum Stellungnahmeverfahren des Bebauungsplanentwurfs Ortskern II ist der Antrag auch Gegenstand. Der Vorsitzende ergänzt abschließend, dass die Bauvoranfrage vom Landratsamt in der vorliegenden Form nicht behandelt werde, da keine Angaben vorliegen, welcher Teil des Vorhabens geprüft werde. Er schlägt daher vor, die Behandlung dieser Anfrage zu vertagen, bis bekannt ist, zu welchen Teilen der Bauvoranfrage eine Stellungnahme der Gemeinde erforderlich ist. Die Behandlung der Bauvoranfrage wird vertagt. 7

8 TOP 32.6 Errichtung von 3 Stellplätzen, Flst. Nr. 1733, Amselweg 9 Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Unter den Lüssen Geplant ist die Errichtung von Stellplätzen im Vorgartenbereich in der unüberbaubaren Grundstücksfläche. Hier wäre eine Befreiung erforderlich. Jedoch sind die Antragsunterlagen unvollständig und widersprüchlich. Im Lageplan und im Erdgeschossgrundriss ist auch noch ein Müll und Fahrradabstellplatz als neues Element eingezeichnet. Dieser wurde aber im Bauantrag nicht aufgeführt, außerdem fehlt die Vermaßung hierzu. Die Ansichten Nord und West fehlen ebenfalls. Der Antragsteller wurde bereits vom Landratsamt angeschrieben, dass die Antragsunterlagen unvollständig sind, und so baurechtlich nicht beurteilt werden können. Ergänzende Unterlagen sind bisher nicht eingegangen. Aus diesen Gründen kann nur über die Stellplätze beraten werden. Nachrichtlich: Das Landratsamt Ludwigsburg prüft derzeit, ob eine Nutzungsänderung von einer Malerwerkstatt in die professionelle Fahrzeugpflege/-kosmetik erforderlich ist. Bürgermeister Seibold verweist abschließend auf die Anregung, dass der dritte, im Kurvenbereich gelegene Stellplatz an einer anderen Stelle errichtet werden sollte, damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werde. 1. Das gemeindliche Einvernehmen nach 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Die Unterlagen sind vom Antragsteller zu vervollständigen. 2. Die Lage des dritten Stellplatzes ist aufgrund der Kurvensituation nicht geeignet, der Antragsteller soll die Verlegung dieses Stellplatzes prüfen. 8

9 TOP 32.7 Antrag auf Nutzungsänderung: Einbau eines Cafes im bestehenden Wohngebäude, Friedenstraße 6 - Gemeinderat Bröllos ist befangen und verlässt den Sitzungstisch. Frau Heller erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans verlängerte Wilhelmstraße. Geplant ist der Einbau eines Cafes im bestehenden Wohngebäude. Die Nachbargrundstücke sind als Mischgebiet eingestuft. Gem. 6 BauNVO sind in Mischgebieten Gewerbebetriebe die das Wohnen nicht wesentlich stören zulässig. Für das Gebäude Friedenstraße 6 sind noch zwei offene Verfahren der Antragstellerin anhängig. Hier wurde Antrag auf Nutzungsänderung in eine Schankwirtschaft mit Tiptomaten (Wettbüro) und beim zweiten Antrag, Antrag auf Nutzungsänderung für den Einbau eines Cafes und eines Wettbüros mit Aufstellung von 3 GSPG und 2 Wettgeräten gestellt. Die Anträge wurden von der Gemeindeverwaltung zurückgewiesen. Im aktuellen Antrag sind drei Geldspielgeräte eingezeichnet. Im Rahmen einer Gaststätte sind 3 Geldspielautomaten zulässig. Die Nachbaranhörung läuft noch. Bürgermeister Seibold ergänzt, dass bislang ein Widerspruch eingegangen sei, der sich gegen die unzureichende Anzahl von Stellplätzen richte. Dieser Widerspruch werde vom Landratsamt noch geprüft. Gemeinderätin Schemminger will dem Vorhaben nicht zustimmen, da die Nutzung des Platzes vor dem Café häufig unübersichtliche Gemengelage mit sich bringe. Bürgermeister Seibold erläutert, dass man diese Situation nicht über die baurechtliche Nutzungsänderung in den Griff bekomme und auch nicht der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit entgegen stehe. Nach kurzer Aussprache fasst das Gremium auf Antrag der Verwaltung bei einer Gegenstimme (Gemeinderätin Schemminger) und einer Enthaltung (Gemeinderätin Riecker) folgenden Das gemeindliche Einvernehmen zu den notwendigen Befreiungen gem. 36 i.v.m. 31 Abs. 2 BauGB wird erteilt. - Gemeinderat Bröllos nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. - 9

