Seminar zum Insolvenzrecht am im Europa-Park Rust

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1 Seminar zum Insolvenzrecht am im Europa-Park Rust

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3 Cornelius Nickert Rechtsanwalt, Steuerberater Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht CVA (Certified Valuation Analyst, Matthias Kühne Rechtsanwalt Betriebswirt (IWW) 3

4 4

5 Ablauf Insolvenzverfahren Möglichkeiten zur Prävention Zusammenarbeit mit dem (vorl.) Insolvenzverwalter Einflussmöglichkeiten auf Verfahren Anfechtungsrecht 5

6 Forderungsanmeldung Restschuldbefreiung Unternehmenskauf aus der Insolvenz Haftungsdurchgriff Taktische Überlegungen zum Fremdantrag 6

7 7

8 Rückfall auf alten Überschuldungsbegriff zum Zunahme Gesellschaftsformen mit beschränktem Haftungsvermögen Enormer volkswirtschaftlicher Schaden 8

9 9

10 Regelinsolvenzverfahren Unternehmen/Firmen Natürliche unternehmerisch tätige Personen Verbraucherinsolvenzverfahren Nachlassinsolvenzverfahren 10

11 Antrag Eröffnung Ggf. anschließend Restschuldbefreiungsverfahren Krise vorläufige Verwaltung Insolvenzantrag Gutachtenphase Insolvenzeröffnung Berichtsprüfungstermin Abwicklungsphase Schlusstermin Verteilung Aufhebung Vorl. InsV Gericht legt Kompetenzen fest InsV Gesetz legt Kompetenzen fest 11

12 Antrag Eröffnung Masseunzulänglichkeit Grds. Insolvenzforderung Ausnahmen: - vorl. starke Insolvenzverwaltung - Einzelermächtigung Insolvenzforderung Masseverbindlichkeiten sog. Neumasseverbindlichkeiten

13 13

14 Forderungsmanagement Beachtung von Frühwarnsignalen Einholung von Wirtschaftsauskünften Umstellung auf SEPA-Lastschrift Lieferantensicherheiten 14

15 Mit Aussonderung können Gläubiger beanspruchen, dass bestimmte Gegenstände nicht in die Insolvenzmasse fallen Beispiele: Eigentumsvorbehalt Fremdrechte Sonderrechte müssen unverzüglich geltend gemacht werden. 15

16 Absonderungsrecht gewährt Recht auf vorzugsweise Befriedigung, d.h. Geld aus der Befriedigung bekommt ein Gläubiger und muss nicht geteilt werden Verwalter grds. zur Nutzung und Verwertung berechtigt 16

17 Befriedigung erfolgt unabhängig vom Verfahren Beispiele: Pfandrechte Verlängerter Eigentumsvorbehalt 17

18 Auskunftsanspruch des Absonderungsgläubigers Verwalter muss Gläubiger über geplante Verwertung informieren Zinszahlungspflicht des Verwalters Ausnahme: Eigenverwertung durch Gläubiger Feststellungs- und Verwertungskosten 18

19 19

20 Werden meine Leistungen bezahlt? Grundsatz: Insolvenzforderungen Keine Erfüllung nach Insolvenzeröffnung Ausnahme: sog. starker Verwalter Einzelermächtigung Fazit: Nur geringer Schutz Weitere Möglichkeit: Garantieerklärung 20

21 Forderung als Masseforderung Problematisch: Masseunzulänglichkeit Verteilungsreihenfolge: Verfahrenskosten Masseverbindlichkeiten nach Anzeige begründet Übrige Masseverbindlichkeiten Daher: Vorschuss oder Zug um Zug vereinbaren 21

22 22

23 Fremdinsolvenzantrag Entscheidungen Gläubigerversammlung Beibehaltung Insolvenzverwalter Fortführung/Stillegung Geschäftsbetrieb Aufnahme Rechtsstreitigkeiten Sonstige wesentlichen Entscheidungen Wahl Gläubigerausschuss 23

24 Ausblick ESUG: Einflussmöglichkeiten werden ausgeweitet: Vorschlagsrecht bzgl. (vorläufigen) Verwalter Vorläufiger Gläubigerausschuss 24

25 25

26 Ziel: Wiederherstellung des Schuldnervermögens Gleichbehandlung aller Gläubiger Verlagerung auf früheren Zeitpunkt Rückgängigmachung einzelner Rechtshandlungen vor Insolvenz 26

27 Voraussetzungen Gläubigerbenachteiligung Anfechtungsgrund z. B. bei Schenkung Kann bei Bargeschäft ausgeschlossen werden 27

28 Typische Konstellationen: Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligungen Schenkungen Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen Zahlungen in der kritischen Zeit 28

29 Allgemeine Voraussetzung Verkürzung der Insolvenzmasse Zahlung, ohne dass gleichwertige Gegenleistung in Masse gelangt Gewährung von Darlehen zu nicht marktüblichen Konditionen Beurteilungszeitpunkt: Eintritt rechtlicher Wirkung 29

30 Kongruenz bedeutet, dass der Schuldner einen Anspruch auf die Leistung hatte Anfechtungszeitraum 3 Monate Weitere Voraussetzungen: Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Kenntnis des Vertragspartners Vermutungsreglung bei nahe stehenden Personen Handlungen nach Antragstellung 30

31 Inkongruenz bedeutet, dass der Schuldner die Leistung nicht, nicht in dieser Art oder zu dieser Zeit beanspruchen konnte Anfechtungszeitraum 3 Monate Lediglich in Monaten 2 und 3 weitere Voraussetzung: Zahlungsunfähigkeit Wissen um Gläubigerbenachteiligung 31

