TKB Vermögensverwaltung - Aktien (CHF)
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- Lars Uwe Schäfer
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1 Teilvermögen des TKB Vermögensverwaltung Fonds Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Übrige Fonds für traditionelle Anlagen», ein Umbrella-Fonds mit mehreren Teilvermögen Jahresbericht per 31. Juli 2017 Inhaltsverzeichnis Seite Organisation und Verwaltung... 2 Vertriebsorganisation... 3 Abschlusszahlen... 4 Derivative Finanzinstrumente - Risiko gemäss Commitment I Spesen zu Gunsten Teilvermögen und Kommissionen zu Gunsten Fondsleitung Zusätzliche Informationen und Ausserbilanzgeschäfte Verwaltungskommission Benchmark TER Ausschüttung des Nettoertrags 2016 / Thesaurierung des Nettoertrags 2016 / Erklärung der Fussnoten Grundsätze für die Bewertung sowie Berechnung der Nettoinventarwerte Pflichtpublikationen Bericht der Prüfgesellschaft Weitere Informationen stehen im Internet unter zur Verfügung. Swisscanto Fondsleitung AG Zürich,
2 Organisation und Verwaltung Fondsleitung Firma: Sitz: Swisscanto Fondsleitung AG Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich Verwaltungsrat Daniel Previdoli, Präsident Mitglied der Generaldirektion und Leiter Products, Services & Direct Banking, Zürcher Kantonalbank Regina Kleeb, Mitglied Mitglied der Direktion und Leiterin Produktmanagement, Anlage- & Vorsorgegeschäft, Zürcher Kantonalbank Christoph Schenk, Mitglied Mitglied der Direktion und Leiter Investment Solutions, Zürcher Kantonalbank Geschäftsleitung Hans Frey Geschäftsführer Andreas Hogg stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Risk, Finance & Services Markus Erb (bis ) Leiter Legal, Compliance & Investment Controlling Silvia Karrer Leiterin Administration & Operations Delegation der Anlageentscheide Thurgauer Kantonalbank, Weinfelden Fondsadministration Firma: Sitz: Swisscanto Fondsleitung AG Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich Depotbank Zürcher Kantonalbank, Zürich Prüfgesellschaft Ernst & Young AG, Maagplatz 1, 8005 Zürich 2
3 Vertriebsorganisation Zahlstelle Vertriebsträger Zürcher Kantonalbank, Bahnhofstrasse 9, CH-8001 Zürich Thurgauer Kantonalbank, Bankplatz 1, CH-8570 Thurgau 3
4 TKB VERMÖGENSVERWALTUNG - AKTIEN () Abschlusszahlen Übersicht Rechnungsperiode Konsolidiert bis Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 48'953' '536' Klasse A Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 38'087' '710' Anzahl Anteile am Ende der Rechnungsperiode 324' ' Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode 1) Ausschüttung je Anteil Total Expense Ratio (synthetischer TER) 1.53 % 1.40 % Klasse G Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 10'865' '825' Anzahl Anteile am Ende der Rechnungsperiode 92' ' Nettoinventarwert je Anteil am Ende der Rechnungsperiode 1) Ausschüttung je Anteil Thesaurierung je Anteil Total Expense Ratio (synthetischer TER) 1.53 % 1.39 % Die in diesem Bericht enthaltenen Zahlen und Angaben sind vergangenheitsbezogen. Diese dürfen nicht als Garantie für die zukünftige Entwicklung verstanden werden. Performance YTD / Klasse A (Lancierung ) % 7.19 % - - Klasse G (Lancierung ) % 7.19 % - - Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kosten und Kommissionen unberücksichtigt. Vermögensrechnung (Verkehrswerte) Bankguthaben auf Sicht 3'514' ' Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 45'337' '679' Sonstige Vermögenswerte 154' ' Gesamtfondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 49'006' '546' Andere Verbindlichkeiten -52' ' Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 48'953' '536'
5 Entwicklung der Anzahl Anteile Rechnungsperiode Lancierung Klasse A bis Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode 25' Ausgegebene Anteile 302' ' Zurückgenommene Anteile -3' Bestand am Ende der Rechnungsperiode 324' ' Entwicklung der Anzahl Anteile Rechnungsperiode Lancierung Klasse G bis Bestand zu Beginn der Rechnungsperiode 65' Ausgegebene Anteile 34' ' Zurückgenommene Anteile -6' ' Bestand am Ende der Rechnungsperiode 92' ' Veränderung des Nettofondsvermögens (konsolidiert) Rechnungsperiode bis Nettofondsvermögen zu Beginn der Rechnungsperiode 9'536' Ausbezahlte Ausschüttung -197' Saldo aus dem Anteilverkehr 36'219' '160' Gesamterfolg aus Erfolgsrechnung 3'396' ' Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 48'953' '536'
