Beschlussempfehlung und Bericht

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/9665 Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz) A. Problem DieVerordnung (EU)Nr.236/2012desEuropäischenParlamentsunddesRates vom14.märz2012überleerverkäufeundbestimmteaspektevoncredit Default Swaps (EU-Leerverkaufsverordnung) ist national umzusetzen. B. Lösung MitdemvorliegendenGesetzentwurfwerdendiehierfürerforderlichenÄnderungen nationaler Gesetze angestrebt. AnnahmedesGesetzentwurfsingeänderterFassungmitdenStimmender FraktionenCDU/CSU,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltung der Fraktionen SPD und DIE LINKE. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand DerBundeshaushaltwirddurchdenGesetzentwurfnichtbelastet,dasichdiegesetzlichenÄnderungenunmittelbarnuraufdengebührenfinanziertenHaushalt derbundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsichtauswirken.diehaushalte der Länder und Gemeinden sind ebenfalls nicht betroffen. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger DerGesetzentwurfenthältkeineRegelungenzumErfüllungsaufwandfürBürger.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft DievorgeseheneAufhebungdernationalenLeerverkaufsverbote,TransparenzpflichtenfürInhabervonNetto-LeerverkaufspositionenunddesVerbotsbestimmterKreditderivate ( 30hbis30jWpHG)führtdazu,dassdieRegelungen beiderermittlungdernationalenbürokratiekostenbelastungnichtmehrberücksichtigtwerden.infolgederweitgehendparallelenkünftigenvorgabennachder EU-LeerverkaufsverordnungkommtesjedochzukeinerEntlastung.DieBemessungderKostenwirkungderEU-LeerverkaufsverordnungfürdieEuropäische Union insgesamt ergibt sich aus der Folgenabschätzung. AusdenneuenVorgabenin 31fWpHGfolgteineneueInformationspflichtfür diewirtschaft,diezusätzlichebürokratiekostenvon268eurobedingt.darüber hinausbedingtdieerweiterungderprüfungvonpflichtennach 36WpHGim LichtederEU-LeerverkaufsverordnungErfüllungsaufwandinHöhevon Euro (DokumentationderÜberprüfungderEinhaltungderzusätzlichenPflichten undverbote)und5808euro (UnterrichtungderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht BaFin durchdenprüferbeischwerwiegendemverstoßgegen diese Pflichten und Verbote). E.3Erfüllungsaufwand der Verwaltung DerGesetzentwurfenthältkeineneuenRegelungenzumErfüllungsaufwandfür die Verwaltung. F. Weitere Kosten Keine.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10854 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, dengesetzentwurfaufdrucksache17/9665mitfolgendenmaßgaben,imübrigen unverändert anzunehmen: 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 5 wird wie folgt geändert: aa) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: FürdieZweckedesArtikels9Absatz4Satz2derVerordnung (EU) Nr.236/2012beaufsichtigtdieBundesanstaltdieentsprechendenInternetseiten des Bundesanzeigers. bb)inabsatz3werdendiewörter nachdenabsätzen2und3 durch die Wörter nach Absatz 2 ersetzt. cc) Absatz 4 wird wie folgt geändert: aaa) In Nummer 1 wird das Wort sowie durch ein Komma ersetzt. bbb) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt: 1a.dieBeaufsichtigungderInternetseitendesBundesanzeigersfürdieZweckedesArtikels9Absatz4Satz2derVerordnung (EU) Nr. 236/2012 sowie. b) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 7a eingefügt:,7a. Nach 34d Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt: (5a)DieAbsätze1bis5sindnichtanzuwendenaufdiejenigen MitarbeitereinesWertpapierdienstleistungsunternehmens,dieausschließlichineinerZweigniederlassungimSinnedes 