Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung. Aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.

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1 Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2014: TOP 01. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung Aus der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung sind keine Beschlüsse bekanntzugeben. TOP 02. Festlegung des kalkulatorischen Zinssatzes für das Haushaltsjahr 2014 Zu den gebührenfähigen Kosten einer kostenrechnenden Einrichtung gehört auch eine angemessene Verzinsung. Die kalkulatorischen Zinsen stellen einen erheblichen Kostenanteil bei den jeweiligen Einrichtungen dar, die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes beeinflusst somit maßgeblich die Höhe der Gebührensätze. Der durchschnittliche Fremdfinanzierungszinssatz des städtischen Haushaltes ist durch Umschuldungen und das niedrige Zinsniveau im Jahr 2013 weiter gesunken. Im Jahr 2014 stehen weitere Umschuldungen an. Es wird deshalb empfohlen, den kalkulatorischen Zinssatz ab dem Jahr 2014 auf 4,0 v. H. zu senken. Stadtrat Fuhrer sieht in dem im Vergleich zur Privatwirtschaft niedrigeren Zinssatz eine positive Auswirkung für die Gebührenzahler. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den kalkulatorischen Zinssatz für das Haushaltsjahr 2014 auf 4,0 v. H. festzulegen. TOP 03. Gesplittete Abwassergebühr: a) Neukalkulation für den Zeitraum b) Änderung der Abwassersatzung Bürgermeister Scheffold begrüßt Herrn Robert Häuser vom Büro Schmidt und Häuser, Nordheim. Herr Häuser hat die vorliegende Gebührenkalkulation in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt. Für die Deckung der laufenden Kosten für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen erhebt die Stadt Hornberg eine Abwassergebühr. Bisher wurde diese Abwassergebühr einheitlich erhoben, ohne Trennung zwischen Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. Aufgrund eines neuen Gerichtsurteils sind alle Kommunen verpflichtet, künftig statt einer einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwasserund eine Niederschlagswassergebühr getrennt zu erheben. Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Die Niederschlagswassergebühr soll die für die Beseitigung des Oberflächenwassers anfallenden Kosten abdecken. Sie berechnen sich in Euro/qm der an die öffentliche Abwasserbeseitung angeschlossenen versiegelten Flächen.

2 Für die Neufestsetzung der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr wurde eine umfangreiche Kalkulation erstellt, die dem Gemeinderat vorliegt. Für die Jahre 2010 bis 2012 ergingen deshalb die Abwassergebührenbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Diese Gebührenbescheide sind nun nach Änderung der Abwassersatzung rückwirkend neu zu erlassen. Der entsprechende Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Abwassersatzung liegt dem Gemeinderat ebenfalls vor. Als Tischvorlage liegt dem Gemeinderat außerdem ein Vergleich der für Hornberg vorgeschlagenen Abwassergebühren ab 2014 mit den Gebührensätzen für Niederschlagswasser und Schmutzwasser in Hausach, Gutach, Wolfach und Oberwolfach vor. Herr Häuser erläutert nun ausführlich die vorliegende Gebührenkalkulation. Als zusätzliche Ziffer 10 des Beschlussvorschlages ist die 5. Änderung der Abwassersatzung nach dem vorliegenden Entwurf zu beschließen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird von Herrn Häuser nun verlesen und im Einzelnen ausführlich erläutert. Die vorgeschlagenen Sätze, wie z. B. die kalkulatorischen Kosten, sind vom Gemeindetag so empfohlen und werden üblicherweise und in nahezu allen Kommunen angewendet. Bei der vorliegenden Kalkulation handelt es sich um eine Prognoserechnung, also eine Vorkalkulation. Eine Kostendeckung ist grundsätzlich anzustreben. Bürgermeister Scheffold spricht von einem enorm großen Aufwand für die Verwaltung, der geleistet werden musste. Stadträtin Laumann stellt fest, dass die Verwaltung