Botschaft zur Budgetgemeindeversammlung

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1 Einwohnergemeinde Oensingen Botschaft zur Budgetgemeindeversammlung 2016 Visualisierung Erweiterung Schulanlage Oberdorf; englerarchitekten gmbh sia Montag, 12. Dezember 2016, Uhr, Bienken-Saal

2 Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in Oensingen wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr vollendet haben und in kantonalen und eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Die Botschaft sowie die Anträge des Gemeinderats liegen von Donnerstag, 1. Dezember 2016 bis Montag, 12. Dezember 2016 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Zudem sind diese Unterlagen unter einsehbar. Oensingen, 28. November 2016 Der Gemeinderat

3 Inhaltsverzeichnis / Traktandenliste 1 Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler und Genehmigung der Traktandenliste Budget Kurzvorstellung Finanzplan Investitionsrechnung Investitionsvorhaben Sanierung Erzstrasse, inkl. Abwasserleitung und Ersatz der Wasserleitung (Bruttokredit CHF ) Investitionsvorhaben Sanierung Römerstrasse Mitte, inkl. Abwasserleitung und Ersatz der Wasserleitung (Bruttokredit CHF ) Investitionsvorhaben Ausbau Klusstrasse Süd Hinterdorf inkl. Strassenbeleuchtung, Abwasser- und Wasserleitung (Bruttokredit CHF ) Investitionsvorhaben Erweiterung Löschwasser Industrie Ost (Bereich GB Oensingen Nr. 1141) (Bruttokredit CHF ) Investitionsvorhaben Ersatz Transportwasserleitung Dünnernstrasse Nord (Bruttokredit CHF ) Investitionsvorhaben Erweiterung Löschwasser Industrie West (Bereich GB Oensingen Nr. 1151) (Bruttokredit CHF ) Investitionsvorhaben Ersatz Wasserleitung Weingartenweg West (Bruttokredit CHF ) Erfolgsrechnung Festlegung des Lohnsummenanstiegs für das Gemeindepersonal Genehmigung Stellenplan Festlegung der Steuerfüsse für das Steuerjahr Genehmigung des Budgets und Finanzierungsnachweis Wahl der Revisionsstelle für die Jahre Vorstellung Projekt und Kredit Erweiterung Schulanlage Oberdorf; Genehmigung Urnenabstimmung Teilrevision Steuerreglement Teilrevision Reglement über die Ausrichtung von Betreuungsgutscheinen Dringliche Anfrage der FDP.Die Liberalen Oensingen (Teilrevision Gemeindeordnung und Behördenreglement) Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu; Teilrevision Statuten Teilrevision Abfallreglement und Gebührenordnung Informationen und Verschiedenes Seite 3 von 52

4 Referenten Traktanden 1, 2.4, 2.5, 2.6, 2.7, 3, 7, 10 Markus Flury, Gemeindepräsident Traktanden 2, 2.1, 2.3, 5 Traktanden bis 2.2.7, 9 Traktanden 4, 6 Traktandum 8 Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie Martin Brunner, Ressortleiter Soziales Seite 4 von 52

5 1 Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler und Genehmigung der Traktandenliste Einleitung und Vorwort des Gemeindepräsidenten 2 Budget Kurzvorstellung Finanzplan Referent: Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Eine Finanzplanung ist in jedem Fall mit einer grossen Zahl an Variablen und Unsicherheitsfaktoren konfrontiert. In der aktuellen Planungsperiode haben sich diese jedoch akzentuiert. Einerseits ist der konjunkturelle Au s- blick ungewiss und andererseits steht mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) eine Umwälzung in der Steuerpolitik der Schweiz an. Hinzu ko m- men in Oensingen einige erfreuliche Ansiedelungen und positive wie negat i- ve Einzeleffekte, die berücksichtigt werden müssen. In den Jahren entsteht in den meisten Jahren ein Aufwandüberschuss. Dieser ist hauptsächlich auf die prognostizierten Effekte der Unternehmenssteuerreform III und der damit einhergehenden defensiven Budgetierung bei den Steuereinnahmen der juristischen Personen zurückzuführen ist ausserdem mit den Auswirkungen eines Einmaleffekts belastet. Weitere und detaillierte Erläuterungen erfolgen an der Gemeindeversammlung und sind in den ausführlichen Budgetunterlagen ersichtlich. Parkplatzbewirtschaftung Durch die 100%ige Abschreibung des Ortsbusses wurde die Eigenkapitalreserve bereits im 2014 aufgebraucht. Der Ortsbus wird aber neu steuerfinanziert. Dadurch entstehen ab 2017 Ertragsüberschüsse (im 2017 CHF ). Diese vermögen aber nicht den entstandenen Bilanzfehlbetrag zu decken. Neu werden ab 2017 auch die Umtriebsentschädigungen (Bussen Parkplätze) verbucht. Der genaue Ertrag kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden, und es wurde eine Annahme eingesetzt. Auch ist nicht klar ersichtlich, ob sich dadurch die Parkplatzerträge erhöhen werden. Seite 5 von 52

6 Wasserversorgung Aufgrund der anstehenden Investitionen wird das Eigenkapital der Wasserversorgung ab 2017 aufgebraucht sein. Dadurch entsteht im Jahr 2017 ein voraussichtlicher Bilanzfehlbetrag von CHF Durch die zusätzliche Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt (neu ab 2016 gemäss HRM2) werden in den nächsten Jahren weiterhin Aufwandüberschüsse ausgewiesen. Erst beim Fertigbau der Firma Bell kann mit zusätzlichen Erträgen gerechnet werden (voraussichtlich ab 2021). Der Finanzplan der Wasserversorgung muss im Auge behalten werden und wenn nötig, eine Gebührenanpassung überprüft werden. Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung weist in den folgenden Jahren weiterhin Ertragsüberschüsse aus. Dadurch, dass neu keine zusätzlichen Abschreibungen mehr getätigt werden dürfen (HRM2), wird auch das Eigenkapital nicht sinken. Somit haben wir hier grosse Reserven, die nicht nötig sind. Eine weitere Überprüfung der Gebühren drängt sich hier auf. Abfallbeseitigung Mit der vorgesehenen Anpassung (Wechsel der Kehrichtsäcke) erholt sich diese Spezialfinanzierung klar. In den nächsten Jahren können Ertragsüberschüsse ausgewiesen werden, welche den bestehenden Bilanzfehlbetrag bis 2020 decken können. Steuerhaushalt Der Finanzplan Steuerhaushalt wird in den nächsten Jahren mit Ausnahme des Prognosejahres 2018 Aufwandüberschüsse ausweisen. Es wurde weiterhin mit dem gleichen Steuersatz gerechnet. Was den Steuerhaushalt stark belastet, ist der voraussichtliche Steuerrückgang bei den Juristischen Personen JP durch die Unternehmenssteuerreform III. Weiter entsteht im 2017 ein angenommener Einmaleffekt bei den JP. Es zeichnet sich ab, dass sich die Steuererträge eingependelt haben und somit nach den Abschlüssen 2016 und 2017 vernünftige Prognosen erstellt werden können. Auch sind die effektiven Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III ab dem Jahr 2019 noch nicht bezifferbar. Die Details der Umsetzung sollten ebenfalls mit dem Rechnungsabschluss 2017 vorliegen. Durch das in den letzten Jahren erwirtschaftete Polster im Eigenkapital sind aber die nötigen Investitionen und Mehraufwendungen tragbar. Über den Finanzplan muss die Gemeindeversammlung nicht abstimmen. Der Finanzplan wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Kenntnisnahme unterbreitet. Seite 6 von 52

