BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/12861 Einführung einer City-Maut Vorbemerkung der Fragesteller InvielenBeispielenimAuslandzeigtsichdieCity-Mautalseinwirkungsvolles Instrument,denKfz-VerkehrindenInnenstädteneinzudämmenundgleichzeitigdiekommunaleökologischeVerantwortungzuübernehmen.NichtzuletzteröffnetdieCity-MautdenKommunenneueMöglichkeiten,dringendbenötigte GeldmittelfürdieVerbesserungdesöffentlichenNahverkehrsaufzubringen. Die hohen Anfangsinvestitionen dagegen schrecken viele Kommunen ab. ImJahr2005äußertederdamaligeVerkehrsminister,ManfredStolpe,ineinem Interviewmitder WirtschaftsWoche : UndwenndieKommuneninRichtung City-Mautgehenwollen,werdenwirdaskonstruktivbegleiten. InderAntwort aufeinekleineanfragederfraktionbündnis90/diegrünen (Bundestagsdrucksache16/10668)werdendieFragen12bis14nacheinerBewertung dercity-mautausweichendbeantwortet.derparlamentarischestaatssekretär imbundesministeriumfürumwelt,naturschutzundreaktorsicherheit, MichaelMüller,fordertedemgegenüberimJahr2007großeKommunenauf, dieeinführungeinercity-mautvorzubereiten.inhamburgwirdderzeitan einem Gutachten zur City-Maut gearbeitet. VieleKommunenklagenüberRechtsunsicherheit.Weristeigentlichzuständig fürdieeinführungeinercity-maut?nichtnurdierechtsunsicherheitbezüglich dereinführungistfürdiekommuneneinproblem,auchistnichtabschließend geklärt,wereigentlichderschuldnereinercity-mautwäre:fahrzeughalter oder-fahrer?auchdatenschutzrechtlichefragensindzuklären.beidererfassungderdatenfürdiecity-mautmusseinetechnischelösunggewähltwerden, beiderkeinepersonen-oderkfz-bezogenendatenanfallen,umdieentstehung von Bewegungsprofile von Personen zu vermeiden. DieEUschlägtvor,MaßnahmenwieCity-Mautverstärktzufördern.DieEU- Richtlinie2004/52/EGunddasMautsystemgesetz (MautSysG,2005)wollendie VoraussetzungenfürdieInteroperabilitätvonelektronischenMautsystemen schaffen,allerdingszunächstbezogenaufnutzfahrzeuge.diedeutscheautoindustriehateinenrufalstechnischervorreiterzuverlieren.mauterfassungssystemebeinutzfahrzeugensindindenfahrzeugenselbereingebaut.ver- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 19. Mai 2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode gleichbaregrundlagenfürdenpkw-bereichfehlen.hierwäreessinnvolldie von der EU geforderte Interoperabiliät zu fördern. 2.AufwelcherBasiskönntez.B.dasLandHamburgdieEinführungeiner City-Maut beantragen? 1.AufwelcherrechtlichenGrundlagekönntenKommuneneineCity-Mauteinführen? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. NachArtikel74Absatz1Nummer22desGrundgesetzesistdieErhebungund VerteilungvonGebührenfürdieBenutzungöffentlicherStraßenmitFahrzeugen GegenstandderkonkurrierendenGesetzgebung.MitdemErlassdesAutobahnmautgesetzes (ABMG)unddesFernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes (FStrPrivG)hatderBundvonseinerGesetzgebungskompetenzfürden BereichderBundesfernstraßenumfassendGebrauchgemacht.DieLänder könntenineigenerzuständigkeiteinecity-mautfürkommunal-undlandesstraßen einführen. 3.InwieweitkanndieSenkungderCO 2 -EmissionenalsBegründungfürdie Einführung einer City-Maut herangezogen werden? DieLänderkönnenunterBeachtungdesVerhältnismäßigkeitsgrundsatzeshierüber selbst entscheiden (siehe Antwort zu Frage 1). 4.WelcheAnfechtungsgründegegendieEinführungeinerCitymautaufder Basis des derzeitigen Rechts sind denkbar? 5.WelcheMöglichkeitenfürdenGesetzgebergibtes,dieseAnfechtungsgründe auszuschließen? DieFragen4und5werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DasVorliegenvonAnfechtungsgründenkannnuraufderGrundlagevonkonkreten Ausgestaltungsvorschlägen bewertet werden. 