ab 2014 eine Schmutzwassergebühr von 2,00 /m³ Frischwasser vorschlägt, was im Vergleich zu den Vorjahren eine Steigerung um 0,33 /m³ Frischwasser darstellt. Dies wird von Herrn Häuser erläutert. Begründet ist dies vor allem in größeren Investitionen des Abwasserzweckverbandes, wodurch die von der Stadt Hornberg zu zahlende Betriebskostenumlage deutlich gestiegen ist, was wiederum die Gebühren erhöht. Bürgermeister Scheffold ergänzt, dass die Abwassergebühr von 2008 bis 2013 bereits 1,80 /m³ betragen hat. Eine Anpassung war in dieser Zeit nicht möglich wegen der neuen Rechtslage. Festzuhalten ist, dass im Ergebnis kein Nachteil für die Gebührenzahler entsteht. Die Erhöhung der Abwassergebühr hätte in diesem Zeitraum ohnehin vorgenommen werden müssen. Für den Zeitraum 2010 bis 2013 erhalten die Gebührenzahler überdies eine Gutschrift von 0,13 /m³ für die Schmutzwassergebühr. Stadtrat Fuhrer äußert nochmals sein Unverständnis für die neue Rechtslage, welche lediglich erhebliche Kosten landesweit verursacht, und einen großen Arbeitsanfall. Einen effektiven Nutzen sieht er hierin nicht. Bürgermeister Scheffold erläutert, dass die Verwaltung die Anlagebuchhaltung laufend fortzuschreiben habe, um Neuversiegelungen von Flächen oder auch Entsiegelungen ständig zu erfassen.

3 Stadtrat Wöhrle hat dem Haushaltsplanentwurf 2014 entnommen, dass nun eine deutlich höhere Abwassergebühr auf der Einnahmeseite eingestellt worden ist. Er sieht hierin eine versteckte Gebührenerhöhung. Er hofft, dass der heute beschlossene niedrigere kalkulatorische Zinssatz von 4 % sich nicht finanziell nachteilig auswirken wird. Mit der vorgeschlagenen Erhebung einer Gebühr für Zwischenzähler ist er nicht einverstanden. Bürgermeister Scheffold antwortet, dass der Haushaltsansatz für die Einnahmen durch Abwassergebühren erst jetzt neu kalkuliert werden konnte, nachdem die entsprechende Gebührenkalkulation vor knapp zwei Wochen fertiggestellt werden konnte. Stadtrat Wöhrle weist darauf hin, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene kostendeckende neue Abwassergebühr im Ermessen des Gemeinderates steht. Dies wird von Herrn Häuser bestätigt. Sofern die Stadt Hornberg aber für bestimmte Maßnahmen Zuschussanträge stellt, wird von der Zuschussbehörde in der Regel geprüft, ob die Kommune zunächst die eigenen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft hat, was unter anderem kostendeckende Gebühren beinhaltet. Bürgermeister Scheffold ergänzt, dass die Stadt Hornberg im Abwasserbereich bisher stets eine Kostendeckung angestrebt hat. Stadtrat Hess gibt zu bedenken, dass ohne die neue Rechtslage bereits früher eine Erhöhung der Abwassergebühr angestanden hätte. Er fragt, wann die nächste Neukalkulation und Gebührenerhöhung vorgesehen ist. Bürgermeister Scheffold informiert, dass der Abwasserzweckverband weitere Betonsanierungsarbeiten am Klärwerk plant. Auch sonstige Preisentwicklungen sind zu beachten. Die Betriebskostenumlage für die Stadt Hornberg kann entsprechend steigen, was Auswirkungen auf die Gebühren hat. Herr Häuser fährt fort, dass die Kommune eine Neukalkulation der Gebühren regelmäßig vorzunehmen hat, in der Regel im 2- oder 3-jährigen Turnus. Er schlägt vor, 2015 eine Neukalkulation vorzunehmen für die Jahre 2016 bis 2018, damit der Gemeinderat dann bei der Neufestsetzung der Gebühr sein Ermessen ausüben kann. Die vorgeschlagene Gebührenerhöhung ergibt sich als automatische Folge der Neukalkulation, so Herr Häuser weiter. Die Kosten sind im Abwasserbereich deutlich gestiegen, die Kostenmasse hat sich von 2007 bis 2014 deutlich geändert. Andererseits hat sich die Abwassermenge reduziert, was die Abwassergebühr pro m³ ebenfalls erhöht. Der Regenwasseranfall spielt hierbei keine Rolle. Auch Verluste aus Vorjahren fließen in die Kalkulation ein. Stadtrat Tischer schlägt vor, nur alle drei Jahre eine Neukalkulation vorzunehmen, weil die Kosten für die Kalkulationserstellung wiederum in die Gebührenhöhe miteinfließen.

