Epidemiologische Entwicklung der FSME- und Borreliose- Erkrankungen durch Zeckenbisse

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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Andreas Hoffmann u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Epidemiologische Entwicklung der FSME- und Borreliose- Erkrankungen durch Zeckenbisse Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Anzahl der FSME-Erkrankungen durch Zeckenbisse von 1996 bis 2007 entwickelt hat; 2. wie sich im selben Zeitraum die Borreliose-Erkrankungen entwickelt haben, welche Gesundheitsstörungen mit einer Borreliose-Erkrankung verbunden sein können und ob in absehbarer Zeit mit der Aufnahme von Borreliose- Erkrankungen in den Katalog der meldepflichtigen Krankheit zu rechnen ist; 3. ob und welche wissenschaftliche Erkenntnisse es darüber gibt, in welchem Umfang sich die Anzahl der mit einem der beiden Krankheitserreger FSME/Borreliose infizierten Zecken entwickelt hat; 4. ob ihr bekannt ist, zu welchen Ergebnissen und Erkenntnissen die Forschungsprojekte Borreliose-Prävention der Landesstiftung geführt haben und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den Forschungsergebnissen ableiten und ggf. veröffentlichen lassen; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 5. ob ihr bekannt ist, in welchem Umfang die Landesstiftung die Forschungsprojekte Borreliose-Prävention bisher gefördert hat und ob und mit welchem Auftrag und Umfang eine Fortsetzung von Forschungsprojekten auf diesem Feld vorgesehen ist; 6. ob ihr bekannt ist, welche Hochschulen im Land an Forschungsprojekten zum Thema Borreliose arbeiten, welche Erkenntnisse dort bislang erarbeitet wurden und ob die Herstellung eines Impfstoffes absehbar ist Hoffmann, Pfisterer, Vossschulte, Dr. Löffler, Klenk CDU Begründung Neben der u. a. durch Zeckenbisse übertragenen FSME-Erkrankungen, für die ein Impfstoff existiert, treten in vermehrter Zahl Borreliose-Erkrankungen auf, für die derzeit keine Impfmöglichkeit besteht. Wenngleich der weit überwiegende Teil der Infektionen vom körpereigenen Immunsystem ohne schwerwiegende Erkrankung abgewehrt wird, kann es doch zu schweren Gesundheitsstörungen mit chronischen Verläufen, bis hin zur Erwerbsun - fähigkeit kommen. Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Erkrankung erst spät erkannt oder nicht adäquat behandelt wird. Ein genaues Bild der durch Zeckenbisse aufgelösten Erkrankungen und eine bessere Fokussierung im Bereich der frühen Diagnostik und Therapie kann durch die Aufnahme der Borreliose-Erkrankungen in den Katalog der meldepflichtigen Krankheiten erreicht werden. Die Entscheidung über die Aufnahme steht auf Bundesebene nun schon seit Jahren im Raum. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Ausbreitung von infizierten Zeck en stellt sich die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine Eindämmung zu erreichen und welche Ergebnisse aus Forschungsprojekten für eine mögliche Handlungsempfehlung zur Verfügung stehen. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 23. April 2008 Nr /14/2579 nimmt das Ministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Anzahl der FSME-Erkrankungen durch Zeckenbisse von 1996 bis 2007 entwickelt hat; Zu 1.: Seit Beginn der neunziger Jahre sind die FSME-Erkrankungszahlen in Baden- Württemberg deutlich angestiegen und betrugen zwischen 1993 und 2002 im Durchschnitt 113 Fälle pro Jahr. In den Jahren 2005 und 2006 kam es zu einem deutlichen Anstieg auf 175 Fälle bzw. 272 Fälle, der bisherigen Höchstmarke. Im Jahre 2007 gingen die Zahlen auf einen durchschnittlichen Wert (94) zurück. Dies ist jedoch nicht als Trend zu werten, mit anhaltend hohen Werten ist auch in Zukunft zu rechnen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Meldepflicht für die FSME nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) erst seit 2001 besteht. Deshalb ist für den Zeitraum davor eine Untererfassung der FSME-Fälle nicht auszuschließen. 2. wie sich im selben Zeitraum die Borreliose-Erkrankungen entwickelt haben, welche Gesundheitsstörungen mit einer Borreliose-Erkrankung verbunden sein können und ob in absehbarer Zeit mit der Aufnahme von Borreliose-Erkrankungen in den Katalog der meldepflichtigen Krankheiten zu rechnen ist; Zu 2.: Über die Zahl der Borreliose-Fälle im Zeitraum 1996 bis 2007 sind keine genauen Aussagen möglich, da die Borreliose nicht meldepflichtig ist. Aufgrund von Schätzungen ist von einer Erkrankung von bis Einwohnern pro Jahr auszugehen. Demnach muss man in Baden-Württemberg mit ca bis Borreliose-Erkrankungen pro Jahr rechnen. Die Gesundheitsstörungen der Borreliose gliedern sich in drei Phasen: Phase I ist durch Hautreaktionen gekennzeichnet (Wanderröte). In der Phase II kommt es nach einer Generalisation über den Blutkreislauf zu Organmanifestationen; davon können periphere Nerven und die Hirnhäute betroffen sein (Neuroborreliose). Auch Gelenke (Arthritiden) und ggf. das Herz können in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Phase III ist durch Entzündungsreaktionen im Bindegewebe gekennzeichnet, was zu trophischen Störungen in den Weichteilen führt. Die Symptomatik ist sehr variabel, lediglich eine spezielle Hauterkrankung (Acrodermatitis chronica atrophicans) ist als charakteristisch anzusehen. Hinsichtlich der Existenz eines sog. Post-Lyme-Syndroms sind die Ansichten geteilt. Die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte Expertengruppe zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes hat ihre Beratungen abgeschlossen. Dabei wurde über die Eckpunkte der geplanten Novellierung gesprochen. Ein 3

