Geprüfter Jahresbericht
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- Johannes Schubert
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1 FCP T eil II Gesetz von 2010 Geprüfter Jahresbericht zum 31. Dezember 2014 PSM Macro Strategy Ein Investmentfonds mit Sondervermögenscharakter (fonds commun de placement) gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung Verwaltungsgesellschaft Verwahrstelle
2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Bericht informiert Sie umfassend über die Entwicklung des Investmentfonds PSM Macro Strategy. Der Investmentfonds ist ein nach Luxemburger Recht in der Form eines fonds commun de placement errichtetes Sondervermögen. Er wurde nach Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung gegründet und erfüllt die Anforderungen der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften Nr. 2009/65/EG vom 13. Juli Der Fonds wurde qualifiziert als Alternativer Investmentfonds ( AIF") im Sinne des Teil II des Gesetzes vom 13. Februar 2007 und des Artikels 1 Absatz (39) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 über Verwalter Alternativer Investmentfonds ( Gesetz vom 12. Juli 2013"). Der Fonds wird von der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. ( Verwaltungsgesellschaft als Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne des Artikels 1 Absatz (46) des Gesetzes vom 12. Juli 2013 ( AIFM") ") seit April 2014 verwaltet. Zeichnungen können nur auf Grundlage des aktuellen Verkaufsprospekts oder der wesentlichen Anlegerinformationen (Key Investor Information Document) zusammen mit dem Zeichnungsantragsformular, dem letzten Jahresbericht und gegebenenfalls dem letzten Halbjahresbericht erfolgen. Wir möchten noch darauf hinweisen, dass Änderungen der Vertragsbedingungen des Sondervermögens sowie sonstige wesentliche Anlegerinformationen an die Anteilinhaber im Internet unter bekannt gemacht werden. Hier finden Sie ebenfalls aktuelle Fondspreise und Fakten zu Ihren Fonds. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember Der Bericht des Fonds ist gemäß den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen über Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) erstellt. 2
3 1 Management 2 Bericht 3 Erläuterungen 4 PSM 5 Bericht 6 Steuerlicher Inhalt und Verwaltung... 4 des Anlageberaters... 5 zu der Vermögensaufstellung... 6 Macro Strategy... 8 des Réviseur d'entreprises agréé Hinweis Sonstige Hinweise (ungeprüft)
4 Management und Ver waltung Management und Verwaltung Verwaltungsgesellschaft Verwahrstelle Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. R.C.S. Lux B c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Aufsichtsrat Vorsitzender Michael O. Bentlage Partner Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main Stellvertretender Vorsitzender Jochen Lucht Persönlich haftender Gesellschafter Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main Mitglieder Eberhard Heck (bis zum 17. März 2014) Generalbevollmächtigter Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main Marie-Anne van den Berg Niederlassungsleiterin Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg Vorstand Stefan Schneider Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., Luxemburg Achim Welschoff Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., Luxemburg Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kaiserstraße 24, D Frankfurt am Main Dienstleistungen erbracht durch: Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Zahl- und Informationsstellen Großherzogtum Luxemburg Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg 1c, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach Bundesrepublik Deutschland Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kaiserstraße 24, D Frankfurt am Main Anlageberater PSM Vermögensberatung - Vermögensverwaltung GmbH Langen v. d. Goltz, Dr. Prinz & Partner Nördliche Münchner Straße 5, D Grünwald Abschlussprüfer BDO Audit S.A. Cabinet de révision agréé 2, Avenue Charles de Gaulle, L-1653 Luxembourg 4
