Ich begrüße Sie recht herzlich zur Präsentation. für Vereine und WEG s
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- Louisa Kurzmann
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1 Leiter Sparkasse Starkenburg Ich begrüße Sie recht herzlich zur Präsentation für Vereine und WEG s Seite 1
2 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa An SEPA führt jetzt kein Weg mehr vorbei Ab 01. Februar 2014 muss der Zahlungsverkehr europaweit nach den Regularien für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften abgewickelt werden Seite 2
3 SEPA Single Euro Payments Area: Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition SEPA ist der einheitliche Euro- Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitendezahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. Ziele SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen. Seite 3
4 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern sonstige Gebiete: Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon Seite 4
5 IBANundBIC DieneueKontokennung IBAN International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer Besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen Länderkennzeichen Prüfziffer 2-stellig Bankleitzahl 8-stelllig Kontonummer des Kunden 10-stelllig (ggf. mit Vornullen) DE BIC Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl Besteht aus 8 oder 11 Stellen. Enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/das angeschlossene Institut Bank Code Country Code Location Code Branch Code HELA DE F1 HEP Seite 5
6 Ihren IBAN und BIC finden Sie hier Auf der Rückseite Ihrer SparkassenCard Seite 6
7 Die SEPA-Überweisung Seite 7
8 Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick Die SEPA-Überweisungkann schon seit dem genutzt werden IBAN und BIC als neue Kontokennung Auftragswährung ist immer der URO Vier Verwendungszwecke mit je 35 Zeichen Kann für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen genutzt werden Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Auftraggeber und Empfänger zahlen die Entgelte Ihres Kreditinstituts Es besteht weiterhin Meldepflicht ab EUR für grenzüberschreitende Zahlungen Seite 8
9 Die SEPA-Lastschrift Seite 9
10 Neue Merkmale der SEPA-Lastschriftarten Die SEPA-Lastschriftenbilden zwar die Grundeigenschaften der nationalen Lastschriften ab, weisen aber auch einige neue Merkmale auf: Eine Gläubiger-ID muss vorhanden sein Eine Vorankündigung (Pre-Notification) muss erfolgen Zahlungsempfänger muss über ein Lastschriftmandat verfügen Jedes Mandat trägt eine eindeutige Mandatsreferenznummer Lastschriften haben ein Fälligkeitsdatum Einreichungsfristen für Lastschriften müssen beachtet werden Seite 10
11 Die Grundstruktur der nationalen Lastschriftarten bleiben erhalten, es gibt jedoch Besonderheiten Einzugsermächtigungsverfahren Abbuchungsauftragsverfahren SEPA-Basis-Lastschrift 8 Wochen Widerspruchsrecht, bei unautorisierten Lastschriften 13 Monate Zahler kann Verbraucher und Geschäftsperson/Firma sein N E U SEPA-Firmen-Lastschrift Kein Widerspruchsrecht Zahler muss Mandat dem Institut vorlegen Zahler darf kein Verbraucher sein N E U Lastschriften sind an einem festen Termin fällig Ausschließlich beleglose Einreichung möglich Datenformat ist XML und nicht mehr DTA Lastschriften können auch grenzüberschreitend eingezogen werden N E U N E U N E U N E U Seite 11
