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N i e d e r s c h r i f t

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Niederschrift

NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES BAU- UND ORTSPLANUNGSAUSSCHUSSES

Nummer 34. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung gem. Art. 66 Abs. 2 BayBO an die Nachbarn

Niederschrift

Öffentliche Niederschrift

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates Schöllkrippen

Niederschrift über die Sitzung

Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Rottenbuch

Transkript:

S t a d t C h a m 93413 Cham, 08. Februar 2016 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, am Mittwoch, 17. Februar 2016, 15.00 Uhr findet die 1. Sitzung des Städtischen Bau-, Wohnungs- und Verkehrsausschusses Cham im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses Cham, Marktplatz 2, 93413 Cham, statt. Hierzu werden Sie geladen. Tagesordnung Ortsbesichtigung: (Treffpunkt: Kirchplatz St. Jakob, 15.00 Uhr) - Schulturnhallen Chammünster und Windischbergerdorf 1. Informationen 2. Generalentwässerungsplan; Einführung 3. LED-Geschwindigkeitsanzeigensystem (Smiley); Erfahrungsbericht 4. Bauanträge: 4.1. Antrag des Herrn Stefan Schmid und der Frau Jessica Hof zum Neubau eines Wohnhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 737/40 Gmkg. Altenmarkt, Michelsdorf 44 4.2. Änderungsantrag zu einem beantragten Verfahren der Frau Beate Lasser zum Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben und Anbau von Nebengebäuden auf dem Grundstück Flst.Nr. 2643/11 Gmkg. Cham, Lerchenstr. 10; Nochmalige Behandlung 4.3. Antrag der Fa. Plotzki-Außenwerbung zur Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagtafel auf Monofuß auf dem Grundstück Flst.Nr. 2600 Gmkg. Cham, Sudetenstr. 12 4.4. Antrag der Vergölst GmbH zur Errichtung einer Werbeanlage Vorhaben an der Stätte der Leistung auf dem Grundstück Flst.Nr. 2595 Gmkg. Cham, Werner-von- Siemens-Straße 33 4.5. Antrag der Frau Christina Weiherer zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 176/4 (Teilfläche) Gmkg. Loibling, Richard-Wagner-Straße 4.6. Antrag der Frau Nadine Stoiber zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flst.Nr. 229/11 Gmkg. Thierlstein, Thierlstein 25 4.7. Antrag des Herrn Sebastian Götz und der Frau Tanja Riedl zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 930/10 Gmkg. Windischbergerdorf, Kapellenstr. 8

2 4.8. Tektur der ALTMANN Immobilien GmbH & Co. KG zum Neubau eines Lebensmittelmarktes, Büro- und Geschäftshaus, Wohnungen in Brunnendorf auf den Grundstücken Flst.Nrn. 339/10, 398, 398/2, 398/5, 479/22, 829/2, 837, 837/8, 837/10, 838 und 400 (Teilfläche) Gmkg. Cham, Bürgermeister-Zimmermann-Str. 1 / Obere Regenstraße 17 4.9. Antrag des Herrn Georg Wagner zur Errichtung einer Grenzwand auf dem Grundstück Flst.Nr. 2026 Gmkg. Cham, Waldmünchener Str. 12 4.10. Antrag des Herrn Bernhard Feil und der Frau Diana Macht zur Errichtung eines Pferdeunterstandes (Weidehütte) mit Sattelkammer, Heulager und Ziegenstall auf dem Grundstück Flst.Nr. 120 Gmkg. Chammünster, Böhmackerstraße 4.11. Antrag der Eheleute Stefan und Simone Bräu zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 300 Gmkg. Katzberg, Langackerweg 4.12. Antrag der Meierhofer Wohnungsbau- und Grundstücks GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohnungen, Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.Nr. 732 Gmkg. Cham, Altenstadt 7 5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): 5.1. Widmung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 785/5 Gmkg. Cham als Ortsstraße 5.2. Widmung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 443 Gmkg. Thierlstein als Ortsstraße 5.3. Widmung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 270 Gmkg. Altenmarkt und einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 271/1 Gmkg. Altenmarkt als öffentlicher Feld- und Waldweg 5.4. Widmung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 503 Gmkg. Chammünster als Ortsstraße 6. Bekanntgabe von Auftragsvergaben 7. Anfragen Nr. 4: Antrag des Herrn Stefan Schmid und der Frau Jessica Hof zum Neubau eines Wohnhauses mit einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 737/40 Gmkg. Altenmarkt, Michelsdorf 44 Da der von Herrn Stefan Schmid und Frau Jessica Hof beantragte Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 737/40 Gmkg. Altenmarkt, Michelsdorf 44, von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Michelsdorf-Mitte, 8. Änderung abweicht, wird das Einvernehmen zu den Befreiungen nach 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Nr. 5: Änderungsantrag zu einem beantragten Verfahren der Frau Beate Lasser zum Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben und Anbau von Nebengebäuden auf dem Grundstück Flst.Nr. 2643/11 Gmkg. Cham, Lerchenstr. 10; Nochmalige Behandlung