5 Bericht des Anl ageber aters Rückblick Bericht des Anlageberaters Das abgelaufene Jahr 2014 war erneut von weltwirtschaftlichen Risiken geprägt. Angesichts weiterhin schwelender Krisen wie in der Ukraine, der Krim und Griechenland, eines weiterhin schwachen europäischen Bankensytems und einer hohen Aktienbewertung sahen wir uns gezwungen, äußerst defensiv vorzugehen. Vermögenserhalt war, ist und bleibt eine wichtige Prämisse für diesen Fonds. Daher wurde der größte Anteil des Fondsvermögens in südeuropäische und amerikanische Staatsanleihen allokiert. Die weitere Einengung südeuropäischer und langlaufender amerikanischer Renditen führte zu steigenden Anleihepreisen und trug damit zur positiven Gesamtperformance bei. Rund 5% des Fondsvermögens wurde in Gold gehalten. Die Kluft zwischen der Realwirtschaft und den meisten Börsenkursen war in den letzten Jahren selten so hoch wie heute, weshalb wir unsere Aktienquote strategisch sehr niedrig (Jahresende 0%) hielten. Wesentliche Risiken Kursrisiken existieren bei sämtlichen Assetklassen. Selbst fundamental günstig bewertete Aktien können in einem schlechten Börsenumfeld Kursverluste erleiden. Angesichts einer variablen und derzeit noch verhältnismäßig niedrig gehaltenen Investitionsquote in Aktien sind die Risiken für das Fondsvermögen begrenzt. Im Anleihesektor werden die Emittenten- und Zinsänderungsrisiken durch sehr gute Bonitäten und durch kurze Laufzeiten ebenfalls weitestgehend begrenzt. Entwicklung Fondsergebnis Die wesentlichen Quellen des positiven Veräußerungsergebnisses während des Berichtszeitraums waren realisierte Gewinne aus Anleihen, Aktien und Futures. 5
6 Erläuter ung en zu der Ver mögensaufstell ung Erläuterungen zu der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2014 Der Wert eines Anteils ("Anteilwert") lautet auf die im Verkaufsprospekt des Fonds festgelegte Währung ("Fondswährung"). Er wird unter Aufsicht der Verwahrstelle von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten an jedem im Verkaufsprospekt des Fonds festgelegten Tag ("Bewertungstag") berechnet. Die Berechnung des Fonds und seiner Anteilklassen erfolgt durch Teilung des Netto- Fondsvermögens durch die Zahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Teile dieses Fonds. Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet: a) Die im Fonds enthaltenen Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Anteilwert bzw. Rücknahmepreis bewertet. b) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und ausstehenden Forderungen, vorausbezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entspricht dem jeweiligen vollen Betrag, es sei denn, dass dieser wahrscheinlich nicht voll bezahlt oder erhalten werden kann, in welchem Falle der Wert unter Einschluss eines angemessenen Abschlages ermittelt wird, um den tatsächlichen Wert zu erhalten. c) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses, ermittelt, sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist. d) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder auf einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für Vermögenswerte, welche an einer Börse oder auf einem anderen Markt wie vorerwähnt notiert oder gehandelt werden, die Kurse entsprechend den Regelungen in (b) oder (c) den tatsächlichen Marktwert der entsprechenden Vermögenswerte nicht angemessen widerspiegeln, wird der Wert solcher Vermögenswerte auf der Grundlage des vernünftigerweise vorhersehbaren Verkaufspreises nach einer vorsichtigen Einschätzung ermittelt. e) Die in dem Fonds enthaltenen Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. f) Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, entspricht dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien des Vorstandes auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wird. Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, welche an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, wird auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder organisierten Märkten, auf welchen diese Futures, Forwards oder Optionen vom Fonds gehandelt werden, berechnet; sofern ein Future, ein Forward oder eine Option an einem Tag, für welchen der Nettovermögenswert bestimmt wird, nicht liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag von dem Vorstand in angemessener und vernünftiger Weise bestimmt. Swaps werden zu ihrem, unter Bezug auf die anwendbare Zinsentwicklung, bestimmten Marktwert bewertet. g) Der Wert von Geldmarktinstrumenten, die nicht an einer Börse notiert oder auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden und eine Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten und mehr als 90 Tagen aufweisen, entspricht dem jeweiligen Nennwert zuzüglich hierauf aufgelaufener Zinsen. Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen werden auf der Grundlage der Amortisierungskosten, wodurch dem ungefähren Marktwert entsprochen wird, ermittelt. h) Zinsswaps werden zu ihrem, unter Bezug auf die anwendbare Zinsentwicklung, bestimmten Marktwert bewertet. i) Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen Marktwert bewertet, wie dieser nach Treu und Glauben und entsprechend dem der Verwaltungsgesellschaft auszustellenden Verfahren zu bestimmen ist. 6
