Geplante Härtefallregelung für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/825 Geplante Härtefallregelung für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch Vorbemerkung der Fragesteller DasBundesverfassungsgerichthatderBundesregierungmitseinemUrteilzu denhartz-iv-regelsätzen (UrteildesErstenSenatsvom9.Februar2010,BvL 1/09,BvL3/09,BvL4/09)aufgegeben,fürunabweisbare,laufende,nichtnur einmalige,besonderebedarfeüberdenpauschalbetragdesregelsatzeshinaus einenzusätzlichenleistungsanspruchzuschaffen.biszurschaffungdieses LeistungsanspruchshatderGesetzgeberimWegeeinerHärtefallregelungdie LückezurDeckungdeslebensnotwendigenExistenzminimumsinFormeines AnspruchsaufHilfeleistungenzurDeckungdieserbesonderenBedarfezu schließen.dasbundesministeriumfürarbeitundsoziales (BMAS)hatsich mitderbundesagenturfürarbeit (BA)bereitsaufeineListederFälleverständigt,indenenHartz-IV-BetroffeneabsofortbeidenJobcenternSonderleistungengeltendmachenkönnen.DieBAhateineentsprechendeGeschäftsanweisungerlassen (GeschäftsanweisungNr.08/10vom17.Februar2010). DerBundesministerderFinanzen,Dr.WolfgangSchäuble,hatgleichzeitigangekündigt,dassdieÖffnungsklauselfürbesondereBedarfeimZweitenBuch Sozialgesetzbuch (SGBII)bereitsbiszumSommer2010gesetzlichverankert werden soll. DienungetroffeneHärtefallregelungfasstdenKatalogderbesonderenBedarfesehreng,sodassvieleFälleausgeschlossenwerden.Auchwenndas BMASdenKatalogöffentlichals nichtabschließend bezeichnethat,stehtzu befürchten,dassdiezuschaffendegesetzlicheregelungähnlichrestriktivausfallenwirdundvielemenschenihrevorhandenenunabweisbaren,laufenden, nichtnureinmaligen,besonderenbedarfenachwievorausdemregelsatzbestreiten und mit einer Unterdeckung des Existenzminimums leben müssen. 1.WasgiltnachAuffassungdesBMASalsHärtefallimSinnedesUrteilsdes Bundesverfassungsgerichts,undwelcheKriterienbzw.Erwägungenlagen deraufnahmebzw.nichtaufnahmebestimmterfälleindenmitderba abgestimmten Katalog der Härtefälle zugrunde? NachderEntscheidungdesBundesverfassungsgerichtsvom9.Februar2010 (1BvL1,3und4/09)bestehteinAnspruchaufeinenzusätzlichenBedarferst, DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom 16.März 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode wennderbedarfsoerheblichist,dassdiegesamtsummederdemhilfebedürftigengewährtenleistungen einschließlichleistungendritterundunter BerücksichtigungvonEinsparmöglichkeiten dasmenschenwürdigeexistenzminimumnichtmehrgewährleistet. Bedarfe,dieinderRegelleistungberücksichtigtsind,könnennurinatypischenSituationenalsSonderbedarfübernommenwerden,d.h.wennsieüberdurchschnittlichhochsindoderineinemüberdurchschnittlichenUmfanganfallen.DasBVerfGgehtinseinemUrteildavon aus,dassdieserzusätzlicheanspruchangesichtsseinerengenundstriktentatbestandsvoraussetzungen nur in seltenen Fällen bestehen wird. Diezuunabweisbaren,laufenden,nichtnureinmaligenBedarfenaufgeführten AnwendungsfällesinddasErgebniseinerAuswertungderLiteraturundRechtsprechungderVerwaltungs-undSozialgerichteinsbesonderezu 73SGBXII. SiesindnachdenvomBundesverfassungsgerichtinseinerEntscheidungvom 9.Februar2010aufgestelltenKriterienausgewähltworden.FürdieAnnahme eines Härtefalles kommt es jeweils auf die Umstände des Einzelfalles an. 2.NachwelchenErwägungenwurdenlaufendeundwiederkehrendemedizinischeKostenbzw.BedarfewiediePraxisgebühr,ZuzahlungenzuMedikamenten,dieunterhalbderHöchstbelastungsgrenzebleiben,Fahrtenzum Arzt und medizinische Fußpflege nicht in den Katalog aufgenommen? AbgestelltwurdeaufdievomBundesverfassungsgerichtinseinerEntscheidung vom 9. Februar 2010 aufgestellten Anforderungen (vgl. Antwort zu Frage 1). 