Aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung waren keine gefassten Beschlüsse

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Transkript:

AZ.: 022.32 Für Amtsblatt KW 15 Allgemeines Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung Am 12. April 2016 fand eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal des Rathauses Owingen mit nachfolgender Tagesordnung statt: 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse 2. Aktuelle Informationen 3. Fragen und Anregungen der Einwohner 4. Beschluss über die Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 5. Bauvoranfrage auf Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 619/1, Im Mehnewang 11/1, Owingen 6. Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen und Fahrradstellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 775, Bischof-Gebhard-Straße 6a, Owingen 7. Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen und Fahrradstellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 775/1, Bischof-Gebhard-Straße 6b, Owingen 8. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 431 (Teil), Simonshofweg, Billafingen 9. Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. 552/14, Henkerberg 8, Owingen 10. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport und Neubau eines Doppelwohnhauses mit je 2 Garagen auf den Grundstücken Flst. Nr. 564/11 und 564/44, Gartenstraße 8a,b,c, Owingen 11. Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Geräteraum und Stellplatz auf dem Grundstück Flst. Nr. 843, Bischof-Gebhard-Straße 39, Owingen 12. Bauantrag auf Überdachung der Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 485/2, Überlinger Straße 102, Owingen 13. Beschlussfassung zur Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung des Baugebietes Mehnewang, 3. Bauabschnitt in Owingen 14. Verschiedenes 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse Aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung waren keine gefassten Beschlüsse bekanntzugeben. 2. Aktuelle Informationen - Am Sonntag den 24. April um 19:00 Uhr findet im kultur o ein Konzert mit dem Freiburger Jazzchor statt. - Am Sonntag den 1. Mai veranstaltet die Freiwillige Feuerwehr Hohenbodman das traditionelle Fest am Turm in Hohenbodman. - Vom 4. bis 7. Mai findet anlässlich des 25-jährigen Jubiläums mit unserer Partnergemeinde Coudoux der Besuch einer rund 30-köpfigen Delegation unserer südfranzösischen Freunde statt. - Das Wohnhaus in der Schulstraße 8 in Owingen wird voraussichtlich Ende April mit 8-10 unbegleiteten jugendlichen Flüchtlingen belegt. Vor der Belegung wird noch ein Tag der offenen Tür angestrebt. - Am vergangenen Sonntag fand ein Begegnungskaffee mit den Flüchtlingsfamilien in