7 Wertentwicklung des Netto-Fondsvermögens im Berichtszeitraum (nach BVI-Methode exkl. Verkaufsprovision) PSM Macro Strategy B -0,73 % Die Wertentwicklung ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen am Anfang des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Historische Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu. Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio/ TER) des Netto-Fondsvermögens (nach BVI-Methode inkl. Performance Fee) PSM Macro Strategy B (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) 1,74 % Die Gesamtkostenquote (TER) des Netto-Fondsvermögens drückt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. Häufigkeit der Portfolioumschichtung (Portfolio Turnover Rate/ TOR) PSM Macro Strategy (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) 69 % Die ermittelte absolute Anzahl der Häufigkeit der Portfolioumschichtung stellt das Verhältnis zwischen den Wertpapierankäufen und Wertpapierverkäufen, den Mittelzu- und -abflüssen sowie des durchschnittlichen Netto-Fondsvermögens für den oben aufgeführten Berichtszeitraum dar. Verwendung der Erträge Die ordentlichen Erträge aus Zinsen und/oder Dividenden abzüglich Kosten sowie netto realisierte Kursgewinne werden für PSM Macro Strategy B grundsätzlich thesauriert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Ausschüttungen vorgenommen. Veröffentlichungen Der jeweils gültige Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile, sowie alle sonstigen, für die Anteilinhaber bestimmten Informationen können jederzeit am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle sowie bei den Zahl- und Vertriebsstellen erfragt werden. Informationen zu Vergütungen Angaben zu den Vergütungen können Sie dem aktuellen Verkaufsprospekt entnehmen. Besteuerung des Fonds in Luxemburg Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer ("taxe d abonnement") von zurzeit 0,05 % p.a. auf Anteile nichtinstitutioneller Anteilklassen und von 0,01% p.a. auf Anteile institutioneller Anteilklassen. Diese taxe d'abonnement ist vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar. Die Einkünfte des Fonds werden in Luxemburg nicht besteuert. Transaktionskosten Für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr sind im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktpapieren, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen die unten aufgelisteten Transaktionskosten angefallen. Zu den Transaktionskosten zählen insbesondere Provisionen für Broker und Makler, Clearinggebühren und fremde Entgelte (z. B. Börsenentgelte, lokale Steuern und Gebühren, Registrierungs- und Umschreibegebühren). PSM Macro Strategy (1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014) ,94 EUR 7
8 PSM M acr o Strateg y Vermögensübersicht zum PSM Macro Strategy Gattungsbezeichnung ISIN Stück/ Anteile/ Bestand Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Währung Kurs Kurswert in % des Fonds- Währung im Berichtszeitraum EUR vermögens Wertpapiere Börsengehandelte Wertpapiere Verzinsliche Wertpapiere Italien Italien, Republik - Anleihe - 0, IT Nominal ,00 0,00 0,00 EUR 99, ,00 20,19 Italien, Republik - Anleihe - 0, IT Nominal ,00 0,00 0,00 EUR 100, ,00 20,21 Organisierter Markt Verzinsliche Wertpapiere USA United States of America - Anleihe - 2, US912828WE61 Nominal , ,00 0,00 USD 104, ,11 4,36 Wertpapiervermögen ,11 44,77 Investmentanteile Schweiz ZKB Gold ETF Inhaber-Anteile AAH EUR o.n. CH Anteile 3.150,00 0,00 0,00 EUR 786, ,00 5,01 Summe: Investmentanteile ,00 5,01 Derivate Börsengehandelte Finanzterminkontrakte Gold Future (COMX) Feb.2015 FND: 30.Jan Stück -25,00 USD -985,22 0,00 Summe: Derivate -985,22 0,00 Bankguthaben EUR bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg ,82 EUR ,82 50,10 USD bei Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Niederlassung Luxemburg ,50 USD ,83 0,16 Summe: Bankguthaben ,65 50,26 Sonstige Vermögensgegenstände Einschüsse (Initial Margin) ,81 EUR ,81 0,17 Zinsansprüche (Bankguthaben, Festgelder, Wertpapiere) 7.310,12 EUR 7.328,49 0,01 Forderungen Future Variation Margin 985,22 EUR 985,22 0,00 Summe: Sonstige Vermögensgegenstände ,52 0,18 Gesamtaktiva ,06 100,17 8
9 Gattungsbezeichnung ISIN Stück/ Anteile/ Bestand Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge Währung Kurs Kurswert in % des Fonds- Währung im Berichtszeitraum EUR vermögens Verbindlichkeiten aus Anlageberatungsvergütung ,96 EUR ,96-0,11 Depotbank-/ Verwahrstellenvergütung ,54 EUR ,54-0,01 Prüfungskosten ,00 EUR ,00-0,01 Risikomanagementvergütung -833,34 EUR -833,34 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten ,17 EUR ,29-0,04 Taxe d'abonnement ,62 EUR ,62-0,01 Transfer- und Registerstellenvergütung -416,67 EUR -416,67 0,00 Verwaltungsvergütung ,41 EUR ,41-0,03 Zinsverbindlichkeiten aus Bankguthaben -22,37 USD -18,37 0,00 Summe: Verbindlichkeiten ,20-0,21 Gesamtpassiva ,20-0,21 Fondsvermögen ,86 100,00* *Bei der Ermittlung der Prozentwerte können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. 9
