Digitale Betriebsprüfungen sind Normalität. von Peter Rösch CMC/BDU, Haar bei München

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Digitale Betriebsprüfungen sind Normalität. von Peter Rösch CMC/BDU, Haar bei München"

Transkript

1 von Peter Rösch CMC/BDU, Haar bei München Die überwiegende Anzahl der Betriebsprüfungen in mittelständischen und größeren Unternehmen erfolgt heute bereits digital. So können die Betriebsprüfer direkt auf steuerrelevante Daten aus der Informationstechnologie des steuerpflichtigen Unternehmens nutzen. Für die Unternehmen besteht die Verpflichtung, diese Zugriffe im Rahmen der Vorbereitung der Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen systematisch vorzubereiten. Bereits seit 2002 können die Prüfungsaufträge durch die Finanzbehörden digital begleitet werden. Die weiterhin gültige Prüfungspraxis wurde dabei um die maschinelle Auswertung betriebswirtschaftlicher Daten und Dokumente erweitert. Jedes Unternehmen hat hierfür die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Wenn dies heute noch nicht erfolgt ist, akzeptieren dies die Prüfer immer seltener, zumal mit dem Jahressteuergesetz 2009 zum ersten Mal die Möglichkeit eines Verzögerungsgeldes gegeben ist. Dies greift dann, wenn ein Unternehmen seiner Verpflichtung zur Vorbereitung der Unterstützung einer digitalen Betriebsprüfung nicht nachkommt. Die Regelungen zur digitalen Betriebprüfung gelten für alle Rechtsformen von Unternehmen (Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelkaufleute) und unabhängig von der Form der Buchführung (Bilanzierung, Einnahmeüberschussrechnung). Auch wenn die Buchführung bei einem Dienstleister oder Steuerberater erfolgt, bleibt die Verantwortung für die Durchführbarkeit der Prüfung beim Steuerpflichtigen. Die gültigen Regelwerke Grundlagen für Betriebsprüfungen und Aufbewahrungsfristen bilden die Abgabenordnung und das Handelsgesetzbuch. Die immer wieder angeführten "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" GDPdU mit den zugehörigen "Fragen und Antworten zum Datenzugriff der Finanzverwaltung" sind eine interne Anordnung der Finanzbehörden an ihre Prüfer zur Durchführung digitaler Betriebsprüfungen. Obwohl sie weder Gesetz noch gesetzlichen Verordnungscharakter haben, werden sie immer wieder in Streitfällen als Lösung herangezogen. Dabei wird jedoch oftmals vergessen, dass in den GDPdU das Gebot der Verhältnismäßigkeit, ein Grundprinzip des Steuerrechtes, häufig außer Acht gelassen ist. Es liegt damit beim steuerpflichtigen Unternehmen selbst, eigene Festlegungen und Entscheidungen zu treffen, wie die Organisation einer digitalen Betriebsprüfung vorbereitet wird. Erste Rechtssprechungen unterstützen diese Einschätzung. So wurde von einem Gericht festgestellt, dass freiwillig erstellte betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen nicht der Vorlagepflicht einer digitalen Betriebsprüfung unterliegen. Es gilt hier die weitere Entwicklung zu verfolgen. Inhalte digitaler Prüfungen Im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung stehen maschinelle betriebswirtschaftliche Analysen von Daten im Vordergrund. Damit werden die Prüfer vergleichbare Möglichkeiten der Recherche und Auswertung haben, wie das steuerpflichtige Unternehmen selbst. Als beispielhaft können diese Punkte angesehen werden: Fortlaufende Nummerierung aller Ausgangsrechnungen Prüfung von Bewirtungsbelegen gegen Sonn- und Feiertage Aufdecken negativer Kassenbestände Mehrfachbeschäftigung von Mini-Jobbern Dem Prüfer müssen zur maschinellen Auswertung unverdichtete Ursprungsdaten bereitgestellt werden. Damit fallen nicht nur die Buchungssätze einer Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung unter den Prüfungsumfang, sondern auch Daten, die in vorgelagerten Systemen erzeugt und eventuell nur verdichtet in die Buchhaltung weitergegeben werden. Dies ist bei einer Betriebstankstelle oder in Kassensystemen des Einzelhandels gegeben. Zusätzlich unterliegen alle elektronisch Handelsbriefe und Belege der Prüfung. Diese nicht strukturierten Daten sind mit einem Querverweis auf den zugehörigen Buchungssatz zu versehen. Was ist aufzubewahren? Für digitale Unterlagen gelten die gleichen Aufbewahrungsregelungen wie für konventionelle Unterlagen. Die entscheidende Frage für alle steuerpflichtigen Unternehmen ist, welche Dokumente und Daten steuerrechtlich relevant sind. Diese sind dann rechtssicher aufzubewahren und im Rahmen einer Betriebsprüfung vorzulegen sind. Eine eindeutige Regelung ist in Gesetzen und Verordnungen nicht vorgesehen. Somit liegt es beim steuerpflichtigen Unternehmen selbst, diese steuerrelevanten Daten 2009 Dipl.Ing. Peter Rösch CMC/BDU Seite 1 von 6 vom