24ades KreditwesengesetzesoderinmehrerensolcherZweigniederlassungen tätig sind. c) Nummer 8 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: a)inabsatz1satz1werdendiewörter derindiesemabschnittgeregeltenpflichtenund durchdiewörter deranzeigepflichtennach 10undderindiesemAbschnittgeregeltenPflichtensowie ersetzt. d) Nummer 9 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: a)inabsatz2werdennummer2buchstabem,nummer5buchstabef sowiedienummern14aund14baufgehobenundwerdeninnummer19anachdenwörtern nichtrichtig einkommaunddiewörter nicht vollständig eingefügt. 2. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 3 eingefügt: Artikel 3 Änderung des Kreditwesengesetzes 29Absatz2desKreditwesengesetzesinderFassungderBekanntmachungvom9.September1998 (BGBl.IS.2776),daszuletztdurchArtikel2 desgesetzesvom24.februar2012 (BGBl.IS.206)geändertwordenist, wird wie folgt geändert:

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1. Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ZudemhaterdieEinhaltungderMitteilungs-undVeröffentlichungspflichtenundsonstigenAnforderungenderArtikel5bis10und12bis14 derverordnung (EU)Nr.236/2012desEuropäischenParlamentsunddes Ratesvom14.März2012überLeerverkäufeundbestimmteAspektevon Credit Default Swaps (ABl. L 86 vom , S. 1) zu prüfen. 2.ImbisherigenSatz3werdendieWörter Sätzen1und2 durchdiewörter Sätzen 1 bis 3 ersetzt. 3. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 4. Berlin, den 26. September 2012 Der Finanzausschuss Dr. Birgit Reinemund Vorsitzende Ralph Brinkhaus Berichterstatter Manfred Zöllmer Berichterstatter Björn Sänger Berichterstatter

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10854 Bericht der Abgeordneten Ralph Brinkhaus, Manfred Zöllmer und Björn Sänger A. Allgemeiner Teil I.Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf aufdrucksache17/9665inseiner181.sitzungam24.mai2012dem FinanzausschusszurfederführendenBeratungsowiedem Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage DieEU-Leerverkaufsverordnung,dieam25.März2012in KraftgetretenistundinihrenwesentlichenTeilenabdem 1.November2012gilt,enthältunmittelbargeltendeVerbote ungedeckterleerverkäufevonaktien,diezumhandelan europäischenhandelsplätzenzugelassensind,sowievon StaatsanleihenderEU-MitgliedstaatenundderEuropäischenUnion.ZudemwerdenCreditDefaultSwapsauf StaatsanleihenderEU-MitgliedstaatensowiederEuropäischenUnionverboten,diekeinenAbsicherungszwecken dienen.netto-leerverkaufspositioneninaktienundstaatsanleihensowiecreditdefaultswapsaufstaatsanleihen müssenbeiüberschreitenbestimmterschwellenwertean Aufsichtsbehördengemeldetwerden.Netto-LeerverkaufspositioneninAktienmüssenbeimÜberschreitenweiterer Schwellenwerteauchveröffentlichtwerden.Dienationalen AufsichtsbehördenunddieneueeuropäischeWertpapierundMarktaufsichtsbehördeESMA (EuropeanSecuritiesand MarketsAuthority)werdenbefugt,inKrisensituationenweiterezeitlichbefristeteTransparenzvorschriftenundVerbote zuerlassen.sofernveräußerteaktienvomverkäufernicht innerhalbbestimmterfristengeliefertwerden,müssenersatzpapiere geliefert und Strafzahlungen geleistet werden. DieRegelungenentsprechenmitAusnahmederVorschriften zurzwangseindeckungweitgehenddemimjuli2010erlassenengesetzzurvorbeugunggegenmissbräuchlichewertpapier-undderivategeschäfte (Drucksachen17/1952 (Gesetzentwurf)und17/2336 (BeschlussempfehlungundBericht); BGBl I Nr. 38, , S. 945 