7 Ergebnisse der Finanzplanung Gemeinde Oensingen Basisjahr Prognoseperiode Prognose Laufende Rechnung * Total Ertrag 34'751'177 36'243'800 35'188' ' Total Aufwand 45'133'189 36'413'400 35'882' '646'600 1'644' '815 Handlungsspielraum der Laufenden Rechn-10'382' ' ' '285-1'646'600-1'644' '815 Nettoinvestitionen 10'284'099 13'418'700 11'154'400 8'951'000 10'364'000 1'055'000-2'927'000 Prognose der Belastung Investitionsfolgekosten/-erträge 89' ' ' '600 Handlungsspielraum der Laufenden Rechn-10'382' ' ' '285-1'646'600-1'644' '815 Unter-/Überdeckung -10'382' ' ' '185-1'812'200-1'809'634-1'147'415 Eigenkapital (+) / Bilanzfehlbetrag (-) 9'434'754 9'265'154 8'571'354 8'710'539 6'898'339 5'088'705 3'941'290 Finanzkennzahlen Selbstfinanzierungsgrad 29.80% 17.91% 16.41% 31.64% 17.05% % % Selbstfinanzierungsanteil 10.17% 7.66% 5.95% 10.72% 6.92% 15.71% 12.30% Zinsbelastungsanteil -1.26% -0.94% -1.08% 0.62% 0.93% 1.18% 1.38% Kapitaldienstanteil 7.17% 7.49% 5.48% 11.10% 12.77% 2.63% 1.18% * ohne neue Investitionen Bei den Prognosejahren ab 2018 wird nur der Nettoaufwand oder Nettoertrag ausgewiesen ohne Investitionsfolgekosten Seite 7 von 52

8 2.2. Investitionsrechnung Erneut sind die Nettoinvestitionen mit über 11 Mio. Franken beträchtlich. Davon fallen 6.4 Mio. Franken bei den Spezialfinanzierungen an und sind somit gebührenfinanziert. Die restlichen Mio. Franken betreffen den Steuerhaushalt. Die kostenintensivsten Projekte, die zur Abstimmung gela n- gen betreffen mehrheitlich Strassensanierungen. Zudem wird über den Kredit für einen Neubau beim Schulhaus Oberdorf befunden, der jedoch im 2017 nur geringfügig anfällt. Aufteilung der Investitionen 0.90% 6.79% 0.13% Allgemeine Verwaltung Bildung 32.39% Kultur und Freizeit 59.80% Verkehr Umwelt und Raumordnung Investitionen, welche den Betrag von CHF übersteigen, werden an der Gemeindeversammlung einzeln behandelt. Diverse Investitionen, welche im 2016 vorgesehen waren, konnten noch nicht fertig realisiert werden, und es mussten Teilbeträge auf das Jahr 2017 verschoben werden. Die Gemeinde finanziert die im Jahr 2017 anfallenden Investitionen teils aus eigenen Mitteln und mit Fremdkapital. Bereich Investitionen in CHF Allgemeine Verwaltung Bildung Kultur und Freizeit Verkehr Umwelt und Raumordnung Total Seite 8 von 52

9 Investitionsvorhaben Sanierung Erzstrasse, inkl. Abwasserleitung und Ersatz der Wasserleitung (Bruttokredit CHF ) Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Die Liegenschaften an der Erzstrasse sind bis heute alle rückwärtig mit Wasser erschlossen. Nun soll eine Wasserleitung in die Erzstrasse eing e- baut werden. Gleichzeitig wird die sanierungsbedürftige Kanalisationsleitung ersetzt. Die Strasse ist nur leicht beschädigt. Da aber die Hälfte des Belags abgebrochen werden muss, wird dieser gleichzeitig ersetzt. Folgende Arbeiten an der Strasse und den Werkleitungen sind geplant: Strassenbau Die Strasse hat leichte Schäden, ist aber nicht dringend sanierungsbedürftig. Bei den Bauarbeiten für die Löschwasserversorgung und die Kanalisation (siehe unten) wird der Belag etwa zur Hälfte abgebrochen. Damit liegt eine gleichzeitige Sanierung der Strasse nahe. In der Kostenschätzung ist ein Kofferersatz eingerechnet. Ob dieser notwendig ist, erkennt man aufgrund des Schadensbildes nicht mit Sicherheit. Im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten werden die bestehenden Leuchtmittel der Kandelaber durch LED-Leuchten ersetzt. Die Kosten für die Sanierung der Erzstrasse belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Seite 9 von 52

10 Wasserversorgung Eine Wasserleitung ist in der Erzstrasse nicht vorhanden. Die Liegenschaften in der Erzstrasse sind alle rückwärtig mit Wasser erschlossen. Nach GWP sind für die Löschwasserversorgung eine Leitung NW 100 auf die ganze Länge der Erzstrasse (Verbindung von Schloss- und Bubenrainstrasse) und ein Hydrant zu erstellen. Der Hydrant und die Leitung zwischen Hydrant und Bubenrainstrasse wurden 2016 mit der Sanierung der Bubenrainstrasse bereits erstellt und sind daher in der Kostenschätzung nicht eingerechnet. Eingerechnet in der Kostenschätzung sind neue Anschlüsse für die Liegenschaften auf den GB Oensingen Nrn. 505 und 506. Die anderen Liegenschaften werden ebenfalls neu angeschlossen, jedoch im Rahmen der Bauvorhaben Sanierung Bubenrainstrasse, Schloss-Strasse Nord und Buttenstrasse. Ob die neuen Anschlüsse für die Häuser auf GB Oensingen Nr. 506 ab der Erz- oder der Schloss-Strasse erfolgen, muss im Rahmen der Projektierung noch entschieden werden. Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Kanalisation Gemäss Nutzungsplan des GEP soll die gemäss Zustandsplan ohnehin sanierungsbedürftige Kanalisation NW 200 zwischen den KS 295 und 297 durch eine Leitung mit NW 250 ersetzt werden. Für den Kredit wird der Ersatz der Leitung eingerechnet. Die Kosten der Abwasserleitungen belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Für die Sanierung der Erzstrasse sei ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. Die Kosten seien den Konti Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF zu belasten. Seite 10 von 52