12 Unbedingte Voraussetzung für die Nutzung des SEPA-Zahlungsverkehrs Die Gläubiger-Identifikationsnummer(kurz Gläubiger-ID). Sie dient der eindeutigen Identifikation eines Lastschrifteinreichers, unabhängig von seiner Bankverbindung und setzt sich wie folgt zusammen: ISO-Ländercode Prüfziffer Geschäftsbereichskennung Nationales Identifikationsmerkmal DE 02 ZZZ Die Länge beträgt in Deutschland immer 18 Stellen Die Geschäftsbereichskennung ist vom Zahlungsempfänger frei belegbar (Vorbelegung ZZZ). Nicht zulässig sind Leerzeichen Sonderzeichen und Umlaute. Sie kann ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank im Internet beantragt werden: Seite 12
13 Grundlage für die Einreichung von SEPA-Lastschriften: Die Inkassovereinbarung Die Grundlage zur Einreichung von SEPA-Lastschriften bilden die jeweiligen Inkassovereinbarungen Inkassovereinbarung für SEPA- Basis-Lastschriften Halten Sie dazu Ihre Gläubiger-ID bereit Inkassovereinbarung für SEPA- Firmen-Lastschriften nebst denbedingungen Seite 13
14 Migration der bestehenden Lastschriften Grundsätzlich ist zu überlegen, wie die bestehenden Lastschriften in SEPA-Lastschriften migriert werden können Migration bei Vereinen Zahlungspflichtige sind überwiegend Verbraucher (Privatpersonen) Migration bei WEG s Zahlungspflichtige können Verbraucher aber auch Geschäftspersonen/Firmen sein Migration kann in SEPA-Basis- Lastschriften vorgenommen werden Migration kann in SEPA-Basis-und SEPA-Firmen-Lastschriften* vorgenommen werden * Bitte beachten: Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift darf der Zahler kein Verbraucher sein Seite 14
15 Merkmale der SEPA-Lastschrift Seite 15
16 Merkmale der SEPA-Lastschrift(I) Das Lastschriftmandat Das SEPA-Lastschriftmandat ermächtigtden Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen weistdie Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift an ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriftenund muss beim Zahlungspflichtigen eingeholt werden enthält Information zu Rückgaberechtenfür die Basis-und die Firmenlastschrift gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: der Zahlungspflichtige widerruft das Mandat oder das Mandat verfällt 36 Monate nach erstem bzw. letztem Einzug bei Nichtnutzung ist im Original durch den Zahlungsempfängermindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzubewahren Der Zahlungspflichtige muss das Firmen-Mandat bei seinem Kreditinstitut hinterlegen Seite 16
17 Merkmale der SEPA-Lastschrift(II) Inhalt des Lastschriftmandats Angaben des Zahlungsempfängers Angaben zur Rückgabe Basis-Lastschrift Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Firmen-Lastschrift Hinweis: Ich bin / Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattungdes belasteten Betrages zu verlangen. Angaben des Zahlungspflichtigen (Zahler) Weitere Angaben Seite 17
18 Merkmale der SEPA-Lastschrift(III) Anmerkungen zum Lastschriftmandat (I) Muss ich denn nun von allen meinen Zahlungspflichtigen neuelastschriftmandate einholen? NEIN, nicht bei allen! Für die Basis-Lastschrift gilt: Durch Änderung der Lastschriftbedingungenin 2012 können bestehende, gültige Einzugsermächtigungen als SEPA- Lastschriftmandat weiter genutzt werden. Der Zahlungspflichtige ist über die Umwandlung seiner Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandatzu informieren. Dazu sind ihm die Gläubiger-IDund die Mandatsreferenz mitzuteilen Für die Firmen-Lastschrift gilt: Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Widerspruchsrecht des Zahlers einreichen möchte, müssenauf jeden Fall neue SEPA-Firmen-Lastschriftmandate eingeholt werden. Es müssen unterschriebene Einzugsermächtigungen mit aktuellen Kontoverbindungen vorliegen Seite 18
