PROTOKOLL. über die ordentliche SITZUNG des GEMEINDERATES

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1 PROTOKOLL über die ordentliche SITZUNG des GEMEINDERATES am Dienstag, den 23. Februar 2016 im Gemeindezentrum Marktstraße 14, 3123 Obritzberg. Die Einladung erfolgte am 17. Februar 2016 durch Kurrende bzw. Mail. Beginn: Uhr Ende: Uhr ANWESEND WAREN: die Mitglieder des Gemeinderates: Vbgm. Daniela Engelhart GGR Ing. Thomas Amon GGR Franz Hirschböck GR Josef Haftner GR Edeltraud Saferding GR Franz Higer GR Petra Kocnar GR Franz Marchat GR Franz Stöger GR Siegfried Binder GGR Franz Schalhas GGR Rudolf Schweitzer GR Josef Thoma GR Ing. Joachim Brader GR Martin Hössinger GR Hermann Dockner GR Andrea Dockner GR Anton Kaiblinger GR Brigitte Mentil EBENFALLS ANWESEND WAREN: Protokollführerin OSekr. Sandra Bogner ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: GR Ing. Andreas Geier NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: Vorsitzender: Bgm. Gerhard Wendl Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig. Anzahl der Zuhörer: 6 1

2 TAGESORDNUNG: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Die Entscheidung über Einwendungen gegen das Protokoll der letzten Sitzung 3. Erweiterung Rechtsschutzversicherung 4. Dienstbarkeitsvertrag Pfaffing, V2012/ Verkabelungsvertrag, Vereinbarung-Nr Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung a) STBA5-BL-1443/ b) STBA5-BL-1047/ c) STBA5-BL-1437/ d) STBA5-BL-1308/001/ Teilungsplan gem. 15 LTG, KG Hain 8. Festlegung Kindergartengebühr 9. Subventionsansuchen a) Bildungswerk Hain b) Jugendblaskapelle Fladnitztal 10. Löschung FF Zagging 11. Projekt FF Hain Zagging 12. Verwendung Gemeindewappen 13. Berichte der Gemeinderäte Nichtöffentlicher Teil 14. Ehrungen 15. Mietvertrag WHA Kleinrust Der Vorsitzende eröffnet die Gemeinderatssitzung, begrüßt die Damen und Herren des Gemeindevorstandes sowie die Damen und Herren des Gemeinderates, Amtsleiterin Sandra Bogner, den Vertreter der Presse sowie die Zuhörer. Die Vorsitzende hält fest, dass diese Sitzung ausnahmsweise aufgrund technischer Probleme nichtdigital aufgezeichnet wird. Zu Punkt 2: Die Entscheidung über Einwendungen gegen das Protokoll der letzten Sitzung Es gibt keine Einwendungen gegen das Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung vom , dieses gilt somit als genehmigt. 2

3 Zu Punkt 3: Erweiterung Rechtsschutzversicherung Zusätzlich zur bestehenden Rechtsschutzversicherung soll nunmehr eine Fahrzeug- Rechtsschutzversicherung, die den gesamten Fuhrpark der Gemeinde enthält, abgeschlossen werden. Die Kosten hiefür betragen 314,94 pro Jahr. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge eine zusätzliche Fahrzeug- Rechtsschutzversicherung, die den gesamten Fuhrpark der Gemeinde enthält, zu jährlichen Kosten von 314,94 abschließen. Zu Punkt 4: Dienstbarkeitsvertrag Pfaffing, V2012/0884 In der Sitzung des Gemeinderates am wurde der vorliegende Dienstbarkeitsvertrag beschlossen. Da der Vertrag bisher nicht verbüchert und die EVN Netz GmbH zwischenzeitlich in die Netz Niederösterreich GmbH umbenannt wurde, soll der nachstehende Dienstbarkeitsvertrag erneut abgeschlossen werden: V2012/0884 Anlage: Transformatorstation Pfaffing 1. D i e n s t b a r k e i t s v e r t r a g abgeschlossen zwischen Netz Niederösterreich GmbH (FN p), EVN Platz, A-2344 Maria Enzersdorf (im Folgenden kurz Netz NÖ genannt) einerseits und Marktgemeinde Obritzberg-Rust (Öffentliches Gut); Anteil 1/1 A-3123 Obritzberg, Marktstr. 14 (im folgenden kurz Grundeigentümer genannt), andererseits wie folgt: 1. Der Grundeigentümer räumt der Netz NÖ und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der vertragsgegenständlichen Anlage samt den zugehörigen Erdungsanlagen im folgenden kurz Anlagen genannt - das dingliche Recht der Dienstbarkeit auf Bestanddauer der Anlagen ein, auf dem(den) in der (den) Katastralgemeinde(n) gelegenen Grundstück(en) KGNr Katastralgemeinde GstNr EZ GBNr Grundbuc Beanspruchung h Pfaffing 245/ Pfaffing Anschußkabelleitungen Pfaffing 245/ Pfaffing Trafostation TYPE KN 1830 mit einem Dienstbarkeitsstreifen von 1,5m rund um den Stationskörper 3