2 und Dokumente zu identifizieren. In einer Übersicht können diese in drei Kategorien einsortiert werden: 1. In der elektronischen Buchhaltung automatisch erzeugte oder weiterverarbeitete Buchungsdatensätze. 2. Handelsbriefe, das sind alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge, Eingangsrechnungen, Lieferscheine, Reklamationen und Ausgangsrechnungen, die zur "Anbahnung oder Abwicklung eines Geschäfts" zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. 3. Auswertungen aus Buchungssätzen, die zur internen Verrechnung oder Bewertung von Lieferungen und Leistungen herangezogen werden. Handelsbriefe und Belege, die im Original als Papier vorliegen, müssen nicht gescannt und elektronisch archiviert werden. Erfolgt das freiwillige Scannen von Handelsbriefen, so besteht der Anspruch der Prüfer, diese elektronisch recherchieren zu können. Handelsbriefe Früher konnte der Standpunkt vertreten werden, dass Handelsbriefe, auch wenn sie elektronisch empfangen wurden, ausgedruckt und archiviert werden können. Diese Handhabung kann heute nicht mehr aufrecht erhalten werden. So sollen alle Informationen der elektronisch übermittelten Dokumente, unabhängig davon, ob es s oder automatische Telefaxe sind, sichtbar gemacht werden können. Gerade aus den Übermittlungsdetails können Termine und Zeitabfolgen rekonstruiert werden. Unter diesen Gesichtspunkten bekommt die Archivierung von s einen besonderen Stellenwert. Unabhängig davon, ob Inhalte der s elektronisch in Buchungssätze übergeführt werden, sind alle als Handelsbrief identifizierte s zu archivieren. Für die Einrichtung einer -Archivierung gibt es unterschiedliche Wege. Dabei sollte die Optimierung des Geschäftsprozesses im Vordergrund stehen. Gerade das Zusammenführen von Informationen innerhalb einer Projekt- oder Kundenakte stellt eine große Herausforderung dar und kann im Rahmen der Einführung einer Archivierung angegangen werden Elektronische Eingangsrechnung Elektronisch eingehende Eingangsrechnungen sind unter unterschiedlichen Gesichtspunkten zu betrachten: Anerkennung als Betriebsausgaben Zulassung als Beleg zum Vorsteuerabzug Für die Anerkennung als Betriebsausgabe gibt es keine Hinweise, dass besondere zusätzliche formale Anforderungen an Eingangsrechnungen, die elektronisch übermittelt werden, gestellt sind. Anders stellt sich dies dar, wenn der Beleg zum Vorsteuerabzug herangezogen werden soll. Aktuell gilt nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz das Erfordernis einer qualifizierten Signatur. In wie weit diese Regelung dauerhaft Bestand hat, wird eine Initiative der Europäischen Gemeinschaft mit dem Ziel der Entbürokratisierung zeigen. Hier ist vorgesehen, in einer eigenen, standardisierten Form elektronische Rechnungen zuzulassen. Ob und wann eine Entscheidung darüber getroffen wird, ist nicht abzusehen. Die aktuell in Deutschland gültigen Besonderheiten für Rechnungen sind in den "Rechnungsrichtlinien" des Finanzministeriums beschrieben. Darin sind auch Ausnahmeregelungen für Formvorschriften der Signatur für Reisedokumente und Fahrkarten aufgeführt. Form der Aufbewahrung Eine rechtssichere Archivierung elektronischer Daten hat sicherzustellen, dass die gespeicherten Daten, Bilder und Texte gegen Ändern, Löschen und Vernichtung geschützt sind. Die Wahl des Speichermediums und des Speicherortes bleibt dem Unternehmen überlassen Dipl.Ing. Peter Rösch CMC/BDU Seite 2 von 6 vom

3 Die folgende Tabelle zeigt exemplarisch steuerrelevante Unterlagen und ihre Behandlung zur Aufbewahrung und Vorlage im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung auf: Daten, Dokument Urkunde Papier-Beleg (wenn kein Scan erfolgt) Gescannter Beleg Beispiele Gesellschaftsvertrag Jahresabschluss Notarieller Kaufvertrag Eingangsrechnung Buchungsanweisung Kassenbeleg Eingangsrechnung Buchungsanweisung Kassenbeleg Papier Bild Original Ursprung Export kann Buchungssatz aus dem Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Kostenrechnung Elektronisch signiertes Dokument (nur dann ist der Vorsteuer-Abzug zugelassen) Eingangsrechnung EDI-Datensatz mit nachfolgender Sammelrechnung Verschlüsselte XML-Rechnung Vorgeschaltete Software oder Subsysteme (wenn deren Ergebnisse nur verdichtet in die steuerliche Bewertung einfließen) Interne Leistungsverrechnung Konzernverrechnung Reisekostenabrechnung Tanksstellen, Kassen Lagerbuchhaltung Warenwirtschaftssystem Ausgelagerter Buchungssatz Zur Entlastung des Produktivsystems oder der Subsysteme Tabellenkalkulation (die letzte Version, wenn deren Ergebnisse nur verdichtet in die steuerliche Bewertung einfließen) Gemeinkostenermittlung Reisekostenabrechnung Verrechnungspreisermittlung Erläuterungen zur Tabelle: Papier Belege und Urkunden (Zolldokumente, notarielle Urkunden und Jahresabschlüsse), die als Papier eingehen und archiviert werden, können immer als Papier vorgelegt werden. Bei verschiedenen Urkunden und Abschlüssen gilt sogar die Pflicht zur Vorlage des Originals. Bild Die bildliche Speicherung von Belegen durch Scannen kann digital und/oder optisch als Mikrofiche erfolgen. Bei der digitalen Speicherung werden meist Tiff- oder PDF-Formate verwendet, wie sie bei der Übertragung von Telefaxen oder gescannten Dokumenten verwendet werden. Wenn die Belege bildlich gespeichert werden, sind sie auch dem Prüfer elektronisch vorzulegen. Dabei sind sie in einem Index mit dem Buchungssatz zu verknüpfen. In handelsüblicher Buchhaltungssoftware besteht diese Verlinkung heute bereits über einen Klick auf ein Belegsymbol. Gescannte. Originaldokumente und -belege können, bis auf wenige Ausnahmen, vernichtet werden. Dies bestätigt die schleswig-holsteinische Finanzbehörde. Original Alle Daten und Dokumente sind unverändert in dem Originalformat vorzulegen, mit dem sie in den hausinternen Programmen zur Verfügung stehen. Technisch gesprochen, sollen die Daten binär identisch sein. Besonderheit: Daten und Dateien, die zur Bearbeitung oder Prüfung erst aus einem speziellen Ursprungsformat lesbar gemacht werden müssen, sind zusätzlich auch im dann erzeugten Originalformat vorzulegen Dipl.Ing. Peter Rösch CMC/BDU Seite 3 von 6 vom