19 Merkmale der SEPA-Lastschrift(IV) Anmerkungen zum Lastschriftmandat (II) Empfehlung für Zahlungsempfänger bis zur Migration auf die SEPA-Lastschrift: Bei Neuaufnahmen das Kombimandat nutzen Das Kombimandat verbindet die nationale Einzugsermächtigung und das SEPA- Lastschriftmandatin einem Formular. Damit erhält der Zahlungsempfänger optimale Rechtssicherheit, da er für beide Verfahren entsprechende Mandate besitzt. Es erlaubt einen unbürokratischen Wechsel auf die SEPA-Basis-Lastschrift. Die Ankündigung des Wechsels vom Einzugsermächtigungsverfahren auf die SEPA-Lastschrift kann entfallen Seite 19
20 Merkmale der SEPA-Lastschrift(V) Mandatsreferenz Die Mandatsreferenzdient in Verbindung mit der Gläubiger-IDder eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Sie wird vom Lastschrifteinreicher individuell für jedes SEPA-Lastschrift-Mandat vergeben (z. B. Vertrags-/Kunden-/ Mitgliedsnummer) Die Länge beträgt maximal 35 alphanumerische Zeichen 0 9 A Z a z :?, -( +. ) / Die Mandatsreferenz wird zusammen mit der Gläubiger-IDauf dem Kontoauszug des Zahlers ausgegeben Der Zahlungspflichtige kann dadurch leicht feststellen, ob es sich um eine von ihm autorisierte Lastschrift handelt Sollte die Mandatsreferenz bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftmandatesnoch nicht bekannt sein, ist diese dem Zahlungspflichtigen vordem ersten Lastschrifteinzug mitzuteilen Seite 20
21 Merkmale der SEPA-Lastschrift(V) Die Gestaltung der Mandatsreferenz(I) Der Aufbau der Mandatsreferenzhat weitreichende organisatorische und technischeauswirkungen für den Zahlungsempfänger und hängt zum Beispiel davon ab, ob bestehende Kundenstammdaten genutzt werden sollen (z.b. Kunden-, Mitglieds-, Vertragsnummern) ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung bzw. neuen Vertragsabschlüssen neue SEPA-Lastschriftmandate erforderlich sind wie mit Mandatsänderungen und widerrufen umgegangen werden soll Dementsprechend ist auch zu entscheiden, ob ein SEPA-Lastschriftmandat pro Mitgliedschaft (Rahmenmandat) oder mehrere SEPA-Lastschriftmandate pro Mitgliedschaft (Einzelmandate) vergeben werden sollen Seite 21
22 Merkmaleder SEPA-Lastschrift(VII) Vor- und Nachteile: Mehrere SEPA-Lastschriftsmandate Vorteile + Nachteile - Der Widerruf eines Mandats betrifft nur einen Vertrag Je Vertrag kann ein anderes Konto des Zahlungspflichtigen genutzt werden Die Nutzung von Vertragsnummern als Mandatsreferenz ist möglich Der Zahlungspflichtige muss je Vertrag ein neues Mandat unterschreiben Mandatsänderungen (z.b. Änderungen der Kontoverbindung), die sich auf alle bestehenden Mandate eines Kunden erstrecken, erfordern die Änderung aller Mandate in der Mandatsverwaltung Die Mandatsverwaltung wird komplexer Seite 22
23 Merkmaleder SEPA-Lastschrift(VII) Vor- und Nachteile: Ein SEPA-Lastschriftsmandat Vorteile + Nachteile - Bei mehreren Verträgen wird die Mandatsanzahl auf ein Rahmenmandat reduziert Der Zahlungspflichtige muss nur ein Mandat unterschreiben, dass auch bei Folgegeschäften genutzt werden kann Kunden-und Mitgliedsnummern können genutzt werden Mandatsänderungen (z.b. Änderung der Kontoverbindung) werden vereinfacht, da nur das Rahmenmandat betroffen ist Der Widerruf des Mandats betrifft alle Verträge des Kunden Sofern mehr als eine Vertragsbeziehungbesteht, ist die Nutzung einer Vertragsnummer als Mandatsreferenz nicht sinnvoll Ein weiteres Mandat könnte erforderlich werden, falls der Zahlungspflichtige mehrere Kontoverbindungen nutzt Seite 23