2 der Neuen Gerbe in Billafingen statt. Diese nette Veranstaltung war recht gut besucht und stellte ein großes Bedürfnis sowohl für die Flüchtlingsfamilien wie auch für die Einheimischen dar. 3. Fragen und Anregungen der Einwohner Von dieser Fragemöglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. 4. Beschluss über die Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 Vor Beginn des neuen Kindergartenjahres erfolgt traditionell ein Abgleich der vorhandenen Betreuungsplätze mit den laut der erfolgten Anmeldungen benötigten Plätze in unseren Kindertageseinrichtungen. Die Anmeldung in den Einrichtungen war am 03. März 2016, wobei viele Eltern unabhängig davon auch in den Einrichtungen vorgesprochen und ihr Kind angemeldet haben. Auch die Eltern der Krippenkinder waren aufgerufen, ihr Kind für den Übergang in den Kindergarten anzumelden. Schließlich kann eine Übernahme in den Ü3-Bereich im Kinderhaus St. Nikolaus nicht immer automatisch erfolgen. Teilweise ist damit auch der Wechsel in eine andere Einrichtung verbunden. Insgesamt werden im kommenden Kindergartenjahr 42 neue Kinder in unseren Einrichtungen Krippe, Kindergarten und Hort aufgenommen werden. 4 Krippenkinder dürfen in den Kindergarten wechseln. Außerdem sollen im Kinderhaus St. Nikolaus die 15 Kinder der zusätzlichen Krümel-Gruppe in die Stammgruppen des Hauses integriert werden. Diese Gruppe war nur für ein Kindergartenjahr nötig. Wie im Vorjahr angekündigt, sind nun viele Kinder grundschulfähig und so wechseln voraussichtlich 49 Kinder aus dem Kindergarten in die Grundschule. Die Kleinkindbetreuung in Owingen ist nach wie vor sehr gut aufgestellt und wird in allen drei Einrichtungen gut nachgefragt. Allerdings werden Kinder ab 1 Jahr vornehmlich in der Krippe im Kinderhaus St. Nikolaus angemeldet, die Betreuung ab 1,5 Jahre im Kinderhaus Am Guggenbühl hat sich als nicht sehr nachgefragt erwiesen. Die U3-Plätze im Kinderhaus Am Guggenbühl können wieder reduziert werden. Durch diese Änderungen in den beiden Kindergärten reduziert sich der erforderliche Personalschlüssel insgesamt um 2,0 Stellen. Ein Blick auf die Geburtenentwicklung in Owingen zeigt, dass die Geburtenzahl sich höchstwahrscheinlich künftig bei 30 bis max. 35 Kindern pro Jahr einpendeln wird. Nach wie vor besuchen einige Kinder aus Owingen auch auswärtige Einrichtungen, was oft am pädagogischen Konzept oder an einer für die Eltern verkehrsgünstigeren Situation liegt. Im vergangenen Kalenderjahr waren 25 Kinder in auswärtigen Einrichtungen (im Vorjahr: 21 Kinder). Auch in Owingen sind auswärtige Kinder in den Einrichtungen untergebracht. Dies sind insgesamt 13 Kinder aus den Gemeinden Überlingen, Frickingen, Hohenfels und Herdwangen-Schönach. Aktuell stellt sich die Situation der vorhandenen Plätze U3 und Ü3 sowie Hort in den Owinger Kindertageseinrichtungen wie folgt dar: - Nach den erteilten Betriebserlaubnissen für die einzelnen Kindergärten sind in 13 Gruppen insgesamt 244 Plätze vorhanden. Durch die geplanten Änderungen der Betriebserlaubnisse reduziert sich die Platzzahl auf 223. - Die voraussichtliche Belegung im kommenden Kindergartenjahr liegt bei 192 Plätzen. Somit stehen noch 31 freie Plätze zur Verfügung. Alle drei Einrichtungen hätten mit diesen Betriebserlaubnissen und den zum heutigen Zeitpunkt vorliegenden Anmeldungen insgesamt 20 Kindergartenplätze frei. Die Krippe hat aus heutiger Sicht noch 9 freie Plätze. Aus Sicht der Verwaltung sind diese freien Kapazitäten

3 durchaus auch sinnvoll für die ungewisse Zahl der Flüchtlingskinder, die noch in den Einrichtungen zu erwarten sind. Auch können durch die Baugebiete in der Gemeinde noch Zuzüge erwartet werden. Insofern kann es bis in 6 Monaten, wenn die Einrichtungen ins neue Kindergartenjahr starten, schon wieder ganz anders aussehen. Nach kurzer Diskussion nahm der Gemeinderat die Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 zur Kenntnis und stimmte dieser zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Betriebserlaubnisse für die Einrichtungen wie folgt einzuholen: 1. Für das Kinderhaus St. Nikolaus: Schließung der Krümel-Gruppe und Umwandlung einer VÖ-Gruppe in eine Ganztagsgruppe. 2. Für das Kinderhaus Am Guggenbühl: Neuantrag für 1 VÖ-Gruppe für 3-6-jährige und ½ AM-Halbtagsgruppe. VÖ = Verlängerte Öffnungszeiten; AM = Altersgemischte Gruppe, 5. Bauvoranfrage auf Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Flst. Nr. 619/1, Im Mehnewang 11/1, Owingen Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplan Mehnewang, 1. BA. Zur besseren Ausnutzung von Solarenergie soll das geplante Doppelhaus um 90 gedreht und um ca. 2,50 m nach Norden verschoben werden. Durch die Drehung wird das Baufenster nach West und Ost jeweils um ca. 2 m überschritten. Aus Sicht der Verwaltung sind die Befreiungen städtebaulich vertretbar. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht tangiert. Ein Präzedenzfall wird auch nicht geschaffen, da bis auf zwei Bauplätze, bereits alle Grundstücke bebaut sind. Der Gemeinderat stimmte der Bauvoranfrage zu und erteilte die erforderlichen Befreiungen. 6. Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen und Fahrradstellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 775, Bischof-Gebhard-Straße 6a, Owingen Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kohlerbreite Hinter den Gärten II. Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen beantragt: Doppelhaus- statt Einzelhausbebauung Überschreitung der Traufhöhe um 0,88 m. In der Vergangenheit wurden ähnliche Befreiungen bereits erteilt. In direkter Nachbarschaft befindet sich ebenfalls ein Doppelhaus. Das Gebäude fügt sich gut in die Umgebungsbebauung ein. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu und erteilte die erforderlichen Befreiungen. 7. Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Stellplätzen und Fahrradstellplätzen auf dem Grundstück Flst. Nr. 775/1, Bischof-Gebhard-Straße 6b, Owingen Bei diesem Bauantrag handelte es sich um die andere Doppelhaushälfte zum vorherigen Tagesordnungspunkt. Auch hier stimmte der Gemeinderat dem Bauantrag zu und erteilte die erforderlichen Befreiungen. 8. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Flst. Nr. 431 (Teil), Simonshofweg, Billafingen

