Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.
|
|
- Otto Lehmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Wahlordnung (WO) zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) Schaubilder zum Hessischen Personalvertretungsgesetz und zur Wahlordnung Stichwortverzeichnis Schnellübersicht
3 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) 1 Überblick über die Novellierungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) seit Januar Kurzkommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG)...14
4 Überblick Novellierungen des HPVG Überblick über die Novellierungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG) seit Januar 2005 Seit der 8. Auflage des HPVG-Kurzkommentars hat es eine Reihe von Novellierungen des HPVG gegeben, die zwecks Aktualisierung erfasst werden mussten. Im Einzelnen ist das HPVG durch das Gesetz vom (GVBl. I S. 674) Gesetz vom (GVBl. I S. 394) Gesetz vom (GVBl. I S. 513, 514) Gesetz vom (GVBl. I S. 713, 716) Gesetz vom (GVBl. I S. 302) Gesetz vom (GVBl. I S. 640, 647) Gesetz vom (GVBl. I S. 95, 101) Gesetz vom (GVBl. I S. 397, 402) Gesetz vom (GVBl. I S. 635, 640) geändert worden. Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Anpassungen an andere Gesetzesänderungen (z. B. HDG und Beamtenstatusgesetz) oder Regelungen zum Sonderbereich der Hochschulen. Von allgemeinem Interesse ist dagegen die Änderung, die die Gruppe der Angestellten und der Arbeiter zur Gruppe der Arbeitnehmer zusammenfasst. Dies hat gravierende Auswirkungen auf das Gruppenprinzip, da nunmehr im Regelfall (siehe aber Sonderfall an Hochschulen durch Gruppe der wissenschaftlichen Mitglieder) in den Dienststellen nur zwei Beschäftigtengruppen, eben Beamte und Arbeitnehmer, vertreten sind. Dies wirkt sich u. a. auf das Wahlverfahren, auf die Stellvertreterwahlen anlässlich der konstituierenden Sitzung sowie die Freistellungen aus. Auslöser für die Änderung ist das neue Tarifrecht. Bereits bei Abschluss des TVöD, der für Hessen im Bereich der Kommunen seit von Bedeutung ist, wurde die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgegeben und stattdessen der Begriff Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte) gewählt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Das Land Hessen Hessen ist aus der TdL ausgetreten und der für den Länderbereich abgeschlossene TV-L gilt deshalb nicht für dieses Bundesland schloss erst mit Wirkung zum mit den Gewerkschaften einen hessenspezifischen Tarifvertrag für das Tarifpersonal. Analog zu den Bestimmungen im TVöD und im TV-L wurde auch im TV-Hessen der neue Beschäftigtenbegriff eingeführt. 12
5 Novellierungen des HPVG Überblick 1 Abs. 1 des TV-H lautet: Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte), die in einem Arbeitsverhältnis zum Land Hessen stehen. Anzumerken ist, dass im HPVG der Begriff der Beschäftigte als Oberbegriff sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer gilt. Dies ist kein Widerspruch, da Beamte als Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, Arbeitnehmer als Beschäftigte dagegen in einem Arbeitsverhältnis. 13
6 Inhaltsübersicht Kurzkommentar zum HPVG Kurzkommentar zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVG) Vom 24. März 1988 (GVBl. I S. 103) Zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 635, 640) Inhaltsübersicht Erster Teil Personalvertretungen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Zweiter Abschnitt Der Personalrat Erster Titel Wahl und Zusammensetzung Zweiter Titel Amtszeit Dritter Titel Geschäftsführung Dritter Abschnitt Die Personalversammlung Vierter Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat Fünfter Abschnitt Jugend- und Auszubildendenvertretung Sechster Abschnitt Beteiligung des Personalrats Erster Titel Allgemeines Zweiter Titel Formen und Durchführung der Beteiligung Dritter Titel Beteiligung in sozialen Angelegenheiten
7 Kurzkommentar zum HPVG Inhaltsübersicht Vierter Titel Beteiligung in Personalangelegenheiten Fünfter Titel Beteiligung in organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Sechster Titel Zusammenarbeit mit Personalrat, Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat Zweiter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Zweige des çffentlichen Dienstes und für den Hessischen Rundfunk Erster Abschnitt (weggefallen) Zweiter Abschnitt Polizei, Berufsfeuerwehr Dritter Abschnitt Landesbetrieb Hessen-Forst Vierter Abschnitt Schulen Fünfter Abschnitt Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen Sechster Abschnitt Besondere Vorschriften für das Landesamt für Verfassungsschutz Siebenter Abschnitt Hessischer Rundfunk Achter Abschnitt Rechtsreferendare, Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare Erster Titel Rechtsreferendare Zweiter Titel Fachlehreranwärter, Lehramts- und Studienreferendare Neunter Abschnitt Justizvollzug Zehnter Abschnitt Mitglied in der Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
8 Inhaltsübersicht Kurzkommentar zum HPVG Dritter Teil Gerichtliche Entscheidungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen, Übergangs- und Schlußvorschriften Erster Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen , 112 Zweiter Abschnitt Tarifverträge und Dienstvereinbarungen Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
9 Kurzkommentar zum HPVG 1 Erster Teil Personalvertretungen Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 In Ausgestaltung des Artikels 37 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen werden in den Verwaltungen und Betrieben des Landes, der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen nicht bundesunmittelbaren Kçrperschaften, Anstalten und Stiftungen des çffentlichen Rechts sowie in den Gerichten des Landes Personalvertretungen gebildet. 1. Die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Grundlage Art. 37 Hess. Verf. lautet: Angestellte, Arbeiter und Beamte in allen Betrieben und Behörden erhalten unter Mitwirkung der Gewerkschaften gemeinsame Betriebsvertretungen, die in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und unmittelbarer Wahl von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Die Betriebsvertretungen sind dazu berufen, im Benehmen mit den Gewerkschaften gleichberechtigt mit den Unternehmern in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragen des Betriebes mitzubestimmen. Das Nähere regelt das Gesetz. 