Bauern brauchen verlässliche EU-Agrarpolitik und spürbare Vereinfachungen!

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1 Bauern brauchen verlässliche EU-Agrarplitik und spürbare Vereinfachungen! Psitin der Kreisbmänner des Bayerischen Bauernverbandes zum angekündigten Ziel vn EU-Agrarkmmissar Phil Hgan nach Vereinfachung der EU-Agrarplitik Herrsching, 6. Nvember 2015 Die rund 140 Kreisbmänner und Stellvertretenden Kreisbmänner des Bayerischen Bauernverbandes haben sich bei ihrer Herbsttagung mit der EU-Agrarplitik (GAP) befasst. Die EU-Kmmissin hat unter der neuen Führung vn Kmmissinspräsident Jean-Claude Juncker vr rund einem Jahr die Initiative für Vereinfachungen in der EU-Plitik ausgerufen. Für die GAP hat EU-Agrarkmmissar Phil Hgan deshalb auch alle Beteiligte und den Berufsstand gebeten, ihm Vrschläge für wirksame Entlastungen bei Umsetzungsfragen usw. zu machen. Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes hat deshalb bereits am 27. Januar 2015 eine Liste vn Anliegen für Vereinfachungen und Entlastungen in der EU-Plitik verabschiedet und an die Brüsseler Plitik gegeben. Mittlerweile liegen auch die Erfahrungen des ersten Umsetzungsjahres der GAP-Refrm vr. Die Kreisbmänner und Stellvertretenden Kreisbmänner richten den nachflgenden Frderungskatalg zur Vereinfachung der GAP und für verlässliche Rahmenbedingungen bei der GAP an die Plitik in Brüssel, Berlin und München: Spezielle Anliegen zur EU-Agrarplitik Die Zahlungsansprüche als Berechtigung auf Direktzahlungen sind als ein zusätzliches Verwaltungs-und Kntrllsystem in Ländern mit reginal der natinal einheitlichen Werten der Zahlungsansprüche (ZA) wie zum Beispiel in Deutschland nicht ntwendig. Der Wegfall des zusätzlichen ZA-Systems wäre für die Landwirte und die Verwaltung eine gewaltige Zeit- und Verwaltungsentlastung. Ein Wegfall der Zahlungsansprüche in Ländern mit reginal der natinal einheitlichen ZA-Werten ist auch in der Sache kmpatibel mit den WTO-Vrgaben, da keine Wiederankppelung an die Prduktin vrliegt. Ferner würde auch den EU- Mitgliedstaaten, die nach wie vr das SAPS-System aus Gründen der Leistbarkeit und Umsetzbarkeit in diesen Ländern anwenden, ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei Einführung des zusätzlichen ZA-Systems erspart. Das Kriterium Aktiver Landwirt muss auch über die aktive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen nach Mindestbewirtschaftungskriterien umgesetzt werden können. Die aktuelle Regelung zum aktiven Landwirt ist sehr kmplex und administrativ aufwendig: Es bedarf verschiedener Nachweisstufen wie zum Beispiel Negativliste, Prüfung Haupterwerbszweck Landwirtschaft und außerlandwirtschaftliche Einkünfte. Die aktive Landbewirtschaftung wird hnehin bei den Landwirten kntrlliert und es würde damit eine zusätzliche Verwaltungs- und Prüfanfrderung entfallen..../2

