Produkt 500 Hilfe zur Pflege/ Aufgaben nach dem Landespflegegesetz

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1 1 Produkt 500 Hilfe zur Pflege/ Aufgaben nach dem Landespflegegesetz Produktbereich: 050 Soziale Leistungen Produktgruppe: 311 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XI und SGB XII Organisationseinheit: 50 Amt für Familien, Senioren und Soziales Verantwortlich: Amtsleiter/in Produktdefinition Kurzbeschreibung Beratung und Unterstützung von Menschen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung der Pflege bedürfen. Auftragsgrundlage Landespflegegesetz, Sozialgesetzbücher XI und XII und hierzu ergangene Verordnungen Zielgruppe Ziele 1. Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige 2. Betreiber von vollstationären Alten- und Pflegeheimen sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeiteinrichtungen 1. Sicherstellung einer leistungsfähigen, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Angebotsstruktur für alle Pflegebedürftigen nach den Vorgaben des Landespflegegesetzes 2. Bedarfs- und anspruchsgerechte Erfüllung des gesetzlichen Auftrags unter Berücksichtigung des Vorrangs ambulanter vor stationärer Pflege Leistungsbeschreibung 1. Umsetzung des Landespflegegesetzes (PfG NW) - Kommunale Pflegeplanung - Pflegekonferenz - Bauberatung bei stationären Einrichtungen, Abstimmung, Förderfähigkeitsbescheinigung - Unabhängige Pflegeberatung, Koordinierung und Kooperation, Pflegedatenbank - Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Tages-, Nacht- Kurzzeit- und Vollzeitpflege (Pflegewohngeld) - Umsetzung Vorrang häusliche Versorgung, komplementäre Dienste - Mitwirkung bei Pflegesatzverfahren, Versorgungsverträgen, Qualitätsprüfungen, Arbeitsgruppen 2. Wirtschaftliche Hilfen für Pflegebedürftige außerhalb von Einrichtungen in Form von Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII - Die Aufgabe ist auf die Kommunen des Kreises delegiert. Der REK erlässt als Leistungsträger Richtlinien, unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratung und Entscheidungshilfen und führt die Widerspruchsverfahren und streitige Kostenerstattungsverfahren durch. Die im Rahmen der Delegation von den Kommunen gewährten Leistungen werden monatlich erstattet. 3. Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen im Rahmen der Tages-, Kurzzeit- und Vollzeitpflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII in der Zuständigkeit als örtlicher Träger der Sozialhilfe (Pflegebedürftige ab Vollendung des 65. Lebensjahres) und für den vom überörtlichen Träger auf den REK delegierten Aufgabenbereich (Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres). - Mit der Leistungsgewährung sind Verfahren zur Einnahmeerzielung insbesondere Unterhaltsverfahren verbunden. - Für den Aufgabenbereich als örtlicher Träger sind Widerspruchs-, Kostenerstattungs- und Klageverfahren durchzuführen. - Die im Rahmen dieser Delegation für den überörtlichen Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet.

2 2 Stellenplanauszug Stellenanteile Beamte 11,16 11,16 12,66 Stellenanteile tariflich Beschäftigte 4,78 4,78 4,68 Grund- und Kennzahlen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ( Über- 65jährige, Träger REK) Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ( Unter- 65jährige, Träger LVR) Pflegewohngeldgewährung mit gleichzeitigem Sozialhilfebezug Pflegewohngeldgewährung ohne gleichzeitigem Sozialhilfebezug = Selbstzahler ambulanten Hilfe zur Pflege (delegiert auf Kommunen, Träger REK) Aufwand der stationären Pflege ( Über- 65jährige, Träger REK) Aufwand Pflegewohngeld Nettoaufwand der ambulanten Pflege der Hilfe zur Pflege bei Über-65jährigen, Kostenträger REK, Ø 11 und 12 VJ der Hilfe zur Pflege Pflegestufe 0- bei Über-65jährigen, Kostenträger REK, Ø 11 und 12 VJ der Hilfe zur Pflege Pflegestufe 1- bei Über-65jährigen, Kostenträger REK, Ø 11 und 12 VJ der Hilfe zur Pflege Pflegestufe 2- bei Über-65jährigen, Kostenträger REK, Durchschnitt aus den Monaten 11 und 12 VJ der Hilfe zur Pflege Pflegestufe 3- bei Über-65jährigen, Kostenträger REK, Durchschnitt aus den Monaten 11 und 12 VJ des Pflegewohngeldes (Selbstzahler und Sozialhilfebezieher), Ø 11 und 12 VJ Erläuterungen