6.PlantdieBundesregierungeinPräzisierungdesrechtlichenRahmens,um denkommunen,dieeinecity-mauteinführenmöchten,rechtssicherheitzu verschaffen, und wenn nein, warum nicht? Nein. DieBundesregierungsiehtkeinenHandlungsbedarf,daeineCity-Mautaus SichtderBundesregierungnuringeringemUmfangzurLösungvoninnerstädtischenVerkehrsproblemenbeitragenkannundzudemdieBürgerzusätzlich finanziellbelastenwürde.obundinwieweitdieländervonihrengesetzgebungskompetenzengebrauchmachen,entscheidensieineigenerverantwortung. Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. MiteinerCity-MautwürdezudemKaufkraftausdenInnenstadtbereichenabgezogen.EskämezuGeschäftsverlagerungenundzueinemerhöhtenVerkehrsaufkommeninRichtungmautfreierStädtebzw. grünerwiesen andenstadträndern.darüberhinausistmiterheblichenkostenfürdieinstallationundden Betrieb von Mauterhebungssystemen zu rechnen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13129 MaßnahmenderStadtentwicklung,eineStärkungdesöffentlichenNahverkehrs, dieförderungschadstoffarmerfahrzeugesowiedieeinführungintelligenter SystemezurVerkehrslenkungwerdendeshalbalsweitauswirkungsvollereingeschätzt, um innerstädtische Verkehrsprobleme zu lösen. Nein 7.GabodergibtesvonSeitenderRegierungBegleitungbzw.Unterstützung fürdiekommunen,diesichfürdieeinführungeinercitymautinteressieren (Beispiele München oder Hamburg)? 8.InwieweitunterstütztdieBundesregierungKommunenfinanziell,die durchgutachtendievoraussetzungenfürdieeinführungeinercity-maut prüfen wollen? Derartige Vorhaben werden nicht unterstützt. 9.WiekonkretgestaltetsichdievomdamaligenVerkehrsministerManfred StolpebereitsvorvierJahrenversprochenekonstruktiveBegleitungder Kommunen? DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS)ist bereit, vorhandene Erfahrungen (z. B. aus der Lkw-Maut) einzubringen. 10.GibtesvonSeitendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklungStudienzudenverschiedenenMöglichkeitenderVerkehrseindämmunginStädten,wieParkraumbewirtschaftung,Umweltzonenoder City-Maut? Wenn ja, was besagen diese und was wird davon wann umgesetzt? EinevomBMVBSinAuftraggegebeneStudie EffizienteVerkehrspolitikfür denstraßensektorinballungsräumen dertechnischenuniversität (TU)Berlin ausdemjahr2007kommtzudemergebnis,dasssichdieeinführungeinercity- MautwegenderHöhederMauterhebungskostenderzeitzumeistökonomisch nichtrechtfertigenlasse.ihrpotenzialzurverminderungvonexternenumwelteffektenseibegrenzt,dietransaktionskostendürftenderstudiezufolgebei einerbundesweitenroad-pricing-lösungdurchdienotwendigeeinbindungder verschiedenenföderalenebenensehrhochsein.eineoptimierteparkraumbewirtschaftungsowieeinverbesserteröffentlicherpersonennahverkehr (ÖPNV)seien zumindestsolangeeskeinekostengünstigeremauterhebungstechnologie gebe insgesamt sinnvoller. DerBundfördertbereitsdieVerbesserungderVerkehrsverhältnisseindenGemeindenmitjährlichrund1,7Mrd.EuroundsiehtsichdarindurchdieStudie bestärkt. IneinerweiterenvomBMVBSinAuftraggegebenenStudie ( ParkenBerlin OptimierungdesParkraummanagementsinBerlin )untersuchtdasdeutsche InstitutfürUrbanistikzurzeitaktuelleHandlungsfelderdesParkraummanagementsu.a.imHinblickaufihreWirksamkeitzurSteuerungbzw.Vermeidung despkw-verkehrs.diestudiewirdvoraussichtlichim2.halbjahr2009abgeschlossen sein.