4 Beispiel 1: Eine signierte und verschlüsselte Eingangsrechnung ist nicht lesbar. Sie somit entschlüsselt werden, damit sie lesbar ist. Dieses vom Rechnungsempfänger selbst erzeugte Format und das unveränderte Originalformat sind aufzubewahren, damit der steuerliche Nachweis geführt werden kann. Beispiel 2: Werden Daten zur Verringerung des Datenvolumens aus dem Produktivsystem (Buchführung, Warenwirtschaft) ausgelagert, so müssen diese zur Wiedereinspielung im unveränderten Originalformat aufbewahrt werden. Ursprung Daten und Dateien sind zusätzlich zum Original im digitalen Ursprungsformat vorzulegen, wenn sie nur mit spezieller Software lesbar oder auswertbar gemacht werden können. Daten im eigenen Buchführungssystem, die nur mit der hausinternen Software auswertbar sind Daten aus eigenen Vorsystemen Digitale Texte oder Tabellenkalkulationen Eingehende Daten und Dokumente von fremden Dritten Bei signierten und verschlüsselten Daten und Dokumenten, die zugehörigen Schlüssel zur Entschlüsselung und Überprüfung der Signaturen Export Daten und Dateien sind im Zuge der Datenüberlassung per Datenträger in vorgegebenen Formaten bereitzustellen, damit eine betriebswirtschaftliche Auswertung durch die Prüfprogramme der Finanzbehörden erfolgen kann. Vorbereiten der Prüfung Betriebsprüfungen können kurzfristig anberaumt werden. Dies gilt besonders für Zwischen- und Sonderprüfungen der Lohn- und Umsatzsteuer. Die geringen Vorlaufzeiten sollten Anlass sein, die Prüfungsvorbereitung und Organisation jederzeit aktuell bereit stellen zu können. Das bezieht auch die Vorgangsbeschreibung für den Umgang mit den Daten in dem Unternehmen ein. Diese Verfahrensbeschreibung stellt eine Bringschuld des steuerpflichtigen Unternehmens dar. Fehlt die Verfahrensbeschreibung zum Umgang mit allen steuerrelevanten elektronischen Daten, deren Archivierung und Vorlage bei den Prüfern, so wird dies vom Prüfer zu Recht bemängelt. Mit der Verfahrensbeschreibung besteht andererseits eine gute Gelegenheit, ein klares Vorgehen mit dem Prüfer zu Beginn der Prüfung abzustimmen. Datenzugriff für den Prüfer Alle Daten sind in unveränderter Form und Inhalt zur Prüfung bereit zu stellen. Dazu ist es ausreichend, wenn die Daten nach der Erstellung in der Buchhaltungssoftware gegen Änderungen und Löschen geschützt sind. Buchhaltungssysteme, die den GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DVgestützter Buchführungssysteme) entsprechen, erfüllen diese Voraussetzungen. Für den Datenzugriff sind 3 Verfahren bereitzustellen: Z1 Unmittelbarer Zugriff direkt am IT-System vor Ort durch den Prüfer selbst. Z2 Mittelbarer Zugriff als Auswertungen durch einen Mitarbeiter des Unternehmens auf Weisung des Prüfers. Z3 Datenüberlassung per Datenträger zur Prüfung durch den Prüfer mit der Prüfsoftware WinIDEA. Es liegt im Interesse des steuerpflichtigen Unternehmens, dass die Zugriffsformen so gestaltet sind, dass nur die steuerrelevanten Daten bereitgestellt werden, die für den Prüfungszeitraum relevant sind. Werden dem Prüfer andere Daten zur Verfügung gestellt, kann er daraus gewonnene Erkenntnisse für weitergehende Nachforschungen gegen das steuerpflichtige Unternehmen verwenden. Bei der Einrichtung von Prüferarbeitsplätzen für die Zugriffsformen Z1 und Z2 sind die Regelungen des Datenschutzes für personenbezogene Daten zu berücksichtigen. Dabei sind die Nur-Lese- Zugriffsrechte für den Prüfer auf den Zugang auf die einzelnen Wirtschaftsjahre und Mandanten vorzunehmen. Dies kann bei einigen Finanzbuchhaltungsprogrammen zu Schwierigkeiten führen. Deshalb haben sich dafür gespiegelte Datenbanken, die jeweils nur die Daten eines Prüfungszeitraumes beinhalten, in der Praxis bewährt. Diese gespiegelten Datenbanken werden über die bestehenden Programme in der aktuellen Version zur Verfügung gestellt. Zur Vorbereitung der Prüfung kann es hilfreich sein, wenn das Unternehmen zusammen mit dem Steuerberater die Auswertungen der Zugriffs Dipl.Ing. Peter Rösch CMC/BDU Seite 4 von 6 vom