4 die bezeichneten Anlagen zu errichten und im Luftraum und/oder unter der Erde zu führen, wobei die Dienstbarkeitsstreifenbreite bei nicht forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken 1 m links und 1 m rechts der Leitungsachse (insgesamt 2m ) beträgt, die fertiggestellten Anlagen zu betreiben, zu überprüfen, zu erneuern und umzubauen und daran alle erforderlichen Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen, die den sicheren Betrieb und Bestand der Anlagen hinderlichen oder gefährdenden Bäume, Äste und das Strauchwerk zu entfernen und zu diesen Zwecken diese(s) Grundstück(e) jederzeit zu betreten und, soweit notwendig und zweckmäßig, mit entsprechenden Baugeräten und Fahrzeugen zu befahren sowie Baumaterialien zu transportieren. Dementsprechend verpflichtet sich der Grundeigentümer gegenüber Netz NÖ und ihren Rechtsnachfolgern, den Bestand und Betrieb dieser Anlagen samt allen vorstehend genannten Arbeiten und Vorkehrungen zu dulden und alles zu unterlassen, was eine Beschädigung oder Störung derselben zur Folge haben könnte, sowie keine Baumpflanzungen auf dem Dienstbarkeitsstreifen ohne Zustimmung der Netz NÖ vorzunehmen. Die Ausführung von Baulichkeiten und die Durchführung von Bauarbeiten, die Erdbewegungen erforderlich machen, sind innerhalb des Dienstbarkeitsstreifens bei Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und im Einvernehmen mit Netz NÖ möglich. Netz NÖ ist zeitgerecht von der Durchführung der Arbeiten zu verständigen. Netz NÖ wird dort, wo es zweckmäßig erscheint, unentgeltlich ein Aufsichtsorgan beistellen, um eine Beschädigung der Anlagen zu vermeiden. 2. Die Einräumung dieser dinglichen Rechte erfolgt in Erfüllung von gesetzlich bestehenden Verpflichtungen zur Sicherstellung der Errichtung, des Bestandes und Betriebes von Versorgungsleitungen und -anlagen. Für alle dadurch hervorgerufenen vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Nachteile verpflichtet sich Netz NÖ dem Grundeigentümer eine einmalige Entschädigung in der Höhe von exklusive Umsatzsteuer EUR unentgeltlich (in Worten: Euro unentgeltlich) zu bezahlen. Dieser Betrag ist vor tatsächlicher Grundinanspruchnahme fällig. 3. Darüber hinausgehend verpflichtet sich Netz NÖ, jeden bei den Arbeiten zur Errichtung, Instandhaltung und Betrieb verursachten erweislichen Schaden (insbesondere Flurschaden, Bewirtschaftungserschwernis, ursächlich bedingter Folgeschaden), welcher durch die Ausübung der unter Punkt 1 eingeräumten Rechte hervorgerufen wird, jeweils angemessen bar zu ersetzen. Der Ersatz der durch den bloßen Bestand und der vertragsgemäßen Ausübung der eingeräumten Rechte hervorgerufenen vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Nachteile ist im Entgelt des Punktes 2 inbegriffen. Netz NÖ wird den/die Grundeigentümer gegen Schadenersatzansprüche Dritter, welche sich aus der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen ergeben können, schad- und klaglos halten und über Aufforderung des Grundeigentümers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses den früheren Zustand und bestimmungsgemäßen Gebrauch der in Anspruch genommenen Grundflächen nach Möglichkeit und wirtschaftlicher Vertretbarkeit wiederherstellen. Kann der bestimmungsgemäße Gebrauch der in Anspruch genommenen Grundflächen nicht wiederhergestellt werden, wird Netz NÖ eine einmalige Entschädigung leisten. 4. Die Kosten der Errichtung und Verbücherung dieses Vertrages bzw. einer allfälligen Löschung der Servitutsrechte durch die Netz NÖ sowie die Gebühren trägt Netz NÖ, jedoch nicht allfällige Kosten für eine rechtsfreundliche Vertretung. 5. Der Grundeigentümer gibt seine ausdrückliche Zustimmung, dass ohne sein weiteres Einvernehmen die Dienstbarkeiten im Umfange des Punktes 1 dieses Vertrages ob dem (den) in der (den) Katastralgemeinde(n) KGNr Katastralgemeind e GstNr EZ GBNr Grundbuc h Pfaffing 245/ Pfaffing gelegenen Grundstück(en) als dienende(s) Grundstück(e) zugunsten der Netz Niederösterreich GmbH (FN p) und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum der vertragsgegenständlichen Anlagen grundbücherlich einverleibt werden. 4

