Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 16/9420 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Antrag der Abgeordneten Michaela Noll, Antje Blumenthal, Thomas Bareiß, Ilse Falk, Ingrid Fischbach, Markus Grübel, Norbert Barthle, Michael Brand, Maria Eichhorn, Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Maria Flachsbarth, Ralf Göbel, Hartmut Koschyk, Katharina Landgraf, Paul Lehrieder, Dr. Eva Möllring, Sibylle Pfeiffer, Dr. Norbert Röttgen, Johannes Singhammer, Elisabeth Winkelmeier-Becker, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Renate Gradistanac, Kerstin Griese, Petra Hinz (Essen), Christel Humme, Jürgen Kucharczyk, Ute Kumpf, Helga Lopez, Lothar Mark, Caren Marks, Franz Müntefering, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Wolfgang Spanier, Dieter Steinecke, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD Wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung von Mädchen und Frauen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Insgesamtsindweltweitca.140MillionenMädchenundFrauenanihrenGenitalienverstümmelt.LauteinerUNICEF-StudieausdemJahr2005 (FemaleGenitalMutilation/Cutting.Astatisticalexploration)kommenjährlichschätzungsweisedreiMillionenMädchenimAltervonvierbiszwölfJahrenhinzu.Bedingt durchmigrationundfluchtlebenheuteauchineuropaimmermehrfrauen,die OpfervonGenitalverstümmelung (FemaleGenitalMutilation FGM)sind.Das StatistischeBundesamtunddieFrauenrechtsorganisationTERRESDES FEMMESe.V. MenschenrechtefürdieFrauschätzen,dassinDeutschland etwa30000frauenundmädchenvongenitalverstümmelungbetroffenoder bedroht sind. DieGenitalverstümmelungisteineschwereMenschenrechtsverletzungundeine schwerediskriminierungderfrau.dieweltgesundheitsorganisation (WHO) definiert alleverfahren,diedieteilweiseodervollständigeentfernungder weiblichenäußerengenitalienoderderenverletzungzumzielhaben,seiesaus kulturellenoderanderennichttherapeutischengründen alsgenitalverstümmelung. GenitalverstümmelungführtimschlimmstenFallzumTod.DieZahlunmittelbarerTodesfällewirdvonderWHOauf3bis7Prozentgeschätzt;dassindzwischen60000und140000Todesfällejährlich.WerdenTodesfolgenimspäteren Alter,z.B.infolgevonGeburtskomplikationenoderchronischenInfektionen, berücksichtigt,erhöhtsichdietodesrateauf25bis30prozent.infolgeder GenitalverstümmelungistauchderGeburtsvorgangerschwert,wasdasSterblichkeitsrisikofürdenSäuglingwährendderGeburtebenfallsum25bis30Prozent steigen lässt (WHO).

Drucksache 16/9420 2 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode GenitalverstümmelunghinterlässtbeidenOpfernimmerphysischeundoftmals lebenslangepsychischeschäden.häufigechronischeerkrankungensindharnwegsinfektionen,infektionenderfortpflanzungsorgane,beckeninfektionen, Unfruchtbarkeit,Narbenbildung,Blutungen,Nerventumore.Alspsychische FolgeschädentretenhäufigDepressionenundPsychosenauf,dieoftauchzu Einschränkungen im Sexualleben führen. GenitalverstümmelungwirdvorherrschendinafrikanischenStaatendurchgeführt,amhäufigsteninSomalia (98Prozent),Ägypten (96Prozent),Djibuti (98Prozent),Sudan (90ProzentimNordendesLandes)undGuinea (96Prozent).IngeringeremAusmaßwirdGenitalverstümmelungauchinarabischen Staaten (z.b.imjemen,injordanien,syrien,omanundindenvereinigten ArabischenEmiraten),inasiatischenStaaten (z.b.inindien,indonesien,sri Lanka,Malaysia)bzw.auchbeieinigenmittel-undsüdamerikanischenEthnien (Peru und Mexiko) praktiziert. AnhandderVerteilungwirddeutlich,dassdieTraditionderGenitalverstümmelungkeineswegseinerbestimmtenKulturoderReligionzuzurechnen ist.invielenstaatenistgenitalverstümmelunggesetzlichverboten,wirdaber dennochpraktiziert.zurrechtfertigungdesfesthaltensandiesertradition werdenhäufigpsycho-sexuelle (KontrollederweiblichenSexualität),soziologische (Initiationsritus),religiöse,ästhetisch-gesundheitliche (u.a.angebliche SteigerungderFruchtbarkeit)undökonomische (höheresbrautgeld)begründungenherangeführt (WHOundDeutscheGesellschaftfürtechnischeZusammenarbeit GTZ). InternationaleKonventionenundMenschenrechtsverträge,wiedas ÜbereinkommenzurBeseitigungjederFormvonDiskriminierungderFrau (CEDAW) oderdas ÜbereinkommenüberdieRechtedesKindes (UN-Kinderrechtskonvention)anerkennen,dassGenitalverstümmelungeineschwereMenschenrechtsverletzungdarstellt.DieAktionsplattformderViertenWeltfrauenkonferenzinPeking1995,die Millenniumserklärung dervereintennationenoder der BerichtdesUN-GeneralsekretärsübertraditionellePraktikenoderBräuche,diedieGesundheitvonFrauenundMädchenbeeinträchtigen (Resolution 56/128ausdemJahr2001)unddas MaputoProtokoll (2003)zielenaufdie ÄchtungderGenitalverstümmelungunddieUmsetzungdesVerbotsab.Auch internationaleislamgelehrteengagierensich,etwaindemsie2006einefatwa beschlossenhaben,wonachweiblichegenitalverstümmelungeinstrafbares VerbrechenistundgegendiehöchstenWertedesIslamverstößt.Dieseinternationalen Anstrengungen werden von der Bundesregierung unterstützt. NachhaltigeErfolgebeiderBekämpfungderweiblichenGenitalverstümmelung indeutschlanderforderneingemeinsamesstrategie-undhandlungskonzept, dasdiesituationindenherkunftsländernderbetroffenenfrauenmiteinbezieht. DerDeutscheBundestagbegrüßtdeshalb,dasssichdieBundesregierungaufinternationalerEbenesowieinderbilateralenstaatlichenEntwicklungszusammenarbeitseitJahrenmitgroßemEngagementfürdieÜberwindungvonFGM einsetzt.imauftragdesbundesministeriumsfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung (BMZ)werdenverschiedeneMaßnahmenderEntwicklungszusammenarbeitzurBekämpfungderweiblichenGenitalverstümmelung durchgeführt.einenwesentlichenbeitraghierzuleistetdasvondergtzseit 1999durchgeführteüberregionaleProjekt Überwindungderweiblichen Genitalverstümmelung.DarüberhinausengagierensichauchdeutscheNichtregierungsorganisationen (NRO) oftinkooperationmitlokalenorganisationen maßgeblich.dererfolgderprojekteberuhtauflangfristigemengagement,daangesichtsdertiefengesellschaftlichenverankerungvonfgmin vielenafrikanischenländernschnelleveränderungsprozessenichtzuerwarten sind.imergebniszeigendieerfahrungenderentwicklungszusammenarbeit, dassdieüberwindungderpraktiknichtalleineinefragedergesundheitlichen

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/9420 Aufklärungist,sonderneinevielschichtigegesellschaftlicheHerausforderung. WeiblicheGenitalverstümmelungstelltkeinisoliertesProblemdar.BemühungenzurÜberwindungvonFGMmüssenineinenengenZusammenhangmitgesundheits-,frauen-undentwicklungspolitischenZielrichtungenwieGender Mainstreaming,politischerPartizipationundderStärkungvonFrauen-und Mädcheninteressengestelltwerden.DieErfahrungenderGTZundderverschiedenenNROindenPartnerländernliefernwertvolleAnsätze,vondenenauch AkteureinDeutschlandbeiderBekämpfungvonFGMprofitierenundlernen können.indiesemsinnehatdasbmzbereitsimdezember2006diekonferenz WeiblicheGenitalverstümmelungbeenden:ErfahrungenausAfrikaundEuropa PerspektivenfürDeutschland inberlindurchgeführt.dabeiwurdenerkenntnisseausderentwicklungszusammenarbeitdenanderenbetroffenenressorts zur Verfügung gestellt. FürMädchenundFrauen,denenGenitalverstümmelunginDeutschlanddroht, gilt,dassindeutschlandgenitalverstümmelunginjedemfalleinekörperverletzunggemäß 223desStrafgesetzbuchs (StGB)darstellt,unabhängigdavon, durchwensiedurchgeführtwird.indenmeistenfällenistgenitalverstümmelungaucheinegefährlichebzw.schwerekörperverletzungimsinnedes 224 Abs.1Nr.2,4,5und 226StGB.EineRechtfertigungderGenitalverstümmelungdurchEinwilligungistwegenderSittenwidrigkeitderTatausgeschlossen ( 228StGB).DiesgiltauchfürÄrztinnenundÄrzte,diebeispielsweisenach einerschwangerschaftundgeburtüberdasüblichemaßderwundversorgung tätigwerdenundnachdemwunschderbetroffenendenursprünglichenbeschneidungszustandwiederherstellen (Reinfibulation).StrafbarkannGenitalverstümmelungauchnach 225StGBalsMisshandlungvonSchutzbefohlenen sein.ineinerstrafrechtsänderungkanndaherkeineproblemlösunggesehen werden.vielmehrmussbeidenfamilieneineunrechtssensibilisierungunterstütztwerden,sodassbeiweiblichengeschwisternodermädchenimfreundesundbekanntenkreiszukünftiggenitalverstümmelungenabgelehntundsomit verhindert werden können. MädchenundFrauen,denenbeiderRückkehrinihreHeimateineGenitalverstümmelungdroht,könneneinedrohendeGenitalverstümmelungalseineneigenständigenAsylgrundaufgrundgeschlechtsspezifischerVerfolgunggeltend machen.derbundesgerichtshofhataußerdemfestgestellt,dassderstaatindas SorgerechtderEltern indiesemfallindasaufenthaltsbestimmungsrecht eingreifenkann,wenndemkindansonsteneinegenitalverstümmelungdroht, dadieseine grausame,folgenschwereunddurchnichtszurechtfertigende Misshandlung (Az.:XIIZB166/03)istundmitdemKindeswohlnichtzuvereinbarenist.ÜberdiessinddieRegelungenfürPräventionundSchutzvonin DeutschlandlebendenMädchenvorgenitalerVerstümmelungmitdenbestehendenInstrumentariendesSiebtenBuchesSozialgesetzbuch (SGBVII)sowiedes Sorge-undUmgangsrechtsausreichend,wieesauchdieExpertenanhörungim AusschussfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendam19.September2007 ergeben hat. AuchderärztlicheBerufsstandhatsichmitdemThemaauseinandergesetzt.Der DeutscheÄrztetagverabschiedetebereits1996eineEntschließung,inderdie BeteiligungvonÄrztenundÄrztinnenanGenitalverstümmelungenverurteilt wirdundinderdaraufhingewiesenwird,dassnachdergeneralpflichtenklausel derberufsordnungfürdeutscheärzteundärztinnengenitalverstümmelung berufsrechtlich geahndet werden kann. DarüberhinausgibteseinevonderBundesärztekammerherausgegebene Broschüremit EmpfehlungenzumUmgangmitPatientinnennachweiblicher Genitalverstümmelung.DieBroschüremachtdeutlich,dasserstensGenitalverstümmelunginDeutschland,auchwenneineEinwilligungvorliegt,strafbar ist,dasszweitensdaswiedervernähenderverstümmelungdannstrafbarist,

Drucksache 16/9420 4 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode wenn dieseerkennbarzueinergesundheitlichengefährdungderfrauführen würde,unddrittens,dassärzteundärztinnennichtandieärztlicheschweigepflichtgebundensind,wennesdarumgeht,straftatenabzuwenden.ärztesind vonihrerschweigepflichtentbunden,wenneinmädchenbereitsopfervon Genitalverstümmelunggewordenistbzw.wennderArztoderdieÄrztinbefürchtet,kleinereGeschwisterkönntenvonGenitalverstümmelungbedrohtsein. InbeidenFällenkanneineMeldungandaszuständigeJugendamtbzw.diePolizeigemachtwerden.DerDeutscheBundestagbegrüßtindiesemZusammenhangdieInitiativederBundesärztekammer,diedaraufabzielt,ihrenBerufsstand zusensibilisieren,umbetroffenenfrauenadäquatemedizinische,psychologischeundsozialehilfestellungenanbietenbzw.vermittelnzukönnen.dasbundesministeriumfürfamilie,senioren,frauenundjugendgibtseitmehreren JahreneineBroschürezurAufklärungvonBerufsgruppendesGesundheitssystemsunddersozialenEinrichtungenheraus.DarüberhinauswürdeesderDeutscheBundestagbegrüßen,wenndieProblematikderGenitalverstümmelung auchalsfesterlehrbestandteilindieausbildungjungerärzteundärztinnen aufgenommen werden würde. DieBundesregierungsetztsichseitvielenJahrenkontinuierlichfürdieBekämpfungderGenitalverstümmelungein.IndiesemSinneistauchderAktionsplanII derbundesregierungzurbekämpfungvongewaltgegenfrauenvomseptember2007zuverstehen.hierinsindmaßnahmenentwickelt,diedaraufabzielen, durchvernetzungderstaatlichenundgesellschaftlichen,innen-wieentwicklungspolitischenanstrengungenweiterefortschrittebeiderüberwindungder