6 Erfolgsrechnung (konsolidiert) Rechnungsperiode bis Ertrag Erträge der Bankguthaben auf Sicht Negativzinsen aus Bankguthaben auf Sicht -5' Erträge der Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 585' ' Steuerrechtliche Anpassung aufgrund von Erträgen aus Zielfonds 4) 284' ' Einkauf in laufende Nettoerträge bei der Ausgabe von Anteilen 65' Total Ertrag 929' ' Aufwand Passivzinsen Reglementarische Vergütung -341' ' Sonstige Aufwendungen Ausrichtung laufender Nettoerträge bei der Rücknahme von Anteilen -2' Total Aufwand -344' ' Nettoertrag / Verlust 585' ' Realisierte Kapitalgewinne und -verluste -193' ' Zahlungen aus Kapitaleinlageprinzip 10' Übertrag von steuerrechtlichem Ausgleich aufgrund von Erträgen aus Zielfonds 4) -284' ' Realisierter Erfolg 118' ' Nicht realisierte Kapitalgewinne und -verluste 3'278' ' Gesamterfolg 3'396' '
7 Klasse A Verwendung des Erfolges Nettoertrag 432' ' Vortrag des Vorjahres 1' Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 434' ' Zur Ausschüttung an die Anleger vorgesehener Erfolg 389' ' Vortrag auf neue Rechnung 44' ' Total 434' ' Klasse G Verwendung des Erfolges Nettoertrag 152' ' Vortrag des Vorjahres 4' Zur Verteilung verfügbarer Erfolg 157' ' Zur Ausschüttung an die Anleger vorgesehener Erfolg ' Thesaurierung: 35% Schweizerische Verrechnungssteuer 55' Thesaurierung: Nettobetrag zur Wiederanlage 102' Vortrag auf neue Rechnung ' Total 157' '
8 Inventar des Fondsvermögens am Ende der Rechnungsperiode und Bestandesveränderungen während der Periode ISIN Bezeichnung Anzahl / Käufe / Nominal in Zugänge Tsd. 2) Verkäufe / Abgänge 3) Anzahl / Nominal in Tsd Währung Kurs 8) Kurswert in % 7) Kat. Wertpapiere, die an einer Börse kotiert sind 15'151' Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 15'151' CH UBS ETF SMI 11'800 36' ' '484' a) CH 4'484' IE00B88DZ566 ISHARES S&P 500 HEDGED U 11'000 38' ' '186' a) IE00B8BVCK12 ISHARES MSCI WRLD HEDGED 45' ' ' '479' a) IE 10'666' Wertpapiere, die an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehende Markt gehandelt werden 30'186' Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 30'186' CH CH CH SWC (CH) INDEX EF SWITZERLAND TOT 10'050 20'250 30' SWC (CH) INDEX EF MSCI EUROPE PV 2'950 5'250 8'200 0 EUR SWC (CH) INDEX EF MSCI USA PV 7'270 19'730 27'000 0 USD CH SWC (CH) INDEX EF MSCI JAPAN PV 1'410 2'940 4'350 0 JPY CH CSIF EMERG MRKTS INDX BLUE-F 0 1' '450 1' '749' a) CH CSIF PACIFIC EX JAPAN IDX-F ' ' a) CH CSIF SW TTL MKT INDX BLUE-FR 960 3' '280 1' '971' a) CH SWC (CH) INDEX EF MSCI EUROPE GT 0 15'200 2'900 12'300 EUR '924' a) CH SWC (CH) INDEX EF MSCI JAPAN GT 0 7' '100 JPY 15' ' a) CH SWC (CH) INDEX EF MSCI USA GT USD 0 30' '150 USD '796' a) CH SWC (CH) INDEX EF SWITZERLAND TOT 0 54' ' '828' a) CH CSIF-SWITZLAND S&M-F 718 2' '950 1' '905' a) CH CSIF CH JAPAN INDEX-QAH ' a) CH CSIF CH EUROZONE INDEX-QAH ' ' a) CH 30'186' Vermögensaufstellung Bankguthaben auf Sicht 3'514' Anteile anderer kollektiver Kapitalanlagen 45'337' Sonstige Vermögenswerte 154' Gesamtfondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode 49'006' Andere Verbindlichkeiten Nettofondsvermögen am Ende der Rechnungsperiode -52' '953'
9 Bewertungskategorien a) Anlagen, die an einer Börse kotiert oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden: bewertet zu den Kursen, die am Hauptmarkt bezahlt werden (Art. 88 Abs. 1 KAG); b) Anlagen, für die keine Kurse gemäss Buchstabe a verfügbar sind: bewertet aufgrund von am Markt beobachtbaren Parametern; c) Anlagen, die aufgrund von am Markt nicht beobachtbaren Parametern mit geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet werden. Kurswert in % 7) 45'337' Umrechnungskurse EUR 1 = JPY 100 = USD 1 =
10 usszahlen Derivative Finanzinstrumente - Risiko gemäss Commitment I Total der Derivatpositionen in Fondswährung in % des Nettofondsvermögens* Total der engagementerhöhenden Positionen (Basiswertäquivalent) Total der engagementreduzierenden Positionen (Basiswertäquivalent) * In Prozent der Risikolimite (= Nettofondsvermögen * Limitenfaktor) Der Limitenfaktor ist ein im Fondsvertrag festgelegter Relativwert, der das Verhältnis der Risikolimite zum Nettofondsvermögen angibt. Ist im Fondsvertrag nichts anderes bestimmt, so beträgt der Limitenfaktor 100%. Spesen zu Gunsten Teilvermögen und Kommissionen zu Gunsten Fondsleitung per Klasse Rechnungseinheit Ausgabespesen bzw. -kommission in % des Nettoinventarwertes Rücknahmespesen bzw. -kommission in % des Nettoinventarwertes zu Gunsten zu Gunsten zu Gunsten zu Gunsten Teilvermögen Fondsleitung Teilvermögen Fondsleitung A G Zusätzliche Informationen und Ausserbilanzgeschäfte Am Bilanzstichtag ausgeliehene Effekten: 0.00 Am Bilanzstichtag in Pension gegebene Effekten: 0.00 Hinweis auf Soft Commission Agreements: Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich sogenannten «soft commissions» geschlossen. 10
