Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,

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1 mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr Donnerstag, den den 8. Dezember 2. Juli Jahrgang Von Suffragetten bis Frauen im 21. Jahrhundert Schnuppertage & Infoabend 150 Viertklässler der Grundschulen Flomborn, Monsheim und Offstein besuchten mit ihren Klassenlehrerinnen vom 21. bis 23. November unsere Realschule plus am Standort Flomborn für jeweils einen Schnuppertag. Zusätzlich schnupperten noch 15 Kinder aus den Grundschulen Worms- Pfeddersheim und Bockenheim in das Schulleben unserer Schule. Empfangen wurden sie durch einen musikalischen Beitrag der Cajon-AG der Ganztagsschule. Begeistert und ohne jegliche Hemmungen klatschten und sangen die Besucher bei dem Lied We will rock you von Queen mit. Anschließend lernten die Schülerinnen und Schüler in jeweils vier Schulstunden die neuen Fächer Englisch, Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften kennen, die ab der fünften Klasse... Lesen Sie weiter auf S. 11 Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann (re.) bedankt sich bei Katharina Nuß mit einem Blumenstrauß. Zu einer Veranstaltung über Frauenbilder in den vergangenen 120 Jahren hatten der Landfrauenverein und die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Alzey-Land und des Landkreises Alzey-Worms Katharina Nuß in das Eppelsheimer Scheunencafé eingeladen. Kompetente Führerin durch die Entwicklung von Kinder- Küche- Kirche zu Kinder Karriere Kohle Kraftakt Kreativität war Katharina Nuß. Ausgehend von der Zeit, als die Frauen noch unter der Obhut ihrer Männer standen und nicht geschäftsberechtigt waren, beschrieb sie den in England entstandenen Kampf der Suffragetten und so namhafter deutscher Frauen wie Clara Zetkin, Rosa Luxemburg und Anita Augspurg um Zugang zu Bildung, Wahlrecht und eigene Geldverfügung. Anschaulich führte sie vor Augen, wie in den 1920er Jahren die Frauen alte Zöpfe abschnitten und ihren Bubikopf zur Schau stellten. Im Dritten Reich wurden die Frauen zwar mit dem Mutterkreuz geehrt, gleichzeitig war jedoch der Frauenanteil im Reichstag rückläufig. Wegen ihrer besonderen Rolle beim Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg, gab es zunächst keine Frauen mehr in der Politik. Als die Männer aus der Gefangenschaft zurück waren und die Frauenemanzipation in den 1950er und 60er- Jahre eine Rolle rückwärts machte, war die Zeit reif für zwei weitere Frauenbewegungen. Diesen ging es um körperliche Selbstbestimmung ( Mein Bauch gehört mir ), gleichen Lohn für gleiche Arbeit und Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Gut verständlich erläuterte Nuß die Begriffe Quotenfrau, Gender Mainstreaming oder Equal pay day, ehe die Besucherinnen noch die Möglichkeit zu Austausch und Diskussion hatten. Text/Foto: R.W.-H. Die Cajon-AG der Ganztagsschule empfing die Viertklässler am Vormittag und ihre Eltern am Infoabend mit einem musikalischen Beitrag. Text/Foto: M.O. FFW Flonheim & Bornheim: Gemeinsame Übung unter realen Bedingungen Unfälle geschehen nicht immer bei Sonnenschein und Tageslicht. Wetter, Gelände und immer öfters die eingebaute Technik in den Kraftfahrzeugen stellen Feuerwehr und Rettungsdiens - te vor große Herausforderungen. Text/Foto: P.Mo. Um für den Einsatz gewappnet zu sein, stellten die FFW Flonheim und die FFW Bornheim... Weiter auf S. 10

2 Notruf 110 Feuer 112 Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey Tel Fr Mo. 7 Uhr, Mi Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst Tel / an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm. 0,12 EUR je angefangene Minute Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Tel / Rhh. Fachklinik Alzey Tel / 500 N O T D I E N S T E Polizeiinspektion Alzey Tel /9110 Kaiserstraße 32 Polizeiwache Wörrstadt Tel /9110 Pariser Straße 76 Telefonseelsorge, Evang.-Kath. Tel / und rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich / Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey Tel / für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim bei Störfällen Tel / Mo. - Fr Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) Stromversorgung EWR Netz GmbH Tel / bei Störfällen (Gas/Strom/Wasser) Tel / Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Tel /730 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.h. Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim bei Störfällen Tel / Wasserversorgung Tel / Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel / Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen Tel / Rufbereitschaft Mobil / Aktion Leben für Alle e.v. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel / Schloßgasse 41, Alzey oder Tel / Ambulanter Krankenpflegedienst e.v. Bornheim Bahnhofstraße 42, Bornheim Tel / Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, Uhr i. d. Räumen d. Oase, Schloßgasse 15, Alzey Tel / oder / ASH-Jugendscouts Kostenfreie Beratung für Jugendliche bis 25 Jahre zu Ausbildung, Arbeit, ALG, Bewerbungen und allgemein Dienstag, Uhr und Mittwoch, Uhr: Ulli Koblischeck, Dipl.-Sozialarbeiterin Tel / Mittwoch, 9-12 Uhr: Axel Ruckert, Dipl.-Sozialarbeiter Tel / Mainzer Straße 22, Alzey jugendscouts@ash-alzey.de, Facebook: Ash Alzey AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel / Hellgasse 20, Alzey Fax / AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.v. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Hellgasse 20, Alzey Tel / Fax / Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, Alzey, Tel / dw-alzey@dwwa.de Fax / Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: Mo Uhr, Angehörige: jeden 1. u. 3. Mi., Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Partnerschaft, Familie, Beruf, Alltagssorgen, Lebens krisen; in geraden Kalenderwochen Do Uhr Berufsbegleitender Dienst Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.v. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termine nach Vereinbarung Tel / Bundesverband Impfschaden e.v. Hilfe und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden bundeseinheitlich unter Tel / info@impfschutzverband.de, Fax: / Caritaszentrum Alzey Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen Am Obermarkt 25, Alzey Termine nach Vereinbarung Tel / Haus- und Familienpflege Tel / Betreuungsangebot in der Sonnenblume Niedergasse 2, Erbes-Büdesheim - Do Uhr Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Rosendahl Tel / Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck Tel / Ernst Wilhelm von der Au Tel / DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice Essen auf Rädern, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel / Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Di Uhr Tel.: Di. u. Do Uhr Tel / Evang. Sozialstation Alzey Josselinstr. 3 Tel / und Fax / B Ü R G E R S E R V I C E Fibromyalgiegruppe Alzey und Umgebung Treffen: jeden 1. Mi. im Monat Mittagsgruppe: Uhr, Abendgruppe: Uhr i.d. Ev. Sozialstation, Josselinstr. 3, Alzey (vor Erstbesuch unbedingt anmelden) Info: Daniela Destradi Tel / oder Marlene Rothenmeyer Tel / Fachdienst für Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zus.hang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung Sprechstunde: Mi Uhr u. n. Vereinbarung Tel / Europaring 18, Frankenthal Fax / info@ifd-hörgeschädigte.de Frauenselbsthilfe nach Krebs e.v. Treffen: jeden 1. Mittwoch im Monat um 18 Uhr im Mehrgenerationen-Haus/Haus der Familie Schloßgasse 13, Alzey Tel / Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11: - Notruf für von Gewalt betroffenen Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Mo Uhr, Di. u. Do Uhr und nach Vereinbarung Tel / Fax / Gesprächskreis für Trauernde Ev. Dekanat, Fischmarkt 3, Alzey Kontakt: Pfrin. Sigrid Rothert Tel / pfarrerin@kirche-albig.de Jeden 1. Do. im Monat von Uhr Hospizverein DASEIN e.v., Alzey Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner und nach Vereinbarung im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer Gerda Pusch Mobil 01 75/ hospiz@drk-kh-alzey.de Tel / Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz Tel / ,12 EUR je angef. Minute Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey Tel / Öffnungszeiten: Mo. - Mi Uhr, Fax: / Do Uhr, Fr Uhr, geschl. jeweils Uhr, Termine n. Vereinbarung Krisentelefon: 0180/ für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo. - Fr Uhr, Sa., So. u. Feiertage Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen Di Uhr, Mi. u. Do Uhr info@lfbk.de; Tel / Malteser Hilfsdienst e.v. Stadt Alzey Tel / Fax / Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL) für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, Kirchheimbolanden Frau Kutschan Tel / Pflegestützpunkt Alzey Beratung und Hilfe rund um das Thema Pflege Carmen Eichert und Heike Yalcin Tel / und -72 carmen.eichert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Fax / heike.yalcin@pflegestuetzpunkte.rlp.de Schaffhäuser Str. 45, Alzey Termine nach Vereinbarung Ruftaxi Linie 1 und 3: Tel / Linie 2 und 4 Tel / Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.v. c/o Toni Walk, Tel / Schwerbehindertenrecht Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag: jeden 1. Mittwoch im Monat, 9-12 Uhr in der VG Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr Tel / Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Treffen: jeden 2. u. 4. Freitag im Monat um 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 in Alzey Kontakt: Tel / Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma Treffen: jeden 2. Donnerstag Elsa-Brandström-Str. 53 a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Tel / Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen Treffen: jeden 2. Montag im Monat um Uhr Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz, Alzey Tel / (neben kath. Kirche) oder / Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen Treffen: Jeden 2. u. 4. Dienstag im Monat Uhr MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreis verwaltung Alzey-Worms Ansprechpartner: Frau Kleinert-Schell Tel / Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.v. Gruppenabende: Mo Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking Tel / Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey Beratung/Betreuung psychisch kranker Menschen u. deren Kontaktpersonen Mo. - Fr Uhr Terminvereinbarung Tel / u Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, Alzey b.koch@rheinhessen-fachklinik-alzey.de Tel / Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, Alzey Tel / Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Jürgen Schindler Tel / Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, Raum hinter Cafeteria VdK Kreisverband Alzey Hilfe in sozialen Fragen Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo und 14-18, Tel / Do Uhr Fax / Verein für Integration und Teilhabe am Leben e.v. Hilfsverein Rheinhessen e.v. Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo., Di., Do Uhr, Fr Uhr Tel / WEISSER RING e.v. Außenstelle Worms (Stadt)/Alzey-Worms weisser-ring.az-wo@hoeding.net Mobil / Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Di. u. Do Uhr Di. u. Do Uhr 9-13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. (ganzjährig) Di. und Do Uhr Di. und Do Uhr Uhr Gau-Odernheim April - Sept. Okt. - März Sa. (ganzjährig) Di. und Do Uhr Di. und Do Uhr Sa Uhr Sa Uhr Mauchenheim Di. u. Do Uhr Sa Uhr