ff.). UmdenVollzuginDeutschlandzugewährleisten,müssen diezuständigenbehördenbestimmtwerden.zudemsinddie MitgliedstaatennachArtikel41derEU-Leerverkaufsverordnunggehalten,wirksameSanktionenfürVerstößefestzulegen und deren Durchsetzung zu gewährleisten. DenAnpassungsbedarfimWertpapierhandelsgesetz (WpHG)undimBörsengesetz (BörsG)folgend,dendieEU- Leerverkaufsverordnungauslöst,strebtderGesetzentwurf an,dienationalenregelungender 30hbis30jWpHG weitgehendzuverdrängenundaufzuheben.nationalerregelungsbedarfbestehthinsichtlichderzuständigkeitundder BußgeldtatbeständesowienichtinderEU-LeerverkaufsverordnunggeregeltertechnischerEinzelheitenderAnzeigeundMeldeverfahren.LetzteresindinderLeerverkaufs-Anzeigeverordnungvom7.April2011geregeltbzw.werden GegenstanddernochzuerlassendenVerordnunggemäß 30iAbsatz5Satz1WpHG.EtwaigerAnpassungsbedarf aufrechtsverordnungsebenehängtvonderausgestaltung dernochzuerlassendendelegiertenrechtsaktebzw.technischenstandardsdereuropäischenkommissionab.anzu- passenistferner 4aWpHG,dadieEU-LeerverkaufsverordnungabweichendeRegelungenzudenVoraussetzungenfür VerbotezuständigerBehördentrifft.Fernerwirdangestrebt, dieregelungenzurprüfungdermeldepflichtenundverhaltensregelnin 36WpHGimLichtederEU-Leerverkaufsverordnung zu erweitern. III.Öffentliche Anhörung DerFinanzausschusshatinseiner91.Sitzungam13.Juni 2012eineöffentlicheAnhörungzudemGesetzentwurf durchgeführt.folgendeeinzelsachverständige,verbände und Institutionen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme: Börse Stuttgart AG Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Delatte, Prof. Dr. Anne-Laure, Rouen Business School Deutsche Börse AG Deutsche Bundesbank Deutscher Gewerkschaftsbund Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. Deutsches Aktieninstitut e. V. Die Deutsche Kreditwirtschaft Hirte, Prof. Dr. iur. Heribert, Universität Hamburg InstitutderWirtschaftsprüferinDeutschlande.V.,Marita Rindermann. DasErgebnisderöffentlichenAnhörungistindieAusschussberatungeneingegangen.DasProtokolleinschließlich dereingereichtenschriftlichenstellungnahmenistderöffentlichkeit zugänglich. IV. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses DerRechtsausschusshatdenGesetzentwurfinseiner 92.Sitzungam26.September2012beratenundempfiehlt mitdenstimmenderfraktionencdu/csu,fdpund BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder FraktionenSPDundDIELINKE.AnnahmeinderFassung deränderungsanträgederfraktionendercdu/csuund FDP. V. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss DerFinanzausschusshatdenGesetzentwurfinseiner 89.Sitzungam23.Mai2012erstmaligberatenunddie DurchführungeineröffentlichenAnhörungam13.Juni2012 beschlossen (siehehierzuabschnittiii).anschließendhater dengesetzentwurfinseiner93.sitzungam27.juni2012erneutundinseiner99.sitzungam26.september2012abschließend beraten. DerFinanzausschussempfiehltmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,FDPundBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN beistimmenthaltungderfraktionenspdunddielinke. Annahme in geänderter Fassung.