Produktbereich: 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
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- Melanie Berger
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1 Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft Produktbereich: 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Produktgruppe: Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Organisationseinheit: 2 Amt für Finanzwirtschaft, Controlling und Datenschutz Verantwortlich: Amtsleiter/in Produktdefinition Kurzbeschreibung Das Produkt beinhaltet die Bewirtschaftung der allgemeinen Umlagen und Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (u.a. Kreisumlage, Schlüsselzuweisungen, Landschaftsumlage, Mehrbelastungen), die Vermögens- (Schuldendiensthilfen, Geldanlagen) und Schuldenverwaltung (Kommunalkredite, kreditähnliche Geschäfte, Bürgschaften sowie Kredite zur Liquiditätssicherung), die Abwicklung der Steuerschulden (u.a. Voranmeldung/ Abwicklung Umsatzsteuer) und Spenden sowie die Erhebung der Jagdsteuer. Der Nachweis des Anlagevermögens des Kreises wird ebenfalls hier erbracht. Auftragsgrundlage - 53 ff. KrO NRW, Abschnitt GO NW, GemHVO NRW - 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW, Jagdsteuersatzung des Rhein-Erft-Kreises - 12, 18f, 25f Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW - 2, 5 Haushaltsatzung des Kreises - Umsatzsteuergesetz und Körperschaftssteuergesetz mit Durchführungsverordnung und Richtlinien Zielgruppe - Kreistag und Ausschüsse, Verwaltungsführung - KSK Köln, weitere Banken und Sparkassen - Kreisangehörige Kommunen - Finanzämter - Steuerpflichtige zur Jagdsteuer, Jagdpächter und Inhaber nicht verpachteter Eigenjagdbezirke - Bezirksregierung Köln - IT.NRW - Landschaftsverband Rheinland (LVR) Ziele - korrekter und vollständiger Nachweis des Anlagevermögens - Kontinuität der Schuldenfreiheit von Kommunalkrediten - Bedarfsorientierte Festsetzung der Umlagen und Mehrbelastungen - Schonung der Ausgleichsrücklage Leistungsbeschreibung - Haushalts- und Finanzausgleich (Allgemeine Umlagen und Zuweisungen sowie Mehrbelastungen) - Bearbeitung von Spenden - Vermögensverwaltung (Schuldendiensthilfen und Geldanlagen) - Liquiditätsplanung - Nachweis des Anlagevermögens - Steuerschuldenabwicklung (Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Bauabzugssteuer) - Mitteilungen an die Finanzbehörden gemäß Mitteilungsverordnung - Schuldenverwaltung (Kommunalkredite, Kredite zur Liquiditätssicherung, Bürgschaften, kreditähnliche Rechtsgeschäfte) Stellenplanauszug /216 Stellenanteile Beamte,62,62,65 Stellenanteile tariflich Beschäftigte,,,
2 Grundzahlen (G), Kennzahlen (K) IST Schulden aus unmittelbaren Kommunalkreditverpflichtungen zum d.j. in Mio. EUR G Pro-Kopf-Verschuldung des Kreises K Aufnahme von Kommunalkrediten in Mio. EUR G Höchstbetrag möglicher Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Mio. EUR G Höchstbetrag tatsächlicher Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung in Mio. EUR G Anzahl Aufnahmetage für Kredite zur Liquiditätssicherung G Zinsbelastung aus Krediten zur Liquiditätssicherung G Steuerkraft der Kreiskommunen in TEUR G Steuerkraftänderung der Kreiskommunen gegenüber dem Vorjahr in % G 8,77 1,62-2,43 Steuerkraftänderung aller kreisangehörigen Kommunen in NRW gegenüber dem Vorjahr in % G 6, 4,12 Kreisumlagegrundlagen in TEUR 1 G Kreisumlage: Hebesatz in % G 42,3 41,8 42,69 43,74 43,93 43,66 43,46 Kreisumlage: Aufkommen in TEUR 1 G Landschaftsumlage: Hebesatz in % G 16,65 16, ,7 16,75 16,8 16,9 16,9 Landschaftsumlage: