Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2011 und politischer Handlungsbedarf

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/6816 17. Wahlperiode 22. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dag delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6742 Bilanz der Bleiberechtsregelungen zum 30. Juni 2011 und politischer Handlungsbedarf Vorbemerkung der Fragesteller WederdiegesetzlicheAltfallregelungnach 104abzw. 104bdesAufenthaltsgesetzes (AufenthG)nochdieAnschlussregelungderInnenministerkonferenz (IMK)vonEnde2009konntendasallseitsbeklagteProblemdermassenhaften Kettenduldungenwirksambeenden.Ende2010lebtenimmernochüber87000 lediglichgeduldetepersonenindeutschland,über53000vonihnenbereitsseit mehralssechsjahren (vgl.bundestagsdrucksache17/4631).hinzukommen über30000ausreisepflichtigemenschen,denennichteinmaleineduldung,sondernz.b.lediglicheine Grenzübertrittsbescheinigung erteiltwurde.knapp 19000vonihnenlebenebenfallsbereitsseitübersechsJahreninDeutschland, genausowieüber4000asylsuchende.mithingabesende2010über75000 MenschenmitungesichertemAufenthaltsstatus,obwohlsiebereitslangjährigin Deutschlandleben.DieseUnsicherheitistfürdieBetroffenenunerträglich,aber auchgesellschaftlichistesunverantwortlich,menschen,dielangjährigin Deutschlandleben,systematischzudesintegrierenundihneneinenrechtmäßigen Aufenthaltsstatus und damit verbundene Rechte dauerhaft zu verwehren. Über35000Menschenerhieltenbundesweitein (vorläufiges)bleiberecht infolgedergesetzlichenaltfall-bzw.derimk-anschlussregelung.nuretwa 7500vonihnenkonnteneinevollständigeeigenständigeLebensunterhaltssicherungnachweisen,dieanderenlediglicheineüberwiegendeoderteilweise LebensunterhaltssicherungoderernsthafteBemühungenumeinenJobbzw.galten für sie Sonderregelungen aufgrund von Ausbildung und Schulbesuch. DieZahlderPersonenmitungesichertemAufenthaltsstatuswirdsichzumJahreswechsel2011/2012vermutlichnocheinmaldeutlicherhöhen,dadanndieim RahmenderAltfall-bzw.Bleiberechtsregelung häufignur aufprobe erteiltenaufenthaltserlaubnisseverlängertwerdenmüssen.insbesonderewegen deranforderungenzurnachzuweisendeneigenständigenlebensunterhaltssicherungwerdentausendenachjahrendesrechtmäßigenaufenthaltsihre Aufenthaltserlaubniswiederverlierenundindie Kettenduldung zurückfallen, obwohlsiehäufiglängstintegriertsind (auchwennsiezumteilnochaufstaatlichehilfsleistungenangewiesenseinsollten)undauchunklarist,obabschie- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom17.August2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 17/6816 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode bungenüberhauptdurchgesetztwerdenkönnen.esgehtummenschen,diezum Stichtag1.Juli2007seitmindestenssechsbzw.achtJahren (Familien/Einzelpersonen)inDeutschlandlebenmussten,d.h.dasssieAnfang2012seitüberzehneinhalbbzw.seitüberzwölfeinhalbodermehrJahreninDeutschlandlebenwerden!DerEntzugderAufenthaltserlaubnisodergardieAufenthaltsbeendigung indiesenfällenistnachauffassungderfragestellerinnenundfragestellervölligunzumutbarundaucheinverstoßgegendenverhältnismäßigkeitsgrundsatz. GesetzlicheMaßnahmenbiszumEndedesJahressinddeshalbdringenderforderlich.Dieseitdem1.Juli2011geltendeRegelungnach 25aAufenthG bei gutintegriertenjugendlichenundheranwachsenden stelltnurfüreineabgegrenzteteilgruppeeinelösungdar,nämlichfürdiejenigen,derenverbleibaus SichtderRegierungimnationalenEigeninteressealsnützlicherachtetwird:erfolgreichausgebildetejungeMenschen.Zwarbeinhaltet 25aAufenthGerstmals wievonverbänden,kirchenundderoppositionseitjahrengefordert einerollierendeundkeineeinmaligestichtagsregelung.diebedingungenim Übrigensindjedochzurestriktiv,insbesonderehinsichtlichdervondenEltern