Seminar aktuell - ESt

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1 Mitarbeiterseminar Einzelfragen zur Einkommensteuer T2 Seminar aktuell - ESt Hinweise zur Einkommensteuer l Sonstige Hinweise l Einzelfragen zur Einkommensteuer StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt Aktuelle Hinweise/Urteile zur Info vorab Hinweise zur Einkommensteuer Sonstige Steuerinformationen Mit Ihnen ins Gespräch kommen Einzelfragen zur Einkommensteuer Folie 2 1

2 Inhalt Aktuelle Hinweise/Urteile zur Info vorab Einzelfragen zur Einkommensteuer Folie 3 ( StModernG ) vom Bundesrat am gebilligt Wichtige Eckpfeiler: Statt Belegvorlagepflicht Belegvorhaltepflicht Neue Fristen bei der Steuererklärung ( 149 AO) Neuregelungen beim Verspätungszuschlag ( 152 AO Neue Korrekturvorschrift 173a AO Generell alles viel elektronischer Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 4 2

3 Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 5 Innerstädtischer Umzug kann beruflich veranlasst sein Das FG erkannte bei einer Lehrerin im städtischen Berufskolleg Umzugskosten in Höhe von über Euro als Werbungskosten an, weil folgende Kriterien erfüllt waren: Die Wegezeit von der Wohnung zur Schule verkürzte sich insgesamt um über 40 Minuten. Die Lehrerin erreichte die Schule in weniger als fünf Minuten zu Fuß. Sie musste keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr nutzen. Dadurch entfielen Zeitdruck und der Stress, wegen Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel nicht pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Der Transport des nicht unerheblichen Gepäcks (Bücher, Unterrichtsmaterialien, Laptop), das die Lehrerin täglich in einem Rucksack tragen musste, wurde durch den Umzug erheblich bequemer. An zwei Wochentagen musste die Lehrerin auch am Abend in die Schule. Durch den Umzug verringerte sich der zeitliche Wegeaufwand dafür erheblich. Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 6 3

4 Versicherungsleistung mindert abzugsfähige Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 7 Bonuszahlungen der Krankenkasse: Darf der Sonderausgabenabzug gekürzt werden? OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung v , Kurzinformation ESt Nr. 23/2015 FG Rheinland-Pfalz, Urteil v , 3 K 1387/14, EFG 2015 S. 1357, Rev. eingelegt, Az beim BFH X R 17/15 Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen = Bonus durch KK Minderung der Sonderausgaben? Quintessenz Einspruch einlegen! Sonstige Hinweise Folie 8 4

5 Wie müssen Werbegeschenke verbucht werden? FG Baden-Württemberg, Urteil v , 6 K 2005/11, Rev. eingelegt, Az beim I R 38/16 Kalender mit Firmenlogo an Kunden Betriebsausgabe, wenn nicht als Geschenke gebucht? Quintessenz Einspruch einlegen! Sonstige Hinweise Folie 9 IAB in Gesamthand - Auflösung bei Kauf in SonderBV? FG Baden-Württemberg, Urteil v , 9 K 2928/13, Rev. eingelegt, Az beim IV R 21/16 Kalender mit Firmenlogo an Kunden Betriebsausgabe, wenn nicht als Geschenke gebucht? Quintessenz Einspruch einlegen! Sonstige Hinweise Folie 10 5

6 Leasingsonderzahlung bei Fahrtenbuchmethode BFH Urteil v , VI R 27/14 Leasingsonderzahlung Fahrtenbuchmethode Arbeitnehmer Einbeziehung in Gesamtaufwand Ermittlung Gesamtaufwand Abhängig von Gewinnermittlungsart Arbeitgeber Quintessenz Bilanzierer: Jährlicher Auflösungsaufwand EÜR: Aufwand im Abflussprinzip Hinweis für die Praxis: Mitteilung Gesamtkosten an Arbeitnehmer Sonstige Hinweise Folie 11 Inhalt Hinweise zu Gesetzesänderungen in der Einkommensteuer Einzelfragen zur Einkommensteuer Folie 12 6

7 Gesetzesänderung: Steuerliche Förderung Elektromobilität im Straßenverkehr Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis Aufladen von E-Fahrzeugen: Pauschale Steuer mit 25% Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 13 Gesetzesänderung: 7b EStG-E: Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 14 7

