Gemeinde Kirchheim a.n.

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1 Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 16. März 2015 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte Entschuldigt: Gemeinderätin Birgit Riecker, Monika Schweizer Außerdem anwesend: Andreas Bezner, Holger Schön Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:25 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 9. Baugesuche 9.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flst. Nr. 5585/1, Bertha-von- Suttner-Straße Änderung der Anlage zur Lagerung, zum Umschlag, sowie zur Behandlung von Abfällen auf dem Betriebsgelände Max-Eyth-Straße 13, Kirchheim am Neckar ("Entsorgungszentrum Neckar") 9.3. Nutzungsänderung der Scheune in eine Wohnung und Garage, Flst. Nr. 50/2, Lauffener Straße Neubau von 11 Reiheneigenheimen mit 11 Carports und 11 Stellplätzen, Flst. Nr. 5625, 5628, Käthe-Kollwitz-Weg 9.5. Errichtung eines Holzgartenhauses, Flst. Nr. 5475, Paradeißerweg 12/ Büroumbau/Büroerweiterung, Flst. Nr. 1086, Max-Eyth-Straße Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1

2 TOP 9 Baugesuche TOP 9.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Flst. Nr. 5585/1, Bertha-von-Suttner- Straße 58 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Bachrain II - Abschnitt westlich des Talhofs, 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Geplant ist ein Einfamilienhaus mit Garage. Die Firsthöhe und Dachneigung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Flachdach der Garage muss gem. Bebauungsplan extensiv begrünt werden. Die Terrasse und der Querbau überschreiten das Baufenster. Gem. Bebauungsplan dürfen Anund Vorbauten (vergleichbar Wintergarten, überdachter Freisitz, Erker) das Baufenster bis zu 3 Metern überschreiten. Die Überschreitung der Terrasse ist durch den Bebauungsplan somit abgedeckt. Allerdings wäre für die Überschreitung des Querbaus (ca. 1,20 Meter) eine Befreiung notwendig, da der Balkon eine Überdachung erhält. Eine Befreiung in dieser Form ist bisher noch nicht beantragt und erteilt worden (Präzedenzfall). Die Erdgeschossfußbodenhöhe ist insgesamt um ca. 40 cm unterschritten. Gem. Bebauungsplan Ziff darf die Bezugsebene unter Berücksichtigung der Firsthöhenbegrenzung um max. 0,25 m über- und unterschritten werden. Bei einer Unterschreitung muss die bestehende oder geplante Kanalanschlusshöhe berücksichtigt werden. Die Entwässerung muss gesichert sein. Die Unterschreitung der EFH ist einem barrierefreien Zugang geschuldet. Gem. Bebauungsplan sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis 0,50 m Höhenunterschied gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig. Da das Grundstück in einem Bereich liegt, in dem ein Einleiten des Niederschlagwassers in die Wassermulden nur mit einem hohen Aufwand (Hochpumpen) erfolgen könnte, sieht hier der Bebauungsplan für diesen Ausnahmetatbestand eine Befreiung von der Verpflichtung das Niederschlagswasser über Niederschlagswassermulden abfließen zu lassen vor. Im Zuge der Neueinteilung der Grundstücke wurde auch der öffentliche Stellplatz im Bebauungsplan lagemäßig geändert. Hier ist zu prüfen ob die Zufahrt zum Haus gewährleistet ist. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2

3 TOP 9.2 Änderung der Anlage zur Lagerung, zum Umschlag, sowie zur Behandlung von Abfällen auf dem Betriebsgelände Max-Eyth-Straße 13, Kirchheim am Neckar ("Entsorgungszentrum Neckar") Das Vorhaben umfasst die Änderung bzw. Korrektur der Anforderungen und Auflagen an die Regelungen für den Brandschutz. (Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung). Das uns vorliegende Gutachten sagt aus, - dass die Installation und der Betrieb einer Brandmeldeanlage nicht erforderlich ist. Auch eine Alarmierungsanlage und die Installation und der Betrieb von Wandhydranten ist nicht erforderlich. - Eine Entrauchungsanlage für den Hausmüllumschlag ist in der Halle nicht erforderlich. - Erforderlich wäre in der großen Umschlaghalle eine Öffnung in der Dachfläche mit einem Querschnitt von 1 % der Grundfläche = ca. 15,2 m². - Für die Zuluftöffnung ist eine Fläche von < 12 m² erforderlich. Diese wird durch eine aerodynamisch wirksame Fläche der Ein- und Ausfahrtstore erreicht. - Auf Grund der Brandabschnittsfläche von < 2000 m² ist die Erstellung einer Brandschutzordnung nicht erforderlich. - Die Erstellung von Feuerwehrplänen ist nicht erforderlich. - Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist nicht erforderlich. Aus Sicht der Feuerwehr wäre folgende Anregung aus einsatztechnischen Gründen sinnvoll: - Die verbauten Wandhydranten sollen weiter bestehen bleiben. Diese können für Eigenzwecke und auch von der Feuerwehr verwendet werden. - Die Rauchableitung sollte erhalten bleiben. - Eine Sprinkleranlage wäre sinnvoll, weil dadurch eine Personengefährdung ausgeschlossen wird. - Der Zugang für einen Feuerwehreinsatz muss gewährleistet sein. Die Anregungen der Feuerwehr sollen aus einsatztechnischen Gründen bestehen bleiben. Grundsätzlich kann der Änderung der Anlage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 3