2 - 2 - Das Greening muss nutzungsintegriert und vereinfacht ausgestaltet sein. Die Umsetzung des Greening verlangt vn den Landwirten betriebliche Anpassungen und zusätzliche Anstrengungen ab. Die Landwirte in Bayern erbringen zusätzliche Leistungen mit rund Hektar öklgischer Vrrangflächen. Rund 85 Przent dieser Flächen werden über den Anbau vn Zwischenfrüchten im Herbst und Winter zusätzliche Begrünung, zusätzlicher Lebensraum und zusätzliche Ressurcenschnung und über N-bindende Pflanzen zusätzliche Wirkung zur Bdenverbesserung, Stickstffbindung und Erweiterung des heimischen Eiweißfutterangebtes umgesetzt. Die plitischen Ziele des Greening für mehr Begrünung und Bidiversität werden smit erreicht. Diese speziellen Greeningflächen entsprechen in etwa dem aktuellen Umfang der Flächen der öklgisch wirtschaftenden Betriebe in Bayern, die Greening per se erfüllen. Letztlich ist angesichts der Fakten die Vrgabe vn fünf Przent öklgischer Vrrangfläche beim Greening auch weiterhin ausreichend. Eine Erweiterung dieser Vrgabe wird vm Berufsstand deshalb abgelehnt. Die Umsetzungsmöglichkeiten müssen vr allem bei den öklgischen Vrrangflächen (ÖVF) praxistauglich sein. Deshalb sind Nachbesserungen erfrderlich wie zum Beispiel: Der Anrechnungsfaktr für ÖVF-Zwischenfrüchte ist grundsätzlich auf über 0,3 zu erhöhen, da hier zusätzliche öklgische Leistungen für Begrünung und mehr Lebensraum geschaffen werden. Die Umsetzungsmöglichkeiten bei den ÖVF-Zwischenfrüchten mit mindestens zwei Saaten sind zu erweitern. Zur Stärkung des Blühflächenangebtes für Bienen ist eine Aussaat vn Zwischenfrüchten bereits unmittelbar nach der Ernte der Hauptfrucht über Blühsaaten, die für Insekten interessant sind, zu ermöglichen, sdass diese Flächen mit verblühtem Aufwuchs im Herbst bearbeitet werden können. Auch sllten zusätzliche Bienenweiden in ansnsten blüharmen Zeiträumen des Spätsmmers und Frühherbstes ermöglicht werden, indem spät blühende Pflanzen als ÖVF-Zwischenfrucht anerkannt werden, die dann vr dem Winter bearbeitet werden können. Für ÖVF-Zwischenfrüchte mit Blühsaaten ist dann auch ein Anrechnungsfaktr vn mehr als 1,5 und für ÖVF-Zwischenfrüchte als zusätzliche Bienenweiden ein Anrechnungsfaktr vn mehr als 2,0 angemessen. Bei den ÖVF-Zwischenfrüchten sllte eine Erweiterung der Saatenliste einfach möglich sein. Die ÖVF-Zwischenfrucht muss nach derzeitiger Regelung im Frühjahr des Flgejahres umgebrchen und es muss eine andere Kultur als flgende Hauptfrucht zwingend eingesät werden, bgleich es zulässig ist, dass ÖVF-Untersaaten stehen bleiben und auch futterbaulich genutzt werden. Eine ÖVF-Zwischenfrucht muss künftig auch im Flgejahr und darüber hinaus einfach frtbestehen und futterbaulich genutzt werden können, weil es öklgisch sinnvll ist und dieser Betrieb im Flgejahr hnehin anderweitig eine öklgische Vrrangfläche bereitzustellen hat. Bei den ÖVF-Leguminsen ist die Bitte, auch sinnvlle Stützfrüchte und geeignete Gemenge zuzulassen, da s der Anbau vn N-bindenden Pflanzen als öklgische Vrrangfläche in der Praxis nch mehr umgesetzt wird. Bei außergewöhnlichen Umständen (Trckenheit, Hitze usw.) ist eine Anerkennung vn rdnungsgemäß gesäten Zwischenfrüchten als ÖVF unkmpliziert zu ermöglichen. Bei außergewöhnlichen Umständen (Futterknappheit inflge Trckenheit usw.) ist eine Ausnahmemöglichkeit bei ÖVF-Zwischenfrüchten angebracht, um wegen Futterknappheit den Aufwuchs im Herbst als Grünfutter nutzen zu können. Bei slchen Umständen ist es.../3