8 7b EStG-E: Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 15 7b EStG-E: Sonder-AfA für den Mietwohnungsneubau > Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in dem darauf folgenden Jahr 10 %, im dritten Jahr 9 % betragen Einhaltung einer Baukostenobergrenze von Euro je Quadratmeter Wohnfläche, von der maximal Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden > Fördergebiete Mietwohnneubau Förderung ist auf ein ausgewiesenes Fördergebiet beschränkt, das an Mietenstufen des Wohngelds anknüpft (Mietenstufen IV bis VI). Zusätzlich werden auch Gebiete mit Mietpreisbremse und Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze einbezogen. Evtl. Datenbank mit Fördergebieten? Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 16 8

9 Gesetz: Maßnahmen zur Verhinderung von digitalen Manipulationen Einzelaufzeichnungspflicht ( 146 Abs. 1 S. 2 AO) Ordnungsvorschrift ( 146a AO) Kassen-Nachschau ( 146b AO) Einsichts-/Überlassungspflicht ( 147 Abs. 6 S. 3) Ordnungswidrigkeitstatbestand ( 379 AO) Verordnungsentwurf ( 146a Abs. 2 AO) Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 17 Sicherheitseinrichtung ( 146a AO) Zukünftig sollen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Sie besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Die elektronischen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufzuzeichnen. Sie müssen auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden. Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 18 9

10 Kassennachschau ( 146b AO) Die Kassen-Nachschau ermöglicht es dem Finanzamt, ohne vorherige Ankündigung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben überprüfen zu können. Die Finanzämter können im Rahmen der Nachschau offene Ladenkassen, computergestützte Kassensysteme, aber auch Registrierkassen überprüfen. Es kann auch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung überprüft werden. Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 19 Neue Körperschaftsteuerrichtlinien: KStR 2015 Nummerierung (analog EStR) Ermittlung des z.v.e aktualisiert Festsetzung KSt aktualisiert Wert einer vga Rückstellungen für Pensionszusagen Wegfall der Definition: vga bei Tantiemen Nicht abziehbare Steuern Aktuelle Urteile vorab zur Information Folie 20 10

11 Inhalt Hinweise zur Einkommensteuer Einzelfragen zur Einkommensteuer Folie 21 Bürgschaftsinanspruchnahme, Darlehensverlust sowie Ausgleich von Lieferantenverbindlichkeiten als Werbungskosten Gesellschafter Geschäftsführer 17 EStG 19 EStG Folie 22 11

12 Bürgschaftsinanspruchnahme, Darlehensverlust sowie Ausgleich von Lieferantenverbindlichkeiten als Werbungskosten Gesellschafter Geschäftsführer 17 EStG 19 EStG Werbungskosten sind nach 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nach ständiger Rechtsprechung liegen Werbungskosten vor, wenn die Aufwendungen durch den Beruf bzw. durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind. Das ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden. Folie 23 Bürgschaftsinanspruchnahme, Darlehensverlust sowie Ausgleich von Lieferantenverbindlichkeiten als Werbungskosten Folie 24 12

13 Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge BMF-Schreiben v Vereinfachter Zuwendungsnachweis Spendenaktionen gemeinn. Körperschaften Unschädliche Verwendung Arbeitslohnspenden Schenkungsteuer BMF-Schreiben v Hochwasser Folie 25 Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen, Erhaltungsaufwendungen oder anschaffungsnahe Herstellungskosten FG Nürnberg NZB: IX B 3/16 Folie 26 13

14 Risikolebensversicherungsbeiträge sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV BFH, Urt. V , IX R 35/14 BFH v Risiko-LV bei einer GbR Folie 27 Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften Folie 28 14

15 Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften Folie 29 Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften Folie 30 15

16 Fiktive unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: Einbeziehung von der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünften Folie 31 Kürzung von Verpflegungspauschalen während einer Auslandsauswärtstätigkeit BMF, Schr. v Der Ingenieur Peter Lustig (L) kehrt am Dienstag von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit in Straßburg zu seiner Wohnung zurück. Nachdem er Unterlagen und neue Kleidung eingepackt hat, reist er zu einer weiteren mehrtägigen Auswärtstätigkeit nach Kopenhagen weiter. L erreicht Kopenhagen um 23:00 Uhr. Die Übernachtungen - jeweils mit Frühstück - wurden vom Arbeitgeber im Voraus gebucht und bezahlt. Folie 32 16