3 Donnerstag, den 8. Dezember 2016 Amtlicher Teil Seite 3 VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon / info@alzey-land.de Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr Bürgerbüro: / Montag Uhr Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße) Sitzung des Verbandsgemeinderates Am Montag, dem 12. Dezember 2016, um Uhr findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine Sitzung des Verbandsgemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Rheinhessen-Touristik GmbH; Bestätigung des Betrauungsaktes des Landkreises Mainz-Bingen 3. Entwurf einer dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Dritte Teilfortschreibung LEP IV); Anhörung- und Beteiligungsverfahren 4. Feststellung des Jahresabschlusses der Kläranlage Bechtolsheim GmbH für das Wirtschaftsjahr Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeindewerke Alzey-Land für das Wirtschaftsjahr Jahresrückblick Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Wirtschaftsplan und Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2017 der Verbandsgemeindewerke 9. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil 10. Antrag auf Verrentung 11. Mitteilungen und Anfragen Öffentlicher Teil 12. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Steffen Unger Bürgermeister Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf einsehbar. Einsichtnahme Haushaltssatzung 2017 und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) Zum Zweck der Einsichtnahme bis zur Beschlussfassung wird die Haushaltssatzung 2017 und der Wirtschaftsplan des ZAR in den Verwaltungsräumen des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR), Amtgasse 10 in Alzey offengelegt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2017 und des Wirtschaftsplanes schriftlich oder per (poststelle@z-a-r.org) beim ZAR einzureichen. Über diese Vorschläge wird die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen entscheiden. Alzey, den gez. Klaus Penzer Verbandsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Verbandsgemeinde Wörrstadt über die Beseitigung der Abwässer der Ortsgemeinde Bermersheim vor der Höhe Die Kreisverwaltung Alzey-Worms hat mit Schreiben vom die zwischen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Verbandsgemeinde Wörrstadt abgeschlossene Zweckvereinbarung über die Beseitigung der Abwässer der Ortsgemeinde Bermersheim vor der Höhe nach 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomzG) vom in der derzeit geltenden Fassung genehmigt. Die Zweckvereinbarung wird gemäß 12 Abs. 5 KomzG nachstehend öffentlich bekannt gemacht. Alzey, den gez. Toni Jacobs Kommunalaufsicht Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Verbandsgemeinde Wörrstadt über die Beseitigung der Abwässer der Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h. vom in Kraft getreten am 1. Januar 2016 Die Verbandsgemeinde Wörrstadt, vertreten durch Herrn Bürgermeister Markus Conrad, - im folgenden VG Wörrstadt genannt - und die Verbandsgemeinde Alzey-Land, vertreten durch Herrn Bürgermeister Steffen Unger, - im folgenden VG Alzey-Land genannt - schließen aufgrund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBI. S. 476) in jeweils geltenden Fassung folgende Zweckvereinbarung: Präambel Die Verbandsgemeinde Wörrstadt hat für die Abwasserbehandlung ihrer Ortsgemeinden Ensheim und Spiesheim zusammen mit der Verbandsgemeinde Alzey-Land, für die Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h., die Kläranlage Ensheim in den Jahren 2006 bis 2007 nach dem Stand der Technik ertüchtigt. Die bestehende Zweckvereinbarung vom 23. Dezember 1986 ist durch die zusätzliche Anbindung der Ortsgemeinde Spiesheim an die Kläranlage sowie die beabsichtigte Anwendung genauerer Abrechnungsparameter neu zu gestalten. Anstelle der bisherigen Zweckvereinbarung soll die Reinigung der Abwässer für die Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h. durch diese neue Zweckvereinbarung zwischen der VG Wörrstadt und der VG Alzey-Land geregelt werden. 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die VG Wörrstadt als beauftragte Beteiligte gestattet der VG Alzey-Land Abwässer aus der Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h. der Kläranlage Ensheim der VG Wörrstadt zuzuführen. (2) Alle zur Ableitung der Abwässer bis zur Kläranlage Ensheim erforderlichen Kanalanlagen und ggf. Sonderbauwerke hat jede Verbandsgemeinde getrennt als eigene Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Diese sind Bestandteil der Ortsentwässerungsnetze und im Eigentum der jeweiligen Verbandsgemeinde. 2 Einleitung und Behandlung der Abwässer (1) Die VG Alzey-Land ist berechtigt und verpflichtet, das Abwasser der Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h. in die Kläranlage Ensheim der VG Wörrstadt einzuleiten. (2) Die VG Wörrstadt ist verpflichtet dieses Abwasser im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften und dieser Zweckvereinbarung aufzunehmen und zu beseitigen. (3) Der Übergabepunkt (Einleitungspunkt) ist das Schachtbauwerk Nr , vor der Kläranlage Ensheim (GK-Koordinaten x= , y= ). (4) Die Vereinbarung gilt für alle Anlagenteile der Kläranlage Ensheim, die für die Abwasserbehandlung der Abwässer der VG Alzey-Land (Ortsgemeinde Bermersheim v.d.h.) dienen. 3 Beschaffenheit der Abwässer, Haftung (1) Die Abwässer, die der Kläranlage Ensheim zugeführt werden, müssen so beschaffen sein, dass sie in der Kläranlage schadlos verarbeitet werden können. Vorschriften über die Beschaffenheit der einzuleitenden Abwässer sind in der Allgemeinen Entwässerungssatzung der VG Wörrstadt in der jeweils geltenden Fassung festgelegt. (2) Die Einleitung der Abwässer von Großeinleitern und Starkverschmutzern bedarf der vorherigen Zustimmung der VG Wörrstadt, die jedoch nicht willkürlich versagt werden darf. (3) Soweit die VG Wörrstadt nach 89 des Wasserhaushaltsgesetzes oder aufgrund ähnlicher Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat die VG Alzey-Land der VG Wörrstadt die entsprechenden Beträge ohne Rücksicht auf ein Verschulden zu ersetzen, wenn die Schadensursache in den von der VG Alzey-Land eingeleiteten Abwässern liegt. Lässt sich der Verursacher nicht feststellen, so werden Schadensersatzleistungen der VG Wörrstadt als laufende Kosten behandelt und entsprechend in den laufenden Entgelten berücksichtigt. 4 Umlagen (1) Die VG Alzey-Land zahlt für die Leistungen der VG Wörrstadt aus dieser Vereinbarung a) einen Baukostenzuschuss und b) ein laufendes Entgelt. (2) Bei der Ermittlung der Verteilmaßstäbe wird auf das Einzugsgebiet der Kläranlage Ensheim abgestellt. (3) Bei Verzug wird die Forderung der VG Wörrstadt mit 1 % über dem Basiszinssatz nach 247 BGB verzinst. 5 Baukostenzuschuss (1) Der Baukostenzuschuss ist das Entgelt zur anteilmäßigen Finanzierung der Investitionsaufwendungen ausschließlich für die Kläranlage Ensheim der VG Wörrstadt, die für die Aufnahme und Beseitigung des Abwassers der VG Alzey-Land vorgehalten werden. Fortsetzung auf der nächsten Seite