Aufkommen in TEUR 1 G Kreisschlüsselzuweisungen in TEUR 2 G Schulpauschale in TEUR G Investitionspauschale in TEUR 3 G Bilanzsumme in Mio. EUR zum 1.1. K Eigenkapital in Mio. EUR zum 1.1. K Eigenkapitalquote 1 zum 1.1. K Erläuterungen : nach GFG Festsetzung 215: nach GFG Probe 216: Fortschreibung 215 unter Einrechnung bekannter ELAG-Abrechnung und Umsatzsteueranteile 217ff: Fortschreibung der Orientierungsdaten aus dem Erlass vom inkl. Ergänzung IT.NRW bzw. für die Landschaftsumlagegrundlagen zusätzlich der Kreisschlüsselzuweisungen 214: nach GFG Festsetzung 215: nach GFG Probe 216ff: hochgerechnet anhand der Steigerung der Gesamtschlüsselzuweisungen NRW von 214 auf 215 (2. Probe GFG 215) 214: nach GFG Festsetzung 215: nach GFG Probe 216ff: hochgerechnet anhand der Orientierungsdaten MIK NRW vom
3 Teilergebnishaushalt Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis Steuern und ähnliche Abgaben Zuweisung Land Wohngeldreform Zuwendungen und allgemeine Umlagen Schlüsselzuweisungen vom Land Allgemeine Zuweisungen vom Land Schulpauschale (konsumtiv) Kreisumlage Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen Kostenerst.von Gemeinden (GV) Sonstige ordentliche Erträge Erstattung von Steuern Ertr. Aufl./Herabs. Rückstellungen Andere so. ord. Erträge (pr.) Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 1 = Ordentliche Erträge Personalaufwendungen Dienstbezüge Beamte Dienstbezüge Beamte (Risiko 1:1) Zuf. Pensionsrückstell. Besch Zuf. Pensionsrückstell. Besch. (Risiko 1:1) Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen Abrechnung einheitsbed. Belastung Landschaftsumlage Bedarfsumlage ELAG Sonstige Aufwendungen Aus- und Fortbildung Dienstreisen
4 Teilergebnishaushalt Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis Sachverständigen-, Ger.- u.ähnl. Kosten Steuern weitere sonstige Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ordentliches Ergebnis (=Zeilen 1 und 17) Finanzerträge Zinserträge Kreditinstitute Kassenbestand Zinserträge Kreditinstitute Geldanlagen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zinsaufwendung Kreditinstitute Sonstige Finanzaufwendungen Einstellung/ Zuführung Zinsen = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 2) = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (=Zeilen 18 und 21) Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis Erträge aus internen Leistungsbezieungen 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Aufw. aus interner Leistungsverr. (ILV) = Teilergebnis (Zeilen 26, 27, 28)
5 Teilfinanzhaushalt Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft Rhein-Erft-Kreis Nr. Bezeichnung vorl. Ergebnis VE VE = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ( =Zeilen 9 und 16) Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Investitionspauschale Schulpauschale Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 2 + Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen f. d. Erwerb v. Grundst u. Gebäuden 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 26 - Auszahlungen für den Erwerb von bew. Anlageverm Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 3 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (=Zeilen und 3) = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag ( =Zeilen 17 und 31) Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen 35 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit
6 Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft zu SK 5xxxxx Erläuterungen zu den Veränderungen der Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr siehe detaillierte Darstellungen am Ende des Vorberichtes. SK 452 Die Wohngeldentlastung des Landes anlässlich der Umsetzung des SGB II wird gemäß 7 Abs. 3 und 4 AG-SGB II NRW unter Berücksichtigung der jeweiligen Be- und Entlastungen durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt auf die kreisfreien Städte und Kreise verteilt. Die Zahlungen an den Kreis unterliegen erheblichen Schwankungen. Veranschlagt und fortgeschrieben wird 215ff der berechnete Wert einer kommunalscharfen Hochrechnung. Die vorläufige Festsetzung erfolgt im Juli d.j., und die endgültige Festsetzung im November d.j. SK 4111 Der Kreis erhält als Schlüsselzuweisung den Unterschiedsbetrag zwischen Ausgangsmesszahl (Produkt aus Hauptansatz, Schüleransatz und Grundbetrag) und Umlagekraftmesszahl (Steuerkraftmesszahlen und Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden). Berechnung anhand der 2. Modellrechnung des IT.NRW zum GFG 215 sowie der Fortschreibung anhand der Steigerungsrate der landesweiten Gesamtschlüsselzuweisungen in 215 (2. Probe). SK 4131 (neu) Zum trat das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in Kraft. Hiernach wird ein Belastungsausgleich ( 1) und eine Inklusionspauschale ( 2) u.a. den Kreisen auf der Basis von Schülerzahlen der allgemeinen und Schulen (Primar-, Sekundarstufe I) bzw. nach der Wohnbevölkerung im Alter von 6 bis 18 Jahren gewährt. Es ergibt sich folgende Unterscheidung: Belastungsausgleich Inklusionspauschale Korb I, 1 Korb II, 2 Gesamthöhe Land 35 Mio. EUR 1 Mio. EUR Veranschlagt in 215/216 EUR EUR Qualifizierung der Haushaltsmittel Allgemeine Deckungsmittel Allgemeine Deckungsmittel Aufgrund der Beschränkung des Belastungsausgleichs auf die allgemeinen Schulen der Primar- und Sekundarstufe I käme für den Kreis als Schulträger der Berufskollegs eine Förderung nicht in Betracht. Allerdings wurde in einer Protokollnotiz seitens des Landes NRW am festgehalten, dass vor Ausweitung des elterlichen Antragsrechts auf die Eingangsklasse eines Berufskollegs zum Schuljahr 216/217 der Verteilungsschlüssel um die Schüler der Sekundarstufe II aller allgemeinen Schulen ergänzt wird. Die Höhe des Belastungsausgleichs für den Kreis ab 216 kann derzeit noch nicht beziffert werden. SK und SK Pauschale Landeszuweisungen zur Unterstützung der kommunalen Aufwendungen im Schulbereich, z.b. für den Bau, die Modernisierung, Sanierung und Bauunterhaltung, den Erwerb, Miete und Leasing von Schulgebäuden sowie für die Einrichtung und Ausstattung von Schulgebäuden (Rd.Erl. MIK NRW/ FM NRW vom ). Über die Verwendung entscheidet der Kreis. Verwendung: Finanzierung des konsumtiven Mietanteils der PPP-I-Objekte (Produkte und ), der Miete von Schulgebäuden und Schulcontainern sowie von Bauunterhaltungsaufwendungen an Schulgebäuden (Produkte und ). Die Schulpauschale ist im gesamten Finanzplanungszeitraum zur direkten Entlastung der Kreiskommunen konsumtiv veranschlagt. SK 4182 Soweit die sonstigen Erträge des Kreises die entstehenden Aufwendungen nicht decken, ist eine Umlage von den kreisangehörigen Gemeinden zu erheben (Kreisumlage), die in einem Hundertsatz (Umlagesatz) der maßgeblichen Umlagegrundlagen zum GFG 215 festgesetzt wird ( 56 Abs. 1 KrO NRW). Berechnung anhand der 2. Modellrechnung des IT.NRW zum GFG 215; Fortschreibung der Umlagegrundlagen in 216 unter Berücksichtigung ELAG- Abrechnung und Umsatzsteueranteile im Rahmen Übergangsmilliarde sowie für die Folgejahre Hochrechnung anhand modifizierter, auf die örtlichen Verhältnisse ausgerichteter Kalkulationsgrundlagen. Jahr Umlagesatz Umlagegrundlage Kreisumlage ,8% ,69% ,74% ,93% ,66% ,46%