5 art Z3 mit der Prüfsoftware der Finanzämter vornimmt. Dies führt häufig zu einer Erhöhung der Qualität der eigenen Buchhaltungsdaten und zeigt Schwachstellen nicht nur organisatorischer Art, sondern auch in der betriebswirtschaftlichen Analyse auf. Elemente der Verfahrensbeschreibung für steuerrelevante Daten 1. Ziele und Inhalte der Verfahrensbeschreibung 2. Tabelle der als steuerrelevant eingestuften Daten, s und Dokumente. 3. Beschreibung der Geschäftsprozesse mit Zuordnung der steuerrelevanten Daten, s und Dokumente, der Medien (Papier, Datensatz, Scann, ) in denen sie verkommen können und wie mit ihnen verfahren wird. 4. Beschreibung der in den Geschäftsprozessen eingesetzten Anwendungsprogramme (Software und Archivsysteme mit Hinweis, dass Daten hierin nicht verändert oder gelöscht werden können. 5. Darstellung (Systemskizze) der gesamten IT-Infrastruktur (Server, Netzwerk, Datensicherung, ) und Beschreibung der Maßnahmen zur Datensicherung und Archivierung. 6. Beschreibung der Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. 7. Beschreibung der Umsetzung für die drei Zugriffsformen Z1, Z2, Z3 und der Abgrenzung, dass nur prüfungsrelevante Daten, s und Dokumente im Zugriff sind. 8. Verweis auf weitere Organisationsanweisungen (QM Qualitätsmanagement, Kontierungshandbuch, IKS Internes Kontrollsystem für das Rechnungswesen oder IT-Systembeschreibung bei größeren Unternehmen mit Wirtschaftsprüfertestat), sofern diese vorhanden sind. 9. Verweis auf die Organisationsanweisung Betriebsprüfung: - Wie wird eine Betriebsprüfung vorbereitet? - Welche Organisationsanweisungen und Verfahrensbeschreibungen gelten? - Welcher Prüfungsablauf wird vorgeschlagen? - Wer nimmt an einer Betriebsprüfung teil? - Welche Auskünfte werden erteilt? - Welche Schritte werden wie dokumentiert? - Wie ist das Verhalten in Ausnahmensituationen? Durchführung der Prüfung Der Prüfer kann nach eigener Wahl und ohne vorherige Festlegung zusätzlich zur konventionellen Prüfung mit den drei Zugriffsformen Z1, Z2 und Z3 auf digitale Daten zugreifen. Entscheidet sich der Prüfer für die Datenüberlassung nach Z3 und ist damit ein umfangreiches Archiv von elektronischen Dokumenten verbunden, so sollte gemeinsam mit dem Prüfer festgelegt werden, ob er nur die Daten oder auch zusätzlich die Dokumente auf Datenträger haben möchte. Der Prüfer hat nicht das Recht, Daten nach Zugriffsart Z3 vor Beginn der Prüfungshandlung anzufordern. Altsysteme Sowohl bei der Umstellung von alten Buchführungssystemen als auch bei einer neuen Organisation der digitalen Betriebsprüfung ist es schwer, alle Anforderungen, die erfüllt werden sollten, im Nachgang darzustellen. Die Erfahrung zeigt, dass eine klare Dokumentation dieses Zustands und eine offene Kommunikation mit dem Betriebsprüfer zu Beginn der Prüfungshandlung hier ein angebrachtes Vorgehen darstellt. Das steuerpflichtige Unternehmen zeigt, dass es die Defizite der Vergangenheit erkannt hat und mit der neuen Vorgehensweise, die in einer Verfahrensanweisung dokumentiert ist, die Zeichen der Zeit erkannt hat. Damit sollte die Voraussetzung gegeben sein, dass ein mögliches Verzögerungsgeld nicht ausgesprochen wird. Konsequenzen für steuerpflichtige Unternehmen Eine erstmalige digitale Betriebsprüfung kann für das steuerpflichtige Unternehmen Neuland darstellen. Eine klare Verfahrensbeschreibung zum Umgang mit papiergestützten und digitalen steuerrelevanten Daten und Dokumenten ist deshalb hilfreich. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den notwendigen Entscheidungen der Geschäftsleitung über die Steuerrelevanz und den Umgang im Rahmen der zukünftig gültigen Geschäftsprozesse und Archivierung. Diese Verantwortung kann die Geschäftslei Dipl.Ing. Peter Rösch CMC/BDU Seite 5 von 6 vom

6 tung nicht delegieren, sondern vielmehr deren Umsetzung in einzelnen Fachbereichen des Unternehmens gewährleisten. Dieser Fahrplan zur Vorbereitung einer digitalen Betriebsprüfung hilft Ihnen weiter: 1. Steuerrelevante Dokumente und Daten mit dem Steuerberater definieren. 2. Geschäftsprozesse für alle Daten, Dokumente und s verbindlich festlegen. 3. Unveränderbare Sicherung von Daten und Dokumenten einrichten. 4. IDEA-geeignete Exportschnittstelle aus Anwendungsprogrammen bereitstellen. 5. Nur-Lese-Zugriffe für den Prüfer im IT-System einrichten. 6. Organisationsanweisung zur Kennzeichnung aller steuerrelevanten Dokumente und Daten erstellen. 7. Verfahrensanweisung zur elektronischen Archivierung und Betriebsprüfung erstellen. 8. Keine Daten vor Beginn der Betriebsprüfung dem Prüfer übersenden. Peter Rösch CMC/BDU Dipl.Ing. Peter Rösch CMC/BDU Seite 6 von 6 vom

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?

Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU

Mehr

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.

Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07. Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der

Mehr

Working for. your. future. ...wherever. you are

Working for. your. future. ...wherever. you are GDPdU Working for your future...wherever you are Das Finanzamt versteht mehr von Ihrer elektronischen Buchhaltung als Sie glauben... Die deutsche Finanzverwaltung hat sich darauf eingestellt, die zunehmend

Mehr

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance

Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn

Mehr

S.M. Hartmann GmbH IT Solutions

S.M. Hartmann GmbH IT Solutions S.M. Hartmann GmbH 82008 Unterhaching Prager Straße 7 www.smhsoftware.de S.M. Hartmann GmbH IT Solutions Software für den modernen Handel Modul IDEA-Schnittstelle gemäß GDPdU Version V5.0 Funktionsüberblick

Mehr

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange

Mehr

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung

Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange

Mehr

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme

Steuerliche Buchführungs-und. und Aufzeichnungspflichten. Anforderungen an Kassensysteme Steuerliche Buchführungs-und und Aufzeichnungspflichten Anforderungen an Kassensysteme 2 Gesetzliche Grundlagen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) 10.Oktober1961-BVerfG-Beschluss2BvL1/59,BVerfGE13S.153

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD

Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank

Mehr

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern

Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1251 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 3.1. Umsatzsteuer-Voranmeldung 3.2. Dauerfristverlängerung

Mehr

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren

Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht

Mehr

Digitale Betriebsprüfung

Digitale Betriebsprüfung Digitale Betriebsprüfung 1 Digitale Betriebsprüfung Warum digitale Betriebsprüfung: Die digitale Betriebsprüfung ergänzt die bisherige Form der Betriebsprüfung. Seit dem 01.01.2002 sind alle Unternehmen,

Mehr

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)

Die E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Alle Rechnungen sind gleich! Die E-Rechnung im Lichte der GoBD

Mehr

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA

Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff

Mehr

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT

Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Jan Bischoff Bremer Software & Beratungs GmbH Fahrenheitstraße 10 28359 Bremen Web: www.bsb.net Email: info@bsb.net Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Inhalt: - Allgemeine

Mehr

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung

Vortrag. Elektronische Rechnungslegung Vortrag 29. November 2007 ecomm Berlin Dag Klimas Ihr Vortragender Jahrgang 1961 Werdegang Ausbildung Bankkaufmann Weiterbildung Bankfachwirt Ausbildereignung Kommunikationstrainer und Berater... Basisinformationen

Mehr

DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG

DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG DIE LOHNSTEUER-AUßENPRÜFUNG Anspruch und Wirklichkeit in der Praxis Winfried Ayl Finanzamt Trier, 26.01.2011 Die Lohnsteuer-Außenprüfung 26. Januar 2011 Folie 1 Rechtsgrundlagen 193 bis 207 AO und 42 f

Mehr

Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10.

Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung 28.10. Jutta Wimmer und Prof. Dr. Peter Schlieper: Verbesserung der Unternehmensführung durch optimierte Lohn- und Finanzbuchhaltung Teil 2: Digitalisierung der Buchführung Unternehmen-Online 28.10.2010 Schustergasse

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren

Sehr geehrte Damen und Herren Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren das Schlagwort GoBD

Mehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Digitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.

Mehr

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD)

Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) 1. Allgemeine Erläuterungen Das Bundesfinanzministerium

Mehr

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1

E-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1 E-Mail Archivierung IHK-Vortrag 11. Mai 2010 Foliennummer: 1 Teil 1 - Praxis Referent: Henning Hüfken Foliennummer: 2 Einleitung Was ist E-Mail-Archivierung? Als E-Mail-Archivierung bezeichnet man die

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Orlando-Archivierung

Orlando-Archivierung Zeitaufwändiges Suchen von Belegen hat ein Ende Denn mit Orlando-Archivierung haben Sie jeden Beleg auf Knopfdruck verfügbar. Aus der Praxis für die Praxis - Orlando-Archivierung Das Modul Orlando-Archivierung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email

Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten

Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten "GDPdU und raus bist Du?" Aktuelle Vorschriften für digitale Kassensysteme was Sie für die Betriebsprüfung beachten sollten Es kann teuer für Sie werden, wenn Ihre Buchführung mit Ihrem digitalen Kassensystem

Mehr

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!

Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert

Mehr

Buchführung der Zukunft

Buchführung der Zukunft Buchführung der Zukunft Einfacher Datenaustausch & automatische Kassenführung Warum kompliziert...... wenn es einfach geht? Kennen Sie das? Keinen Zugriff auf die aktuellen Buchführungsbelege. Keine zeitnahe

Mehr

10.15 Frühstückspause

10.15 Frühstückspause 9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas

Mehr

Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt

Rechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt Rechnungswesen AGENDA Lexware buchhalter Seite 1. Zur Agenda zurück Buchhalter 2016 Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell (Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen

Mehr

1. Aufbewahrungsfristen für Personalakten

1. Aufbewahrungsfristen für Personalakten Aufbewahrungsfristen für Personalakten X AUFBEWAHRUNG, ARCHIVIERUNG, BEWEIS- VERWERTBARKEIT, ORDNUNGSMÄßIGKEIT 1. Aufbewahrungsfristen für Personalakten Ein allgemeiner Rahmen für die Dauer der Personalaktenführung

Mehr

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach?

Elektronische Rechnungen. Endlich einfach? Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)

Mehr

Die Digitale Bereitstellung von Abrechnungsdaten IDEA - konform. nach GDPdU.

Die Digitale Bereitstellung von Abrechnungsdaten IDEA - konform. nach GDPdU. Hagen / Rostock den 19.12.2010 Die Digitale Bereitstellung von Abrechnungsdaten IDEA - konform. nach GDPdU. Anders ausgedrückt, das neue erweiterte Aufzeichnungssystem im DILOG-Lohnprogramm erspart Ihnen

Mehr

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht

Sozietät Franz & Näther Steuerberater Rechtsanwalt/FA für Steuerrecht Prenzlauer Allee 39 / Marienburger Str.1, 10405 Berlin Telefon: 030 / 44 36 99 0, Fax: 030 / 44 36 99 24, Email: mail@ franz-naether.de Internet: www.franz-naether.de Informationen zu den Grundsätzen zur

Mehr

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep

teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep teischl.com Software Design & Services e.u. office@teischl.com www.teischl.com/booknkeep www.facebook.com/booknkeep 1. Erstellen Sie ein neues Rechnungsformular Mit book n keep können Sie nun Ihre eigenen

Mehr

Wir begrüßen Sie herzlich zur. Lexware vor Ort. Informationsveranstaltung 2015. Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger

Wir begrüßen Sie herzlich zur. Lexware vor Ort. Informationsveranstaltung 2015. Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger Wir begrüßen Sie herzlich zur Lexware vor Ort Informationsveranstaltung 2015 Ihre Referenten heute - Uschi Heger Heinz Heger ebh edv beratung heger 74592 Kirchberg / Jagst Buchenstr. 41 Telefon 07954 921

Mehr

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung)

10 W-Fragen im Umgang mit elektronischen Rechnungen (erechnung) Version 2.0 Mentana- Claimsoft GmbH Seite 2 10 W-Fragen im Umgang mit 1. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 2. Wieso kann ich eine erechnung nicht einfach ausdrucken? 3. Warum muss

Mehr

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -)

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) (BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 - IV D 2 - S 0316-136/01 -) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten

Mehr

Version 1.0.0. NotarNet Bürokommunikation. Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook

Version 1.0.0. NotarNet Bürokommunikation. Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook Version 1.0.0 NotarNet Bürokommunikation Bedienungsanleitung für den ZCS-Import-Assistenten für Outlook Seite 1 Vorgehensweise bei der Einrichtung... 2 2 Vorbereitung... 2 3 Ablauf des Imports... 3 4 Allgemeine

Mehr

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung? Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet

Mehr

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung

Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Outlook Weiterleitungen & Abwesenheitsmeldungen Seite 1 von 6 Beschreibung E-Mail Regeln z.b. Abwesenheitsmeldung und Weiterleitung Erstellt: Quelle: 3.12.09/MM \\rsiag-s3aad\install\vnc\email Weiterleitung

Mehr

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis

Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Elektronische Rechnungen Von Rechtsanwalt Dr. Ivo Geis Die Rechnung ist Kernelement des Mehrwertsteuersystems in Europa, denn sie gilt als Beleg für das Recht des Käufers zum Vorsteuerabzug. Der wachsende

Mehr

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.

Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen

Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen

Mehr

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance

Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die

Mehr

1. Einführung. 2. Archivierung alter Datensätze

1. Einführung. 2. Archivierung alter Datensätze 1. Einführung Mit wachsender Datenmenge und je nach Konfiguration, kann orgamax mit der Zeit langsamer werden. Es gibt aber diverse Möglichkeiten, die Software wieder so zu beschleunigen, als würden Sie

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland

Verlagerung der Buchführung ins Ausland Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger

Mehr

MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme

MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme MERKBLATT Thema Checkliste zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassen(buch)führung beim Einsatz elektronischer Kassensysteme Für die Überprüfung der Kassen(buch)führung stellt diese Checkliste lediglich

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung

Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation

FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation FAQ-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation Nr. Frage Antwort 1 Befasst sich die Musterverfahrensdokumentation (MVD) auch mit der Behandlung elektronischer Dokumente (E-Rechnung, elektronische Kontoauszüge,

Mehr

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten

Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.

Mehr

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage

Mehr

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung

Datensicherung. Beschreibung der Datensicherung Datensicherung Mit dem Datensicherungsprogramm können Sie Ihre persönlichen Daten problemlos Sichern. Es ist möglich eine komplette Datensicherung durchzuführen, aber auch nur die neuen und geänderten

Mehr

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden.