1 verweist ausdrücklich als verfassungsrechtliche Grundlage für die Bildung von Personalvertretungen auf Abs. 1 des Art. 37 Hess. Verf. Sie trägt dem Hessischen Staatsgerichtshofurteil vom Rechnung, wonach gleichberechtigter Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Grenzen gesetzt sind. Auch in seinem Urteil vom (StAnz. S. 2797) hat der Hessische Staatsgerichtshof nochmals ausdrücklich die Anwendbarkeit von Art. 37 Abs. 2 Hess. Verf. im Bereich des öffentlichen Dienstes verneint. Das Personalvertretungsrecht ist Teil des öffentlichen Dienstrechts, d. h. öffentliches Recht. Während das Personalvertretungsrecht insbesondere die Selbstbestimmung des Menschen auch am Arbeitsplatz sichern soll, darf andererseits die Aufgabenerfüllung der Verwaltung hierdurch nicht in Frage gestellt werden. Ein gewisses Spannungsfeld ist somit da. Zwar sagt das Bundesverwaltungsgericht zum einen: Die Regelungen des Personalvertretungsrechts, die den Beschäftigten Beteiligungsrechte einräumen, sind ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsentfaltung in der Dienststelle. Sie wurzeln im Sozialstaatsgedanken und gehen auf Vorstellungen zurück, die auch den Grundrechtsverbriefungen des Schutzes der Menschenwürde, der persönlichen Freiheit und der freien Meinungsäußerung zugrunde liegen. 17
10 1 Kurzkommentar zum HPVG Andererseits zieht die Rechtsprechung aber auch klare Grenzen:... in jedem Falle aber müssen der Regierung die Befugnisse erhalten bleiben, die erforderlich sind, damit sie selbstständig und in eigener Verantwortung gegenüber Volk und Parlament ihre Regierungsfunktion erfüllen kann. Es gibt Regierungsaufgaben, die wegen ihrer politischen Tragweite nicht generell der Regierungsverantwortung entzogen und auf Stellen übertragen werden dürfen, die von Regierung und Parlament unabhängig sind; andernfalls würde es der Regierung unmöglich gemacht, die von ihr geforderte Verantwortung zu tragen, da auf diese Weise unkontrollierte und niemand verantwortliche Stellen Einfluss auf die Staatsverwaltung gewinnen würden. Der Personalrat hat nicht die Befugnis, über die gesetzlichen Aufgaben hinaus Grundrechte der Bediensteten gleichsam gesammelt wahrzunehmen. Ebensowenig stehen den Personalratsmitgliedern in dieser Eigenschaft selbst Grundrechte im Interesse der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Seite (OVG Schleswig- Holstein vom L 3/92, PersV 94, S. 36). Hieraus resultiert: Die Befugnisse des Personalrats im Einzelnen werden nicht durch das Grundgesetz erzwungen, sondern stehen ihm nur im Umfang der Gewährung durch die einschlägigen Gesetze zu. Das Verwaltungspersonal, seine Mitbestimmungsgremien und seine Gewerkschaften haben keine demokratische Legitimation, von sich aus über die Ausübung der Staatsgewalt zu entscheiden und die Herrschaftsbefugnisse, die der parlamentarischen Repräsentation des Staatsvolkes vorbehalten sind, ganz oder teilweise zu übernehmen. Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes und der Länderverfassungen handelt das Volk durch seine Staatsbürger und die von ihnen bestellten Organe. Aus dem in diesen verfassungsrechtlichen Qualifikationen zum Ausdruck kommenden Herrschaftsmonopol des Volkes leitet sich im Hinblick darauf, dass die in den Handlungs- und Organisationsformen der öffentlichen Verwaltung ausdifferenzierten Herrschaft gleichsam in Distanz zum Souverän durch Organe und Amtswalter ausgeübt wird, das verfassungsrechtliche Postulat ab, dass demokratisch legitim nur die Herrschaftsausübung sein kann, die an das Volk als Souverän rückgebunden ist. Die setzt sowohl die personelle Legitimation der Amtsträger als auch die sachlich-inhaltliche Legitimation der Entscheidungen voraus. Alles ist somit letztlich eine Frage der demokratischen Legitimation. Während sich die Regierung und damit die Verwaltungsspitze auf eine ununterbrochene Legitimationsschiene berufen können Alle Gewalt geht vom Volke aus Volk wählt Parlament Parlament wählt Regierungschef Regierungschef ernennt Minister Minister leiten verantwortlich ihr Ressort können die Personalvertretungen sich lediglich auf die schmalere Legitimationsbasis Votum der Beschäftigten stützen. 18
11 Kurzkommentar zum HPVG 1 Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes repräsentieren aber nicht das Staatsvolk. Ja, es sind durchaus Interessenkollisionen zwischen den Interessen der Bürger und der Verwaltungsangehörigen denkbar. So sind die Bürger an einer möglichst mit geringem finanziellen Aufwand arbeitenden, personell eng zugeschnittenen Verwaltung interessiert, während die Beschäftigten tendenziell einen personell satt ausgestatteten, mit ausreichenden Sachmitteln versehenen Verwaltungsapparat einfordern. Gäbe es nun die uneingeschränkte gleichberechtigte Mitbestimmung im öffentlichen Dienst auch in Fragen, die wesentlich die Aufgabenerfüllung an sich tangieren, könnte durch Verweigerungsstrategien der Interessenvertretungen der Staat zum einen, um seine Aufgaben überhaupt erfüllen zu können, nahezu erpressbar werden, und zum anderen bestimmten letztlich die ausführenden Beschäftigten den Umfang und die Qualität der Aufgabenerledigung entscheidend selbst mit. Damit wäre aber nicht mehr sichergestellt, dass die von der Legislative vorgegebenen Gesetze auch tatsächlich umgesetzt würden. Die Exekutive als zweite Gewalt im Staate würde von außerstaatlichen Institutionen die letztlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könnten maßgeblich bestimmt. Es gilt der Grundsatz der Einheit von Verantwortungs- und Entscheidungsmacht. Deshalb sind die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen unterschiedlich stark ausgestaltet. Am stärksten ist die Machtstellung des Personalrats in Fragen, die das Innenverhältnis zwischen Verwaltungsangehörigen und dem Dienstherrn regeln, also insbesondere in sozialen Angelegenheiten. Schwächer wird die Machtstellung des Personalrats schon in wichtigeren personellen Angelegenheiten, weil durch Personalentscheidungen bereits der geordnete und bestmögliche Aufgabenvollzug berührt wird (Personalhoheit) und erst recht bei den organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, die einen ordnungsgemäßen und sparsamen Verwaltungsablauf sicherstellen sollen. Ganz raus ist der Personalrat in Fragen, die das eigentliche Verwaltungshandeln gegenüber dem Bürger betreffen. Der Kernbereich des Verwaltungshandelns also das Tätigwerden der Verwaltung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, z. B. durch Vorbereitung und Erlass von Verwaltungsakten gegenüber dem Bürger ist eine personalratsfreie Zone, die nicht etwa Zweckmäßigkeits- oder Prioritätsprüfungen durch Personalvertretungen unterliegt. So formuliert die Rechtsprechung: Das Mitbestimmungsrecht kann sich nicht auf die Aufgabenstellung einer Behörde bzw. auf die Erfüllung der Aufgaben richten. Der Mitbestimmung können nur immer solche Maßnahmen unterliegen, die sich direkt an die Beschäftigten wenden, nicht aber solche, mit denen sich eine Dienststelle im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung gegenüber Dritten nach außen wendet (BVerwG vom P 6.90, n. v.). Sehr eng hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu dem Personalvertretungsrecht Schleswig-Holstein den Rahmen der personalrätlichen 19