4 Novellierungsentwurf liegt noch nicht vor. Das Ministerium für Arbeit und Soziales wird bei der Abstimmung zwischen Bund und Ländern die Meldepflicht für Borreliose bzw. den Erregernachweis erneut vorbringen. Allerdings ist zu bedenken, dass in der Frühphase bisher meist noch keine Labordiagnostik möglich ist. Im Zusammenhang mit den derzeitigen Bemühungen zum Bürokratieabbau wird darauf hingewiesen, dass die Einführung einer Meldepflicht für die Borreliose ohne einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand nicht zu bewältigen ist. 3. ob und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse es darüber gibt, in welchem Umfang sich die Anzahl der mit einem der beiden Krankheitserreger FSME/Borreliose infizierten Zecken entwickelt hat; Zu 3.: Bei der FSME ging man in den achtziger Jahren davon aus, dass in den Hochendemiegebieten im Südwesten des Landes ca. 0,1 % der Zecken von FSME-Viren befallen sind. Bei den Untersuchungen des Landesgesundheitsamtes Mitte der neunziger Jahre an mehr als Zecken fanden sich in den zentralen Landesteilen im Großraum Stuttgart Zeckenbefallsraten von 0,3 bis 0,5 %, im Südwesten bei Freiburg zwischen 1,3 und 2,1 %. Im Bodenseegebiet lagen die Werte mit 2,3 % am höchsten. Gegenüber den achtziger Jahren, in denen ca. jede Zecke die Viren enthielt, war in den neunziger Jahren jede 50. Zecke mit FSME-Viren befallen, dies bedeutet eine Steigerung um wenigstens das Zehnfache und damit eine entsprechend höhere Infektionsgefahr für den Menschen. Im Vergleich dazu lagen die Befallsraten der Zecken mit Borrelien um eine Zehnerpotenz höher. Die durchschnittliche Befallsrate lag bei 15 %, wobei auf engstem Raum Schwankungen zwischen 10 % und 35 % gemessen wurden. Da es sich bei dem Überträger von Borrelien ebenfalls um den Holzbock handelt, kann man für die Borreliose von einer ähnlichen Entwicklung ausgehen wie bei der FSME. Allerdings fehlen dazu Vergleichswerte. Einen Hinweis geben die Erkenntnisse, die das Landesgesundheitsamt bei den Untersuchungen der von Patienten eingesandten Zecken gewonnen hat. Während in den 90-er Jahren mittlere Borrelien-Befallsraten von 15 % gemessen wurden, lagen die Zecken-Befallsraten in den 2000-er Jahren bei 20 %. Um etwaige Auswirkungen der globalen Klimaerwärmung auf die Zeckenbefallsraten mit FSME-Viren und Borrelien zu erfassen, sind diesbezügliche neuere Daten dringend erforderlich. Das Landesgesundheitsamt plant daher in Kooperation mit der Universität Hohenheim noch in diesem Jahr die aktuellen Zeckenbefallsraten mit FSME-Viren und Borrelien zu ermitteln. 4. ob ihr bekannt ist, zu welchen Ergebnissen und Erkenntnissen die Forschungsprojekte Borreliose-Prävention der Landesstiftung geführt haben und welche konkreten Handlungsempfehlungen sich aus den Forschungsergebnissen ableiten und ggf. veröffentlichen lassen; Zu 4.: Das Forschungsprojekt Borreliose-Prävention der Landesstiftung gliedert sich in zwei Teilprojekte: Im ersten Teilprojekt werden ökologische Maßnahmen zur Zeckenbekämpfung untersucht. Über die Ergebnisse dieser Untersuchungen, die von Prof. 4