4 Außerdem fragt Herr Tischer an, ob die sehr niedrigen Ansätze für die kalkulatorischen Kosten und die Betriebskosten für die Kläranlage von 0,04 % und 0,01 % nicht vernachlässigt werden könnten, um den Aufwand zu senken. Herr Häuser antwortet, dass diese Sätze unabhängig von ihrer Höhe für die Rechtssicherheit der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Der hierfür entstandene Aufwand war sehr gering. Die Kosten für die Folgekalkulationen in der Zukunft werden sich auf nur rund /Jahr belaufen, so dass kaum Auswirkungen auf die Gebühr entstehen. Stadtrat Tischer weist darauf hin, dass der Frischwassermaßstab für die Schmutzwassergebühr nicht immer ganz zutreffend ist, weil beispielsweise Wasser für die Gartenbewässerung verwendet wird. Dies wird von Herrn Häuser bestätigt, ist aber gängige Praxis, unter anderem aufgrund der ständigen Rechtsprechung. Wer regelmäßig beispielsweise Wasser für die Gartenbewässerung verwendet, kann mit dem Einbau eines entsprechenden Zählers diese Wassermengen von der Abwassergebühr absetzen lassen. Stadtrat Wöhrle ist der Meinung, dass die Erhebung der Gebühr für einen Zwischenzähler ungerecht ist, weil damit das Wasser sparen teurer wird. Es handelt sich um 12 Euro/Jahr und Zähler. Stadtrat Wöhrle sieht hierin einen fehlenden Anreiz, solche Zwischenzähler einzubauen. Stadtrat Kempf antwortet, dass dies auch bisher so gehandhabt wurde. Bürgermeister Scheffold fährt fort, dass beispielsweise Inhaber einer Zisterne entsprechend weniger Wassergebühren bezahlen. Stadtrat Fuhrer stellt Antrag auf Schluss der Debatte. Beschluss: Der Gemeinderat ist einstimmig damit einverstanden, den Beschlussvorschlag der Verwaltung, Ziffern 1 9 en bloc zu beschließen. A. Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat stimmt der bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom Februar 2014 zu. 2. Die Stadt Hornberg wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung "Abwasserbeseitigung" erheben. 3. Die Stadt Hornberg wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr weiterhin den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene bebaute und befestigte Fläche. 4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.

5 5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu. 6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt: aus den kalkulatorischen Kosten der: aus den Betriebskosten der: Mischwasserkanalisation 25,00 % Mischwasserkanalisation13,50 % Mischwassersammler 0,20 % Mischwassersammler 0,11 % Regenwasseranlagen 50,00 % Regenwasseranlagen 27,00 % Kläranlage 0,04 % Kläranlage 0,01 % 7. Den vorgeschlagenen Kalkulationszeiträumen der Gebührenkalkulation für , und (jeweils zweijährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen wird kein Gebrauch gemacht. 8. Die ausgleichspflichtigen Überdeckungen der Abwasserbeseitigung aus den Jahren werden entsprechend der Anlage 7 zum Ausgleich eingestellt. 9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren wie folgt geändert: Rückwirkend für den Zeitraum 01/ / Schmutzwassergebühr 1,67 /m³ Frischwasser - Niederschlagswassergebühr 0,27 /m² bebaute und befestigte Fläche Rückwirkend für den Zeitraum 01/ / Schmutzwassergebühr 1,67 /m³ Frischwasser - Niederschlagswassergebühr 0,27 /m² bebaute und befestigte Fläche Für den Zeitraum 01/ / Schmutzwassergebühr 2,00 /m³ Frischwasser - Niederschlagswassergebühr 0,24 /m² bebaute und befestigte Fläche Für Zwischenzähler wird eine Gebühr in Höhe von: einem Maximaldurchfluss (Qmax) von 3/5 m 3 und einem Nenndurchfluss (Qn) von 1,5/1,5 m 3 einem Maximaldurchfluss (Qmax) von 7/10 m 3 und einem Nenndurchfluss (Qn) von 3,5/5 m 3 erhoben. 1,00 /Monat 1,15 /Monat B. Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen, die 5. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Stadt Hornberg vom 24. September 1997 als Satzung nach dem vorliegenden Entwurf.