4 TOP 9.3 Nutzungsänderung der Scheune in eine Wohnung und Garage, Flst. Nr. 50/2, Lauffener Straße 15 Bürgermeister Seibold erläutert den Sachverhalt: Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet Ortskern III. Die planungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach 34 BauGB. Über das Vorhaben wurde bereits in der letzten Verwaltungs- und Bauausschusssitzung vom beraten. Da die eingereichten Unterlagen zum Bauantrag unvollständig waren, wurde beschlossen, dass die Nutzungsänderung solange zurückgestellt wird, bis die vollständigen Unterlagen vorhanden sind. Dem Bauherrn wird signalisiert, dass er auf Basis der bisherigen Unterlagen weiterplanen kann. Die Baurechtsbehörde hat noch einen korrigierten Lageplan angefordert, da der Bereich der geplanten Nutzungsänderung im Lageplan nicht mit den Grundrissen übereinstimmt. Auch der vorhandene Gewölbekeller ist im Grundriss und Schnitt zu ergänzen. Desweiteren ist in den Grundrissen die gesamte Nutzung des Gebäudes darzustellen. Weiter ist zu beurteilen, ob die geplanten Fensteröffnungen auf der Grundstücksseite zum Friedhof zugelassen werden können (Ausnahme Bestattungsgesetz). Lt. Stellungnahme des Städteplaners, Herr Neulinger bestehen aus städtebaulich gestalterischer Sicht keine Einwände. Neben der baurechtlichen ist auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung nach 144 BauGB notwendig. Der Nutzungsänderung wird wie vorgetragen das gemeindliche Einvernehmen erteilt, mit dem Wunsch an den Bauherrn, die Fenster bei Bestattungen geschlossen zu halten. 4

5 TOP 9.4 Neubau von 11 Reiheneigenheimen mit 11 Carports und 11 Stellplätzen, Flst. Nr. 5625, 5628, Käthe-Kollwitz-Weg Der Antrag ist am 09. März 2015 eingegangen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Bachrain II Abschnitt Hinter den Lüssen 1. Geplant sind 11 Reiheneigenheime mit Carports und Stellplätzen. Die Gebäude liegen innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die Terrassen überschreiten das Baufenster. Gem. Bebauungsplan dürfen Terrassen das Baufenster bis zu 2 Metern überschreiten. Das Bauvorhaben wird noch auf Abweichungen vom Bebauungsplan geprüft. Die Planunterlagen wurden an den Städteplaner, Herrn Messerschmidt weitergeleitet. Die Nachbaranhörung wird durchgeführt. Herr Bezner informiert das Gremium darüber, dass folgende Punkte mit Städteplaner, Herrn Messerschmidt abgestimmt wurden: - Der Bauherr wünscht eine Wellplattendeckung: Herr Messerschmidt ist der Ansicht, der Gemeinderat soll an der Bebauungsplanfestsetzung eines Gründachs weiterhin festhalten. Ausnahmsweise könnte ein Ziegeldach möglich sein. - In dem Gebiet sind keine Flachdächer vorgesehen: Herr Messerschmidt würde ausnahmsweise die Flachgebäude akzeptieren, da der Flachdachanteil in der Hausgruppe untergeordnet ist. Die Gebäude 8, 9, 10 und 11 sollen auf eine Höhe gesetzt werden. - Carports außerhalb des Baufensters: Herr Messerschmidt ist der Ansicht, es sind nur die Carports außerhalb des Bebauungsplanfestsetzungen. Die kann er sich grundsätzlich vorstellen. Allerdings sieht der einzelne Carport am Fichtenweg gestalterisch nicht gut aus. Er schlägt vor, den einen Carport mit den 2 Carports im Norden unten zu einer 3er-Gruppe zusammenzufassen. Dass die Carports noch tiefer sind, ist der Integration von Fahrradabstellplätzen entsprechend der neuen LBO geschuldet und wird akzeptiert. - EFH Fläche nicht korrekt: Hier sollten die Gebäude 8, 9, 10 und 11 auf einer Höhe liegen, weil dann das gleiche Prinzip wie bei der anderen Hausgruppe angewendet werden und es homogener aussieht. - Abstandsverstoß zum Bauvorhaben Werner-Wohnbau: Es ist kein Problem, da die Gebäude von Werner Wohnbau einen großen Abstand haben. Die oben vorgetragenen Anregungen vom Städteplaner Messerschmidt sollten realisiert werden. 5