5 6. Der Grundeigentümer verpflichtet sich, die zur grundbücherlichen Einverleibung allenfalls noch weiters notwendigen Urkunden ordnungsgemäß zu unterfertigen bzw. zur Verfügung zu stellen. 7. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche aus diesem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten auf all-fällige Rechtsnachfolger im Eigentum der Liegenschaft(en) bzw. der Anlagen zu übertragen. Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, welche in Verwahrung von Netz NÖ verbleibt. Der Grundeigentümer erhält eine Abschrift. 8. Der Wert der vereinbarten Dienstbarkeit gemäß Punkt 2 wird einvernehmlich inklusive Umsatzsteuer für Zwecke der Gebührenbemessung festgesetzt mit EUR 10,- (in Worten: Euro zehn)..., am... Bürgermeister geschäftsführender Gemeinderat Beschlussfassung in der Gemeinderatsitzung vom Gemeinderat Gemeinderat Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Dienstbarkeitsvertrag V2012/0884 mit der Netz Niederösterreich GmbH in der vorliegenden Form abschließen. Zu Punkt 5: Verkabelungsvertrag, Vereinbarung-Nr Der Vorsitzende erörtert nachstehenden Vertrag mit der Netz Niederösterreich GmbH über die Teilverkabelung Landhausen-Obritzberg und Kleinrust-Fugging. Teilverkabelung Landhausen-Obritzberg, Kleinrust-Fugging Vereinbarung-Nr Kundennummer: Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Verlegung Ihrer Lichtwellenleiterrohre wurde Ihrerseits der Wunsch geäußert, unser bestehendes Nieder- und Hochspannungs-Freileitungsverteilnetz von Landhausen bis Obritzberg, bzw. von Kleinrust bis Fugging durch eine Erdkabelleitung zu ersetzen. Ihrem Wunsch entsprechend wurde einvernehmlich mit Ihnen ein Projekt erstellt. Hierfür sind wie bereits anlässlich der letzten Besprechung am dieses Jahres im Gemeindeamt Obritzberg bekannt gegeben, folgende Baumaßnahmen erforderlich: 1 Mittelspannungsanlagen 1.1 Verlegung von ca m Mittelspannungs-Erdkabelleitungen 1.2 Ersatz der Freileitungs-Trafostationen Obritzberg, Landhausen, Kleinrust und Fugging durch eine Kabel- Trafostation der Type KN1830_ Abtragung von ca m Hochspannungsfreileitung 1.4 Abtragung der funktionslosen Trafostationen Obritzberg, Landhausen, Kleinrust und Fugging 5