6 Bürgermeister Scheffold spricht der Verwaltung und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern von Hornberg seinen Dank für die Mitwirkung an der Datenerfassung aus. Er bittet, künftige Änderungen auf einzelnen Grundstücken (Versiegelungen usw.) der Verwaltung zu melden. TOP 04. Satzungsbeschluss über den Haushaltsplan 2014 einschließlich Stellenplan und mittelfristiger Finanzplanung Auf die Vorberatungen wird verwiesen. Seit der letzten Beratung am 29. Januar 2014 haben sich nochmals Änderungen ergeben, die dem Gemeinderat als Übersicht vorliegen. Die einzelnen Änderungen werden von Bürgermeister Scheffold erläutert. Insgesamt reduziert sich die notwendige Kreditaufnahme um Euro auf Euro. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2014 liegt dem Gemeinderat vor. Bürgermeister Scheffold geht in seiner Haushaltsrede 2014 zunächst auf die allgemeine Finanzlage der Stadt ein. Diese ist geprägt durch hohe Umlagezahlungen, geringere Gewerbesteuereinnahmen und weniger Zuweisungen. Dennoch kann ein beachtliches Investitionsvolumen dargestellt werden. Auf folgende Vorhaben geht der Bürgermeister besonders ein: - Uniformen für die Stadtkapelle - Unterhaltungsmaßnahmen am Freibad - Investitionen in den Friedhof - Waldwegebau - Umgestaltung des Schulhofbereiches Vorstadtstraße 28 Größere Investitionen stehen an: - Ausbau der L 108 vom Viadukt bis zur Löwenbrücke mit Leerrohrverlegung im Vorgriff auf die DSL-Versorgung für den Ortsteil Niederwasser - Ausbau der DSL-Versorgung für Reichenbach und Niederwasser; der Zuschussbescheid für Niederwasser ist beantragt - neues Feuerwehrfahrzeug LF 20 - Straßenunterhaltungsmaßnahmen in den Ortsteilen und in der Kernstadt - Mitfinanzierung des neuen Kunstrasenplatzes mit Verlegung der Wasserleitung - Umsetzung des Schlossbergkonzeptes - Fortführung der Stadtsanierung - weitere Planungen, beispielsweise für die Sporthalle, die Stadthalle und das Freibad Bürgermeister Scheffold dankt der Verwaltung und dem Gemeinderat für die konstruktive Diskussion. Der Gemeinderat wird regelmäßig über den Verlauf des Haushaltsjahres informiert. Stadtrat Fuhrer verweist auf die Vorberatungen. In der letzten Sitzung haben die Fraktionen umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, deshalb fasst er heute nur zusammen. Trotz Mehreinnahmen bei den Abwassergebühren und bei der Grundsteuer B wird die Pro-Kopf-Verschuldung steigen. Deshalb besteht kein Spielraum für weitere Projekte. Herr Fuhrer hat die Bitte, die Projekte zeitnah umzusetzen, auch die im vergangenen Jahr begonnenen Projekte. Er bittet, den Gemeinderat regelmäßig

7 über den Stand der Projekte zu informieren. Stadtrat Fuhrer schließt mit der Hoffnung auf gute Steuereinnahmen im Jahr Stadtrat Hess sieht den Haushalt 2014 geprägt durch den starken Gewerbesteuerrückgang 2013 um und die dadurch reduzierte Rücklage. Deshalb muss im Jahr 2014 ein Kredit aufgenommen werden, um den Haushalt auszugleichen. Dadurch sinkt der Spielraum für neue Projekte. Größere Maßnahmen müssen abgeschlossen und finanziert werden. Die Großprojekte Schlossbergkonzeption, Sporthalle, Stadthalle und Freibad müssen im Auge behalten werden. Sofern für einzelne dieser Maßnahmen Zuschüsse gewährt werden, müssen diese Maßnahmen ausgeführt werden, auch um den Preis weiterer Kreditaufnahmen. Stadtrat Hess dankt der Verwaltung für die Aufstellung des Haushaltsplanes Stadtrat Baumann schließt sich seinen