10 TOP 33 Sanierung des Glasdaches am Rathaus hier: Planungsvergabe - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Dr. Leis vom Ingenieurbüro egs plan. - Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Glasdach des Rathaus-Neubaus ist bekanntlich dringend sanierungsbedürftig, da es nach nunmehr über 20 Jahren Nutzungsdauer undicht geworden ist und auch einzelne Glaselemente beginnen, blind zu werden. Gleichzeitig sollte dringend über die Anbringung eines bislang nicht vorhandenen Sonnenschutzes und über eine Verbesserung der Be- bzw. Entlüftung nachgedacht werden, da hier (nicht nur im extremen Sommer 2015) regelmäßig Temperaturen jenseits von 40 C erreicht werden und damit die Grenze der Zumutbarkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weit überschritten ist, da zum einen eine Lüftung der Büros über das Foyer nicht mehr möglich ist und sich zum anderen die Hitze vom Foyer in die Büros ausdehnt und so das Gebäude insgesamt massiv aufgewärmt wird. Durch die Verwaltung wurden verschiedene Gespräche mit Fachfirmen geführt, die allesamt ohne weitere Untersuchungen und Planungen eine Durchführung der Sanierung bzw. bereits die Abgabe eines Angebotes verweigert haben, da das Vorhaben aus mehreren Gründen sehr komplex ist: zum einen muss das Dach ggf. den Vorgaben der aktuellen Energie- Einsparverordnung angepasst werden, was zum anderen zu statischen bzw. bautechnischen Problemen führen kann. Auch das Anbringen eines Sonnenschutzes greift ggf. in die Statik des Daches ein, hier wäre außerdem auch das Urheberrecht des Architekturbüros, das den Bau des Rathauses realisiert hat, zu prüfen, weil hier unter Umständen in das Erscheinungsbild des Daches eingegriffen wird. Die Frage der Belüftung wiederum steht sowohl im Zusammenhang mit der Statik als auch mit Anforderungen des Brandschutzes und um die Komplexität komplett zu machen, muss zwischenzeitlich davon ausgegangen werden, dass die Sanierung des Glasdaches nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit einer bislang nicht vorgesehenen Ertüchtigung der Glasfassade erfolgen muss. Durch die Planungen zur Sanierung der Gemeindehalle hat sich herausgestellt, dass das Büro egs plan unter anderem auf die Herstellung bzw. Sanierung von Glas-/Metallbauten spezialisiert ist, weshalb hier auch Gespräche zum Rathaus geführt wurden. Die Planer schlagen nun vor, vor einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme eine genaue Betrachtung des Foyers mit Blick auf Belüftung, Beschattung, Energetische Voraussetzungen etc. durchzuführen, um so ggf. die erforderliche Sanierungsmaßnahme besser steuern und abstimmen und so Kosten einsparen zu können. Herr Dr. Leis hebt hervor, dass insbesondere die drei Punkte Sonnenschutz, Steuerung des Sonnenschutzes sowie die Optimierung der Fassadenlüftung mittels einer Computersimulation untersucht werden sollen. Bürgermeister Seibold ergänzt, dass die vorhandenen Lüftungsklappen nur der Ableitung von Rauch dienten. Über die Optimierung der Lüftung erhoffe man sich vor allem einen geringeren Eingriff in die Fassadenkonstruktion und somit geringere Kosten. 10