11 Verwaltungskommission Die Verwaltungskommission wird verwendet für die Leitung, das Asset Management und den Vertrieb des Teilvermögens wie auch für die Entschädigung der Depotbank für die von ihr erbrachten Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr effektiv belastete Sätze: TKB Vermögensverwaltung - Aktien Klasse Periode VK max. VK p.a. max. VK Zielfonds p.a. A % % % G % % % Gemäss Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie) vom 22. Mai 2014 (in Kraft 1. Juli 2014): Aus der Verwaltungskommission können Gebühren bzw. Entschädigungen (inkl. Retrozessionen) zur Deckung der Vertriebstätigkeit des Fonds bezahlt werden. Als Vertriebstätigkeit gilt insbesondere jede Tätigkeit in Zusammenhang mit dem Angebot, der Werbung und der Vermittlung des Fonds. Die Gesellschaft bzw. die Fondsleitung kann Anlegern aufgrund objektiver Kriterien Rabatte auf den dem Fonds belasteten Gebühren bzw. Kosten gewähren. Benchmark Dieses Teilvermögen hat keinen Referenzindex. TER Die TER wurde gemäss «Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER von kollektiven Kapitalanlagen», die von der SFAMA - Swiss Funds & Asset Management Association (Stand: 20. April 2015) herausgegeben wurden, ermittelt. Ausschüttung des Nettoertrags 2016 / 2017 Ex Datum: Zahlbar: Ausschüttung des Ertrags an Anteilscheininhaber mit Domizil in der Schweiz im Ausland Klasse Affidavit Währung Brutto je Anteil Abzüglich 35% Eidg. Verrechnungssteuer Netto je Anteil Netto je Anteil A Nein
12 Thesaurierung des Nettoertrags 2016 / 2017 Ex Datum: Zahlbar: Thesaurierung des Ertrags an Anteilscheininhaber mit Domizil in der Schweiz im Ausland Klasse Affidavit Währung Brutto je Anteil Abzüglich 35% Eidg. Verrechnungssteuer Netto je Anteil Netto je Anteil G Nein Erklärung der Fussnoten (fehlende Fussnoten für diesen Bericht nicht relevant) 1) Der Bewertungs-Nettoinventarwert wird mathematisch auf 0.01 der Rechnungseinheit gerundet 2) Käufe umfassen unter anderem die Transaktionen: Käufe / Gratistitel / Konversionen / Namensänderungen / Splits / Stock-/ Wahldividenden / Titelaufteilungen / Überträge / Umtausch zwischen Gesellschaften / Zuteilungen aus Bezugs-/Optionsrechten / Sacheinlagen 3) Verkäufe umfassen unter anderem die Transaktionen: Verkäufe / Auslosungen / Ausbuchungen infolge Verfall / Ausübungen von Bezugs-/Optionsrechten / Konversionen / Reverse Splits / Rückzahlungen / Überträge / Umtausch zwischen Gesellschaften / Sachauslagen 4) Gemäss Kreisschreiben 25 vom der Eidgenössischen Steuerverwaltung 7) In % des Gesamtfondsvermögens / allfällige Abweichungen in den Totalisierungen sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen 8) Kursangabe der britischen Titel in Pence 12
13 Grundsätze für die Bewertung sowie Berechnung der Nettoinventarwerte 1. Der Nettoinventarwert jedes Teilvermögens und der Anteil der einzelnen Klassen (Quoten) wird zum Verkehrswert auf Ende des Rechnungsjahres sowie für jeden Tag, an dem Anteile ausgegeben oder zurückgenommen werden, in der Rechnungseinheit des entsprechenden Teilvermögens berechnet. Für Tage, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer eines Teilvermögens geschlossen sind (z.b. Banken- und Börsenfeiertage), findet keine Berechnung des Vermögens des entsprechenden Teilvermögens statt. 2. An einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelte Anlagen sind mit den am Hauptmarkt bezahlten aktuellen Kursen zu bewerten. Andere Anlagen oder Anlagen, für die keine aktuellen Kurse verfügbar sind, sind mit dem Preis zu bewerten, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Fondsleitung wendet in diesem Fall zur Ermittlung des Verkehrswertes angemessene und in der Praxis anerkannte Bewertungsmodelle und -grundsätze an. 3. Offene kollektive Kapitalanlagen werden mit ihrem Rücknahmepreis bzw. Nettoinventarwert bewertet. Werden sie regelmässig an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt, so kann die Fondsleitung diese gemäss Ziff. 2 bewerten. 4. Der Wert von Geldmarktinstrumenten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, wird wie folgt bestimmt: Der Bewertungspreis solcher Anlagen wird, ausgehend vom Nettoerwerbspreis, unter Konstanthaltung der daraus berechneten Anlagerendite, sukzessiv dem Rückzahlungspreis angeglichen. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen wird die Bewertungsgrundlage der einzelnen Anlagen der neuen Marktrendite angepasst. Dabei wird bei fehlendem aktuellem Marktpreis in der Regel auf die Bewertung von Geldmarktinstrumenten mit gleichen Merkmalen (Qualität und Sitz des Emittenten, Ausgabewährung, Laufzeit) abgestellt. 