7 SK 46171/55999 Geldanlage Zinsen 215 Einstellung 215 Zinsen 216 Einstellung 216 Rekultivierung Ersatzgelder Gebührenrückstellung Feuerwehrsterbekasse Mehr-/Wenigererträge bei den jeweiligen Zinsen führen zu Mehr-/Wenigeraufwendungen bei den korrespondierenden Aufwendungen bei Zweckbindung. SK 5342 (s. auch SK in 214) Nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz hat der Kreis dem Land die negativen Abrechnungsergebnisse, bedingt durch die Partizipierung an den pauschalen Kompensationszahlungen im Verbund einerseits und fehlender Vorausleistungen auf die Gewerbesteuerumlage andererseits, zu erstatten. Für die Abrechnungsjahre musste der Kreis 3,55 Mio. EUR an das Land in 213 zahlen. Der Kreis hatte für diese Abrechnung die Möglichkeit, eine Bedarfsumlage (abzüglich der gebildeten Rückstellungen ca. 915 TEUR) gemäß 1a ELAG NRW in 213 oder 214 von den Kommunen zu erheben und hat gemäß des Beschlusses des Kreistages vom darauf verzichtet. Der Landschaftsverband Rheinland hat dagegen in 213 eine Bedarfsumlage vom Kreis und den anderen Gebietskörperschaften sowie den kreisfreien Städten erhoben (s. SK 53721). Die Veranschlagung von 215 bis 217 ergibt sich aus einer kommunalscharfen Modellrechnung, ab 218 Fortschreibung des Wertes aus 217. SK 5372 Der Landschaftsverband erhebt von den kreisfreien Städten und den Kreisen eine Umlage, soweit die sonstigen Erträge zum Ausgleich des Haushaltsplanes nicht ausreichen (Landschaftsumlage). Die Landschaftsumlage wird in Hundertsätzen der Steuerkraftmesszahlen der Gemeinden sowie der Schlüsselzuweisungen der Gemeinden und der Schlüsselzuweisungen des Kreises festgesetzt. Die Berechnung basiert auf der 2. Modellrechnung des IT.NRW zum GFG 215 und auf dem im verabschiedeten LVR-Haushalt zu Grunde gelegten Hebesatz von 16,7% in 215 und 16,75% in 216 (Doppelhaushalt LVR). Jahr Umlagesatz Umlagegrundlage Landschaftsumlage ,3734% ,7% ,75% ,8% ,9% ,9% Hochrechnung der Landschaftsumlagegrundlagen für die Folgejahre anhand der Kreisumlagegrundlagen und den Kreisschlüsselzuweisungen unter Einrechnung der ELAG-Abrechnung. SK Im Rahmen der Abrechnung der Einheitslasten in NRW (s. auch DS-Nr. 363/ Ergänzung) konnten die Umlageverbände eine Bedarfsumlage nach 1a ELAGÄndG für die Abrechnung der Einheitslasten für die Abrechnungsjahre wahlweise in 213 oder erheben. Der LVR hat hierzu eine Bedarfsumlage in 214 mit einem Betrag von 77 TEUR erhoben. SK Erhöhung des es für steuerliche Beratungsleistungen im Rahmen BgA/ Umsatzsteuer. SK Der dient für körperschaftssteuerliche Vorauszahlungen/ Ausgleichszahlungen und ggf. Abzug von Kapitalertragssteuer. SK 5517 Infolge der Vorfinanzierung von Investitionskosten und der Finanzierung bei Liquiditätsspitzen werden Zinsaufwendungen/- auszahlungen für Liquiditätskredite veranschlagt. SK 5599 Zinsforderungen für zuviel erhaltene Zuweisungen. SK Investitionspauschale nach dem jährlichen GFG, die in erster Linie für Maßnahmen zur Verbesserung der Altenhilfe und - pflege zu verwenden ist. Der Betrag wird vom Land auf der Basis der Zahl der Einwohner über 65 Jahre nach dem jeweiligen Stand vom des Vorvorjahres verteilt. Berechnung anhand der Schlussrechnung des IT.NRW zum GFG 215, Hochrechnung anhand der erlassenen Orientierungsdaten MIK NRW vom Der jährliche Betrag wird den Schwerpunkten der Investitionen des Kreises zugeordnet, die nicht einzelgefördert werden, und als Sonderposten ertragswirksam über die Nutzungsdauer des Anlagevermögens aufgelöst.
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