11 Die Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbh egs plan wird beauftragt, die Untersuchungen zur Sanierung des Glasdachs am Rathaus wie vorgelegt durchzuführen. 11

12 TOP 34 Anmietung von Containern als Interimslösung für das Betreuungsangebot an der Schule auf dem Laiern Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Für die Errichtung der Container an der Schule auf dem Laiern wurden insgesamt von 4 Firmen Angebote für eine Mietdauer von 5 Jahren angefragt. Hald & Grunewald Grinbold & Jodag FAGSI Miete monatlich 2.820, , ,10 Versicherung monatlich Einmalige Kosten (Antransport mit Entladung und Montage, einschl. Kranstellung, Höhenausgleich mittels Gehwegplatten, Rücktransport mit Beladung und Demontage, Endreinigung) Alle Beträge einschließlich Mehrwertsteuer. 232,05 - incl , , ,09 Die Firma Containex bietet lediglich einen Kauf an und wird daher nicht aufgeführt. Die Anlieferung der Container kann aufgrund der derzeitigen hohen Auftragslage frühestens in den Faschingsferien erfolgen. Die Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser und Strom) werden an die bestehenden Leitungen der Schule angeschlossen. Das Niederschlagswasser wird ortsnah einer Versickerung zugeführt. Für die Stellfläche der Container wird eine Schottertragschicht errichtet, in dieser werden die Versorgungsleitungen verlegt werden. Für die Schottertragschicht und die Installationskosten werden zusätzliche Kosten in Höhe von ca anfallen. Gemeinderat Schneider erkundigt sich, ob man bei den aktuellen Planungen von einer einzügigen Hauptschule ausgegangen sei. Bürgermeister Seibold antwortet, dass in den Containern nur die Ganztagesbetreuung als Rahmenprogramm zur Ganztagesschule untergebracht werde und nur eine stundenweise Nutzung vorgesehen sei. Frau Hitzbleck ergänzt, dass die 1. und 2. Klasse derzeit sogar dreizügig eingerichtet seien. Dem günstigsten Anbieter, der Firma Hald & Grunewald wird der Auftrag erteilt, die Container an der Schule zu liefern und zu errichten. 12

13 TOP 35 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Fertigstellung der Brücke der Deutschen Bahn an der Mühlgasse - Bürgermeister Seibold begrüßt hierzu Herrn Manthey von der Deutschen Bahn. - Herr Manthey präsentiert dem Ausschuss die letzten, notwendigen Maßnahmen zur Fertigstellung der Brücke. Hierzu seien in der letzten Woche die abschließenden Baumaßnahmen vergeben worden, mit einem Abschluss der Baumaßnahmen sei bis Ende März 2015 zu rechnen. Gemeinderat Schneider erkundigt, ob bei der geplanten Anbringung der Hochwassermarken auch der historische Stand von 1824 berücksichtigt sei. Herr Schön sagt zu, diese Anregung aufzugreifen. Gemeinderat Högner fragt nach, in welcher Form die Anwohner über die kommenden Lärmbelästigungen informiert worden seien. Herr Manthey verweist auf Anzeigen im Nachrichtenblatt, einen Radius zur Begrenzung der Betroffenheit und damit persönliche Informationen habe man somit vermieden. Gemeinderätin Bohnenstingl plädiert dafür, die Anwohner direkt persönlich anzuschreiben. Bürgermeister Seibold erläutert, dass das Angebot der Deutschen Bahn, die Anwohner während den Baumaßnahmen andernorts unterzubringen, beim letzten Mal kaum genutzt worden sei und man deshalb im aktuellen Fall davon abgesehen habe. Das könne jedoch problemlos nachgeholt werden. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 13

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