Genitalverstümmelung zu erreichen. MädchenundFrauen,diesichinDeutschlandaufhaltenundbereitseineGenitalverstümmelungerlittenhaben,findenindenLändernundKommunenHilfe undunterstützung,beispielsweiseinfrauenberatungsstellenundfrauenhäusern.auchdiesachgerechtefortbildungundsensibilisierungdermitarbeiterinnenundmitarbeitervonjugendämternundandereneinrichtungen,diemit vongenitalverstümmelungbedrohtenoderbetroffenenmädchenundfrauenin Kontaktkommen,istinersterLinieAufgabederLänderundKommunen.Der DeutscheBundestagbegrüßtebenfallsdiebeimKinderschutzgipfelmitden MinisterpräsidentenverabredetenMaßnahmen.DiesesollenauchdenSchutz von Mädchen verbessern, die von Genitalverstümmelung bedroht sind. NurdurchdieVernetzungdesstaatlichenEngagementsgegenGenitalverstümmelungaufallenEbeneneinschließlichderSensibilisierungderjenigenBerufsgruppen,diepotentiellmitOpfernvonGenitalverstümmelungbefasstsind,und durchdieförderungderaktivitätenimzivilgesellschaftlichenbereichisteine bessere strafgerichtliche Verfolgung zu erreichen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, weiterhinsicherzustellen,dassländer,indenendiegenitalverstümmelung nichtverbotenistundnichtverfolgtwirdundindenendieseineinemnicht unerheblichenausmaßstattfindet,wederdurchdeutschebehördennoch durchdieeuropäischeunionalssogenanntesichereherkunftsländereingestuftwerdendürfen.unterdieserprämisseistbeideranstehendenüberprüfungdereinstufungdieeinstufungderländerghanaundsenegalalssichere HerkunftsländerunterdemGesichtspunktderGenitalverstümmelungnochmals zu prüfen; füreinesicherstellungderverlängerungderverjährungsfristfüropfer,die zumtatzeitpunktnochnichtvolljährigwaren,zusorgen,sodassdiebetroffenennochnachdemerreichendervolljährigkeitdiemöglichkeitbekommen, selbst Anzeige zu erstatten;

Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/9420 beidervergabevonforschungsaufträgenfolgendeschwerpunktezusetzen: indenbereichenpräventionundaufklärungdiesoziokulturelleverankerungderpraktikinnerhalbdermigrantengemeinden,denwissensstand dermigrantinnenundmigrantenübergesundheitlichefolgenderpraktik sowie über religiöse und legislative Faktoren zu erforschen, zuuntersuchen,wieaufklärungundpräventionsarbeitgestaltetseinmüssen,umbetroffene,bedrohteundihrefamilienzuerreichen,undwelche unterschiedlichenpräventions-undsensibilisierungsansätzezurzielgruppengerichteten Arbeit notwendig sind, herauszustellen,welchefaktorenbeidemthemagenitalverstümmelung ausschlaggebendsind,umeineänderungvoneinstellungenundverhaltensweisen zu bewirken, imbereichberatungsystematischzuerforschen,wievieleorganisationenaufklärungundunterstützungfürbetroffenefrauenundmädchen anbietenundininwieweitdieseorganisationenbeimigrantenfamilienbekannt sind, BestPractices,dieindenHerkunftsländernunddeneuropäischenMigrationsländerndurchgeführtwerden,zuevaluieren,umzuklären,obundinwieweitbewährteMethodenausanderenLändernaufDeutschlandübertragen werden können; durchentsprechendeöffentlichkeitsarbeitdaraufhinzuwirken,dassdie StrafbarkeitderVerstümmelungweiblicherGenitalienalsKörperverletzung derbreitenöffentlichkeitundinsbesonderebeidenmigrantenorganisationen stärkerbekanntgemachtwirdundmädchenundfrauenumfassendüberihre Rechte und über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufgeklärt werden; inzusammenarbeitmitdenländernfortbildungs-undsensibilisierungskampagnenfürpolizeiundjustiz,lehrerinnenundlehrer,erzieherinnen underzieher,sozialarbeiterinnenundsozialarbeitersowiemitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugend-, Sozial-, und Ausländerbehörden anzubieten; ÄrztinnenundÄrztedurchentsprechendeInformationenweiterhindafürzu