11 Investitionsvorhaben Sanierung Römerstrasse Mitte, inkl. Abwasserleitung und Ersatz der Wasserleitung (Bruttokredit CHF ) Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Der Belag in der Römerstrasse ab Kreuzung Kirchackerweg bis zur Einfahrt in den Büntenweg ist in einem schlechten Zustand. Auch die Löschwasserversorgung ist ungenügend. Aufgrund von diversen Mängeln, einem Riss und schadhaften Muffen empfiehlt es sich, auch die Kanalisationsleitung zu ersetzen. Es ist vorgesehen, 2017 die Römerstrasse Mitte im Bereich der Kreuzung Kirchackerweg bis Büntenweg zu sanieren. Folgende Arbeiten an der Strasse und den Werkleitungen sind geplant: Strassenbau Der Belag ist grösstenteils in einem schlechten Zustand und sanierungsbedürftig. Aufgrund der Belagsschäden ist davon auszugehen, dass ein Kofferersatz notwendig ist. Die Randabschlüsse auf der Südseite müssen vollständig ersetzt werden, diejenigen auf der Nordseite sind grösstenteils erst in den letzten Jahren erstellt worden. Im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten werden die bestehenden Leuchtmittel der Kandelaber durch LED-Leuchten ersetzt. Die Kosten für die Sanierung der Römerstrasse belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Seite 11 von 52

12 Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung im Projektperimeter ist ungenügend. Gemäss GWP sollen die bestehende Leitung NW 75 durch eine Leitung mit NW 125 ersetzt und ein Hydrant aufgestellt werden. Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Kanalisation Gemäss rechtsgültigem Nutzungsplan des Generellen Entwässerungsplans (GEP) sind keine Massnahmen erforderlich. Gemäss Zustandsplan des GEP (1999) hat die Mischwasserleitung NW 250 zwischen den KS 504 und 505 zahlreiche leichte Mängel (Zustandsklasse 3). Unter anderem sind ein Riss und diverse schadhafte Muffen festgestellt worden. Aufgrund des Zustandsprotokolls, des geringen Durchmessers und des Rohrtyps (1 m lange Betonrohre) empfiehlt sich, die Leitung zusammen mit der Wasserleitung zu ersetzen. Für den Kredit wird der Ersatz der Leitung eingerechnet. Die Kosten der Abwasserleitungen belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Für die Sanierung der Römerstrasse Mitte im Bereich der Kreuzung Kirchackerweg bis Büntenweg sei ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. Die Kosten seien den Konti Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF zu belasten. Seite 12 von 52

13 Investitionsvorhaben Ausbau Klusstrasse Süd Hinterdorf inkl. Strassenbeleuchtung, Abwasser- und Wasserleitung (Bruttokredit CHF ) Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Das Erschliessungsprogramm (Strassen- und Baulinienplan) sieht den Ausbau der Klusstrasse Süd Hinterdorf schon seit Langem vor. Ohne geplantes Bauvorhaben wurde aber bisher auf den Ausbau verzichtet. Aufgrund eines konkreten Bauvorhabens wird nun der Ausbau der Klusstrasse Süd zwi n- gend. Die Bauarbeiten werden jedoch nur ausgeführt, wen n das Bauvorhaben auch tatsächlich realisiert wird. Es ist geplant, die Strasse im Bereich Hinterdorf als Stichstrasse auszubauen. Die Ausbaubreite beträgt fünf Meter. Um die weitere Grundstückerschliessung zu gewährleisten, werden gleichzeitig alle Werkleitungen in der Strasse verlegt. Für den Strassenbau ist ein Landerwerb erforderlich. Der Ausbau der Klusstrasse Süd inkl. Landerwerb und Werkleitungen unterliegt einem ordentlichen Perimeterverfahren. Strasse Die bestehende Strasse soll auf deren Länge von 118 m gemäss rechtskräftigem Strassen- und Baulinienplan von drei auf fünf Meter Breite ausgebaut werden. Die heutigen südseitigen Böschungen erfordern für diese Verbreiterung auf einer Länge von 92 m die vorgängige Realisierung von Stützmauern mit einer Höhe von eineinhalb bis zwei Metern. Seite 13 von 52

14 Zur Entwässerung der Strasse sind drei Einlaufschächte geplant. Deren Sammelleitung von 82 m Länge, versehen mit einem Kontrollschacht, wird unterhalb des KS 241A an die Abwasserleitung angeschlossen. Im Zusammenhang mit den Strassenbauarbeiten müssen die bestehenden Kandelaber versetzt werden. Als Leuchtmittel kommen wie bei fast den meisten Strassen LED-Leuchten zum Einsatz. Die Kosten für den Ausbau der Klusstrasse Süd Hinterdorf inkl. Landerwerb belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Der Strassenneubau unterliegt dem ordentlichen Perimeterverfahren, d.h., es kann mit Beiträgen in der Höhe von CHF gerechnet werden. Wasserleitung In die Erschliessungsstrasse soll eine Wasserleitung PE 125/102.2, ringgeschlossen am bestehenden Leitungsnetz in der Klusstrasse und am Ausbauende, verlegt werden. Der bestehende Hydrant Nr. 238 wird versetzt, und an der Strasseneinmündung ist ein zusätzlicher Hydrant geplant. Das bestehende Steuerkabel für die Wasserversorgung, welches heute mitten durch private Grundstücke führt, soll neu in das öffentliche Areal verlegt werden. Die Umlegung erfolgt zwischen den Ausbauenden der Erschliessungsstrasse und der Einmündung der Bubenrainstrasse in die Klusstrasse, auf einer Länge von 150 m. Hierfür sind beidseitig Muffen-Schächte geplant. Die durch das Baugebiet führende bestehende Brunnenleitung wird aufgehoben. Deren Umleitung ist anderweitig geplant. Die Kosten für den Neubau der Wasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Kanalisation Die bestehende Abwasserleitung, welche heute mitten durch private Grundstücke führt, soll zwischen dem KS 242 bis KS 896, auf einer Länge von 115 m, ausserhalb der Baulinie nach Süden verlegt werden. Das anfallende Abwasser wird bis zur Fortsetzung der Leitungen gemäss GEP dem bestehenden Knoten beim KS 247 zugeleitet. Die Kosten für die Verlegung der Schmutzabwasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Seite 14 von 52

15 Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Für den Ausbau der Klusstrasse Süd im Hinterdorf sei ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. Die Kosten sind den Konti Strasse inkl. Beleuchtung CHF Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung CHF zu belasten. Seite 15 von 52

16 Investitionsvorhaben Erweiterung Löschwasser Industrie Ost (Bereich GB Oensingen Nr. 1141) (Bruttokredit CHF ) Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Die Löschwasserversorgung von Industriebauten erfordert eine neue Leitung mit Hydranten. Der Flurweg wird für die Bauarbeiten abgetragen und an gleicher Stelle wieder erstellt. Für die diversen Bauprojekte im Bereich von GB Oensingen Nr muss die Löschwasserversorgung erweitert werden. Folgende Arbeiten an der Wasserleitung sind geplant: Strassenbau Im Projektperimeter ist nur ein Flurweg mit Mergelbelag vorhanden. Dieser wird für den Graben der Wasserleitung (siehe unten) abgetragen und an gleicher Stelle wieder erstellt. Wasserversorgung Für die Löschwasserversorgung von Industriebauten auf GB Nr und allenfalls 1143 ist eine neue Leitung mit Hydranten erforderlich (Verbindung Südringstrasse / Eichengasse). Die Nennweite wird voraussichtlich NW 150 oder NW 200 betragen. Für die Kostenschätzung wird von NW 200 ausgegangen. Bestandteil der Kostenschätzung sind auch drei neue Hydranten und der allfällige Ersatz der bestehenden Leitung NW 150 im Flurweg nördlich von GB Nr Seite 16 von 52