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPbetonten,dasEU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetz,welchesverschiedenenotwendigeÄnderungenaneinigennationalen Gesetzenvornimmt,darunteramWertpapierhandelsgesetz (WpHG)undamBörsengesetz (BörsG),verbieteungedeckteLeerverkäufevonAktienundbestimmterCreditDefaultSwapsaufeuropäischeStaatsanleihen.DieRegelungen dereu-leerverkaufsverordnungwürdenimübrigenweitestgehenddemvomdeutschenbundestagbereitsimjuli 2010erlassenenGesetzzurVorbeugunggegenmissbräuchlicheWertpapier-undDerivategeschäfteentsprechen (BGBl I Nr. 38, , S. 945 ff.). ZudemwiesendieKoalitionsfraktionendieKritikdaran, dassfürdenerlasszeitlichbefristeterhandelsaussetzungen anbörsennachartikel23dereu-leerverkaufsverordnung diejeweiligebörsengeschäftsführungzuständigseinsolle, alsnichtsachgerechtzurück.diejeweiligebörsengeschäftsführungverfügeüberdienotwendigendatenunddiemarktnähe,umeineermessensfehlerfreieentscheidungüberden ErlasszeitlichbefristeterMaßnahmenandemjeweiligen Handelsplatzzutreffen.DieBörsengeschäftsführungseizudembereitsnachdemBörsengesetzfürHandelsaussetzungenzuständig,diemitMaßnahmennachArtikel23derEU- Leerverkaufsverordnung vergleichbar seien. DieKoalitionsfraktionenmachtenzwarauchdeutlich,dass sieebenfallserwogenhätten,diehandelsaussetzungenan BörsennachArtikel23derEU-Leerverkaufsverordnungin diezuständigkeitderbafinzulegen,abersieseienimverlaufderberatungenzuderüberzeugunggelangt,dasses sachgerechtersei,diesbeiderjeweiligenbörsengeschäftsführungselbstzubelassen,weilderartigeproblemeimmer andeneinzelnenmarktplätzenauftretenwürden.siedele mandieentscheidungübereinehandelsaussetzungaufder unterenebene,direktbeiderbörsengeschäftsführungselbst, an,könnediesenatürlichwesentlichschnellerreagieren,als wennmandienotwendigkeiteinbauenwürde,diebundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)andieser Entscheidungzubeteiligen.UnterWürdigungdieserAspektehättensichdieKoalitionsfraktionendazuentschlossen,dieEntscheidungübereineHandelsaussetzung,wie vomgesetzentwurfvorgesehen,beiderbörsengeschäftsführung zu belassen. FernerhabeeswährendderBeratungenÜberlegungengegeben,dienachArtikel15derEU-VerordnungfürBörsenmit CCP-Anbindung (CentralCounterparty)bestehende Eindeckungspflicht auchaufanderebörsenohneccp-anbindungauszuweiten.diekoalitionsfraktionenhättensichallerdingsdazuentschlossen,dasthemaerstindenberatungenzumhochfrequenzhandelsgesetzaufzugreifen,umden BetroffenendieMöglichkeitzugeben,sichausführlichmit derthematikzubeschäftigenundeinensolchenänderungsantragineineröffentlichenanhörungdiskutierenzukönnen. DieFraktionderSPDhobhervor,esseiunstrittig,dassein VerbotungedeckterLeerverkäufesinnvollundnotwendig sei.dieregelung,dassletztendlichdiejeweiligebörsengeschäftsführungfüreinehandelsaussetzungenanbörsen nachartikel23dereu-leerverkaufsverordnungzuständig seinsoll,stoßejedochaufablehnung.diefraktionderspd vertretedieauffassung,dasseinverbotungedeckterleerverkäufewirksamseinmüsseundumgehungstatbestände nichtzugelassenwerdendürften.werdiefinanzmärkteund ihreakteurebeobachte,wisse,dassumgehungstatbestände schnellgefundenundangewandtwerdenwürden.wenndas GesetzeinensolchenTatbestanderöffne,seidiesauchlegitim.ErlassezudemeineeinzelneBörsengeschäftsführung einehandelsaussetzung,gehederhandelananderenbörsenplätzenweiter.damitseidasproblemnichtgelöst.es müssevielmehrdiebafinentsprechendtätigwerden.dies seiauchbeidervomausschussdurchgeführtenöffentlichen Anhörungsehrdeutlichgeworden.DieSachverständigen, dietagtäglichmitdieserproblematikzutunhaben,hätten mehrheitlichebenfallsdiesepositionvertreten.diefraktion derspdbedauere,dassdiekoalitionsfraktionenandieser StellenichtdienotwendigeFlexibilitätaufbrächten,ihre Position in dieser Frage zu überdenken. DieFraktionDIELINKE.betonte,vonderSacheher weisedasumsetzungsgesetzunddieverordnungzweifelsohneindierichtigerichtung.allerdingsmüssedasvorliegende