17 Kürzung von Verpflegungspauschalen Fall 1: AN steht dem Grunde nach eine Verpflegungspauschale zu Mit Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeiten sind generell nicht (!) zu besteuern ( 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) Bei Mahlzeitengestellung müssen im Gegenzug ermittelte Verpflegungspauschalen typisierend o für ein Frühstück um 20 % (Inland = 4,80 ) und o für ein Mittag- oder Abendessen jeweils um 40 % (Inland = 9,60 ) des Betrags der vollen Verpflegungspauschalen (also für eine 24stündige Abwesenheit) gekürzt werden, vgl. 9 Abs. 4a Satz 8 EStG Folie 33 Kürzung von Verpflegungspauschalen Beispiel 1: Dienstreise 9 Stunden mit Gestellung Mittagessen durch AG (Wert < 60 ) Fall a) AN hat Anspruch auf ungekürzte Verpflegungspauschale von 12,00, muss für Mahlzeitengestellung Entgelt von 4,20 zahlen, Auszahlung 7,80 nach Verrechnung gegenläufiger Ansprüche Folie 34 17

18 Kürzung von Verpflegungspauschalen Lösung Beispiel 1a: Keine Versteuerung Sachbezugswert Steuerfreie Verpflegungspauschale 12,00 Zu kürzen um 5,40 (40 % von 24,00 = 9,60 abzgl. Entgelt AN 4,20 ) Vom Auszahlungsbetrag 7,80 sind 6,60 steuerfrei und 1,20 müssen versteuert werden Kein Werbungskostenabzug durch AN! Folie 35 Kürzung von Verpflegungspauschalen Beispiel 1: Dienstreise 9 Stunden mit Gestellung Mittagessen durch AG (Wert < 60 ) Fall b) AN hat wegen Mahlzeitengestellung nur Anspruch auf entsprechend gekürzte Verpflegungspauschale von 7,80 Folie 36 18

19 Kürzung von Verpflegungspauschalen Lösung Beispiel 1b: Keine Versteuerung Sachbezugswert Steuerfreie Verpflegungspauschale 12,00 Zu kürzen um 9,60 (40 % von 24,00 ) Da AN für Mahlzeitengestellung kein Entgelt zahlt, entfällt Kürzung des Kürzungsbetrages Vom Auszahlungsbetrag 7,80 sind nur 2,40 steuerfrei und 5,40 müssen versteuert werden Auch in diesem Fall kein Werbungskostenabzug durch AN! Folie 37 Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten BMF, Schr. v Arbeitgeber A gibt an seine Mitarbeiter kostenlos Essen in einer eigenen Kantine aus. Mitarbeiter B isst 15mal im Monat März kostenlos dort. Die Mahlzeiten kosten in der Herstellung alle zwischen 4,50 und 6,00. Lösung: Hier handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, da B kostenlos Essen erhält. Die Mahlzeiten sind mit 3,10 jeweils zu bewerten. Der geldwerte Vorteil im Monat März beträgt 46,50. Dieser Vorteil ist mit 25 Prozent durch den Arbeitgeber pauschal zu versteuern Folie 38 19

20 Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten BMF, Schr. v Abwandlung 1: Die Mahlzeiten sind nicht kostenlos, sondern die Mitarbeiter zahlen alle im Durchschnitt 3,10 für das Mittagessen. Lösung: In diesem Fall ist kein geldwerter Vorteil entstanden. Der Zuschuss des A zu den Mahlzeiten ist nicht steuerpflichtig. Folie 39 Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten BMF, Schr. v Abwandlung 2: Arbeitgeber A betreibt keine eigene Kantine, sondern gibt an seine Mitarbeiter Essenschecks mit einem Wert von 6,20 aus. Diese können in verschiedenen Restaurants und Geschäften eingelöst werden. Jeder Arbeitnehmer erhält kostenlos maximal 15 Schecks im Monat. Lösung: Der Arbeitgeber muss 46,50 pauschal mit 25 Prozent versteuern. Folie 40 20

21 Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten BMF, Schr. v Abwandlung 3: Arbeitgeber A gibt die Essenschecks nicht kostenlos ab. Die Mitarbeiter zahlen 3,10 je Scheck. Lösung: Ein geldwerter Vorteil entsteht nicht. Folie 41 Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten BMF, Schr. v Abwandlung 4: Arbeitgeber A führt eine App ein. Über diese App erhalten die Mitarbeiter die Möglichkeit, bei Partnerrestaurants und Geschäften Lebensmittel zu kaufen. Je Tag dürfen 6,20 Euro eingelöst werden. Die Mitarbeiter müssen keine Zuzahlung leisten, sondern nur bei Übersteigen der 6,20 im Geschäft Zahlungen leisten. Lösung: Hier liegt nach dem neuen BMF-Schreiben ebenfalls eine Art Essenmarke vor. Der Arbeitgeber muss den Sachbezugswert von 3,10 je ausgegebener Mahlzeit mit 25 Prozent versteuern. Folie 42 21