5. Bankguthaben werden mit ihrem Forderungsbetrag plus aufgelaufene Zinsen bewertet. Bei wesentlichen Änderungen der Marktbedingungen oder der Bonität wird die Bewertungsgrundlage für Bankguthaben auf Zeit den neuen Verhältnissen angepasst. 6. Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse eines Teilvermögen ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse am Verkehrswert des Vermögens dieses Teilvermögens zukommenden Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten dieses Teilvermögens, die der betreffenden Anteilsklasse zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden Klasse. Er wird auf 1/100 der Rechnungseinheit des entsprechenden Teilvermögens gerundet. 7. Die Quoten am Verkehrswert des Nettofondsvermögens (Fondsvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten), welche den jeweiligen Anteilsklassen zuzurechnen sind, werden erstmals bei der Erstausgabe mehrerer Anteilsklassen (wenn diese gleichzeitig erfolgt) oder der Erstausgabe einer weiteren Anteilsklasse auf der Basis der dem Fonds für jede Anteilsklasse zufliessenden Betreffnisse bestimmt. Die Quote wird bei folgenden Ereignissen jeweils neu berechnet: a) bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen; b) auf den Stichtag von Ausschüttungen, sofern (i) solche Ausschüttungen nur auf einzelnen Anteilklassen (Ausschüttungsklassen) anfallen oder sofern (ii) die Ausschüttungen der verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten ihres jeweiligen Nettoinventarwertes unterschiedlich ausfallen oder sofern (iii) auf den Ausschüttungen der verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten der Ausschüttung unterschiedliche Kommissions- oder Kostenbelastungen anfallen; c) bei der Inventarwertberechnung, im Rahmen der Zuweisung von Verbindlichkeiten (einschliesslich der fälligen oder aufgelaufenen Kosten und Kommissionen) an die verschiedenen Anteilsklassen, sofern die Verbindlichkeiten der verschiedenen Anteilsklassen in Prozenten ihres jeweiligen Nettoinventarwertes unterschiedlich ausfallen, namentlich, wenn (i) für die verschiedenen Anteilsklassen unterschiedliche Kommissionssätze zur Anwendung gelangen oder wenn (ii) klassenspezifische Kostenbelastungen erfolgen; d) bei der Inventarwertberechnung, im Rahmen der Zuweisung von Erträgen oder Kapitalerträgen an die verschiedenen Anteilsklassen, sofern Erträge oder Kapitalerträge aus Transaktionen anfallen, die nur im Interesse einer Anteilsklasse oder im Interesse mehrerer Anteilsklassen, nicht jedoch proportional zu deren Quote am Nettofondsvermögen, getätigt wurden. 13
14 Pflichtpublikationen Mitteilung an die Anleger des TKB Vermögensverwaltung Fonds Ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fonds für traditionelle Anlagen" (nachfolgend der "Umbrella-Fonds") mit folgenden Teilvermögen: TKB Vermögensverwaltung - Konservativ () TKB Vermögensverwaltung - Ausgewogen () (nachfolgend die Teilvermögen ) Die Swisscanto Fondsleitung AG, als Fondsleitung, und die Zürcher Kantonalbank, als Depotbank, beabsichtigen, den Fondsvertrag des Umbrella-Fonds unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zu ändern. Die geplanten Änderungen haben zum Ziel, einerseits eine neue Anteilsklasse aufzunehmen und eine bestehende Anteilsklasse von ausschüttend auf thesaurierend umzustellen und anderseits bei den gemeinsamen und teilfondsspezifischen Bestimmungen insbesondere im Bereich Anlagepolitik Anpassungen vorzunehmen. Im Übrigen wurden Anpassungen am Fondsvertrag formeller Natur vorgenommen. 1. Anteile und Anteilsklassen ( 6) 1.1 Neue Anteilklasse V Eine neue Anteilklasse V soll aufgenommen werden. Diese wird als thesaurierende Anteilsklasse aufgelegt, welche sich ausschliesslich an steuerbefreite inländische Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, der gebundenen Vorsorge, Freizügigkeitseinrichtungen und Vorsorgestiftungen sowie Sozialversicherungs- und Ausgleichkassen wendet (vgl. 6 Ziff. 4). Bei dieser Anteilklasse wird auf den vom jeweiligen Teilvermögen zurückbehaltenen und wieder angelegten Nettoerträgen keine Verrechnungssteuer erhoben. Die Verrechnungssteuerpflicht wird durch Meldung der Erträge von der Depotbank an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV erfüllt. Sämtliche Anteile müssen in ein Depot bei der Depotbank eingebucht werden. Für die Anteilsklasse V gilt zudem, dass diese nicht an eine andere Depotstelle ausgeliefert werden können (vgl. 6 Ziff. 6). 1.2 Anteilsklasse G Die Anteilsklasse G, welche sich ausschliesslich an Anleger richtet, welche über eine Fondssparlösung bei der Thurgauer Kantonalbank verfügen, wird fortan als thesaurierende und nicht mehr als ausschüttende Anteilsklasse geführt. Der Geschäftsjahresabschluss per 31. Juli 2017 wird erstmals als thesaurierende Anteilsklasse erfolgen (vgl. 6 Ziff. 4). 