6 2 Niederspannungsanlagen 2.1 Verlegung von ca m Niederspannungs-Erdkabelleitungen 2.2 Errichtung von freistehenden Kabelkästen bzw. Einbaukabelkästen 3 Baudurchführung und Kostentragung Die vorangeführten Netzänderungen können - wie bereits anlässlich der o.a. Besprechung mitgeteilt - durchgeführt werden, wenn Sie folgende Arbeiten auf Ihre Kosten durchführen lassen bzw. folgende Kosten übernehmen: 3.1 Alle erforderlichen Grab- und Wiederherstellungsarbeiten (aller Oberflächen) im Bereich der gesamten Kabelverlegungsstrecke (Künettenlänge ca m). Die Grabarbeiten beinhalten: Aufbruch und Wiederherstellung der befestigten Oberflächen, Aushub und Wiederverfüllung der Künetten, sowie gegebenenfalls Austausch von nicht verdichtungsfähigem Material Lieferung und Einbringung des erforderlichen Kabelsandes Herstellung des Unterbaus für die Oberflächenwiederherstellung. Die übrigen Lieferungen und Leistungen wird Netz Niederösterreich GmbH auf eigene Kosten durchführen bzw. durch eine konzessionierte Elektrofirma durchführen lassen. Die im Zuge der Verkabelung entstehenden Abänderungsarbeiten für die Straßenbeleuchtung werden Sie zu Ihren Lasten durchführen. Weiters ist die Abtragung der Straßenbeleuchtungsanlage (Freileitung, Beleuchtungskörper etc.) auf Netz Niederösterreich GmbH Gestänge von Ihnen zu veranlassen bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen. 4 Haftung, Grundbenützung und Genehmigungen Sollten durch die von Ihnen getroffenen Baumaßnahmen Schadenersatzansprüche gestellt oder Entschädigungen gefordert werden, so gehen diese zu Ihren Lasten. Ebenso sind vorhandene Drainageleitungen bei Beschädigung ordnungsgemäß wiederherzustellen. Voraussetzung für die Verkabelung ist weiters die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Grundeigentümer. Vom gegenständlichen Bauvorhaben sind auch Straßen betroffen, welche in der Erhaltungspflicht der Bundes- bzw. Landesstraßenverwaltung stehen. Die Beantragung um Sondernutzung von Straßengrund erfolgt durch Netz Niederösterreich GmbH. Nach Bewilligung werden wir Ihnen eine Kopie des Erhebungsblattes für Straßengrundbenützung mit den besonderen technischen Bedingungen für Einbauten in Straßen übermitteln. Alle daraus hervorgehenden Vorschreibungen sind bindend einzuhalten. Die Erwirkung aller für die Durchführung der Grabarbeiten notwendigen Bewilligungen erfolgt durch die Marktgemeinde Obritzberg-Rust bzw. durch die bauausführende Grabfirma. Insbesondere wird diesbezüglich auf den 90 der Straßenverkehrsordnung in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen. Die gegenständliche Hochspannungsanlage bedarf noch der elektrizitätsrechtlichen und baubehördlichen Bewilligung. Die dafür erforderlichen Plan- und Projektsunterlagen sind derzeit in Ausarbeitung und werden in Kürze an die Behörde weitergeleitet. Sollten im Zuge dieser Verhandlungen Auflagen erteilt werden, welche zu einer Abänderung des Projektes führen, ist gegebenenfalls eine dementsprechende Ergänzung zu diesem Vertrag abzuschließen. Bei Inanspruchnahme von öffentlichem Grund stellt diese Vereinbarung gleichzeitig das Ansuchen um Gebrauchserlaubnis für die vom gegenständlichen Bauvorhaben umfassten Leitungen dar. Die schematische Darstellung des Leitungsnetzes unter Bekanntgabe der endgültigen Leitungslängen erfolgt zum des Kalenderjahres. 5 Netz Niederösterreich GmbH-Kostenbeteiligung Da es sich im gegenständlichen Ortsbereich von Landhausen bis Obritzberg, bzw. von Kleinrust bis Fugging, teilweise um Freileitungen handelt, an denen in einigen Abschnitten Erhaltungsarbeiten anstehen, erklären wir uns unpräjudiziell bereit, zu den Grab- und Wiederherstellungsarbeiten, im Bereich Landhausen bis Obritzberg (ca. 500 m) einen Beitrag von 15,- und im Bereich von Kleinrust bis Fugging (ca m) einen Beitrag von 18,50 jeweils zuzügl. MWSt pro lfm Künette zu leisten. 6 Abrechnung Nach Abschluss der Bauarbeiten werden wir gemeinsam mit Ihnen das genaue Künettenausmaß feststellen und Ihnen sodann unseren Beitrag zu den Grab- und Wiederherstellungsarbeiten überweisen. Rechnungslegung zuzüglich 20 % MWSt durch die von der Gemeinde im Namen der Netz Niederösterreich GmbH beauftragten Baufirma an Netz Niederösterreich GmbH (Zahlung nach Bestätigung seitens der Gemeinde). Bei dieser Form der Bauabrechnung ist es erforderlich das beiliegende Beauftragungsformular rechtsverbindlich zu unterfertigen und unserer zuständigen Dienststelle zuzusenden. 6

