vom 07. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2012) und Antwort

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Transkript:

Drucksache 17 / 10 184 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 07. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Februar 2012) und Antwort Wohnen im Lager. Menschenwürdig leben in Wohnungen! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat stellt erneut klar, dass es in Berlin kein mit dem vorbelasteten Begriff Lager assoziiertes Zwangsregime bei der Unterbringung von nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigten Personen gibt und weist die in der Überschrift angedeutete Unterstellung, wonach in n keine menschenwürdige Unterbringung erfolge, als sachlich unhaltbare und einer konstruktiven Erörterung abträgliche Polemik zurück. 1. Wie wird in den en und vertragsfreien Einrichtungen eine Asylverfahrens- und soziale Beratung mit wie viel Personal, welchen Stellenanteilen und welchen Qualifikationen gewährleistet? (Bitte getrennt nach Standort den einzelnen Einrichtungen zuordnen.) Zu 1.: Die Asylverfahrensbetreuung gehört nicht zu den Aufgaben des in den Unterkünften beschäftigten Personals. Allein die Beratung in sozialen Fragen des Alltags wird durch das Personal in den Unterkünften vorgenommen. Der Personalschlüssel kann der Anlage 1 entnommen werden. Aussagen über die Qualifikationen können im Einzelnen nicht getroffen werden, sie werden nicht erfasst. Es handelt sich im Allgemeinen um Personal mit mehrjähriger Erfahrung in der Arbeit mit Migrantinnen und Migranten oder vergleichbarer Qualifikationen bzw. Berufserfahrungen. Zu vertragsfreien Einrichtungen in der Zuständigkeit der Bezirke können keine Aussagen getroffen werden. 2. Welche konkreten technischen Möglichkeiten zur Kommunikation und Information (öffentliches Münzoder Kartentelefon, öffentliches Internetterminal, gemeinschaftlicher Fernseher etc.) stehen in den Einrichtungen den Bewohnern und Bewohnerinnen zur Verfügung? (Bitte nach Einrichtungen getrennt auflisten.) Zu 2.: In den Mindeststandards ist folgende Regelung vorgesehen: Für die Erwachsenen wird mindestens ein Aufenthaltsraum (bei mehreren mindestens einer mit Fernsehmöglichkeit) vorgehalten, der auch zur Nutzung für kulturelle und religiöse Zwecke geeignet sein muss. Darüber hinausgehende Regelungen bestehen nicht. Es wird den Bewohnerinnen und Bewohnern in den Einrichtungen ermöglicht, in der Regel das Telefon der Verwaltungskräfte nach Rücksprache zu benutzen. Darüber hinaus sind öffentliche Münz- und Kartentelefone in der Regel in unmittelbarer Nähe zu erreichen. Gemeinsame Internetzugänge existieren noch in keiner Einrichtung. Im Übrigen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 3. Wie viele Kinder sind derzeit in den en und vertragsfreien Einrichtungen untergebracht und wie wird deren Zugang zu Bildungseinrichtungen (Kita, Grundschule, Sekundarschule, Sekundarstufe II, berufliche Ausbildung, Hochschule) unterstützt bzw. gewährleistet? (Bitte nach Einrichtung und Alter getrennt auflisten.) Zu 3.: Die Anzahl der untergebrachten Kinder ist der Anlage 3 zu entnehmen. Kinder und Jugendliche in n verfügen über die gleichen Rechte wie andere Kinder und Jugendliche in Berlin. Durch diese Gleichstellung wird grundsätzlich der Zugang zu Bildungseinrichtungen gewährleistet. 4. Ist die verbindliche Unterstützung bei der Schulanmeldung durch das Betreuungspersonal Bestandteil der Verträge mit den Betreiberfirmen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Eine verbindliche Unterstützung bei der Schulanmeldung ist Bestandteil der Qualitätsanforderungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), die die ehemaligen Mindeststandards für e Unterkünfte ersetzt haben. Sie können auf der Website Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Abgeordnetenhaus Berlin 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 184 der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) unter dem Link http://www.berlin.de/lageso/soziales/unterbringungslei tstelle/.html eingesehen werden. Die Qualitätsanforderungen sind Bestandteil der mit den Betreibern abgeschlossenen Verträge. Die hier in Rede stehenden Qualitätsanforderungen sehen unter Pkt. III 2 c die Beratung bei der Schulwahl, die Begleitung zur ersten Vorsprache in der Schule und eine grundsätzlich enge Abstimmung mit den Schulen und Kindergärten im Einzugsgebiet vor. 5. Mit welchen Betreiberfirmen ist der Senat derzeit über die Neubelegung von Sammelunterkünften im Gespräch oder in der konkreten Planungsphase? 6. Welche weiteren Einrichtungen plant der Senat im Jahr 2012 zur Unterbringung von Leistungsberechtigten nach AsylbLG zu belegen? (Bitte auflisten nach Name der Einrichtung, Bezirk, Vertragspartner, Betreiberfirma, voraus. vertraglich vereinbarte Belegungszahl, maximale Belegungszahl, geplanter Beginn der Belegung.) Zu 5. und 6.: Die BUL führt eine permanente Markterkundung durch. Einzelheiten dazu können der in der Antwort zu 4. genannten Internetpräsenz der BUL entnommen werden. Die dabei übermittelten Angebote werden grundsätzlich vertraulich behandelt. 10. Was geschieht bei Nicht-Einhaltung der Mindeststandards? Zu 10.: Unmittelbar im Anschluss einer Prüfung werden die festgestellten Mängel besprochen und eine Vereinbarung getroffen, bis wann und in welcher Weise diese behoben werden. Die Abstellung der Mängel wird ggf. vor Ort kontrolliert. Werden Mängel nicht abgestellt, so können die Zahlungen gemindert werden (Minderleistung) oder es kann ein Belegungsstopp verhängt werden. Diese Maßnahme war allerdings bisher nicht notwendig. Berlin, den 28. Februar 2012 In Vertretung Michael B ü g e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Mrz. 2012) 7. In der Drucksache 16/14 411 gab der Senat die Überarbeitung der Mindeststandards für e Unterkünfte bekannt. Ist die Überarbeitung abgeschlossen? Wenn nein, wann wird die Überarbeitung abgeschlossen sein? Welche Änderungen sind vorgesehen? Zu 7.: Auf die Antwort zu 4. wird verwiesen. 8. Wie oft und in welcher Form wird die Einhaltung der Mindeststandards durch die Betreiber der Unterkünfte vom LaGeSo überprüft? Zu 8.: Seit 2011 findet eine Überprüfung einmal jährlich und darüber hinaus aus besonderem Anlass statt. 9. Welche Mängel wurden bei den Überprüfungen festgestellt? (Bitte nach Art des Mangels, Zeitpunkt der Feststellung, Ort getrennt auflisten.) Zu 9.: Die festgestellten Mängel sind der Anlage 4 zu entnehmen. 2