24 Merkmale der SEPA-Lastschrift(VI) Vorankündigung (Pre-Notification) Der Zahlungsempfänger wird in der Inkassovereinbarung verpflichtet, den Zahlungspflichtigenvoreinem geplanten Einzugzu informieren. Die Vorabinformationkann auch als Teil eines Vertrages oder einer Rechnung erfolgen. Sie kann sowohl einen als auch mehrere Einzüge ankündigen (z.b. Zahlungsplan bei Ratenzahlungen, Vereinbarungmonatlicher Mietzahlung). Vorankündigung Die Vorankündigung enthält den Fälligkeitstag und den Betragdes nächsten Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID, Mandatsreferenz und Kontokennung. Sollte der Zahlungsempfänger die Vorankündigung nicht versenden, verstößt er gegen die Regelungen der Inkassovereinbarung und riskiert, dass es zu einer Rücklastschrift kommt. Die Gültigkeit des Mandats wird dadurch nicht berührt. Die Vorankündigung ist 14 Kalendertage vor Fälligkeit durch den Zahlungsempfängerzu versenden, damit der Zahlungspflichtige die erforderliche Deckung bereitstellen kann. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen vereinbart werden(z.b. Satzung). Seite 24
25 Hinweise zur Vorankündigung Seite 25
26 Hinweise zur Vorankündigung (I) Ankündigung Verfahrenswechsel und Kontobelastung Die Vorankündigung kann aus zwei Mitteilungen bestehen die von verschiedenen Gegebenheiten abhängig sind 1) Wenn Sie bereits gültigeeinzugsermächtigungen besitzen und künftig die SEPA-Basis-Lastschrift nutzen möchten ist die Ankündigung des Verfahrenswechsels von nationaler auf die SEPA- Lastschrift, unter Angabe der Gläubiger-ID und Mandatsreferenz ausreichend 2) Damit sich der Zahler auf die Kontobelastung einstellen kann, muss rechtzeitig vor dem Einzug diese angekündigt werden Die Ankündigung der Kontobelastung erfolgt unter Angabe der Gläubiger-ID, der Mandatsreferenz, dem Fälligkeitsdatum, dem Betrag und der Kontokennung Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen bzw. feststehenden Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen. Dazu sind zusätzlich die Fälligkeitstermine anzugeben Es besteht die Möglichkeit, die Ankündigung des Verfahrenswechsel und die Ankündigung der Kontobelastung in einer Mitteilung zu verbinden Seite 26
27 Hinweise zur Vorankündigung (II) Beispiel: Mitteilung im Verwendungszweck Die Ankündigung der Erstlastschrift sollte schriftlich, z.b. Anschreiben, Mail, Fax erfolgen. Die Ankündigung im Verwendungszweck über den Kontoauszug, ist zulässig. Bei bestehender Einzugsermächtigung kündigen Sie den Verfahrenswechsel an und teilen dem Zahlungspflichtigen Ihre Gläubiger-IDsowie die Mandatsreferenz mit. Mit dieser Mitteilung kann gleichzeitig die Ankündigung des ersten SEPA-Lastschrifteinzugsunter zusätzlicher Angabe des Betrags und des Fälligkeitsdatums erfolgen z.b. im Verwendungszweck des letzten nationalen Beitragseinzugs Die Benachrichtigung auf dem Kontoauszug des Zahlungspflichtigenkönnte wie folgt aussehen: Seite 27
28 Hinweise zur Vorankündigung (III) Weitere Mitteilungsmöglichkeiten Weitere Möglichkeiten, wie Sie Ihrer Mitteilungspflicht nachkommen können Per Brief, oder Fax an jedesmitglied Über Ihr Vereinsblatt (vorausgesetzt, dieses wird allen Mitgliedern ausgehändigt) Während Ihrer Mitgliederversammlung (insofern das Protokoll für allemitglieder einsehbar ausgehängt wird) Im Aufnahmeantrag oder in der Satzung 5 Beiträge (1) Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen, über deren Höhe und Fälligkeit der Vor- stand jeweils für das folgende Geschäftsjahr entscheidet. (2) Gebühren können erhoben werden für die Finanzierung besonderer Angebote des Vereins, die über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereins hinausgehen. (3) Umlagen können erhoben werden bei einem besonderen Finanzbedarf des Vereins, der nicht mit den allgemeinen Etatmitteln des Vereins gedeckt werden kann, insbesondere für die Finanzierung von Baumaßnahmen und Projekten. (4) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandatzu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag unter Angabe unserer Gläubiger-IDDE99ZZZ und der Mandatsreferenz (interne Vereins-Mitgliedsnummer) jährlich zum 1. März ein. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Seite 28