7 7 Sonstiges Der Ordnung halber halten wir fest, dass durch den Abschluss dieses Vertrages für Sie kein zusätzliches Strombezugsrecht abgeleitet werden kann. Weiters möchten wir auf das seit gültige Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hinweisen, wonach Sie als Künettenerrichter einen Planungs- bzw. Baustellenkoordinator bestellen müssen. Die vorliegende Vereinbarung wird rechtskräftig, sobald der von Ihnen unterfertigte, gleichlautende Gegenbrief bei uns eingelangt ist. Unser Angebot gilt als zurückgezogen, wenn die von Ihnen unterfertigte Zweitschrift nicht innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum bei uns einlangt. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Das gegenständliche Bauvorhaben ist für den Zeitraum vom bis geplant. Eine wesentliche Überschreitung dieser Termine ist zeitgerecht zwischen den Vertragspartnern abzustimmen. Ein ununterbrochener Ablauf des Baugeschehens könnte sonst, auf Grund nicht genehmigter Finanzmittel, gefährdet sein. Wir ersuchen Sie, zum Zeichen Ihres Einverständnisses den beiliegenden gleichlautenden Gegenbrief rechtsverbindlich zu unterfertigen und an uns zurückzusenden, damit die Baudurchführung zeitgerecht veranlasst werden kann. Mit freundlichen Grüßen Netz Niederösterreich GmbH Kundenzentrum St. Pölten Beilage Gegenbrief Ich bin / Wir sind mit der vorliegenden Vereinbarung vollinhaltlich einverstanden Datum Datum Datum Datum Datum rechtsverbindliche Fertigung Fertigung Bürgermeister Fertigung geschäftsführender Gemeinderat Fertigung Gemeinderat Fertigung Gemeinderat Bank Konto Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Verkabelungsvertrag, Vereinbarung-Nr , mit der Netz Niederösterreich GmbH in der vorliegenden Form abschließen. 7

8 Zu Punkt 6: Übernahme in die Erhaltung und Verwaltung a) STBA5-BL-1443/ Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust soll die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei Herzogenburg nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, LH-O-5/ v , auf Kosten der Marktgemeinde Obritzberg-Rust hergestellten Anlagen (Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 5055 von km 7,275 bis km 7,300 und entlang der Landesstraße L 5071 von km 0,000 0,030, Auftrittsflächen in Großrust und Greiling) in ihre Verwaltung und Erhaltung übernehmen. Mit Unterfertigung der vorliegenden Erklärung bestätigt die Marktgemeinde Obritzberg- Rust, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die oben genannten Anlagen in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Obritzberg-Rust übernehmen und die Erklärung STBA5-BL-1443/ unterfertigen. b) STBA5-BL-1047/ Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust soll die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei Herzogenburg nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, LH-O-5/ v , auf Kosten der Marktgemeinde Obritzberg-Rust hergestellten Anlagen (Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 5038 von km 1,060 bis km 1,270 und entlang der Landesstraße L 5056 von km 0,000 0,060, Gehsteig Abstellflächen und zwei Einfriedungsmauern in Kleinrust) in ihre Verwaltung und Erhaltung übernehmen. Mit Unterfertigung der vorliegenden Erklärung bestätigt die Marktgemeinde Obritzberg- Rust, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die oben genannten Anlagen in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Obritzberg-Rust übernehmen und die Erklärung STBA5-BL-1047/ unterfertigen. c) STBA5-BL-1437/ Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust soll die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei Herzogenburg nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, LH-O-5/ v , auf Kosten der Marktgemeinde Obritzberg-Rust hergestellten Anlagen (Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 5055 von km 10,560 bis km 11,160, Gehsteig, Abstellstreifen, Umkehrplatz für Bus und Grünflächen in Grünz) in ihre Verwaltung und Erhaltung übernehmen. 8