6 TOP 9.5 Errichtung eines Holzgartenhauses, Flst. Nr. 5475, Paradeißerweg 12/2 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplan Ehewiesen - Änderung + nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark ) Geplant ist die Errichtung eines Holzgartenhauses. Das Gartenhaus soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Da im Bebauungsplan zu Nebenanlagen nichts geregelt ist, kann das Gartenhaus ausnahmsweise in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche nach 23 Abs. 5 BauNVO über eine Befreiung zugelassen werden. Die Maße des Gartenhauses betragen 242 cm x 217 cm. Die Nachbaranhörung wird durchgeführt. Eventuelle Eigentumsvorbehalte der Miteigentümer bleiben unberührt. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 6

7 TOP 9.6 Büroumbau/Büroerweiterung, Flst. Nr. 1086, Max-Eyth-Straße 13 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Loch, Seele, Ehewiesen 5. Änderung. Geplant ist der Um- und Anbau des bestehenden Bürogebäudes. Die Erweiterung soll am östlichen Gebäudeteil über 3 Stockwerke erfolgen. Das Vorhaben befindet sich im Baufenster. Der Anbau erhält ein Flachdach, welches extensiv zu begrünen ist. Die zulässige Gebäudehöhe von 12,50 m ist eingehalten. Die Pflanzgebote sind im Lageplan darzustellen. Die Nachbaranhörung wird vom Bauherrn selbst durchgeführt. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 7

8 TOP 10 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Vorentwurf für die Parkplätze auf dem ehemaligen Grundstück von Otto Metzger Bürgermeister Seibold berichtet, Herr Neulinger vom Büro Zoll hat einen Vorentwurf gestaltet (Anlage 1). Er fragt im Gremium nach, wann die Umsetzung erfolgen sollte. Entweder sollte die Realisierung schnellstmöglich umgesetzt werden oder erst Im Moment sind im Haushaltsplan nur die Kosten des Gehwegs eingeplant. Bürgermeister Seibold ist der Ansicht, der seitherige Quadratmeterpreis lag bei 100 bis 120 pro qm. Laut Kostenschätzung von Herrn Neulinger liegt er nun zwischen 150 und 170 pro qm. Gemeinderat Deisinger hält es für sinnvoll die Umsetzung nach Möglichkeit zusammen mit der Arche zu realisieren. Gemeinderat Bröllos plädiert ebenfalls für eine zeitnahe Umsetzung und fragt nach, ob bereits Leerrohre zwischen der Arche und den Parkplätzen bestehen. Dies wird von Bürgermeister Seibold bejaht. Gemeinderat Bröllos hat die Idee, evtl. zu einem späteren Zeitpunkt, könnte hier eine Elektrotankstelle errichtet werden. Gemeinderätin Schemminger ist der Ansicht, den Finanzzwischenbericht abzuwarten. Gemeinderat Bröllos fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, die Parkplätze beispielsweise für Dauerparker (Sprinter von DLS usw.) zu beschränken. Bürgermeister Seibold schlägt vor, die Parkzonenregelung analog der Schillerstraße aufzunehmen. Fahrzeuge könnten werktags bis zu vier Stunden parken und am Wochenende sind die Parkplätze nicht begrenzt. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Die Verwaltung wird beauftragt den Tiefbau und die Planungen weiter umzusetzen und in der Sitzung des Finanzzwischenberichtes wird entschieden, ob die Baumaßnahme dieses Jahr oder erst 2016 umgesetzt werden kann. 8

9 b) Senkung Christofstraße 20 Bürgermeister Seibold teilt hierzu dem Gremium mit, die Familie hat ein Gutachten in Auftrag gegeben um festzustellen wie hoch die Schäden am Gebäude sind. Durch das Gutachten wurde ein Schaden in Höhe von festgestellt. Alle anderen Schäden waren bereits vor der Senkung an dem Gebäude vorhanden. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 9

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