32 10 jähriger Anfechtungszeitraum Benachteiligungsvorsatz des Schuldners Kenntnis vom Benachteiligungsvorsatz Beispiel: Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen durch Zahlung 32

33 Unentgeltliche Leistungen sind des Schuldners sind anfechtbar Auch Teilunentgeltlichkeit möglich Anfechtungszeitraum 4 Jahre 33

34 Gesellschafterdarlehen und ähnliche Leistungen (auch Sicherheiten) Rückführung innerhalb eines Jahres vor Insolvenzantrag Str., ob die alten Regelungen daneben noch weitergelten (das wäre eine faktische Verlängerung der Frist) 34

35 Schuldner erhält unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung Zug um Zug Anfechtung nach 130, 131 InsO ausgeschlossen Anfechtung nach 133 InsO weiterhin möglich 35

36 Das Vermögen ist der Insolvenzmasse zurück zu gewähren Beispiel: Entgelte sind zurückzubezahlen Der Anfechtungsgegner hat seine Ansprüche als Insolvenzforderung anzumelden 36

37 37

38 Schriftform Urkunden im Original als Belege gilt auch für Urteile, Vollstreckungstitel etc. Frist keine Ausschlussfrist Schriftliche Geltendmachung abgesonderte Befriedigung 38

39 Vorsätzlich unerlaubte Handlung mit Begründung Zinsen können regelmäßig nur bis zum Tag der Eröffnung geltend gemacht werden; zinsen nach Eröffnung nur nachrangig Aber Zinsen werden von Absonderungsrecht umfasst 39

40 40

41 Nur für redliche natürliche Personen Nur auf Eigenantrag möglich 6-jährige Wohlverhaltensphase Versagung Nur auf Antrag Mit Begründung Obliegenheiten des Schuldners 41

42 42

43 Möglichkeit, ganze Betriebseinheit zu übernehmen Externer Zukauf von neuen Geschäftsfeldern bzw. Know-how Erleichterte Restrukturierungsmaßnahmen in der Insolvenz 43

44 Interessenbekundung beim Verwalter Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung Erstes Informationspaket 44

45 Prüfung der Unterlagen Anforderung weiterer Unterlagen Ggf. Letter of Intent (LOI) Durchführung einer Due Dilligence 45

46 Unternehmensbewertung In der Praxis Substanzwert Bandbreite zw. Zerschlagungs- und Fortführungssubstanzwert Folge: massive Unterbewertung ( Schnäppchen ) Abgabe eines Angebots; ggf. unter Vorbehalt Durchführung einzelner Maßnahmen Ggf. Bietverfahren 46

47 Einholung Zustimmung Gläubigerversammlung bzw. ausschuss Vertragsschluss: Asset Deal/Share Deal Information der Geschäftspartner 47

48 Firmenrechtliche Aspekte Möglichkeit zur Fortführung des Handelsnamens ohne Haftung Arbeitsrechtliche Aspekte Betriebsübergang nach 613 a BGB Haftungszäsur für Geldforderungen mit Insolvenzeröffnung (nicht z. B. für Betriebszugehörigkeit) 48

49 Steuerrechtliche Aspekte Haftung nach 75 AO Umsatzsteuer Ertragsteuer Betriebswirtschaftliche Aspekte Günstige Preise Kaufpreis durch Passiventlastung 49

50 50

51 Grundsätzlich ist bei AG, GmbH und GmbH & Co. KG die Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt Ausnahme: persönliche Haftungstatbestände des Geschäftsführers, z.b. Insolvenzverfahrensverschleppung Eingehungsbetrug 51

52 52

53 Abgrenzung zur Zahlungsstockung Liquiditätslücke im 3-Wochen-Zeitraum von unter 10 %: Vermutung der Zahlungsfähigkeit Liquiditätslücke größer als 10 %: Vermutung der Zahlungsunfähigkeit 53

54 Vermutung dann wiederlegt, wenn Liquiditätslücke innerhalb von 3-6 Monaten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschlossen wird Fälligkeit i. S. der InsO setzt ein ernsthaftes Einfordern voraus 54

55 Einige Indizien: Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen Nichtzahlung von Verbindlichkeiten aus existenznotwendigen Leistungen Mehrere gescheiterte Vollstreckungsversuche 55

56 Verletzung Insolvenzantragspflicht Kein Insolvenzantrag trotz Bestehens einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Vorsatz und Fahrlässigkeit Haftungsanspruchs des Neugläubigers 56

57 Zahlungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Auftragserteilung Geschäftsführer war Zahlungsunfähigkeit bekannt bzw. er hätte sie kennen müssen Auftragserteilung und Entgegennahme der Leistung unter Vorspiegelung der Zahlungsfähigkeit Schaden 57

58 Vgl.: blog/kompetenz-bau/item/112- bauforderungssicherungsgesetz-undhaftungs-und-strafbarkeitsrisiken-für-diehausbank.html 58

59 59

60 Missbrauchsfälle Verhinderung von Vermögensverschiebungen Rückschlagsperre Anfechtungsmöglichkeiten 60

61 Verweis auf Insolvenzquote Verfahrenskosten werden vorweg befriedigt Kostenrisiken des Antragstellers Bei natürlichen Personen: Erlangung Restschuldbefreiung 61

62

63 63

64 Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-BlogPS1 Vernetzen Sie sich mit uns unter Cornelius Nickert Matthias Kühne Unsere Präsentationen finden Sie unter slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter scribd.com 64

65 Über Offenburg: ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: 65

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