9 Mit Unterfertigung der vorliegenden Erklärung bestätigt die Marktgemeinde Obritzberg- Rust, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die oben genannten Anlagen in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Obritzberg-Rust übernehmen und die Erklärung STBA5-BL-1437/ unterfertigen. d) STBA5-BL-1308/ Die Marktgemeinde Obritzberg-Rust soll die vom NÖ Straßendienst, Straßenmeisterei Herzogenburg nach Genehmigung durch den Herrn Landeshauptmann, LH-O-5/ v , auf Kosten der Marktgemeinde Obritzberg-Rust hergestellten Anlagen (Nebenanlagen in Pfaffing entlang der Landesstraße L111, linksseitig von km 2,280 bis km 2,320, Gehsteig für Bushaltestelle und von km 3,100 bis km 3,150 rechtsseitig, Gehsteig, in Schweinern entlang der Landesstraße L111 linksseitig von km 4,000 bis km 4,110, Gehsteig und Auftrittsfläche für Bushaltestelle und in Fugging entlang der Landesstraße L5044 von km 0,000 bis km 0,370, Abstellstreifen, Zufahrten und Entwässerungsmaßnahmen) in ihre Verwaltung und Erhaltung übernehmen. Mit Unterfertigung der vorliegenden Erklärung bestätigt die Marktgemeinde Obritzberg- Rust, dass die vom NÖ Straßendienst hergestellten Anlagen ordnungsgemäß ausgeführt sind und erklärt, an den NÖ Straßendienst aus diesem Titel keine weiteren Forderungen zu stellen bzw. bei Forderungen Dritter den NÖ Straßendienst schad- und klaglos zu halten. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die oben genannten Anlagen in die Erhaltung und Verwaltung der Marktgemeinde Obritzberg-Rust übernehmen und die Erklärung STBA5-BL-1308/ unterfertigen. Zu Punkt 7: Teilungsplan gem. 15 LTG, KG Hain Der Teilungsplan der Dipl.-Ing. Hanns H. Schubert Ziviltechniker GmbH vom , GZ 14776, KG Hain, wird vorgelegt. Die Teilfläche 1 im Ausmaß von 59 m², gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, wird vom Grundstück Nr. 32 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr. 31, gehörend Eva-Maria und Manfred Ronge, zugeschrieben. Die Teilfläche 2 im Ausmaß von 12 m², gehörend Anna und Franz Seidl, wird vom Grundstück Nr. 103 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr. 113, gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, zugeschrieben. Die Teilfläche 3 im Ausmaß von 26 m², gehörend Eva-Maria und Manfred Ronge, wird vom Grundstück 101 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr. 113, gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, zugeschrieben. Die Teilfläche 4 im Ausmaß von 0 m², gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, wird vom Grundstück Nr. 113 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr. 103, gehörend Anna und Franz Seidl, zugeschrieben. Die Teilfläche 5 im Ausmaß von 2 m², gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, wird vom Grundstück Nr. 105/2 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr. 113, gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, zugeschrieben. Die Teilfläche 6 im Ausmaß von 10 m², gehörend Land Niederösterreich (Landesstraßenverwaltung), 9

10 Öffentl. Gut, wird vom Grundstück Nr. 322/2 unentgeltlich abgetreten und dem Grundstück Nr. 113, gehörend Marktgemeinde Obritzberg-Rust, Öffentl. Gut, zugeschrieben. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge den Teilungsplan gemäß 15 LTG der Dipl.- Ing. Hanns H. Schubert Ziviltechniker GmbH vom , GZ 14776, KG Hain, in der vorliegenden Form beschließen. Zu Punkt 8: Festlegung Kindergartengebühr Aufnahmevoraussetzung ist 18 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz 2006 grundsätzlich, dass das Kind und mindestens ein Erziehungsberechtigter den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Der Kindergartenerhalter darf die Aufnahme von Kindern, wenn sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, von einer Verpflichtungserklärung der Hauptwohnsitzgemeinde des Kindes oder Dritter, z.b. Eltern (Erziehungsberechtigte) abhängig machen, für den Besuch des Kindergartens einen Beitrag zu leisten. Es sollen jeweils 120,- pro Monat für 10 Kindergartenmonate eingehoben werden. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge eine Kindergartengebühr in Höhe von 120,- pro Monat für 10 Kindergartenmonate, wenn die Aufnahmevoraussetzungen des 18 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz 2006 nicht erfüllt werden, festlegen. Zu Punkt 9: Subventionsansuchen a) Bildungswerk Hain Mit Schreiben vom ersucht das Bildungswerk Hain um Erstattung einer Subvention für das Jahr Bedeckung: 1/ Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge dem Bildungswerk Hain eine Subvention in Höhe von 75,- gewähren. 10