derbegünstigtenjugendlichengefordertenvollständigenlebensunterhaltssicherungzurerlangungeineseigenständigenaufenthaltsrechts.derbundesrathatte nocheine überwiegende Lebensunterhaltssicherungfürausreichenderachtet, diekoalition (CDU,CSUundFDP)nahmhierjedocheineVerschärfungvor. DieRegelungnimmtdamitsehendenAugesinKauf,ElternvonihrenKindern nach einem langjährigen gemeinsamen Aufenthalt in Deutschland zu trennen. SoweitnochnichtalleBundesländerdieangefragtenInformationenübermittelt habensollten,erklärensichdiefragestellerinnenundfragestellerzurmöglichst vollständigenbeantwortungderanfragefürdiesenfallvorsorglichmiteiner Fristverlängerung einverstanden. 1.WievielePersonenhabenbiszum30.Juni2011nachAngabenderBundesländereineVerlängerungihrerAufenthaltserlaubnisaufProbeimRahmen desimk-beschlussesvom4.dezember2009bzw.nachder Altfallregelung des 104aAufenthGbeantragt (bittenachbundesländerndifferenzieren)? DieAngabensindderfolgendenTabellezuentnehmen.SämtlicheZahlenbeziehensichaufAnträgezurVerlängerungeinerAufenthaltserlaubnisaufProbe. Bundesland Anzahl der Anträge auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe Berlin1540 Bremen1450 Hamburg994 Mecklenburg-Vorpommern321 Nordrhein-Westfalen * k.a. Rheinland-Pfalz1142 Saarland545 Sachsen-Anhalt555 Thüringen337 * In der von Nordrhein-Westfalen gemeldeten Statistik wird die Zahl der Verlängerungsanträge nicht erfasst. VondenBundesländern,dieinderTabellenichtgenanntsind,liegenZahlen zumstichtag31.dezember2010vor.aufdieantwortderbundesregierungzu Frage16derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom3.Februar2011 auf Bundestagsdrucksache 17/4631 wird verwiesen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6816 2.WievieledieserAnträgewarennachAngabenderBundesländerzumStand 30.Juni2011nochnichtentschieden,wievielehattensicherledigt,undwie vielewarenzudiesemdatumabgelehnt (bittenachbundesländerndifferenzieren),undwelchegenauerenerkenntnissegibteszudengründenderablehnung in welchem Umfang)? DieAngabensindderfolgendenTabellezuentnehmen.SämtlicheZahlenbeziehensichaufAnträgezurVerlängerungeinerAufenthaltserlaubnisaufProbe. BundeslandNoch nicht entschieden ErledigungenAblehnungendavon nach Ziffer 2c des IMK- Beschlusses VondenBundesländern,dieinderTabellenichtgenanntsind,liegenZahlen zumstichtag31.dezember2010vor.aufdieantwortderbundesregierungzu Frage17derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom3.Februar2011 auf Bundestagsdrucksache 17/4631 wird verwiesen. davon nach Ziffer 2d des IMK- Beschlusses Berlin43 21129 Bremen912767670 Hamburg20 0110 Mecklenburg-Vorpommern 0 522156 Nordrhein-Westfalenk. A.k. A.648k. A.k. A. Rheinland-Pfalz6163512823 Saarland36 1000 Sachsen-Anhalt161557k. A.k. A. Thüringen23 8871 3.WievielePersonenhattennachAngabenderBundesländerzum30.Juni 2011 a)eineaufenthaltserlaubnisinfolgedesimk-beschlussesvonende2009 nach 23Absatz1AufenthGwegennachgewieseneroderglaubhaftgemachter Halbtagsbeschäftigung, b)eineaufenthaltserlaubnisinfolgedesimk-beschlussesvonende2009 nach 23Absatz1AufenthGwegen (voraussichtlich)erfolgreicher Schul- oder Berufsausbildung, c)eineaufenthaltserlaubnisinfolgedesimk-beschlussesvonende2009 aufprobe nach 23Absatz1AufenthGwegennachgewiesenerBemühungen um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung, d)eineaufenthaltserlaubnisnach 104aAbsatz5AufenthGaufgrund überwiegender eigenständiger Lebensunterhaltssicherung, e)eineaufenthaltserlaubnisnach 104aAbsatz6AufenthGimRahmen einerhärtefallregelungfürauszubildende,familienbzw.alleinerziehende mit Kindern u. a. (bitte soweit möglich differenzieren), f)eineaufenthaltserlaubnisaussonstigemgrunde/aufsonstigerrechtsgrundlage erhalten (bittejeweilsnachbundesländerndifferenzieren,bezüglichnordrhein-westfalensbittedifferenzierteangabenentsprechendderdortigen Ausführungsregelung machen)?