3.InwiefernkanndieBestreitungdergenanntenPostenausdemRegelsatz aussichtderbundesregierungzurunterdeckungdesvombundesverfassungsgerichtalsgrundrechtstatuiertenmenschenwürdigenexistenzminimumsführen,undmüsstendiesefolgerichtigüberdiehärtefallregelung abgedecktwerden,bzw.wiesiehtdiebundesregierungdiesebedarfegedeckt? SoweitdieinFrage2genanntenPostennichtalsAnwendungsfällederHärtefallregelungangesehenwerden,werdensiegrundsätzlichdurchdieRegelleistunggedeckt,sodasseineUnterdeckungdesbestehendenBedarfsnichteintretenkann.FürdenFall,dasseineinmaligerSonderbedarfbesteht,derausden zurverfügungstehendenmittelnnichtgedecktwerdenkann (z.b.kaufeiner Waschmaschine),bestehtdieMöglichkeit,demHilfebedürftigendieentsprechendenMittelinFormvonSach-oderalsGeldleistungzurVerfügungzustellenundihmeinentsprechendesDarlehenzugewähren (vgl. 23Absatz1 SGBII). 4.MitwelcherBegründungwurdeimKatalogderBAdieGewährungvon UnterstützungfürPutz-undHaushaltshilfenaufRollstuhlfahrerbeschränkt,wodieserbesondereBedarfdochauchbeianderenPersonengruppenausdemKreisderSGB-II-BeziehendenmitBehinderungengegeben ist? BeiderGewährungvonUnterstützungfürPutz-undHaushaltshilfenfürRollstuhlfahrerhandeltessichumeinendenkbarenAnwendungsfallderHärtefallregelungdesSGBII.JenachdenUmständendesEinzelfalleskommtdarüber hinausauchdiegewährungvonunterstützungfüreineputz-undhaushaltshilfeansgb-ii-beziehermiteinersonstigenbehinderunginbetracht.entscheidendist,daseineerheblicheunddauerhaftekörperlichebeeinträchtigung besteht,diedazuführt,dassentsprechendetätigkeitenvondenbetroffenen nicht selbst verrichtet werden können.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ ErgebensichnachAuffassungderBundesregierungausderGewährung vonunterstützungfürputz-undhaushaltshilfenfürrollstuhlfahrerund möglicherweiseauchausanderennachderhärtefallregelungzugewährendenbesonderenbedarfen,kollisionenmitdem 21Absatz6SGBII, nachdemdiesummedesinsgesamtgezahltenmehrbedarfsdiehöheder Regelleistungnichtübersteigendarf,undwiegedenktdieBundesregierungsicherzustellen,dassauchbeikostenträchtigenSonderbedarfendas Existenzminimum nicht durch diese Deckelung gefährdet wird? DieDeckelungdes 21Absatz6SGBIIistbeidemAnspruchaufzusätzliche Leistungenfüreinenunabweisbaren,laufenden,nichtnureinmaligenBedarf nichteinschlägig.inwelcherhöhebeivorliegeneineshärtefallesleistungen angemessen sind, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalles. 6.WarumwurdenBrillen,ZahnersatzundorthopädischeSchuhenichtinden Härtefallkatalog aufgenommen? RechtfertigthierausSichtderBundesregierungalleindienurperiodische NotwendigkeitderNeu-bzw.Wiederbeschaffungdiesermedizinischen Hilfsmittel eine Nichtaufnahme in den Katalog der Härtefälle? BeidengenanntenPostenhandeltessichbezogenaufdenBewilligungszeitraumnichtumlaufende,sondernumeinmaligeBedarfe.Hierfürkannausder EntscheidungdesBundesverfassungsgerichtskeingrundsätzlicherAnspruch auf die Übernahme eines Sonderbedarfs hergeleitet werden. 7.Wiebegründetsich,dassLernmittelwieSchulbücher,HefteundGeldfür KopiensowiefürschulischeAktivitätenundSchulspeisungnichtindem Katalogenthaltensind,undwieverträgtsichdiesmitdenAnkündigungen derkoalitionderfraktionendercdu/csuundfdp,mehrfürbildung und Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen zu tun? DiegenanntenPostensollengrundsätzlichüberdieRegelleistungbzw.das Sozialgeldabgedecktwerden.DasBundesverfassungsgerichthatdieErmittlungderRegelleistungfürKinderindiesemPunktinseinemUrteilvom 9.Februar2010beanstandet.WieBildungsbedarfe,diezurstaatlichenFürsorge gehören,sachgerechtzudeckensind,wirdderzeitimbundesministeriumfür ArbeitundSozialesgeprüft.FürdieNeufestsetzungderRegelleistunghatdas Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. 