11 GGR Ing. Amon erklärt sich zum nachstehenden Punkt als befangen und verlässt das Sitzungszimmer. b) Jugendblaskapelle Fladnitztal Mit Schreiben vom ersucht die JBK Fladnitztal um Gewährung einer Subvention für das Jahr Bedeckung: 1/ Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge der JBK Fladnitztal eine Subvention in Höhe von 400,- gewähren. GGR Ing. Amon nimmt wieder an der Sitzung teil. Zu Punkt 10: Löschung FF Zagging Aufgrund der Fusionierung der beiden Feuerwehren Hain und Zagging zur Feuerwehr Hain Zagging muss die FF Zagging nunmehr aus dem Landesfeuerwehrregister gelöscht werden. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Löschung der FF Zagging aus dem Landesfeuerwehrregister beschließen. Zu Punkt 11: Projekt FF Hain Zagging Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, dass ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates hinsichtlich der Errichtung des neuen Gebäudes der FF Hain Zagging erforderlich ist. Das Vorhaben ist im Mittelfristigen Finanzplan in den Jahren 2016 bis 2018 vorgesehen. Die geschätzten Gesamtkosten inkl. Grundankauf betragen ,-. Im Jahr 2016 soll eine Darlehensaufnahme in Höhe von insgesamt ,- zur Zwischenfinanzierung des Projektes FF Hain Zagging erfolgen, wobei die Zuzählungen je nach Baufortschritt in den Jahren 2016 bis 2018 beabsichtigt sind. Einlangende Fördermittel werden zu frühzeitigen Zwischentilgungen verwendet. Der Anteil der FF bzw. der Vereine beträgt jedenfalls ein Drittel der Gebäudekosten, somit ,- und soll hauptsächlich ( ,-) aus Eigenleistungen bestehen. Eine Bestätigung einer Baufirma, dass dieser Betrag tatsächlich in Eigenleistungen erbracht werden kann, liegt vor. Zusätzlich können Eigenleistungen in Höhe von ,- im Bereich der Kanalleitungen und Außenanlagen durchgeführt werden. Seitens des Landes NÖ werden Bedarfszuweisungs- und Fördermittel (Raumordnung und Dorferneuerung) in Höhe von ,- erwartet. Der Gemeindeanteil bzw. das Zwischenfinanzierungsdarlehen sind durch die Verkaufserlöse von drei Gebäuden (FF Hain, FF Zagging und FZZ Hain) sowie der Aushubdeponie bedeckt. Das Vorhaben soll in die einzelnen Gewerke aufgeteilt werden. Bei einem Auftragsvolumen bis zu 10% der Vorhabenssumme lt. Voranschlag im Außerordentlichen Haushalt obliegt die Vergabe beim Gemeindevorstand. 11

12 GR Marchat ersucht, über die jeweiligen Gemeindevorstandsbeschlüsse in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung zu berichten. Bgm. Wendl stimmt der Vorgangsweise zu. GR Marchat hält fest, dass die Offerte in der Gemeindevorstandssitzung geöffnet werden sollen. Antrag des Vorsitzenden: Der Gemeinderat möge die Umsetzung des Projektes FF Hain Zagging lt. vorstehenden Ausführungen beschließen. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig dafür (Gegenstimme durch GGR Schalhas) Zu Punkt 12: Verwendung Gemeindewappen GR Thoma hat in der letzten Sitzung des Gemeinderates um Führung des Gemeindewappens auf dem Logo der Liste SP Team Zukunft Obritzberg-Rust-Hain ersucht. Bgm. Wendl führt aus, dass er einer Verwendung des Wappens durch Parteien nicht zustimmen kann, da das Wappen ein offizielles Hoheitszeichen ist und seiner Meinung nach ausschließlich zu Gemeindezwecken verwendet werden darf. GR Marchat schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden an und hält fest, dass ein Gemeindewappen amtlichen Charakter hat und demnach ausschließlich für Gemeindeveranstaltungen und nur von Gemeindeorganen verwendet werden soll. Eine mögliche Verwechslung von Parteiveranstaltungen mit Gemeindeveranstaltungen soll so verhindert werden. Das Logo der Gemeinde steht jeder Partei zur Verfügung. Antrag von GR Marchat: Der Gemeinderat möge beschließen, dass das Logo der Gemeinde allen Fraktionen frei zugänglich ist, die Verwendung des Gemeindewappens allerdings ausschließlich der Gemeinde und den Freiwilligen Feuerwehren obliegt. Vereinen kann das Wappen auf Antrag nach positivem Gemeinderatsbeschluss zur Verfügung gestellt werden. Zu Punkt 13: Berichte der Gemeinderäte Vzbgm. Daniela Engelhart berichtet über die beabsichtigte Gründung eines Dorferneuerungsvereines für die Gebiete Hain, Zagging, Diendorf, Flinsdorf und Greiling. Der Dorferneuerungsverein wird hauptsächlich für das Projekt FF Hain Zagging benötigt, da dadurch Fördermittel in Höhe von ,- bis ,- zu erwarten sind. Es könnten künftig aber auch andere Projekte, z.b. Dorfplatz, über den Dorferneuerungsverein abgewickelt werden. Die Kosten für die Marktgemeinde Obritzberg-Rust belaufen sich auf 1.250,- pro Jahr. Am findet eine Besprechung über die weitere Vorgangsweise statt. Die Mitglieder des Gemeinderates sind zur Teilnahme eingeladen. GR Marchat beanstandet die späte Information hinsichtlich der beabsichtigten Gründung und sieht den Beitritt, vor allem aus finanziellen Gründen, kritisch. Bgm. Wendl lädt die Mitglieder des Gemeinderates zur Spatenstichfeier am für das Projekt FF Hain Zagging mit Herrn LR Pernkopf. 12