Gesetz in seiner Gesamtheit betrachtet werden. Grundsätzlichzubegrüßensei,dassRegelungenzuVerboten vonleerverkäufenundkreditausfallversicherungen,dieseit 2010inDeutschlandgelten,nunauchaufeuropäischer Ebeneumgesetztwerdenwürden,dennnationaleVerbote würdenweitgehendwirkungslosbleiben,weilinvestoren schlichtaufbörseninnachbarstaatenausweichenwürden. ImVergleichzumStatusquoseifernerdasBemühenzum SchaffenvonmehrTransparenzdurchKennzeichnungs-, Melde-undVeröffentlichungspflichtenzubegrüßen.Vom PrinzipherkönntendieRegulierungsbehördendamitdie Märktebeobachten,entstehendeRisikenentdeckenundunterfestgelegtenVoraussetzungen inausnahmesituationen wiesichverstärkenderkursverfalloderturbulenzen entsprechendagierenundzeitlichbefristeteverbotefürinstrumente aussprechen. GehemanabertieferundbetrachtedieSubstanzvonVerordnungundUmsetzungsgesetz,würdendeutlicheSchwachstellensichtbarwerden:Verbotenwerdenwürdenlediglich ungedeckteleerverkäufe,undzwarsolchevonaktien undbestimmtenwertpapieren,etwastaatsanleihenvoneu- Mitgliedstaaten.Demgegenüberunberücksichtigtundweiter erlaubtwürdendamitorthodoxegedeckteleerverkäufebleiben,womitderverkaufvonbeliehenenwertpapieren,das ShortSelling,inklusivedasWettenauffallendeKurse, weiterhinmöglichbleibenwürde.darüberhinauswerdedie SpekulationaufSchuldtitelvonStaatenaußerhalbderEU vondenregelungenüberhauptnichterfasst.ebensowenig seidiesbeidevisenleerverkäufenderfall,dienichtineuro dotiertsind.diebeschränkungenfürungedecktekreditausfallversicherungen (CreditDefaultSwaps)würdensichnur auföffentlicheschuldtitelbeziehen.inbezugaufprivate Schuldtitel,alsovonUnternehmenundBanken,bestünden hingegen keine Beschränkungen. AufeinenweiterenwichtigenAspekthabedieSachverständigeProf.Dr.Anne-LaureDelattebeidervomAusschuss durchgeführtenöffentlichenanhörunghingewiesen:empirischeuntersuchungenwürdenzumeinenbelegen,dasses sichbeicreditdefaultswaps (CDS)umdasbevorzugteInstrumentbeiLeerverkäufenhandele.Zumanderenseider CDS-MarktvorallenDingeneinaußerbörslicherMarkt,der zurzeit überhaupt nicht organisiert und kontrolliert sei.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10854 AuchwenndieKoalitionsfraktionennuninFormvonÄnderungsanträgennachbessernwürden,umzuversuchen,ArbitragezwischenzugelassenenHandelsplätzeninDeutschland zuverringern,schaffedieskeinelösunginanbetrachtvon AbwanderungsprozessenaufOTC-MärkteunddieSchaffungvonUmgehungskonstruktionen,einschließlichderEntwicklungvonneuenProdukten.WeiterreichendeZiele,die wiediereformderotc-derivatemärkteseit2009vorrangigaufderagendaderg20rangieren,würdendamitindie Ferne rücken. DieFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENunterstrich,sie tragedieumsetzungdereu-leerverkaufsverordnungin deutschesrechtmit,obwohlessowohlbeidemkompromiss,deraufeuropäischerebeneerzieltwordensei,alsauch indernationalenumsetzungeinigeschwächengebe.das ThemaLeerverkäufezuadressieren,seirichtigundwichtig, dadiesesinstrumentinderlagesei,krisenzuverschärfen oderfehlentwicklungenzubegünstigen,wennüberleerverkäufesinkendekurseaufgrundeinerselbsterfüllendenprophezeiung wahrscheinlicher gemacht werden. WievonderSachverständigenProf.Dr.Anne-LaureDelatte beidervomausschussdurchgeführtenöffentlichenanhörungangemahnt,seiesjedochzumerstennotwendig,den KomplexderCreditDefaultSwaps (CDS)nocheinmaleiner genauerenanalysezuunterziehen,vorallembezüglichder Frage,obesausreiche,denBereichderStaatsanleihenzu