Anlage 1 zu Nr. 17/10184 Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle vertraglich vereinbarter Personalbestand zum 01.02.2012 in Vollzeitstellen Art der Einrichtung Bezirk Anschrift Heimleitung Sozialarbeit/ -pädagogik Sozialbetreuung Kinderbetreuung Verwaltung sonst. Betreuung Haushandwerker o. ä. Pforte/Wachschutz Aufnahmeunterkunft Spandau Motardstr. 101a 1,00 1,00 4,00 1,00 2,00 5,00 24 Stunden-Wachdienst Aufnahmeunterkunft Lichtenberg Rhinstr. 125-127 1,00 1,60 3,25 1,50 2,00 0,50 5,00 außerhalb Bürozeiten Notaufnahmeunterkunft Spandau Askanierring 71 A 1,00 1,00 1,00 24 Stunden-Wachdienst Chlbg-Wilm Brandenburgische Str. 74 1,00 1,00 1,00 1,00 außerhalb Bürozeiten Frh-Krzbg Zeughofstr. 12-15 0,81 0,65 0,52 0,56 1,32 außerhalb Bürozeiten Lichtenberg Degnerstr. 82 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 24 Stunden-Wachdienst Temp-Schbg Trachenbergring 71-83 0,65 0,50 1,00 0,78 0,78 1,00 außerhalb Bürozeiten Trep-Köp Köpenicker Landstr. 280 1,00 2,00 1,00 1,00 außerhalb Bürozeiten Chlbg-Wilm Rognitzstr. 8 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 560 Stunden monatlich Marz-Hell Otto-Rosenberg-Straße 4-10 2,00 2,50 1,00 außerhalb Bürozeiten Pankow Falkenberger Straße 151-154 1,00 ohne Mitte Schöneberger Ufer 75-77 1,00 2,00 1,00 1,00 1,00 560 Stunden monatlich Temp-Schbg Marienfelder Allee 66-80 1,00 4,77 3,12 2,00 2,50 außerhalb Bürozeiten Mitte Lehrter Str. 67 0,60 0,25 ohne Chlbg-Wilm Wilmersdorfer Str. 67 1,00 1,00 1,00 1,00 außerhalb Bürozeiten Marz-Hell Hellersdorfer Weg 1,00 2,00 2,00 1,00 2,00 ohne vertragsfrei Marz-Hell Otto-Rosenberg-Straße 4-10 ohne Lichtenberg Werneuchener Straße 19 1,00 3,00 3,00 2,00 1,00 3,00 ohne