5 Matuschka (Charité, Berlin) durchgeführt wurden, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im zweiten Teilprojekt, das vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und der Parasitologie der Universität Hohenheim in Kooperation bearbeitet wird, wird die Wirkung von Pilzen und Fadenwürmern auf Zecken untersucht. In Laborversuchen wurde die Wirksamkeit von verschiedenen Pilzarten und -stämmen auf Zecken untersucht. Dabei erwies sich ein Pilzisolat von Metarhizium anisopliae, das von verpilzten Freiland-Zecken aus dem Kinzigtal gewonnen wurde, als wirksam. Durch den Einsatz von Blastosporen, bei denen es sich um hefeartige Hyphenkörper handelt, überlebten 90 % der Larven nur 20 Tage. Bei den Nymphen verlief die Reduktion erwartungsgemäß langsamer. Aber auch hier war nach 30 Tagen die Versuchspopulation auf < 12 % zurückgegangen. Versuche mit der Nematodenart Steinernema carpocapsae, die auf unterschiedliche Substrate aufgebracht wurde, erzielten bei einer Dichte von Würmer/m² eine Absterberate von 28 % (Torf) bzw. 45 % (Filterpapier) bei den Zeckenweibchen. Aufgrund dieses Ergebnisses ist davon auszugehen, dass der Einsatz von Würmern nicht wirtschaftlich ist. Im nächsten Schritt soll der positive Effekt der Pilze in künstlichen Biotopen untersucht werden. Konkrete Maßnahmen lassen sich erst dann empfehlen, wenn die erforderlichen Bedingungen im Biotop ausreichend geklärt sind. 5. ob ihr bekannt ist, in welchem Umfang die Landesstiftung die Forschungsprojekte Borreliose-Prävention bisher gefördert hat und ob und mit welchem Auftrag und Umfang eine Fortsetzung von Forschungsprojekten auf diesem Feld vorgesehen ist; Zu 5.: Die bisherige Förderung belief sich auf Euro im Zeitraum Frühjahr 2005 bis Frühjahr Es wurden in diesem Projekt zwei Arbeitsgruppen bzw. Teilprojekte mit unterschiedlichem Ansatz mit jeweils der Hälfte der Mittel gefördert. Die Förderung der Landesstiftung läuft im Frühjahr 2008 aus. Eine Fortsetzung des Projektes von Seiten der Landesstiftung ist bisher nicht vorgesehen. Die Landesstiftung ist darüber informiert, dass die bisherigen Ergebnisse nur vorläufiger Natur sein können. Die im halbnatürlichen Habitat durchgeführten Versuche an der Universität Hohenheim berechtigen laut Prof. Mackenstedt zu vorsichtigem Optimismus. Aufgrund der Biologie der Zecke (Ruhephase im Winter) und dem teilweise schwierigen Zusammenbringen von Zecke und natürlichen Feinden (Nematode, Pilze) wären allerdings langfristige Untersuchungen notwendig, um die Wirksamkeit der Methode zweifelsfrei beurteilen zu können. 6. ob ihr bekannt ist, welche Hochschulen im Land an Forschungsprojekten zum Thema Borreliose arbeiten, welche Erkenntnisse dort bislang erarbeitet wurden und ob die Herstellung eines Impfstoffes absehbar ist. Zu 6.: Angesichts der Autonomie der Hochschulen sind es die Hochschulen und Lehrstuhlinhaber, die ihre Forschungsgebiete selbst festlegen. Die Landesregierung ist deshalb über laufende Forschungsprojekte nicht im Detail informiert. Eine systematische Abfrage bei allen Hochschulen über ihre Aktivitäten zum Thema Borreliose hätte einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen, als für die Beantwortung dieses Antrags zur Verfügung stand. 5

6 Epidemiologische Untersuchungen werden in Baden-Württemberg ganz überwiegend über die Kooperation zwischen dem LGA und der Forschungsgruppe Parasitologie der Universität Hohenheim durchgeführt. Untersuchungen zu einer Impfstoffentwicklung wurde von Arbeitsgruppen in Heidelberg (Dr. Wallich) und im MPI Freiburg (Prof. Simon) vorgenommen. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand sind offenbar die Aktivitäten dieser Arbeitsgruppen und der pharmazeutischen Firmen geringer geworden. Dazu hat möglicherweise beigetragen, dass der in den USA bereits verfügbare Borreliose-Impfstoff wegen des Verdachts von Autoaggressionskrankheiten wieder vom Markt genommen wurde. In Europa hatte dieser Impfstoff nur eine sehr begrenzte Wirkung, da der in den USA allein vorkommende Stamm, Borrelia burgdorferi sensu lato in Baden-Württemberg nach den Untersuchungen des Landesgesundheitsamtes nur zu ca. 10 % vorhanden ist. Aufgrund dieser Situation ist auf jeden Fall mit einer baldigen Entwicklung eines Borreliose-Impfstoffs, der gegen den in Europa vorkommenden Stamm wirksam ist, nicht zu rechnen. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Soziales 6

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