3 Da der von Frau Beate Lasser beantragte Änderungsantrag zu einem beantragten Verfahren zum Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von Dachgauben und Anbau von Nebengebäuden auf dem Grundstück Flst.Nr. 2643/11 Gmkg. Cham, Lerchenstr. 10, von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Janahof-Ost abweicht, wird das Einvernehmen zu den Befreiungen nach 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Der Beschluss Nr. 112 des Städt. Bau-, Wohnungs- und Verkehrsausschusses vom 09.09.2015 hat weiterhin Gültigkeit. - Herr Stadtrat Zitzmann hat gemäß Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. - Nr. 6: Antrag der Fa. Plotzki-Außenwerbung zur Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagtafel auf Monofuß auf dem Grundstück Flst.Nr. 2600 Gmkg. Cham, Sudetenstr. 12 Dem Antrag der Fa. Plotzki-Außenwerbung zur Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten Plakatanschlagtafel auf Monofuß auf dem Grundstück Flst.Nr. 2600 Gmkg. Cham, Sudetenstr. 12, wird nicht zugestimmt, da nur mit Gebäuden festverbundene Werbeeinrichtungen an einer Gebäudefront bis zu einer Größe von 1 qm je Betrieb am Ort der Leistung erlaubt sind. Das Einvernehmen zu einer Befreiung nach 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Außerdem liegt das geplante Bauvorhaben im Schutz- und Arbeitsstreifen einer Hauptwasserleitung DN 80 GG der Stadtwerke Cham GmbH. Nr. 7: Antrag der Vergölst GmbH zur Errichtung einer Werbeanlage Vorhaben an der Stätte der Leistung- auf dem Grundstück Flst.Nr. 2595 Gmkg. Cham, Werner-von-Siemens-Str. 33 Nach weiterer Diskussion über ein Für und Wider stellt Herr Stadtrat Zitzmann einen Antrag zur Geschäftsordnung, in dem er bittet, den Antrag von der Tagesordnung abzusetzen, ihn nochmals zu prüfen und in der nächsten Bauausschuss- Sitzung erneut zu behandeln. Diesem Antrag leistete Frau Erste Bürgermeisterin Bucher Folge, die Bauausschussmitglieder zeigten sich einstimmig mit der Absetzung einverstanden und die Bautechnik wurde ferner aufgefordert, nochmals eine Bauberatung durchzuführen und die Unterschiede beider Anträge zu prüfen. Nr. 8: Antrag der Frau Christina Weiherer zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 176/4 (Teilfläche) Gmkg. Loibling, Richard-Wagner-Straße Da der von Frau Christina Weiherer beantragte Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 176/4 (Teilfläche) Gmkg. Loibling, Richard-Wagner-Straße, von den Festsetzungen des noch nicht rechts-