3 - 3 - auch wichtig, dass reginal zeitnah eine außerrdentliche Futternutzung des Aufwuchses vn ÖVF-Brachen zugelassen wird. Die anrechnungsfähigen Pflanzen bei den Kurzumtriebspflanzungen sind um übliche, standrtverträgliche Neuzüchtungen zu erweitern, damit die Bauern am umweltverträglichen Frtschritt durch neue Züchtungen teilhaben können. Ferner ist für Kurzumtriebspflanzungen ein höherer Anrechnungsfaktr als 0,3 öklgisch angemessen, um s auch diese Frm der erneuerbaren Energieerzeugung attraktiv zu gestalten. Angesichts der besnderen öklgischen Wertigkeit wird gebeten, Energiepflanzen wie zum Beispiel Miscanthus, Rhrglanzgras, Riesenweizengras/Szarvasi-Gras, Sachalin- Staudenknöterich/Igniscum und Durchwachsene Silphie ebens als ÖVF wie Kurzumtriebspflanzungen anzuerkennen. Für die ÖVF-Brachen und die verschiedenen ÖVF-Streifen sind höhere Anrechnungsfaktren als 1,0 der 1,5 angesichts der besnderen öklgischen Wertigkeit angemessen. Die maximal anrechenbare Breite für ÖVF-Streifen sllte bei einheitlich 30 Metern wie bei Agrarumweltprgrammen liegen. ÖVF-Streifen sind kmplett mit der maximal zulässigen Breite anzurechnen, auch wenn Teilbereiche der der gesamte Streifen breiter angelegt wurden. Bei den Leguminsen als öklgische Vrrangflächen (ÖVF) müssen die Fristen 15. August bzw. 31. August entfallen, um unnötige Melde- und Kntrllbürkratie zu vermeiden. Ein Wechsel einer Grünfutterfläche muss als Fruchtflge des landwirtschaftlichen Betriebs eingestuft werden und den 5-Jahreszeitraum der Dauergrünlanddefinitin unterbrechen. Grundsätzlich muss eine Alternative zum 5-Jahreszeitraum gesucht werden, damit Landwirte sich nicht gezwungen sehen, Flächen allein wegen des Ablaufs dieser Frist zu bearbeiten. Nach wie vr unzureichend sind die Auslegungsbestimmungen zu Dauergrünland. Die Leitlinien der EU-Kmmissin vm Juli 2015 dürfen nur ein erster Schritt bleiben. Die Definitin des Dauergrünlands ist s zu ändern, dass die freiwillige Teilnahme an Agrarumweltprgrammen der Kperatinsmdellen mit zum Beispiel Wasserversrgern, die Anlage vn Randstreifen der Bienenweiden der Wildäckern, die mehrjährige ackerfutterbauliche Nutzung und die Stilllegung vn Flächen einen bestehenden Ackerstatus der Fläche nicht infrage stellt. Bei Flächen mit Ackerstatus muss der Ackerstatus bestehen bleiben, wenn diese Flächen für Maßnahmen nach Agrarumweltprgrammen, zur Anlage vn Randstreifen als Brachflächen mehrjährig auch mehr als fünfmal hintereinander als Grünfutterfläche mit wechselnden Futtersaaten als Grünfutterfläche genutzt werden. Ein Wechsel einer Grünfutterfläche muss als Fruchtflge des landwirtschaftlichen Betriebs eingestuft werden und den 5-Jahreszeitraum unterbrechen. Zudem darf die Anlage vn öklgisch sinnvllen Dauerkulturen nicht ausgebremst werden, zum Beispiel Anlage vn Obstflächen der Kurzumtriebspflanzungen. Grundsätzlich ist eine Alternative zum 5-Jahreszeitraum zu suchen, damit Landwirte sich nicht gezwungen sehen, Flächen allein wegen des Ablaufens einer Frist zu bearbeiten. Bei der Anbaudiversifizierung muss es für Betriebe mit mehr als 50 Przent Flächenwechsel erlaubt werden, dass eine im Vrjahr vm Vrbewirtschafter als Brache.../4