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Anlage 2 zu Nr. 17/10184 frei zugängliche Kommunikationsmittel in Unterkünften des LAGeSo (Stand: 13. Februar 2012) Art der Einrichtung Bezirk Anschrift Gemeinschaftsfernseher Aufnahmeunterkunft Spandau Motardstr. 101a vorhanden Anzahl: 1 Aufnahmeunterkunft Lichtenberg Rhinstr. 125-127 vorhanden Anzahl: 5 Notaufnahmeunterkunft Spandau Askanierring 71 A nicht vorhanden vertragsfrei Chlbg-Wilm Brandenburgische Str. 74 nicht vorhanden Hinweis: In jeder Wohnung befindet sich mindestens 1 privater Fernseher. Frh-Krzbg Zeughofstr. 12-15 vorhanden Anzahl: 2 Lichtenberg Degnerstr. 82 nicht vorhanden Temp-Schbg Trachenbergring 71-83 vorhanden Trep-Köp Köpenicker Landstr. 280 vorhanden Anzahl: 1 Chlbg-Wilm Rognitzstr. 8 vorhanden Anzahl: 1 Marz-Hell Otto-Rosenberg-Straße 4-10 vorhanden Pankow Falkenberger Straße 151-154 nicht vorhanden Mitte Schöneberger Ufer 75-77 nicht vorhanden Temp-Schbg Marienfelder Allee 66-80 vorhanden Mitte Lehrter Str. 67 nicht vorhanden Chlbg-Wilm Wilmersdorfer Str. 67 nicht vorhanden Marz-Hell Hellersdorfer Weg nicht vorhanden Marz-Hell Otto-Rosenberg-Straße 4-10 vorhanden Lichtenberg Werneuchener Straße 19 nicht vorhanden In den Einrichtungen Degener Straße 82 in Lichtenberg und Trachenbergring 71-83 in Tempelhof-Schöneberg sind Münz- bzw. Kartentelefone vorhanden. In allen anderen Einrichtungen befinden sich öffentliche Münzfernsprecher in Laufnähe in der direkten Umgegung.

Art der Einrichtung Bezirk Anschrift Gemeinschaftsfernseher Anlage 2 zu Nr. 17/10184

Anlage 3 zu Nr. 17/10184 Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Angaben zu Kindern & Jugendlichen (Stand: 13. Februar 2012) Art der Einrichtung Bezirk Anschrift unter 6 bis 12 12 bis 16 16 bis 18 6 Jahre Jahre Jahre Jahre Aufnahmeunterkunft Spandau Motardstr. 101a 88 66 30 20 Aufnahmeunterkunft Lichtenberg Rhinstr. 125-127 5 5 3 1 Notaufnahmeunterkunft Spandau Askanierring 71 A 18 12 7 2 Chlbg-Wilm Brandenburgische Str. 74 32 44 14 6 Frh-Krzbg Zeughofstr. 12-15 6 3 5 4 Lichtenberg Degnerstr. 82 54 14 3 2 Temp-Schbg Trachenbergring 71-83 20 4 - - Trep-Köp Köpenicker Landstr. 280 - - - 9 Chlbg-Wilm Rognitzstr. 8 23 23 13 10 Marz-Hell Otto-Rosenberg-Straße 4-10 30 7 4 8 Pankow Falkenberger Straße 151-154 19 21 9 5 Mitte Schöneberger Ufer 75-77 36 17 7 9 Temp-Schbg Marienfelder Allee 66-80 107 70 40 20 Mitte Lehrter Str. 67 10 3 1 - Chlbg-Wilm Wilmersdorfer Str. 67 7 3 1 3 vertragsfrei Marz-Hell Hellersdorfer Weg 7 3 3 1 Marz-Hell Otto-Rosenberg-Straße 4-10 14 8 4 5 Lichtenberg Werneuchener Straße 19 64 58 19 17

Anlage 4 zu Nr. 17/10184 Landesamt für Gesundheit und Soziales - Berliner Unterbringungsleitstelle Auswertung der Begehungen (Stand: 13. Februar 2012) Art der Einrichtung Bezirk Anschrift Datum der Begehung Aufnahmeunterkunft Spandau Motardstr. 101a 29.08.2011 Aufnahmeunterkunft Lichtenberg Rhinstr. 125-127 Eröffnung 2012 Notaufnahmeunterkunft Spandau Askanierring 71 A Chlbg-Wilm Brandenburgische Str. 74 06.10.2011 Frh-Krzbg Zeughofstr. 12-15 16.09.2011 Lichtenberg Degnerstr. 82 12.09.2011 Temp-Schbg Trachenbergring 71-83 26.09.2011 Trep-Köp Köpenicker Landstr. 280 15.08.2011 Chlbg-Wilm Rognitzstr. 8 30.08.2011 Marz-Hell Otto-Rosenberg-Straße 4-10 05.09.2011 Pankow Falkenberger Straße 151-154 12.09.2011 Mitte Schöneberger Ufer 75-77 15.07.2011 Temp-Schbg Marienfelder Allee 66-80 15.09.2011 Mitte Lehrter Str. 67 26.09.2011 vertragsfrei Chlbg-Wilm Wilmersdorfer Str. 67 Eröffnung 2012 Marz-Hell Hellersdorfer Weg 19.09.2011 Marz-Hell Otto-Rosenberg-Straße 4-10 Lichtenberg Werneuchener Straße 19 19.09.2011