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11.HatdieBundesregierungimZusammenhangmitderUmsetzungderEU- RichtlinienzumFeinstaubundzumLärmschoneinmaldarangedacht,den KommunendenEinstieginCity-MautModellez.B.durcheinheitliche Systeme zu erleichtern? ZurVerbesserungderLuftqualitätundzurLärmbekämpfungsiehtdasBundesimmissionsschutzgesetz bereits spezielle Instrumentarien vor. 12.HatdieBundesregierungStudienüberKostenundEffizienzverschiedener Mauterhebungssysteme und deren Realisierung? InDeutschland,ÖsterreichundTschechienwirdjeweilseineLkw-Mautim gesamtenautobahnnetzelektronischerhoben.indeutschlandbasiertdie Erhebungaufeinersatelliten-undmobilfunkgestützten,inÖsterreichund Tschechien auf einer baken- und mikrowellengestützten Technologie. DieEU-KommissionhatimRahmendervorgeschlagenenÄnderungderso genanntenwegekostenrichtlinie (Richtlinie1999/62/EG)ineinemBegleitdokumentzurFolgenabschätzunghierzueineAussagegemacht:Danachliegen diebetriebskostenderindeutschland,österreichundtschechienerzielten Lkw-Mauteinnahmen in einem gleichen Korridor zwischen 15 und 20 Prozent. Ja 13.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dasseineZunahmeunterschiedlichernationalerodersogarkommunalerCity-Maut-Erfassungssystemein EuropaeineunnötigeErschwernisdesfreienPersonen-undGüterverkehrs bedeutet? 14.InwieweithältdieBundesregierungdieEntwicklungeinesharmonisierten technischenstandardsineuropafürdiecity-maut-erfassungfürsinnvoll? 15.IstdieBundesregierungeingebundenbeiderEntwicklungvonNormen und Standards bei europäischen Mauterfassungssystemen? Wennja,wiesiehtdieseEinbindungaus,wannkannmitErgebnissengerechnet werden? DieFragen14und15werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieRichtlinie2004/52/EGüberdieInteroperabilitätelektronischerMautsystemeinderGemeinschaftsiehteinNebeneinandervonSatellitenortungs-/ MobilfunktechniksowieKurzstreckenkommunikation (sogenanntesbakensystem)vor.diezuständigennormenorganisationen,insbesonderedaseuropäischekomiteefürnormung (CEN ComitéEuropéendeNormalisation),wurdenvonderEU-Kommissionersucht,aneinerschnellenVerabschiedungvon NormenfürdieinderRichtliniegenanntenTechnikenzuarbeiten.Diefürdie satellitengestütztemauterforderlichenstandardswerdenaktuellineiner gemeinschaftlichencen/iso-arbeitsgruppe (ISO InternationalOrganization for Standardization) entwickelt. VertreterderdeutschenIndustrie (z.b.tollcollectgmbh,daimlerag,t-systemsenterpriseservicesgmbh)wirkenindenverschiedenenarbeitsgruppen fürsatellitengestütztemautsystememit.diebundesregierungselbstistdurch VertreterderBundesanstaltfürStraßenwesen (BASt)einbezogen.DerAbschluss der Arbeiten ist für Ende 2010 geplant.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ InwieweitsetztsichdieBundesregierungimRahmenderEUundderUnited NationsEconomicCommissionforEurope (UNECE)dafürein,dassTypgenehmigungenfürneuePkwundNutzfahrzeugeinZukunfttechnische VoraussetzungenfüreinsatellitengestütztesMauterfassungssystemerfüllen? FürdieErteilungeinerTypgenehmigungeinesKfzunddessenAnhängermuss derantragstellernachweiseodergenehmigungennachdenindenrahmenrichtlinienvorgeschriebenenumfängenvorlegen.aussichtderaktivenund passivensicherheitsindkeineerfordernisseeinertypgenehmigungfürein satellitengestütztesmauterfassungssystemerkennbar.somitwerdendiesbezüglich auch keine Anstrengungen unternommen. 17.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dassdieEinführungeinerCity- MauteinsinnvollesInstrumentzurReduzierungderCO 2 -Emissionenin Kommunenist,undwennnein,auswelchenGründenteiltsiedieseAuffassung nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 10 wird verwiesen. DieBundesregierunghältdieVerbesserungdesöffentlichenNahverkehrs,den AusbauvonRadwegenunddieFörderungschadstoffarmerFahrzeugeetc.im Hinblick auf eine CO 2 -Reduktion für effektiver und zielführender. 18.LiegenderBundesregierungAbschätzungenüberdieCO 2 -Einsparungen durchdieeinführungeinercitymautinbestimmtendeutschenstädtenvor, oderplantdiebundesregierungderartigeabschätzungenvornehmenzu lassen, und wenn nein, warum nicht? Nein. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19.AuswelchenGründenhatdieBundesregierungbisherkeineModellprojekte zur Einführung einer City-Maut gefördert? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 20.AuswelchenGründenkönnenKommunenbisherkeinezinsgünstigen Kfw-KreditezurAnschubfinanzierungfürdieEinführungeinerCity-Maut beantragen? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 21.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung,dasseineCity-Mautmiteiner MautbefreiungfürElektrofahrzeugeeinenKaufanreizfürdieseFahrzeuge schaffenwürde,undwiebeurteiltdiebundesregierungdiesemaßnahme imzusammenhangmitihremziel,bis2020einemillionelektrofahrzeuge in Deutschland zu haben? UmweltfreundlichereFahrzeugewerdenbereitsjetztimRahmenderKfz- Steuer,derMineralölsteuerundderLkw-Mautbevorzugt.Esgibtinsoweit bereits wirksame Kaufanreize für umweltfreundliche Fahrzeuge.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 22.GibtesseitensderBundesregierungÜberlegungendierechtlichenVoraussetzungenzurEintreibungderMautschuldzupräzisierenodersinddie Regelungen hinreichend klar? Wenn ja, wer sollte nach Meinung der Regierung Mautschuldner sein? 23.WelcheErfahrungenhatdieBundesregierungmitderDurchsetzbarkeit vonzahlungseinforderungen (Stichwort:enforcement)insbesondereauch von ausländischen Mautprellern? Gibt es hier bei der Lkw-Maut grenzüberschreitende Rechtshilfen? Wenn ja, sind diese auch auf Pkw-Fahrer übertragbar? Soweitunter EintreibungderMautschuld dienacherhebungvonlkw-maut zuverstehenist,erfolgtdiesaufdergrundlagedes 8ABMGinderFassung derbekanntmachungvom2.dezember2004 (BGBl.I,S.3122),zuletztgeändertdurchArtikel1desZweitenGesetzeszurÄnderungdesAutobahnmautgesetzesfürschwereNutzfahrzeugevom22.Dezember2008 (BGBl.I,S.2967). InVerbindungmitdenallgemeinenverwaltungsrechtlichenVorschriftenzur DurchsetzungvonGebührenansprüchensinddiegesetzlichenGrundlagendes ABMG für schwere Nutzfahrzeuge ausreichend. 2ABMGbestimmtdieMautschuldner.DiessindderEigentümeroderHalter desmotorfahrzeugsoderderjenige,derüberdengebrauchdesmotorfahrzeugs bestimmtoderdasmotorfahrzeugführt.mehreremautschuldnerhaftenalsgesamtschuldner. DaseinzigefürVerkehrsordnungswidrigkeitenzurzeitfunktionierendeÜbereinkommenbestehtimVerhältniszuÖsterreichundumfasstauchMautverstöße. GrundsätzlichwäreeinesolcheVollstreckungshilfeauchaufPkw-Fahreranwendbar. DieVollstreckungvonBußgeldernistauchimVerhältniszudenNiederlanden möglich.beigebietsfremdenbetroffenenwirdbeistraßenkontrollenjedochregelmäßignach 132derStrafprozessordnungi.V.m. 46Absatz1desOrdnungswidrigkeitengesetzeseinesog.Sicherheitsleistungerhoben,derenHöhe derzuerwartendengeldbuße (einschließlichdergebührenundauslagen)entspricht.durchdiesesverfahrenwirdgegenübergebietsfremdenbetroffenendie DurchführungundanschließendeVollstreckungvonBußgeldentscheidungen sichergestellt. Anmerkung:AufBasisderflächendeckendenundzeitlichverteiltenKontrolle liegtdiemautprellerquotefürdengesamtenzeitraumseitbeginndermauterhebung unter zwei Prozent sowohl bei In- als auch bei Ausländern. 24.WelchedatenschutzrechtlichenFragenwirftdieEinführungeinerCity- Mautauf,undwelcheAnforderungenhältdieBundesregierungfürnotwendig,umbeiderEinführungeinerCitymauteinHöchstmaßanDatenschutz zu gewährleisten? WelchedatenschutzrechtlichenFragenaufgeworfenwerdenkönnten,hängtvom Erfassungssystem einer City-Maut ab. InsbesonderedieGrundsätzederDatenvermeidunghabenausdatenschutzrechtlicherSichtauchmitBlickaufeineCity-MautunveränderteBedeutung.Die LänderhabendiedatenschutzrechtlichenFragenineigenerVerantwortungzu prüfen und zu beantworten.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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