4 kräftigen Bebauungsplanes Loibling Nord-West II abweicht, wird das Einvernehmen zu den Befreiungen nach 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Nr. 9: Antrag der Frau Nadine Stoiber zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 229/11 Gmkg. Thierlstein, Thierlstein 25 Dem von Frau Nadine Stoiber beantragten Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 229/11 Gmkg. Thierlstein, Thierlstein 25, wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt. Sollte die Bauherrin bereit sein, einen First mit mindestens 3,00 m Länge auszuführen, so gilt das Einvernehmen zu den Befreiungen nach 31 Abs. 2 BauGB als erteilt. Nr. 10: Antrag des Herrn Sebastian Götz und der Frau Tanja Riedl zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 930/10 Gmkg. Windischbergerdorf, Kapellenstr. 8 Da der von Herrn Sebastian Götz und Frau Tanja Riedl beantragte Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flst.Nr. 930/10 Gmkg. Windischbergerdorf, Kapellenstr. 8, von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Kothmaißling-West abweicht, wird das Einvernehmen zu den Befreiungen nach 31 Abs. 2 BauGB erteilt. Nr. 11: Tektur der ALTMANN Immobilien GmbH & Co. KG zum Neubau eines Lebensmittelmarktes, Büro- und Geschäftshauses, Wohnungen in Brunnendorf auf den Grundstücken Flst.Nrn. 339/10, 398, 398/2, 398/5, 479/22, 829/2, 837, 837/8, 837/10, 838 und 400 (Teilfläche) Gmkg. Cham, Bürgermeister- Zimmermann-Str. 1 / Obere Regenstraße 17 Gegen den Tekturantrag der ALTMANN Immobilien GmbH & Co. KG zum Neubau eines Lebensmittelmarktes, Büro- und Geschäftshauses, Wohnungen in Brunnendorf auf den Grundstücken Flst.Nrn. 339/10, 398, 398/2, 398/5, 479/22, 829/2, 837, 837/8, 837/10, 838 und 400 (Teilfläche) Gmkg. Cham, Bürgermeister- Zimmermann-Str. 1 / Obere Regenstraße 17, werden keine Einwände erhoben. Nr. 12: Antrag des Herrn Georg Wagner zur Errichtung einer Grenzwand auf dem Grundstück Flst.Nr. 2026 Gmkg. Cham, Waldmünchener Str. 12 Gegen den Antrag des Herrn Georg Wagner zur Errichtung einer Grenzwand auf dem Grundstück Flst.Nr. 2026 Gmkg. Cham, Waldmünchener Str. 12, werden grundsätzlich keine Einwände erhoben.

5 Die Grenzwand ist einzugrünen sowie mit Holz zu verkleiden. Für die Eingrünung ist ein Abstand von 0,60 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten. Nr. 13: Antrag des Herrn Bernhard Feil und der Frau Diana Macht zur Errichtung eines Pferdeunterstandes (Weidehütte) mit Sattelkammer, Heulager und Ziegenstall auf dem Grundstück Flst.Nr. 120 Gmkg. Chammünster, Böhmackerstraße Somit wurde mit 12 : 0 Stimmen folgender Beschluss gefasst: Für den Antrag des Herrn Bernhard Feil und der Frau Diana Macht zur Errichtung eines Pferdeunterstandes (Weidehütte) mit Sattelkammer, Heulager und Ziegenstall auf dem Grundstück Flst.Nr. 120 Gmkg. Chammünster, Böhmackerstraße wird das Einvernehmen für eine auf zehn Jahre befristete Genehmigungsdauer erteilt. Nr. 14: Antrag der Eheleute Stefan und Simone Bräu zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 300 Gmkg. Katzberg, Langackerweg Gegen den Antrag der Eheleute Stefan und Simone Bräu zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Flst.Nr. 300 Gmkg. Katzberg, Langackerweg, werden keine Einwände erhoben. Nr. 15: Antrag der Meierhofer Wohnungsbau- und Grundstücks GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohnungen, Tiefgarage und Stellplätze auf dem Grundstück Flst.Nr. 732 Gmkg. Cham, Altenstadt 7 Somit wurde mit 12 : 0 Stimmen folgender Beschluss gefasst: Gegen den Antrag der Meierhofer Wohnungsbau- und Grundstücks GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohnungen, Tiefgarage und Stellplätzen auf dem Grundstück Flst.Nr. 732 Gmkg. Cham, Altenstadt 7, werden keine Einwände erhoben. Nr. 16: Widmung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 785/5 Gmkg. Cham als Ortsstraße Gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.v.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird das städtische Grundstück Flst.Nr. 785/5 Gmkg. Cham als Ortsstraße gewidmet und St.-Gunther-Straße angegliedert. Nr. 17: Widmung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 443 Gmkg. Thierlstein als Ortsstraße

6 Gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.v.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird eine Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 443 Gmkg. Thierlstein (siehe beiliegender Lageplan) als Ortsstraße gewidmet und der bestehenden Ortsstraße Traubenbergweg angegliedert. Nr. 18: Widmung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 270 Gmkg. Altenmarkt und einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 271/1 Gmkg. Altenmarkt als öffentlicher Feld- und Waldweg Gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.v.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 und Art. 53 Nr. 1 BayStrWG wird das städtische Grundstück Flst.Nr. 270 Gmkg. Altenmarkt und eine Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 271/1 Gmkg. Altenmarkt (siehe beiliegender Lageplan) als ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Straßenbaulastträger ist gemäß Art. 54 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG die Stadt Cham. Nr. 19: Widmung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 503 Gmkg. Chammünster als Ortsstraße Gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG i.v.m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird eine Teilfläche des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 503 Gmkg. Chammünster (siehe beiliegender Lageplan) als Ortsstraße gewidmet und der bestehenden Ortsstraße Blumfeldstraße angegliedert.