2. Anlagepolitik ( 8) 2.1 Übrige Anlagen Neu werden die zulässigen Anlagen Edelmetalle und Waren (Commodities) unter der Kategorie Übrige Anlagen zusammengefasst. Die Ziff. 1 lit. g lautet neu wie folgt: Als Übrige Anlagen im Sinne dieses Fondsvertrages gelten Edelmetalle und Waren (Commodities). Anlagen in Edelmetalle werden direkt und indirekt getätigt. Direkte Anlagen erfolgen in standardisierter Form sowie mittels Edelmetallkonten bei Banken, die ihren Sitz in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben oder in einem anderen Staat, wenn die Bank dort einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist. Indirekte Anlagen in Edelmetalle erfolgen über Derivate im Sinne von lit. b, strukturierte Produkte im Sinne von lit. c sowie andere kollektive Kapitalanlagen (Zielfonds) im Sinne von lit. d. Anlagen in Waren (Commodities) erfolgen nur indirekt, das heisst über Derivate im Sinne von lit. b, strukturierte Produkte im Sinne von lit. c sowie andere kollektive Kapitalanlagen (Zielfonds) im Sinne von lit. d. (vgl. 8 Ziff. 1 lit. g). Die zulässigen Anlagen in Ziff. 1 betreffend Derivate lit. b) und strukturiere Produkte lit. c) werden um Übrige Anlagen (Edelmetalle, Commodities) als Basisinstrumente ergänzt (vgl. 8 Ziff. 1 litt. b und c). Entsprechend wird die teilfondsspezifische Anlagepolitik aller Teilvermögen ergänzt: Direkte und indirekte Anlagen in Edelmetalle werden dahingehend erweitert, dass neu in strukturierte Produkte, denen Edelmetalle zugrunde liegen, investiert werden kann (vgl. 8 Ziff. 2.1 ec, 3.1 ec und 4.1 ec). Analog werden indirekte Anlagen in Commodities dahingehend erweitert, dass neu in strukturierte Produkte, denen direkt oder indirekt standardisierte Werte (Commodities) zugrunde liegen, investiert werden kann (vgl. 8 Ziff. 2.1 fb, 3.1 fb und 4.1 fb). 2.2 Anteile an anderen in- und ausländischen kollektiven Kapitalanalgen (Zielfonds) Unter den zulässigen Anlagen wird auch im Bereich Zielfonds eine Präzisierung vorgenommen. Die Auflistung der möglichen Arten von Zielfonds lautet neu wie folgt (vgl. 8 Ziff. 1 lit. d): 14
15 In- und ausländische kollektive Kapitalanlagen (Zielfonds), wenn (i) deren Dokumente die Anlagen in andere Zielfonds ihrerseits insgesamt auf 10% begrenzen; (ii) für diese Zielfonds in Bezug auf Zweck, Organisation, Anlagepolitik, Anlegerschutz, Risikoverteilung, getrennte Verwahrung des Fondsvermögens, Kreditaufnahme, Kreditgewährung, Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, Ausgabe und Rücknahme der Anteile und Inhalt der Halbjahres- und Jahresberichte gleichwertige Bestimmungen gelten wie für Effektenfonds und (iii) diese Zielfonds im Sitzstaat als kollektive Kapitalanlagen zugelassen sind und dort einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen, und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist; - In- und ausländische kollektiven Kapitalanlagen, die der Art übrige Fonds für traditionelle Anlagen angehören oder dieser Art entsprechen sowie einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist; - In- und ausländische kollektive Kapitalanlagen, die der Art übrige Fonds für alternative Anlagen angehören oder dieser Art entsprechen sowie einer dem Anlegerschutz dienenden, der schweizerischen gleichwertigen Aufsicht unterstehen und die internationale Amtshilfe gewährleistet ist; - In- und ausländische kollektive Kapitalanlagen, die der Art Immobilienfonds angehören. Darunter fallen börsennotierte geschlossene Immobilien-Investmentfonds wie z.b. REIT s (Real Estate Investment Trust) oder andere vergleichbare Immobilienverwaltungsgesellschaften Bis anhin waren Dachfonds (Fund of Funds) ausschliesslich in der teilfondsspezifischen Anlagepolitik je Teilvermögen im Bereich indirekte Anlagen in Immobilien erwähnt. Dies wird im angepassten Fondsvertrag gelöscht (vgl. 8 Ziff. 2.1 ca, 3.1 ca und 4.1 ca). Neu soll für jedes Teilvermögen generell die Investition in Dachfonds (Fund of Funds) zulässig sein. Unter Anteile an anderen inund ausländischen kollektiven Kapitalanlagen (Zielfonds) wird neu die Bestimmung aufgenommen, dass je Teilvermögen eine Maximallimite von 15% des Nettovermögens in Dachfonds (Fund of Funds) investiert werden darf. Der neue Wortlaut lautet wie folgt (vgl. 8 Ziff. 1 lit. d): Der Erwerb von Anteilen an Dachfonds (Fund of Funds) ist je Teilvermögen bis maximal 15% des Nettovermögens erlaubt. Dachfonds (Fund of Funds) sind kollektive Kapitalanlagen, deren Fondsverträge oder Statuten Anlagen in andere kollektive Kapitalanlagen zu mehr als 49% zulassen. 