12 1 Kurzkommentar zum HPVG Beteiligung abgesteckt (BVerfG, Beschl. vom BvF 1/92, ZfPR 95, S. 185, ZBR 96, S. 15). Hiernach unterscheidet es Angelegenheiten, die in ihrem Schwerpunkt die Beschäftigten in ihrem Beschäftigungsverhältnis betreffen, aber nicht oder nur unerheblich die Wahrnehmung von Amtsaufgaben gegenüber dem Bürger den Binnenbereich des Beschäftigungsverhältnisses betreffen, die Wahrnehmung des Amtsauftrages jedoch nicht nur unerheblich schwerpunktmäßig die Erledigung von Amtsaufgaben betreffen, unvermeidlich aber auch die Interessen der Beschäftigten berühren. In der Fallgruppe 1, in die insbesondere aber nicht alle sozialen Mitbestimmungsangelegenheiten fielen, sei eine weitreichende Beteiligung der Beschäftigten möglich. Bei der Fallgruppe 2 verlangt das Bundesverfassungsgericht bereits die Möglichkeit der verbindlichen Letztentscheidung durch einen gegenüber Volk und Parlament verantwortlichen Amtsträger oder z. B. durch eine Einigungsstelle deren Mitglieder in ihrer Mehrheit personell demokratisch legitimiert sind und die Entscheidung darüber hinaus von einer Mehrheit der so legitimierten Mitglieder getragen wird. Legitimiert seien prinzipiell nur die von der Verwaltungsseite, nicht die von der Personalratsseite gestellten Mitglieder. Paritätisch besetzten Einigungsstellen fehle es an dieser Legitimation. Maßnahmen der Fallgruppe 3, d. h. insbesondere Maßnahmen der Personalpolitik und organisatorische Maßnahmen, die für die Wahrnehmung des Amtsauftrags von erheblicher Bedeutung sind, könnten allenfalls der sog. eingeschränkten Mitbestimmung unterliegen. Hier dürfe die Entscheidung der Einigungsstelle allenfalls Empfehlungscharakter an die zuständige Dienstbehörde haben. 2. Der Geltungsbereich a) Der Begriff der Verwaltung Man unterscheidet je nachdem, ob die Verwaltung öffentliche Aufgaben durch staatseigene Behörden oder durch Behörden juristischer Personen des öffentlichen Rechts ausführen lässt zwischen unmittelbarer und mittelbarer Staatsverwaltung. Die unmittelbare Verwaltung, so auch die hessische Landesverwaltung, ist grundsätzlich durch einen dreistufigen Aufbau gekennzeichnet. Die obersten Landesbehörden neben dem Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei im Wesentlichen die Ministerien bilden die obere Verwaltungsebene. Die mittlere Verwaltungsebene besteht zum einen aus Einrichtungen, die dem Ministerium direkt unterstehen und den Landesoberbehörden, die ebenfalls einem Ministerium unmittelbar unterstehen, für das ganze Land zuständig sind und keine nachgeordneten Behörden haben und zum anderen den Landesmittelbehörden, die dem Ministerium unmittelbar unterstehen und denen untere 20
13 Kurzkommentar zum HPVG 1 Verwaltungsbehörden unterstellt sind. Auf der unteren Verwaltungsebene befinden sich die Dienststellen, die einer Landesmittelbehörde nachgeordnet sind oder unmittelbar einer obersten Landesbehörde unterstellt sind, aber im Gegensatz zu einer Oberbehörde nur für einen Teil des Landes zuständig sind. Mittelbare Staatsverwaltung geschieht durch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten. Körperschaften sind Personen, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzen (Juristische Personen). Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts unterscheidet man Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden) und Personalkörperschaften (z. B. Landesversicherungsanstalt, die Kammern der freien Berufe, die Hessische Landesbank, Verwaltungsschulverband, Hochschulen). Anstalten sind Verbindungen von persönlichen und sächlichen Mitteln zur Erreichung eines öffentlichen Zwecks, ebenfalls mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet, aber ohne Mitglieder (z. B. Hessischer Rundfunk). Stiftungen des öffentlichen Rechts sind Vermögensmassen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die in Hessen die Voraussetzungen des 2 Abs. 1 Hessisches Stiftungsgesetz (HessStiftG) erfüllen müssen. Vom Geltungsbereich des HPVG werden alle Verwaltungen und Betriebe des Landes Hessen, der Gemeinden, der kreisfreien und kreisangehörigen Städte und der Gemeindeverbände (z. B. Landkreise, Landeswohlfahrtsverband) sowie die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erfasst und auch die Gerichte. Nicht in den Geltungsbereich des HPVG fallen jedoch juristische Personen des privaten Rechts, auch wenn die Anteile zu 100 % von der öffentlichen Hand gehalten werden. Für sie gelten die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes. Beispiel: Die Gas- und Wasserversorgung wird von einer GmbH betrieben, deren Alleingesellschafter die Stadt ist. Die Beantwortung der Frage, ob Betriebsverfassungsrecht anzuwenden ist oder ob das Personalvertretungsgesetz zur Anwendung kommt, ist somit ausschließlich von der Rechtsform des Betreibers natürliche Person oder juristische Person des privaten Rechts einerseits oder juristische Person des öffentlichen Rechts andererseits abhängig. b) Die Dienststelle im Sinne des HPVG Von besonderer Bedeutung für die Bildung von Personalräten ist der Begriff der Dienststelle. Nach 7 Abs. 1 HPVG sind Dienststellen im Sinne des Personalvertretungsrechts die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der in 1 genannten Verwaltungen und die Gerichte. 21