10 Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens, welche nicht in Fondswährung ausgedrückt sind, sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Devisenkurse bewertet. Devisenkurse (in Mengennotiz) per US-Dollar USD 1,2180 = 1 Euro (EUR) 10
11 Verpflichtungen aus Derivaten Gattungsbezeichnung Verpflichtung in EUR %-Anteil des Fondsvermögens Finanzterminkontrakte ,12 4,90 11
12 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte des PSM Macro Strategy, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen - Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen: Gattungsbezeichnung ISIN Währung Käufe/ Zugänge im Berichtszeitraum Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum Wertpapiere Börsengehandelte Wertpapiere Aktien Allianz SE vinkulierte Namens-Aktien o.n. DE EUR , ,00 EDAP TMS S.A. Act.Nom. (Sp. ADRs)/1 EO -,13 US USD , ,00 Verzinsliche Wertpapiere Italien, Republik - Schatzanweisung - 0, IT EUR 0, ,00 Kreditanstalt für Wiederaufbau - Anleihe - 10, XS BRL , ,00 Kreditanstalt für Wiederaufbau RL-Med.Term Nts. v.12(16) Anleihe 7, XS RUB , ,00 Organisierter Markt Verzinsliche Wertpapiere Gaz Capital S.A. - Loan Participation Notes - 5, XS EUR , ,00 Italien, Republik - Anleihe - 0, IT EUR 0, ,00 Sonstige Märkte Verzinsliche Wertpapiere Frankreich - Schatzanweisung - 0, FR EUR 0, ,00 12
13 Verkaufsprovisionen und Verwaltungsgebühren der Zielfonds des PSM Macro Strategy* zum 31. Dezember 2014 Gattungsbezeichnung Whg. ISIN Rücknahme- Verkaufs- Verwaltungsprovision provision vergütung Schweiz ZKB Gold ETF Inhaber-Anteile AAH EUR o.n. EUR CH ,40 % Ertrags- und Aufwandsrechnung PSM Macro Strategy Die Ertrags- und Aufwandsrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 gliedert sich wie folgt: Anteilklasse B in EUR Summe in EUR Erträge Zinsen aus Anleihen (nach Quellensteuer) , ,18 Zinsen aus Bankguthaben 1.699, ,11 Ordentlicher Ertragsausgleich , ,56 Summe der Erträge , ,73 Aufwendungen Verwaltungsvergütung , ,96 Depotbank-/ Verwahrstellenvergütung , ,96 Depotgebühren , ,88 Taxe d'abonnement , ,57 Prüfungskosten , ,00 Rechtsberatungskosten -40,25-40,25 Druck- und Veröffentlichungskosten , ,89 Anlageberatungsvergütung , ,11 Risikomanagementvergütung , ,08 Sonstige Aufwendungen , ,50 Transfer- und Registerstellenvergütung , ,04 Zinsaufwendungen -400,56-400,56 Ordentlicher Aufwandsausgleich , ,56 Summe der Aufwendungen , ,24 Ordentlicher Nettoertrag ,51 Veräußerungsgeschäfte Realisierte Gewinne ,79 Realisierte Verluste ,96 Außerordentlicher Ertragsausgleich -861,71 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,12 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ,39 Veränderungen des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres ,63 Ergebnis des Geschäftsjahres ,02 * Die Zielfonds wurden zum Nettoinventarwert gekauft bzw. verkauft, d.h. es wurden keine Ausgabeaufschläge und Rücknahmegebühren gezahlt. 13
14 Entwicklung des Fondsvermögens PSM Macro Strategy für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014: in EUR Wert des Fondsvermögens am Beginn des Geschäftsjahres ,57 Mittelzufluss/ -abfluss (netto) ,40 Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen ,97 Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen ,37 Ertragsausgleich/ Aufwandsausgleich ,29 Ergebnis des Geschäftsjahres ,02 Wert des Fondsvermögens am Ende des Geschäftsjahres ,86 14
15 Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre PSM Macro Strategy Anteilklasse B zum Fondsvermögen ,86 Umlaufende Anteile ,275 Inventarwert je Anteil 125,85 zum Fondsvermögen ,57 Umlaufende Anteile ,125 Inventarwert je Anteil 126,77 zum Fondsvermögen ,46 Umlaufende Anteile ,065 Inventarwert je Anteil 124,89 zum Fondsvermögen ,40 Umlaufende Anteile ,471 Inventarwert je Anteil 122,36 15
16 BDO BERICHT DES REVISEUR D'ENTREPRISES AGRÉÉ An die Anteilinhaber des lnvestmentfonds PSM Macro Strategy Entsprechend dem uns von der Verwaltungsgesellschatt erteilten Auttrag haben wir den beigefügten Jahresabschluss des PSM Macro Strategy geprüft, der aus der Vermögensübersicht einschließlich der Aulstellung des Wertpapierbestands und der sonstigen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2014, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Entvv cklung des Fondsvermögens lür das an diesem Datum endende Geschättsiahr, sow e aus einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erlâuternden lnformationen besteht. Verantvvoftung des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft für den Jahresabschluss Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzl chen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren. Verantwoftung