sensibilisierenundsiedaraufhinzuweisen,dasssieinkenntniseinerdrohendengenitalverstümmelungdasjugendamtoderdiepolizeiinformieren können; beidenbundesländerndaraufhinzuwirken,dasseineausreichendezahlvon FrauenhäusernfürvolljährigeOpferundsonstigesichereUnterkünftefür minderjährige Opfer sichergestellt werden; sich gemeinsam mit den Bundesländern dafür einzusetzen, dassfürbetroffeneberatungs-undsonstigeunterstützungsleistungen auch weiterhin angeboten werden und dassbeiallenmaßnahmendieelternmiteinbezogenwerden,umsieebenfalls zu sensibilisieren; imrahmenderentwicklungszusammenarbeit,beiregierungsverhandlungenund-konsultationenmitdenkooperationsländerndiethematikder weiblichengenitalverstümmelungverstärkteinzubeziehenundaufdaszusatzprotokollzur AfricanCharteronHumanandPeoples Rights,dassog. Maputo-Protokoll vom11.juli2003unddiedaringenanntenmaßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung hinzuweisen; dasüberregionaleprojekt FörderungvonInitiativenzurÜberwindungder weiblichengenitalverstümmelung weiterhinzuunterstützenundzufördern;

Drucksache 16/9420 6 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode eineinterministeriellebund-länder-nro-arbeitsgruppeunterderfederführendenkoordinationdesbmzeinzurichten.dieseinterministeriellearbeitsgruppe (IMA)könntesichanderStrukturundArbeitsweisederbeiden Bund-Länder-Arbeitsgruppen HäuslicheGewalt und Frauenhandel des BundesministeriumsfürFamilie,Senioren,FrauenundJugendorientieren. Aufgabe dieser IMA sollte sein: die bundesweite zielgruppensensible Aufklärung voranzubringen, dievernetzungundeinenkonstanteninterdisziplinäreninformationsaustauschderakteurinnenundakteureinallenrelevantenberufsgruppen und Organisationen sicherzustellen, fachlicheunterstützungfürprojekteauflandes-undaufbundesebenezu leisten; sichaufinternationalerundeuropäischerebenefürdenabbauunddie BeseitigungvonGewaltgegenFraueneinzusetzenundinsbesondereim RahmenderEntwicklungszusammenarbeitkonsequentaufMaßnahmenzur BekämpfunggeschlechtsbezogenerundsexuellerGewaltanFrauenund Mädchen hinzuwirken; beiallenmaßnahmenimrahmenderentwicklungshilfevorortdiezusammenarbeitmitallengenerationenzugewährleistenunddiemaxime Hilfe zur Selbsthilfe stets zu beachten; Entwicklungshilfeorganisationenzuunterstützen,dieProjektedurchführen, beidenensowohlalternativritualezurgenitalverstümmelungalsauch Berufsperspektiven für Beschneiderinnen angeboten werden; lokalenichtregierungsorganisationen,dievorortdasthemafgmöffentlichmachenundsoeinenwichtigenbeitragzurenttabuisierungleisten,weiter zu unterstützen; Projektezufördern,diehelfen,dassdasThemaindieLehrplänederbetroffenenLänderaufgenommenwirdunddassentsprechendeFortbildungangeboten wird; sichimrahmenderumsetzungdesfahrplans ( RoadMap )dereu-kommissionfürdiegleichstellungdergeschlechtervonfrauenundmännern (2006bis2010)imBereichMigrationundimRahmenderGemeinsamen Außen-undSicherheitspolitikfürdieStärkungundDurchsetzungderRechte vonfrauenauchmitmigrationshintergrundunddiebeseitigungallerformen geschlechterbezogener Gewalt einzusetzen; imrahmendeseuroparatesaufentschließungendesministerkomiteeswie Rec (2002)5sowiederParlamentarischenVersammlung (soentschließung 1247 (2001)undEntschließung1464 (2005))hinzuweisenunddieUmsetzungvongezieltenundwirksamenpolitischenMaßnahmenzurBekämpfung jeglicherverletzungendesrechtsderfrauenaufleben,aufkörperlicheunversehrtheitundauffreiewahldesehepartnerseinschließlichsogenannter Ehrenverbrechen, Zwangsheirat und Genitalverstümmelung zu befördern. Berlin, den 4. Juni 2008 Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion Dr. Peter Struck und Fraktion

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333