14 Stichwortverzeichnis ABM, Aushilfskräfte 48 Abschlusszeugnis 234 AGG 214 Altersgrenze 363 Altersgrenze, Weiterbeschäftigung 351 Altersteilzeit 352 Änderungskündigung 237, 238, 364 Anfechtung 95 Anfechtungsberechtigte 97 Angelegenheiten, innerdienstliche 22 Angelegenheiten, mitbestimmungspflichtige 292 Angelegenheiten, organisatorische 19, 22 Angelegenheiten, personelle 19, 22 Angelegenheiten, personelle, innerbetriebliche, soziale 250 Angelegenheiten, soziale 19, 22 Angelegenheiten, wirtschaftliche 19 Anhörungsrecht 364 Anhörungstatbestände 364 Anspruch auf Dienstbefreiung 149 Anspruch auf Kostenersatz 149 Antrag auf Feststellung 259 Antragsaltersgrenze 364 Antragsbefugnis 110 Anwaltskosten 96 Arbeitgeber, öffentlicher 234 Arbeitgeberverbände im öffentlichen Dienst 26 Arbeitnehmer 35, 46, 47 Arbeitnehmerähnliche Personen 29 Arbeitnehmer, Hauptpflicht 335 Arbeitsablauf, Erleichterung 297 Arbeitsbedingungen, Gestaltung 25 Arbeitsleistung, Hebung 296 Arbeitsplätze, Gestaltung 316 Arbeitsplatz und Dienstpostenbewertung 378 Arbeitsverhältnis, privatrechtliches 35 Arbeitsvertrag 35, 335 Arbeitszeit, Festlegung 308 Arbeitszeitverordnung 219, 335 Außerordentliche Kündigung, Verweigerung 239 Außerordentliche Kündigung, Zustimmung 238 Aufgabenstellung 190 Auflösung 107 Ausbildungsverhältnis, öffentlich-rechtliches 393 Ausgabe von falschen Stimmzetteln 99 Aushilfskräfte 48 Ausscheiden aus der Dienststelle 112 Auswahlentscheidung 345 Auswahlermessen 345 Auswahlmaßnahme, personelle 253 Auszubildende 29, 48, 55 Auszubildende, Übernahme 233 Auszubildendenvertretungen 201 Bürgermeister 43 Beamte 46 Beamte im Vorbereitungsdienst 47 Beamtenanwärter, Laufbahnprüfung 231 Beamtenstatusgesetz 33 Beendigungskündigung 365 Beförderungsbewerber 223 Beginn/Ende der Arbeitszeit 309 Benachteiligungsverbot 227, 234 Beratungs- und Beschlussergebnis 130 Berufsausbildung 47 Berufsfeuerwehr 391 Beschäftigte 35, 46 Beschäftigte, Gesamtzahl 60 Beschäftigte, karitativ oder religiös 31 Beschäftigtengruppen 74,
15 Stichwortverzeichnis Beschlussfassung 137 Beschwerde zum HessVGH 420 Bestenauslese 214, 336 Beteiligung des Personalrats 247 Beteiligung in Personalangelegenheiten 326 Beteiligung in sozialen Angelegenheiten 291 Beteiligungsrechte 224, 259 Beteiligungsrechte der Personalvertretungen 19 Betriebe im Sinne des HPVG 407 Betriebsstilllegung 237 Betriebsverfassungsgesetz 236, 259 Beurteilungsrichtlinien 355 Bevorteilungsverbot 227, 234 Bezirksjugendvertretungen 201 Bildung von Stufenvertretungen 189 Bindungswirkung 282 Bundespersonalvertretungsgesetz 186 Datenschutzbeauftragter 366 Dienst- und Treueverhältnis, öffentlich-rechtliches 33 Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge 150 Dienstherrn 19 Dienstrecht, öffentliches 17 Dienstrechtsreform 314 Dienststelle 37, 40, 90, 101 Dienststelle im Sinne des HPVG 21 Dienststelle, Auflösung 107 Dienststelleneigenschaft 22 Dienststellenleiter 22, 48, 159, 425 Dienststellenleiter, Organisationshoheit 374 Dienstunfall 241 Dienstvereinbarung, Subsidiarität 426 Dienstvereinbarung, Tarifverträge 424 Dienstverhältnis, Beendigung 111 Dienstverhältnis, öffentlich-rechtliches 35 Dienstvertrag 35 Disziplinarverfahren 47 Durchsetzungsmöglichkeiten der Beteiligungsrechte 259 Eingegliederte Sonderverwaltungen 390 Einigungsstelle, Beschluss 250 Einigungsstellenbeschluss 250, 281, 292 Einigungsstellenverfahren 281 Einschaltung dienststellenfremder Personen 168 Einsichtnahmerecht in Bruttogehaltslisten 218 Einstellung 328 Einstellungsstopp, verwaltungsinterner 233 Eintrittsrecht 400 Eintrittsrecht, doppeltes 400 Elternzeitverordnung 219 Empfehlungscharakter 292 Entlassung, fristlose 364 Entscheidung, feststellende 259 Entscheidungs-Beschleunigungsgesetze 369 Erholungsurlaub 48 Erlöschensgründe der Mitgliedschaft 111 Ersatzmitglied 87, 114 Ersatzmitgliedschaft 118 Erstattung, Reisekosten 170 Erstattung, Sachschäden 242 Fachlehreranwärter 416 Feststellungsinteresse 260 Frauenbeauftragte 130 Freistellungsstaffel 156 Fristenkalender 459 Funktionsträger 366 Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit 205 Gebot der Bestenlauslese 214 Gemeinsame Versammlung 177 Gemeinsame Wahl
16 Stichwortverzeichnis Gerichtliche Entscheidungen 419 Gerichtliche Klärung 56 Geringfügige Beschäftigung 31 Gesamtheit der Beschäftigten 267 Gesamtpersonalrat, Stufenvertretungen 188 Gesamtstimmenzahl 60 Geschäfte, laufende 123 Geschäftsbedarf, laufende Kosten 164 Geschäftsführung 121 Geschlechter, Verhältnis der 58 Geschlechterproporz 58, 61, 66, 70, 189, 193, 195, 383, 427 Gesichtspunkte, soziale 214 Gesundheitsgefahren 325 Gesundheitsschutz 325 Gewährung 314 Gewerbeordnung 335 Gewerkschaften 18, 25, 81, 208 Gewerkschaftsmitglied 172 Gewerkschaftsmitglieder, Ausschluss 82 Gleitzeitvereinbarungen 309 Grobe Pflichtverletzung 109 Grundgesetz 18 Grundsätze der Neutralität/Objektivität 214 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 221 Gruppe 73 Gruppenangehörige, Gesamtzahl 60 Gruppenprinzip 28 Gruppenwahl 60 Hare-Niemeyer 59, 60, 73 Hauptjugendvertretungen 201 Hauptpersonalrat der Lehrer 398 Hauptstelle 38 Haushaltsmittel 152 Haushaltsplan 151 Hebung der Arbeitsleistung 294 Heilverfahren 242 Hessische Leistungsprämien- und -zulagenverordnung 314 Hessische Leistungsstufenverordnung 314 Hessische Verfassung 17 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz 219 Hessisches Schulgesetz 397 Hilfskriterien 214 Immatrikulierte Studenten 31 Individualangelegenheiten, personelle 266 Informations- und Kommunikationsnetze 378 Informationsrechte 219 Informationsrechte und -pflichten 198 Initiativrecht/Mitbestimmungsrecht 266 Insassen von Kranken-, Heil-, Pflege-, Fürsorge- und Erziehungsanstalten, Arbeitshäusern, Strafanstalten, Altersheimen, Waisenhäusern 31 Interesse, öffentliches 287 Interessen, gemeinsame 25 Interessenvertretung 197 Interessenwahrnehmung der Beschäftigten 107 Interessenwahrung, kollektive 266 Jugend- und Auszubildendenvertretung 137, 194, 198, 235 Jugendarbeitsplatzschutzgesetz 335 Kündigung, außerordentliche/ordentliche 236, 237 Kündigung, ordentliche/außerordentliche 349 Kündigung, Probezeit 350 Kündigungen 43 Kündigungsfristen 35 Kündigungsschutzprozess