adressieren,stattdengesamtenmarktbereichmitdemverbotzuerfassen.zumzweitenmüssedienachwievorbestehendeumgehungsmöglichkeitüberswap-kontraktegeregeltwerden.zumdrittenmüssegeklärtwerden,wieungedecktepositionenerkanntwerdenkönnen,wenndiezusammengefasstenpositionenderhändlervondendeutschen Aufsehernnichterfasstwerden.Viertensseieswichtigzu sehen,dasseinelückebeidenmarketmakernbestehe.so einleuchtenddievorliegenderegelungklinge,gebeesdatenausdenusa,diezeigenwürden,dass99,6prozentder CDS-VerträgevonnursechsBankengehaltenwerdenwürden.DasseiendieMarketMaker.Dasbedeute,eineAusnahmeindiesemBereichstellekeineDetailfragedar,sondernerfassedasGrosdesMarktes.Daherdroheandieser Stelle,dieRegulierunginsLeerezulaufen.Undschließlich sei,wievondenkoalitionsfraktionenangesprochen,die zentralefehleinschätzung,dasseinenotwendigehandelsaussetzunganeinembörsenplatznichtbedinge,dassanden anderenhandelsplätzenproblemebestehenwürden.das entsprechenichtdernaturvonfinanzmärkten.sicherlich wäreeswünschenswert,aberdannhättemansichauchin DeutschlandinderFinanzkrisenichtmitdenAuswirkungen derturbulenzenamus-finanzmarktbefassenmüssen.daherwäreesrichtig,dieentscheidungübereinehandelsaussetzungaufstaatlicherebeneanzusiedeln,stattsiebeiden Börsenzubelassen.InsellösungenseienandieserStelle nichtsinnvoll.derbundesrathabediesebenfallsalsunsinnig bezeichnet. DieKoalitionsfraktionenwiesendieKritikderOppositionsfraktionenzuderRegelung,dassdiejeweiligeBörsengeschäftsführungfürHandelsaussetzungenanBörsenzuständigseinsolle,zurück.DasstellekeineswegseineSchwächungderAufsichtdar.ImHinblickaufdieVergleichbarkeit mitdenhandelsaussetzungennachbörsengesetzseheder GesetzentwurfderBundesregierungbereitsjetztvor,dass dieunterrichtungspflichtenbeihandelsaussetzung,auchbei HandelsaussetzungnachArtikel23derEU-Leerverkaufsverordnung,geltenwürden.DieKoalitionsfraktionenwürdendeshalbdavonausgehen,dasssichdieBörsenuntereinanderunverzüglichübereineHandelsaussetzungnachArtikel23derEU-Leerverkaufsverordnungnichtnurunterrichtenwürden,sondernauchunterrichtenmüssten.Das bedeute,wenneinsolcherfallaneinemhandelsplatzeintrete,müssedienachrichtohneverzugzudenanderenhandelsplätzen,damitdortsofortgeprüftwerdenkönne,obhier entsprechenderhandlungsbedarfbestehe.außerdemseidie Problematikdurchaushandelsplatzbezogen.DementsprechendseiesnachAnsichtderKoalitionsfraktionenso,dass esoriginäreaufgabederörtlichenbörsensei,dorteinzugreifen.insofernkönnemandieeinwendungenderoppositionsfraktionen hierzu nicht teilen. DieBundesregierungergänzte,eshandelesichbeidiesen HandelsaussetzungenumNotmaßnahmenfüreinenganz kurzenzeitraum.siemüsstenamendedesnächstengeschäftstagesbeendetsein.dasheiße,hiermüsseschnellreagiertwerdenunddiemaßnahmeseizeitlichbefristet.daher seiesjetztschonbeihandelsaussetzungennachdembörsengesetzüblich,dasssichdiebörsenvorherabsprechen,da einalleingangbeikurzfristigenhandelsaussetzungenwenig Sinnmache.DasfindeinAbstimmungmitdenanderenHandelsplätzenstatt.AndiesePraxisknüpfedervorliegendeGesetzentwurfan.UngedeckteLeerverkäufeselbstseien,dessenungeachtet,kraftEU-VerordnungundunterAufsichtder EuropeanSecuritiesandMarketsAuthority (ESMA)ohnehin verboten. BeaufsichtigungeinerWebsitedesBundesanzeigersundErmächtigung zur Ausgestaltung der Aufsicht ZumvondenKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDP vorgelegtenänderungsantragaufumdrucknummer1betontendiekoalitionsfraktionen,damitwerdesichergestellt, dassdiebisherigepraxisderveröffentlichungvonnetto- LeerverkaufspositionenimBundesanzeigerfortgeführtwerdenkönne,dadieEU-LeerverkaufsverordnungdieVeröffentlichungentwederaufeinervonderjeweiligenAufsichtsbehördeverwalteteoderaufeinervondieserbeaufsichtigten