Vorrednern an und wünscht sich, dass die Gewerbesteueransätze für die Haushaltsplanung realistisch angesetzt werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Bürgermeister Scheffold dankt dem Gemeinderat abschließend für die gute und transparente Beratung. Er hat die Hoffnung, dass ab 2015 wieder größere finanzielle Spielräume gegeben sein werden. Er dankt auch der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung der Stadt Hornberg einschließlich des Stellenplanes und die mittelfristige Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2014 nach dem vorliegenden Entwurf. Damit wird der Haushaltsplan 2014 festgesetzt mit den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je , davon im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt mit Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt mit Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Die Hebesätze werden festgesetzt - für die Grundsteuer A auf 320 v. H. der Steuermessbeträge - für die Grundsteuer B auf 370 v. H. der Steuermessbeträge - für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge. TOP 05. Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2014 der Wasserversorgung Hornberg Der Vorentwurf des Wirtschaftsplanes 2014 wurde am 15. Januar 2014 vorberaten. Zum Vorentwurf wurden keine Änderungen mehr vorgenommen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes liegt dem Gemeinderat vor.

8 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Hornberg für das Wirtschaftsjahr 2014 nach dem vorliegenden Entwurf. Damit wird der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 im Erfolgsplan in den Einnahmen und Ausgaben auf , im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. TOP 06. Freibad: a) Bildung eines Arbeitskreises b) Planungsauftrag für die Beckenuntersuchung c) Weitere Vorgehensweise Bürgermeister Scheffold begrüßt im Zuhörerraum die anwesenden Vertreter der Bürgerinitiative Freibad. Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen. Mit der Bürgerinitiative hat ein Gespräch stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Beton- und Baugrunduntersuchung am Freibadbecken durchführen zu lassen. Hierfür liegt ein Angebot einer Fachfirma vor. Danach kann dann auf der Grundlage der Ergebnisse die Planvariante Erhalt des 50 m-beckens, Auskleidung mit PVC-Folie, Erneuerung Einströmtechnik und Wasseraufbereitung weiter untersucht und kostenmäßig hinterlegt werden. Die Bürgerinitiative hat den Wunsch, dass der Gemeinderat ein Signal zum dauerhaften Erhalt des Freibads gibt, so Bürgermeister Scheffold. Dies ist aber nur möglich im Rahmen einer Freibadsanierung. Ein Zeithorizont für eine solche Sanierung kann erst festgelegt werden, wenn die Ergebnisse der genannten Untersuchungen vorliegen. Auf Anfrage von Stadtrat Hurst informiert Bürgermeister Scheffold, dass die angedachte Brauchwassererwärmung auf dem Freibaddach erst näher untersucht werden soll, wenn die genannten Ergebnisse vorliegen. Einzelmaßnahmen müssen sich in das Gesamtkonzept einfügen. Beschluss: Der Gemeinderat fasst zur Sanierung und zum dauerhaften Erhalt des Schwimmbades einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Für die weitere Planung wird ein Arbeitskreis Schwimmbad gebildet, der aus dem Sportstättenausschuss des Gemeinderates sowie aus drei von der Bürgerinitiative Hornberg benannten Vertretern besteht. Die Bürgerinitiative benennt außerdem Verhinderungsstellvertreter.

