Insolvenzrecht für Steuerberater. Steuerberaterkammer Stuttgart
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- Monica Katharina Krüger
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1 Insolvenzrecht für Steuerberater Steuerberaterkammer Stuttgart
2 Überblick Insolvenzordnung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
3 Typischer Verfahrensablauf Regelinsolvenzverfahren Antrag Vorläufiges Insolvenzverfahren Insolvenzeröffnung Gläubigerversammlung Schlusstermin Verfahrensaufhebung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
4 Verfahrensablauf Verbraucherinsolvenz Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren Ggf. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren Vereinfachtes Insolvenzverfahren Restschuldbefreiungsphase KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
5 Überblick Änderungen durch das ESUG KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5
6 Überblick Änderungen durch das ESUG Vorläufiger Gläubigerausschuss und Mitsprachemöglichkeiten bei der Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters Schutzschirmverfahren Stärkung Eigenverwaltung Straffung Insolvenzplanverfahren und debt-equity-swap im Insolvenzplanverfahren KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
7 Krise und Insolvenzgründe KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
8 Zahlungsunfähigkeit Liquiditätsbilanz Abgrenzung zur Zahlungsstockung (Zeit) Schwellenwert 10 % (Größe) Vermutungsregelung Erstellung eines Liquiditätsplanes Prognose 3 bis 6 Monate Passiva II (Bugwellentheorie) Ernsthaftes Einfordern KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
9 Überschuldung Überschuldung vor FMStG Überschuldung nach FMStG Überschuldungsstatus Fortbestehensprognose Praktische Relevanz des Überschuldungstatbestandes für zivilund strafrechtliche Haftung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 9
10 Fortbestehensprognose Aussage über Fortführung des Unternehmens Ex-ante-Betrachtung Prognosezeitraum Prognose ist positiv wenn keine Zahlungsunfähigkeit eintritt Streitig ob positive Ertragslage erforderlich ist KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
11 Fortbestehensprognose Keine Erleichterungen für kleine Unternehmen Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen Grad der Wahrscheinlichkeit über 50 % (h. M., str.) KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11
12 Fortbestehensprognose Cashfow -65,00-20,00 10,00 20,00 25,00 Wahrscheinlichkeit 20% 23% 20% 26% 11% gewichteter CF -13-4,6 2 5,2 2,75 Mittelwert -6,00 negativ Median 10,00 positiv Erwartungswert -7,65 negativ Szenarien, die positiv sind 3 % der positive Szenarien 60% positiv Standardabweichung 37,31663 Mittelwert abzgl. Standardabw. -43,32 negativ KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
13 Fortbestehensprognose gewichteter CF Cashfow KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
14 Überschuldungsstatus Wertansätze Ansatz der Aktiva Ansatz der Passiva Einzelfälle Gesellschafterdarlehen Streitige Verbindlichkeiten Immaterielle Vermögenswerte KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
15 Schritte Insolvenzverfahren KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
16 Insolvenzantrag Warum, wer, wann, Insolvenzgründe Antragsberechtigte Insolvenzantragspflicht Glaubhaftmachung Neuregelung bei Zweitinsolvenzantrag Die Prüfung der Zulässigkeit des Antrags KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16
17 Das Eröffnungsverfahren Möglichkeit der Antragsrücknahme Erledigterklärung/Kosten Vorläufiger Gläubigerausschuss Obligatorischer Gläubigerausschuss Beantragter Gläubigerausschuss Fakultativer Gläubigerausschuss Auswahl vorläufiger Insolvenzverwalter Fortbestehensprognose KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
18 Das eröffnete Verfahren Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis Auch die Rechtsausübung durch die Gläubiger wird beschränkt Auflösung von Gesellschaften Beschlagnahme der Insolvenzmasse Einzelvollstreckungsverbot Schwebende Prozesse Rückschlagsperre KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18
19 Das eröffnete Verfahren Gegenseitige Verträge Kauf unter Eigentumsvorbehalt Mietverträge und Pachtverträge Leasingverträge Bestehende Arbeitsverhältnisse Aufträge Geschäftsbesorgungsverträge KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
20 Das eröffnete Verfahren Konten des Schuldner Vollmachten Steuerliche Pflichten gehen auf den Verwalter über Zahlungen an die Masse KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
21 Alle Rechtsformen Eingehungsbetrug 263 StGB Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen, 266 a StGB Bankrottdelikte Strafbarkeit wegen verspäteter Abschlusserstellung Problem: vorsätzlich unerlaubte Handlung und Restschuldbefreiung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 21
22 Eigenverwaltung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
23 Voraussetzungen Antrag auf Eigenverwaltung durch Schuldner Kein Umstand bekannt, dass Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führt Umkehrung des Regel- /Ausnahmeverhältnisses KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 23