22 Sachbezugswert für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten BMF, Schr. v Abwandlung 5: Die Arbeitnehmer zahlen für die Nutzung der App 3,10 selbst je Mahlzeit. Lösung: Der Verrechnungswert bleibt bei 6,20. Hier entsteht kein geldwerter Vorteil. Folie 43 Tilgung der Kaufpreisverpflichtung aus künftigen Gewinnen BFH, Urt. v , VIII R 47/12 Folie 44 22

23 Aufwendungen für ein Golfturnier unterliegen dem Abzugsverbot BFH-Urteil vom IV R 24/13 Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung... sind nicht abziehbare Betriebsausgaben gem. 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Das gilt auch dann, wenn beide Veranstaltungen auch dem Zweck dienen, Spenden für die Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung zu generieren. Zwar können durch das Veranstalten eines Golfturniers veranlasste Aufwendungen einen den Aufwendungen fürjagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten "ähnlichen Zweck" erfüllen und dadurch den Betriebsausgabenabzugsausschluss nach 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG auslösen. Das gilt aber nicht für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Golfturnierreihe (20 Veranstaltungen)..., zu deren Finanzierung sich ein Brauereibetrieb gegenüber seinen Geschäftspartnern... vertraglich verpflichtet. Folie 45 Berufsausbildungskosten der eigenen Kinder als Betriebsausgaben FG-Münster, Urt. vom K 2091/13 E Ein Selbstständiger kann die Kosten für die Ausbildung seiner Kinder nicht als Betriebsausgaben abziehen auch dann nicht, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten. Der Grund dafür: Eltern sind unterhaltsrechtlich zur Übernahme der Kosten einer angemessenen Berufsausbildung ihrer Kinder verpflichtet. Die Zahlung der (hier:) Studienkosten ist also privat veranlasst und daher nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Kostenaufteilung nicht möglich! Folie 46 23

24 Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom Nach 8 Abs. 2 Satz 8 EStG wird hiermit als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt. Ist ein Elektrofahrrad verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen (z.b. gelten Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 Kilometer pro Stunde unterstützt, als Kraftfahrzeuge), ist für die Bewertung des geldwerten Vorteils 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 i.v.m. 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG anzuwenden. Folie 47 Besuchsfahrten des Ehegatten (sog. umgekehrte Familienheimfahrten) sind keine Werbungskosten BFH, Urt. V VI R 22/14 Folie 48 24

25 Kein Arbeitszeitkonto beim GesellschafterGeschäftsführer BFH, Urt. v I R 26/15 Folie 49 Krankheitskosten (Burnout) Werbungskosten BFH, Beschluss v VI R 36/13 NV Folie 50 25

26 Vermietetes Büro, Archiv, Garage am Unternehmenssitz = funktional wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung? BFH, Urt. v IV R 16/13 Folie 51 Vermietetes Büro, Archiv, Garage am Unternehmenssitz = funktional wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung? Hintergrundinformationen: Folie 52 26

27 Vermietetes Büro, Archiv, Garage am Unternehmenssitz = funktional wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung? Folie 53 Vermietetes Büro, Archiv, Garage am Unternehmenssitz = funktional wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung? Folie 54 27

28 Vermietetes Büro, Archiv, Garage am Unternehmenssitz = funktional wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung? BFH, Urt. v IV R 16/13 Folie 55 Gewerbliche Einkünfte einer Ärzte-GbR? BFH-Urteil vom VIII R 62/13, BFH/NV 2016 S. 833 und vom VIII R 63/13, BFH/NV 2016 S. 805 Folie 56 28

29 Gewerbliche Einkünfte einer Ärzte-GbR? BFH-Urteil vom VIII R 62/13, BFH/NV 2016 S. 833 und vom VIII R 63/13, BFH/NV 2016 S. 805 Folie 57 Gewerbliche Problematik bei angestellten Ärzten Folie 58 29

30 Gewerbliche Problematik bei angestellten Ärzten Folie 59 Gewerbliche Problematik bei angestellten Ärzten Folie 60 30

31 Gewerbliche Problematik bei angestellten Ärzten Folie 61 Mehrfache Absenkung der Beteiligungsgrenzen und Zuordnung von Veräußerungskosten BMF-Schreiben vom IV C 6 S 2244/10/10001, BStBl 2016 I S. 10, BVerfG, Folie 62 31

32 Mehrfache Absenkung der Beteiligungsgrenzen und Zuordnung von Veräußerungskosten BMF-Schreiben vom IV C 6 S 2244/10/10001, BStBl 2016 I S. 10, BVerfG, Folie 63 Fahrtkosten bei VuV regelmäßig in voller Höhe abziehbar BFH-Urteil vom IX R 18/15, DStR 2016 S. 908 Folie 64 32

