Gewerbliche Schutzrechte



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Transkript:

Gewerbliche Schutzrechte Dipl. Wirtsch. Ing. Jörg Schlimmer Leiter des Patentinformationszentrums von Rheinland-Pfalz Geschichte 20.11.1881 Einrichtung der Patentstelle in Kaiserslautern bei der Landesgewerbeanstalt 01.01.1973 die Patentschriftenauslegestelle wird vom Land übernommen und an der Universität Trier/Kaiserslautern angesiedelt 1979 Umzug von der Landesgewerbeanstalt in die Räumlichkeiten der Universität Kaiserslautern 1989 Ausbau der Patentschriftenauslegestelle zum leistungsfähigen Patentinformationszentrum 1991 Gründung der Kontaktstelle für Information und Technologie (KIT) in ihrer jetzigen Form 01.12.1999 das PIZ wird Annahmestelle für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen 15.10.2002 das PIZ wird Annahmestelle für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen 16.06.2005 das PIZ wird Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamtes

Unsere Dienstleistungen Hilfestellung bei allen Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz Beratung und Hilfe bei selbstständigem Recherchieren in der Schriftensammlung (z.b. Depatisnet ) Beschaffung von Schutzrechtsdokumenten sowie sonstigen Schutzrechtspublikationen und Informationsschriften Profildienste: Dokumentenlieferung wöchentlich, monatlich, vierteljährlich nach vorgegebenen Kriterien (z.b. IPC- Klassen ) Entgegennahme von Schutzrechtsanmeldungen Kostenlose Erfinderberatung jeden 1. Donnerstag im Monat durch einen Patentanwalt (Voranmeldung erforderlich) Durchführen von Seminaren und Infoveranstaltungen Recherchedienstleistungen Markenrecherchen Geschmacksmusterrecherchen Patentrecherchen rechtsbezogene Recherchen Patentfamilienrecherchen Rechtsstandsfeststellungen Namensrecherchen Überwachungsrecherchen patentstatistische Analysen Konkurrenzanalysen Unternehmensprofile Trends Herkunftsländer Zielmärkte Auftragsrecherchen zum Stand der Technik Patentbewertungen

Sie finden uns Patent-Informations-Zentrum KIT TU Kaiserslautern Paul-Ehrlich-Str., Geb. 32 67663 Kaiserslautern Tel: 0631 / 205-2172 Fax: 0631 / 205-2925 E-mail: piz@kit.uni-kl.de www.kit.uni-kl.de/piz Beispiele für Schutzrechte

Der Begriff gewerblicher Rechtsschutz umfasst alle Gesetze, die dem Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichen Gebieten dienen. Gemeinsamer Schutzgegenstand ist die schöpferische Leistung des einzelnen, welche gewerblich genutzt werden kann. Urheberrechtgesetz schützt persönliche geistige Schöpfungen (Schutz des geistigen Schaffens auf kulturellen Gebieten (Werke der Kunst sowie Datenverarbeitungsprogramme) Die Gewerblichen Schutzrechte können nach zwei Kriterien eingeteilt werden: Nach dem Teritorialitätsprinzip und besagt ein Schutzrecht hat nur im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes Gültigkeit, ein deutsches Patent in Deutschland,... Ein Weltpatent gibt es nicht! Nach Leistungsschutz / Wettbewerbsschutz Leistungsschutz besagt man erhält ein auf Zeit verliehenes Monopolrecht für die Preisgabe seines Wissen an die Allgemeinheit. Wettbewerbsschutz regelt das Verhältnis zwischen Wettbewerbern

Nicht patentierbar Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden ästhetische Formschöpfungen Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche und geschäftliche Tätigkeiten Datenverarbeitungsprogramme (Software) Wiedergabe von Informationen (z.b. Tabellen, Formulare,...) Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen Pflanzensorten ( => Sortenschutzgesetz) und Tierarten perpetuum mobile (Verfahren, die den Naturgesetzen widersprechen) Die Laufzeit eines Patentes beträgt 20 Jahre ab Anmeldetag. (Zusatzzertifikate 25 Jahre)

Nicht schutzfähige Zeichen Man unterscheidet absolute Schutzhindernisse und relative Schutzhindernisse Absolute Schutzhindernisse (==> 8) d.h. Zeichen die nicht eingetragen werden können Relative Schutzhindernisse (==> 9) d.h. die Eintragung des Zeichens als Marke kann gelöscht werden.

Vom Geschmacksmusterschutz ausgeschlossen sind Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind; Muster, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen; Muster, die eine missbräuchliche Benutzung eines der in Artikel 6ter der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums aufgeführten Zeichen oder von sonstigen Abzeichen, Emblemen und Wappen von öffentlichem Interesse darstellen. Die Datenbanken des DPMA zu finden unter www.dpma.de -DPMA-Register -Depatisnet

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Falls Sie Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Die wertvollsten deutschen Marken 2012 Markenwert in Mrd. US-Dollar Handelsblatt Quelle: Marktforschungsunternehmen Millward Brown

Die wertvollsten Marken der Welt 2012 Markenwert in Mrd. US-Dollar Quelle: Marktforschungsunternehmen Millward Brown

Grundprinzip des Patentrechts ist das Gleichgewicht der Interessen. Ein Monopol wird dem gewährt, der seine Erfindung der Öffentlichkeit offenbart Das Patent hat die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen, (1) Der Erwerb des Markenschutzes nach 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr diese zu benutzen. Das Geschmacksmuster gewährt seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen. Eine Benutzung schließt insbesondere die Herstellung, das Anbieten, das in Verkehr bringen, die Einfuhr, die Ausfuhr, den Gebrauch eines Erzeugnisses, in das das Geschmacksmuster aufgenommen oder bei dem es verwendet wird, und den Besitz eines solchen Erzeugnisses zu den genannten Zwecken ein. Was tun, wenn Fälschungen über die Grenze kommen und Ihr Schutzrecht verletzt wird? Produktpiraten fügen der Wirtschaft jährlich einen Schaden von rd. 29 Mrd. Euro zu, vernichten pro Jahr über 70.000 Arbeitsplätze in Deutschland schädigen die Verbraucher sind imageschädigend für die Rechteinhaber. Mögliche Maßnahmen z.b. Grenzbeschlagnahme durch den Zoll (2006 1,17 Mrd. Euro) => Schutz vor Produktpiraten, Herr Kranz

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Falls Sie Fragen haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung

Links zu den "Gewerblichen Schutzrechten" sind zu finden unter http://www.kit.uni-kl.de/piz weitere Links sind nachfolgend aufgeführt: Informationsseiten http://www.patentinformation.de/ http://www.dpma.de/ http://www.patentanwalt.de Offizielle Einrichtungen Deutsches Patent- und Markenamt http://www.dpma.de Europäisches Patentamt http://www.european-patent-office.org World Intellectual Property Organization http://www.wipo.com Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt http://oami.europa.eu/de/default.htm Deutsche Gesetzestexte beim BMJ unter http://www.gesetze-im-internet.de/index.html oder unter http://www.patentgesetz.de/ Regionale Gesetzestexte Europäisches Patentübereinkommen http://www.european-patent-office.org/legal/epc/d/ma1.html Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT-Vertrag) http://www.wipo.int/pct/de/texts/pdf/pct.pdf Die Gemeinschaftsmarke http://oami.europa.eu/de/mark/default.htm Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster http://oami.europa.eu/de/design/default.htm