8.WieverträgtsichdieBeschränkungderÜbernahmevonNachhilfekosten auf eng begrenzte Einzelfälle mit diesem Versprechen? LiegenderEntscheidungfüreinesolcherestriktiveRegelungÜberlegungenzugrunde,wiedieFörderungbedürftigerKinderanstaatlichenSchulenzeitnahundwirkungsvollverbessertwerdenkann,undwiesehendiese aus? NachhilfekostenwerdenbeiVorliegendergenanntenbesonderenUmstände übernommen,wennessichnichtmehrumeinenvonderregelleistungerfasstentypischenbzw.durchschnittlichenbedarfdervergleichsgruppe,sondernum einenineinersondersituationauftretendenatypischenbedarfhandelt.wiedie BildungskostenvonKindernundJugendlichenalsstaatlicheFürsorgeleistung inzukunftsachgerechtgedecktwerdenkönnen,wirdderzeitimbundesministeriumfürarbeitundsozialesgeprüft.fürdieumsetzungderneuermittlung derregelleistungfürkinderhatdasbverfgeinefristbiszum31.dezember 2010 gesetzt.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WelcheKrankheitenfallennachAuffassungderBundesregierungunter den 21Absatz5SGBII (Mehrbedarfszuschlagfürkrankheitsbedingte kostenaufwändige Ernährung)? Gehört Diabetes dazu, und wenn nein, warum nicht? NachdenderzeitgeltendenWeisungenderBundesagenturfürArbeitwirdbei folgendenkrankheitennach 21Absatz5SGBIIeinkrankheitsbedingter Ernährungsmehraufwand anerkannt: Niereninsuffizienz (Nierenversagen) Zöliakie/Sprue Krebs (bösartiger Tumor) HIV-Infektion/AIDS Multiple Sklerose Colitis ulcerosa Morbus Crohn. DieseAufzählungorientiertsichanden EmpfehlungendesDeutschenVereins zurgewährungvonkostzulagenindersozialhilfe,dieimjahr2008komplett überarbeitetwordensind (Stand:Oktober2008)undderzeitdieaktuellenErfahrungswertederWissenschaftwiedergeben.DieEmpfehlungensindfürdie erfasstenkrankheitengeeignet,alsgrundlagefüreinegleichmäßigeundkontinuierliche Praxis und Rechtsprechung zu dienen. SofernaufgrundeineranderenalsderaufgeführtenErkrankungeneinernährungsbedingterMehrbedarfgeltendgemachtwird,istnachEinzelfallprüfung untereinbeziehungdesärztlichendienstesderbundesagenturfürarbeitüber die Gewährung eines Mehrbedarfes zu entscheiden. NachaktuellenernährungswissenschaftlichenErkenntnissenwirdbeiDiabetes einevollkost (gesundemischkost)fürdieernährungempfohlen.esistkeine speziellediäterforderlich.dieernährungsformvollkostistmitderregelleistungausreichendsichergestellt.einernährungsbedingtermehrbedarfbesteht daher bei Diabetes nicht. 10.KönnennachdiesemParagrafenauchBedarfenachbesondererErnährungbeiUnverträglichkeitenbestimmterLebensmittel,wieLaktoseoder Fruktose,diemitdeutlichhöherenKostenfürspezielleNahrungsmittel einhergehen,geltendgemachtwerden,undwennnein,warumwurden solche Fälle nicht in den Härtefallkatalog aufgenommen? DieGewährungeinesMehrbedarfesfürkostenaufwändigeErnährungnach 21 Absatz5SGBIIistauchbeieinerLebensmittelunverträglichkeitdenkbar.Die EmpfehlungendesDeutschenVereinszurGewährungvonKostzulageninder Sozialhilfe (Stand:Oktober2008)deckennichtallekrankheitsbedingtenMehrbedarfefürErnährungab.Sofernaufgrundeineranderenalsderaufgeführten ErkrankungeneinernährungsbedingterMehrbedarfgeltendgemachtwird,ist nacheinzelfallprüfunguntereinbeziehungdesärztlichendienstesderbundesagentur für Arbeit über die Gewährung eines Mehrbedarfes zu entscheiden. 11.WarumwurdenentgegendesursprünglichenPlansderBAdieKostenfür BesuchsfahrteneinesinHaftsitzendenEhepartnerswiederausdemKatalog gestrichen? EshandeltsichhierbeinichtumeinebreiteBevölkerungsschichtenbetreffende Anwendungsproblematik der Härtefallregelung.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WerbefindetnachwelchenKriteriendarüber,obinUmfangundAusmaß vergleichbarefällevorliegen,dieebenfallsunterdiehärtefallklauselfallen,daderindergeschäftsanweisungderbaenthaltenekatalogebendort als nicht abschließend bezeichnet wird? ObimEinzelfalleinHärtefallvorliegt,entscheidendieGrundsicherungsstellen vorort.maßgebendfürderenentscheidungsinddievombverfgvorgegebenenkriterienfürdasvorliegeneineshärtefalles (sieheantwortzufrage1).in ZweifelsfällenstimmendieGrundsicherungsstellenihreEntscheidungmitder zuständigenregionaldirektionundgegebenenfallsderzentralederbundesagentur