33 Schuldzinsenabzug nach einer nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie BFH-Urteil vom IX R 40/14, BStBl 2016 II S. 78 Folie 65 Schuldzinsenabzug nach einer nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie BFH-Urteil vom IX R 40/14, BStBl 2016 II S. 78 Folie 66 33

34 Schuldzinsenabzug nach einer nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie BFH-Urteil vom IX R 40/14, BStBl 2016 II S. 78 Folie 67 Kosten für die Beschäftigung privater (zusätzlicher) Pflegekräfte FG München, Urteil vom K 2393/14, EFG 2016 S. 120, Revision eingelegt, Az des BFH VI R 55/15 Folie 68 34

35 Kosten für die Beschäftigung privater (zusätzlicher) Pflegekräfte FG München, Urteil vom K 2393/14, EFG 2016 S. 120, Revision eingelegt, Az des BFH VI R 55/15 Folie 69 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen BMF, Schr. v Entschädigungszahlungen 24 Abs. 1 EStG Versteuerung gem. 34 Abs. 1 EStG (1/5-Regelung) 1. ESt ohne Entschädigungszahlung 2. z.v.e + 1/5 der Entschädigungszahlung 3. Differenz wird mit 5 multipliziert. Zusammengeballte Zahlung in einem VZ (Ausnahme: geringfügige Zahlung Folie 70 35

36 Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen BMF, Schr. v Folie 71 Betreutes Wohnen: Bereitstellung eines Notrufsystems ist eine haushaltsnahe Dienstleistung BFH-Urteil vom VI R 18/14, BStBl 2016 II S. 272 Folie 72 36

37 Pauschalierung von geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte BFH-Urteil vom VI R 69/14, BStBl 2016 II S. 176 Folie 73 Pauschalierung von geldwerten Vorteilen für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte BFH-Urteil vom VI R 69/14, BStBl 2016 II S. 176 Folie 74 37

38 Errichtung von Photovoltaikanlagen unterliegt der Bauabzugsteuer BayLfSt, Verfügung vom S /8 St32, DStR 2015 S Folie 75 Inhalt Sonstige Hinweise...da wäre noch was... Folie 76 38

39 Vorläufigkeitsvermerk gem. 165 AO 1. Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer und der darauf entfallenden Nebenleistungen ( 4 Abs. 5b EStG) 2. a) Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ( 4 Absatz 9, 9 Absatz 6, 12 Nummer 5 EStG) - für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2014 b Abziehbarkeit der Aufwendungen für eine Berufsausbildung oder ein Studium als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ( 4 Absatz 9, 9 Absatz 6 EStG) - für Veranlagungszeiträume ab a) beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 3, 4, 4a EStG) VZ 2005 bis 2009 b) beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) ab VZ 2010 c) beschränkte Abziehbarkeit von sonstigen Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) ab VZ Nichtabziehbarkeit von RV-Beiträgen als vorweggenommene WK VZ ab kinderbezogene Freibeträge VZ ab Grundfreibetrag VZ ab Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts 8. Abzug einer zumutbaren Belastung ( 33 Abs. 3) bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit/Pflege als agb BMF, Schr. v Sonstige Hinweise Folie 77 Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschaftern Minderheitsgesellschafter Sozialversicherungsrechtlicher Status Bundessozialgericht schuldrechtliche Stimmbindungsvereinbarung Ablehnung sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung Quintessenz Gesellschaftsvertrag: Stimmbindungsvereinbarung Sozialversicherungsfreie Beschäftigung Hinweis für die Praxis: Überprüfung Stimmbindungsvereinbarung Anpassung Gesellschaftsvertrag Sonstige Hinweise Folie 78 39

40 40 Strafe für verspätete Lohnzahlung Seit ArbN hat Anspruch auf Zahlung von 40 bei verspäteter Lohnzahlung ( 288 Abs. 5 BGB) Gilt auch bei Abschlagszahlung bisher: Nur für Arbeitsverhältnisse nach Sonstige Hinweise Folie 79 Inhalt Mit Ihnen ins Gespräch kommen...da wäre noch was... Folie 80 40

41 Werden Sie aktiv, handeln Sie: Folien zum Download auf: Folie 81 Mitarbeiterseminar Einzelfragen zur Einkommensteuer T2 Dankeschön StB Dipl. Dipl.--Kfm. Marcus Ermers NEUES IM Steuerrecht Folie 82 41

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