17 Nicht eingerechnet in der Kostenschätzung sind zusätzliche Leitungen aufgrund eines Neubaus der Bell AG. Die Kosten für die Erweiterung Löschwasser Industrie Ost im Bereich von GB Oensingen Nr belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Der Neubau der Wasserleitung ist anteilig beitragspflichtig (Normalwasserleitung NW 125). Es werden Grundeigentümerbeiträge erhoben. Kanalisation Im Projektperimeter sind keine Kanalisationen vorhanden. Gemäss Nutzungsplan des GEP sind keine Massnahmen erforderlich. Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Für die Erweiterung der Löschwasserversorgung Industrie Ost im Bereich von GB Oensingen Nr sei ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. Die Kosten seien dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. Seite 17 von 52

18 Investitionsvorhaben Ersatz Transportwasserleitung Dünnernstrasse Nord (Bruttokredit CHF ) Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Die Pumpleitung zum Reservoir Hinterberg ist in einem schlechten Zustand und muss ersetzt werden. Eine Sanierung der Strasse ist nicht nötig. Die bestehende Transportwasserleitung in der Dünnernstrasse Nord soll im Jahr 2017 saniert werden. Strassenbau Die Strasse im Projektperimeter hat leichte Schäden, eine vollständige Sanierung ist auch im Hinblick auf die durch die kleine Verkehrsmenge geringe Belastung in absehbarer Zeit nicht notwendig. Wasserversorgung Die Pumpleitung NW 400 zum Reservoir Hinterberg ist in den 60er/70er-Jahren erbaut worden und bereits in schlechtem Zustand. Die Leitung soll daher ersetzt werden. Die Klappenschächte bei GB Oensingen Nr und 330 sollen gleichzeitig abgebrochen werden. Neu werden Klappen im Erdeinbau verwendet. Eingerechnet in der Kostenschätzung sind neue Anschlüsse für die Häuser auf den GB Nrn. 335 und 337. Beide Liegenschaften sind heute rückwärtig über Privatland erschlossen. Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Seite 18 von 52

19 Kanalisation Die Kanalisationen im Projektperimeter wurden im Jahr 2003 ersetzt. Es liegen keine Hinweise auf Schäden vor. Dem Alter entsprechend ist davon auszugehen, dass die Leitungen in gutem Zustand sind. Gemäss Nutzungsplan des GEP sind keine Massnahmen erforderlich. Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Für den Ersatz der Transportwasserleitung in der Dünnernstrasse Nord sei ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. Die Kosten seien dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung, CHF ) zu belasten. Seite 19 von 52

20 Investitionsvorhaben Erweiterung Löschwasser Industrie West (Bereich GB Oensingen Nr. 1151) (Bruttokredit CHF ) Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Die bestehende Wasserleitung hat bereits mehrere Rohrbrüche erlitten und muss ersetzt werden. An der Kanalisationsleitung sind keine Arbeiten g e- plant. Die bestehende Wasserleitung im Bereich GB Oensingen Nr an der Nordringstrasse soll im Jahr 2017 ersetzt und die Löschwasserversorgung in Richtung Süden ausgebaut werden. Folgende Arbeiten an der Wasserleitung sind geplant: Strassenbau Im Projektperimeter ist keine Gemeindestrasse vorhanden. Wasserversorgung Die gemäss GWP im Jahr 1982 erstellte öffentliche Wasserleitung auf GB Nr hat bereits mehrere Rohrbrüche erlitten und soll daher ersetzt werden. Im Hinblick auf zukünftige benachbarte Industriebauten soll die Nennweite überprüft werden. Für die Kostenschätzung wird von NW 200 ausgegangen. Die Leitung soll bis zum bestehenden Flurweg im Süden der Liegenschaft erweitert werden. Allfällige zusätzliche Hydrantenstandorte werden in Absprache mit der SGV festgelegt. Für die Erweiterung der Leitung Richtung Süden werden Grundeigentümerbeiträge erhoben. Seite 20 von 52

21 Die Kosten für den Ersatz der Wasserleitung und den Neubau belaufen sich auf CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST). Von Seiten der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) kann mit einem Kostenbeitrag gerechnet werden. Kanalisation Die Kanalisationen im Projektperimeter sind zusammen mit der Wasserleitung 1982 erstellt worden. Es liegen keine Hinweise auf Schäden vor. Dem Alter entsprechend ist davon auszugehen, dass die Leitungen in gutem Zustand sind. Gemäss Nutzungsplan des GEP sind keine Massnahmen erforderlich. Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Für die Erweiterung der Löschwasserversorgung Industrie West im Bereich von GB Oensingen Nr sei ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. Die Kosten seien dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. Seite 21 von 52

22 Investitionsvorhaben Ersatz Wasserleitung Weingartenweg West (Bruttokredit CHF ) Referent: Georg Schellenberg, Ressortleiter Infrastruktur Die Strasse wird erst nach Abschluss des Neubaus des Schulhauses Obe r- dorf saniert. Jedoch muss vorgängig die Wasserleitung ausgebaut werden. Der Schulhausneubau macht eine Absenkung der Wasserleitung nötig, und an die neue Leitung wird später das Bauprovisorium im Bereich des neuen Technikraums angeschlossen. Die bestehende Wasserleitung beim Weingartenweg West soll im Jahr 2017 ersetzt werden. Folgende Arbeiten an der Wasserleitung sind geplant: Strassenbau Die Strasse ist in schlechtem Zustand und sollte in den nächsten Jahren saniert werden. Dies soll jedoch nicht zusammen mit dem Ausbau der Löschwasserversorgung (siehe unten) passieren sondern nach Abschluss der Bauarbeiten für den Neubau des Schulhauses. Seite 22 von 52

23 Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung im Weingartenweg West ist ungenügend, und gemäss GWP muss diese ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen einige angrenzende Liegenschaften neu angeschlossen werden. Nach GWP sind für die Löschwasserversorgung eine Leitung NW 125 und ein neuer zusätzlicher Hydrant zu erstellen. Eingerechnet in der Kostenschätzung sind die neuen Anschlüsse der Liegenschaften auf GB Oensingen Nr. 453, 454, 465, 466 und 467. Kanalisation Eine Kanalisation ist im Projektperimeter nicht vorhanden. Gemäss Nutzungsplan des GEP sind keine Massnahmen erforderlich. Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Für den Ersatz und den Neubau der Wasserleitung im Weingartenweg West sei ein Kredit in der Höhe von CHF (inkl. Ingenieurhonorar und MWST) zu genehmigen. Die Kosten seien dem Konto Nr (Spezialfinanzierung Wasserversorgung CHF ) zu belasten. Seite 23 von 52

