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2 Wichtige Fristen: Frist für die ordentliche Kündigung: (gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit) Probezeit: bis 2 Jahre: ab 2 Jahre: ab 5 Jahre: ab 8 Jahre: ab 10 Jahre: ab 12 Jahre: ab 15 Jahre: ab 20 Jahre: 2 Wochen 4 Wochen zum 15. oder Ende Kalendermonat 1 Monat zum Ende Kalendermonat 2 Monate zum Ende Kalendermonat 3 Monate zum Ende Kalendermonat 4 Monate zum Ende Kalendermonat 5 Monate zum Ende Kalendermonat 6 Monate zum Ende Kalendermonat 7 Monate zum Ende Kalendermonat Vorsicht: tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang; vertragliche Regelungen haben Vorrang, wenn für Arbeitnehmer günstiger Erklärungsfrist außerordentliche Kündigung: 2 Wochen ab Kenntniserlangung von den Kündigungsgründen Äußerungsfrist Betriebsrat: Ordentliche Kündigung: 1 Woche Außerordentliche Kündigung: 3 Tage Personelle Maßnahmen: 1 Woche

3 Wichtige Schwellenwerte: Anwendbarkeit KSchG: mehr als 10 Arbeitnehmer (Vollzeitstellen; ab 2004) Massenentlassungsanzeige: bei Arbeitnehmern: mehr als 5 Entlassungen bei Arbeitnehmern: 10% oder mehr als 25 Entlassungen ab 500 Arbeitnehmer: mehr als 30 Entlassungen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung / Teilzeit in Elternzeit: i.d.r. mehr als 15 Arbeitnehmer Datenschutzbeauftragter: grds. mind. 20 Arbeitnehmer Betriebsratsfähigkeit: mind. 5 Arbeitnehmer, davon 3 wählbar Freistellung BR-Mitglieder: ab i.d.r. 200 Arbeitnehmer Wirtschaftsausschuss: i.d.r. mehr als 100 Arbeitnehmer Pflicht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses: mehr als 20 Arbeitnehmer

4 Personengruppen mit gesetzlichem Sonderkündigungsschutz: Schwerbehinderte und Gleichgestellte Schwangere (bis 4 Monate nach Entbindung) Eltern in Elternzeit Arbeitnehmer in Pflege- oder Familien- pflegezeit Datenschutzbeauftragte Vertrauensperson der Schwerbehinderten Betriebs- und Personalräte inkl. Wahlbewerber, Wahlinitiatoren und Wahlvorstände Jugend- und Auszubildendenvertreter Inhaber politischer Ehrenämter (abhängig vom jeweiligen Bundesland) Auszubildende (nach Ablauf der Probezeit) Lohnfortzahlung Lohn ohne Arbeit: Feiertage: keine Wartezeit, Lohn, der ohne Feiertag bezogen worden wäre

5 Krankheit: Urlaub: Mutterschutz: 4-wöchige Wartezeit, Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts, Dauer: 6 Wochen für dieselbe Krankheit 6-monatige Wartezeit, Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes, Mindesturlaub: 20 Tage bei 5 Arbeitstagen pro Woche 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung (Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) Freistellungspflicht ohne Lohnfortzahlungspflicht: Pflegezeit: max. 6 Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen

6 Einzuhaltende Formen: Kündigung: Schriftform Aufhebungsvertrag: Schriftform Befristung des Arbeitsvertrags: Schriftform vor Aufnahme der Tätigkeit Nachweis der Kündigungsberechtigung: Originalvollmacht, Prokura oder gesetzliche Vertretungsmacht Arbeitszeiten: Werktägliche Regelarbeitszeit: Werktägliche Höchstarbeitszeit: 8 Std. 10 Std. (Ausgleich erforderlich) Ruhepausen: 6 bis 9 Std.: 30 min ab 9 Std.: 45 min Max. Beschäftigung ohne Pause: Nachtzeit: 6 Std bis 6.00 Uhr (ohne abweichende Vereinbarungen)

7 Unsere Büros Beijing Suite 3130, 31st Floor, South Office Tower, Beijing Kerry Centre 1 Guang Hua Road, Chao Yang District Beijing China Tel Fax bblaw-beijing@bblaw.com Berlin Kurfürstenstraße Berlin Tel Fax bblaw-berlin@bblaw.com Brüssel Avenue Louise Brüssel Belgien Tel Fax bblaw-bruessel@bblaw.com Düsseldorf Cecilienallee Düsseldorf Tel Fax bblaw-duesseldorf@bblaw.com

8 Frankfurt am Main München Mainzer Landstraße Frankfurt Tel Fax Ganghoferstraße München Tel.: Fax: Moskau Turchaninov Per. 6/ Moskau Russland Tel Fax St. Petersburg Marata Str Lit. A, office St. Petersburg Russland Tel Fax BEIJING BERLIN BRÜSSEL DÜSSELDORF FRANKFURT AM MAIN MOSKAU MÜNCHEN ST. PETERSBURG 02/2017

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