des Réviseur d'entreprises agréé ln unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung über diesen Jahresabschluss ein Prüfungsurtell zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den für Luxemburg von der Commission de Surveillance du Secteur Financier angenommenen lnternationalen Prüfungsstandards (lnternational Standards on Auditing) durch. Diese Standards verlangen, dass wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durchführen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltel die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen fúr die im Jahresabschluss enlhaltenen Wertansätze und lnformal onen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegl der Beurteilung des Rév seur d'entreprises agréé ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Jahresabschluss wesentl che unzutrettende Angaben aufgrund von Unrichligkeiten oder Verstößen enthält. lm Rahmen dieser Fìisikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d'entreprises agréé das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarslellung des Jahresabschlusses einger chtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prufungshandlungen feslzulegen, nicht jedoch um eine Beurteilung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsátze und -methoden und der Vertretbarkeit der vom Vorstand der Verwaltungsgesellschaft ermittelten geschätzlen Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamidarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteíl Nach unserer Beurteilung vermittelt der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des PSM Macro Strategy zum 31. Dezember 2014 sowie der Ertragslage und der Enlwicklung des Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Gescháftsjahr. Sonstges Die im Jahresbericht enthaltenen ergänzenden Angaben wurden von uns im Rahmen unseres Auftrages durchgesehen, waren aber n cht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Standards. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. lm Rahmen der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses haben uns diese Angaben keinen Anlass zu Anmerkungen gegeben. Luxemburg, 15. April 2015 BDO Audit Cabinet de révision agréé verlreten durch Daniel Croisé BDO Audit, Soc été Anonyme R.C.S. Luxembourg A fil.570 TVA LU BDO Audil, a soc,été anonymeincßtpoøted n Luxembourg, s a rember of BDO lnlernat onal Lim ted, a UK company l m ted by guarantee, and forms part of the nlernational BDO nelwork of independent member f rms. BDO is the brand name lor lhe BDO network and for each of the BDO Member Firms. '16
17 Steuerlicher Hinweis Steuerlicher Hinweis an die Anleger von PSM Macro Strategy - Investmentfondsanteile* in der Bundesrepublik Deutschland: Sehr geehrte Damen und Herren, nach Abschluss des Geschäftsjahres 2014 teilen wir Ihnen nachstehend die steuerlichen Daten je Investmentanteil zum 31. Dezember 2014 mit. PSM Macro Strategy B ISIN: WHG: Geschäftsjahr vom: Geschäftsjahr bis: LU EUR Ex-Tag: - Zahltag: - Ausschüttung s-beschluss: - 5 Abs. 1 Nr.... InvStG Privat Betriebsvermögen (EStG) (EStG) (KStG) 1 a) den Betrag der Ausschüttung sowie 1 a) aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre, 1 a) bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge, 1 b) den Betrag der ausgeschütteten Erträge Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1 c) die in den ausgeschütteten/ ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen 1 c) aa) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes, 1 c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes, 1 c) cc) Erträge im Sinne des 2 Absatz 2a, 1 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in * Der Investmentfonds hat die Anforderungen des 5 InvStG erfüllt. Eine steuerliche Bescheinigung nach 5 InvStG wurde durch BDO Audit S.A., cabinet de révision agréé, Luxemburg, erstellt. 17
18 der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, 1 c) ee) Erträge im Sinne des 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind, 1 c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung, 1 c) gg) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 1, 1 c) hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen, 1 c) ii) Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde, 1 c) jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen, 1 c) ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) mm) Erträge im Sinne des 24 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1 c) nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 c) oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung 1 d) aa) im Sinne des 7 Absatz 1 und 2, 1 d) bb) im Sinne des 7 Absatz 3, 1 d) cc) im Sinne des 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten, 1 f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Absatz 2 entfällt und 1 f) aa) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 32d Absatz 5 oder 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 vorgenommen wurde, 18
