Erweiterung des -Basis-Lastschriftverfahrens. Euro-Express-Lastschrift ( COR1-Verfahren )
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- Inge Graf
- vor 8 Jahren
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1 Erweiterung des -Basis-Lastschriftverfahrens ( COR1-Verfahren )
2 Erweiterung des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens: mit verkürzter Einreichungsfrist Seit 11. können Kunden deutscher Banken "Euro- Express-Lastschriften" einreichen (auch als COR1 -Verfahren bezeichnet) Merkmale: modifizierte SEPA-Basis-Lastschrift auf 1 Tag verkürzten Vorlagefrist bei der Zahlstelle für alle Lastschrifttypen Erst-, Folge- und Einmallastschriften (zum Vergleich: Standard-Basis-Lastschriften haben eine Einreichungsfrist von 6 Tagen für Erst- und Einmallastschriften sowie 3 Tagen für Folgelastschriften die Einreichung bei der Sparkasse muss spät. 2 Tage vor Fälligkeit erfolgen ie kann so bzgl. der Fristen in etwa der bisherigen deutschen Lastschrift gleichgestellt werden. Seite 2
3 : Vorlagefrist bei der Zahlstelle einheitlich 1 Tag vor Fälligkeit Vorlagefristen der Zahlstelle Zu beachten von Einreicher (ZE) und seiner Bank Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen (ZP) und seiner Bank -14 Kalendertage Absendung Vorabinformation (Pre-Notification) über Betrag und atum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (zwischen ZP und ZE vertraglich Vereinbarung anderer Frist möglich) -1 Arbeitstage Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften bei Zahlstelle* -1 Arbeitstage Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle* = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbanken Verrechnungsdatum +8 Wochen Erstattungsanspruch des ZP +5 Arbeitstage Rückgabefrist durch die Zahlstelle im Interbankenverhältnis (max. 2 Tage gemäß AGB im Kundenverhältnis) +13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktion (SONER- FALL), bei der kein gültiges Mandat besteht * Gemäß SEPA-Basis-Lastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens 1 TARGET-Arbeitstag vor Fälligkeit (-1) bei der Zahlstelle vorliegen. ie Cut-off-Zeit für die Einreichung bei der Sparkasse ist jedoch 1 Tag früher (siehe nä. Seite) Seite 3
4 : Einreichungsfrist bei1. Inkassostelle einheitlich 2 Tage Euro-Express- Lastschrift Einreichungsfristen bei der Sparkasse Vorlagefristen der Zahlstelle Vom Einreicher zu beachten -2 Bankarbeitstage 14:30 Uhr Spätester Einreichungszeitpunkt für Erst- und Einmallastschriften gemäß Inkassovereinbarung Von der Einreicherbank zu beachten -1 Arbeitstage Spätester Vorlagezeitpunkt von Erst- und Einmallastschriften bei Zahlstelle -2 Bankarbeitstage 14:30 Uhr Spätester Einreichungszeitpunkt für Folgelastschriften gemäß Inkassovereinbarung -1 Arbeitstage Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle ie zusätzlichen Einreichungsfristen und Cut-Off-Zeiten werden in den angepassten Inkassovereinbarungen ausgewiesen. = = Fälligkeitsdatum = = Belastungsdatum = = Interbankenverrechnungsdatum = Rechnungsdatum Seite 4
5 : technische Hinweise ie ist ein optionales SEPA- Produkt und muss nicht von jedem Kreditinstitut in Europa akzeptiert und verrechnet werden. In eutschland haben sich aber alle Banken einheitlich dazu verpflichtet, diese Lastschriften anzunehmen und zu verarbeiten. Einzüge z. L. ausländischer Konten können ggf. in Standard-Basislastschriften umgewandelt werden ie Sparkasse passt das vom Einreicher angegebene Fälligkeitsdatum entsprechend automatisch an, die Buchungstermine können sich nach hinten verschieben Sofern die Kundensoftware dieses neue Format schon unterstützt, wird die direkt bei der Erfassung der Zahlung entsprechend gekennzeichnet. Seite 5
6 : Empfehlungen für die Kundenberatung ie ist sinnvoll für Kunden, bei denen die Frist zwischen Entstehung der Forderung und Begleichung durch Lastschrift sehr kurz sein soll, z.b. im ienstleistungsgewerbe oder Handel lange Einreichungsfristen innerbetriebliche Schwierigkeiten hervorrufen, z.b. bei regelmäßigen monatlichen Abbuchungen Tipp: ie Standard-Frist für die Vorabinformation/Prenotifikation (14 Tage) sollte dabei vertraglich auf wenige Tage verkürzt werden (z.b. im Auftrag oder dem Mandat) ie Vorabinformation sollte idealerweise mit Übermittlung der Rechnung erfolgen oder im Voraus über einen Zahlungsplan Vereinen, Kommunen u.ä., die gleichbleibende Forderungen nur selten im Jahr einziehen, bringt die wenig Vorteile. Gleiches gilt für Zahlungsempfänger, die viele Einzüge ins Ausland haben. Seite 6
7 Rechtlicher Hinweis ie vorliegenden Präsentation basiert auf den uns zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden Informationen. Aktuell laufende Gesetzgebungsverfahren könnten Auswirkungen auf die Umsetzungserfordernisse haben. Irrtümer und Fehler können trotz sorgfältigster Erarbeitung nicht völlig ausgeschlossen werden. aher kann die Sparkasse Mainfranken Würzburg hierfür keine Haftung übernehmen. Für entsprechende Hinweise sind wir dankbar. ie Vervielfältigung von Informationen oder aten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf unserer vorherigen Zustimmung. er Nutzer darf die Inhalte nur für seinen persönlichen Gebrauch verwenden. Seite 7
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