2.3 Indirekte Anlagen in Forderungswertpapiere und wertrechte Bei allen drei Teilvermögen werden die teilfondsspezifischen Bestimmungen bei der Anlagekategorie Forderungswertpapiere und - wertrechte um Anlagen in Senior Secured Loans erweitert. Der maximale Anteil in diese Anlageform wird auf 5% des Nettovermögens je Teilvermögen beschränkt. Beim Teilvermögen wird die Anlagekategorie Forderungswertpapiere und -wertrechte zusätzlich um Anlagen in Insurance-Linked Securities bis maximal 5% des Nettovermögens erweitert. Senior Secured Loans und Insurance Linked Securities werden zur übergeordneten prozentualen Limite dazu gerechnet. Der neue Wortlaut dieser Bestimmung lautet je Teilvermögen wie folgt: Beim Teilvermögen TKB Vermögensverwaltung - Konservativ (): 2.2 Anlagen gemäss litt. bc, bd, c sowie e bis g oben dürfen insgesamt 30% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht überschreiten. (vgl. 8 Ziff. 2.2) Beim Teilvermögen TKB Vermögensverwaltung - Ausgewogen (): Bei diesem Teilvermögen soll zudem die Maximallimite von 35% auf 30% reduziert werden. 3.2 Anlagen gemäss litt. bc, bd, c sowie e bis g oben dürfen insgesamt 30% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht überschreiten. (vgl. 8 Ziff. 3.2) Beim Teilvermögen : Bei diesem Teilvermögen wird die Maximallimite von 20% auf 30% erhöht werden. 4.2 Anlagen gemäss litt. bc, bd, c sowie e bis g oben dürfen insgesamt 30% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht überschreiten. (vgl. 8 Ziff. 4.2). Des Weiteren wird die Formulierung, wie viel ein Teilvermögen gesamthaft in indirekte Anlagen in Forderungswertpapiere und -wertrechte investieren kann, formell angepasst (vgl. 8 Ziff. 2.1 be, 3.1 be und 4.1 be). 2.4 Indirekte Anlagen in Immobilien In Anlehnung an die unter Ziff (oben) genannte Anpassung werden die teilfondsspezifischen Bestimmungen dahingehend angepasst, dass die Limite je Teilvermögen für Anlagen in Dachfonds gestrichen wird, weil dies neu generell für alle Teilvermögen unter den zulässigen Anlagen geregelt ist (vgl. 8 Ziff. 1 lit. d und Ziff. 2.1 ca, 3.1 ca). Neu wird in der teilfondsspezifischen Anlagepolitik je Teilvermögen präzisiert, dass Anlagen in Anteile von in- und, neu auch explizit erwähnt, ausländischen Immobilienfonds möglich ist (vgl. 8 Ziff. 2.1 ca, 3.1 ca, 4.1 ca). 2.5 Indirekte Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds In Anlehnung an die unter Ziff (oben) genannte Anpassung wird in der teilfondsspezifischen Anlagepolitik der Teilvermögen die Anlagemöglichkeit alternative Anlagen in Hedge Funds um Fund of Hedge Funds ergänzt. Der prozentuale Anteil, welcher bis anhin für indirekte Anlagen in Hedge Funds galt, wurde unverändert übernommen und gilt fortan für alternative Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds. Der neue Wortlaut dieser Ziffer lautet je Teilvermögen wie folgt: Beim Teilvermögen TKB Vermögensverwaltung - Konservativ (): g) Alternative Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds dürfen unter Vorbehalt von Ziff. 2.2 unten insgesamt 15% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. (vgl. 8 Ziff. 2.1 g) 15
16 Beim Teilvermögen TKB Vermögensverwaltung - Ausgewogen (): g) Alternative Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds dürfen unter Vorbehalt von Ziff. 3.2 unten insgesamt 20% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. (vgl. 8 Ziff. 3.1 g) Beim Teilvermögen : g) Alternative Anlagen in Hedge Funds und Fund of Hedge Funds dürfen unter Vorbehalt von Ziff. 4.2 unten insgesamt 10% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. (vgl. 8 Ziff. 4.1 g) 2.6 Risikohinweis Der unter Ziff. 5 genannte Risikohinweis wird ersatzlos gestrichen beziehungsweise der Risikohinweis im Prospekt um Inhalte dieses Risikohinweises ergänzt (vgl. 8 Ziff. 5). 3. Verwendung der Erträge ( 23) Mit der Aufnahme von thesaurierenden Anteilsklassen im Rechtsdokument wird die Verwendung der Erträge um Angaben betreffend thesaurierende Anteilen ergänzt und der ganze Paragraph neu strukturiert. *** In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2 bis i.v.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) werden die Anleger darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA auf die in Ziff. 1 und 2 der vorliegenden Publikation umschriebenen Änderungen des Fondsvertrages erstreckt. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, gegen die Änderungen des Fondsvertrages Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen des Anlagefonds in bar verlangen können. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der Jahres- und Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden. Zürich, 22. September 2016 Die Fondsleitung: Swisscanto Fondsleitung AG Zürich Die Depotbank: Zürcher Kantonalbank Zürich 16