für Arbeit ab. 13.RechnetdieBundesregierungwiediePräsidentindesSozialgerichtstages,MonikaPaulat,miteinerKlagewelle,weilHartz-IV-Beziehende einenvermeintlichberechtigtenanspruch,dernichtimkatalogvon BMAS und BA enthalten ist, vor Gericht einklagen? Wenn nein, warum nicht? Wennja,waswillsietun,umderaufdieGerichtezurollendenKlagewelleHerrzuwerden,ohnedabeidieRechtsmittelundMöglichkeitenzu ihrer Ergreifung für Hartz-IV-Beziehende einzuschränken? DerKatalogberücksichtigtdieRechtsprechungzumSGBXII (SieheAntwort zu Frage 1). DieHärtefallregelungimSGBIIsollzügigaufeineeigenständigegesetzliche Grundlagegestelltwerden.DieAufzählungvonHärtefällenimSGBIIwird aufdergrundlagevonerfahrungendergrundsicherungsstellenvorortzu gegebenerzeitergänztwerden.eineabschließenderegelungwäremitden VorgabendesBundesverfassungsgerichtsnichtvereinbarundistdeshalbnicht beabsichtigt. 14.BiswannwilldieBundesregierungdieHärtefallregelungaufeinegesetzlicheGrundlagestellen,undwiewillsieaufdemWegedorthindievom BMASalsnichtabschließendbezeichneteAufzählungderHärtefällevervollständigen? WelchepraktischenundwissenschaftlichenErkenntnisseund/odergerichtlichenEntscheidungenwerdenindieseWeiterentwicklungeinfließen? 15.ErwägtdieBundesregierungvordemHintergrund,dassesimmerbesondereFällegebenwird,dienichtgesetzlichkategorisiertwordensind,eine offenegesetzlichehärtefallregelungzuschaffen,diezuvornichtspezifizierte besondere Bedarfe als Ermessensleistung ermöglicht? Wenn nein, warum nicht? AusSichtderBundesregierungsolltedieHärtefallklauselimSGBIIoffenformuliertwerdenundeinenunbedingtenLeistungsanspruchenthalten,wenndie geforderten Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.WirddieBundesregierungimZugederSchaffungeinergesetzlichen Härtefallregelungauchprüfen,obbestimmteeinmaligeBedarfewiedie WiederbeschaffunggroßerHaushaltsgeräteoderderwiederkehrendeBedarfnachBekleidung,insbesonderebeiKindern,imBedarfsfallwieder über zusätzliche Leistungen gedeckt werden können? Wenn nein, warum erachtet sie dies nicht für notwendig? DieWiedereinführungvonEinmalbedarfen wiefrüherin 21desBundessozialhilfegesetzes (BSHG)vorgesehen würdeeineabkehrvondemimsgbii geltendenprinzipderpauschalierungvonleistungenbedeuten.diepauschale GewährungderLeistungennachdemSGBIIsolldenHilfebedürftigeninden Standsetzen,eigenverantwortlichundwirtschaftlichzuhandeln.DiesesPrinzip,dasvomBundesverfassungsgerichtalsverfassungskonformerachtetwordenist,sollbeibehaltenwerden.DaherbeabsichtigtdieBundesregierungderzeitnicht,abgesehenvondenbereitsexistierendenLeistungenfüreinmalige Bedarfenach 21SGBII (z.b.füreineerstausstattungderwohnungoder Klassenfahrten),weitereEinmalleistungenvorzusehen.InSonderfällenkommt unterbestimmtenvoraussetzungendiegewährungeinesdarlehensinbetracht (vgl. Antwort zu Frage 3). 17.WiecharakterisiertdieBundesregierungdiepraktischenErfahrungenvon HilfebeziehendenundBehördenmitderbeiderEinführungderGrundsicherungfürArbeitsuchendeerfolgtenIntegrationdereinmaligenLeistungenalsPauschaleindenRegelsatz,undwelchepolitischenSchlussfolgerungen zieht sie daraus? DerBundesregierungliegenhierzukeineDatenausderPraxisvor.Auchwurde bishernichtüberauffälligkeitenoderproblemeberichtet.einzelnenrückmeldungenausderpraxiszufolgewerdendiepraktischenerfahrungenvonleistungsbeziehernnachdemsgbii,behördenundgerichtenmitderintegration dereinmaligenleistungen wiefrüherin 21BSHGvorgesehen alspauschaleindenregelsatzvonderbundesregierungindertendenzpositivbewertet.zielderpauschalenleistungsgewährungimsgbiiistes,dieleistungsempfängernachdemsgbiinichtzustigmatisierenundsieimeigenverantwortlichenundwirtschaftlichenumgangmitdenzurverfügungstehenden Mitteln zu stärken.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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