29 Einreichungsfristen Seite 29
30 Einreichungsfristen SEPA-Basis-Lastschriften Einreichungsfristen* Zu beachten von Zahlungsempfänger Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen D-7 Geschäftstage bis 16:00 Uhr Spätester Vorlagetermin von Erst-und Einmal - lastschriftenbei der Sparkasse D-14 Kalendertage Vorankündigung (Pre-Notification) durch Zahlungsempfängerüber Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs unter Angabe der Gl- ID, Mandatsreferenz, IBAN und BIC Frühestmögliche Einreichung von SEPA-Lastschriften D-4 Geschäftstage bis 16:00 Uhr Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei der Sparkasse D D+8 Wochen nach Belastungsdatum besteht der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen D+13 Monate Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen für unautorisierte Transaktion z.b. es liegt kein gültiges Mandat vor * Werden von Kreditinstituten individuell festgelegt D = Fälligkeits- und Belastungsdatum Seite 30
31 Einreichungsfristen SEPA-Firmen-Lastschriften Einreichungsfristen Zu beachten vom Zahlungsempfänger Rückgabefristen Zu beachten vom Zahlungspflichtigen D-14 Kalendertage Vorankündigung (Pre-Notification) durch Zahlungsempfängerüber Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs unter Angabe der Gl- ID, Mandatsreferenz, IBAN und BIC Frühestmögliche Einreichung von SEPA-Lastschriften D-2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr Spätester Vorlagetermin von Firmenlastschriften bei der Sparkasse D Kein Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen * Werden von Kreditinstituten individuell festgelegt D = Fälligkeits- und Belastungsdatum Seite 31
32 Handlungsoptionen und Fristen Seite 32
33 Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind Handlungen des Lastschrifteinreichers erforderlich Die Gläubiger-IDist bei der Bundesbank zu beantragen Neue SEPA-Inkassovereinbarung mit der Sparkasse abschließen Migration nationaler Lastschriften in SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift Liegt für jeden Lastschriftzahler eine aktuelle und unterschriebene Einzugsermächtigung vor? (SEPA-Basis-Lastschrift) Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung dermandate, Archivierung) Eindeutige Mandatsreferenz für Zahlungspflichtigen festlegen Mitgliedern schriftlich mitteilen, dass Umwandlung der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandaterfolgt, Erstlastschrift ankündigen (Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Kontokennung, Betrag und genauen Einzugstermin angeben) Seite 33
34 Prüfen Sie Ihre Software auf SEPA-Fähigkeit Kann Ihre Gläubiger-ID hinterlegt werden? Ist die Erfasssungvon IBAN und BIC in den Stammdaten möglich? Können IBAN und BIC automatisch aus Kontonummer und BLZ generiert werden? Ist eine Mandatsverwaltung integriert? (Archivierung, Fristenüberwachung, Verwaltung Einmal-, Erst- und Wiederkehrender Lastschriften) Ist die Erzeugung von XML-Dateien anstelle von DTA möglich?! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stehen Konvertierungstools zur Verfügung. Seite 34