24 2.3. Erfolgsrechnung 2017 Referent: Fabian Gloor, Ressortleiter Finanzen und Kultur Die Erfolgsrechnung 2017 sieht einen Aufwandüberschuss von Franken vor. Der Grund liegt vor allem in einem Einmaleffekt auf der Ei n- nahmenseite bei den juristischen Personen. Der Gemeinderat hat sich für 2017 einigen Einschränkungen unterworfen und, wo immer möglich, Einsparungen vorgenommen. Zugleich folgt im 2017 eine umfassende Auseinandersetzung mit den Leistungen, Aufgaben und Stellen der Gemeinde, um weitere Kostensteigerungen zu verhindern und, wo möglich und sinnvoll, Reduktionen zu erzielen. Übersicht der wesentlichen Zahlen Ergebnis Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Aufwandüberschuss * Ertragsüberschuss *inkl. Sonderabschreibung über CHF Mio. Steuern und Gebühren Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Steuerfuss natürliche Personen 107% 107% 107% Steuerfuss juristische Personen 107% 107% 107% Gebühren Wasser Gebührenreduktion unverändert unverändert Gebühren Abwasser Gebührenreduktion unverändert unverändert Gebühren Abfall Gebührenerhöhung unverändert unverändert Feuerwehrersatzabgabe 9% 9% 9% Feuerwehrersatzabgabe, min Feuerwehrersatzabgabe, max Hundesteuer (ohne Hundemarke) Übersicht Erfolgsrechnung nach Bereichen Steuern und Gebühren 2017 soll der Steuerfuss in Oensingen für natürliche und juristische Personen unverändert 107% betragen. Im kantonalen Mittel beläuft sich der Steuerfuss für natürliche Personen auf 123.9% und für juristische Personen auf 119.9%. Die Gebühren in den Spezialfinanzierungen werden zum Teil reduziert und zum Teil erhöht. Durch die gute finanzielle Lage Oensingens in den Jahren 2012 und 2013, muss mit Ausgaben für den neuen Finanz- und Lastenausgleich von rund 1.03 Mio. gerechnet werden (Budget 2016 = CHF 1.3 Mio.). Die Staatsbeiträge an die Lehrerbesoldungen wurden durch Schülerbeiträge ersetzt und betragen rund Mio. Franken (Budget 2016 = Mio.). Seite 24 von 52

25 Kurzfassung des Budgets 2017 Erfolgsrechnung Konto Funktionale Gliederung ER Aufw and Ertrag Aufw and Ertrag Aufw and Ertrag Total 35'882' '188' '413' '243' '133' '133' Netto Aufw and 693' ' ALLGEMEINE VERWALTUNG 5'300' '785' '315' '840' '146' '813' Netto Aufw and 2'515' '475' '333' Legisative und Exekutive 425' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 411' ' ' Allgemeine Dienste 4'875' '771' '893' '823' '751' '799' Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Netto Aufw and 2'104' '069' '951' ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, VERTEIDIGUNG 1'316' ' '203' ' '057' ' Netto Aufw and 322' ' ' Rechtssprechung 5' ' ' Netto Aufw and 5' ' ' Allgemeines Rechtswesen 154' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 58' ' ' Feuerwehr 792' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 214' ' ' Verteidigung 364' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 43' ' ' BILDUNG 11'260' '878' '267' '903' '441' '757' Netto Aufw and 9'381' '364' '684' Obligatorische Schule 10'609' '878' '607' '902' '847' '757' Netto Aufw and 8'730' '704' '089' Sonderschulen 570' ' ' Netto Aufw and 570' ' ' Übriges Bildungswesen 81' ' ' ' Netto Aufw and 81' ' ' KULTUR, SPORT UND FREIZEIT, KIRCHE 1'168' ' '452' ' '433' ' Netto Aufw and 1'023' '304' '359' Kulturerbe 35' ' ' Netto Aufw and 35' ' ' Kultur, übrige 296' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 272' ' ' Medien 50' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 46' ' ' Sport und Freizeit 785' ' '079' ' '073' ' Netto Aufw and 668' ' '019' Kirchen und religiöse Angelegenheite 1' ' ' Netto Aufw and 1' ' ' GESUNDHEIT 858' ' '026' ' ' ' Netto Aufw and 857' '024' ' Spitäler, Kranken- und Pflegeheime 368' ' ' Netto Aufw and 368' ' ' Ambulante Krankenpflege 312' ' ' Netto Aufw and 312' ' ' Gesundheitsprävention 178' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 176' ' ' Seite 25 von 52

26 5 SOZIALE SICHERHEIT 5'931' ' '550' ' '151' ' Netto Aufw and 5'272' '283' '787' Invalidität 776' ' '582' Netto Aufw and 776' ' '582' Alter + Hinterlassene 1'019' ' ' Netto Aufw and 1'010' ' ' Familie und Jugend 216' ' ' Netto Aufw and 216' ' ' Sozialhilfe und Asylwesen 3'914' '865' '386' Netto Aufw and 3'264' '607' '030' Soziale Wohlfahrt, übrige 5' ' ' Netto Aufw and 5' ' ' VERKEHR 4'003' '593' '054' '804' '532' '761' Netto Aufw and 2'409' '249' '770' Strassenverkehr 3'279' '565' '569' '745' '047' '694' Netto Aufw and 1'713' '823' '353' Öffentlicher Verkehr 724' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 696' ' ' UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG 4'071' '553' '252' '704' '089' '417' Netto Aufw and 518' ' ' Wasserversorgung 1'441' '426' '396' '381' '772' '754' Netto Aufw and 14' ' ' Abwasserbeseitigung 1'461' '461' '439' '439' '796' '804' Netto Ertrag Abfallbeseitigung 645' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 25' ' ' Verbauungen 95' ' ' Netto Aufw and 95' ' ' Arten- und Landschaftsschutz 40' ' ' Netto Aufw and 40' ' ' Bekämpfung von Umweltverschmutz 82' ' ' ' ' ' Netto Aufw and 41' ' ' Übriger Umweltschutz 110' ' ' ' ' Netto Aufw and 108' ' ' Raumordnung 194' ' ' ' ' Netto Aufw and 192' ' ' VOLKSWIRTSCHAFT 44' ' ' Netto Aufw and 44' ' ' Landwirtschaft 8' ' ' Netto Aufw and 8' ' ' Forstwirtschaft 30' ' ' Netto Aufw and 30' ' ' Tourismus 5' ' ' Netto Aufw and 5' ' ' FINANZEN UND STEUERN 1'927' '579' '241' '704' '369' '050' Netto Ertrag 21'651' '463' '680' Steuern 422' '091' ' '253' ' '399' Netto Ertrag 22'668' '742' '652' Finanz- und Lastenausgleich 1'268' ' '570' ' ' Netto Aufw and Vermögens- und Schuldenverwaltun 236' ' ' ' ' ' Netto Ertrag 2' ' ' Rückverteilungen 5' ' ' Netto Ertrag 5' ' ' Nicht aufgeteilte Posten 10'382' Netto Ertrag 10'382' Seite 26 von 52