17 Stichwortverzeichnis Koalitionen zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 25 Koalitionen, geschützte 26 Kommentare 149 Konkurrenzliste 66 konstituierende Sitzung 126 Kontrollrechte 382 Kosten der Wahl 102 Kosten, außergerichtliche 96, 102 Kostenersatz 150 Kostentragung 93 Länderverfassungen 18 Ladenschlussgesetz 335 Landesamt für Verfassungsschutz 413 Landesbetrieb Hessen-Forst 395 Landesregierung 281, 427 Landesverwaltung 281 Landräte 43 Lehramts- und Studienreferendare 415, 416 Lehrerkollegien, Mitwirkungsrechte 402 Leistungsanreize 314 Leistungsprämie 314 Leistungsstufe 314 Leistungszulage 314 Liste, konkurrierende 82 Listenaufstellung 58 Listenwahl 60 Listenwahl, personalisierte 69 Magistrat 42 Mangel in der Vertretung 43 Mehrheitsschutz 73 Menschen, schwerbehinderte 139 Minderheitenschutz 73 Mitarbeiter, wissenschaftliche 409 Mitbestimmung, eingeschränkt 298 Mitbestimmung, eingeschränkte 281, 298, 308, 318 Mitbestimmung, uneingeschränkte 299, 300, 302, 311, 312, 314, 315, 316 Mitbestimmungsangelegenheiten 250, 328 Mitbestimmungsfälle 153 Mitbestimmungsgremien 18 Mitbestimmungsrecht 224, 347 Mitbestimmungstatbestände 293 Mitbestimmungsverfahren 347 Mitbestimmungsverfahren, Abbruch 256 Mitgliedschaft, Ruhen der 113 Mitwirkungsrecht 363 Monatsgespräch 212 Mutterschutzfristen 48 Mutterschutzgesetz 219, 335 Nachbewilligung 152 Nebenstelle 38 Nebentätigkeit, Genehmigung 363 Neubefassung des Personalrats 256 Neue Verwaltungssteuerung 370 Nichtbeteiligung des Personalrats, Folgen 240 Nichteinigungsfall 274 Nichtigkeit 95 Nichtzulassungsbeschwerde 420 Niederlegung des Amtes 111 Oberste Dienstbehörde 45 Orchester, selbstständige 411 Persönlichkeitsrechte, Beeinträchtigung 221 Persönlichkeitswahl 66 Personalakten 221 Personalangelegenheiten 221 Personalfragebogen 353 Personalidentität 211 Personalrat 208 Personalrat in der Dienststelle 22 Personalrat, Auflösung
18 Stichwortverzeichnis Personalrat, Ausscheiden eines Mitglieds 114 Personalrat, Bekanntmachungen 166 Personalrat, Beschluss 199 Personalrat, Beteiligung 204 Personalrat, Informationsrecht 323 Personalrat, Nachrücken 114 Personalrat, Neubefassung 256 Personalrat, Schweigepflicht 243 Personalratsneuwahl, außerordentliche 98 Personalratssitzungen 126 Personalratstätigkeit, Reisen 170 Personalratswahl 69, 76, 87 Personalvermittlungsstelle 380 Personalversammlung 175 Personalversammlung, Anträge 184 Personalversammlung, Beschlüsse 184 Personalversammlung, Einberufung 186 Personalversammlung, Teilnahmerecht 175, 187 Personalversammlungen der Lehrer 399 Personalvertretung, Amtsführung 214 Personalvertretung, Anhörung 365 Personalvertretung, Beteiligungsrecht 237, 368 Personalvertretungen 17 Personalvertretungen, Initiativrechte 266 Personalvertretungsrecht 17, 152 Personalvertretungsrechtliche Beschäftigteneigenschaft, Wegfall 30 Politische Beamte 366 Polizei 391 Polizeipersonalräte 391 Prinzip der Bestenauslese 254, 358 Privatisierung von Arbeiten und Aufgaben 373 Privatwirtschaft 383 Probezeit, Kündigung 350 Räumlichkeiten, geeignete 163 Rügerecht 43 Rationalisierungsmaßnahmen, technische 372 Raumfrage 163 Rechnungshof 366 Rechnungsstellung 150 Recht der Mitwirkung 283 Recht, öffentliches 17 Rechtmäßigkeitskontrolle 347 Rechtsanwalt 169 Rechtsbeschwerde zum BVerwG 420 Rechtsprechung 153, 172, 239 Rechtsreferendare 415 Regelaltersgrenze 352 Reihenfolge der Bewerber 99 Religionsgemeinschaften 428 Repräsentanten 74 Richtlinien zur personellen Auswahl 356 Ruhen der Mitgliedschaft 113 Ruhestand, Antragsaltersgrenze 364 Ruhestandsgrenze, gesetzliche 363 Sachverständiger 168 Schriftverkehr 150 Schulen 396 Schulpersonalräte, Sitzungen 399 Schulung, Erforderlichkeit 150 Schulungsbedürfnis 150 Schutz vor Abordnungen, Versetzungen und Umsetzungen bei Dienstortwechsel 230 Schweigepflicht, Verstoß 246 Sicherheitsbeauftragte 282 Speichern von personenbezogenen Daten 220 Spezialschulung 154 Sprechstunden während der Arbeitszeit 159 Staatsverwaltung 18 Stammbehörde 47 Stellenausschreibung 355 Stimmabgabe, persönliche
19 Stichwortverzeichnis Stimmabgabe, schriftliche 79 Stimmenthaltungen 132 Stimmzettel 79 Stufenverfahren 274, 278, 292 Stufenvertretung der Lehrer 398 Stufenvertretungen, Geschäftsführung 191 Suspensives Veto 137 Tätigkeitsbericht 179 Tagesordnung 124 Tarifangehörige 35 Tarifverträge, Dienstvereinbarung 424 Tarifvertragsgesetz 424 Teilnahme 225 Teilnahmebescheinigung 150 Teilnahmerechte 223 Teilversammlungen 177 Teilzeit, unbefristete 352 Trennungsgeld 172 Übergangsmandate 107 Übergangsvorschriften 431 Überwachungsdruck 319 Umschichtung 152 Unfall-Hinterbliebenenversorgung 242 Unfallausgleich 242 Unfallentschädigung 242 Unfallrisiken 325 Unfallruhegehalt 242 Unterhaltsbeitrag 242 Unterlassungsanspruch 264 Unternehmensmitbestimmung 383 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht 255 Unterschriftsquorum der Beschäftigten 82 Urlaubsverordnung 219 Vereinigungen von Arbeitnehmern 25 Verfahrensablauf bei der Einigungsstelle 280 Verhältniswahl 66 Versagung 363 Verselbstständigung einer Dienstnebenstelle 39 Verselbstständigung einer Gemeindedienststelle 40 Verselbstständigungserklärung 39 Versetzung, vorzeitige 363 Versetzungsbewerber 223 Verstöße, wesentliche 98 Vertiefungsschulung 153 Vertrauens- und Betriebsärzte 298 Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen 150 Vertrauensvolle Zusammenarbeit 206 Vertreter, ständiger 43 Vertretung nach außen 124 Vertretungsregelung 338 Verwaltung, Begriff 20 Verwaltung, Handlungsfähigkeit 287 Verwaltungsanordnung 225 Verwaltungsaufbau, mehrstufiger 192 Verwaltungsaufbau, zweistufiger 392 Verwaltungsgericht 259, 422 Verwaltungsgericht, Beschluss 262 Verwaltungskostenpauschale 149 Verwaltungspersonal 19 Vorhaltekosten, allgemeine 149 Vorläufige Maßnahme 287 Vorsitzende(r) 88 Wählbarkeit, Verlust 112 Wählerliste 48 Wahl von Gruppenfremden 74 Wahl, Durchführung 86, 118 Wahl, geheime 78 Wahlanfechtung 95 Wahlanfechtung, Folgen 100 Wahlanfechtungsverfahren 102 Wahlberechtigte 53, 54, 79 Wahlberechtigung 47 Wahlgrundsätze 77 Wahlhelfer 87 Wahllokal 87 Wahlrecht, aktives und passives 48,
20 Stichwortverzeichnis Wahlverfahren 80 Wahlvorschläge 80 Wahlvorschläge, Behandlung der 84 Wahlvorschläge, Berechtigung zur Einreichung 81 Wahlvorstand 48, 84, 88, 91 Wahlvorstandsmitglied 87 Wehrpflichtige 47 Weiterbeschäftigungsanspruch 231 Zahlungselemente, leistungsbezogene 314 Zivildienstleistende 47, 139 Zukunftssicherungsgesetz 380 Zulagen, außertarifliche 221 Zusammenarbeit mit Personalrat 384 Zusammensetzung der Beisitzer 280 Zustimmungsverweigerung
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) KOMMENTAR von Dr. Bernhard Burkholz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 6 Literaturverzeichnis
MehrHessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)
HPVG - Inhaltsübersicht Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) KOMMENTAR von Dr. Bernhard Burkholz, Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 6 Abkürzungsverzeichnis... 7 1 Hessisches Personalvertretungsgesetz
MehrAmtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz. Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2015 (GBl. S.