Internetseitevorschreibe.NähereszudenÜberwachungsbefugnissengegenüberdemBundesanzeigerkönneineiner Rechtsverordnung konkretisiert werden. DemÄnderungsantragstimmtederAusschussmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPbeiStimmenthaltungderFraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Prüfungspflicht AußerdembetontendieKoalitionsfraktionen,dervorliegendeGesetzentwurfsehederzeitvor,dassdieEinhaltung derleerverkaufsverbotesowiedermitteilungs-undveröffentlichungspflichtendereu-leerverkaufsverordnung durchdieprüferimrahmenderprüfungnachdemwphg zuprüfensei.seitensderdeutschenkreditwirtschaftund desinstitutsfürwirtschaftsprüferseidaspetitumgeäußert worden,hiervorabzusehenundstattdessendieprüfungin diejahresabschlussprüfungzuintegrieren,welchesderbisherigenprüfungspraxisentspreche.diesespetitumwürden diekoalitionsfraktionenalssinnvollerachten,daesdoppel-

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode prüfungenundsomitunnötigenmehraufwandvermeiden würde.mitdemhierzuvorgelegtenänderungsantragauf UmdruckNummer2strebemanan,diesemPetitumnachzukommen. DemÄnderungsantragstimmtederAusschussmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,FDPundDIELINKE.bei StimmenthaltungderFraktionenSPDundBÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN zu. Weitere Änderungsanträge DarüberhinauslegtendieKoalitionsfraktionenzweiweitere Änderungsanträgevor,dienichtunmittelbarmitdemGesetz zutunhaben.eswürdendamitaberebenfallsklarstellungen imwertpapierhandelsgesetzangestrebt.daherseiessachgerecht,diesimzusammenhangmitderverabschiedungdes EU-Leerverkaufs-Ausführungsgesetzes zu normieren. DerÄnderungsantragaufUmdruckNummer3strebedie Klarstellungan,dassauchdienichtvollständigeAnfertigungeinesBeratungsprotokollsalsOrdnungswidrigkeitzu ahndensei.nachderderzeitigenformulierungimwphg liegeeineordnungswidrigkeitnurvor,wenneinberatungsprotokoll nicht,nichtrichtigodernichtrechtzeitig angefertigtwerde.umhiermissverständnissenvorzubeugen, werde angestrebt, dies klarzustellen. DemÄnderungsantragstimmtederAusschussmitdenStimmenderFraktionenCDU/CSU,FDP,DIELINKE.und BÜNDNIS90/DIEGRÜNENbeiStimmenthaltungder Fraktion der SPD zu. ÄnderungsantragaufUmdruckNummer4greifeeingemeinsamesPetitumderDeutschenKreditwirtschaftundder BaFinauf,dasssichdasBeraterregisteraufimInlandtätige MitarbeitervonWertpapierdienstleistungsunternehmenbeschränkenundnichtauchalleBeraterinausländischen Zweigniederlassungenerfassensolle.MitdemAnlegerschutz-undFunktionsverbesserungsgesetz,welchesbereits Anfang2011vomDeutschenBundestagverabschiedetwordensei,werdegeregelt,dassabdem1.November2012Mitarbeiter,dieinderAnlageberatung,alsVertriebsbeauftragte oderalscompliance-beauftragteeingesetztwerden,beider BaFinregistriertwerdenmüssten ( 34dWpHG),umdieErkenntnissederBaFinüberdieEinhaltungderWohlverhaltenspflichtennachdemWpHGzuverbessern.EU-und EWR-ZweigniederlassungenwürdendenWohlverhaltenspflichtendesjeweiligenAufnahmestaatesunterfallen.Das heiße, dass auch die Aufsichtsbehörde des Aufnahmestaates fürdiedahingehendeaufsichtzuständigsei.demzufolgesei eineregistrierungdieserimauslandtätigenmitarbeiterbei derbafinunnötig.fürdieinstitutegeltejedochselbstverständlichauchweiterhindiepflicht,auchinzweigniederlassungen nur geeignete Mitarbeiter