17 Mitteilung an die Anleger des TKB Vermögensverwaltung Fonds Ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fonds für traditionelle Anlagen" (nachfolgend der "Umbrella-Fonds") mit folgenden Teilvermögen: TKB Vermögensverwaltung - Konservativ () TKB Vermögensverwaltung - Ausgewogen () TKB Vorsorgefonds - Wachstum (nachfolgend die Teilvermögen ) Die Swisscanto Fondsleitung AG, als Fondsleitung, und die Zürcher Kantonalbank, als Depotbank, beabsichtigen, den Fondsvertrag des Umbrella-Fonds, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, zu ändern. Ziel der Fondsvertragsänderung ist, eine neue Anteilsklasse aufzunehmen (siehe dazu die Ausführungen unter Ziff. 1 dieser Veröffentlichung) und im Bereich Anlagen in Immobilien und betreffend Vergütungen und Nebenkosten eine Präzisierung im Wortlaut vorzunehmen (siehe dazu die Ausführungen unter Ziff. 2 und Ziff. 3 dieser Veröffentlichung). Im Übrigen wurden Anpassungen am Fondsvertrag formeller Natur vorgenommen. 4. Anteile und Anteilsklassen ( 6) 1.1 Neue Anteilklasse B Eine neue Anteilklasse B soll aufgenommen werden. Diese wird als thesaurierende Anteilsklasse aufgelegt, welche sich ausschliesslich an Anleger richtet, welche die Fondsanteile in einem Wertschriftendepot bei der Thurgauer Kantonalbank verwahren (vgl. 6 Ziff. 4). 5. Anlagen in Immobilien ( 8) Bei allen vier Teilvermögen werden die teilfondsspezifischen Bestimmungen bei der Anlagekategorie Immobilien, insbesondere bei der maximalen prozentualen Investitionslimite präzisiert. Der neue Wortlaut dieser Bestimmung lautet je Teilvermögen wie folgt: Beim Teilvermögen TKB Vermögensverwaltung - Konservativ (): 2.1 Anlagen gemäss litt. ca und bc oben dürfen unter Vorbehalt von Ziff. 2.2 unten insgesamt 20% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. (vgl. 8 Ziff. 2.1 lit. cc) Beim Teilvermögen TKB Vermögensverwaltung - Ausgewogen (): 3.1 Anlagen gemäss litt. ca und cb oben dürfen unter Vorbehalt von Ziff. 3.2 unten insgesamt 25% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. (vgl. 8 Ziff. 3.1 lit. cc) Beim Teilvermögen : 4.1 Anlagen gemäss litt. ca und cb oben dürfen unter Vorbehalt von Ziff. 4.2 unten insgesamt 10% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. (vgl. 8 Ziff. 4.1 lit. cc) Beim Teilvermögen TKB Vorsorgefonds Wachstum: 5.1 Anlagen gemäss litt. ca und cb oben dürfen unter Vorbehalt von Ziff. 5.2 unten insgesamt 30% des Nettovermögens des Teilvermögens nicht übersteigen. (vgl. 8 Ziff. 5.1 lit. cc) 6. Vergütungen und Nebenkosten zu Lasten der Anleger ( 19) Die Bestimmungen betreffend Vergütung und Nebenkosten zulasten der Anleger werden marginal überarbeitet. Neu lautet 19 wie folgt: 1. Eine Ausgabe- und Rücknahmekommission zugunsten der Fondsleitung, der Depotbank oder von Vertriebsträgern kann erhoben werden. 2. Bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen kann die Fondsleitung zudem zugunsten des Vermögens des entsprechenden Teilvermögens die Nebenkosten, die dem Teilvermögen im Durchschnitt aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen erheben (vgl. 17 Ziff. 2). Der jeweils angewandte Satz ist aus dem Prospekt ersichtlich. *** 17
18 In Übereinstimmung mit Art. 41 Abs. 1 und Abs. 2 bis i.v.m. Art. 35a Abs. 1 der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen (KKV) werden die Anleger darüber informiert, dass sich die Prüfung und Feststellung der Gesetzeskonformität durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA auf die in Ziff. 1, 2 und 3 der vorliegenden Publikation umschriebenen Änderungen des Fondsvertrages erstreckt. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dem Zeitpunkt dieser Veröffentlichung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, gegen die Änderungen des Fondsvertrages Einwendungen erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen des Umbrella-Fonds in bar verlangen können. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, der Jahres- und Halbjahresbericht des Umbrella-Fonds TKB Vermögensverwaltung Fonds sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden. Zürich, 27. Januar 2017 Die Fondsleitung: Swisscanto Fondsleitung AG Zürich Die Depotbank: Zürcher Kantonalbank Zürich 18