4 Diese Bauvoranfrage wurde zurückgezogen, so dass dieser Tagesordnungspunkt bereits zu Beginn der Gemeinderatssitzung abgesetzt werden konnte. 9. Bauantrag auf Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Flst. Nr. 552/14, Henkerberg 8, Owingen Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Henkerberg I. Das Vorhaben hält sich an die Vorgaben des Bebauungsplans. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu. 10. Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport und Neubau eines Doppelwohnhauses mit je 2 Garagen auf den Grundstücken Flst. Nr. 564/11 und 564/44, Gartenstraße 8a,b,c, Owingen Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan. Das Bauvorhaben ist somit nach 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Die beiden Baukörper fügen sich gut in die Umgebungsbebauung ein. Der Gemeinderat stimmte der Bauvoranfrage zu. 11. Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Geräteraum und Stellplatz auf dem Grundstück Flst. Nr. 843, Bischof-Gebhard-Straße 39, Owingen Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kohlerbreite Hinter den Gärten II. Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen beantragt: Überschreitung der Baugrenze mit der Garage in nördlicher Richtung Überschreitung der Traufhöhe um 35 cm Einbau von Dachgauben bei geringerer Dachneigung als 40 Flachdachausführung beim Anbauteil. Die Überschreitung der Traufhöhe um 35 cm sowie der Einbau von Dachgauben wird erforderlich, um eine größtmögliche Nutzung der Wohnräume im Dachgeschoss erreichen zu können. Ähnliche Traufhöhen und Gaubeneinbauten sind zum Teil in der umliegenden Bebauung bereits genehmigt und ausgeführt worden. Durch die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Norden werden keine nachbarlichen und öffentlichen Interessen beeinträchtigt. Auch hier findet man ähnliche Überschreitungen in der Umgebung. Der klein gehaltene Flachdachanbau ordnet sich dem Hauptgebäude unter und bildet ein architektonisches Gegenstück zur Flachdachgarage auf der gegenüberliegenden Gebäudeseite. Die Flachdachbereiche sollten jedoch, nicht wie aus den Planunterlagen ersichtlich bekiest, sondern extensiv begrünt werden. Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, da die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag mit der Auflage, die Flachdachbereiche extensiv zu begrünen, zu und erteilte die erforderlichen Befreiungen. 12. Bauantrag auf Überdachung der Garage auf dem Grundstück Flst. Nr. 485/2, Überlinger Straße 102, Owingen

5 Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach 35 BauGB zu beurteilen. Der Antragsteller ist nicht privilegiert, angemessene Erweiterungen im Außenbereich sind jedoch zulässig. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Der Dachaufbau fügt sich gut in das Landschaftsbild ein. Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt kann eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu. 13. Beschlussfassung zur Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erschließungsplanung des Baugebietes Mehnewang, 3. Bauabschnitt in Owingen Der vorliegende Vertragsentwurf vom Ingenieurbüro Reckmann aus Owingen lehnt sich an den Ingenieurvertrag der Erschließungsplanung für die Baugebiete Mehnewang, 1. und 2. Bauabschnitt an, wobei bei den verschiedenen Leistungsphasen Abzüge gemacht wurden, da das Gebiet bekannt ist und auf bestehende Grundlagen zurückgegriffen werden kann. Für die Kanalisation im modifizierten Trennsystem, die Wasserversorgung und dem Straßenbau wurde die Honorarzone II (Mindestsatz) vereinbart. Der Gemeinderat erteilte dem Ingenieurbüro Reckmann aus Owingen den Auftrag zur Erschließungsplanung für das Neubaugebiet Mehnewang, 3. Bauabschnitt. 14. Verschiedenes Aus den Reihen des Gemeinderates wurde noch auf ein Problem im kultur o hingewiesen, welches während einer Veranstaltung aufgetreten ist. Dies soll umgehend möglichst umgehend behoben werden. Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung fand noch eine nichtöffentliche Beratung statt.