35 Strukturierte Umsetzung der SEPA-Migration Weitere wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Formularen und Briefbögen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen können nur noch beleglos eingereicht werden Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren Weitere Hinweise zum SEPA-Zahlungsverkehrund Checklisten erhalten Sie unter Seite 35
36 Zu beachtende Fristen Überblick über die wichtigsten einzuhaltenden Fristen Vorankündigung (Pre-Notification) Erst-/Einmallastschrift Folgelastschrift Widerspruch (Basis-Lastschrift, autorisiert) Widerspruch (Basis-Lastschrift, unautorisiert) Mandatsgültigkeit Aufbewahrungsfrist für das Mandat Spätestens 14 Tage vor Fälligkeit 7 Geschäftstage vor Fälligkeit (Basis-LA) 2 Geschäftstage vor Fälligkeit (Firmen-LA) 4 Geschäftstage vor Fälligkeit (Basis-LA) 2 Geschäftstage vor Fälligkeit (Firmen-LA) 8 Wochen nach Belastungsbuchung Nicht möglich bei Firmenlastschrift 13 Monate nach Belastungsbuchung Ablehnung bei Firmenlastschrift 36 Monate nach letztem Einzug 14 Monate nach Erlöschen des Mandats Seite 36
37 Umstellung in SPG Verein Seite 37
38 Umstellung auf die SEPA-Lastschrift in SPG Verein (I) Voraussetzungen Bitte stellen Sie vor der Umstellung sicher, dass folgende Voraussetzungen gegeben sind: Sie sind im Besitz Ihrer Gläubiger-ID Die entsprechende Inkassovereinbarung wurde mit der Sparkasse Starkenburg getroffen Ihnen liegen aktuelle und unterschriebene Einzugsermächtigungen Ihrer Mitglieder vor (Ansonsten Widerspruch bis 13 Monate nach Belastungsdatum möglich) Sie haben bereits festgelegt, welche Information als Mandatsreferenz verwendet werden soll Ihr Konto ist bereits für das Online-Banking frei geschaltet Sie nutzen SPG Verein in Version 3.1 oder höher Es wurde eine Datensicherung Ihrer Mitgliederbestandsdaten erstellt Seite 38
39 Umstellung auf die SEPA-Lastschrift in SPG Verein (II) Gläubiger-ID hinterlegen Im Menü Stammdaten=>Stammdaten pflegen=> Vereinsdaten pflegen hinterlegen Sie im Eintrag Bankverbindung Ihre Gläubiger-ID Seite 39
40 Umstellung auf die SEPA-Lastschrift in SPG Verein (III) BIC, IBAN und Mandatsreferenz aufbauen Über Mitglieder =>Massenänderung und anschließender Feldauswahl 1. BIC aufbauen 2. IBAN aufbauen 3. Mandatsreferenz aufbauen Seite 40
41 Umstellung auf die SEPA-Lastschrift in SPG Verein (IV) Mandatsreferenz aufbauen Hier können Sie für jedes Mitglied die Mandatsreferenz nach Ihren Vorgaben erstellen lassen Beispiele: Variante Ohne Vornullen Mit Vornullen 8 Stellen Mit Vornullen 6 Stellen und Kennung TSV Mitgliedsnummer Mandatsreferenz TSV Seite 41
42 Umstellung auf die SEPA-Lastschrift in SPG Verein (V) Datum Mandatsreferenz aufbauen, Lastschriften umstellen Über Mitglieder =>Massenänderung und anschließender Feldauswahl 4. Mandatsdatum aufbauen 5. Lastschriften umstellen Seite 42
43 Umstellung auf die SEPA-Lastschrift in SPG Verein (VI) Ergebnis der Umstellung 2. IBAN aufbauen 5. Lastschrift umstellen 1. BIC aufbauen Lastschriftart 4. Mandatsdatum 3. Mandatsreferenz Nun ist alles für den ersten SEPA-Lastschrifteinzug vorbereitet Seite 43
44 Umstellung auf die SEPA-Lastschrift in SPG Verein (VI) Die Ankündigung des Verfahrenswechsel und der Kontobelastungkann über den Verwendungszweck im letzten nationalen Einzug erfolgen Ein Anschreiben zur Ankündigung des Verfahrenswechselist in SPG Verein integriert Für Nutzer unserer Vereinssoftware SPG-Verein, halten wir einen detaillierten Leitfaden zur Umstellung bereit Seite 44
45 Noch Fragen? Seite 45
46 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche viel Erfolg bei der Umsetzung Leiter Telefon (06252) Fax (06252) Seite 46
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