9 2. Die Firma BIGUS GmbH, Weimar wird laut Angebot mit einer Untersuchung des Baugrundes inklusive der Mächtigkeit des Betons und den Betonwänden sowie der Betonqualität beauftragt. 3. Nach Vorlage der Untersuchung überprüft das Planungsbüro Möller + Meyer den Erhalt des Bades in seiner jetzigen Form (50 m-becken), eine Auskleidung mit einer PVC-Folie, die Erneuerung der Einströmtechnik und die notwendigen Verbesserungen der Wasseraufbereitung. TOP 07. Schloßbergkonzeption: Planungsauftrag für Schloßturm, Pulverturm und Spielanlage Im Rahmen der Schlossbergkonzeption ist vorgesehen, den Schlossturm und den Pulverturm umzubauen und für Besucher und weitere Nutzungen nutzbar zu machen. Außerdem ist der Neubau einer Spielanlage geplant. Ein Zuschussantrag wurde gestellt, auf der Grundlage von Nettobaukosten von und einem Fördersatz von 55 % beträgt die Zuwendung Der vorliegende Honorarvorschlag des Planungsbüros faktorgrün wurde mit der Gemeindeprüfungsanstalt abgestimmt. Bürgermeister Scheffold schlägt vor, das Honorar für die Leistungsphase 2 noch mit dem GPA-Prüfer abzustimmen. Grundsätzlich steigen die Planungshonorare deutlich an, weil die HOAI-Sätze bis zu 17 % erhöht worden sind. Stadtrat Fuhrer ist es wichtig, dass der Gemeinderat regelmäßige Sachstandsberichte erhält, auch visuell. Daraufhin wird vereinbart, dass der Gemeinderat jeweils vor der jeweiligen Werkplanung und Ausschreibung die Planung zur Beschlussfassung erhält. Dann kann das jeweilige Vorgehen festgelegt werden. Der Ausschuss wird darüber hinaus regelmäßig in die Werkplanung usw. einbezogen. Auf Anfrage von Stadtrat Wöhrle führt Bürgermeister Scheffold aus, dass weitere Planungen wie Prüfstatik und Vermessung derzeit nicht ersichtlich sind. Eine Vorbesichtigung mit dem Statiker für den Schlossturm hat bereits stattgefunden, soweit geringfügige weitere Untersuchungen notwendig sind, können diese auf Stundennachweis abgerechnet werden. In der vorliegenden Baugenehmigung wird keine Prüfstatik gefordert. Stadtrat Wöhrle schlägt vor, die vorliegenden Kostenobergrenzen im Planungsauftrag festzuschreiben. Bürgermeister Scheffold will die Abrechnung auf Grundlage der Kostenschätzung vornehmen, die Kostenschätzung wurde aktualisiert. Die Kostenschätzung war auch Grundlage für den Zuschussantrag. Auch Stadtrat Hess hat den Wunsch, dass der Gemeinderat regelmäßig informiert wird. Dem Gemeinderat liegt eine Tischvorlage über eine mögliche Teilsanierung des Adlerweges vom Schlossberg talwärts auf einer Strecke von 200 m vor. Stadtrat

10 Hess ist der Meinung, dass parallel zur Umsetzung der Schlossbergkonzeption diese Maßnahme angegangen werden sollte. Bürgermeister Scheffold führt aus, dass der Adlerweg dann den Charakter eines Wanderweges erhalten würde. Die Maßnahme soll durch den Bauhof mit gemieteten Geräten durchgeführt werden. Die Lohnkosten der Bauhofmitarbeiter sind in der Kostenschätzung nicht enthalten. Für die restliche Strecke von rund 250 m bis zur Kernstadt kann zu gegebener Zeit ein zweiter Bauabschnitt durchgeführt werden. Stadtrat Tischer schlägt vor, eine möglicherweise notwendige Kranaufstellung für die Schlossturmarbeiten dann parallel auch für die Sanierung des Adlerweges mit zu nutzen. Stadtrat Baumann begrüßt den Vorschlag und hält ihn für umsetzbar. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den 1. Teilabschnitt des Adlerweges wie vorgeschlagen instand setzen zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme im Jahresplan des städtischen Bauhofes entsprechend einzuplanen. 2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Büro faktorgrün mit den Planungsaufträgen zur Umsetzung der Baumaßnahmen am Schlossturm, am Pulverturm und für den Neubau der Spielanlage gemäß vorliegender Honorarberechnung zu beauftragen. Die geschätzten Baukosten sind der Beauftragung zugrunde zu legen. Bürgermeister Scheffold wird beauftragt, die Detailfragen mit dem GPA-Prüfer zu besprechen. TOP 08. Bekanntgaben und Anfragen 08.1 Vollsperrung des Bahnübergangs Franz-Schiele-Straße Wegen Gleisbauarbeiten muss der Bahnübergang Franz-Schiele-Straße vom 27. März bis zum 06. April und vom 22. April bis zum 30. April voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über den ehemaligen Güterbahnhof. Stadtrat Wöhrle schlägt vor, die Maßnahme mit dem Ausbau der Eisenbahnstraße zeitlich zu verbinden. Bürgermeister Scheffold teilt mit, dass die Baufirma in der verkehrsrechtlichen Anordnung verpflichtet worden ist, den nicht asphaltierten Streckenabschnitt der Umleitungsstrecke zur Reichenbacher Straße instand zu halten und nach Abschluss der Maßnahme instand zu setzen Einkaufsmarkt Bürgermeister Scheffold informiert über den Sachstand. Der Grundstückseigentümer des bestehenden Edekamarktes in der Poststraße hat nochmals eine Erweiterung

11 des Vollsortimenters unter Mitverwendung des früheren Bauhofgeländes ins Gespräch gebracht und hierzu eine Planskizze erstellen lassen. Die Edeka und der Marktbetreiber haben den Standort Poststraße aus mehreren Gründen stets als ungeeignet für einen zeitgemäßen Vollsortimenter in der beabsichtigten Größe abgelehnt. Im Januar hat nun ein Gespräch zwischen Eigentümer, Edeka und Marktbetreiber unter Beteiligung der Planer stattgefunden. Die Edeka teilt nun mit, dass nach eingehender Prüfung und einer intensiven Besprechung der Entwurfsskizzen sich keine neuen Erkenntnisse ergeben haben. Die Gründe hierfür ergeben sich aus den zeitgemäßen Erwartungen der Kundenansprüche hinsichtlich einer ausgewogenen und umfangreichen Sortimentsgestaltung einschließlich Lagerhaltung bzw. Lagerabwicklung bis hin zu einer auskömmlichen und störungsfreien Parksituation. Dieses Gesprächsergebnis wurde dem Bürgermeister vom Eigentümer in einer Besprechung vom 17. Februar 2014 bestätigt. Der Eigentümer wird seinerseits keine weitergehenden Planungen mehr erstellen lassen. Da die Stadt Hornberg nach wie vor an der Ansiedlung eines zeitgemäßen Vollsortimenters festhält, wird nun das Bebauungsplanverfahren für die Markgrafenwiese weiterverfolgt. Es wird ein Abstimmungsgespräch beim Regierungspräsidium gemeinsam mit der Nachbargemeinde Gutach stattfinden. Das diesbezügliche Schreiben der Edeka an den Eigentümer der Poststraße 9 liegt den Herren Fraktionsvorsitzenden in Kopie vor. Bürgermeister Scheffold fasst, auch im Namen des Gemeinderates, zusammen, dass die Stadt Hornberg weiterhin die Ansiedlung eines Vollsortimenters auf der Markgrafenwiese verfolgen wird Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hornberg Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 21. März 2014 um Uhr im Hotel Schondelgrund statt. Unter anderem steht die Wiederwahl bzw. Neuwahl des Feuerwehrkommandanten