19 Mitteilung an die Anleger des TKB Vermögensverwaltung Fonds ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fonds für traditionelle Anlagen" mit folgenden Teilvermögen TKB Vermögensverwaltung - Ausgewogen () TKB Vermögensverwaltung - Konservativ () TKB Vermögensverwaltung - Wachstum (nachfolgend die Teilvermögen ) Einstellung der Ausgabe von Anteilen und Aufschub der Rückzahlungen Die Anleger der oben genannten Teilvermögen werden hiermit darüber informiert, dass die Einstellung von Zeichnungen und der Aufschub von Rücknahmen für Freitag, 10. Februar 2017 (Auftragstag) erfolgen werden. Grund dafür ist, dass die oben genannten Teilvermögen in die nachfolgend aufgelisteten Teilvermögen investieren und diese Teilvermögen per 13. Februar 2017 einen Depotbankwechsel, von der Banque Cantonale Vaudoise zur Zürcher Kantonalbank, durchführen. Dieser Depotbankwechsel führt dazu, dass für die nachfolgend aufgeführte Teilvermögen die Ausgabe von Anteilen eingestellt bzw. die Rückzahlung von Anteilen an den nachfolgend genannten Daten aufgeschoben wird. Teilvermögen, welche einen Depotbankwechsel vornehmen: Swisscanto (CH) Index Equity Fund Switzerland Total (II) Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI Europe Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI USA Swisscanto (CH) Index Bond Fund (I) 10. Februar 2017 (Auftragstag) Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI Japan Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI World ex Switzerland 09. und 10. Februar 2017 (Auftragstag) *** Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) und der Jahres- und Halbjahresbericht können kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden. Zürich, 03. Februar 2017 Die Fondsleitung: Swisscanto Fondsleitung AG Zürich Die Depotbank: Zürcher Kantonalbank Zürich 19
20 Mitteilung an die Anleger der TKB Vorsorgefonds - Wachstum (nachfolgend die Teilvermögen ) des TKB Vermögensverwaltung Fonds ein Umbrella-Fonds schweizerischen Rechts der Art "Übrige Fonds für traditionelle Anlagen" Einstellung der Ausgabe und Aufschub der Rückzahlung von Anteilen Die Anleger der oben genannten Teilvermögen werden hiermit darüber informiert, dass die Einstellung von Zeichnungen und der Aufschub von Rücknahmen für Dienstag, 6. Juni 2017 (Auftragstag) erfolgen werden. Der Grund dafür ist, dass die oben genannten Teilvermögen in die nachfolgend aufgelisteten Teilvermögen investieren, welche ein neues Klassenkonzept einführen und aus diesem Grund an den nachfolgend genannten Daten für die Ausgabe von Anteilen bzw. die Rückzahlung von Anteilen geschlossen sind: Swisscanto (CH) Index Equity Fund Switzerland Total (II) Fondschliessung vom Swisscanto (CH) Index Equity Fund MSCI USA Fondschliessung vom Auf eine Bewertung der Teilvermögen wird aufgrund weisungsrechtlicher Regelung verzichtet, bzw. die Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen eingestellt, wenn mehr als 25% des Fondsvermögens infolge einer entsprechenden Gegebenheit nicht bewertet werden kann. *** Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) und der Jahres- und Halbjahresbericht können kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden. Zürich, 31. Mai 2017 Die Fondsleitung: Swisscanto Fondsleitung AG Zürich Die Depotbank: Zürcher Kantonalbank Zürich 20
21 Bericht der Prüfgesellschaft Als kollektivanlagengesetzliche Prüfgesellschaft haben wir die beiliegende Jahresrechnung des Anlagefonds TKB Vermögensverwaltung Fonds mit den Teilvermögen TKB Vermögensverwaltung - Ausgewogen () TKB Vermögensverwaltung - Konservativ () TKB Vorsorgefonds - Wachstum bestehend aus der Vermögensrechnung und der Erfolgsrechnung, den Angaben über die Verwendung des Erfolges und die Offenlegung der Kosten sowie den weiteren Angaben gemäss Art. 89 Abs. 1 Bst. b - h des schweizerischen Kollektivanlagengesetzes (KAG) für das am 31. Juli 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates der Fondsleitung Der Verwaltungsrat der Fondsleitung ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörenden Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, mit Bezug auf die Aufstellung der Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat der Fondsleitung für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der kollektivanlagengesetzlichen Prüfgesellschaft Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Existenz und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Juli 2017 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Kollektivanlagengesetz, den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Fondsvertrag und dem Prospekt. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung sowie an die Unabhängigkeit gemäss Revisionsaufsichtsgesetz erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen. Ernst & Young AG Sandor Frei Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor) Daniele Fiasco Zugelassener Revisionsexperte Zürich, 3. November
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