einzusetzen. DemÄnderungsantragstimmtderAusschussmitdenStimmenderFraktionenderCDU/CSUundFDPbeiStimmenthaltungderFraktionenSPD,DIELINKE.undBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. Behebung eines redaktionellen Fehlers SchließlichlegtendieKoalitionsfraktioneneinenÄnderungsantragzurBehebungeinesredaktionellenFehlersim WpHG vor (Umdruck Nummer 5). DemÄnderungsantragstimmtederAusschussmitdenStimmen aller Fraktionen zu. B. Besonderer Teil Zu Nummer 1 (ÄnderungvonArtikel1 Änderungdes Wertpapierhandelsgesetzes) Zu Buchstabe a (Änderung von Nummer 5; 30h ) Zu den Doppelbuchstaben aa und cc (Absatz 2 Satz 2 neu und Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a neu) DurchdieErgänzungwirdsichergestellt,dassdiebisherige PraxisderVeröffentlichungvonNetto-Leerverkaufspositio- nenimbundesanzeigerfortgeführtwerdenkann,dadieeu- LeerverkaufsverordnunggemäßArtikel9Absatz4Satz2 derverordnung (EU)Nr.236/2012dieVeröffentlichungentwederaufeinervonderjeweiligenAufsichtsbehördeverwaltetenoderaufeinervondieserbeaufsichtigtenInternetseitevorschreibt.NähereszudenÜberwachungsbefugnissen gegenüberdembundesanzeigerkannineinerrechtsverordnung konkretisiert werden. Zu Doppelbuchstabe bb (Absatz 3) Es wird ein redaktioneller Fehler behoben. Zu Buchstabe b (Einfügung einer neuen Nummer 7a; 34d Absatz 5a neu) MitderÄnderungwirdderAnwendungsbereichderbesonderenOrganisationspflichtennach 34dAbsatz1bis5 WpHGinderFassungdesAnlegerschutz-undFunktionsverbesserungsgesetzesaufimInlandtätigeMitarbeitervon Wertpapierdienstleistungsunternehmenbeschränkt.DieAnzeigepflichteninBezugaufdenEinsatzvonMitarbeiternin deranlageberatung,alsvertriebsbeauftragteoderalscompliance-beauftragtezielenimergebnisaufeineverbesserungdererkenntnissederbundesanstaltüberdieeinhaltung der Wohlverhaltenspflichten nach dem WpHG. EU-bzw.EWR-ZweigniederlassungenimSinnedes 24a KWGunterfallendenWohlverhaltenspflichtendesjeweiligenAufnahmestaates,dessenAufsichtsbehördeauchfürdie dahingehendeaufsichtzuständigist.fürdiebeaufsichtigungdurchdiebafinbedarfeshinsichtlichausschließlich dorttätigermitarbeiterfolglichnichtdernach 34dWpHG zulieferndeninformationen.dieauchfürrechtlichunselbständigezweigniederlassungennach 24aKWGgeltende allgemeineverpflichtungvoninstituten,nurgeeignetemitarbeiter einzusetzen, bleibt hiervon unberührt. Zu Buchstabe c (Änderung von Nummer 8 Buchstabe a; 36 Absatz 1 Satz 1) ImGesetzentwurfistderzeitvorgesehen,dieEinhaltungder VerbotenachdenArtikeln12,13und14derVerordnung (EU)Nr.236/2012undderMitteilungs-undVeröffentlichungspflichtennachdenArtikeln5bis10derVerordnung (EU)Nr.236/2012durchdiePrüferimRahmenderPrüfung nachdemwertpapierhandelsgesetzprüfenzulassen.dieses wirdgeändertundstattdessendieprüfungindiejahresabschlussprüfungintegriert,welchesderbisherigenprüfungspraxis entspricht.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/10854 Zu Buchstabe d (Änderung von Nummer 9 Buchstabe a; 39 Absatz 2) DievorgeseheneErgänzungvon 39Absatz2Nummer19 stelltsicher,dassauchdienichtvollständigeanfertigungeinesberatungsprotokollsalsordnungswidrigkeitzuahnden ist. Zu Nummer 2 (Einfügung eines neuen Artikels 3 Änderung des Kreditwesengesetzes) Siehe hierzu Begründung zu Nummer 1 Buchstabe b. Zu Nummer 3 (Inkrafttreten) Folgeänderung. Berlin, den 26. September 2012 Ralph Brinkhaus Berichterstatter Manfred Zöllmer Berichterstatter Björn Sänger Berichterstatter

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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