13 Bgm. Wendl lädt die Mitglieder des Gemeinderates zum Frühjahrsempfang am Die Ehrungen werden im Rahmen dieser Veranstaltung durchgeführt. Bgm. Wendl bringt zur Kenntnis, dass der heurige Gemeindeputztag am stattfindet. Bgm. Wendl berichtet, dass nächste Woche die Kanalarbeiten in Flinsdorf beginnen und etwa 70 LWL-Anschlüsse fertigstellt sind, etwa 100 Anmeldungen gibt es bisher insgesamt. Bgm. Wendl informiert über Besuche des NÖ Regionalverbandes sowie der Gemeinde Bad Blumau zwecks Informationen über das LWL-Projekt. GR Thoma teilt mit, dass nach Gesprächen mit der Union Obritzberg, der Union St. Pölten Karate sowie Frau Dir. Schwarz, Volksschule Großrust, die Initiative Kinder gesund bewegen gestartet wird. Dabei werden ab Anfang März 15 Gratiseinheiten zu den Themen Bewegung, Selbstverteidigung etc. im Rahmen der Turnstunden abgehalten. GR Thoma ersucht um Information in der nächsten Gemeindezeitung hinsichtlich der fehlerhaften Abrechnung des GVU. GR Haftner thematisiert, dass die Fa. Teletronic etwas unzuverlässig bei Rückrufen bzw. Rückmeldungen ist. GGR Schalhas ergänzt, dass Teletronic bei Bestandsverträgen nicht die Grundgebühr, wie vereinbart, erlässt, sondern lediglich die bisherige Grundgebühr bei der neuen Grundgebühr in Abzug bringt. GR Thoma führt aus, dass sich die Fraktion Liste SP Team Zukunft Obritzberg-Rust-Hain gegen die neue Gemeindezeitung ausspricht, da diese nicht zweckmäßig, sparsam und wirtschaftlich sei und Mehrkosten für Gemeindebürger entstehen. GR Saferding berichtet vom ersten Teil des Selbstverteidigungskurses bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Teilnehmerinnen waren begeistert. GR Marchat kritisiert, dass die Fraktion WIR nicht über die letzten Gratulationen informiert wurde bzw. nicht zum Mitgehen eingeladen wurde. Bgm. Wendl entgegnet, dass auch die Wünsche der Jubilare hinsichtlich der Gratulanten zu berücksichtigen sind. GR Marchat ersucht auch in solchen Fällen um Information. GGR Schalhas kritisiert, dass auf der Website der ÖVP von einem großen Überschuss beim Rechnungsabschluss 2015 berichtet wird, die Mitglieder des Gemeinderates allerdings noch keinerlei Information erhalten haben. Bgm. Wendl erklärt kurz den Sachverhalt und verweist darauf, dass dies Gegenstand der nächsten Gemeinderatssitzung ist. GR Marchat und GR Kocnar halten fest, dass die Formulierung fragwürdig scheint, da die Tatsachen (Aussetzung einer Tilgung, Bedarfszuweisung zum Haushaltsausgleich etc.) anders aussehen. GGR Schweitzer bringt zur Kenntnis, dass nächste Woche der Kanalbau in Flinsdorf beginnt und in ca. 4 Wochen beendet sein soll. Im Sommer soll der gesamte Kanalbau abgeschlossen sein. Darüber hinaus möchte in Schaubing jemand an das LWL-Netz anschließen. GGR Schweitzer lädt die Mitglieder des Gemeinderates anlässlich seines 50. Geburtstages im Anschluss an die Sitzung zum Heurigen Stöger in Grünz. 13

14 Der Vorsitzende gratuliert im Namen der Marktgemeinde Obritzberg-Rust herzlich zum Geburtstag: GGR Rudolf Schweitzer, GR Andrea Dockner, Nichtöffentlicher Teil 14. Ehrungen 15. Mietvertrag WHA Kleinrust Siehe NOT-Teil. Die Vorsitzende bedankt sich bei den anwesenden Damen und Herren und schließt die heutige Sitzung um Uhr. 14

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