3 Mandant: 320 Haushalt: Haushaltsplan T e i l e r g e b n i s p l a n Rhein-Erft-Kreis NKF-Haushalt Rhein-Erft-Kreis Produktbereich : 050 Soziale Leistungen Produktgruppe : Grundversorgung und Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Produkt : Hilfe zur Pflege/Aufgaben nach dem Landespflegegesetz Ergebnis Haushaltsansatz Finanzplanungszeitraum Nr. Ertrags- und Aufwandsarten Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen , Erstatt Pflegewohngeld , Sonstige Transfererträge , Kostenbeitr. u. Aufwandsersatz 1.205, Ersatz v. Unterhaltsansprüchen 312, Leist v Soz.-leistungsträgern , Leist Pfl.-Versicherungsträger , sonstige Ersatzleistungen , Rückzahlung gewährter Hilfen , Kostenbeitr.,Aufw.Ersatz 65+iE 1.100, Ersatz Unterhaltsansprüche , Leist v Soz.-leistungsträg , sonstige Ersatzleistungen , Rückz. gewährter Hilfen , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2.950, Verwaltungsgebühren 2.950, Privatrechtliche Leistungsentgelte Veräußerung von Pflegeplänen Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 + Sonstige ordentliche Erträge , Bußgelder 3.100, Aufl. Pensionsrückstellungen , Vermischte Erträge Aktivierte Eigenleistungen 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge , Personalaufwendungen , Dienstaufwendungen Beamte , Zuführung Rückste ATZ Beamte Dienstaufw. tarifl. Beschäft , Beitr. Versorg.-kasse t. Besch , Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch , Beitr. an die Unfallkasse NRW 852, Zuf. Pensionsrückstell. Besch , Versorgungsaufwendungen , Beitr. zu Versorg.kasse Beamte , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Erstattung v. Verfahrenskosten sonst bes Verw + BetriebsA Umsetzung Demenz-Projekt Bilanzielle Abschreibungen , AfA BGA < 410 EUR 279, Abschreibungen auf Forderungen , Transferaufwendungen , Zuschuss Ehrenamtspass Pflegewohngeld , Z. gerontopsy. Fachber.-stelle HzPfl- Pflegegeld erhebl. PB , HzPfl - außergew. PB ,

4 Mandant: 320 Haushalt: Haushaltsplan T e i l e r g e b n i s p l a n Rhein-Erft-Kreis NKF-Haushalt Rhein-Erft-Kreis Produktbereich : 050 Soziale Leistungen Produktgruppe : Grundversorgung und Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Produkt : Hilfe zur Pflege/Aufgaben nach dem Landespflegegesetz Ergebnis Haushaltsansatz Finanzplanungszeitraum Nr. Ertrags- und Aufwandsarten HzPfl- Pflegegeld schwerste PB , Angemess. Aufw d Pflegeperson , Angemessene Beihilfen , Beiträge angem Alterssicherung 286, Kostenübernahm bes Pflegekraft , Hilfsmittel , HzPfl vollstationär , HzPfl teilstationär , Rückz Unterhaltsbeiträge , Rückz an Soz.-leistungstr Sonstige ordentliche Aufwendungen , Aufw.-ersatz gem. 65 I SGB I Softwarepflegekosten 3.488, Fachliteratur 5.257, Dienstreisen 1.215, Sachverst.-,Ger.-,ähnl. Kosten , Öffentlichkeitsarbeit 1.681, EWB Forderungen Mitgliedsbeiträge 675, = Ordentliche Aufwendungen , = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit , Finanzerträge 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21 = Finanzergebnis 22 = Ordentliches Jahresergebnis , Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis 26 = Jahresergebnis vor Berücksichtigung , der internen Leistungsbeziehungen 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Aufwend. aus internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen ILV = Jahresergebnis der Teilergebnisrechnung ,

5 Mandant: Haushalt: Haushaltsplan T e i l f i n a n z p l a n Rhein-Erft-Kreis NKF-Haushalt Rhein-Erft-Kreis 5 Produktbereich : 050 Soziale Leistungen Produktgruppe : Grundversorgung und Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Produkt : Hilfe zur Pflege/Aufgaben nach dem Landespflegegesetz Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Investive Einzahlungen 01 Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen 02 Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 03 Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 04 Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten 05 Sonstige Investitionseinzahlungen 06 Summe investive Einzahlungen Investive Auszahlungen 07 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Jahresergebnis Haushaltsansatz Verpflich- tungs- Finanzplanungszeitraum ermächtig Auszahlungen für den Erwerb von 279, beweglichem Anlagevermögen Auszahlung f. BGA < 410 EUR 279, Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 12 Sonstige Investitionsauszahlung 13 Summe investive Auszahlungen 279, Saldo aus Investitionstätigkeit -279, Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