Drucksache 17/6816 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Die Angaben sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. BundeslandZu 3aZu 3bZu 3cZu 3dZu 3eZu 3f Berlin1115104016922029 Bremen203504338513578 Hamburg8123669108921 Mecklenburg-Vorpommern6124112341251 Rheinland-Pfalz20350175299132108 Saarland39 684237474 Sachsen-Anhalt873515477218 Thüringen7311116632015 DerAnwendungsbereichdernordrhein-westfälischenAusführungsregelung vomdezember2009umfasstnebendeninhaberneineraufenthaltserlaubnisauf Probenach 104aAbsatz1Satz1desAufenthaltsgesetzes (AufenthG)auchdie InhabereinerAufenthaltserlaubnisnach 104aAbsatz1Satz2i.V.m. 23 Absatz1AufenthGsowiedieInhabereinerAufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1AufenthGi.V.m.dernordrhein-westfälischenAnordnungvom11.Dezember2006.AusdiesemGrundistausdenvonNordrhein-Westfalengemeldeten ZahleneineAussage,diesichaufdiePersonenbeschränkt,dieam31.Dezember 2009 Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe waren, nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sind die Zahlen für Nordrhein-Westfalen wie folgt: NachdemIMK-BeschlussvomDezember2009wurdeinNordrhein-Westfalen 5155PersoneneineAufenthaltserlaubniserteiltbzw.verlängert,davonsind 2207einbezogeneFamilienangehörige.Vondenverbleibenden2948Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten: im Sinne der Frage 3a: 758, im Sinne der Frage 3b: 345, im Sinne der Frage 3c: 1 845. AktualisierteZahlenimSinnederUntergliederungderFragen3dbis3fliegen nichtvor.insoweitwirdaufdieantwortderbundesregierungzufrage18der KleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom3.Februar2011aufBundestagsdrucksache 17/4631 verwiesen. VondenübrigenBundesländern,dieinderTabellenichtgenanntsind,liegen ZahlenzumStichtag31.Dezember2010vor.AufdieAntwortderBundesregierungzuFrage18derKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom3.Februar 2011 auf Bundestagsdrucksache 17/4631 wird verwiesen. 4.WievieleinDeutschlandlebendePersonenverfügtennachAngabendes Ausländerzentralregisters (AZR)zumStand30.Juni2011übereineAufenthaltserlaubnisnach 104aoder 104bAufenthG,z.T.i.V.m. 23Absatz1 AufenthG (bitte auchimfolgenden nachbundesländerndifferenzieren)? a)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 i.v.m. 104aAufenthGerhalten,weilderLebensunterhaltvollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war? b)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 AufenthG aufprobe erhalten,undwiebewertetdiebundesregierung diesedaten,dieentsprechendihrerantwortaufbundestagsdrucksache

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/6816 17/1539zuFrage7eigentlichdienach 104aAbsatz5bzw.6AufenthG erteiltenaufenthaltserlaubnissewiederspiegelnmüssten,wasaberunrealistisch erscheint? c)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 i.v.m. 104aAbsatz2Satz1AufenthGalsbeiderEinreisenochminderjährige Kinder, inzwischen aber Volljährige erhalten? d)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 23Absatz1 i.v.m. 104aAbsatz2Satz2AufenthGalsunbegleiteteMinderjährige erhalten? e)wievielevonihnenhabeneineaufenthaltserlaubnisnach 104bi.V.m. 23Absatz1AufenthGalsMinderjährigeunterderBedingungderZusage einer Ausreise der Eltern erhalten? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: BundeslandZu 4aZu 4bZu 4cZu 4dZu 4e Baden-Württemberg912135831428 Bayern203811332 Berlin18425726101 Brandenburg862055 Bremen81241112 Hamburg101342531 Hessen534114841228 Mecklenburg-Vorpommern64 2611 Niedersachsen78120812175 Nordrhein-Westfalen21796111892011 Rheinland-Pfalz2761262642 Saarland492 41 Sachsen17471 Sachsen-Anhalt129136 Schleswig-Holstein137 243 Thüringen6811223 Deutschland gesamt640116426097892 AuchhinsichtlichderFrage4bgehtdieBundesregierungdavonaus,dassdie dargestelltenangabendenvondenausländerbehördenandasausländerzentralregister übermittelten Zahlen entsprechen. 5.WievieleMenschenbefandensichnachAngabendesAZRzumStichtag 30.Juni2011inDeutschland,derenAufenthaltlediglichgeduldetodergestattetwurde (bittedifferenzieren),undwievielevonihnenlebtenlängerals sechsjahreindeutschland (bittenachbundesländerndifferenzierenundjeweilsdiezahlbzw.denanteilderlängeralssechsjahrehierlebendenan der Gesamtzahl in Prozent angeben)?

Drucksache 17/6816 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden: BundeslandDuldungen gesamt davon mit Aufenthalt in Prozent länger als 6 Jahre Baden-Württemberg9450555658,8 Bayern6804387156,9 Berlin6220316050,8 Brandenburg161771744,3 Bremen2013145072,0 Hamburg4137259262,6 Hessen4994293858,8 Mecklenburg-Vorpommern122667555,1 Niedersachsen11669818470,1 Nordrhein-Westfalen265771577459,3 Rheinland-Pfalz3185163051,2 Saarland99762262,4 Sachsen2753119443,4 Sachsen-Anhalt2714134449,5 Schleswig-Holstein1796100455,9 Thüringen116051344,2 Deutschland gesamt873125122458,7 BundeslandGestattungen gesamt davon mit Aufenthalt in Prozent länger als 6 Jahre Baden-Württemberg68364276,2 Bayern74363654,9 Berlin245625410,3 Brandenburg16211036,3 Bremen104326525,4 Hamburg176437021,0 Hessen40643047,5 Mecklenburg-Vorpommern115513611,8 Niedersachsen47613988,4 Nordrhein-Westfalen1366610367,6 Rheinland-Pfalz23031024,4 Saarland493204,1 Sachsen175017510,0 Sachsen-Anhalt1125454,0 Schleswig-Holstein284635612,5 Thüringen12061089,0 Deutschland gesamt5452544648,2

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/6816 6.WelchegenauerenAngabenlassensichzumAlterderGeduldetenbzw.der GeduldetenmitübersechsjährigemAufenthaltinDeutschland (bittedifferenzieren)zumstand30.juni2011machen (bittemindestensdiealtersgrenzen sechs,zwölf,16,18,21,26,30,40,50,60und65jahreberücksichtigen),und überwelchestaatsangehörigkeitenverfügtendiesepersonen (bittenachbundesländernunddenzehnwichtigstenstaatsangehörigkeitendifferenzieren)? DieDifferenzierungnachBundesländernkanndererstenTabellezurAntwortzu Frage5,dieübrigenAngabendenfolgendenTabellenentnommenwerden: Altersgruppen in JahrenDuldungen gesamt davon mit Aufenthalt länger als 6 Jahre 0 bis unter 666990 6 bis unter 1279495979 12 bis unter 1654563923 16 bis unter 1834752038 18 bis unter 2155842766 21 bis unter 2693934254 26 bis unter 3086394295 30 bis unter 401931912095 40 bis unter 50126439454 50 bis unter 6051434006 60 bis unter 651093864 65 und älter19191550 Deutschland gesamt8731251224 StaatsangehörigkeitDuldungen gesamt davon mit Aufenthalt länger als 6 Jahre Ungeklärt70905280 Irak69514038 Serbien61782811 Türkei 6 1194195 Kosovo50042985 Syrien, Arabische Republik43283077 Libanon38362422 Russische Föderation29261691 China28011833 Indien2738875