4 - 4 - genutzte Ackerfläche dann vn diesem Betrieb ebens als ÖVF-Brache im Antragsjahr verwendet werden kann. Die Landwirte, die vielfach auch kleinstrukturierte Flächen bewirtschaften, brauchen angemessenere Tleranzgrenzen für die beihilfefähigen Flächen. Die bisherige abslute Grenze vn zwei Hektar ist generell durch relative Grenzen zu ersetzen. Die Kntrllraten vn zum Teil bis und über 10 Przent sind auf ein Maß anzupassen, wie es allgemein bei Flächenzahlungen üblich ist. Grundsätzliche Anliegen zur EU-Agrarplitik Plitische Beschlüsse der EU-Institutinen müssen eins zu eins und mit einfachen Auslegungsbestimmungen in den Delegierten Rechtsakten und die Detailauslegungen der EU- Kmmissin (unter anderem guidelines, measure fiches) umgesetzt werden. Die EU-Kmmissin wird gebeten, ein verbindliches Verfahren für einen Vrabcheck zur Leistbarkeit und Umsetzbarkeit für alle Vrhaben und Überlegungen einzurichten, bei dem die Bewertung vn Praktikern der relevanten Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche wesentlich ist. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz vn Landwirten ist auf EU-Ebene viel stärker zu beachten. Eine statistische, nicht namentliche Veröffentlichung der Empfängerdaten muss abslut ausreichend sein, um sachliche Transparenz zur Verwendung der EU-Agrargelder umzusetzen. Nur s ist auch eine missbräuchliche Verwendung, wie in der zurückliegenden Offenlegungsphase leider geschehen, auszuschließen. Der Berufsstand sieht mit der aktuellen EU-Regelung die datenschutzrechtliche Kritik des EuGH an der vrherigen Regelung für nicht ausreichend berücksichtigt an. Die Verpflichtung durch die EU-Kmmissin, dass Landwirte mit Flächenzahlungen aus den Agrarumweltprgrammen der aus der Förderung benachteiligter Gebiete und vn Bergreginen ab diesem Jahr Hinweistafeln am Betrieb aufstellen müssen, widerspricht aus berufsständischer Sicht dem Ziel der EU-Kmmissin nach Vereinfachung. Der Vrbereitungs-, Berichts- und Dkumentatinsaufwand für die Prgrammplanungen in der zweiten Säule hat sich in den letzten 10 Jahren mehr als verdppelt. Hier gilt es den Mitgliedstaaten und Reginen mehr gelebte Verantwrtung zu ermöglichen, indem die Pflichten hier um 50 Przent zurückgeführt werden. Der Vrbereitungs-, Berichts- und Dkumentatinsaufwand für die Prgrammplanungen in der zweiten Säule muss auf das Niveau vn vr 2007 zurückgefahren werden. Um einen kntinuierlichen, möglichst lückenlsen Übergang auf die neue ELER-Förderperide zu gewährleisten, ist eine frühzeitigere Bearbeitung der Ländlichen Entwicklungsprgramme (ELER) durch die EU-Kmmissin erfrderlich. Für die Zwischenbewertung der GAP in 2017 zeigt sich angesichts der aktuell sehr schwierigen wirtschaftlichen Situatin unserer Bauern ganz besnders, dass die Direktzahlungen für bäuerliche Familienbetriebe heute und auch in Zukunft eine wichtige Basis darstellen. Ergänzt um die Fördermaßnahmen der zweiten Säule steht ein Werkzeugkasten zur Verfügung, um besndere zusätzliche Umweltleistungen und reginal besndere Bewirtschaftungsverhältnisse zu unterstützen, sdass eine differenzierte, gut strukturierte Agrarplitik im Sinne szialer Marktwirtschaft und für die Gesellschaft gut nachvllziehbar umgesetzt werden kann. Deshalb braucht es für die GAP weiterhin finanzielle Slidität, substanzielle Kntinuität und passende Vereinfachungen in der Umsetzung..../5

5 - 5 - Die Kreisbmänner und Stellvertreten Kreisbmänner lehnen eine zusätzliche Kürzung der Betriebsprämien ab, weshalb es zu keiner weiteren Umschichtung vn der ersten in die zweite Säule kmmen darf. Die Landwirte brauchen vn der Plitik Verlässlichkeit und Planungssicherheit.

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