6 6 Produkt 500 Hilfe zur Pflege/ Aufgaben nach dem Landespflegegesetz Erläuterungen zu den Personalaufwendungen der Kontengruppen 50 und 51 Folgende Aufwendungen für das in dem Produkt eingesetzte bzw. geplante Personal werden entsprechend der Stellenanteile direkt zugeordnet: / Dienstbezüge der Beamten Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit für Beamte / Dienstbezüge der tariflich Beschäftigten Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit für tariflich Beschäftigte / Beiträge zur Versorgungskasse der tariflich Beschäftigten / Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung der tariflich Beschäftigten Die Verteilung der Aufwendungen folgender Positionen erfolgt nach dem Verhältnis obiger Personalaufwendungen innerhalb des Produktes zu obigen Gesamtpersonalaufwendungen: / Beiträge an die Unfallkasse NRW Zuführung zu Pensionsrückstellungen der Beschäftigten Zuführung zu Versorgungsrückstellungen für künftige KreisrentnerInnen / Beiträge zur Versorgungskasse der Beamten Auflösung von Pensionsrückstellungen Bei diesem Konto handelt es sich um Auflösung von Pensionsrückstellungen. Diese sind gem. 36 VI Satz 2 GemHVO aufzulösen, wenn der Grund hierfür entfallen ist. Eine Planung dieser Konten ist im Voraus nicht möglich. Die übrigen Personalaufwendungen werden nicht auf die Produkte verteilt und verbleiben ausschließlich im Produkt 110. Nähere Informationen zu den Positionen sind im Produkt 110 zu finden. SK Der Landschaftsverband wird hier zukünftig in Einzelfällen die Kosten der besonderen Pflegekraft erstatten. Bisher wurde hier eine Zusage für die Fälle der Stadt Hürth erteilt. Auf Basis dessen wurde der Ansatz erhöht. SK Mit den bereitgestellten Mitteln sollen die Angebote für Menschen mit demenziellen Erkrankungen stärker verknüpft, den Betroffenen und deren Familien bekannt und die Abläufe optimiert werden. Dazu zählen die Markierung der Erreichbarkeit von Betreuungs- und Anlaufstellen in Krisenzeiten, die Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Fachkliniken, Pflegeeinrichtungen und Angehörigen, die Sicherstellung von Hilfen bei Krankenkassen und Leistungserbringern, die Schaffung von Angebotstransparenz, Aufklärungsarbeit, die Schaffung von Grundlagen für präventive Maßnahmen und Initiierung eines Fachforums. Die Mittel sind gesperrt, Freigabe erfolgt durch den Kreisausschuss. SK Beim Pflegewohngeld ist gemäß der Haushaltsverläufe der letzten drei Jahre mit einer deutlichen Kostensteigerung zu rechnen. Gründe hierfür sind neben der natürlichen Kostensteigerung eine Erhöhung der Fallzahlen. SK Bei der Ermittlung des Ansatzes wurden die aktuellen Haushaltsverläufe sowie die Auswirkungen der Reform der Pflegeversicherung berücksichtigt. SK In diesem Sachkonto werden die Leistungen verbucht, die nicht unter die Sachkonten zugeordnet werden können. SK Die Ansatzerhöhung gegenüber den Vorjahren rechtfertigt sich aus der Zunahme von Schwerstpflegefällen. SK Aufgrund von statistischer Notwendigkeit wurde die Hilfe zur Pflege vollstationär- für Heimeinwohner 65+ ab 2007 aufgeteilt. Die Hilfe zur Pflege befindet sich nun im Produkt 500, während sich die Teilansätze für die Hilfen zum Lebensunterhalt und die Krankenhilfe in den Produkten 502 und 504 befinden. Die Erhöhung des Ansatzes begründet sich aus einer Kostensteigerung. SK In den Teilergebnisplänen wurden interne Leistungsverrechnungen (ILV) gemäß 17 GemHVO vorgenommen. Hierbei wurden zur Abbildung eines verursachungsgerechten Ressourcenverbrauchs wesentliche, zentral bewirtschaftete Aufwandsarten (Druck- und Kopierkosten, Post- und Fernsprechgebühren sowie Unterhaltung/ Bewirtschaftung/ Abschreibungen des Kreishauses, ADV-Leistungen) über die ILV auf sämtliche Produkte verteilt, welche entsprechende Leistungen beziehen.

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