an. Kommandant Armbruster stellt sich nochmals zur Wahl Jahreshauptversammlung der Sportfischer Hornberg- Niederwasser e.v. Die Jahreshauptversammlung findet am Freitag, 21. März 2014 um Uhr im Gasthaus Rössle in Niederwasser statt Straßensanierungsmaßnahmen in den Ortsteilen Stadträtin Eveline Lauble bittet darauf zu achten, dass die vorgesehenen Sanierungsarbeiten am Adlerweg durch den städtischen Bauhof nicht dazu führen, dass die notwendigen Straßensanierungsarbeiten in den Ortsteilen verzögert werden. Auch sonstige Arbeiten durch den Bauhof in den Ortsteilen sind erforderlich Friedhof Hornberg

12 Stadträtin Laumann weist darauf hin, dass in der Hauptstraße beim Friedhof ein Straßeneinlauf abgesackt ist. Stadtbaumeisterin Moser wird die Behebung des Schadens durch eine Spezialfirma oder durch den städtischen Bauhof veranlassen Pilzlehrschau Auf Anfrage von Stadtrat Hess informiert Bürgermeister Scheffold über den Sachstand. Es haben sich zwei qualifizierte Interessenten für die Leitung der Pilzlehrschau beworben. Mit diesen wurde bereits gesprochen. Sobald alle Rückmeldungen vorliegen, werden die Herren Fraktionsvorsitzenden informiert. Dann wird gemeinsam das weitere Vorgehen festgelegt. Anschließend wird der Gemeinderat wieder mit der Sache befasst Sanierung der Sporthalle Auf Bitte von Stadtrat Hess wird Rechnungsamtsleiterin Mayer in der kommenden Woche den Fraktionen den Ablehnungsbescheid zum Zuschussantrag sowie den neuen Zuschussantrag zukommen lassen Hornberger-Schießen-Weg Stadtrat Hess hat die Frage, ob die Viehherde gegenüber des Stadthallenaufgangs künftig bei Veranstaltungen in der Stadthalle immer eingezäunt werden muss. Bürgermeister Scheffold möchte die Einzäunung nur über die Fasnacht noch belassen, bis die Befestigungen an den Fundamenten fertiggestellt sind Schriftliche Eingabe: Grundstück im Rubersbach Stadtrat Hess erinnert an eine frühere Eingabe. Ein Haus im Rubersbach ist sehr verwildert. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Hauseigentümer Kontakt aufzunehmen Schriftliche Eingabe: Leitplanke in der Hans-Thoma-Straße Stadtrat Hess schlägt vor, die Leitplanke in der Hans-Thoma-Straße vom Bahnübergang bis zum Kurvenende zu verlängern, um die Situation bei Begegnungsverkehr und Glatteis zu verbessern. Früher war der Hang durch Bäume abgesichert. TOP 09. Fragestunde 09.1 Sanierung der Sporthalle Frau Silke Endres erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des gestellten Zuschussantrages. Bürgermeister Scheffold antwortet, dass seines Wissens die zuständige Kommission im Frühjahr tagen wird. Sobald die Entscheidung über den Zuschussantrag gefallen ist, wird der Gemeinderat wieder informiert Sanierung des Freibades Herr Hans-Peter Hirschbühl zeigt sich im Namen der Bürgerinitiative Freibad froh über den heutigen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates. Er hat Verständnis da-

13 für, dass eine Zeitschiene für die Freibadsanierung erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse festgelegt werden kann. Auf seine Anfrage sagt Bürgermeister Scheffold zu, dass die Mitglieder der Bürgerinitiative an der Entnahme der Betonprobe durch die Fachfirma teilnehmen dürfen. Herr Hirschbühl wird sich Anfang März bei Stadtbaumeisterin Moser nach dem Termin erkundigen.

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