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Landesrecht Baden-Württemberg Titel: Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) Normgeber: Baden-Württemberg Amtliche Abkürzung: LPVG Gliederungs-Nr.: 2035 Normtyp: Gesetz
MehrInhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Einführung... 1
Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V XIII XXVII Einführung... 1 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz LPVG) Erstes Kapitel
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungs- und Literaturverzeichnis... 13
Vorwort.............................. 5 Abk rzungs- und Literaturverzeichnis............ 13 Gesetzestext und Kommentierung zum Personalvertretungsgesetz f r das Land Brandenburg...........................
MehrPersonalvertretungsrecht (Stand Oktober 2008)
Personalvertretungsrecht (Stand Oktober 2008) Rechtsquellen (für Hessen) Art. 37 der Verfassung des Landes Hessen das Hessische Personalvertretungsgesetz. Geltungsbereich Das HPVG gilt für die Verwaltungen
MehrThüringer Personalvertretungsgesetz
Klaus Schwill Lore Seidel Michael Felser Thüringer Personalvertretungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften 3. Auflage Bund-Verlag v. Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Vorbemerkung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Vorbemerkungen... 7 Bearbeiterverzeichnis Abk rzungsverzeichnis Literaturverzeichnis...
Vorwort.............................. 5 Vorbemerkungen........................ 7 Bearbeiterverzeichnis..................... 17 Abk rzungsverzeichnis..................... 18 Literaturverzeichnis......................
MehrThüringer Personalvertretungsgesetz
Michael Felser Klaus Schwill Lore Seidel Thüringer Personalvertretungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften 2. Auflage * Bund-Verlag Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Vorbemerkung
Mehri) Betriebsverfassungsgesetz Auszug j) Strafgesetzbuch Auszug k) Deutsches Richtergesetz Auszug l) Kündigungsschutzgesetz
i) Betriebsverfassungsgesetz Auszug... 584 j) Strafgesetzbuch Auszug..... 586 k) Deutsches Richtergesetz Auszug... 590 l) Kündigungsschutzgesetz Auszug...... 594 m) Kooperationsgesetz der Bundeswehr......
MehrBPersVG. Kommentar für die Praxis. Lothar Altvater Eberhard Bacher Georg Hörter Giovanni Sabottig Wolfgang Schneider unter Mitarbeit von Gerhard Vohs
Lothar Altvater Eberhard Bacher Georg Hörter Giovanni Sabottig Wolfgang Schneider unter Mitarbeit von Gerhard Vohs BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften Kommentar
MehrLeitfaden zum Personalvertretungsrecht
Leitfaden zum Personalvertretungsrecht - BPersVG - von Heide Schreiner Referentin beim Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen JOSEF MOLL VERLAG Stuttgart München Hannover Berlin Weimar Dresden Abkürzung«-
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Mai 2012. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem
MehrNiedersächsisches Personalvertretungsgesetz
Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) KOMMENTAR von Prof. Dr. Frank Bieter, Braunschwelg (em.) und Erich Müiler-Fritzsche, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Braunschweig Inhaltsübersicht
MehrBearbeitungsstand: Januar 2016
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung
MehrInhaltsverzeichnis. 23 Einleitung der Wahl... 81
Vorwort... 5 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... 13 Vorbemerkungen... 17 Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg (Landespersonalvertretungsgesetz LPVG)... 19 ERSTER TEIL Allgemeine
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nummer: 2018 Q157 MH Termin: 12.03. bis 16.03.2018 Zielgruppe: Personalräte Tagungsstätte: pentahotel Berlin-Köpenick Grünauer Straße
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nummer: 2018 Q159 MH Termin: 25.06. bis 29.06.2018 Zielgruppe: Personalräte Tagungsstätte: Victor s Residenz-Hotel Berlin Am Friedrichshain
MehrLandespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
Basiskommentar Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften Bearbeitet von Lothar Altvater, Christian Coulin, Wolf Klimpe-Auerbach, Ewald
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen... 8 1 Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG)... 11
MehrP E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G
P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2016 Q 230 MH Termin: 12.12. 16.12.2016 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nr. 2016 Q322 MH Termin 12. bis 16. Dezember 2016 Tagungsstätte Courtyard by Marriott Berlin Mitte (Seminar, Mittagessen, Abendessen)
MehrPersonalvertretungsrecht
Beck`sche ommentare zum Arbeitsrecht 14 Personalvertretungsrecht ommentar von Rolf Dietz, Prof. Dr. Martina Benecke, Hans-Jürgen Dörner, Edith Gräfl, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Dagmar aiser,
MehrThüringer Personalvertretungsgesetz
Basiskommentar Thüringer Personalvertretungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung und ergänzenden Vorschriften Bearbeitet von Lore Seidel, Susanne Gliech, Klaus Schwill 6., aktualisierte Auflage 2015.
MehrAbkürzungsverzeichnis 14. Betriebsverfassungsgesetz 16
Abkürzungsverzeichnis 14 Betriebsverfassungsgesetz 16 Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung von Betriebsräten 16 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber 17 3 Abweichende
MehrP E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G
P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2012 Q 288 MH Termin: 23.10. 25.10.2012 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
MehrIlbertz/Süllwold/Wurm. Jugend- und Auszubildendenvertretung. - im öffentlichen Dienst - ij.dbb. vertag. 2. Auflage 2009
Ilbertz/Süllwold/Wurm Jugend- und Auszubildendenvertretung - im öffentlichen Dienst - 2. Auflage 2009 ij.dbb vertag 1. Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV) 11 1.1 Stellung der JAV in der Personalverfassung
MehrWichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009
Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009 Wolfgang Bräuer, 2008 Wahlrecht Stufenvertretungen - Struktur Land Berlin - PR Direkte Wahlen der Beschäftigten jeder Dienststelle > zum
MehrP E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G
P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 40 i.v.m. 37 Abs. 1 NPersVG Veranstaltungsnummer: 2016 Q190 MH Termin: 05.09. 09.09.2016 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
MehrP E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G
P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 40 i.v.m. 37 Abs. 1 NPersVG Veranstaltungsnummer: 2016 Q189 MH Termin: 08.08. 11.08.2016 (ohne Übernachtung) Zielgruppe:
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs. 3 PersVG Berlin
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs. 3 PersVG Berlin Veranstaltungsnummer: 2013 P029 SK Termin: 25.02. 27.02.2013 Ort: dbb forum berlin Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Tel. 030-40814510
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung 16., überarbeitete und aktualisierte Auflage BUND VERLAG Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Albert Gnade, Karl Kehrmann, Wolfgang Schneider, Hermann Blanke, Thomas Klebe Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung Sechste, überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage Bund-Verlag
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter Seminar-Nr. Termin 2016 Q210 MH 13. bis 17. Juni 2016 Tagungsstätte Seminarleitung Courtyard by Marriott Berlin
MehrLandespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften Von Dr. Klaus Vogelgesang Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D., Bonn (bis
MehrStärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes
MehrLandespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt
Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften Bearbeitet von Prof. Dr. Frank Bieler Professor an der Hochschule Harz, Wernigerode Dr. Klaus Vogelgesang
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7