Die Beschreibung bezieht sich auf die Version Dreamweaver 4.0. In der Version MX ist die Sitedefinition leicht geändert worden. In einer Website haben Seiten oft das gleiche Layout. Speziell beim Einsatz von Tabellen, in denen die Navigation auf der linken oder rechten Seite, oben oder unten eingesetzt wird. Diese Anteile der Website

Mehr

AZK 1- Freistil. Der Dialog "Arbeitszeitkonten" Grundsätzliches zum Dialog "Arbeitszeitkonten"

AZK 1- Freistil. Der Dialog Arbeitszeitkonten Grundsätzliches zum Dialog Arbeitszeitkonten AZK 1- Freistil Nur bei Bedarf werden dafür gekennzeichnete Lohnbestandteile (Stundenzahl und Stundensatz) zwischen dem aktuellen Bruttolohnjournal und dem AZK ausgetauscht. Das Ansparen und das Auszahlen

Mehr

Anleitung E-Mail - Archivierung

Anleitung E-Mail - Archivierung Anleitung E-Mail - Archivierung Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, wissen wir um viele Kundenprobleme in der Bedienung von IKT-Produkten. Um solche Probleme bei der Nutzung der Net4You Produkte zu

Mehr

GDPdU Export. Modulbeschreibung. GDPdU Export. Software-Lösungen. Stand: 21.02.2012. Seite 1

GDPdU Export. Modulbeschreibung. GDPdU Export. Software-Lösungen. Stand: 21.02.2012. Seite 1 Seite 1 Inhalt... 3 Allgemeines... 3 Vorteile... 3 Handhabung... 3 Seite 2 Allgemeines Mit der so genannten GDPdU-Schnittstelle (GDPdU steht für Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler

Mehr

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater

Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater Steuerberater. Rechtsanwälte. Unternehmerberater 24. Windenergietage 10. 12. November 2015 Digitale Buchführung gesetzliche Neuerungen. technische Möglichkeiten. Anwendungsbeispiele Digitale Buchführung

Mehr

Bevor Sie mit den Umstellungsarbeiten beginnen, führen Sie bitte eine Datensicherung aus.

Bevor Sie mit den Umstellungsarbeiten beginnen, führen Sie bitte eine Datensicherung aus. Seite 1 1. Voraussetzungen 1.1 Datensicherung Bevor Sie mit den Umstellungsarbeiten beginnen, führen Sie bitte eine Datensicherung aus. Klicken Sie dazu oben links auf das Volksbankemblem weiteren Dialog.,

Mehr

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung 2011/0604162 IV D 2 - S 7287-a/09/10004 26. Juli 2011 Fragen und Antworten zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sollen durch Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Mehr

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN

ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN DIGITALES ARCHIVIEREN PAPIER ARCHIVIEREN Manuelle Prozesse Automatisierte Prozesse Mit BvLArchivio haben Sie die Möglichkeit, Papierdokumente

Mehr

IT-Netzwerk IHK-Koblenz

IT-Netzwerk IHK-Koblenz IT-Netzwerk IHK-Koblenz Ein Vortrag in drei Abschnitten 1. Elektronischer Rechnungsaustausch und das Steuervereinfachungsgesetz (StvereinfG) a. Anforderungen an Versender elektronischer b. Anforderungen

Mehr

Ihre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze

Ihre Interessentendatensätze bei inobroker. 1. Interessentendatensätze Ihre Interessentendatensätze bei inobroker Wenn Sie oder Ihre Kunden die Prozesse von inobroker nutzen, werden Interessentendatensätze erzeugt. Diese können Sie direkt über inobroker bearbeiten oder mit

Mehr

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,

Mehr

E-Mails aus E-Mail-Programm sichern Wählen Sie auf der "Startseite" die Option "E-Mails archivieren" und dann die entsprechende Anwendung aus.

E-Mails aus E-Mail-Programm sichern Wählen Sie auf der Startseite die Option E-Mails archivieren und dann die entsprechende Anwendung aus. MailStore Home Das E-Mail Postfach ist für viele Anwender mehr als ein Posteingang. Hier wird geschäftliche Kommunikation betrieben, werden Projekte verwaltet, Aufträge und Rechnungen archiviert und vieles

Mehr

GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker

GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker GoBD: Was hat sich durch die neue Vorschrift geändert? Manuela Becker Folie 1 12.11.2015 GoBS + GDPdU + FAQ = GoBD Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS; BMF- Schreiben vom

Mehr

Regelung zur Dokumentation

Regelung zur Dokumentation Regelung zur Dokumentation Zweck Die Dokumentation ist Nachweis und Maßstab für die Leistungsfähigkeit Ihres Managementsystems. Sie legt Ursachen und Ergebnisse betrieblichen Handelns offen. Genauigkeit,

Mehr

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten?

Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung

Mehr

Collax E-Mail-Archivierung

Collax E-Mail-Archivierung Collax E-Mail-Archivierung Howto Diese Howto beschreibt wie die E-Mail-Archivierung auf einem Collax Server installiert und auf die Daten im Archiv zugegriffen wird. Voraussetzungen Collax Business Server

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog)

Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Der Deutsche Steuerberaterverband e.v. (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben den nachfolgenden

Mehr

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO

Mehr

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software

Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Mediumwechsel - VR-NetWorld Software Die personalisierte VR-NetWorld-Card wird mit einem festen Laufzeitende ausgeliefert. Am Ende der Laufzeit müssen Sie die bestehende VR-NetWorld-Card gegen eine neue

Mehr

1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei

1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei 1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei Hinweis: Die Anleitung setzt eine Programm-Version 4.40 oder höher voraus. In der VR-Networld-Software kann für Sicherheitsdateien ein Sicherheitsprofilwechsel

Mehr

FlowFact Alle Versionen

FlowFact Alle Versionen Training FlowFact Alle Versionen Stand: 29.09.2005 Rechnung schreiben Einführung Wie Sie inzwischen wissen, können die unterschiedlichsten Daten über verknüpfte Fenster miteinander verbunden werden. Für

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins

Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den

Mehr

Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten

Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten Achtung: gem. 57a KFG 1967 (i.d.f. der 28. Novelle) ist es seit dem 01. August 2007 verpflichtend, die Statistikdaten zur statistischen Auswertung Quartalsmäßig

Mehr

Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare

Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare Leitfaden zur Nutzung von binder CryptShare Franz Binder GmbH & Co. Elektrische Bauelemente KG Rötelstraße 27 74172 Neckarsulm Telefon +49 (0) 71 32-325-0 Telefax +49 (0) 71 32-325-150 Email info@binder-connector

Mehr

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS QUMedia GbR Eisenbahnstraße 41 79098 Freiburg Tel. 07 61 / 29286-50 Fax 07 61 / 29286-77 E-mail info@qumedia.de www.qumedia.de Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS Zur Handhabung des Audit - Fragenkatalogs

Mehr

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung

Mehr

UpToNet DMS Posteingang

UpToNet DMS Posteingang UpToNet DMS Posteingang Das papierlose Büro wird Realität Der UpToNet DMS Posteingang Frisch aus unserer Entwicklungsabteilung bekommt unser UpToNet ein neues Modul zur Seite gestellt, den UpToNet Posteingang.

Mehr

Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür-

Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- - QM-Sprengel Württemberg - Sunhild Klöss Stabsabteilung Projekt- und Qualitätsmanagement Klinikum Heidenheim Themenübersicht Forderungen der DIN EN ISO 9001 Was muss

Mehr

Doku Pro Dokumenten & Informationsmanagement

Doku Pro Dokumenten & Informationsmanagement Doku Pro Dokumenten & Informationsmanagement Ziel dieses Systems ist es, Informationen rund um Geschäftsfälle, Kunden und Lieferanten schnell zur Verfügung zu haben bzw. die Papierflut in Ihrem Büro zu

Mehr

Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x

Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x Kurzleitfaden SEPA für die VR-Networld Software 5.x 1. Voraussetzungen 1.1 Bevor Sie mit den Umstellungsarbeiten beginnen, führen Sie UNBEDINGT eine Datensicherung aus. Klicken Sie dazu oben links auf

Mehr

Kurzeinweisung. WinFoto Plus

Kurzeinweisung. WinFoto Plus Kurzeinweisung WinFoto Plus Codex GmbH Stand 2012 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Allgemeines... 4 Vorbereitungen... 4 Drucken des Baustellenblatts im Projekt... 4 Drucken des Barcodes auf dem Arbeitsauftrag

Mehr

Inhalt... 1 Einleitung... 1 Systemanforderungen... 1 Software Download... 1 Prüfdokumentation... 4 Probleme... 5 Hintergrund... 5

Inhalt... 1 Einleitung... 1 Systemanforderungen... 1 Software Download... 1 Prüfdokumentation... 4 Probleme... 5 Hintergrund... 5 Inhalt Inhalt... 1 Einleitung... 1 Systemanforderungen... 1 Software Download... 1 Prüfdokumentation... 4 Probleme... 5 Hintergrund... 5 Dieses Dokument gibt ist eine Anleitung zur sicheren und einfachen

Mehr

Ordnungsgemäße Kassenführung

Ordnungsgemäße Kassenführung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Ordnungsgemäße Kassenführung Vermeiden Sie Umsatzzuschätzungen durch den Prüfer! In enger Zusammenarbeit mit DATEV eg 90329 Nürnberg Telefon

Mehr

OS Anwendungsbeschreibung

OS Anwendungsbeschreibung Inhalt Einleitung... 2 Start des Programms... 2 Scannen einer neuen Zeitungsseite... 4 Presse-Clipping... 8 Artikel ausschneiden und bearbeiten... 11 Übernahme aus der Zwischenablage... 19 Ausdruck in

Mehr

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh

Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Elektronische Archivierung ist Ihre Verwaltung auch schon schlank?

Elektronische Archivierung ist Ihre Verwaltung auch schon schlank? Elektronische Archivierung ist Ihre Verwaltung auch schon schlank? 1 Kommt Ihnen folgende Situation bekannt vor? 2 und vielleicht auch folgende Aussagen? Unser Archiv ist mittlerweile so voll, dass wir

Mehr

Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net

Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digital signierte Rechnungen mit ProSaldo.net Digitale Signatur der PDF-Rechnungen Hier finden Sie eine Anleitung, wie beim erstmaligen Öffnen von digital signierten PDF- Rechnungen, die mit ProSaldo.net

Mehr

NTCS-JAHRESÜBERNAHME FIBU

NTCS-JAHRESÜBERNAHME FIBU NTCS-JAHRESÜBERNAHME FIBU 11/04/16, Steyr Wissen verbreiten, Nutzen stiften! Copying is right für firmeninterne Aus- und Weiterbildung. INHALT 1. ALLGEMEINES... 4 1.1. Grundsätzliches zur Stammdatenübernahme...

Mehr