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 8. Dezember 2016 Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Bechtolsheim sucht zum oder früher einen Gemeindearbeiter/ eine Gemeindearbeiterin in Vollzeit (39 Stunden/Woche). Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Stelle zählen folgende Tätigkeiten: Pflege des Friedhofs und anderer innerörtlicher Gehölze und Grünflächen, Straßenreinigungsarbeiten und der Winterdienst, Reparaturarbeiten an Spiel- und Sportplatz sowie die Übernahme von Hausmeisterarbeiten für gemeindeeigene Gebäude. Wir erwarten handwerkliche Fähigkeiten, selbstständiges und zuverlässiges Arbeiten sowie eine gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse BE. Wünschenswert sind eine Berufsausbildung im gärtnerischen oder landschaftspflegerischen Bereich und ein Kettensägenschein. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis spätestens an die Ortsgemeinde Bechtolsheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister H. Kemptner, Langgasse 44, Bechtolsheim. Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon / Mobil / ortsgemeinde-albig@t-online.de Bechenheim Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8 Telefon / Bechtolsheim Ortsbürgermeister Harald Kemptner Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon / 2 18 Bechtolsheim@ewr-internett.de oder gemeinde-bechtolsheim@ewr-internett.de Stellenausschreibung Siehe unter VG Alzey-Land, gelb unterlegt. Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon / info@bermersheim-vdh.de (2) Der Aufteilung des Baukostenzuschusses für die Kläranlage wird wie folgt ermittelt: Für die erstmalige Herstellung, die Erneuerung oder Erweiterung der Kläran-lage nach den ausgeführten Kapazitätsanteilen (Einwohnerwerten). Die Verteilung der Kapazitätsanteile wird im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Abwasser der VG Wörrstadt festgesetzt. (3) Die VG Wörrstadt kann auf den zu leistenden Baukostenzuschuss von der VG Alzey-Land angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt fordern. Die endgültige Abrechnung erfolgt bis zum 30. Juni des folgenden Wirtschaftsjahres. 6 Laufendes Entgelt (1) Das laufende Entgelt dient zur Deckung der laufenden Kosten, die durch die Aufnahme und Beseitigung des Abwassers der VG Alzey-Land verursacht werden, aber ohne Abschreibung, Zinsen und Abwasserabgaben. Maßgeblich sind jeweils die Kosten eines Wirtschaftsjahres der VG Wörrstadt. (2) Das laufenden Entgelt für die Kläranlage Ensheim wird wie folgt ermittelt: Die VG Alzey-Land beteiligt sich an den laufenden Kosten im Verhältnis der tatsächlich abgerechneten Schmutzwassermengen für die Schmutzwasserbeseitigung der drei angeschlossenen Ortsgemeinden; (a) und im Verhältnis der reduzierten abflusswirksamen Niederschlagsflächen (Ared) der drei angeschlossenen Ortsgemeinden für die Niederschlagswasserbehandlung. (b) Der Kostenanteil für die anteiligen Gesamtkosten der VG Alzey-Land beträgt für das Schmutzwasser 0,4. (c) Der Kostenanteil für die anteiligen Gesamtkosten der VG Alzey-Land beträgt für das Niederschlagswasser 0,6. (3) Die VG Wörrstadt erhebt auf Basis des Wirtschaftsplanes Vorausleistungen zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres. Die endgültige Abrechnung erfolgt bis zum 30. Juni des folgenden Wirtschaftsjahres. 7 Abwasserabgaben (1) Die Umlage der Abwasserabgaben aus Schmutzwassereinleitung richtet sich nach 6 Absatz 2. (2) Die Umlage der Abwasserabgabe für Niederschlagswassereinleitungen richtet sich nach Folgendem: Entsteht Abgabepflicht deswegen, weil das zurückgehaltene Mischwasser nicht mindestens nach den Anforderungen des 57 Wasserhaushaltsgesetz oder nach strengeren Anforderungen des wasserrechtlichen Bescheides behandelt wird, findet die Umlage im Verhältnis der Einwohnergleichwerte statt. Gleiches gilt für den Fall einer nicht dem Stand der Technik entsprechenden Rückhaltung des Mischwassers auf der netzabschließenden Abwasserbehandlungsanlage, des Fehlens einer Zulassung der Einleitung aus einer Mischwasserrückhalteeinrichtung auf der netzabschließenden Abwasserbehandlungsanlage oder im Einzugsbereich der Abwasserbehandlungsanlage und für den Fall, dass die Kanalisation nicht so bemessen ist, dass je ha befestigte Fläche (reduzierte Fläche) Regenbecken oder Regenrückhalteeinrichtungen (mit Ausnahme von Kanalstauräumen) im Einzugsbereich der Abwasserbehandlungsanlage von mindestens 10 cbm/ha vorhanden sind. (3) Betreibt eine VG einen Regenüberlauf, ein Regenüberlaufbecken oder eine sonstige Einrichtung im Einzugsbereich der netzabschließenden Abwasserbehandlungsanlage und entsteht Abgabepflicht aus gezielter Einleitung von Außengebieten im Bereich einer Verbandsgemeinde, trägt die betreffende Verbandsgemeinde die deswegen geschuldete Abgabe, sind beide Verbandsgemeinden Verursacher, so wird diese im Verhältnis der Einwohnerwerte verteilt. Gleiches gilt, wenn Abgabepflicht entsteht, weil eine Verbandsgemeinde es unterlassen hat, in der Flächenkanalisation ausreichende Kanalräume zu schaffen, oder weil sie es gegenüber der anderen Verbandsgemeinde verhinderte, dass diese die Voraussetzungen der Abgabefreiheit erfüllen konnte. Entsteht Abgabepflicht, weil das Einleiten von Niederschlagswasser aus einer Trennkanalisation nicht zugelassen ist, trägt die betreffende Verbandsgemeinde die deswegen geschuldete Abgabe, sollten die VG Alzey-Land wie auch die VG Wörrstadt betroffenen sein, wird die Abgabe im Verhältnis der Einwohnerwerte verteilt. (4) Der VG Wörrstadt erhebt die Umlage sobald ihr der Abwasserabgabenbescheid vorliegt. 