27 2.4. Festlegung des Lohnsummenanstiegs für das Gemeindepersonal Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident Aufgrund von 46 des Personalreglements beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung mit dem jährlichen Voranschlag den Lohnsummenanstieg für das folgende Jahr in Prozenten. Das Personalreglement sieht keine jährliche Erfahrungsanstiege für das Personal mehr vor. Jedoch wird die Mitarbeiterbeurteilung dazu verwendet, leistungsbasierte Lohnerhöhungen vorzunehmen. Auf einen Ausgleich der Teuerungszulage wird aufgrund der BFS-Daten, welche per September 2016 eine Minusteuerung ausweist, verzichtet. Individuelle Lohnanpassungen sind ebenfalls keine vorgesehen. Der beantragte Betrag von CHF (0,985% der Gesamtlohnsumme) ist vollumfänglich für leistungsbasierte Lohnerhöhungen vorgesehen. Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 24. Oktober 2016) Es wird beantragt, im Sinne von 46 des Personalreglements einen Lohnsummenanstieg von 0,985%, d.h. CHF , zu gewähren. Dieser sei vollumfänglich für leistungsabhängige Lohnanstiege zur verwenden. Auf die Ausrichtung einer Teuerungszulage sei aufgrund der volkswirtschaftlichen Daten per September 2016 zu verzichten. Seite 27 von 52

28 2.5. Genehmigung Stellenplan 2017 Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident Durch die Schaffung einer Sekretariatsstelle im Werkhof kann der Wer k- meister erheblich von administrativen Tätigkeiten entlastet werden. Für den Integrationsbeauftragten sollen die notwendigen Ressourcen geschaffen werden. Sekretariatsstelle für den Werkhof Die Büroarbeit im Werkhof nimmt von Jahr zu Jahr zu. Der Werkmeister ist gezwungen, administrative Arbeiten zu erledigen, anstatt sich der eigentlichen Arbeit zuwenden zu können. Verschiedenste Arbeiten könnten durch einen Sachbearbeiter erledigt werden, wie z.b. Offertanfragen, Bestellungsvorbereitungen, Ablage, Korrespondenz, Versicherungsmeldungen, Erstellen von Materiallisten, Gebrauchsnormalien, Inventaraktualisierung etc. Integrationsbeauftragter Am 22. Februar 2016 stimmte der Gemeinderat einer Leistungsvereinbarung für das Pilotprojekt start.integration zu. Das Pilotprojekt startete am 1. März Integrationsbeauftragte ist vorübergehend die Gemeindeschreiberin. In einem Workshop wurden sämtliche bestehenden Angebote in Oensingen erfasst. Nun gilt es, Herausforderungen zu erkennen und allenfalls neue Ziele umzusetzen. Dafür ist die Schaffung einer Stelle im Umfang von 10 Stellenprozenten unumgänglich. Die Gemeinden werden während fünf Jahren mit einer Anschubfinanzierung aus dem kantonalen Integrationskredit unterstützt. So können z.b. für den Aufbau und die Umsetzung von Integrationsprojekten (Phase 2, fördern) bei der Fachstelle Integration Projektgelder aus dem Integrationskredit für die Anschubfinanzierung beantragt werden. Für die Phasen 3 und 4 fordern und sanktionieren werden vom Kanton insgesamt CHF für alle Gemeinden ausgeschüttet. Die Höhe des Beitrags wird für jede Gemeinde in Form eines Basisbeitrags ausgestellt, welcher anhand eines Schlüssels unter Berücksichtigung von Ausländeranteil der Wohnbevölkerung und Anzahl Neuzuziehender aus dem Ausland errechnet wird. Seite 28 von 52

29 Aufgaben des Integrationsbeauftragten Der Integrationsbeauftragte...stellt die operative Umsetzung und das Controlling des Projekts start.integration in der Gemeinde sicher und ist Ansprechperson für die zuständige Fachexpertin vom Kanton (ASO, Fachstelle Integration). spielt eine aktive Rolle bei der Weiterentwicklung der Prozesse und Hilfsmittel und arbeitet mit dem externen Projektbegleiter zusammen....erledigt die inhaltliche und finanzielle Berichterstattung an den Kanton....ist zuständig für die Auswahl, Einführung und Führung der Gesprächsleitenden der Erstinformationsgespräche und der Personen am Schalter, welche für die Triage Erstinformationsgespräch-Erstinformationspaket zuständig sind....ist Ansprechpartner/in für die Akteure in der Wohngemeinde bez. Fragen des besonderen Integrationsförderbedarfs....sucht nach Lösungen für Migrantinnen und Migranten, welche im Alltag mit Problemen konfrontiert sind, die von den Akteuren in der Wohngemeinde nicht - oder nicht alleine - bearbeitet werden können....ist zuständig für die Triage von Personen mit besonderem Integrationsförderbedarf an den Kanton (ASO)....gewährleistet den Informationsfluss innerhalb der Wohngemeinde bezüglich des Pilotprojekts START.INTEGRATION. Sie/er steht ausserdem in Kontakt mit den anderen Integrationsbeauftragten im Kanton Solothurn. Seite 29 von 52

30 Die Gemeindeversammlung genehmigte am 7. März 2016 den Stellenplan 2016 mit total Stellenprozenten. Dieser soll nun auf Stellenprozente erhöht werden und verteilt sich wie folgt: Jahr Stellenplan 2016 Veränderung gemäss Beschlüssen vom Stellenplan 2017 Antrag GV Administration Leiter Verwaltung 100 Gemeindeschreiberin 90 Bereichsleiterin Einwohnerdienste 50 Sachbearbeiter 330 Techn. Mitarbeiter Feuerwehr 100 Total Administration Finanzen Leiterin Finanzen 100 Stv. Leiterin Finanzen 80 Sachbearbeiter Total Finanzen Bau Leiter Bau 100 Bereichsleiter 200 Sachbearbeiter 190 Total Bau Werkhof Werkmeister 100 Brunnenmeister 100 Werkhofmitarbeiter Sachbearbeiter Total Werkhof Hausdienste Hauswarte 360 Raumpflegerinnen 305 Total Hausdienste Schule / Kinder, Schulleitung 120 Jugend und Familie / Leiterin Bibliothek 30 Bibliothek Integration / Spezielle Förderung 20 Sozialarbeiter / Jugendarbeiter 150 Integrationsbeauftragter Sachbearbeiter 50 Mitarbeiterinnen Bibliothek 63.5 Total Schule / KiJuFa / Bibliothek Rundungsdifferenz 1.5 Gesamttotal '530 Antrag des Gemeinderats (Gemeinderatsbeschluss vom 24. Oktober 2016) Der Stellenplan 2017 mit total Stellenprozenten sei zu genehmigen. Seite 30 von 52