9 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Bearbeiterverzeichnis 7 In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGB1.1 S. 2518) (BGB1. ffl 801-7) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Vereinfachung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abk rzungsverzeichnis Gesetzestext Erl uterungen Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Vorwort.............................. 5 Abk rzungsverzeichnis..................... 13 Gesetzestext........................... 23 Erl uterungen.......................... 95 Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
Mehr1. 64 LPVG NW Allgemeine Aufgaben des Personalrats
1. 64 LPVG NW Allgemeine Aufgaben des Personalrats Repräsentativorgan aller Beschäftigten der Dienststelle. Vertretung der Interessen aller Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter. Überwachung
MehrBetrVG Formularbuch. Arbeitshilfen und Erläuterungen incl. CD-ROM. 1. Auflage. Bund-Verlag
BetrVG Formularbuch Arbeitshilfen und Erläuterungen incl CD-ROM 1 Auflage Bund-Verlag Verlag CH Beck im Internet: wwwbeckde ISBN 978 3 7663 3675 0 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei beck-shopde
MehrKOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. F. Basics des Personalvertretungsrechts und des Rechts der Unternehmensmitbestimmung
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 98 Für
MehrDas Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg
Das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg Bearbeitet von Prof. Dr. Dieter Leuze, Wörz, Prof. Dr. Frank Bieler Grundwerk mit 25. Ergänzungslieferung 0. Loseblatt. Rund 2700 S. In 2 Ordnern ISBN
MehrSiebenter Teil: Besonderheiten des Personalvertretungsrechts. 38 Grundlagen
Siebenter Teil: Besonderheiten des Personalvertretungsrechts 38 Grundlagen I. Rechtsquellen Das Personalvertretungsrecht regelt die Betriebsverfassung im Bereich des öffentlichen Dienstes. Das Betriebsrätegesetz
MehrLandespersonalvertretungsgesetz Thüringen
Landespersonalvertretungsgesetz Thüringen Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften Herausgegeben von Prof. Dr. Frank Bieler Dr. Klaus Vogelgesang Markus Kleffner Prof. Dr. Frank Bieler Bearbeitet
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 6 PB 25.08 OVG 8 L 120/07 In der Personalvertretungssache hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 10. Februar 2009 durch den Vorsitzenden Richter am
MehrZweiter Teil: Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Vorwort... 5 Autorenverzeichnis.... 6 Verzeichnis der Bearbeiter... 12 Abkürzungsverzeichnis.... 13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes... 47 Drittelbeteiligungsgesetz... 95
MehrDas neue Personalvertretungsrecht NRW
Das neue Personalvertretungsrecht NRW Textausgabe mit Erläuterungen und Synopse. Bearbeitet von Dirk Lechtermann, Michael Klein 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 232 S. Paperback ISBN 978 3 8073 0045 0 Format
MehrKommentar zum B etriebs Verfassungsgesetz
Kommentar zum B etriebs Verfassungsgesetz 4. Auflage von Dr. Harald Hess Dr. Ursula Schlochauer Werner Glaubitz begründet von Dr. Ernst-Gerhard Erdmann Claus Jürging Dr. Karl-Udo Kammann fortgeführt von
MehrDie Konstituierung des Betriebsrats
Die Konstituierung des Betriebsrats Einberufung zur ersten Sitzung des neugewählten Betriebsrats 15 Leitung der konstituierenden Sitzung 16 Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Rheinland-Pfalz // INFODIENST // Stichwortverzeichnis zum LPersVG. G 2
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz // INFODIENST // Stichwortverzeichnis zum LPersVG G 2 www.gew-rlp.de Stichwortverzeichnis zum Landespersonalvertretungsgesetz (in der Fassung vom
MehrBundespersonalvertretungsgesetz
Kohlhammer Kommentare Bundespersonalvertretungsgesetz mit Wahlordnung unter Einbeziehung der Landespersonalvertretungsgesetze Bearbeitet von Von: Wilhelm Ilbertz, Ulrich Widmaier, und Stefan Sommer 14.,
MehrInhaltsverzeichnis. Teil I Chronologische Darstellung einer Betriebsratswahl 13
Vorwort 10 Das bietet Ihnen dieses Buch 11 Teil I Chronologische Darstellung einer Betriebsratswahl 13 1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 15 1.1 Die regelmäßigen Betriebsratswahlen 15 1.1.1 Die zu
MehrDie Aufgaben der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) vom 24. März 1988 (GVBl. I, S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2007 (GVBl. I, S. 640) ERSTER TEIL Personalvertretungen Erster Abschnitt
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung
MehrTätigkeitsbericht des Gesamtausschusses. agmav WESTFALEN - LIPPE
Tätigkeitsbericht des Gesamtausschusses Themen der Sitzungen am 01. u. 29.10 / 18.12.2014 Name des GA Diakonie rechtliche Grundlage für die Teilnahme an den Sitzungen Kostenübernahmeregelung / Freistellung
Mehr... Revision,
Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht Bd. II... Revision, 19.10.2007 Druckerei C. H. Beck Medien mit Zukunft K 12. Inhaber der Mitwirkungsrechte... 103 a) Belegschaft... 103 b) Betriebsrat... 105 13. Insb.:
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung Kommentar herausgegeben von Dr. Reinhard Richardi o. Professor an der Universität Regensburg Bearbeiter: Dr. Reinhard Richardi o. Professor an der Universität
MehrInhaltsverzeichnis. Seite. Vorwort Die Autoren der 12. Auflage. Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Vorwort Die Autoren der 12. Auflage Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Einleitung V VE IX XIX XXHI XXIX Betriebsverfassungsgesetz Erster Teil: Allgemeine Vorschriften 1 Errichtung
MehrBayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG)
Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) Mit Wahlordnung von Josef Bugiel, Dieter Kattenbeck 11., neu bearbeitete Auflage Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) Bugiel / Kattenbeck schnell
MehrPersonalrat in der Mitbestimmung & Mitwirkung
PersVG M-V vom 24.02.1993 1 08.10.2007 Mitbestimmungsverfahren Mitwirkungsverfahren stärkste Form der Beteiligung schwächere Beteiligungsform 62 i.v.m. 68 Abs. 1 69 70 62 i.v.m. 68 Abs. 2 2 08.10.2007
MehrDr. Michael Demuth. Das Bundesverfassungsgericht und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
Dr. Michael Demuth Das Bundesverfassungsgericht und die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Kiel 2004 Vorwort Inhaltsverzeichnis VII IX 1. Teil: Einleitung 1 2. Teil: Darstellung und Analyse der Mitbestimmungsentscheidung
MehrZusammensetzung des Personalrats
ZUSAMMENSETZUNG DES PERSONALRATS 31 Zusammensetzung des Personalrats 12 HPVG Bildung von Personalräten; Mitgliederzahl (1) In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen,
MehrInhaltsverzeichnis VII. Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis. Einleitung 1
Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Rn Seite V VI XIV XVIII Einleitung 1 1 Übersicht über die kollektive Mitbestimmung 1 1 I. Legitimation und Grenzen der Mitbestimmung
MehrBetriebsverfassungsgesetz: BetrVG
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 5 Betriebsverfassungsgesetz: BetrVG Kommentar von Prof. Dr. Reinhard Richardi, Prof. Dr. Gregor Thüsing, Prof Dr. Georg Annuß, Rolf Dietz 9., neubearbeitete Auflage
MehrBetriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung
Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung Kommentar herausgegeben von Dr. Reinhard Richardi em. Professor an der Universität Regensburg bearbeitet von Dr. Reinhard Richardi em. Professor an der Universität
MehrDas Recht der Personalvertretung in Berlin
Das Recht der Personalvertretung in Berlin von Johann Weber Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin a. D. ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die
MehrBeteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung
(,MW,A) 72 (1) 1 Einstellung 72 (1) 1 Nebenabreden zum Arbeitsvertrag 72 (1) 1 erneute Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Beurlaubung 72 (1) 1 Verlängerung der Probezeit 72 (1) 1 Anstellung von Beamten
MehrErster Teil: Allgemeine Vorschriften Errichtung von Betriebsräten Betriebsteile,Kleinstbetriebe Arbeitnehmer...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Autorenverzeichnis... 6 Verzeichnis der Bearbeiter...12 Abküzungsverzeichnis...13 Literaturverzeichnis... 28 Text des Betriebsverfassungsgesetzes......................................