19 1 f) bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 anzuwenden ist, 1 f) cc) der nach 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 34c Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde, 1 f) dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist, 1 f) ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) hh) In Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 f) ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist, 1 g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, 1 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre, 0,0225 0,0225 0,0225 Mit freundlichen Grüßen HAUCK & AUFHÄUSER INVESTMENT GESELLSCHAFT S.A. Diese Mitteilung trägt keine Unterschrift 19
20 Sonstige Hinweise (ungeprüft) Angaben zu schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen Prozentsatz der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regeln zum Berichtsstichtag gelten: 0% Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement Im Berichtszeitraum hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben. Risikoprofil des AIF: Für die Bewertung der Hauptrisiken wurden zum Berichtsstichtag folgende Größen gemessen: a) Marktrisiko Die Zinssensitivität DV01 ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem marginalen Anstieg der Marktzinsen. Die Spreadsensitivität CS01 ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem marginalen Anstieg der Credit Spreads. Die Aktiensensitivität Net Equity Delta ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem marginalen Anstieg der Aktienkurse. Die Fremdwährungssensitivität Net FX Delta ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem marginalen Anstieg der für den Fonds wesentlichsten Fremdwährungskurse. Die Sensitivität gegenüber Rohstoffpreisen Net Commodity Delta ist die Änderung des Fondsvermögens bei einem marginalen Anstieg der Rohstoffkurse. DV01 CS01 Net Equity Delta Net FX Delta Net Commodity Delta 0,44 0 0,00-0,04-0,02 b) Kontrahentenrisiko Zum Berichtsstichtag waren keine OTC-Derivate im Bestand. Kontrahenten haben das Recht, gestellte Sicherheiten wiederzuverwenden. c) Liquiditätsrisiko Anteil des Portfolios, der innerhalb folgender Zeitspannen marktschonend zu fairen Marktpreisen liquidiert werden kann: Prozentualer Anteil am NAV des AIF 1 Tag oder weniger 2-7 Tage 8-30 Tage Tage Tage Tage Mehr als 365 Tage 59,6% 40,4% 0% 0% 0% 0% 0% Eingesetzte Risikomanagementsysteme Das Risikocontrolling erfolgt durch vom Portfoliomanagement unabhängige Abteilungen auf Basis interner Risikomanagement Richtlinien. Das Risikocontrolling umfasst insbesondere den fortlaufenden Risikomanagementprozess für die Erkennung, Bewertung und Überwachung von Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken als auch die Überwachung des Leverage. Bei der Einschätzung der Auswirkung der mit den einzelnen Anlagepositionen verbundenen Risiken auf den Fonds werden zusätzlich die Ergebnisse angemessener monatlicher Stresstests für das Markt und Liquiditätsrisiko im Risikocontrolling und Portfoliomanagement berücksichtigt. Zur börsentäglichen Messung von Markrisiken wird ein relativer Value-at-Risk-Ansatz mittels Monte-Carlo Simulation angewandt. Änderungen des maximalen Umfangs von Leverage Im Berichtszeitraum hat es keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage gegeben. Gesamthöhe des Leverage Leverage Minimum Maximum Durchschnitt Limit Brutto Methode 49,5% 103,2% 77,3% 200% Commitment Methode 101,9% 131,4% 108,1% 120% Vergütungsrichtlinie Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft gilt für alle Mitarbeiter. Sie orientiert sich an der nachhaltigen und unternehmerischen Geschäftspolitik des Hauck & Aufhäuser Konzerns. Durch die Vergütungspolitik sollen angemessene Verhaltensweisen erreicht werden, die gleichzeitig ein solides und wirksames Risikomanagement sicherstellen. Als zusätzliches Ziel gilt, dass keine Anreize zum Eingehen übermäßiger Risiken geschaffen werden und Interessenkonflikte vermieden werden können. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine Vergütungsrichtlinie implementiert, bei der das Verhältnis der fixen Vergütung zu der variablen Vergütung deutlich zu Gunsten der festen Vergütung gewichtet ist. Variable Vergütungen stellen somit nur eine Ergänzung zur fixen Vergütung dar. Eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung von variablen Vergütungen besteht nicht. 20
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