31 2.6. Festlegung der Steuerfüsse für das Steuerjahr 2017 Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident Steuerfuss für natürliche Personen Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung für das Rechnungsjahr 2017, den Steuerfuss von 107% für natürliche Personen beizubehalten. Steuerfuss für Juristische Personen Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung für das Rechnungsjahr 2017, den Steuerfuss von 107% für Juristische Personen beizubehalten. Feuerwehrersatzabgabe Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Feuerwehrersatzabgabe für das Rechnungsjahr 2017 unverändert bei einem Satz von 9% der ganzen Staatssteuer, im Minimum CHF 20 und im Maximum CHF 400, festzulegen. Seite 31 von 52

32 2.7. Genehmigung des Budgets und Finanzierungsnachweis Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident Im Sinne der Darlegungen der geplanten Investitionen, der dargestellten Inhalte der Investitionsrechnung und der Erfolgsrechnung stellt der Gemeinderat folgende Anträge: Anträge des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Das Budget zur Investitionsrechnung 2017 mit Nettoinvestitionen von sei zur Kenntnis zu nehmen. Das Budget zur Erfolgsrechnung 2017 mit einem Aufwand von CHF , einem Ertrag von CHF und einem Aufwandüberschuss von CHF sei zu genehmigen. Der Aufwandüberschuss von CHF sei mit eigenen Mitteln zu finanzieren (Eigenkapital). Seite 32 von 52

33 3 Wahl der Revisionsstelle für die Jahre Referent: Markus Flury, Gemeindepräsident Gemäss 39 der Gemeindeordnung, 155ff. des Gemeindegesetzes und aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 14. November 2016 unterbre i- tet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung einen Wahlvorschlag für eine aussenstehende, von der Gemeinde unabhängige, Revisionsstelle. Unter Federführung des Ressortleiters Finanzen und Kultur wurde ein Ausschreibeverfahren durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Offerten beantragt der Gemeinderat, das Mandat für die Jahre 2017 bis 2019 wiederum der ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG, Urtenen-Schönbühl zu übertragen. Alle Angebote bewegten sich im gleichen Preissegment. Die bisherige Arbeit der ROD wurde stets als sehr professionell wahrgenommen. Die mit der ROD gemachten Erfahrungen dürfen als hervorragend bezeichnet werden. Antrag des Gemeinderats (Beschluss des Gemeinderats vom 14. November 2016) Die Firma ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG, sei mit der externen Revision der Jahresrechnungen 2017 bis 2019 zu betrauen. Seite 33 von 52

34 4 Vorstellung Projekt und Kredit Erweiterung Schulanlage Oberdorf; Genehmigung Urnenabstimmung Referent: Christian Hunziker Ressortleiter Bildung und Familie Südlich der bestehenden Anlage soll ein neues Schulhaus entstehen. Die bestehende Schulanlage und der Erweiterungsbau sollen mit der Umgebungsgestaltung zu einem neuen Ensemble, das einen stärkenden und verbindenden Charakter bekommen soll und den Kindern so einen sicheren und gut nutzbaren Rahmen bietet. Alle gestalterischen Eingriffe dienen dieser Idee. Der Neubau wird südlich vom Bestand positioniert und schafft eine Verbindung zu diesem mit seinen Pausendächern, dem neuen unteren Pa u- senplatz und der Freitreppe zum mittleren Pausenplatz. Die Gemeindeversammlung hat am 8. Dezember 2014 zu Gunsten von Konto Nr einen Planungskredit von CHF für die Planungsarbeiten Neubau beim Schulhaus Oberdorf bewilligt. An der Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2015 wurde der Projektname «Erweiterung Schulanlage Oberdorf» festgelegt, und der Ressortleiter Bildung und Familie wurde beauftragt, geeignete Personen für die Spezialkommission zu suchen. Der Gemeinderat verabschiedete an der Sitzung vom 8. Juni 2015 definitiv die Zusammensetzung der Spezialkommission. Vorsitz, Christian Hunziker, Ressortleiter Bildung und Familie Stv. Vorsitz, Patrick Gugelmann, Ressortleiter Planung und Umwelt, Präsident der Baukommission Urs Fischer, Schulleitung Primarschule Oensingen Andreas Affolter, Leiter Bau Einwohnergemeinde Oensingen Mathias Vogt, Bereichsleiter Hausdienste Einwohnergemeinde Oensingen Martina Klossner, Lehrperson Primarschule Oensingen Paola Biasco, Vertreterin Elternrat Oensingen Marcel Heller, Vertreter Gewerbe Oensingen Am 31. Oktober 2015 wurde das Präqualifikationsverfahren für die Erweiterung der Schulanlage Oberdorf öffentlich ausgeschrieben. In einer ersten Phase haben Anfang Dezember Teams ein Projekt für die Präqualifikation eingereicht. Die Bewertung der für die Präqualifikation eingereichten Projekte fand am 26. Januar 2016 statt. Es wurden 17 Eingaben bewertet und aus diesen wurden vier Teams per einstimmigem Kommissionsentscheid ausgewählt, welche am Studienauftrag weiterarbeiten sollten. Die Bewertung der Eignungs- und Zuschlagskriterien wurde gemäss Programm des Studienauftrages vorgenommen. Maj Architekten, Bern Arge Peter Moor GmbH / Daniel Bieri, Zürich Wyss + Santos und Westpol, Basel S + B Baumanagement AG, Pratteln Seite 34 von 52

35 Die Startsitzung fand mit jedem Team einzeln am 3. Februar 2016 statt. Den Teams wurde vorgängig zur Sitzung die Würdigung ihrer Projektidee zugestellt. An der Sitzung konnten die Teams Fragen stellen. Die Jury gab Empfehlungen für die Weiterbearbeitung ab. Das Beurteilungsgremium führte am 4. März 2016 eine Zwischenbesprechung durch. Alle vier Teams stellten ihre Projekte einzeln vor. Das Beurteilungsgremium nahm zu den jeweiligen Punkten Stellung. Die Tagung wurde durch den Vorsitzenden des Beurteilungsgremiums, Christian Hunziker, und den Wettbewerbsbegleiter, Reto Vescovi, moderiert und geleitet. Das Beurteilungsgremium war beschlussfähig. Vor und nach den Zwischenbesprechungen fanden Austauschgespräche in Bezug auf verkehrstechnische Fragen der Teams mit dem Experten Verkehr, Markus Hofstetter, statt. Die Beantwortung der gestellten Fragen wurde den Teams in schriftlicher Form zugestellt. Die Teams reichten sämtliche verlangten Unterlagen termingerecht und vollständig ein. Die formelle Vorprüfung aller Projekte erfolgte zwischen 29. April und 23. Mai 2016 durch die Kontextplan AG. Die Wirtschaftlichkeit wurde in diesem Zeitraum durch Bruno Wegmüller, E xact Kostenplanung AG Worb, berechnet. Die Einhaltung der Vorgaben (z.b. Raumprogramm) wurde durch Kontextplan AG geprüft. Die Ergebnisse aus der Vorprüfung wurden dem Beurteilungsgremium während der Jurierung präsentiert. Das Beurteilungsgremium fand sich am Montag 23. Mai 2016 für die Bewertung des Studienauftrages im Feuerwehrmagazin in Oensingen ein. Die Tagung wurde durch den Gremiumspräsidenten Christian Hunziker und den Wettbewerbsbegleiter Reto Vescovi geleitet. Dem Beurteilungsgremium wurden die Bewertungskriterien, die Vorgehensweise und die Resultate der Vorprüfung durch den Wettbewerbsbegleiter vorgestellt und erläutert. Sie wurden durch das Gremium genehmigt. Gemäss Programm wurde keine Rangierung vorgenommen. Das stimmberechtigte Fach- und Sachgremium wählte einstimmig das Projekt der S + B Baumanagement AG, Pratteln. Der Gemeinderat beschloss einstimmig an der Sitzung vom 13. Juni 2016 die Firma S + B Baumanagement AG, Pratteln für die Weiterbearbeitung der Erweiterung Schulanlage Oberdorf der Einwohnergemeinde Oensingen zu beauftragen. Vorprojekt Die bestehende Schulanlage und der Erweiterungsbau werden mit der Umgebungsgestaltung zu einem neuen Ensemble, das einen stärkenden und verbindenden Charakter bekommen soll und den Kindern so einen sicheren und gut nutzbaren Rahmen bietet. Alle gestalterischen Eingriffe dienen dieser Idee. Seite 35 von 52