MehrBayerisches. Personalvertretungsgesetz. (BayPVG)
Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) - Seite 1 Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Gesetz
MehrHromadka/Sieg. Kommentar zum Sprecherausschussgesetz. Prof. Dr. Dr. hc. Wolfgang Hromadka. Dr. Rainer Sieg. 2. neu bearbeitete Auflage
Hromadka/Sieg Kommentar zum Sprecherausschussgesetz Prof. Dr. Dr. hc. Wolfgang Hromadka Universität Passau, Karlsuniversität zu Prag Dr. Rainer Sieg Vorsitzender des Konzern- und des Gesamtsprecherausschusses,
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz Handkommentar begründet von Prof. Karl Fitting Ministerialdirektor a. D. fortgeführt in der 4. bis 17. Auflage von Prof. Dr. jur. Fritz Auffarth, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts
MehrBetriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung: BetrVG
Gelbe Erläuterungsbücher Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung: BetrVG ommentar von Prof. Dr. Otfried Wlotzke, Prof. Dr. Ulrich Preis, Burghard reft, Dr. Wolfgang Bender, Dr. Sebastian Roloff 3. Auflage
MehrLandespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften Von Dr. Klaus Vogelgesang Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D. Prof. Dr.
MehrPersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz LPVG)
Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz LPVG) vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514), geändert durch Gesetze vom 20. November 1979 (GV. NW. S. 926),
MehrHinweise des Thüringer Innenministeriums zu Änderungen im Thüringer Personalvertretungsrecht ab
Hinweise des Thüringer Innenministeriums zu Änderungen im Thüringer Personalvertretungsrecht ab 31.12.2011 Am 31.12.2011 sind verschiedene Änderungen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes (ThürPersVG)
MehrMinisterium des Innern
des Landes Brandenburg Postfach 601165 14411 Potsdam Oberste Landesbehörden Landtagsverwaltung Landesrechnungshof Referate 14, 31, 37, 43 im Hause Henning-von-Tresckow-Straße 9-13 14467 Potsdam Bearb.:
MehrGrundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen
Grundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen Gliederung Hilfen und Material von ver.di Gesetzliche Grundlage Wozu Schwerbehindertenvertretungen? Wahltermine und Voraussetzungen Wahlverfahren Wahlberechtigte
MehrKommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz von Rechtsanwälten Dr. Karl-Udo/Kammann, Dr. Harald Hess, Dr. Ursula Schlochauer begründet von Rechtsanwälten Dr. Ernst-Gerhard Erdmann Claus Jürging Dr. Karl-Udo
MehrPersonalvertretungsrecht des Bundes
Personalvertretungsrecht des Bundes Mit CD-ROM von Helmuth Wolf 4., aktualisierte Auflage Personalvertretungsrecht des Bundes Wolf schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrNeubekanntmachung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes Vom 13. Januar 2012
Neubekanntmachung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes Vom 13. Januar 2012 Aufgrund Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes und der Wahlordnung zum Thüringer
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Das novellierte Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen... 7 Abkürzungsverzeichnis...
MehrLandespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften Von Dr. Klaus Vogelgesang Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D. Prof. Dr.
MehrRecht der Arbeitnehmermitbestimmung
Recht der Arbeitnehmermitbestimmung Betriebsverfassung, Personalvertretungsrecht, Unteraehmensmitbestimmung von Dr. Stefan Edenfeld apl. Professor an der Universität Münster 2., neu bearbeitete Auflage
MehrKommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz 3. Auflage von Dr. Harald Hess Dr. Ursula Schlochauer Werner Glaubitz begründet von Dr. Ernst-Gerhard Erdmann Claus Jürging Dr. Karl-Udo Kammann fortgeführt von
MehrPersonalrat. Budget Personalrat. Budgetverantwortung Constanze Schuster. Produkt Personalvertretung. Produktverantwortung
Personalrat Budget 8.2.1 Personalrat Budgetverantwortung Constanze Schuster Produkt 01.1.82 Personalvertretung Produktverantwortung Constanze Schuster Produkt 01.1.82 Personalvertretung Budget 8.2.1 Personalrat
MehrThüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) Vom 21. Dezember 2011
Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) Vom 21. Dezember 2011 Inhaltsübersicht ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Grundsätze der Zusammenarbeit 3 Unabdingbarkeit 4 Beschäftigte
MehrThüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) Vom 20. März Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht, des
Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) Vom 20. März 2009 geändert: geändert: Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht und des Thüringer Personalvertretungsgesetzes vom
MehrInhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13
Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................
MehrVorwort Prävention vor Rehabilitation vor Rente Das Aufgabenfeld der Schwerbehindertenvertretung... 13
7 Inhaltsverzeichnis Vorwort............................................ 5 I. Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten... 13 1. Prävention vor Rehabilitation vor Rente.......................
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Sebastian Busch / Eva Kocher / Horst Welkoborsky Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Benachteiligung verhindern - Gleichstellung fördern BUND VERLAG Abkürzungen 11 Literatur 15 A. Einleitung (Busch/Kocher)
MehrBetriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung Kommentar herausgegeben von Dr. Reinhard Richardi o. Professor an der Universität Regensburg Bearbeiter: Dr. Reinhard Richardi o. Professor an der Universität
MehrGrundschulung Arbeitsrecht und Tarifrecht
Grundschulung Arbeitsrecht und Tarifrecht Schulungs- und Bildungsveranstaltung nach 46 Abs. 6 BPersVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Regelung Seminar-Nummer: 2018 Q175 MH Termin: 16.07. bis 19.07.2018
Mehr( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.
Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden
MehrÜbersicht über die Änderungen des. Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. (nach dem Landtagsbeschluss vom 20.9.
Übersicht über die Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (nach dem Landtagsbeschluss vom 20.9.2007) Inhalt: Auflistung der Änderungen außerhalb der Beteiligungsrechte Änderungen
MehrBayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349) BayRS F
BayPVG: Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 1986 (GVBl. S. 349) BayRS 2035-1-F (Art. 1 97) Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) in
MehrDr. Jost-Dietrich Busch. Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein
Dr. Jost-Dietrich Busch Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein Kiel 2005 Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein auf der Grundlage der Kreisordnung in
MehrBetriebsratsmitglieder sind gemäß 79 BetrVG dazu verpflichtet, Betriebs- und
1. Das BetrVG ist in allen inländischen Betrieben anwendbar, die einen privatrechtlichen Rechtsträger haben und einen über einen Betriebsrat verfügen. In den Betrieben müssen dazu mindestens 5 wahlberechtigte
Mehr