Drucksache 17/6816 8 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WievieleausreisepflichtigePersonenbefandensichnachAngabendesAZR zumstichtag30.juni2011ohneduldungindeutschland,undwievielevon ihnenlebtenlängeralssechsjahreindeutschland (bittenachbundesländern differenzierenundjeweilsdiezahlbzw.denanteilderlängeralssechsjahre hier Lebenden an der Gesamtzahl in Prozent angeben)? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: BundeslandAusreisepflichtige ohne Duldung gesamt davon mit Aufenthalt länger als 6 Jahre in Prozent Baden-Württemberg2552148358,1 Bayern3696198153,6 Berlin2543142556,0 Brandenburg49929659,3 Bremen38129376,9 Hamburg1820100255,1 Hessen4268305071,5 Mecklenburg-Vorpommern36120657,1 Niedersachsen174696155,0 Nordrhein-Westfalen7480468962,7 Rheinland-Pfalz122275761,9 Saarland17411666,7 Sachsen126162549,6 Sachsen-Anhalt54728652,3 Schleswig-Holstein65238659,2 Thüringen31017255,5 Deutschland gesamt295121772860,1

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/6816 8.WelchegenauerenAngabenlassensichzumAlterdieserausreisepflichtigen PersonenohneDuldungbzw.dieserPersonenmitübersechsjährigemAufenthaltinDeutschland (bittedifferenzieren)zumstand30.juni2011machen (bittemindestensdiealtersgrenzensechs,zwölf,16,18,21,26,30,40,50, 60und65Jahreberücksichtigen),undüberwelcheStaatsangehörigkeiten verfügtendiesepersonen (bittenachbundesländernunddenzehnwichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? DieDifferenzierungnachBundesländernkannderTabellezurAntwortzuFrage7,dieübrigenAngabenkönnendenfolgendenTabellenentnommenwerden: Altersgruppen in JahreAusreisepflichtige ohne Duldung gesamt davon mit Aufenthalt von mehr als 6 Jahren 0 bis unter 613300 6 bis unter 121439864 12 bis unter 16989620 16 bis unter 18565342 18 bis unter 211227640 21 bis unter 2627061169 26 bis unter 3027321212 30 bis unter 4074784477 40 bis unter 5059574356 50 bis unter 6028952213 60 bis unter 65753600 65 und älter14411235 Deutschland gesamt2951217728 StaatsangehörigkeitenAusreisepflichtige ohne Duldung gesamt davon mit Aufenthalt von mehr als 6 Jahren Türkei30702267 Serbien1620566 Rumänien1410872 Irak937488 Polen933412 Jugoslawien (ehem.)897728 Russische Föderation880507 Serbien und Montenegro (ehem.)863729 Mazedonien786205 Vietnam772452 Deutschland gesamt2951217728

Drucksache 17/6816 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WiebewertetunderklärtsichdieBundesregierungdiehoheZahlvonetwa 30000ausreisepflichtigenPersonenohneDuldung,überwiegendmitlangjährigemAufenthalt,nachdemdiediesbezüglichenAngabenimAZR infolgederanfragenderfragestellerinbereinigtwurden,insbesonderevor demhintergrund,dassnachderrechtsprechungdesbundesverwaltungsgerichtseineduldungerteiltwerdenmuss,wenndieausreisepflichtnicht ohneverzögerungdurchgesetztwerdenkann,wovonangesichtsvonetwa 7500AbschiebungenimGesamtjahr2010bei30000Personenzueinem konkretenstichtagnichtausgegangenwerdenkann (vgl.bereitsfrage11auf Bundestagsdrucksache17/2269),undwelchenHandlungs-oderGesetzesänderungsbedarf sieht sie entsprechend? Klarstellendseidaraufhingewiesen,dasssichdieindenAntwortenzudenFragen7und8dargestelltezeitlicheDifferenzierungaufdieDauerdesgesamten AufenthaltsderbetroffenenPersoneninDeutschlandundnichtaufdieDauer desaufenthaltsohneaufenthaltstiteloderduldungbezieht:werzumbeispiel sechseinhalbjahrelangmiteineraufenthaltserlaubnisindeutschlandaufhältig warunddannausgewiesenwurde,wirdbiszuseinerausreiseinderstatistikals AusreisepflichtigerohneDuldungmiteinemAufenthaltvonmehralssechs Jahren geführt. ImÜbrigenhatdieBundesregierungkeinenAnhaltspunktdafür,dassbeider SpeicherungAusreisepflichtigerohneDuldungimAZReinsystematischerFehlervorliegt.MöglicheUrsachendafür,dassdieimAZRgespeicherteZahlder AusreisepflichtigenohneDuldungdennochhöheralsdietatsächlicheZahlsein könnte,hatsieinderantwortzufrage11derkleinenanfragederfraktiondie LINKE.vom21.Juni2010aufBundestagsdrucksache17/2269dargestellt.Auf diese Antwort wird verwiesen.

Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/6816 10.WievielePersonenlebtennachAngabendesAZRzum30.Juni2011mit eineraufenthaltserlaubnisnachartikel23absatz1satz1aufenthgin Deutschland (bittenachbundesländernunddenzehnwichtigstenstaatsangehörigkeiten differenzieren)? DieAngabenzuAufenthaltserlaubnissennach 23Absatz1AufenthGkönnen den folgenden Tabellen entnommen werden: BundeslandAnzahl Baden-Württemberg7124 Bayern2900 Berlin5215 Brandenburg456 Bremen1086 Hamburg2920 Hessen5189 Mecklenburg-Vorpommern226 Niedersachsen5746 Nordrhein-Westfalen21229 Rheinland-Pfalz1973 Saarland563 Sachsen580 Sachsen-Anhalt607 Schleswig-Holstein641 Thüringen497 Deutschland gesamt56952 StaatsangehörigkeitAnzahl Serbien8537 Kosovo8220 Türkei5136 Bosnien und Herzegowina3895 Libanon3638 Serbien (ehem.)3190 Afghanistan2623 Serbien und Montenegro (ehem.)2099 Ungeklärt1965 Syrien, Arabische Republik1781

Drucksache 17/6816 12 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WievielePersonenhabennachAngabendesAZRzum31.Juli2011 (bei spätererbeantwortungzueinemspäterendatum)eineaufenthaltserlaubnis nach 25aAbsatz1,Absatz2Satz1,Absatz2Satz2bzw.nach 60aAbsatz2bAufenthG (bittedifferenziertangeben)erhalten (bittenachbundesländern und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? ZumStichtagwarenkeinePersonenmiteinerDuldungnach 60aAbsatz2b AufenthGimAZRgespeichert.DieweiterenAngabenkönnendenfolgenden Tabellen entnommen werden: Bundesland 25a Absatz1 25a 25a Absatz2Satz1 Absatz2Satz2 * Bei zwei Datensätzen liegt eine Untergliederung bei 25a Absatz 2 nach den Sätzen 1 und 2 nicht vor. 25a Absatz 2 * Summe Baden-Württemberg 415 Bayern 325 Hessen 2 35 Niedersachsen 44 Nordrhein-Westfalen 7 18 Schleswig-Holstein 11 Thüringen 11 Deutschland gesamt22 41229 Staatsangehörigkeit 25a Absatz1 25a 25a Absatz2Satz1 Absatz2Satz2 25a Absatz 2 * Summe Türkei 718 Irak 325 Kroatien 3 36 Serbien 22 Albanien 11 Algerien 11 Armenien 11 Aserbaidschan 11 Iran 1 12 Togo 11 Ungeklärt 11 12.MitwievielenPersonenrechnetdieBundesregierung,diezumJahreswechsel2011/2012ihreAufenthaltserlaubnisaufProbebzw.ihreAufenthaltserlaubnisimRahmenderAltfall-bzw.IMK-Anschlussregelungwiederverlierenwerden,undinwieweitsiehtsieeinenentsprechendenHandlungsbedarf (bitte begründen)? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.Siesiehtfürsich derzeit keinen Handlungsbedarf. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333