36 Der Neubau wird südlich vom Bestand positioniert und schafft eine Verbindung zu diesem mit seinen Pausendächern, dem neuen unteren Pausenplatz und der Freitreppe zum mittleren Pausenplatz. Die freie Setzung des Neubaus und die polygonale Formensprache der Pausendächer bilden eine weichere Fortsetzung zum starr symmetrischen Bestandesbau und schaffen so einen fliessenden Übergang in die Landschaft. Bäume rahmen den Neubau ein, das neue Pausendach am südwestlichen Parzellenrand bietet eine Art Aussichtskanzel mit Blick auf die Alpenkette. Eine horizontale Fassadenbänderung stärkt das liegende Format des Gebäudes. Zwischen den Bändern laufen die Fenster der Klassenzimmer, Gruppenräume, Lernnischen um das Gebäude herum. Es wird eine starke Verbindung zwischen Innen- und Aussenraum generiert. Beim Neubau ist Wert auf eine selbsterklärende kindgerechte Struktur gelegt worden. Die Wegeführung findet sehr einfach über einen mittleren Erschliessungsbereich und eine zentrale Schulhaustreppe statt, welche die drei Geschosse offen miteinander verbindet. Vertikale und horizontale Sichtbeziehungen sind erlebbar. Durch das Oberlicht über der Treppe im Obergeschoss gelangt das Tageslicht über das Treppenloch bis in das Sockelgeschoss und erhellt das Herzstück des Gebäudes. Die Garderoben sind in komfortablen Lernnischen an der Fassade angeordnet, die auch vollständig für verschiedene Unterrichtsformen mitgenutzt und flexibel möbliert werden können. Die nutzbare Fläche der Schule ist somit optimiert und die Nutzer haben hohe Gestaltungsfreiräume für einen nachhaltigen, langfristigen Gebrauch. Seite 36 von 52

37 Jedes Klassenzimmer befindet sich an einer Gebäudeecke und wird zweiseitig belichtet. Die Gruppenräume sind jeweils zwischen zwei Klassenzimmern angeordnet und raumhoch verglast. So werden auch aus dem Erschliessungsbereich weite Blicke in die Landschaft ermöglicht. Das Lehrerzimmer ist zentraler Anlaufpunkt direkt an der Treppe im ersten Obergeschoss. Der Erweiterungsbau umfasst acht Schulzimmer, zwei Werkzimmer mit Materialräumen, vier Gruppenräume, ein Lehrerarbeitsraum, grosszügige Lernnischen, Garderoben, Toiletten sowie Technikräume. Neubau und Bestand werden über zwei höhengestaffelte Dächer wettergeschützt verbunden. Der Verlauf der Sonne ist im Inneren des Gebäudes spürbar, die Schüler erhalten Nischenräume an der Fassade und weite Blicke in die Landschaft stärken den Naturbezug. Mit der offenen Treppe taucht man in das Sockelgeschoss mit seinem Ausstellungsraum und den Werkräumen ab, welche einen direkten Zugang zum vorgelagerten Aussenraum erhalten und so auch das Arbeiten im Freien ermöglicht wird. Der Neubau verankert sich mit dem Hang und wird südlich von einer Wiese, Begegnungsnischen und Obstbäumen eingefasst. Der neue untere Pausenplatz wird als schwellenlose Begegnungszone ausgestaltet, so dass sich der marginale Verkehr auf dem Weingartenweg den Kindern klar unterordnet. Die verbindenden Dächer zwischen Bestand und Neubau signalisieren als Tor den Übergang in die Platzaufweitung. Gegenüber vom Eingang des Neubaus befindet sich die Veloparkierung und Sitzinseln schaffen Aufenthaltsqualität unter den Bäumen. In der südwestlichen Ecke Seite 37 von 52

38 des unteren Pausenplatzes bietet das losgelöste Pausendach mit einer Baumgruppe einen wettergeschützten Bereich mit Ausblick auf die Alpenkette. Die y-förmige Freitreppe schafft eine direkte Wegebeziehung vom Bestand zum Neubau, welche den mittleren und unteren Pausenplatz verbindet. Am oberen Pausenplatz sowie am Sportplatz werden ergänzende optimierungsmassnahmen im Aussenraum vorgenommen. Der Verkehrssicherheit wird mit verschiedenen Massnahmen grosse Beachtung geschenkt. An der Schlossstrasse ist Tempo 30-Zone und es sorgen Fussgängerstreifen und Fahrbahnverengungen für eine Entschleunigung des Verkehrs. Das Elterntaxi wird auf dem oberen Pausenplatz über eine Wendeschleife angeboten. Der Weingartenweg, welcher im Bereich des unteren Pausenplatzes Begegnungszone ist, darf nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h befahren werden. Neuorganisation der Schulanlage (Gesamtkonzept) Mit dem Erweiterungsbau wird der Schulraum auf der gesamten Anlage optimal aufgeteilt. Dabei wird die Unterstufe (1. und 2. Klasse) im westlichen, die Mittelstufe (3. und 4. Klassen) im östlichen Flügel des bestehenden Schulhauses untergebracht, während die Oberstufe (5. und 6. Klassen) im dazu vorgesehenen Erweiterungsbau angesiedelt werden. Im ältesten Teil der Schulanlage werden sämtliche weiteren benötigten Räume vorgesehen. Dazu gehören Lehrerzimmer und Schulleitungsbüro, Nassraum, Werkräume, Bibliothek, Tagesstrukturen (Mittagstisch, Hausaufgabenhilfe, Nachmittagsbetreuung), Musikzimmer, Aula, Multifunktionsraum, Gruppenräume für Logopädie, Heilpädagogik und Schulsozialarbeit sowie diverse Technik-Räume. Seite 38 von 52

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