8 Zusammenarbeit (1) Die Beteiligten dieser Zweckvereinbarung sind verpflichtet, sich gegenseitig über alle Umstände zu unterrichten, die geeignet sein können, den Betrieb der Kläranlage Ensheim der VG Wörrstadt zu beeinträchtigen. (2) Die VG Wörrstadt ist verpflichtet, der VG Alzey-Land alle Auskünfte zu geben, die für deren Abwasserentsorgung von Bedeutung sind. (3) Einmal im Jahr soll auf Einladung der VG Wörrstadt ein Abstimmungsgespräch für die Aufstellung der Wirtschaftspläne stattfinden. (4) Die VG Wörrstadt überlässt der VG Alzey-Land einen Auszug des Prüfungsberichtes zur Jahresabschlussprüfung, aus dem die Abrechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Baukostenzuschusses bzw. des laufenden Entgeltes ersichtlich sind. 9 Aufgabenwahrnehmung durch Dritte Die Beteiligten sind soweit gesetzlich zulässig berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen. Die Beteiligten werden jedoch von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nur befreit, wenn der Dritte den Eintritt in den Vertrag mit gleichen Rechten und Pflichten schriftlich erklärt und der andere Beteiligte zustimmt. Die Zustimmung kann nur bei begründeten Einwendungen gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Dritten verweigert werden. 10 Dauer der Vereinbarung und Kündigung (1) Die Dauer der Zweckvereinbarung ist unbefristet. (2) Die VG Alzey-Land kann zum Schluss eines Wirtschaftsjahres die Zweckvereinbarung kündigen. Die entsprechende Mitteilung der VG Alzey-Land muss spätestens drei Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem die VG Alzey-Land kündigen will, mit eingeschriebenem Brief an den Bürgermeister der VG Wörrstadt erfolgen. (3) Die VG Alzey-Land hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung von Umlagen sowie auf das übrige Vermögen oder einen Teil hiervon. Die VG Alzey-Land hat der VG Wörrstadt einen Betrag zu entrichten, der dem Restbuchwert des anteiligen Anlagevermögens zum Kündigungszeitpunkt entspricht, korrigiert um die nicht aufgelösten Baukostenzuschüsse für diese Anlagen. Im Übrigen hat die VG Alzey-Land der VG Wörrstadt alle Nachteile auszugleichen, die dieser durch die Kündigung entstehen, insbesondere für den in größerem Umfang durchgeführten Ausbau von gemeinsamen Anlageteilen; dies gilt auch für die Kosten des Betriebs und der Unterhaltung dieser Anlagenteile. Fortsetzung auf der nächsten Seite

5 Donnerstag, den 8. Dezember 2016 Amtlicher Teil Seite 5 11 Änderungen und Ergänzungen Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. 12 Schlussbestimmungen (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. (2) Die Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird, und haben alles zu tun, was erforderlich ist, damit die unwirksame oder nichtige Bestimmung unverzüglich behoben wird. (3) Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich dem am nächsten kommt, was die Beteiligten gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie die nichtige oder unwirksame Bestimmung gekannt oder den außer acht gelassenen Punkt bedacht hätten. (4) Schiedsstelle ist die Kommunalaufsicht des Landkreises Alzey-Worms. 13 Inkrafttreten Die Zweckvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig wird die Zweckvereinbarung vom 23. Dezember 1985 aufgehoben. Alzey, Wörrstadt, gez. Steffen Unger, Bürgermeister gez. Markus Conrad, Bürgermeister Verbandsgemeinde Alzey-Land Verbandsgemeinde Wörrstadt Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. eratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Sanierung der Hauptstraße und der Betonwege im Bereich Nacker Straße Domäne Gewerbegebiet 2. Bebauungsplan Solarpark Lonsheim Beteiligungsverfahren 3. Beratung und Beschlussfassung über die Anhörung zur Änderung der LVO (Teilfortschreibung LEP IV), betrifft insbesondere die Windkraft. 4. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 5. Grundstücksangelegenheiten 6. Bauangelegenheiten Öffentlicher Teil: 7. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils. Erbes-Büdesheim, den Karl-Heinrich Sailler Ortsbürgermeister Esselborn Öffentliche Bekanntmachung Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Verbandsgemeinde Wörrstadt über die Beseitigung der Abwässer der Ortsgemeinde Bermersheim vor der Höhe Siehe im grünen Rahmen auf den Seiten 3,4 und 5. Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Petra Bade z.zt. vertreten durch Gregor Rick, 1. Beigeordneter Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 11 Telefon / 2 81 gemeinde.biebelnheim@t-online.de kiga-biebelnheim@gmx.de Sitzung des Ortsgemeinderates Am Mittwoch, den 14. Dezember 2016 um 19 Uhr, findet im Versammlungsraum der Feuerwehr eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragerunde 2. Vergabe der Rohbauarbeiten für das Bauprojekt Gemeindehalle 3. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 1. Bauantrag 2. Mitteilungen und Anfragen Biebelnheim, den 5. Dezember 2016 Gregor Rick 1. Beigeordneter Bornheim Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon / Fax / buergermeister@bornheim-rheinhessen.de Dintesheim Ortsbürgermeister Arnd Stegemann Freitag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon / dintesheim@t-online.de Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon / 2 57 Fax / gemeinde@eppelsheim.de Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag, den um Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Vergabe Bauhof Weiherwiese a) des Baugrundgutachten b) der Vermessung 2. Haushaltsberatung Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ute Klenk-Kaufmann Ortsbürgermeisterin Erbes-Büdesheim Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler Montag Uhr und Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon / erbes-buedesheim@t-online.de Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, 15. Dezember 2016 um Uhr, findet im Rathaus Erbes-Büdesheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Ortsbürgermeister Markus Pinger Donnerstag Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon / kontakt@gemeinde-esselborn.de Flomborn Ortsbürgermeister Rainer Thomas Dienstag Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Langgasse 28 Telefon / 2 34 Privat / Sitzung des Kultur- und Festausschusses Am 13. Dezember 2016 um Uhr, findet im Rathaus Flomborn eine Sitzung des Kultur- und Festausschusses statt. Tagesordnung: 1. Neujahrsempfang Sonstiges Flomborn, den Rainer Thomas Ortsbürgermeister Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans Nach 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet Stetter Straße Süd 2. BA am unanfechtbar geworden ist. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein ( 72 BauGB). Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 8. Dezember 2016 Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, Alzey als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, 2. durch mit qualifizierter elektronischer Sig - natur nach dem Signaturgesetz an: vermka-rhn@vermkv.rlp.de erhoben werden. Wird die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten oder eines Vertreters versäumt, so wird dessen Verschulden dem vertretenden Beteiligten zugerechnet. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans ist nach 212 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sofort vollziehbar. Gleichzeitig mit dem Widerspruch kann nach 80 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Antrag gestellt werden, die sofortige Vollziehung des Umlegungsplans auszusetzen. Die Betroffenen können nach 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auch unmittelbar beim Landgericht Koblenz Kammer für Baulandsachen Karmeliterstraße 14, Koblenz beantragen, dass die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise angeordnet wird. Flomborn, den Mathias Klemmer Vorsitzender des Umlegungsausschusses Flonheim Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung: Montag: Uhr Donnerstag: Uhr Rathaus, Marktplatz 12 Telefon / Fax / info@flonheim.de Kindertagesstätte: kita@flonheim.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de Sitzung des Gemeinderates Am Mittwoch, den um Uhr, findet im Gemeindesaal, Marktplatz 12, eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Vorstellung eines Pächterpaares für die Gaststätte Beratung und Beschlussfassung 2. Grundsatzbeschluss für den Bau einer neuen KITA, vorgesehen An der Weiherwiese Beratung und Beschlussfassung 3. Baugrunduntersuchungen für die vorgesehene Baufläche der KITA und dem künftigen Neubaugebiet Beschluss über die Vergabe eines Bodengutachtens 4. Entwurf der Dritten Teilfortschreibung LEPIV Beratung und Beschlussfassung 5. Feststellung des Jahresergebnisses 2015, Entlas tung der Ortsbürgermeisterin und der Beigeordneten der Ortsgemeinde Flonheim sowie des Verbandsbürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land Beratung und Beschlussfassung 6. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 1. Neujahrsempfang Verleihung einer Silbernen Ehrennadel 2. Pachtvertrag Gaststätte Beratung und Beschlussfassung 3. Information des Sachstandsberichtes 4. Ankauf eines Grundstückes im zukünftigen Gewerbegebiet Beratung und Beschlussfassung 5. Bauanträge Beratung und Beschlussfassung 6. Mitteilungen und Anfragen Flonheim, den Ute Beiser-Hübner Ortsbürgermeisterin Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon / 3 16 kontakt@framersheim.de Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, den um Uhr, findet im Clubraum der Sport- und Kulturhalle eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1 Entwurf der Dritten Landesverordnung zur Änderung der LVO über das Landesentwicklungsprogramm Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Beratung und Beschlussfassung 2. Mitteilung und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 3. Nutzungsänderung des Kellergeschosses Beratung und Beschlussfassung 4. Mitteilungen und Anfragen Öffentlicher Teil: 5. Bekanntgabe der Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils Framersheim, den Ulrich Armbrüster Ortsbürgermeister Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Sprechstunde im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20, Donnerstag Uhr Telefon / (nur donnerstags) Rathaus, Hauptstraße 7 Telefon / info@freimersheim-rheinhessen.de Gau-Heppenheim Ortsbürgermeister Helmut Matthäi Montag Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon / Fax / Mobil / gau-heppenheim@ewr-internett.de Gau-Odernheim Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde montags von Uhr oder nach Vereinbarung weitere Bürostunden Montag von Uhr Mittwoch und Freitag von Uhr Rathaus, Obermarkt 5 Telefon / 4 03 Fax / rathaus@gau-odernheim.de Kindertagesstätte: / Kindergarten: / Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, den 15. Dezember 2016 um Uhr, findet im Rathaus/Ratssaal eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Begrüßung 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung Gewerke Neubau Kindertagesstätte 4. Beratung und Beschlussfassung Annahme einer Spende 5. Beratung und Beschlussfassung Erschließungsvertrag Vorstadt III 6. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 7. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 8. Mitteilungen und Anfragen Gau-Odernheim, den Heiner Illing Ortsbürgermeister Kettenheim Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 10 Telefon / Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, dem um Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Kettenheim eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Die Tagesordnung ist dem Aushang zu entnehmen. Wilfried Busch Ortsbürgermeister Lonsheim Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon / 2 36 buergermeister@lonsheim.net Sitzung des Gemeinderates Am Dienstag den um Uhr, findet im Gemeindehaus eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Bürgerfragen 2. Beratung und Beschluss neue MwSt. Besteuerung der Gemeinden-Wahlmöglichkeit 3. Beratung und Beschluss Übernahme Straße An den Gärten Wasserrückhaltebecken 4. Vorbesprechung Haushalt Anregungen und Empfehlungen Bauausschuss 6. Neujahrsempfang Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 8. Vorkaufsrecht 9. Gemeindeangelegenheiten 10. Mitteilungen und Anfragen Lonsheim, den Harald Denne Ortsbürgermeister Mauchenheim Ortsbürgermeister Udo Arm Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10: Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung

7 Donnerstag, den 8. Dezember 2016 Amtlicher Teil Seite 7 Telefon / (Kita) Telefon / (Gemeindebüro) Mobil / buergermeister@mauchenheim-online.de Nack Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel Donnerstag Uhr und nach Vereinbarung Hauptstraße Nack Telefon / 2 66 (Gemeindebüro) Telefon / Vertretung in der Sprechstunde Am überninmmt der 1. Beigeordnete Norbert Lahm die Vertretung des Ortsbürgermeisters Bernhard Hähnel. Sitzung des Gemeinderates Am Montag, den um Uhr, findet im Rathaus eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Bürgerfragestunde 2. Beratung und Beschlussfassung: Geschäftsordnung des Gemeinderates Anpassung an die gesetzlichen Änderungen 3. Beratung und Beschlussfassung: Beschaffung von Festplatzklappgarnituren 4. Beratung und Beschlussfassung: Stellungnahme zum Entwurf der Dritten Landesverordnung zur Änderung der LVO über das Landesentwicklungsprogramm (Dritte Teilfortschreibung LEP IV) 5. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 1. Mitteilungen und Anfragen Nack, den Bernhard Hähnel Ortsbürgermeister Nieder-Wiesen Ortsbürgermeister Holger Waldschmidt Dienstag Uhr Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3 Telefon / 2 61 Rathaus@Nieder-Wiesen.de Ober-Flörsheim Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt Mittwoch Uhr und nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1 Telefon / 2 18 Mobil / Fax / rathaus@ober-floersheim.de Offenheim Ortsbürgermeister Peter Odermann Mittwoch von Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4 Telefon / 2 16 Mobil / info@offenheim.de Wahlheim Ortsbürgermeister Ralph Fuchs Montag Uhr oder nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1 Telefon / Mobil / gemeinde-wahlheim@outlook.de Ende Amtlicher Teil Friedenslicht Bethlehem Die Friedenslichtaktion 2016 steht in Deutschland unter dem Motto: Frieden: Gefällt mir ein Netz verbindet alle Menschen guten Willens. Die Aktion Friedenslicht gibt es seit Sie wurde vom Österreichischen Rundfunk (ORF) ins Leben gerufen. Jedes Jahr entzündet ein Kind das Friedenslicht an der Flamme der Geburtsgrotte Christi in Betlehem. Seit 23 Jahren verteilen die vier Ringverbände (BdP, DPSG, PSG und VCP) gemeinsam mit dem Verband Deutscher Altpfadfindergilden (VDAPG) das Friedenslicht in Deutschland ab dem 3. Advent (11. Dezember 2016). Im Rahmen einer Lichtstafette wird das Licht in Deutschland an über 500 Orten an alle Menschen guten Willens weitergegeben. Aussendungsfeier im Mainzer Dom Am Sonntag, den 11. Dezember findet um 15 Uhr die Aussendungsfeier des Friedenslichtes aus Betlehem im Mainzer Dom statt. Das Licht kommt über Wien, wo die europäische Aussendungsfeier stattfindet, direkt aus der Geburtsgrotte Jesu in Betlehem nach Deutschland. Jedes Jahr neu wird dort die Flamme, die jedes Jahr mehr Menschen miteinander verbindet, auf die Reise geschickt. Nach der Aussendungsfeier im Mainzer Dom wird der Diözesanverband das Licht an Institutionen und Personen des öffentlichen Lebens übergeben. Vertreter der Pfarreien holen das Licht aus Bethlehem im Dom zu Mainz ab und bringen es in ihre Pfarrgruppen. In den Kirchen stehen Kerzen bereit, dass Sie das Licht nach einem Gottesdienst mit nach Hause nehmen können. Gegen Uhr werden die Teilnehmer/innen in einem Lichtermarsch zum Gutenberg-Platz ziehen. Der Weg beginnt am Domausgang zum Leichhof hin, führt über den Leichhof und die Schöfferstraße zum Gutenbergplatz (Theaterseite). Dort wird es von Uhr bis Uhr eine Abschlussfeier geben. Auf dem Gutenbergplatz (Theaterseite) steht ab Uhr eine große Weltkarte. Die teilnehmenden Pfadfinderinnen und Pfadfinder sind eingeladen, in diese Weltkarte neonfarbige Fäden zu spannen, die mit den Ländern verbunden sind, zu denen sie freundschaftliche oder auch pfadfinderische Beziehungen pflegen. Die Aktion auf dem Gutenbergplatz möchte das deutschlandweite Jahresmotto der Friedenslichtaktion 2016 aufgreifen, bei dem es um die positiven Chancen und Möglichkeiten von Internet und sozialen Netzwerken geht, die durch ihre weltweite Plattform auch zur Völkerverständigung beitragen und den weltweiten Frieden stärken und fördern können. Das Licht des Friedens Bewahrt das Licht des Friedens, tragt es in alle Welt, damit der Menschen Hoffnung nicht ganz zu Staub zerfällt. Reicht es in Freundschaft weiter und nehmt den Auftrag an. Legt euren Zwist beiseite, dass Frieden werden kann. Seid alle guten Willens, folgt eurem Herzgefühl, übt Menschlichkeit und Nachsicht, denkt an das große Ziel. Bewahrt das Licht des Friedens, tragt es in alle Welt, damit der Menschen Hoffnung nicht ganz zu Staub zerfällt. Anita Menger

8 Seite 8 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 8. Dezember 2016 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Kirchengemeinden Gottesdienste Zeichenerklärung: AM = Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA = Eucharistische Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD = Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GDA = Gottesdienst mit Abendmahl; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt; Hl.M = Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK = Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosenkranz; VAM = Vorabendmesse Katholisch: Albig: Do., Uhr, HA. Bechtolsheim: So., Uhr, HA f.d. Pfarrgemeinde. Erbes-Büdesheim: Fr., 18 Uhr, RK; Uhr Rorateamt. So 9 Uhr MF. Flomborn: Fr., 18 Uhr, Rorateamt. Flonheim: So., Uhr, HA zu Patrozinium u. Kirchweih. Framersheim: So., Uhr, EUF. Freimersheim: Do., 18 Uhr, HA; Uhr, RK. Gau-Odernheim: Sa., Uhr, VAM. Ober-Flörsheim: Do., 9 Uhr, Adventsgedanken in der Kirche. Fr., Uhr, GD Erstkommunionkurs. Sa., Uhr, EUF. Di., 6.30 Uhr, Rorateamt, anschl. Frühstück; Uhr GD der Versöhnung. Offenheim: Di., 18 Uhr, RK; Uhr Rorateamt. Weinheim: Sa., Uhr, RK; 18 Uhr, VAM. Mi 17 Uhr, Beichtgelegenheit (Pfr. Ludwig); 18 Uhr RK; Uhr, Rorateamt. Evangelisch: Albig: So., 17 Uhr, GD. Bechtolsheim: Sa., Uhr, GD. So., 11 Uhr, KiGD. Mi., 17 Uhr, Kinderandacht in Ensheim; Uhr, Adventsandacht in Spiesheim. Biebelnheim: So., 10 Uhr, KiGD. Mi., 17 Uhr, Kinderandacht in Ensheim; Uhr, Adventsandacht in Spiesheim. Bornheim: So., 9 Uhr, GD (Pfr. Bendler). Dintesheim: So., Uhr, GD. Erbes-Büdesheim: Sa., 18 Uhr, Licht & Klang ( Singerbsen /Bohn). Esselborn: So., Uhr, GD. Flomborn: So., 9 Uhr, GD. Flonheim: So., Uhr, GD. Framersheim: So., 9 Uhr, GD (mit Projekt: Chor). Gau-Heppenheim: So., 10 Uhr, GD (mit Einführung von Kirchenvorständen). Gau-Köngernheim: So., 9 Uhr, GD. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GD mit Taufe; 10 Uhr KiGD im Jugendheim. Mauchenheim: So., 10 Uhr, GD (Hussung). Nack: So., 8.45 Uhr, GD; 10 Uhr, Purzelkirche im Ev. Gemeindehaus. Nieder-Wiesen: So., 10 Uhr, GD; 11 Uhr, KiGD. Offenheim: So., 10 Uhr, FamGD/T (Kita/Bohn), Kirchencafé. Uffhofen: So., 9 Uhr, GD. Wahlheim: So., 9 Uhr, GD. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; So., 10 Uhr, GD mit Kinder-GD Königs kinder (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.); Fr., Uhr, Seniorentreff (14- tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel , tobias.lehr@chrischona.org, Albig Sammlung für Deutsche Kriegsgräberfürsorge Albiger Sammlerteam wieder sehr erfolgreich Seit vielen Jahren nimmt Albig eine Spitzenstellung unter den Gemeinden beim Sammelergebnis für die Deutsche Kriegsgräberfürsorge ein. 2100,52 Euro sammelten Liesel Knell, Rose Ruhland, Irma Lamb, Gerlinde Reibel, Margot Hasselbach, Petra Lang, Michelle Weindorf, Maria Hofmann, Elisabeth Bentz, Ute Trautwein, Heinz Reibel, Johann Göttel, Wilfried Best und Udo Jakob in diesem Jahr in den Albiger Haushalten ein. Ortsbürgermeister Günther Trautwein dankt allen Sammlerinnen und Sammlern und den Spenderinnen und Spendern sehr herzlich. Entwicklung des Sammelergebnisses seit dem Jahr 2005: Jahr Betrag Jahr Betrag Günther Trautwein, Ortsbürgermeister ANZEIGE SPD-Ortsverein Albig unter neuer Führung Michelle Weindorf ist neue Vorsitzende Der SPD-Ortsverein hat eine neue und deutlich verjüngte Führungsspitze. Die 33-jährige Bankkauffrau Michelle Weindorf und der 19-jährige Werkstudent Nils Hofmann bilden künftig die Vorstandsspitze. In der jüngsten Generalversammlung wurde Michelle Weindorf einstimmig zur Vorsitzenden gewählt. Mit dem gleichen Votum wurde Nils Hofmann stellvertretender Vorsitzender. Manfred Zimmermann (Kassierer), Günther Trautwein (Schriftführer) und Rüdiger Steil und Manfred Weindorf (Beisitzer) sind weitere Mitglieder des Vorstands. Der bisherige Vorsitzende Manfred Weindorf kandierte nach über 30-jähriger Tätigkeit als Vorsitzender nicht mehr für dieses Amt. Text/Foto: G.T. (Kostenpflicht. Text) Das Nachrichtenblatt online lesen unter TV Albig E-Jugend Pokalsieger Beim Turnier des Ludwig-Holl-Hallenpokals am 4. Dezember in der Rundsporthalle in Alzey wurden die von Wilfried Best trainierten E-Junioren-Fußballer des TV Albig überraschend Pokalsieger. Nach einem 2:1 Sieg gegen die hoch favorisierten Gau-Odernheimer folgte ein deutlicher 6:0 Erfolg gegen Pfedersheim 3. In einem spannenden Spiel gegen Pfedersheim 1 konnte ein leistungsgerechtes 0:0 Unentschieden erreicht werden. Mit einem klaren 5:0 Sieg gegen FJFV Wiesbach 1 wurden die TV- Fußballer ungeschlagen Gruppensieger und mussten im Endspiel gegen die Mannschaft von FJFV Wiesbach 2 antreten. Das Endspiel konnte dann auch noch in souveräner Art und Weise mit 2:0 gewonnen werden. Aus den Händen von Kreisjugendwart Karlheinz Volontäre für Albig 1250-Jahrfeier nimmt Form an Best, Bechtolsheim, konnten die stolzen Fußballer dann den Pokal in Empfang nehmen. In der erfolgreichen Mannschaft kamen folgende Spieler zum Einsatz: Tim Krempl, Emil Hennig, Lucas Gherasim, Marc Heimstadt, Florentin Freude, Phil Gräf, Justin Oymak, Anton Krempl, Philip Schneider, Fabian Gerth, Emil Möhler, Robert Gherasim. W.Be. Nach den vorbereitenden Arbeiten, die bereits vor einer Woche erledigt wurden, nimmt das nächstes Jahr stattfindende Dorfjubiläum jetzt erste Formen an. Albig wird dann 1250 Jahre alt und dieses Ereignis soll auch im Dorfbild sichtbar werden. Nach einer Idee des Ortsbürgermeis - ters, einem Entwurf des Albiger Grafikers Udo Heise, der Anfertigung der Cortenstahltafeln durch Schlossermeister Arno Frank und der tatkräftigen Unterstützung und Förderung der Realisierung durch die Volontäre, konnte jetzt die erste Tafel am Ortseingang in der oberen Langgasse am Haus Nr. 7 angebracht werden. Ein besonderer Dank gilt Frau Nathalie Schön und Herrn Mehmet Serhat, den Besitzern des Anwesens Langgasse 7, für die Genehmigung der Anbringung der Cortenstahltafel an ihrem Haus, einer exponierten Stelle im Eingangsbereich der Gemeinde. Ortsbürgermeister Günther Trautwein dankte auch den Anwohnern Inge und Gernot Schmitt für das gastfreundliche Frühstücksbufett, aber auch Schlossermeister Arno Frank und dem Schlossergesellen Tim Gadomsky für die fachkundigen Anweisungen und Mitwirkung bei der Montage. Zur Erleichterung der Arbeit hatten die Winzergenossenschaft und Achim Hofmann je einen Gabelstapler zur Verfügung gestellt. Der Alzeyer Malermeister Seibel wird in den nächsten Tagen den unter der Cortenstahltafel befindlichen Haussockel zur Erhöhung des Kontrastes noch beigefarben anlegen. Die Freifläche vor der Tafel wurde von den Volontären mit Natursteinen eingerahmt und mit Pinien-Rindenmulch abgedeckt, sodass sich die kleine Anlage als schönes Gemeinschaftswerk vieler Beteiligter sauber und ordentlich präsentiert. Text/Foto: G.T.

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