24 Befugnisse Sachwalter Gläubiger behält Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis Befugnisse des Sachwalters Überwachung Zustimmungspflichten bei Eingehen von Verbindlichkeiten außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetrieb Überwachung der privaten Lebensführung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24
25 Nachträgliche Maßnahmen Nachträgliche Anordnung Nachträgliche Aufhebung Antrag Gläubigerversammlung Antrag eines Gläubigers, der Nachteile für Gläubiger glaubhaft machen kann KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 25
26 Schutzschirmverfahren KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 26
27 Schutzschirmverfahren Schutzschirmverfahren 270b InsO Voraussetzungen Schutzschirmverfahren Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit Sanierung nicht offensichtlich ausgeschlossen Bescheinigung eines unabhängigen qualifizierten Berufsträgers KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
28 Schutzschirmverfahren Schutzschirmverfahren 270b InsO Schutzmaßnahmen Vorschlagsrecht Sachwalter Begründung von Masseverbindlichkeiten Insolvenzgeldvorfinanzierung Aufhebung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
29 Insolvenzplan KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
30 Regelungsgegenstand Sehr freier Regelungsgegenstand Abweichende Vereinbarungen zu gesetzlichen Vorschriften der InsO möglich Grenze sind zwingende Vorschriften aus anderen Rechtsgebieten Ziel ist der Erhalt des Rechtsträgers KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
31 Aufbau und Inhalt Darstellender Teil Dient der Information von Gericht und Gläubigern Bestandsaufnahme Maßnahmen Darstellung der geplanten Verwertung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
32 Aufbau und Inhalt Gestaltender Teil Kernpunkt des Insolvenzplanes Enthält die konkreten vertraglichen Vereinbarungen Gruppenbildungen Plananlagen KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
33 Insolvenzplanverfahren Unterschied Insolvenzplanverfahrens zum Schuldenbereinigungsverfahren Probleme des Insolvenzplanverfahrens Hoher Zeitdruck Stimmverhältnisse und Gruppenbildung Bedienung aller Masseverbindlichkeiten KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
34 Debt-equity-swap Engriff in Gesellschafterrechte nach dem ESUG auch gegen deren Willen möglich Aufzwingung von Neugesellschafter Kapitalschnitt Forderung als Sacheinlage Problem ist Bewertung der Forderung Unternehmensbewertung erforderlich Abfindungszahlung an Altgesellschafter KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
35 Vergleich außergerichtliche/ gerichtliche Sanierung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 35
36 Außerger./gerichtl. Sanierung Schuldnersicht Gründungsprobleme der GmbH Stammkapitalaufbringung Unterbilanz bei Eintragung Materielle Unterkapitalisierung Stammkapitalaufbringung bei Komplementär-GmbH Gläubigersicht KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
37 Verbraucherinsolvenzverfahren KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
38 Verbraucherinsolvenzverfahren Anwendungsbereich Ablauf Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren (freiwilliges) gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren Vereinfachtes Insolvenzverfahren KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
39 Insolvenztabelle KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
40 Rechtsfolgen Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen Anspruch muss sich aus beigefügten Urkunden ergeben Gesetzte Frist ist keine Ausschlussfrist Anmeldung vorsätzlich unerlaubter Handlungen KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40
41 Restschuldbefreiung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
42 Restschuldbefreiung Nur für natürliche Personen Nur auf Antrag Versagung der Restschuldbefreiung Pflichten während der Wohlverhaltensperiode Erfolgreicher Ablauf der Wohlverhaltensperiode Ausgenommene Forderungen KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
43 Anfechtungsrecht KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 43
44 Anfechtungsrecht Wiederherstellung des Haftenden Schuldnervermögens Pars conditio creditorum Vorteile werden rückgängig gemacht Geregelt in 129 InsO bis 147 InsO Anfechtbare Rechtshandlungen Gläubigerbenachteiligung Zeitpunkt der Rechtshandlung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
45 Kongurente Deckung nach 130 InsO Was bedeutet kongruente Deckung? Anfechtungsvoraussetzungen Anfechtungs-Zeitraum: 3 Monate vor Insolvenzantragsstellung Beginn der 3-Monats-Frist Rechtshandlungen vor Insolvenzantragsstellung Nahe stehende Personen nach 138 InsO KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
46 Kongurente Deckung nach 130 InsO Handlung nach Insolvenzantragsstellung, aber vor Verfahrenseröffnung Anfechtung von Steuerberatergebühren Kenntnis wird gem. 130 Abs. 2 InsO vermutet Wichtig: V³ - Prinzip KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
47 Inkongruente Deckung nach 131 InsO Wann liegt eine Inkongruente Deckung vor? Anfechtungsvoraussetzungen Gesetzliche Vermutung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 47
