Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn Sitzungstag: 08.09.2011 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Vorsitzender: Marinus Schaber, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Karin Bürger Bauausschussmitglieder anwesend: Franz Ametsbichler Georg Dünstl Wilhelm Schüßler Max Zangerl jun. Bauausschussmitglieder abwesend: Franz Riedl (private Gründe) Konrad Heinzl (private Gründe) Außerdem anwesend: Ab 18.30 Klaus Absmaier TAGESORDNUNGSPUNKTE: 1. Genehmigung Protokoll vom 21.07.2011 2. Strahl, Josef und Gisela; Aufbau einer Wohneinheit auf das bestehende 3-Familienhaus, Rosenheimer Str. 23 3. Spielplatz Alpenstraße : a) Rott; b) Jotz; 4. GMI GmbH; Lengdorf-Ost, östlicher Teil, Parzelle 8 5. Kuchler, Mirjam und Gerd; Lengdorf-Ost, östlicher Teil Parzelle 9
2 6. Hangl, Stefanie und Michael; Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, Lengdorf-Ost, östlicher Teil, Parzelle 1 7. Hangl, Stefanie und Michael; Neubau einer Garage mit Carport, Lengdorf-Ost, östlicher Teil, Parzelle 1, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 8. Katterloher, Franz; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage In Dobl 9. Windstetter, Helene; Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnräumen Stögerfeld 11 10. Bekanntgaben, Anfragen GR anw. ERGEBNIS / BESCHLUSS Der 1. Bürgermeister eröffnete um 18.15 Uhr die öffentliche Sitzung, nachdem zuvor um 18 Uhr ein Ortstermin zu Top 2 stattgefunden hatte, und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Einwände gegen die vorliegende Tagesordnung und deren Erweiterung um TOP 7 und 9 wurden nicht erhoben. 1 5 Genehmigung Protokoll vom 21.07.2011 Nach Aufruf des Protokolls wurde die Niederschrift vom 21.07.2011 mit genehmigt. 2 5 Strahl, Josef und Gisela; Aufbau einer Wohneinheit auf das bestehende 3-Familienhaus, Rosenheimer Str. 23 Herr und Frau Strahl planen, das Gebäude Rosenheimer Str. 23 um ein Geschoss aufzustocken. Das Gebäude liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Höhe muss sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Bisher hat das Gebäude eine östliche Wandhöhe von ca. 9m (ohne Giebel), nach Aufstockung wären es ca. 11 m.
3 Das nördliche Nachbargebäude Rosenheimer Str. 21 hat eine östliche Wandhöhe von ca. 7 m, das südliche Nachbargebäude Rosenheimer Str. 27 ca. 8,50 m. Es befindet sich somit in der Umgebungsbebauung kein Gebäude, das hinsichtlich der Höhe (Maß der baulichen Nutzung) vergleichbar wäre. Dem Bauvorhaben wird nicht zugestimmt. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der geplanten Höhe nicht mehr in die Umgebungsbebauung ein. 3 5 Spielplatz Alpenstraße : a) Rott; b) Jotz; Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. Die Wandhöhe (6,20 cm) und die Zahl der Geschosse (II) entsprechen dem Vorbescheid, der Grundriss beträgt nun 10 x 15m (laut Vorbescheid ca. 9,50 x 16 m) und fügt sich somit auch in die Umgebungsbebauung ein. Das Bauvorhaben wird nach 34 BauGB beurteilt. Dem Gebäude wird mit der geplanten Größe und Lage zugestimmt. Gestaltungsdetails sind mit dem Landratsamt Rosenheim abzustimmen. Es wird jedoch empfohlen, die Balkone nicht über das Hauseck zu ziehen, sondern ca. 80 cm vor Gebäudeeck abzuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass pro Haushälfte gemäß Stellplatzsatzung ab 120 qm Wohnfläche 3 Stellplätze herzustellen sind. Die beiden Haushälften sollten einheitlich entweder Dachgauben oder Dachflächenfenster erhalten.
4 4 5 GMI GmbH; Lengdorf-Ost, östlicher Teil, Parzelle 8 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lengdorf-Ost, östlicher Teil. Beantragt wurde Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 BayBO. Es werden 2 Stellplätze (Garage und Stellfläche zwischen Haus und Garage) nachgewiesen, erforderlich wären laut Stellplatzsatzung 3 Stellplätze. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung liegt vor. Die Gemeinde erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gefordert wird (Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO), da die erforderlichen Stellplätze bisher nicht nachgewiesen worden sind. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Bedingung erteilt, dass die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen bzw. abgelöst werden. 5 7 Kuchler, Mirjam und Gerd; Lengdorf-Ost, östlicher Teil Parzelle 9 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lengdorf-Ost, östlicher Teil. Beantragt wurde Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 BayBO. Es werden 2 Stellplätze (Garage und Stellfläche zwischen Haus und Garage) nachgewiesen, erforderlich wären laut Stellplatzsatzung 3 Stellplätze. Ein entsprechender Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Stellplatzsatzung liegt vor. Die Gemeinde erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gefordert wird (Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO), da die erforderlichen Stellplätze bisher nicht nachgewiesen worden sind. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Bedingung erteilt, dass die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen bzw. abgelöst werden.
5 5 Hangl, Stefanie und Michael; Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, Lengdorf-Ost, östlicher Teil, Parzelle 1 Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lengdorf-Ost, östicher Teil. Beantragt wurde Genehmigungsfreistellung gemäß Art. 58 BayBO. Die Gemeinde erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nicht gefordert wird (Art. 58 Abs. 2 Nr. 4 BayBO) 5 Hangl, Stefanie und Michael; Neubau einer Garage mit Carport, Lengdorf-Ost, östlicher Teil, Parzelle 1, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Das geplante Nebengebäude liegt teilweise außerhalb der für Garagen festgesetzten Baugrenzen. Die Grundzüge der Planung werden durch das Bauvorhaben nicht berührt, die Abweichung vom Bebauungsplan ist auch städtebaulich vertretbar. Eine Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der festgesetzten Flächen für Nebengebäude wird gemäß. 31 Abs. 2 BauGB zugelassen. 8 5 Katterloher, Franz; Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage In Dobl Herr Katterloher fragt an, ob auf dem Grundstück Fl.Nr. 377/7 ein Wohnhaus errichtet werden kann. Das Grundstück liegt im Außenbereich ( 35 BauGB) und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
6 Dem Bauvorhaben wird aufgrund der entgegenstehenden Rechtslage (keine Ausweisung im Flächennutzungsplan, kein Bebauungsplan) zu diesem Zeitpunkt nicht zugestimmt. Sollte das Landratsamt Rosenheim trotzdem eine Möglichkeit sehen, das Bauvorhaben zu genehmigen, wird sich die Gemeinde erneut mit dem Vorhaben befassen. 9 5 Windstetter, Helene; Nutzungsänderung einer Garage zu Wohnräumen Stögerfeld 11 Frau Windstetter plant, die Garage zu Wohnzwecken umzunutzen. Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( 34 BauGB). Auch die neue Nutzung fügt sich problemlos in die Umgebungsbebauung ein. Als Ersatz für die Garage werden zwei Stellplätze errichtet. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 10 5 Bekanntgaben, Anfragen; keine Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, schloss der 1 Bürgermeister um 18.50 Uhr die öffentliche Sitzung. Für die Richtigkeit der Niederschrift: Marinus Schaber Sitzungsleiter Karin Bürger Schriftführerin