48 Vorsatzanfechtung nach 133 InsO Wenn der Schuldner seine Gläubiger vorsätzlich benachteiligt Kenntnis des anderen Teils Anfechtungszeitraum 10 Jahre Keine Privilegierung des Bargeschäfts Entgeltliche Verträge mit nahestehenden Personen KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 48
49 Schenkungsanfechtung 134 InsO Schenkungen innerhalb der letzten 4 Jahre anfechtbar Voraussetzung unentgeltliche Leistung Ausnahme: z.b. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 49
50 Gesellschafterdarlehen nach 135 InsO Voraussetzung ist Darlehen eines Gesellschafters oder gleichgestellte Forderung Anfechtungszeitraum bei Sicherungen bis zu 10 Jahren zurück Anfechtungszeitraum bei Befriedigungen bis 1 Jahr zurück Eigenkapitalersatzrecht unerheblich Gesellschafterbesicherte Verbindlichkeiten KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 50
51 Bargeschäft nach 142 InsO Grundsätzlich lässt Bargeschäft eine Anfechtung entfallen Ausnahme: Vorsatzanfechtung 133 InsO Grundsätzlich Zug-um-Zug- Geschäfte erforderlich KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 51
52 Rechtsfolgen Bei erfolgreicher Anfechtung erfolgt Rückgewähr des Vermögens an die Insolvenzmasse Anfechtungsgegner kann seine Forderung nur noch zur Insolvenztabelle anmelden KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 52
53 Pflicht zur Krisenvorsorge KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 53
54 KapGesellschaft, qual. PersG Insolvenzantragspflicht 15 a InsO Strafbarkeit wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen, 266 a StGB Ersatz von Zahlungen nach Insolvenzreife, 64 Satz 1 GmbH Strafbarkeit wegen verspäteter Abschlusserstellung Achtung: gilt über 283 b StGB, 243 Abs. 3 HGB für alle Kaufleute KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 54
55 Zivilrechtliche Konsequenzen für den Mandanten KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 55
56 Zivilrechtliche Konsequenzen Kapitalerhaltungsvorschriften, 30, 31 GmbHG 32 a, 32 b GmbHG a.f., 39 Abs, 4, 5 InsO n.f. Geschäftsführerhaftung, 43 GmbHG Gesellschafterliste 40 GmbHG Kommanditistenhaftung 172 Abs 4 HGB KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 56
57 Übersehene Zivilrechtliche Probleme Bauforderungssicherungsgesetz (Blog) Pflicht zur Einführung und Pflege eines Risikofrüherkennungssystems KWG-Problematiken (Blog) Rechtfertigung von Beraterhonoraren KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
58 Haftung des Steuerberaters KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 58
59 Haftung des Steuerberaters Berufsrechtliche Aspekte Zivilrechtliche Haftung Haftung gegenüber Dritten (Banken), Stillschweigend geschlossener Auskunftsvertrag Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Sittenwidrige Schädigung nach 826 BGB Haftungsumfang Haftungsbegrenzung Auswirkung auf Bericht/Bescheinigung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 59
60 Haftung des Steuerberaters Strafrechtliche Haftung Vereinbare Tätigkeit Aufklärung durch Steuerberater Bestätigungsvermerk in Bilanz Plausibilitätsprüfung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 60
61 Haftung des Steuerberaters Wann liegt Krise vor und wie erkennen sie diese Bilanzkennzahlen Unternehmensplanung Beweisanzeichen für Krise Banken Branchenvergleiche Krisensymptome KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 61
62 Haftung des Steuerberaters Möglichkeiten zur Beseitigung einer Insolvenzantragspflicht Kapitalerhöhung Atypisch stille Beteiligung Vereinfachte Kapitalherabsetzung Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt Umwandlung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 62
63 Unternehmenskauf KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 63
64 Unternehmenskauf in der Insolvenz Firmenrechtliche Aspekte Arbeitsrechtliche Aspekte Steuerrechtliche Aspekte Haftung nach 75 Abs. 1 AO Umsatzsteuerliche Aspekte Ertragsteuerliche Aspekte Betriebswirtschaftliche Aspekte Asset Deal/ Share Deal KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 64
65 Unternehmenskauf vor Insolvenz Firmenrechtliche Aspekte Arbeitsrechtliche Aspekte Steuerrechtliche Aspekte Haftung für Betriebssteuern Umsatzsteuerliche Aspekte KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 65
66 Praktische Abwicklung Kontaktaufnahme Geheimhaltungsvereinbarung Prüfung des Unternehmenskaufs Abschluss des Kaufvertrags KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 66
67 Typische Konstellationen KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 67
68 Restschuldbefreiung Betriebsaufspaltung GmbH-Gesellschafterdarlehen, Gesellschafterbürgschaften Organschaft Öffentliche Fördermittel/Rückforderungen Verlustnutzung Do`s und Dont s für den Steuerberater KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 68
69 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet:
70 Titel KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 70
71 Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter Cornelius Nickert Matthias Kühne Unsere Präsentationen finden Sie unter slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter scribd.com KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 71
72 Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 72
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